Bestandskonten und Erfolgskonten: Unterschied, Abschluss und Beispiele
Jedes Konto der Finanzbuchhaltung gehört zu einer von zwei Gruppen: Bestandskonten halten fest, was die Gesellschaft besitzt und schuldet, Erfolgskonten zeigen, wie sie im Geschäftsjahr gewirtschaftet hat. Dieser Beitrag erklärt den Unterschied, den Weg der Konten durch das Geschäftsjahr bis zum Abschluss und die Besonderheiten bei der GmbH.
Kurzantwort
Bestandskonten erfassen Vermögen und Kapital. Sie teilen sich in Aktivkonten (z. B. Bank, Forderungen, Betriebs- und Geschäftsausstattung) und Passivkonten (Eigenkapital, Verbindlichkeiten, Rückstellungen), haben einen Anfangsbestand und werden über das Schlussbilanzkonto in die Bilanz abgeschlossen. Erfolgskonten sind Aufwandskonten und Ertragskonten. Sie beginnen jedes Jahr ohne Anfangsbestand, sind Unterkonten des Eigenkapitals und werden über das GuV-Konto abgeschlossen. Dessen Saldo erscheint bei der GmbH als Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag im Eigenkapital.
Inhaltsverzeichnis
- Bestandskonten und Erfolgskonten im Überblick
- Bestandskonten: Aktivkonten und Passivkonten
- Erfolgskonten: Aufwandskonten und Ertragskonten
- Der Kontenkreislauf vom EBK bis zum SBK
- Abschluss bei der GmbH: GuV-Konto und Eigenkapital
- Gemischte Konten und Konten mit wechselndem Saldo
- Zuordnung in SKR 03 und SKR 04
- Praxisbeispiel: ein Geschäftsjahr einer GmbH
- Fazit
Bestandskonten und Erfolgskonten im Überblick
Die Unterscheidung folgt den beiden Rechenwerken des Jahresabschlusses. Nach § 242 HGB stellt der Kaufmann zum Schluss jedes Geschäftsjahrs eine Bilanz (Abs. 1) und eine Gewinn- und Verlustrechnung (Abs. 2) auf; beide zusammen bilden den Jahresabschluss (Abs. 3). Die Bilanz ist eine Zeitpunktrechnung und zeigt Vermögen und Kapital am Stichtag. Die GuV ist eine Zeitraumrechnung und stellt die Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs gegenüber. Bestandskonten liefern die Zahlen für die Bilanz, Erfolgskonten die Zahlen für die GuV.
Für die GmbH gelten diese Vorschriften, weil sie nach § 13 Abs. 3 GmbHG als Handelsgesellschaft gilt und die Vorschriften für Kaufleute nach § 6 Abs. 1 HGB auch auf Handelsgesellschaften anzuwenden sind. Die Buchführungspflicht ergibt sich aus § 238 Abs. 1 HGB.
| Merkmal | Bestandskonten | Erfolgskonten |
|---|---|---|
| Erfassen | Vermögen, Eigenkapital, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten | Aufwendungen und Erträge |
| Arten | Aktivkonten und Passivkonten | Aufwandskonten und Ertragskonten |
| Anfangsbestand | ja, aus der Schlussbilanz des Vorjahres | nein, Beginn bei null |
| Zeitbezug | Stichtag (Zeitpunkt) | Geschäftsjahr (Zeitraum) |
| Abschluss über | Schlussbilanzkonto (SBK) | GuV-Konto |
| Ziel im Jahresabschluss | Bilanz | Gewinn- und Verlustrechnung |
| Wirkung auf das Eigenkapital | Eigenkapital ist selbst ein Passivkonto | Saldo verändert das Eigenkapital |
Bestandskonten: Aktivkonten und Passivkonten
Bestandskonten bilden die Posten ab, die nach § 247 Abs. 1 HGB in der Bilanz gesondert auszuweisen sind: Anlage- und Umlaufvermögen, Eigenkapital, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten. Sie werden danach unterschieden, auf welcher Seite der Bilanz ihr Posten steht.
