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Datum

Lesedauer

14–21 Minuten

OnlineBilanzBlogAmazon FBA Buchführung

Amazon FBA Buchführung 2026: Praxisleitfaden

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Amazon FBA vereinfacht Logistik und Versand – stellt Händler jedoch vor komplexe buchhalterische Herausforderungen: Umsatzsteuer in mehreren EU-Ländern, Bestandsführung über Ländergrenzen, Gebühren- und Provisionsbuchungen sowie Jahresabschluss und Offenlegung. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie die Amazon FBA Buchführung rechtssicher und praxisnah aufsetzen – mit konkreten Buchungsbeispielen, Schnittstellen und Hinweisen zur Jahresabschluss-Erstellung.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Amazon FBA Buchführung erfordert eine saubere Trennung von Umsatzerlösen, Gebühren und Bestandsbewegungen über mehrere Länder hinweg. Besonders kritisch sind das OSS-Verfahren für EU-Umsatzsteuer, die monatliche Inventur in Amazon-Lagern und die korrekte Verbuchung von Retouren und Gutschriften. Alle FBA-Transaktionen müssen im Amazon FBA Jahresabschluss 2026 vollständig erfasst und bei Bilanzpflicht nach § 325 HGB ordnungsgemäß offengelegt werden.

Was ist Amazon FBA und welche buchhalterischen Besonderheiten gelten?

Amazon FBA (Fulfillment by Amazon) ist ein Logistikmodell, bei dem Amazon die Lagerung, Kommissionierung, Verpackung und den Versand der Waren für den Händler übernimmt. Für GmbHs, die dieses Modell nutzen, ergeben sich spezifische buchhalterische Anforderungen, die über die klassische E-Commerce-Buchführung hinausgehen. Die Besonderheit liegt darin, dass die Ware zwar im Eigentum der GmbH verbleibt, sich aber physisch in Amazon-Lagerhäusern – oft grenzüberschreitend in mehreren EU-Ländern – befindet.

Aus buchhalterischer Sicht müssen diese Warenbestände gem. § 240 HGB im Inventar erfasst und gem. § 266 Abs. 2 HGB in der Bilanz als Vorratsvermögen ausgewiesen werden. Die Herausforderung: Amazon stellt keine klassischen Lagerbestandsberichte zur Verfügung, die direkt mit der Finanzbuchhaltung kompatibel sind. Stattdessen müssen Daten aus verschiedenen Amazon-Reports (Inventory Reports, Settlement Reports, FBA-Gebührenübersichten) konsolidiert und in die Buchhaltung überführt werden.

Hinweis

Praxis-Hinweis: Viele FBA-Händler nutzen Schnittstellen-Software (z. B. A2X, Link My Books), um Amazon-Transaktionen automatisiert in DATEV oder andere Buchhaltungssysteme zu übertragen. Diese Tools erstellen Sammelbuchungen nach Abrechnungsperiode und erleichtern die Zuordnung von Umsatzerlösen, FBA-Gebühren und Retouren.

Typische Geschäftsvorfälle bei Amazon FBA

  • Wareneingang ins FBA-Lager (Bestandserhöhung Vorräte)
  • Verkauf über Amazon Marketplace (Umsatzerlös, ggf. mehrere Steuersätze und Länder)
  • FBA-Gebühren (Lagergebühren, Versandgebühren, Kommissionen)
  • Retouren und Gutschriften (Erlösminderungen, Bestandsveränderungen)
  • Grenzüberschreitende Warenverbringungen innerhalb der EU (innergemeinschaftliche Verbringungen, ggf. USt-Voranmeldungen in anderen Mitgliedstaaten)
  • Amazon-Settlement-Auszahlungen (Zahlungseingang auf Bankkonto)

Jeder dieser Vorgänge muss buchhalterisch korrekt erfasst und – bei grenzüberschreitenden Sachverhalten – steuerlich eingeordnet werden. Die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (§ 238, § 239 HGB) ist hierbei zwingend, da das Finanzamt und ggf. Wirtschaftsprüfer die Nachvollziehbarkeit jeder Buchung verlangen.

