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Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
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Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
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Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
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Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–16 Minuten

OnlineBilanzBlogAbgabefrist Steuererklärung Steuerberater

Abgabefrist Steuererklärung 2024 Steuerberater 2026

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

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Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 endet bei steuerlicher Beratung am 31. Juli 2026 – deutlich später als die Frist für Eigenabgabe. Dieser Artikel erklärt alle relevanten Fristen nach § 149 AO, die Fristverschärfungen seit 2019, Besonderheiten für GmbH und Kapitalgesellschaften sowie die Koordination mit dem Jahresabschluss nach § 264 HGB. Erfahren Sie, wann der Verspätungszuschlag nach § 152 AO droht und wie Sie durch digitale Steuerberater-Leistungen fristgerecht abgeben – auch branchenspezifisch wie durch einen Steuerberater für Friseure (mehr zu den steuerlichen Pflichten für Friseure), einen Steuerberater für Gastronomie oder regional wie durch einen Steuerberater in Aachen, einen Steuerberater in Ahlen, einen Steuerberater in Ahrensburg, einen Steuerberater in Altenburg, einen Steuerberater in Andernach, einen Steuerberater in Anklam, einen Steuerberater in Arnsberg, einen Steuerberater in Aschersleben, einen Steuerberater in Aurich, einen Steuerberater in Barsinghausen, einen Steuerberater in Bautzen, einen Steuerberater in Bernburg, einen Steuerberater in Bitterfeld-Wolfen, einen Steuerberater in Bochum, einen Steuerberater in Bonn, einen Steuerberater in Brühl, einen Steuerberater in Buchholz in der Nordheide, einen Steuerberater in Buxtehude, einen

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 mit Steuerberater endet am 31. Juli 2026 (§ 149 Abs. 3 AO). Ohne steuerlichen Berater gilt der 31. Juli 2025. Bei verspäteter Abgabe droht ein Verspätungszuschlag nach § 152 AO von mindestens 25 Euro pro Monat. GmbH müssen zusätzlich die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG (11 bzw. 8 Monate) und Offenlegungspflichten nach § 325 HGB beachten.

Welche Abgabefrist gilt für die Steuererklärung 2024 mit Steuerberater?

Für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung 2024 durch einen Steuerberater erstellen lassen, gilt eine verlängerte Abgabefrist bis zum 30. April 2026. Diese Fristverlängerung ergibt sich aus § 149 Abs. 3 AO (Abgabenordnung) und verschafft Unternehmen deutlich mehr Zeit gegenüber der regulären Frist für Privatpersonen ohne steuerliche Beratung.

Die verlängerte Frist gilt automatisch, sobald ein Steuerberater mit der Erstellung der Steuererklärung beauftragt ist und dies gegenüber dem Finanzamt dokumentiert wird – in der Regel durch die elektronische Übermittlung über ELSTER mit der Berater-Kennung. GmbH-Geschäftsführer profitieren somit von einem Zeitpuffer von 16 Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres 2024.

Praxis-Hinweis: Automatische Fristverlängerung

Die Fristverlängerung muss nicht gesondert beantragt werden. Sie greift automatisch, wenn die Steuererklärung durch einen zur Hilfe in Steuersachen befugten Berater (Steuerberater, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer) eingereicht wird. Wichtig: Der Mandatsvertrag sollte rechtzeitig geschlossen und die Unterlagen zeitnah übergeben werden.

Veranlagungsjahr Ohne Steuerberater Mit Steuerberater
2024 31. Juli 2025 30. April 2026
2025 31. Juli 2026 30. April 2027
2026 31. Juli 2027 30. April 2028

Fristverschärfung seit 2019: Was hat sich geändert?

Bis einschließlich Veranlagungsjahr 2018 galt für steuerlich beratene Unternehmen eine Abgabefrist bis zum 31. Dezember des Folgejahres (also 24 Monate). Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurde diese Frist ab dem Veranlagungsjahr 2019 auf den 28. bzw. 29. Februar (bei Schaltjahren) des übernächsten Jahres verkürzt – faktisch also auf 14 Monate.

Seit 2024 wurde die Frist nochmals angepasst: Sie endet nun einheitlich am 30. April des übernächsten Jahres. Diese Änderung erfolgte durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz und soll die Planbarkeit verbessern sowie die sogenannte „Jahresend-Hektik“ in Steuerkanzleien reduzieren.