Aktivkonten
Aktivkonten erfassen das Vermögen, also die Mittelverwendung. Beispiele sind Grundstücke, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Kasse und Bankguthaben. Der Anfangsbestand steht im Soll, weil der Posten auf der linken Seite der Bilanz steht. Zugänge werden ebenfalls im Soll gebucht, Abgänge im Haben. Der Schlussbestand ergibt sich als Saldo auf der Habenseite und wird in das Schlussbilanzkonto übernommen.
Passivkonten
Passivkonten erfassen die Herkunft der Mittel, also Eigenkapital und Fremdkapital. Beispiele sind das gezeichnete Kapital, Rücklagen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Hier steht der Anfangsbestand im Haben, Zugänge werden im Haben und Abgänge im Soll gebucht. Der Schlussbestand ergibt sich als Saldo auf der Sollseite.
| Buchung | Aktivkonto | Passivkonto |
|---|---|---|
| Anfangsbestand | Soll | Haben |
| Zugang (Mehrung) | Soll | Haben |
| Abgang (Minderung) | Haben | Soll |
| Schlussbestand (Saldo) | Haben | Soll |
Welche Posten eine Kapitalgesellschaft in welcher Reihenfolge ausweist, regelt § 266 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen (Abs. 1 Satz 1); die Aktivseite gliedert sich in Abs. 2, die Passivseite in Abs. 3. Die Bestandskonten der Buchhaltung werden diesen Bilanzposten zugeordnet, wobei mehrere Konten in einem Posten zusammenfließen können, etwa mehrere Bankkonten im Posten „Guthaben bei Kreditinstituten“.
Erfolgskonten: Aufwandskonten und Ertragskonten
Erfolgskonten erfassen die Vorgänge, die das Eigenkapital als Aufwand oder Ertrag verändern; Einlagen der Gesellschafter und Ausschüttungen an sie gehören nicht dazu. Aufwendungen mindern das Eigenkapital, Erträge erhöhen es. Würde man jeden dieser Vorgänge direkt auf dem Eigenkapitalkonto buchen, wäre am Jahresende nicht mehr erkennbar, woraus das Ergebnis entstanden ist. Deshalb werden sie auf eigenen Konten gesammelt, die als Unterkonten des Eigenkapitals gelten.
Daraus folgt die Buchungslogik: Weil das Eigenkapital ein Passivkonto ist und Minderungen dort im Soll stehen, werden Aufwendungen im Soll gebucht. Erträge erhöhen das Eigenkapital und stehen deshalb im Haben. Typische Aufwandskonten sind Materialaufwand, Gehälter, Mieten, Abschreibungen und Zinsaufwendungen. Typische Ertragskonten sind Umsatzerlöse, sonstige betriebliche Erträge und Zinserträge.
Kein Anfangsbestand
Erfolgskonten beginnen in jedem Geschäftsjahr bei null. Ihr Saldo wird am Jahresende über das GuV-Konto in das Eigenkapital übertragen. Der Erfolg des Vorjahres ist danach im Eigenkapital enthalten und wird nicht noch einmal auf den Aufwands- und Ertragskonten vorgetragen.
Aufwendungen und Erträge dürfen nicht miteinander verrechnet werden (§ 246 Abs. 2 Satz 1 HGB). Zinsaufwand und Zinsertrag werden deshalb auf getrennten Konten geführt und getrennt ausgewiesen. Wie die einzelnen Aufwands- und Ertragskonten den Posten der GuV zugeordnet werden, erläutert der Beitrag Konten der GuV: Ertrags- und Aufwandskonten im Abschluss.
Der Kontenkreislauf vom EBK bis zum SBK
Bestandskonten und Erfolgskonten durchlaufen jedes Geschäftsjahr denselben Kreislauf. Er beginnt mit der Eröffnung der Bestandskonten und endet mit dem Abschluss beider Kontenarten. Grundlage ist das System der doppelten Buchführung, in dem jede Buchung ein Konto im Soll und ein Konto im Haben berührt.