Umsatzsteuer und OSS-Verfahren bei Amazon FBA

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Amazon-FBA-Umsätzen ist eine der größten Herausforderungen. Seit dem 1. Juli 2021 gilt in der EU das sogenannte One-Stop-Shop-Verfahren (OSS), das Fernverkäufe an Privatpersonen vereinfacht. Überschreitet eine GmbH mit ihren innergemeinschaftlichen Fernverkäufen die Schwelle von 10.000 Euro pro Jahr, unterliegt sie grundsätzlich der Umsatzsteuer im Bestimmungsland.

Besonderheit bei FBA: Lagert die Ware in einem anderen EU-Land (z. B. Polen, Tschechien, Spanien), liegt dort eine Betriebsstätte vor. Dies führt dazu, dass in diesem Land eine umsatzsteuerliche Registrierung erforderlich sein kann – auch wenn die GmbH ihren Sitz in Deutschland hat. Die Lieferung gilt dann als im Lagerland ausgeführt, wenn der Kunde ebenfalls in diesem Land ansässig ist.

Achtung

Wichtig: Ohne korrekte USt-Registrierung in den Lagerländern drohen Nachforderungen, Verzugszinsen und Bußgelder. Das OSS-Verfahren entbindet nicht von der Pflicht zur Registrierung, wenn durch FBA-Lagerung eine Betriebsstätte entsteht. Die Anmeldung muss proaktiv erfolgen – Amazon übernimmt diese Pflicht nicht.

Buchhalterische Erfassung der Umsatzsteuer

In der Buchführung müssen die Umsätze nach Steuersätzen und Ländern getrennt erfasst werden. Amazon liefert im Settlement Report eine grobe Aufschlüsselung, die jedoch oft nicht ausreicht, um die USt-Voranmeldungen gem. § 18 UStG korrekt zu erstellen. Daher ist eine nachträgliche Plausibilisierung und Zuordnung nötig.

Land Steuersatz Buchungskonto Meldung
Deutschland 19 % 8400 (Erlöse 19 % USt) USt-Voranmeldung § 18 UStG
Frankreich 20 % 8405 (Erlöse 20 % USt) OSS-Meldung oder lokale USt-VA
Polen 23 % 8406 (Erlöse 23 % USt) Lokale USt-VA bei Lager vor Ort
Österreich 20 % 8407 (Erlöse 20 % USt) OSS-Meldung oder lokale USt-VA

„Viele Mandanten unterschätzen die Komplexität der EU-weiten Umsatzsteuer bei FBA. Die automatische Meldung durch Amazon ersetzt nicht die eigenständige Prüfung und Buchung. Wir empfehlen, quartalsweise eine Abstimmung zwischen Amazon-Daten und Finanzbuchhaltung durchzuführen, um Abweichungen frühzeitig zu erkennen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Bestandsführung und Inventur bei FBA

Gem. § 240 HGB muss jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres ein Inventar aufstellen. Für Amazon-FBA-Händler bedeutet dies, dass auch die in Amazon-Lagern befindlichen Bestände vollständig erfasst und bewertet werden müssen. Die Herausforderung: Die Ware ist physisch nicht greifbar, und Amazon liefert keine von Dritten geprüften Bestandsbestätigungen.

Für die Inventur am Bilanzstichtag (z. B. 31.12.2025) sind folgende Schritte erforderlich:

  • Download des Amazon Inventory Reports zum Stichtag (exakter Zeitpunkt beachten, da Amazon in UTC arbeitet)
  • Abgleich mit den eigenen Warenwirtschaftsdaten (Soll-Bestand vs. Ist-Bestand)
  • Berücksichtigung von Waren in Transit (versandt an Amazon, aber noch nicht im FBA-Lager eingebucht)
  • Erfassung von beschädigten oder nicht verkaufsfähigen Artikeln (Amazon Unfulfillable Inventory)
  • Bewertung der Bestände zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten gem. § 253 Abs. 1 HGB
  • Dokumentation der Inventur und Archivierung der Reports (§ 257 HGB: 10 Jahre Aufbewahrungspflicht)