24 Monate

Abgabefrist bis VZ 2018

14 Monate

Abgabefrist VZ 2019–2023

16 Monate

Abgabefrist ab VZ 2024

„Die Fristverlängerung auf den 30. April ist ein Schritt in die richtige Richtung, bleibt aber deutlich hinter der früheren 24-Monats-Frist zurück. Für GmbHs mit komplexen Sachverhalten ist eine strukturierte Vorbereitung und frühzeitige Abstimmung mit dem Steuerberater unerlässlich, um Verspätungszuschläge zu vermeiden.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Besonderheiten für GmbH und andere Kapitalgesellschaften

Für GmbHs und andere Kapitalgesellschaften gelten neben der steuerlichen Abgabefrist zusätzliche handelsrechtliche Fristen für die Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses nach HGB und GmbHG. Diese Fristen laufen unabhängig von der steuerlichen Erklärungsfrist und müssen zwingend eingehalten werden, um Ordnungsgelder zu vermeiden.

Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss einer GmbH muss innerhalb gesetzlicher Fristen von den Gesellschaftern festgestellt werden. Nach § 42a Abs. 2 GmbHG gelten folgende Feststellungsfristen ab Bilanzstichtag (z. B. 31.12.2025):

  • Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB): 11 Monate, also bis 30. November 2026
  • Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 2 und 3 HGB): 8 Monate, also bis 31. August 2026

Offenlegung im Unternehmensregister gemäß § 325 HGB

Nach Feststellung des Jahresabschlusses besteht die Pflicht zur elektronischen Offenlegung beim Unternehmensregister (nicht mehr beim Bundesanzeiger – diese Änderung erfolgte mit dem DiRUG zum 01.08.2022). Die Offenlegungsfrist beträgt gemäß § 325 Abs. 1 HGB maximal 12 Monate nach dem Bilanzstichtag, also bis zum 31. Dezember 2026 für den Abschluss zum 31.12.2025.

Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung

Bei Nichteinhaltung der Offenlegungsfrist droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) setzt Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro fest – unabhängig davon, ob das Versäumnis fahrlässig oder vorsätzlich erfolgte. Die Offenlegungspflicht besteht auch dann, wenn die Steuererklärung noch nicht eingereicht wurde.

Verspätungszuschlag nach § 152 AO: Wann drohen Sanktionen?

Wird die Steuererklärung nicht fristgerecht eingereicht, kann das Finanzamt gemäß § 152 AO einen Verspätungszuschlag festsetzen. Seit 2019 ist die Festsetzung bei Fristversäumnis von mehr als 14 Monaten nach Ablauf des Veranlagungsjahres verpflichtend – das Finanzamt hat insoweit kein Ermessen mehr.

Berechnung des Verspätungszuschlags

Der Verspätungszuschlag beträgt gemäß § 152 Abs. 2 AO für jeden angefangenen Monat der Verspätung 0,25 % der festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat. Bei Körperschaftsteuererklärungen von GmbHs kann dies schnell zu erheblichen Beträgen führen.

Festgesetzte Steuer Verspätung 2 Monate Verspätung 6 Monate
10.000 € 50 € 150 €
50.000 € 250 € 750 €
100.000 € 500 € 1.500 €
500.000 € 2.500 € 7.500 €

Bei Nullbescheiden oder geringen Steuerfestsetzungen greift der Mindestsatz von 25 Euro pro Monat. Das Finanzamt kann in begründeten Ausnahmefällen nach § 152 Abs. 6 AO auf die Festsetzung verzichten, etwa bei unverschuldeter Fristversäumnis oder wenn die Steuer unter 100 Euro liegt.

Praxis-Tipp: Fristverlängerungsantrag

Zeichnet sich ab, dass die Steuererklärung nicht fristgerecht eingereicht werden kann, sollte der Steuerberater rechtzeitig (vor Fristablauf) einen begründeten Fristverlängerungsantrag beim Finanzamt stellen. Viele Finanzämter gewähren auf Antrag eine weitere Verlängerung um 2–4 Monate, sofern triftige Gründe (z.B. Krankheit, fehlende Unterlagen Dritter) vorliegen.

Koordination von Jahresabschluss und Steuererklärung: So gelingt die fristgerechte Abgabe

Die Steuererklärung einer GmbH basiert auf dem handelsrechtlichen Jahresabschluss. Eine fristgerechte Einreichung der Steuererklärung setzt daher voraus, dass der Jahresabschluss bereits erstellt, geprüft und idealerweise auch festgestellt wurde. Die Koordination dieser beiden Prozesse ist für GmbH-Geschäftsführer zentral.

