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Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
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KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
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20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
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89,00 €
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22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
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Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
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Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
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Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
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Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–14 Minuten


OnlineBilanzBlogE-Bilanz erstellen

E-Bilanz selbst erstellen 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die elektronische Bilanz ist für bilanzierende Unternehmen verpflichtend. Welche Unternehmen genau zur Bilanzierung verpflichtet sind, hängt von der Rechtsform und weiteren Kriterien wie der Bilanzsumme ab. Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, wie Sie Ihre E-Bilanz selbst erstellen – mit strukturierter Anleitung, den wichtigsten rechtlichen Grundlagen und praktischen Hinweisen zur korrekten Übermittlung an das Finanzamt.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die E-Bilanz ist die digitale Übermittlung des Jahresabschlusses an das Finanzamt im XBRL-Format. Alle bilanzierenden Unternehmen – GmbH, UG, AG und bilanzierende Personengesellschaften – sind dazu verpflichtet. Mit strukturierter Vorbereitung und digitalen Tools können Sie die E-Bilanz selbst erstellen.

Was ist die E-Bilanz – und warum ist sie Pflicht?

Die E-Bilanz ist die elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses an das Finanzamt. Sie ersetzt seit 2012 die früheren Papierformate und folgt einer bundesweit einheitlichen technischen Struktur.

Die Daten werden im sogenannten XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) übermittelt. Dieses standardisierte Format ermöglicht die maschinelle Verarbeitung und Auswertung der Abschlussdaten durch die Finanzverwaltung.

2012

Einführung der E-Bilanz-Pflicht

XBRL

Technisches Übermittlungsformat

100%

Digital und strukturiert

Ziel des Gesetzgebers ist es, die Datenqualität zu erhöhen, die steuerliche Auswertung zu vereinheitlichen, Fehler zu reduzieren und Prozesse zu beschleunigen. Die Verantwortung für korrekte Inhalte und fristgerechte Abgabe liegt vollständig beim Unternehmen.

Hinweis

Die E-Bilanz ist eine steuerliche Pflicht nach § 5b EStG. Sie ist unabhängig von der handelsrechtlichen Offenlegung beim Unternehmensregister zu sehen, die nach § 325 HGB für Kapitalgesellschaften gilt.

Wer ist zur E-Bilanz verpflichtet?

Grundsätzlich betrifft die Pflicht zur E-Bilanz alle Unternehmen, die einen Jahresabschluss nach handels- oder steuerrechtlichen Vorschriften erstellen müssen. Die Rechtsform ist dabei weniger entscheidend als die Tatsache der Bilanzierung.

  • Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG – immer bilanzierungspflichtig nach § 242 HGB
  • Personengesellschaften (OHG, KG), wenn sie bilanzieren müssen oder freiwillig bilanzieren
  • Einzelunternehmen, wenn sie die Buchführungsgrenzen nach § 141 AO überschreiten
  • Alle Betriebe mit freiwilliger Bilanzierung nach § 4 Abs. 1 EStG

Unternehmen, die eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG abgeben dürfen, benötigen keine E-Bilanz. Sobald jedoch bilanziert wird – ob verpflichtend oder freiwillig – gilt die E-Bilanz-Pflicht.

Achtung

Auch bei erstmaliger Bilanzierung – etwa nach Überschreiten der Schwellenwerte oder Umwandlung – besteht die E-Bilanz-Pflicht ab dem ersten Bilanzjahr.

Kann man die E-Bilanz selbst erstellen?

Ja, die E-Bilanz kann selbst erstellt werden – auch ohne Vorerfahrung. Voraussetzung ist eine saubere Buchhaltung, vollständige Unterlagen und die Einhaltung der vorgeschriebenen technischen Struktur.

Digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten eine geführte Struktur, die Unternehmen Schritt für Schritt durch die Erstellung führt. Die technische Umsetzung des XBRL-Formats erfolgt automatisch im Hintergrund.