Bewertung und Abschreibungen

Neben der mengenbasierten Erfassung muss die GmbH die Bestände gem. § 253 HGB bewerten. Hierbei gilt das Niederstwertprinzip: Liegt der Marktwert zum Bilanzstichtag unter den Anschaffungskosten, muss eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen werden. Gerade bei saisonalen Produkten oder Überbeständen ist dies häufig der Fall.

Anschaffungskosten

Einkaufspreis der Ware zzgl. Nebenkosten (Zoll, Fracht, etc.) gem. § 255 Abs. 1 HGB. Diese bilden die Obergrenze für den Bilanzansatz.

Marktwert (beizulegender Wert)

Aktueller Verkaufspreis abzgl. noch anfallender Kosten. Liegt dieser unter den Anschaffungskosten, muss auf diesen Wert abgeschrieben werden (§ 253 Abs. 4 HGB).

Für die Dokumentation der Bewertung empfiehlt sich eine Excel-Tabelle oder eine ERP-Lösung, die automatisch die Bewertung vornimmt und die Abweichungen ausweist. Diese Unterlagen sind Bestandteil der Buchführung und müssen bei Betriebsprüfungen vorgelegt werden können.

Buchung von Amazon-Gebühren und Provisionen

Amazon erhebt für FBA-Dienste eine Vielzahl von Gebühren, die in der Buchführung korrekt erfasst werden müssen. Diese Kosten mindern den Gewinn und sind – sofern betrieblich veranlasst – als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die wichtigsten Gebührenarten sind:

  • Verkaufsprovision (Referral Fee): Prozentsatz des Verkaufspreises, je nach Kategorie zwischen 7 % und 15 %
  • FBA-Versandgebühr: Pro Artikel, abhängig von Größe und Gewicht
  • Lagergebühr (Monthly Storage Fee): Pro Kubikmeter und Monat, unterschiedlich je nach Saison
  • Langzeitlagergebühr (Long-Term Storage Fee): Für Artikel, die länger als 365 Tage im FBA-Lager liegen
  • Rücksendegebühr (Removal Fee): Für Artikel, die aus dem FBA-Lager zurückgesendet oder entsorgt werden
  • Sonstige Gebühren: z. B. für unvorbereitete Artikel, Etikettierung, manuelle Bearbeitung

Diese Gebühren werden im Amazon Settlement Report ausgewiesen und zweiwöchentlich vom Umsatz abgezogen. Der Nettobetrag wird dann auf das Bankkonto der GmbH überwiesen. Für die Buchführung ist es wichtig, nicht nur die Auszahlung zu buchen, sondern die einzelnen Positionen aufzugliedern und den jeweiligen Aufwandskonten zuzuordnen.

Buchungsbeispiel: Amazon Settlement

Position Betrag (€) Soll-Konto Haben-Konto
Brutto-Umsatzerlöse 10.000,00 Bank 1200 Erlöse 8400
Verkaufsprovision (15 %) −1.500,00 Provisionen 4930 Bank 1200
FBA-Versandgebühren −800,00 Versandkosten 4940 Bank 1200
Lagergebühren −150,00 Lagerkosten 4950 Bank 1200
Netto-Auszahlung 7.550,00

In der Praxis werden diese Buchungen oft mithilfe von Schnittstellen-Software automatisiert erstellt. Wichtig ist, dass die Aufwandskonten sachgerecht gewählt werden, damit in der Gewinn- und Verlustrechnung gem. § 275 HGB eine korrekte Gliederung erfolgt. Versandkosten gehören zu den sonstigen betrieblichen Aufwendungen, Provisionen können je nach Kontenrahmen unter Vertriebskosten oder sonstige Aufwendungen erfasst werden.