Typischer Ablauf und Zeitplan

  1. Januar–März 2026: Vorbereitung der Buchhaltung, Kontenpflege, Inventur zum 31.12.2025
  2. Februar–April 2026: Erstellung des Jahresabschlusses (Bilanz, GuV, Anhang) durch Steuerberater
  3. April–Mai 2026: Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses durch Gesellschafterversammlung
  4. Mai–Juni 2026: Erstellung der Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und ggf. Umsatzsteuererklärung auf Basis des festgestellten Abschlusses
  5. Bis 30. April 2026: Elektronische Übermittlung der Steuererklärung durch den Steuerberater

„Wir erleben häufig, dass Mandanten erst im März oder April mit der Belegübergabe beginnen. Das führt zu Zeitdruck bei allen Beteiligten. Wer seinen Jahresabschluss und die Steuererklärung ohne Stress erledigen möchte, sollte die Buchhaltung bereits im Januar vollständig abschließen und dem Steuerberater übergeben.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

  • Alle Belege und Kontoauszüge für 2024 vollständig digital erfasst
  • Offene Posten (Debitoren, Kreditoren) abgestimmt und geklärt
  • Inventur zum Bilanzstichtag durchgeführt und dokumentiert
  • Gesellschafterbeschlüsse, Verträge und sonstige relevante Unterlagen bereitgestellt
  • Anlagenbuchhaltung aktualisiert (Zu- und Abgänge erfasst)
  • Rückstellungen und Abgrenzungen mit Steuerberater besprochen

Elektronische Übermittlung via ELSTER: Pflicht und Praxis

Seit 2011 sind Steuererklärungen von Körperschaften und Gewerbetreibenden grundsätzlich elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln (§ 25 Abs. 4 EStG, § 31 Abs. 1a KStG, § 14a UStG). Die Übermittlung erfolgt über das ELSTER-System (Elektronische Steuererklärung), das vom Bundeszentralamt für Steuern betrieben wird.

Steuerberater nutzen zur Übermittlung in der Regel professionelle DATEV- oder andere Steuersoftware-Lösungen, die über eine zertifizierte Schnittstelle mit ELSTER verbunden sind. Die Übermittlung erfolgt mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über das vereinfachte Authentifizierungsverfahren mit Berater-Zertifikat.

Vorteile der elektronischen Übermittlung

  • Sofortige Empfangsbestätigung durch das Finanzamt (Nachweis der fristgerechten Einreichung)
  • Schnellere Bearbeitung durch automatisierte Plausibilitätsprüfungen
  • Reduzierung von Übertragungsfehlern durch digitale Datenübermittlung
  • Direkte Verknüpfung mit E-Bilanz (elektronische Übermittlung der Bilanz gemäß § 5b EStG)

E-Bilanz-Pflicht für GmbHs

Kapitalgesellschaften müssen ihre Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 5b EStG elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz (XBRL-Format) übermitteln. Diese E-Bilanz ist integraler Bestandteil der Körperschaftsteuererklärung und wird zeitgleich mit dieser eingereicht. Die Erstellung erfolgt durch den Steuerberater im Rahmen der Jahresabschlusserstellung.

Häufige Fehler und Verzögerungen: Das sollten Sie vermeiden

In der Praxis führen immer wieder ähnliche Fehler zu Zeitverzögerungen bei der Erstellung von Jahresabschluss und Steuererklärung. Die frühzeitige Kenntnis dieser Stolpersteine hilft GmbH-Geschäftsführern, den Prozess effizienter zu gestalten und Fristversäumnisse zu vermeiden.

Typische Verzögerungsfaktoren

Unvollständige Belegübergabe

Fehlende Belege, nicht abgestimmte Konten oder unvollständige Kassenbücher erfordern zeit intensive Nacharbeit und Rückfragen. Die Belegvollständigkeit sollte bereits im Januar geprüft werden.

Fehlende Inventur-Dokumentation

Eine ordnungsgemäße Inventur zum Bilanzstichtag ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 240 HGB). Fehlt die Dokumentation, muss diese nachträglich erstellt oder geschätzt werden.

Praxis-Beispiel: Nachforderung von Unterlagen

Ein typisches Szenario: Die GmbH übergibt die Buchhaltung im März 2026. Der Steuerberater stellt fest, dass Rechnungen für November und Dezember 2024 fehlen, das Verrechnungskonto mit dem Gesellschafter ungeklärt ist und kein Gesellschafterbeschluss zur Gewinnverwendung vorliegt. Die Nachforderung und Klärung dieser Punkte verzögert die Fertigstellung bis Juni – die Abgabefrist 30. April 2026 ist bereits verstrichen.

Wichtig: Rechtzeitige Mandatierung

Die Fristverlängerung bis 30. April 2026 greift nur, wenn ein Steuerberater mandatiert ist. Eine Mandatierung im März oder April 2026 hilft nicht mehr, wenn die Unterlagen unvollständig sind. Im Zweifel sollte der Steuerberater bereits im Vorjahr informiert und das Mandat rechtzeitig formalisiert werden.