„Die E-Bilanz ist kein Hexenwerk. Mit strukturierter Vorbereitung, vollständigen Daten und einer geführten digitalen Lösung können auch Nicht-Steuerexperten ihre E-Bilanz selbst vorbereiten. Wichtig ist, dass die finale steuerliche Prüfung durch einen Fachmann erfolgt.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Sobald steuerliche Einreichungen notwendig sind, prüfen und bestätigen erfahrene Steuerberater die finale E-Bilanz, um die korrekte und rechtssichere Abgabe zu gewährleisten.

  • Buchhaltung vollständig und korrekt gebucht
  • Alle Belege und Kontenabstimmungen liegen vor
  • Inventur durchgeführt und dokumentiert
  • Abgrenzungen und Rückstellungen erfasst
  • Digitale Lösung mit XBRL-Export vorhanden
  • Steuerliche Prüfung vor finaler Übermittlung

Welche Daten werden für die E-Bilanz benötigt?

Die E-Bilanz enthält die vollständigen Daten des Jahresabschlusses. Diese müssen strukturiert und in der vorgeschriebenen Taxonomie übermittelt werden.

Kernbestandteile der E-Bilanz

  • BilanzAktiva und Passiva nach § 266 HGB oder individueller Gliederung
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) – nach § 275 HGB in Staffel- oder Kontenform
  • Ergänzende steuerliche Angaben – z. B. steuerliche Überleitungsrechnungen, Mehr-/Weniger-Rechnungen
  • Stammdaten – Firma, Sitz, Rechtsform, Steuernummer, Wirtschaftsjahr

Je nach Größenklasse und Rechtsform können weitere Angaben erforderlich sein, etwa Angaben zu stillen Reserven, Beteiligungen oder steuerlichen Wahlrechten.

Bestandteil Pflicht Rechtsgrundlage
Bilanz Ja § 5b EStG, § 266 HGB
GuV Ja § 5b EStG, § 275 HGB
Steuerliche Überleitungen Ja § 60 EStDV
Anhang Nein (nicht Teil der E-Bilanz) Nur handelsrechtlich

Hinweis

Der handelsrechtliche Anhang und der Lagebericht sind nicht Teil der E-Bilanz. Diese Unterlagen sind nur bei der handelsrechtlichen Offenlegung beim Unternehmensregister relevant.

XBRL-Format und Taxonomie: Die technische Grundlage

Die E-Bilanz muss im XBRL-Format übermittelt werden. XBRL steht für eXtensible Business Reporting Language und ist ein international standardisiertes XML-basiertes Format zur strukturierten Übermittlung von Finanzdaten.

Die Taxonomie ist die konkrete fachliche Struktur, die vorgibt, welche Positionen wie bezeichnet und wo zugeordnet werden müssen. Sie wird vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) jährlich veröffentlicht.

Wichtige Taxonomie-Ebenen

Kerntaxonomie

Enthält die Standardpositionen der Bilanz und GuV nach HGB. Diese Positionen sollten vorrangig genutzt werden.

Branchentaxonomien

Ergänzende Positionen für Banken, Versicherungen, Genossenschaften und andere spezialisierte Branchen.

Positionen, die in der Taxonomie nicht vorkommen, können über Auffangpositionen oder individuelle Ergänzungen (sogenannte Mussfelder) abgebildet werden. Dies sollte jedoch nur erfolgen, wenn keine passende Standardposition vorhanden ist.

Achtung

Die Verwendung falscher Taxonomie-Positionen führt zu Rückfragen seitens des Finanzamts. Moderne digitale Tools wie OnlineBilanz.de ordnen Ihre Kontenpläne automatisch der korrekten Taxonomie zu.

Schritt für Schritt: Der Ablauf der E-Bilanz-Erstellung

Die Erstellung der E-Bilanz folgt einem strukturierten Prozess. Mit klarer Vorbereitung und digitaler Unterstützung lässt sich dieser Prozess effizient umsetzen.

1. Buchhaltung abschließen

Alle Geschäftsvorfälle des Jahres müssen vollständig gebucht sein. Dazu gehören Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Bankbewegungen, Kasse, Lohn- und Gehaltsbuchungen sowie sämtliche Belege.

2. Inventur durchführen

Die körperliche Bestandsaufnahme von Waren, Material und Anlagevermögen ist Grundlage für die Bewertung in der Bilanz. Die Inventur muss dokumentiert und nachvollziehbar sein.

3. Abgrenzungen und Rückstellungen buchen

Periodengerechte Abgrenzungen (z. B. Miete, Versicherungen) und Rückstellungen (z. B. Jahresabschlusskosten, Urlaubsrückstellungen) müssen gebucht werden.

4. Kontenabstimmung prüfen

Alle Bilanzkonten sollten abgestimmt sein: Bankkonten mit Kontoauszügen, Forderungen mit offenen Posten, Verbindlichkeiten mit Lieferantenkonten.

5. Bilanz und GuV erstellen

Auf Basis der vollständigen Buchhaltung werden Bilanz und GuV erstellt. Diese müssen der gesetzlichen Gliederung nach § 266 und § 275 HGB folgen.

6. Zuordnung zur Taxonomie

Die Konten des Kontenplans werden den XBRL-Positionen der Taxonomie zugeordnet. Digitale Tools übernehmen diese Zuordnung in der Regel automatisch.

7. XBRL-Datei erzeugen und prüfen

Die E-Bilanz wird als XBRL-Datei exportiert. Diese sollte vor Übermittlung auf formale Fehler geprüft werden (z. B. mit Validierungstools der Finanzverwaltung).

8. Übermittlung an das Finanzamt

Die finale XBRL-Datei wird über ELSTER (Elektronische Steuererklärung) an das Finanzamt übermittelt. Dies erfolgt über das ERiC-Modul oder eine ELSTER-zertifizierte Software.

Hinweis

OnlineBilanz.de führt Sie durch alle Schritte und übernimmt die technische Umsetzung automatisch. Die finale steuerliche Prüfung erfolgt durch erfahrene Steuerberater.

Häufige Fehler bei der E-Bilanz-Erstellung vermeiden

Trotz strukturierter Vorbereitung treten bei der E-Bilanz-Erstellung immer wieder typische Fehler auf. Diese können zu Rückfragen des Finanzamts oder sogar zu Schätzungen führen.

1. Falsche Taxonomie-Zuordnung

Die Zuordnung von Konten zu falschen Taxonomie-Positionen führt zu inhaltlichen Fehlern. Beispiel: Verbindlichkeiten werden als Rückstellungen ausgewiesen.

2. Unvollständige Daten

Fehlende Buchungen, nicht abgestimmte Konten oder fehlende Inventurlisten führen zu unvollständigen Abschlüssen. Das Finanzamt kann in solchen Fällen Nachweise anfordern.

3. Missachtung steuerlicher Wahlrechte

Steuerliche Wahlrechte (z. B. Abschreibungsmethoden, Bewertungsvereinfachungen) müssen korrekt angewendet und dokumentiert werden. Fehler können zu Steuernachzahlungen führen.

4. Verspätete Übermittlung

Die E-Bilanz muss innerhalb der steuerlichen Abgabefristen übermittelt werden. Verspätungen können zu Verspätungszuschlägen nach § 152 AO führen.

Achtung

Verspätungszuschläge können bis zu 10 % der festgesetzten Steuer oder pauschal bis zu 25.000 Euro betragen. Die fristgerechte Abgabe ist daher essentiell.

5. Fehlende Abstimmung mit Steuererklärung

Die Werte der E-Bilanz müssen mit den Angaben in der Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und ggf. Umsatzsteuererklärung übereinstimmen.

Digitale Lösungen für die E-Bilanz-Erstellung nutzen

Moderne digitale Plattformen erleichtern die E-Bilanz-Erstellung erheblich. Sie übernehmen die technische Komplexität und führen strukturiert durch den gesamten Prozess.

Vorteile digitaler Tools

  • Automatische Zuordnung der Konten zur XBRL-Taxonomie
  • Geführte Eingabe aller erforderlichen Daten
  • Automatische Plausibilitätsprüfungen und Fehlerhinweise
  • XBRL-Export für die ELSTER-Übermittlung
  • Integration mit Buchhaltungssoftware (DATEV, Lexware, etc.)
  • Steuerliche Prüfung durch qualifizierte Steuerberater

„OnlineBilanz.de verbindet die Selbstständigkeit der Unternehmen mit professioneller steuerlicher Absicherung. Sie erstellen Ihre E-Bilanz selbst – wir sorgen für die rechtssichere Prüfung und Übermittlung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Die Plattform OnlineBilanz.de richtet sich speziell an Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) und unterstützt bei der vollständigen Jahresabschlusserstellung – von der Dateneingabe bis zur finalen steuerlichen Prüfung.

Eingabe

Sie erfassen Ihre Daten strukturiert und geführt – ohne technisches Vorwissen.

Prüfung

Erfahrene Steuerberater prüfen Ihren Abschluss auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

Übermittlung

Die E-Bilanz wird rechtssicher an das Finanzamt übermittelt.

Fristen und Übermittlung der E-Bilanz 2026

Die E-Bilanz ist Teil der steuerlichen Steuererklärungen und unterliegt den gleichen Abgabefristen wie die Körperschaftsteuererklärung oder Einkommensteuererklärung.

Regelfristen für Wirtschaftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025)

Abgabe durch Frist bis Rechtsgrundlage
Steuerberater 31. Juli 2027 § 149 Abs. 3 AO
Unternehmen selbst 31. Juli 2026 § 149 Abs. 2 AO
Bei Fristverlängerung Individuell Antrag beim Finanzamt

Wird die E-Bilanz durch einen Steuerberater erstellt oder geprüft, verlängert sich die Abgabefrist automatisch. Bei Abgabe ohne Steuerberater gilt die kürzere Frist von sieben Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres.

Achtung

Bei verspäteter Abgabe drohen Verspätungszuschläge nach § 152 AO. Diese können vom Finanzamt festgesetzt werden und betragen mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat der Verspätung.

Übermittlung über ELSTER

Die E-Bilanz wird ausschließlich elektronisch über das ELSTER-System (Elektronische Steuererklärung) an das Finanzamt übermittelt. Dazu ist ein ELSTER-Zertifikat erforderlich.

  • Registrierung bei ELSTER erforderlich
  • Zertifikat kann online beantragt werden (Aktivierung dauert ca. 1-2 Wochen)
  • XBRL-Datei wird über ELSTER-Portal oder zertifizierte Software übermittelt
  • Nach Übermittlung erfolgt eine Eingangsbestätigung durch das Finanzamt

Hinweis

OnlineBilanz.de übernimmt die technische Übermittlung der E-Bilanz an das Finanzamt – Sie benötigen kein eigenes ELSTER-Zertifikat.

Häufig gestellte Fragen

Wer muss eine E-Bilanz abgeben?

Alle bilanzierenden Unternehmen sind zur E-Bilanz verpflichtet – dazu gehören Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG), bilanzierende Personengesellschaften und Einzelunternehmen, die die Buchführungsgrenzen nach § 141 AO überschreiten. Die Pflicht gilt seit 2012 nach § 5b EStG.

Kann ich die E-Bilanz ohne Steuerberater selbst erstellen?

Ja, die E-Bilanz kann mit strukturierter Vorbereitung und digitalen Tools selbst erstellt werden. Voraussetzung ist eine vollständige und korrekte Buchhaltung. Plattformen wie OnlineBilanz.de führen Sie durch den Prozess und bieten eine steuerliche Prüfung durch qualifizierte Steuerberater vor der finalen Übermittlung.

Was ist das XBRL-Format und warum ist es wichtig?

XBRL (eXtensible Business Reporting Language) ist das technische Format, in dem die E-Bilanz an das Finanzamt übermittelt werden muss. Es ermöglicht die strukturierte, maschinell auswertbare Übertragung von Finanzdaten. Die Taxonomie gibt vor, welche Positionen wie bezeichnet und zugeordnet werden müssen.

Bis wann muss die E-Bilanz 2026 abgegeben werden?

Für das Wirtschaftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gilt bei Abgabe durch einen Steuerberater eine Frist bis zum 31. Juli 2027. Bei Abgabe ohne Steuerberater endet die Frist am 31. Juli 2026. Verspätungen können zu Verspätungszuschlägen nach § 152 AO führen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 5b EStG – E-Bilanz-Pflicht, § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 275 HGB – Gliederung der GuV, ELSTER – Elektronische Steuererklärung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

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Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

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Dr. Martin Pilz
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Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

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Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

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Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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