„Die korrekte Aufschlüsselung der Amazon-Gebühren ist nicht nur für die Steuererklärung relevant, sondern auch für die betriebswirtschaftliche Steuerung. Nur wer seine Kostenstruktur kennt, kann die Profitabilität einzelner Produkte beurteilen und rechtzeitig gegensteuern.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Retouren und Gutschriften richtig verbuchen

Retouren sind im E-Commerce alltäglich – bei Amazon FBA jedoch mit besonderen buchhalterischen Herausforderungen verbunden. Wird eine Ware retourniert, muss die GmbH sowohl die Erlösminderung als auch die Bestandsveränderung erfassen. Amazon wickelt die Retoure ab, prüft die Ware und entscheidet, ob sie wieder verkaufsfähig ist. Diese Information wird im Settlement Report und im Inventory Ledger dokumentiert.

Aus buchhalterischer Sicht müssen folgende Schritte erfolgen:

  1. Erlösminderung: Der ursprüngliche Umsatz wird durch eine Gutschrift korrigiert. Dies erfolgt auf dem gleichen Erlöskonto wie der ursprüngliche Verkauf, jedoch mit negativem Vorzeichen (Stornoerlös).
  2. Umsatzsteuer-Korrektur: Die ursprünglich abgeführte Umsatzsteuer wird ebenfalls korrigiert. Dies muss in der USt-Voranmeldung des Berichtigungszeitraums berücksichtigt werden (§ 17 UStG).
  3. Bestandserhöhung: Ist die Ware wieder verkaufsfähig, wird sie dem Lagerbestand gutgeschrieben. Buchung: Vorräte an Bestandsveränderungen.
  4. Wertberichtigung: Ist die Ware beschädigt oder nicht mehr verkaufsfähig, muss ggf. eine Abschreibung oder Ausbuchung erfolgen.

Achtung

Achtung: Amazon erstattet bei Retouren oft nur einen Teil des ursprünglichen Verkaufspreises, z. B. wenn die Ware beschädigt ist. Die Differenz stellt einen Verlust dar, der als sonstiger betrieblicher Aufwand zu buchen ist. Dieser Aufwand ist steuerlich abzugsfähig, muss aber sauber dokumentiert werden.

Beispiel: Vollständige Retoure

Ein Kunde retourniert einen Artikel, der ursprünglich für 119,00 € (inkl. 19 % USt) verkauft wurde. Amazon schreibt den Betrag gut, die Ware ist wieder verkaufsfähig und wird dem Bestand gutgeschrieben.

Buchungstext Soll-Konto Haben-Konto Betrag (€)
Erlösminderung netto Erlöse 8400 Forderungen/Bank 100,00
USt-Korrektur Umsatzsteuer 1776 Forderungen/Bank 19,00
Bestandserhöhung Vorräte 1400 Bestandsveränderungen 5000 50,00

Die Bestandserhöhung erfolgt zu Anschaffungskosten (hier 50,00 €), nicht zum Verkaufspreis. Dieser Wert muss aus der ursprünglichen Wareneingangs-Buchung oder aus der Warenwirtschaft entnommen werden.

Jahresabschluss und Offenlegung bei FBA-Geschäftsmodell

Jede GmbH ist gem. § 242 HGB und § 264 HGB verpflichtet, einen Jahresabschluss aufzustellen, der aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung besteht. Kleine GmbHs müssen gem. § 267 Abs. 1 HGB zudem einen Anhang erstellen, der u. a. die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erläutert. Für Amazon-FBA-Händler sind dabei einige Besonderheiten zu beachten.