Die Verbindung zwischen zwei Geschäftsjahren sichert der Grundsatz der Bilanzidentität: Nach § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB müssen die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz eines Geschäftsjahrs mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahrs übereinstimmen. Die Erfolgskonten sind an diesem Übergang nicht beteiligt, weil ihr Ergebnis bereits im Eigenkapital steckt.
EBK und SBK in der Buchhaltungssoftware
EBK und SBK sind Hilfskonten der Buchungstechnik; das Gesetz schreibt sie nicht vor. In Buchhaltungsprogrammen werden die Anfangsbestände häufig als Saldenvorträge übernommen und die Bilanz unmittelbar aus den Kontensalden erzeugt.
Abschluss bei der GmbH: GuV-Konto und Eigenkapital
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird der Gewinn in Lehrbüchern häufig unmittelbar auf das Kapitalkonto des Inhabers gebucht. Bei der GmbH ist das anders. Das gezeichnete Kapital bleibt unverändert; der Saldo des GuV-Kontos geht in einen eigenen Eigenkapitalposten. § 266 Abs. 3 HGB gliedert das Eigenkapital der Kapitalgesellschaft so:
| Posten | Bezeichnung nach § 266 Abs. 3 A. HGB |
|---|---|
| I. | Gezeichnetes Kapital |
| II. | Kapitalrücklage |
| III. | Gewinnrücklagen |
| IV. | Gewinnvortrag/Verlustvortrag |
| V. | Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag |
Der Abschlussbuchungssatz lautet bei einem Gewinn „GuV-Konto an Jahresüberschuss“, bei einem Verlust „Jahresfehlbetrag an GuV-Konto“. Derselbe Betrag erscheint in der GuV nach § 275 HGB als Posten „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“ (Abs. 2 Nr. 17 beim Gesamtkostenverfahren). Bilanz und GuV sind damit über das Eigenkapital miteinander verbunden.
Was mit dem Ergebnis geschieht, entscheidet nicht die Buchhaltung. Die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses unterliegen der Bestimmung der Gesellschafter (§ 46 Nr. 1 GmbHG), soweit der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt (§ 45 Abs. 2 GmbHG). Erst nach diesem Beschluss wird der Jahresüberschuss etwa in die Gewinnrücklagen oder den Gewinnvortrag umgebucht oder als Ausschüttung behandelt.
Bilanzgewinn statt Jahresüberschuss
Wird die Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt, treten nach § 268 Abs. 1 HGB an die Stelle der Posten „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“ und „Gewinnvortrag/Verlustvortrag“ der Posten „Bilanzgewinn/Bilanzverlust“. Ein vorhandener Gewinn- oder Verlustvortrag ist dann in diesen Posten einzubeziehen und gesondert anzugeben, in der Bilanz oder im Anhang.
Kleine Kapitalgesellschaften dürfen eine verkürzte Bilanz aufstellen, in die nur die mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten aufgenommen werden (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB). Der Jahresüberschuss bleibt dort als Posten A. V. sichtbar. Kleinstkapitalgesellschaften genügen die mit Buchstaben bezeichneten Posten (§ 266 Abs. 1 Satz 4 HGB); in ihrer Bilanz erscheint das Eigenkapital nur als Gesamtbetrag. In der Buchhaltung bleiben die einzelnen Konten trotzdem getrennt.
Gemischte Konten und Konten mit wechselndem Saldo
Gemischte Konten
Ein gemischtes Konto enthält zugleich Bestands- und Erfolgsbestandteile. Das Lehrbuchbeispiel ist ein ungeteiltes Warenkonto, auf dem Einkäufe zu Einstandspreisen und Verkäufe zu Verkaufspreisen gebucht werden. Sein Saldo enthält dann sowohl den Warenbestand als auch den Rohgewinn. Um ein solches Konto abzuschließen, muss zuerst der Schlussbestand laut Inventur ermittelt und auf das SBK gebucht werden; der verbleibende Saldo ist Erfolg und geht in das GuV-Konto. In der Praxis werden solche Konten in der Regel getrennt: Der Bestand wird auf einem Bestandskonto geführt, Wareneinkauf und Umsatzerlöse auf Erfolgskonten.