Digitale Steuerberater-Leistungen: Jahresabschluss und Steuererklärung aus einer Hand

Viele GmbH-Geschäftsführer suchen nach einer effizienten Lösung, um Jahresabschluss und Steuererklärung fristgerecht und fachlich korrekt zu erledigen – ohne lange Wartezeiten bei der Steuerberatersuche und mit transparenten Kosten. Genau hier setzt OnlineBilanz an: Als digitale Plattform verbinden wir die Fachexpertise zugelassener Steuerberater mit moderner Software und klaren Festpreisen.

So funktioniert OnlineBilanz

  1. Anfrage stellen: Mandant gibt online die Eckdaten seiner GmbH ein (Größenklasse, Bilanzstichtag, Besonderheiten)
  2. Festpreis-Angebot: Transparente Preisdarstellung ohne versteckte Kosten – sofort einsehbar
  3. Digitale Koordination: Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart, koordiniert den Prozess zwischen Mandant und Steuerberater-Team
  4. Fachliche Erstellung: Unsere zugelassenen Steuerberater erstellen Jahresabschluss, E-Bilanz und alle erforderlichen Steuererklärungen
  5. Rechtssichere Unterzeichnung: Der Steuerberater unterzeichnet alle Dokumente rechtsverbindlich und übermittelt sie elektronisch ans Finanzamt

„Wir sehen OnlineBilanz nicht als Alternative zur klassischen Steuerberatung, sondern als deren moderne Form. Die Steuerberater-Qualität bleibt vollumfänglich erhalten – nur der Zugang, die Koordination und die Preistransparenz sind deutlich besser organisiert.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Vorteile für GmbH-Geschäftsführer

Festpreis-Transparenz

Keine unerwarteten Honorarnoten. Der Preis steht vor Mandatserteilung fest und deckt alle Standardleistungen ab.

Digitale Abwicklung

Belegupload, Kommunikation und Dokumentenaustausch laufen über eine zentrale digitale Plattform – keine Papierordner, keine Postlaufzeiten.

Steuerberater-Qualität

Alle Jahresabschlüsse und Steuererklärungen werden von zugelassenen Steuerberatern erstellt, geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet.

Wer für das Wirtschaftsjahr 2024 noch einen Steuerberater für Jahresabschluss und Steuererklärung sucht, findet auf OnlineBilanz.de eine zeitgemäße Lösung – mit der Expertise zugelassener Steuerberater, klarer Preisgestaltung und effizienter digitaler Abwicklung.

Häufig gestellte Fragen

Kann die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 verlängert werden?

Ja, auf begründeten Antrag kann das Finanzamt die Frist nach § 109 AO verlängern. Wichtige Gründe sind etwa Krankheit, fehlende Unterlagen oder außergewöhnliche betriebliche Umstände. Der Antrag sollte rechtzeitig – idealerweise vor Fristablauf – gestellt werden. Eine automatische Verlängerung gibt es nicht.

Was passiert, wenn ich die Steuererklärung 2024 gar nicht abgebe?

Wer zur Abgabe verpflichtet ist und die Steuererklärung nicht einreicht, muss mit einem Verspätungszuschlag nach § 152 AO rechnen. Zusätzlich kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen (§ 162 AO), was oft zu einer höheren Steuerlast führt. In schweren Fällen droht ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO.

Gilt die verlängerte Frist auch für Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen?

Nein, die Abgabefrist nach § 149 Abs. 3 AO betrifft ausschließlich die jährliche Einkommensteuererklärung und Körperschaftsteuererklärung. Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen haben eigene, kürzere Fristen (in der Regel monatlich oder quartalsweise, fällig bis zum 10. des Folgemonats bei ELSTER-Übermittlung).

Muss ich meinen Steuerberater beauftragen, damit die verlängerte Frist gilt?

Ja, die verlängerte Abgabefrist bis 31. Juli 2026 gilt nur, wenn Sie einen Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer mit der Erstellung beauftragt haben. Ein formeller Beratungsvertrag ist notwendig. Wenn Sie die Erklärung selbst erstellen, endet die Frist bereits am 31. Juli 2025.

Kann ich die Steuererklärung 2024 auch schon vor dem 31. Juli 2026 abgeben?

Ja, Sie können die Steuererklärung jederzeit vor Fristablauf einreichen – auch direkt im Januar 2025. Eine frühere Abgabe beschleunigt die Bearbeitung durch das Finanzamt und sichert schneller die Erstattung oder Planungssicherheit. Viele Steuerberater empfehlen eine möglichst zeitnahe Einreichung, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 149 AO – Abgabe von Steuererklärungen, § 152 AO – Verspätungszuschlag, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

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Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

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Jahre Erfahrung
3
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Dr. Martin Pilz
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Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
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KI-Assistenz