Bilanzielle Darstellung der FBA-Bestände

Die in Amazon-Lagern befindlichen Waren sind gem. § 266 Abs. 2 B.I. HGB als Vorräte auszuweisen. Dabei ist zu differenzieren:

  • Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe: Sofern die GmbH selbst produziert (z. B. Private Label)
  • Unfertige Erzeugnisse: Selten bei reinem Handel, aber möglich bei Produktveredelung
  • Fertige Erzeugnisse und Waren: Typischer Posten für FBA-Händler, umfasst alle verkaufsfähigen Artikel im FBA-Lager
  • Geleistete Anzahlungen: Anzahlungen an Lieferanten, die noch nicht geliefert haben

Im Anhang muss erläutert werden, wenn die Vorräte einen wesentlichen Anteil am Gesamtvermögen ausmachen. Zudem ist auf Bewertungsmethoden (z. B. Durchschnittsmethode gem. § 256 HGB) und eventuelle Abschreibungen hinzuweisen.

Fristen für Feststellung und Offenlegung

Für eine GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen:

11 Mon.

Feststellungsfrist (kleine GmbH) gem. § 42a GmbHG – spätestens 30.11.2026

12 Mon.

Offenlegungsfrist gem. § 325 HGB – spätestens 31.12.2026 beim Unternehmensregister

25.000 €

Maximales Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung gem. § 335 HGB

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, in Kraft seit 01.08.2022) ausschließlich über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der Bundesanzeiger dient nur noch als Bekanntmachungsorgan, die Einreichung erfolgt jedoch elektronisch über das Unternehmensregister.

Hinweis

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen und mit transparenten Festpreisen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen. Unsere zugelassenen Steuerberater erstellen den Jahresabschluss rechtssicher, inklusive Anhang und fristgerechter Offenlegung – speziell auch für E-Commerce- und FBA-Geschäftsmodelle.

„Viele FBA-Händler vernachlässigen die fristgerechte Offenlegung, weil sie glauben, dass dies nur für große Unternehmen gilt. Tatsächlich ist jede GmbH – unabhängig von der Größe – zur Offenlegung verpflichtet. Versäumnisse führen automatisch zu Ordnungsgeldverfahren, die vermeidbar sind.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Software und Schnittstellen für FBA-Buchführung

Die manuelle Erfassung von Amazon-FBA-Transaktionen ist bei größeren Verkaufsvolumina nicht mehr praktikabel. Daher setzen professionelle FBA-Händler auf spezialisierte Software-Lösungen, die Amazon-Daten automatisch auslesen, aufbereiten und in die Finanzbuchhaltung (z. B. DATEV, lexoffice, sevDesk) übertragen. Diese Tools sparen Zeit, reduzieren Fehler und schaffen die Grundlage für eine revisionssichere Buchführung.

Wichtige Funktionen einer FBA-Buchhaltungs-Software

  • Automatischer Datenimport: Anbindung an Amazon MWS/SP-API, automatischer Download von Settlement Reports, Inventory Reports, VAT Transaction Reports
  • Umsatzsteuer-Splitting: Automatische Zuordnung der Umsätze nach Ländern und Steuersätzen, Vorbereitung für OSS-Meldungen
  • Gebühren-Aufschlüsselung: Kategorisierung von Amazon-Gebühren (Versand, Lagerung, Provisionen) auf separate Konten
  • Retouren-Management: Automatische Erfassung und Verbuchung von Gutschriften, Bestandskorrekturen
  • DATEV-Export: Übergabe strukturierter Buchungssätze im DATEV-Format an den Steuerberater
  • Bestandsabgleich: Synchronisation der Amazon-Bestände mit der eigenen Warenwirtschaft

Marktübliche Lösungen (Auswahl)

Software Zielgruppe Besonderheit
A2X Internationale FBA-Händler Starke Integration mit Xero, QuickBooks, DATEV-Export
Link My Books UK/EU-Händler Spezialisiert auf Amazon UK und EU, OSS-Reports
Amapro Deutsche FBA-Händler DATEV-native, deutsche Oberfläche, GoBD-konform
Taxdoo Multi-Channel-Händler Umfassende Umsatzsteuer-Compliance, Pan-EU-Unterstützung
Hellotax Umsatzsteuer-Fokus Automatisierte USt-Voranmeldungen in mehreren EU-Ländern

Die Wahl der Software hängt vom Geschäftsmodell, der Anzahl der Marktplätze und der bestehenden IT-Landschaft ab. Wichtig ist, dass die Software die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) erfüllt. Das bedeutet: Daten müssen vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar archiviert werden.