Konten mit wechselndem Saldo
Einige Bestandskonten können je nach Stand Aktiv- oder Passivkonto sein. Typisch ist das Bankkonto mit Kontokorrentlinie. Steht es zum Stichtag im Guthaben, gehört der Saldo zu den Guthaben bei Kreditinstituten (§ 266 Abs. 2 B. IV. HGB). Ist es überzogen, ist der Betrag als Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten auszuweisen (§ 266 Abs. 3 C. 2. HGB). Eine Saldierung mit Guthaben auf anderen Konten scheitert grundsätzlich am Verrechnungsverbot für Posten der Aktiv- und Passivseite (§ 246 Abs. 2 Satz 1 HGB). Einen wechselnden Saldo kann auch die Umsatzsteuer haben: Ergibt die Verrechnung mit der Vorsteuer einen Vorsteuerüberhang, ist er eine Forderung, eine Zahllast ist eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt.
Zuordnung in SKR 03 und SKR 04
Die Standardkontenrahmen der DATEV bestehen aus zehn Kontenklassen von 0 bis 9. Die Zuordnung zu Bestands- und Erfolgskonten lässt sich an den Klassen ablesen, allerdings unterschiedlich deutlich. Die Bezeichnungen der Kontenklassen in der folgenden Tabelle stammen aus den Kontenrahmen-Übersichten der DATEV (gültig für 2026).
| Klasse | SKR 03 (Prozessgliederung) | SKR 04 (Abschlussgliederung) |
|---|---|---|
| 0 | Anlage- und Kapitalkonten: Bestandskonten | Anlagevermögenskonten: Bestandskonten |
| 1 | Finanz- und Privatkonten: Bestandskonten | Umlaufvermögenskonten: Bestandskonten |
| 2 | Abgrenzungskonten: Erfolgskonten (z. B. Zinsen, Steuern vom Einkommen und vom Ertrag) | Eigenkapitalkonten/Fremdkapitalkonten: Bestandskonten |
| 3 | Wareneingangs- und Bestandskonten: Erfolgs- und Bestandskonten | Fremdkapitalkonten: Bestandskonten |
| 4 | Betriebliche Aufwendungen: Erfolgskonten | Betriebliche Erträge: Erfolgskonten |
| 5 und 6 | – | Betriebliche Aufwendungen: Erfolgskonten |
| 7 | Bestände an Erzeugnissen: Bestandskonten | Weitere Erträge und Aufwendungen: Erfolgskonten |
| 8 | Erlöskonten: Erfolgskonten | – |
| 9 | Vortrags- und statistische Konten | Vortrags- und statistische Konten |
Im SKR 04 ist die Trennung klar: Die Klassen 0 bis 3 enthalten die Bilanzkonten in der Reihenfolge der Bilanz, die Klassen 4 bis 7 die Konten der GuV. Im SKR 03 folgen die Klassen dem betrieblichen Ablauf, sodass Bestands- und Erfolgskonten nebeneinanderstehen. So enthält Klasse 0 neben dem Anlagevermögen auch das gezeichnete Kapital und die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, und Klasse 2 enthält trotz ihrer Bezeichnung Aufwands- und Ertragskonten. Privatkonten betreffen Einzelunternehmen und Personengesellschaften; eine GmbH als juristische Person führt keine. Den Aufbau des SKR 03 im Einzelnen erläutert der Beitrag zum Kontenrahmen SKR 03.
Praxisbeispiel: ein Geschäftsjahr einer GmbH
Beispiel (fiktive Zahlen): Die Muster GmbH übernimmt zum 1. Januar die Werte ihrer Schlussbilanz des Vorjahres. Zur Vereinfachung bleiben Umsatzsteuer, Lohnabzüge und Ertragsteuern außer Betracht; die Vorgänge des Jahres sind zusammengefasst.
Schritt 1: Eröffnung der Bestandskonten
| Aktivkonten (Anfangsbestand im Soll) | Betrag | Passivkonten (Anfangsbestand im Haben) | Betrag |
|---|---|---|---|
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 20.000 € | Gezeichnetes Kapital | 25.000 € |
| Forderungen aus L+L | 15.000 € | Gewinnvortrag | 10.000 € |
| Bank | 40.000 € | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 25.000 € |
| Verbindlichkeiten aus L+L | 15.000 € | ||
| Summe | 75.000 € | Summe | 75.000 € |
Schritt 2: Geschäftsvorfälle des Jahres
| Nr. | Vorgang | Soll | Haben | Betrag | Art |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Umsätze auf Ziel | Forderungen aus L+L | Umsatzerlöse | 120.000 € | erfolgswirksam |
| 2 | Zahlungseingänge von Kunden | Bank | Forderungen aus L+L | 110.000 € | erfolgsneutral |
| 3 | Materialeinkauf auf Ziel | Materialaufwand | Verbindlichkeiten aus L+L | 40.000 € | erfolgswirksam |
| 4 | Zahlungen an Lieferanten | Verbindlichkeiten aus L+L | Bank | 45.000 € | erfolgsneutral |
| 5 | Gehälter | Personalaufwand | Bank | 45.000 € | erfolgswirksam |
| 6 | Miete | Mietaufwand | Bank | 12.000 € | erfolgswirksam |
| 7 | Darlehenstilgung | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | Bank | 5.000 € | erfolgsneutral |
| 8 | Darlehenszinsen | Zinsaufwand | Bank | 1.000 € | erfolgswirksam |
| 9 | Abschreibung (Abschlussbuchung) | Abschreibungen | Betriebs- und Geschäftsausstattung | 4.000 € | erfolgswirksam |
Das Bankkonto als Aktivkonto zeigt die Logik eines Bestandskontos:
| Soll (Bank) | Betrag | Haben (Bank) | Betrag |
|---|---|---|---|
| Anfangsbestand | 40.000 € | Lieferanten (4) | 45.000 € |
| Kundenzahlungen (2) | 110.000 € | Gehälter (5) | 45.000 € |
| Miete (6) | 12.000 € | ||
| Tilgung (7) | 5.000 € | ||
| Zinsen (8) | 1.000 € | ||
| Schlussbestand an SBK | 42.000 € | ||
| Summe | 150.000 € | Summe | 150.000 € |
Schritt 3: Abschluss der Erfolgskonten über das GuV-Konto
| Soll (GuV-Konto) | Betrag | Haben (GuV-Konto) | Betrag |
|---|---|---|---|
| Materialaufwand | 40.000 € | Umsatzerlöse | 120.000 € |
| Personalaufwand | 45.000 € | ||
| Mietaufwand | 12.000 € | ||
| Abschreibungen | 4.000 € | ||
| Zinsaufwand | 1.000 € | ||
| Saldo: Jahresüberschuss | 18.000 € | ||
| Summe | 120.000 € | Summe | 120.000 € |
Den Aufwendungen von 102.000 € stehen Erträge von 120.000 € gegenüber. Der Saldo von 18.000 € wird mit „GuV-Konto an Jahresüberschuss“ in das Eigenkapital gebucht. Die Erfolgskonten sind damit ausgeglichen und beginnen im Folgejahr wieder bei null.
Schritt 4: Abschluss der Bestandskonten über das SBK
| Soll (SBK) | Betrag | Haben (SBK) | Betrag |
|---|---|---|---|
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 16.000 € | Gezeichnetes Kapital | 25.000 € |
| Forderungen aus L+L | 25.000 € | Gewinnvortrag | 10.000 € |
| Bank | 42.000 € | Jahresüberschuss | 18.000 € |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 20.000 € | ||
| Verbindlichkeiten aus L+L | 10.000 € | ||
| Summe | 83.000 € | Summe | 83.000 € |
Das SBK ist ausgeglichen. Das Eigenkapital ist von 35.000 € auf 53.000 € gestiegen, genau um den Jahresüberschuss aus dem GuV-Konto. Die erfolgsneutralen Vorgänge 2, 4 und 7 haben nur Bestandskonten verändert und das Ergebnis nicht berührt. Bis die Gesellschafter über die Verwendung beschlossen haben, steht der Jahresüberschuss als eigener Posten im Eigenkapital.
