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Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
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Fabian Klement
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A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
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B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
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Bank & Kasse96.650 €
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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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10–16 Minuten

OnlineBilanzBlogUG oder Einzelunternehmen? Haftungsschutz ab 1 Euro vs. einfacher Start

UG oder Einzelunternehmen? Haftungsschutz ab 1 Euro vs. einfacher Start

Veröffentlicht: 20.07.2026Aktualisiert: 20.07.2026Fachlich geprüft: 20.07.2026Lesezeit: ca. 7 Minuten

Wer ein Unternehmen gründet, steht vor einer zentralen Frage: Schütze ich mein Privatvermögen von Tag eins an – oder wähle ich den unkompliziertesten Weg? Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bietet Haftungsbeschränkung bereits ab einem Euro Stammkapital, verlangt dafür aber Buchhaltungspflichten, Jahresabschluss und Offenlegung. Das Einzelunternehmen startet ohne Notar, ohne Gesellschaftsvertrag – und ohne jeden Schutz des Privatvermögens. Dieser Artikel zeigt, wann welche Rechtsform passt und ab wann der Wechsel sinnvoll wird.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

UG oder Einzelunternehmen – die Entscheidung hängt vor allem am Haftungsrisiko: Das Einzelunternehmen ist günstiger in der Gründung und einfacher in der Verwaltung (EÜR statt Jahresabschluss), haftet aber unbeschränkt mit dem Privatvermögen. Die UG (haftungsbeschränkt) begrenzt die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen, kostet in der Gründung rund 300–800 Euro und erzeugt laufende Pflichten (Jahresabschluss, Offenlegung beim Bundesanzeiger, Ansparpflicht). Bei relevanten Haftungsrisiken oder unternehmerischen Ambitionen ist die UG bereits ab kleinen Gewinnen die sicherere Wahl.

Haftung: Privatvermögen vs. Haftungsbeschränkung

Das entscheidendste Unterscheidungsmerkmal zwischen Einzelunternehmen und UG ist die Haftungsfrage. Im Einzelunternehmen haftet der Inhaber nach § 13 Abs. 1 BGB unbeschränkt, unmittelbar und persönlich mit seinem gesamten Vermögen – Betriebskonto, Eigenheim, Ersparnisse, Altersvorsorge (soweit nicht pfändungsfrei). Ein einziger Schadensfall, eine nicht erfüllte Lieferantenverbindlichkeit oder ein Kundenschaden ohne ausreichende Betriebshaftpflicht kann zur Privatinsolvenz führen.

Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Kapitalgesellschaft nach § 5a GmbHG und damit eine Sonderform der GmbH mit herabgesetztem Mindeststammkapital. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Privatvermögen des Gesellschafters bleibt grundsätzlich unangetastet – es sei denn, es liegen Durchgriffshaftungstatbestände vor (z. B. Vermögensvermischung, Unterkapitalisierung oder Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO).

⚠ Achtung: Durchgriffshaftung

Die Haftungsbeschränkung der UG schützt nicht grenzenlos. Wer als Geschäftsführer Rechnungen bezahlt, obwohl die UG bereits zahlungsunfähig ist, haftet persönlich nach § 64 GmbHG a.F. (heute § 15b InsO n.F.). Auch eine Vermischung von Gesellschafts- und Privatkonten hebt die Haftungstrennung faktisch auf.

Gründungskosten im direkten Vergleich

Einzelunternehmen

  • Gewerbeanmeldung: 20–60 € (je nach Gemeinde)
  • Kein Notar erforderlich
  • Kein Mindestkapital
  • Eintragung ins Handelsregister optional (nur Kaufmann i.S.d. §§ 1 ff. HGB)
  • Gesamtkosten Gründung: 0–100 €

UG (haftungsbeschränkt)

  • Notar (Musterprotokoll): ca. 100–200 €
  • Handelsregistereintragung: ca. 150–200 €
  • Stammkapital: mindestens 1 €, empfohlen ≥ 500 €
  • Gewerbeanmeldung: 20–60 €
  • Steuerberater Gründungsberatung: optional, 300–800 €
  • Gesamtkosten Gründung: ca. 300–800 € (ohne Kapital)

Das Musterprotokoll nach § 2 Abs. 1a GmbHG ermöglicht eine kostengünstige UG-Gründung mit einem standardisierten Gesellschaftsvertrag. Es eignet sich aber nur für einfache Strukturen mit maximal drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer. Komplexere Vereinbarungen (Beirat, Vesting, Gewinnverteilungsschlüssel) erfordern einen individuellen Gesellschaftsvertrag – und damit höhere Notarkosten.

Laufende Pflichten: EÜR vs. Jahresabschluss & Offenlegung

Hier liegt ein weiterer kritischer Unterschied, der im laufenden Betrieb spürbar wird.

Einzelunternehmen (Kleingewerbe/Freiberufler): Wer nicht als Kaufmann im Sinne des § 1 HGB gilt und dessen Umsatz unter 800.000 € bzw. Gewinn unter 80.000 € liegt (§ 141 AO-Grenze), erstellt lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG. Keine Bilanz, keine Inventur, keine Offenlegungspflicht. Die EÜR wird als Anlage zur Einkommensteuererklärung eingereicht.

UG (haftungsbeschränkt): Als Kapitalgesellschaft ist die UG nach § 242 HGB zur doppelten Buchführung und zur Erstellung eines Jahresabschlusses (Bilanz + GuV) verpflichtet – unabhängig von Umsatz oder Gewinn, bereits ab dem ersten Geschäftsjahr. Hinzu kommt die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB: Der Jahresabschluss ist beim Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Kleinst-Kapitalgesellschaften (§ 267a HGB) profitieren von Erleichterungen und müssen nur eine verkürzte Bilanz einreichen.

Pflicht Einzelunternehmen (klein) UG (haftungsbeschränkt)
Buchführungspflicht EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG Doppelte Buchführung, § 242 HGB
Jahresabschluss Nein (bis AO-Grenzen) Ja, Bilanz + GuV
Offenlegung Bundesanzeiger Nein Ja, § 325 HGB (12 Monate Frist)
Gesellschafterversammlung Nein Mindestens jährlich, § 46 GmbHG
Laufende Steuerberatungskosten ca. 500–1.500 €/Jahr ca. 1.500–4.000 €/Jahr

Ansparpflicht der UG – was steckt dahinter?

Die UG unterliegt einer gesetzlichen Rücklagenpflicht nach § 5a Abs. 3 GmbHG: Ein Viertel des Jahresüberschusses (nach Verlustvorträgen) ist zwingend in eine gesetzliche Rücklage einzustellen. Diese Rücklage darf ausschließlich zur Erhöhung des Stammkapitals auf mindestens 25.000 € (GmbH-Niveau) oder zum Ausgleich von Jahresfehlbeträgen verwendet werden. Ausschüttungen aus dieser Rücklage sind nicht zulässig.

ℹ Praxishinweis zur Ansparpflicht

Bei einem Jahresüberschuss von 20.000 € müssen 5.000 € in die gesetzliche Rücklage fließen. Erst wenn das Stammkapital zuzüglich Rücklagen die 25.000-Euro-Marke erreicht, kann die UG zur GmbH umgewandelt werden – ohne weitere Einlagen. Die Anspardauer hängt also direkt von der Ertragskraft ab.

Steuervergleich bei kleinen Gewinnen

Steuerlich gibt es erhebliche Unterschiede, die bei kleinen Gewinnen zugunsten des Einzelunternehmens sprechen können.

Einzelunternehmen: Gewinne werden als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) oder aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG) der Einkommensteuer des Inhabers unterworfen. Bis zum Grundfreibetrag (2025: 12.096 €) fällt keine Einkommensteuer an. Der Gewerbesteuer-Freibetrag beträgt 24.500 € nach § 11 Abs. 1 GewStG. Die Gewerbesteuer wird zudem nach § 35 EStG pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet – bei durchschnittlichen Hebesätzen weitgehend neutralisiert. Freiberufler zahlen gar keine Gewerbesteuer.

UG: Die UG zahlt Körperschaftsteuer (15 %) nach § 23 KStG plus Solidaritätszuschlag (5,5 % auf KSt) sowie Gewerbesteuer (je nach Hebesatz ca. 7–17 %). Die Gesamtbelastung auf Gesellschaftsebene liegt typischerweise bei 28–32 %. Kein Freibetrag für Körperschaftsteuer. Wird der Gewinn anschließend ausgeschüttet, fällt zusätzlich Kapitalertragsteuer (25 % + Soli) an – insgesamt eine Doppelbelastung.

Bei kleinen Gewinnen (unter 30.000 €) und einem Gesellschafter-Geschäftsführer ohne weiteres Einkommen kann ein angemessenes Geschäftsführergehalt (Betriebsausgabe der UG) die Steuerbelastung optimieren – muss aber dem Fremdvergleich standhalten und vorab vertraglich vereinbart sein.

Außenwirkung und Seriosität

Der Rechtsformzusatz signalisiert Geschäftspartnern sofort die Haftungssituation. „Max Mustermann“ als Einzelunternehmer wirkt persönlich, nahbar – aber auch riskanter für Gläubiger. „Mustermann UG (haftungsbeschränkt)“ signalisiert eine strukturierte Unternehmung, schreckt aber manche Geschäftspartner durch den Zusatz „haftungsbeschränkt“ ab, da er auf das geringe Eigenkapital hinweist.

Für B2B-Geschäfte, Aufträge mit öffentlichen Auftraggebern oder Kooperationen mit größeren Unternehmen ist eine Kapitalgesellschaft oft Voraussetzung. Investoren und Banken fordern in der Regel eine Kapitalgesellschaft als Vertragspartner. Wer langfristig Wachstum plant oder externe Kapitalgeber einbinden möchte, sollte die UG von Beginn an als Zwischenstufe zur GmbH betrachten.

Rechenbeispiel: Freiberuflerin mit 40.000 Euro Jahresgewinn

Anna S. arbeitet als Unternehmensberaterin. Sie plant, 40.000 € Gewinn im Jahr zu erwirtschaften. Wir vergleichen beide Rechtsformen:

Position Einzelunternehmen (freiberuflich) UG (haftungsbeschränkt)
Gewinn/Jahresüberschuss 40.000 € 40.000 €
Geschäftsführergehalt −24.000 € (Betriebsausgabe)
Zu versteuerndes Einkommen Gesellschaft 16.000 €
KSt + Soli (ca. 15,825 %) −2.532 €
GewSt (Hebesatz 400 %, kein Freibetrag) 0 € (Freiberuflerin!) −2.240 €
Ansparpflicht (25 % v. Überschuss nach Steuern) −2.807 € (nicht ausschüttbar)
Einkommensteuer auf Gehalt (Grenzsteuersatz ca. 30 %) ca. −7.200 € (auf 40.000 €) ca. −3.600 € (auf 24.000 €)
Netto verfügbar (ca.) ca. 32.800 € ca. 24.821 € (ohne Ansparbetrag)
Laufende Steuerberatungskosten ca. 800 € ca. 2.500 €

ℹ Fazit Rechenbeispiel

Bei 40.000 € Gewinn als Freiberuflerin ohne Haftungsrisiko ist das Einzelunternehmen steuerlich und administrativ klar im Vorteil. Sobald Haftungsrisiken bestehen (Beraterhaftung, Vertragsrisiken, Mitarbeiter), ändert sich das Bild – der Haftungsschutz der UG hat einen konkreten wirtschaftlichen Wert, der in dieser Kalkulation nicht abgebildet ist.

Zur schnellen Ermittlung Ihrer optimalen Rechtsform empfiehlt sich unser Rechtsformrechner, der individuelle Parameter berücksichtigt.

Wann passt welche Rechtsform?

Einzelunternehmen passt, wenn: Haftungsrisiko gering (z. B. reine Beratung ohne Produkthaftung), Gewinn unter 30.000 €, keine Mitarbeiter, kein Fremdkapitalbedarf, maximale Flexibilität gewünscht, Test einer Geschäftsidee.
UG passt, wenn: Haftungsrisiken vorhanden (physische Produkte, Subunternehmer, Mietverträge, externe Mitarbeiter), Kunden verlangen Kapitalgesellschaft, Wachstum und späterer Übergang zur GmbH geplant, Investor-Readiness erforderlich, mehrere Gesellschafter.
Kritischer Punkt: Einzelunternehmer in risikobehafteten Branchen (IT-Dienstleistung mit SLA, Bau, Produktion, Medizin) sollten die Haftungsfrage nicht unterschätzen. Eine Berufshaftpflicht kann Schäden abfedern, ersetzt aber keine strukturelle Haftungsbegrenzung.

Späterer Wechsel: Einzelunternehmen → UG/GmbH und UG → GmbH

Die gute Nachricht: Keine Entscheidung ist endgültig. Wer als Einzelunternehmer startet, kann das Unternehmen später in eine UG oder GmbH einbringen. Die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft erfolgt nach §§ 20 ff. UmwStG und kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerneutral gestaltet werden. Dies ist jedoch komplex und setzt eine sorgfältige steuerliche Planung voraus – insbesondere hinsichtlich der Sperrfristen für eingebrachte Wirtschaftsgüter.

Die UG selbst ist als Durchgangsstadion zur GmbH konzipiert. Sobald das Stammkapital zuzüglich gesetzlicher Rücklage 25.000 € erreicht, kann die Umwandlung zur GmbH durch Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nach § 57c GmbHG erfolgen – ein vergleichsweise unkomplizierter Vorgang. Alternativ ist eine Verschmelzung oder ein anderer Umwandlungsweg nach dem UmwG möglich.

ℹ Weiterführende Artikel

Details zur Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH/UG sowie zur Umwandlung UG → GmbH finden Sie in den verlinkten Fachartikeln auf onlinebilanz.de. Der Rechtsformrechner unterstützt Sie bei der Vorentscheidung.

Fazit: UG oder Einzelunternehmen – die Entscheidung hängt am Risiko

UG oder Einzelunternehmen – diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, aber das Kriterium der Haftung ist dominant: Wer reale Risiken trägt – durch Mitarbeiter, Produkte, hohe Vertragswerte oder externe Haftung – sollte den Mehraufwand der UG als Versicherungsprämie betrachten. Die jährlichen Mehrkosten von 1.500–3.000 € für Buchhaltung, Jahresabschluss und Offenlegung sind bei einem einzigen Schadensfall, der das Privatvermögen gefährdet, eine vernachlässigbare Größe.

Wer hingegen eine risikoarme Tätigkeit testet, freiberuflich tätig ist und flexibel bleiben möchte, fährt mit dem Einzelunternehmen günstiger – solange eine ausreichende Betriebshaftpflicht besteht und das Haftungsrisiko realistisch eingeschätzt wird.

Nutzen Sie unseren Rechtsformrechner für eine individuelle Einschätzung oder testen Sie die Buchhaltungslösung von onlinebilanz.de direkt: Demo starten oder Kosten berechnen.

1 €

Mindest-Stammkapital UG

25.000 €

Stammkapital für UG→GmbH-Upgrade

Häufig gestellte Fragen

Kann ich eine UG mit 1 Euro gründen?

Ja, § 5a GmbHG erlaubt ein Stammkapital ab 1 Euro. Praktisch empfiehlt sich jedoch ein höheres Stammkapital (mindestens 500–1.000 €), um laufende Kosten wie Notargebühren und Handelsregistereintragung decken zu können und Seriosität zu signalisieren.

Muss eine UG immer einen Jahresabschluss erstellen?

Ja. Als Kapitalgesellschaft ist die UG nach § 242 HGB zur doppelten Buchführung und Jahresabschlusserstellung verpflichtet – unabhängig von Umsatz oder Mitarbeiterzahl. Als Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a HGB) gelten jedoch Erleichterungen bei der Offenlegung.

Zahlt eine UG weniger Steuern als ein Einzelunternehmen?

Nicht automatisch. Die UG zahlt Körperschaftsteuer (15 %) plus Gewerbesteuer, ohne Freibeträge. Bei kleinen Gewinnen unter 30.000 € ist das Einzelunternehmen oft günstiger, da Einkommensteuerfreibeträge und der Gewerbesteuer-Freibetrag (24.500 €) greifen. Die Steueroptimierung hängt stark vom Einzelfall ab.

Was ist die Ansparpflicht der UG?

Nach § 5a Abs. 3 GmbHG muss die UG jährlich ein Viertel ihres Jahresüberschusses (nach Verlustvorträgen) in eine gesetzliche Rücklage einzahlen. Diese Rücklage darf nur zur Kapitalerhöhung auf 25.000 € oder zum Verlustausgleich verwendet werden – nicht zur Ausschüttung.

Kann ich als Einzelunternehmer später zur UG wechseln?

Ja. Ein bestehendes Einzelunternehmen kann in eine UG oder GmbH eingebracht werden. Dies erfolgt nach §§ 20 ff. UmwStG und kann unter Voraussetzungen steuerneutral gestaltet werden. Eine steuerliche Beratung ist dabei zwingend erforderlich, da Sperrfristen für eingebrachte Wirtschaftsgüter gelten.

Über Autor und fachliche Prüfung

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Fachliche Prüfung

Fabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.

✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: July 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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