Hinweis

Tipp: Vor der Anschaffung einer Software sollte geprüft werden, ob der Steuerberater mit dem Export-Format arbeiten kann. Eine enge Abstimmung zwischen FBA-Händler und Steuerberater spart später aufwendige Nacharbeiten und Doppelerfassungen.

Wer unsicher ist, welche Lösung für sein Geschäftsmodell passt, kann sich von einem spezialisierten Steuerberater beraten lassen. Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten hierfür digitale Erstberatungen an, bei denen gemeinsam mit dem Mandanten die optimale Systemlandschaft konzipiert wird.

Typische Fehler und wie sie vermieden werden

Trotz wachsender Professionalisierung im E-Commerce zeigen sich in der Praxis immer wieder typische Fehlerquellen, die zu steuerlichen Nachforderungen, Ordnungsgeldern oder Problemen bei Betriebsprüfungen führen. Im Folgenden werden die häufigsten Fehler und deren Vermeidung dargestellt.

Fehler 1: Fehlende Bestandserfassung zum Bilanzstichtag

Viele FBA-Händler buchen nur die Zahlungseingänge (Kassenbuch-Methode), erfassen aber die Bestände im FBA-Lager nicht. Das verstößt gegen § 240 HGB und führt zu einer falschen Gewinnermittlung. Die Vorräte sind zwingend zu inventarisieren und in der Bilanz auszuweisen.

Lösung: Download des Amazon Inventory Reports zum Bilanzstichtag, Bewertung zu Anschaffungskosten, Erfassung als Vorratsvermögen. Ggf. Warenwirtschaftssystem nutzen, das automatisch mit Amazon synchronisiert.

Fehler 2: Umsatzsteuer-Registrierung in Lagerländern fehlt

Liegt die Ware in einem anderen EU-Land (z. B. Tschechien), entsteht dort eine Betriebsstätte. Verkäufe an Kunden in diesem Land unterliegen der dortigen Umsatzsteuer – unabhängig vom OSS-Verfahren. Ohne Registrierung drohen Nachforderungen und Bußgelder.

Lösung: Proaktive Registrierung in allen Ländern, in denen Amazon FBA-Lager betreibt. Unterstützung durch spezialisierte Steuerberater oder Dienstleister wie Taxdoo, Hellotax.

Fehler 3: Amazon-Gebühren pauschal als ’sonstige Kosten‘ gebucht

Eine undifferenzierte Buchung aller Gebühren auf ein Sammelkonto erschwert die betriebswirtschaftliche Auswertung und kann steuerlich nachteilig sein. Zudem wird die Nachvollziehbarkeit gem. § 238 HGB verletzt.

Lösung: Differenzierte Verbuchung auf separate Konten (Versandkosten, Lagerkosten, Provisionen). Nutzung von Schnittstellen-Software, die diese Aufschlüsselung automatisch vornimmt.

Fehler 4: Retouren und Gutschriften nicht zeitnah erfasst

Retouren werden oft erst bei der Jahresabschluss-Erstellung berücksichtigt, obwohl sie laufend anfallen. Dies führt zu einem verzerrten Gewinnausweis während des Jahres und zu nachträglichen Korrekturen in der USt-Voranmeldung.

Lösung: Monatliche oder zumindest quartalsweise Erfassung aller Retouren und Gutschriften. Automatisierung über Software, die Retouren aus dem Settlement Report ausliest und verbucht.

Fehler 5: Offenlegung des Jahresabschlusses vergessen

Auch kleine GmbHs sind gem. § 325 HGB zur Offenlegung verpflichtet. Viele FBA-Händler glauben fälschlicherweise, dass dies nur für große Unternehmen gilt. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeldverfahren gem. § 335 HGB (bis zu 25.000 Euro).