Fazit
Bestandskonten und Erfolgskonten unterscheiden sich in drei Punkten: was sie erfassen, ob sie einen Anfangsbestand haben und worüber sie abgeschlossen werden. Bestandskonten tragen Vermögen und Kapital von Stichtag zu Stichtag weiter und münden über das SBK in die Bilanz. Erfolgskonten sammeln Aufwendungen und Erträge eines Jahres und münden über das GuV-Konto in das Eigenkapital. Für die GmbH sind vor allem drei Punkte wichtig:
- Der Saldo des GuV-Kontos geht in den Posten Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag, nicht auf das gezeichnete Kapital.
- Über die Verwendung des Ergebnisses beschließen die Gesellschafter.
- Aktiv- und Passivposten sowie Aufwendungen und Erträge dürfen nicht verrechnet werden.
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Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Bestandskonten und Erfolgskonten?
Bestandskonten erfassen Vermögen, Eigenkapital und Schulden. Sie haben einen Anfangsbestand und werden über das Schlussbilanzkonto in die Bilanz abgeschlossen. Erfolgskonten erfassen Aufwendungen und Erträge eines Geschäftsjahres. Sie beginnen ohne Anfangsbestand und werden über das GuV-Konto abgeschlossen, dessen Saldo das Eigenkapital verändert.
Warum haben Erfolgskonten keinen Anfangsbestand?
Erfolgskonten messen nur die Aufwendungen und Erträge eines einzelnen Geschäftsjahres. Ihr Saldo geht am Jahresende über das GuV-Konto in das Eigenkapital ein. Im neuen Jahr beginnen sie deshalb wieder bei null, während der Erfolg des Vorjahres im Eigenkapital enthalten bleibt.
Auf welcher Seite steht der Anfangsbestand bei Aktiv- und Passivkonten?
Bei Aktivkonten steht der Anfangsbestand im Soll, bei Passivkonten im Haben, also jeweils auf der Seite, auf der der Posten in der Bilanz steht. Zugänge werden auf derselben Seite gebucht, Abgänge auf der Gegenseite. Der Schlussbestand ergibt sich als Saldo.
Wohin wird der Saldo des GuV-Kontos bei einer GmbH gebucht?
Bei einer GmbH geht der Saldo des GuV-Kontos in den Eigenkapitalposten Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (§ 266 Abs. 3 A. V. HGB) und nicht auf das gezeichnete Kapital. Über die Verwendung des Ergebnisses beschließen die Gesellschafter nach § 46 Nr. 1 GmbHG.
Ist ein Bankkonto immer ein Aktivkonto?
Nein. Ein Bankkonto ist ein Bestandskonto mit wechselndem Saldo. Weist es zum Stichtag ein Guthaben aus, gehört es auf die Aktivseite. Ist es überzogen, ist der Betrag als Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten zu zeigen; eine Verrechnung mit Guthaben auf anderen Konten scheitert grundsätzlich am Verrechnungsverbot des § 246 Abs. 2 HGB.
Wo stehen Bestandskonten und Erfolgskonten im SKR 04?
Der SKR 04 folgt dem Abschlussgliederungsprinzip. Nach der Übersicht der DATEV enthalten die Kontenklassen 0 bis 3 die Bilanzkonten (Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Eigenkapital, Fremdkapital), die Klassen 4 bis 7 die Erträge und Aufwendungen. Klasse 9 enthält Vortrags- und statistische Konten.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Steuerliche Beratung im Einzelfall erteilen nur die nach dem Steuerberatungsgesetz dazu befugten Personen und Gesellschaften, insbesondere Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer. Stellen Sie den Abschluss selbst fest, stellen wir Software sowie die technische Datenübermittlung nach § 87d AO bereit; Prüfung, Entscheidung und Feststellung obliegen Ihnen. Beauftragen Sie Prüfung und Freigabe, erbringt ein namentlich benannter Steuerberater sämtliche Vorbehaltsaufgaben in eigener beruflicher Verantwortung. Stand der Rechtslage: 11/2026.










Fabian Klement
Jakob Röß
Dr. Jeannine Dinnebier