Lösung: Fristgerechte Offenlegung über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de), spätestens 12 Monate nach Bilanzstichtag. Delegierung an den Steuerberater, der die Einreichung im Rahmen des Jahresabschluss-Mandats übernimmt.

„Die meisten Fehler entstehen nicht aus böser Absicht, sondern aus Unkenntnis oder fehlender Zeit. Eine durchdachte Prozessorganisation und der Einsatz geeigneter Software sparen am Ende nicht nur Zeit, sondern auch Geld – und verhindern unangenehme Überraschungen bei der Betriebsprüfung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Muss ich für jedes EU-Land, in dem Amazon FBA lagert, eine Umsatzsteuer-ID beantragen?

Nein, seit dem 1. Juli 2021 reicht bei Nutzung des OSS-Verfahrens (One-Stop-Shop) die Registrierung in einem EU-Land aus. Sie melden dort alle EU-Fernverkäufe zentral an, ohne weitere Umsatzsteuer-IDs in anderen Mitgliedstaaten. Voraussetzung: Die Schwelle von 10.000 Euro EU-Fernverkäufen ist überschritten. Amazon übernimmt die Fiktion des Reihengeschäfts, sodass Sie als Händler in der Regel nur die OSS-Meldung abgeben müssen.

Wie oft muss ich bei Amazon FBA eine Inventur durchführen?

Rechtlich ist mindestens eine jährliche körperliche oder buchmäßige Inventur nach § 240 HGB erforderlich. Bei FBA empfiehlt sich jedoch eine monatliche Abstimmung zwischen Amazon-Lagerbestand und Buchhaltung, um Differenzen (Verluste, Beschädigungen, Retouren) zeitnah zu erkennen. Nutzen Sie dazu den Amazon-Inventurbericht und gleichen Sie ihn mit Ihren SKU-Konten ab.

Kann ich die Amazon FBA Gebühren als Betriebsausgaben pauschal absetzen?

Ja, alle FBA-Gebühren (Lagergebühren, Versandgebühren, Provisionen) sind Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG und mindern Ihren Gewinn. Sie müssen jedoch sachgerecht auf die jeweiligen Konten gebucht werden (z. B. Versandkosten auf SKR 04 Konto 4910, Provisionen auf 4790), um eine ordnungsgemäße Buchführung und aussagekräftige BWA zu gewährleisten. Eine Pauschale gibt es nicht, jede Gebühr ist einzeln zu erfassen.

Was passiert, wenn ich Amazon FBA Transaktionen nicht oder falsch verbuche?

Eine nicht ordnungsgemäße Buchführung kann zur Verwerfung der Buchhaltung durch das Finanzamt führen (§ 158 AO). Das Finanzamt schätzt dann Ihre Besteuerungsgrundlagen, was meist zu höheren Steuern führt. Zudem drohen bei Bilanzpflicht Ordnungsgelder nach § 335 HGB (500 bis 25.000 Euro), wenn der Jahresabschluss nicht fristgerecht und vollständig beim Unternehmensregister offengelegt wird. Eine saubere FBA-Buchführung ist daher zwingend erforderlich.

Benötige ich für Amazon FBA zwingend eine spezialisierte Buchhaltungssoftware?

Nein, rechtlich nicht zwingend. Eine API-Anbindung oder ein spezielles FBA-Tool (z. B. Xentral, Billbee, WISO MeinBüro) erleichtert jedoch die automatisierte Erfassung von Tausenden Transaktionen erheblich und reduziert Fehler. Ohne Schnittstelle müssen Sie Amazon-Berichte manuell exportieren und Zeile für Zeile verbuchen – das ist bei größerem Volumen kaum noch praktikabel und erhöht das Risiko formeller Fehler nach § 146 AO.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Umsatzsteuergesetz (UStG), Abgabenordnung (AO), GmbH-Gesetz (GmbHG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Weiterführend: Bauunternehmen Buchführung 2026: Praxisleitfaden

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Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz