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offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–16 Minuten

OnlineBilanzBlog Liquidation Bundesanzeiger

Liquidation Bundesanzeiger: Gläubigeraufruf, Offenlegungen und Kosten

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 12 Minuten

Kurzantwort

Bei der Liquidation einer GmbH sind drei Bundesanzeiger-Pflichten zu erfüllen: (1) Gläubigeraufruf nach § 65 Abs. 2 GmbHG — dreimalige Bekanntmachung zu Beginn der Liquidation, Kosten ca. 150–400 €; (2) laufende Jahresabschluss-Offenlegungen während der Liquidation nach § 325 HGB — jährlich bis zur Löschung; (3) Offenlegung der Schlussrechnung zum Liquidationsende. Gesamtkosten: ca. 200–600 € plus Offenlegungen. Die Kosten für die Jahresabschluss-Offenlegung variieren dabei je nach Unternehmensgröße und Umfang. Verstoß: Zwangsgeld bis 25.000 € nach § 335 HGB pro versäumtem Jahr. Bei OnlineBilanz sind alle Offenlegungen im Bilanz-Festpreis von 499,95 € enthalten.

Der Bundesanzeiger ist die zentrale Plattform für die Bekanntmachung und Offenlegung bei einer GmbH-Liquidation. Dieser Artikel zeigt alle drei Bundesanzeiger-Pflichten systematisch: Gläubigeraufruf zu Beginn, laufende Offenlegungen während der Liquidation und die Schlussrechnung am Ende — mit Muster-Text, Einreichungsanleitung, Kostenaufschlüsselung und Warnungen zu Zwangsgeld-Risiken.

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Servet Gündogan

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3-fach

Gläubigeraufruf im Bundesanzeiger (§ 65 Abs. 2 GmbHG)

Bis 25.000 €

Zwangsgeld bei versäumter Offenlegung (§ 335 HGB)

12 Monate

Sperrjahr startet mit dem dritten Aufruf

1. Die drei Bundesanzeiger-Pflichten im Überblick

Während einer GmbH-Liquidation müssen Liquidatoren drei unterschiedliche Bundesanzeiger-Pflichten erfüllen. Viele Liquidatoren kennen nur den Gläubigeraufruf — aber die laufenden Offenlegungen und die Schlussrechnung sind genauso wichtig und werden bei Verstoß mit hohen Zwangsgeldern geahndet.

Überblick: Drei Phasen, drei Pflichten

PhaseWas wird veröffentlicht?RechtsgrundlageZeitpunkt
1Gläubigeraufruf (3×)§ 65 Abs. 2 GmbHGBeginn der Liquidation
2Jahresabschlüsse (laufend)§ 325 HGBJährlich während Liquidation
3Schlussrechnung§ 74 GmbHG i.V.m. § 325 HGBLiquidationsende

Wichtig: Keine Pflicht entfällt durch die Auflösung

Viele Liquidatoren glauben, die laufende Offenlegungspflicht für Jahresabschlüsse entfällt mit der Auflösung. Das stimmt nicht. Bis zur Löschung im Handelsregister bleiben alle Offenlegungspflichten bestehen — sogar verschärft durch den zusätzlichen Gläubigeraufruf. Erst nach erfolgter HR-Löschung endet die Offenlegungspflicht.

2. Phase 1: Gläubigeraufruf § 65 Abs. 2 GmbHG

Der Gläubigeraufruf ist die formale Mitteilung an alle potenziellen Gläubiger, dass die GmbH aufgelöst wurde und ihre Forderungen anmelden sollten. Gesetzliche Grundlage: § 65 Abs. 2 GmbHG.

1Gläubigeraufruf bei Liquidationsbeginn

Zeitpunkt: direkt nach HR-Anmeldung Häufigkeit: 3× Kosten: 150–400 €

Die Liquidatoren (meist der bisherige Geschäftsführer) müssen nach der Eintragung der Auflösung ins Handelsregister dreimal im Bundesanzeiger bekannt machen, dass die GmbH aufgelöst ist und Gläubiger sich melden sollen.

  • Dreimalige Veröffentlichung: Nicht an einem Tag, sondern in zeitlichem Abstand (üblich 2–4 Wochen zwischen den Meldungen)
  • Startpunkt Sperrjahr: Mit der dritten Bekanntmachung beginnt das 12-monatige Sperrjahr (§ 73 GmbHG)
  • Inhalt: Firmenname, Sitz, HR-Nummer, Aufforderung zur Forderungsanmeldung, Anschrift für Anmeldungen
  • Verantwortlich: Der/die Liquidator(en) persönlich, nicht die GmbH

Der dritte Aufruf ist der wichtigste Stichtag

Der dritte (letzte) Gläubigeraufruf ist der Fristbeginn für das Sperrjahr. Ab diesem Tag darf für mindestens 12 Monate kein Vermögen an die Gesellschafter verteilt werden (§ 73 GmbHG). Die HR-Löschung ist frühestens 12 Monate nach dem dritten Aufruf möglich. Details: Forderungen gegen eine GmbH in Liquidation.

3. Muster-Text für den Gläubigeraufruf

Der Aufruf muss klare Pflichtangaben enthalten. Das folgende Muster ist rechtssicher formuliert und kann mit Anpassung der Platzhalter direkt verwendet werden:

Aufforderung zur Forderungsanmeldung

Die [Firmenname] GmbH mit Sitz in [Stadt], eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts [Amtsgericht] unter HRB [Nummer], ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom [Datum] aufgelöst.

Die Gesellschaft firmiert seither als „[Firmenname] GmbH in Liquidation” (i.L.). Zum Liquidator bestellt ist Herr/Frau [Name des Liquidators].

Die Gläubiger der Gesellschaft werden gemäß § 65 Abs. 2 GmbHG aufgefordert, ihre Forderungen gegenüber der Gesellschaft anzumelden. Anmeldungen sind zu richten an:

[Firmenname] GmbH i.L.
zu Händen des Liquidators [Name]
[Straße, PLZ, Ort]

[Ort], den [Datum]
[Name des Liquidators], Liquidator

Identischer Text für alle drei Bekanntmachungen

Der Muster-Text wird dreimal identisch im Bundesanzeiger veröffentlicht — nur das Datum unten rechts ändert sich bei jeder Veröffentlichung. Die Zeitabstände zwischen den drei Meldungen sind nicht gesetzlich geregelt, aber üblich sind 2–4 Wochen. Praxistipp: Direkt bei Einreichung alle drei Termine gleichzeitig planen, um Verzögerungen zu vermeiden.

4. Einreichung bei bundesanzeiger.de: Schritt für Schritt

Die Veröffentlichung erfolgt über die offizielle Plattform bundesanzeiger.de. Viele Liquidatoren lassen sich das vom Steuerberater abnehmen — das kostet aber typisch 50–200 € Aufschlag pro Meldung. Selbstmachen ist einfacher als gedacht:

6 Schritte zur Veröffentlichung

Schritt 1: Registrieren

Auf publikations-plattform.de ein Konto anlegen. Registrierung kostenlos, nur die Veröffentlichungen kosten.

Schritt 2: Unternehmen anlegen

GmbH mit HRB-Nummer, Sitz und Liquidator-Daten hinterlegen. Wichtig: Firmierung als „GmbH i.L.” eintragen.

Schritt 3: Bekanntmachung wählen

Publikationsart: „Bekanntmachung nach Handels- und Gesellschaftsrecht” → Unterart „Auflösung / Gläubigeraufruf”.

Schritt 4: Text einfügen

Muster-Text aus Abschnitt 3 kopieren, Platzhalter ersetzen. Längenkontrolle: 500–1.500 Zeichen sind typisch.

Schritt 5: Zeitpunkte festlegen

Drei Veröffentlichungstermine auswählen (typisch 2–4 Wochen abstand). Auf ein Mal planbar.

Schritt 6: Bezahlen & Belege sichern

Kreditkarte, Rechnung oder SEPA. Die Veröffentlichungs-Belege sorgfältig aufbewahren — relevant für die spätere Dokumentation.

Achtung: Veröffentlichungs-Belege aufbewahren

Die Belege über die drei Gläubigeraufrufe sind der Nachweis für den Sperrjahr-Beginn. Das Handelsregister prüft bei der Löschung, ob das Sperrjahr korrekt eingehalten wurde. Fehlen die Belege oder ist der dritte Aufruf nicht eindeutig datiert, verzögert sich die Löschung um Monate.

5. Phase 2: Laufende Jahresabschluss-Offenlegungen

Während der Liquidation bleibt die GmbH eine offenlegungspflichtige Kapitalgesellschaft (§ 325 HGB). Das bedeutet: Auch während der Abwicklung müssen Jahresabschlüsse weiterhin jährlich offengelegt werden.

2Jahresabschlüsse während der Liquidation

Zeitpunkt: jährlich Frist: 12 Monate nach GJ-Ende Kosten: 0–150 € pro Offenlegung

Für jedes Geschäftsjahr während der Liquidation muss ein Jahresabschluss erstellt und offengelegt werden. Die Besonderheit bei Liquidationen: Der Jahresabschluss heißt dann Liquidationszwischenbilanz und wird zu Liquidationswerten bewertet.

  • Offenlegungsfrist: 12 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahrs (§ 325 Abs. 1 HGB)
  • Verantwortlich: Der Liquidator (er tritt rechtlich in die Rolle des Geschäftsführers)
  • Umfang: Bilanz, GuV, Anhang, ggf. Lagebericht (je nach Größenklasse)
  • Kosten: Bei Festpreis-Anbietern wie OnlineBilanz im Bilanz-Preis inklusive, bei klassischen StB separat 50–150 € Aufschlag

Welche Bilanzen fallen tatsächlich an?

Die Zahl der offenzulegenden Bilanzen hängt von der Liquidationsdauer ab:

LiquidationsdauerLiquidationseröffnungsbilanzZwischenbilanzenSchlussrechnungGesamt offenzulegen
14–16 Monate (kürzestöglich)10–112–3
18–24 Monate (typisch)11–213–4
24+ Monate (komplex)12–314–5

6. Phase 3: Offenlegung der Schlussrechnung

3Schlussrechnung nach Sperrjahr

Zeitpunkt: Liquidationsende Basis: § 74 GmbHG + § 325 HGB Kosten: 0–150 €

Die Schlussrechnung ist die Schlussbilanz der Liquidation. Sie bildet die Vermögensverteilung an die Gesellschafter nach Abschluss aller Abwicklungsmaßnahmen ab.

  • Zeitpunkt: Nach Ablauf des Sperrjahres und vollständiger Vermögensverteilung
  • Pflichtangaben: Schlussbestand, Verteilung, Datum der Liquidationsbeendigung
  • Offenlegung: Innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung
  • Grundlage für Löschung: Ohne Offenlegung der Schlussrechnung keine HR-Löschung

Nach Offenlegung: HR-Löschung

Erst mit der erfolgreichen Offenlegung der Schlussrechnung im Bundesanzeiger kann das Handelsregister die endgültige Löschung der GmbH vornehmen. Das ist der letzte formale Schritt der Liquidation. Danach erlöschen auch die Offenlegungspflichten vollständig.

7. Kostenaufschlüsselung

Die Bundesanzeiger-Kosten über die gesamte Liquidation:

KostenkomponenteHöheHäufigkeit
Gläubigeraufruf (pro Meldung)50–130 €
Gläubigeraufruf gesamt150–400 €Einmalig
Offenlegung Liquidationseröffnungsbilanz0–150 €
Offenlegung Zwischenbilanz (falls nötig)0–150 €1–3×
Offenlegung Schlussrechnung0–150 €
Gesamt Bundesanzeiger (typische Liquidation)250–900 €Über 14–24 Monate

OnlineBilanz: Offenlegungen im Bilanz-Festpreis enthalten

Bei OnlineBilanz sind alle Offenlegungen im Bundesanzeiger (Liquidationseröffnungsbilanz, Zwischenbilanzen, Schlussrechnung) im Festpreis von 499,95 € inkl. MwSt. pro Bilanz enthalten. Sie zahlen nur einmal für die Bilanz, alle Offenlegungspflichten werden von OnlineBilanz erledigt. Lediglich der Gläubigeraufruf (150–400 €) wird extra abgerechnet, weil das ein einmaliger, liquidationsspezifischer Vorgang ist. Details: GmbH auflösen Kosten im Detail.

8. Zwangsgeld-Risiken nach § 335 HGB

Das größte Risiko bei Bundesanzeiger-Pflichten während der Liquidation: Zwangsgelder bei versäumter Offenlegung. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überprüft automatisch, ob alle Jahresabschlüsse offengelegt sind. Bei Verstoß:

So funktioniert das Zwangsgeldverfahren

  • Androhung: Das BfJ versendet eine Androhungsverfügung mit 6 Wochen Nachfrist
  • Erstes Zwangsgeld: 2.500 € — bei weiterer Nichterfüllung festgesetzt
  • Erneute Festsetzung: Bei erneutem Verstoß: bis zu 25.000 € pro Geschäftsjahr
  • Kumulation möglich: Bei mehreren versäumten Jahren mehrfache Zwangsgelder — 50.000–100.000 € Gesamtrisiko realistisch
  • Persönliche Haftung: Das Zwangsgeld richtet sich gegen den Liquidator persönlich, nicht gegen die GmbH

„Bei mindestens 30 % der von uns übernommenen GmbH-Liquidationen gibt es eine Rückstands-Offenlegung aus den Vorjahren. Die Liquidatoren unterstützen, dass die Auflösung die Offenlegungspflicht beendet. Das Gegenteil ist richtig: Bis zur HR-Löschung bleibt die Pflicht bestehen. Unser erster Schritt ist dann immer eine Nachoffenlegung, damit keine weiteren Zwangsgelder laufen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

9. Fristen im Überblick

Alle wichtigen Bundesanzeiger-Fristen während der Liquidation auf einen Blick:

PflichtFristRechtsgrundlage
Erste Gläubigeraufruf-MeldungUnverzüglich nach HR-Eintragung§ 65 Abs. 2 GmbHG
Zeitabstand zwischen AufrufenNicht geregelt, üblich 2–4 Wochen
Sperrjahr-BeginnMit 3. Aufruf§ 73 GmbHG
Sperrjahr-Dauer12 Monate§ 73 GmbHG
Offenlegungsfrist Jahresabschluss12 Monate nach GJ-Ende§ 325 Abs. 1 HGB
Offenlegungsfrist Schlussrechnung12 Monate nach Beendigung§ 325 HGB
Zwangsgeld-Nachfrist6 Wochen ab Androhung§ 335 HGB

10. Häufige Fragen

Muss der Gläubigeraufruf wirklich dreimal veröffentlicht werden?

Ja, zwingend. § 65 Abs. 2 GmbHG fordert ausdrücklich die dreimalige Bekanntmachung. Zwei Veröffentlichungen reichen nicht und das Handelsregister verweigert dann später die Löschung. Die drei Veröffentlichungen müssen zeitlich getrennt erfolgen (nicht alle am gleichen Tag).

Kann ich den Gläubigeraufruf auch in anderen Medien veröffentlichen?

Der Bundesanzeiger ist das gesetzlich vorgeschriebene Medium. Zusätzliche Veröffentlichungen in Zeitungen sind möglich, aber nicht Pflicht und ersetzen den Bundesanzeiger nicht. Die Satzung der GmbH kann weitere Pflicht-Veröffentlichungen vorsehen — Satzung prüfen!

Was passiert, wenn ich die laufende Offenlegung vergesse?

Das BfJ fängt ein Zwangsgeldverfahren an (§ 335 HGB). Zunächst Androhung mit 6-Wochen-Nachfrist, dann Festsetzung von 2.500 €. Bei weiterer Nichterfüllung weitere Festsetzungen bis 25.000 € pro Jahr. Das Zwangsgeld trifft den Liquidator persönlich, nicht die GmbH — selbst wenn die GmbH kein Vermögen hat, muss der Liquidator privat zahlen.

Kann ich die Offenlegung nachholen, wenn ich sie vergessen habe?

Ja, das ist sogar dringend empfehlenswert. Sobald die Androhung kommt, haben Sie 6 Wochen für die Nachoffenlegung. Wer innerhalb dieser Frist liefert, muss kein Zwangsgeld zahlen. Wer die Nachfrist versäumt, zahlt. Bei OnlineBilanz können Nachoffenlegungen auch rückwirkend vorgenommen werden.

Was kostet die Veröffentlichung beim Bundesanzeiger konkret?

Die Kosten hängen von der Zeichenanzahl ab. Der Gläubigeraufruf (500–1.000 Zeichen) kostet typisch 50–100 € pro Veröffentlichung — bei drei Meldungen also 150–300 €. Längere Bekanntmachungen sind entsprechend teurer. Jahresabschluss-Offenlegungen (ohne Bilanz-Vollabdruck) kosten 50–150 € pro Jahr. Die Preise werden bei Einreichung automatisch kalkuliert.

Muss eine UG die gleichen Bundesanzeiger-Pflichten erfüllen?

Ja, identisch. Die UG ist rechtlich eine GmbH-Variante (§ 5a GmbHG). Es gelten dieselben Bundesanzeiger-Pflichten: dreifacher Gläubigeraufruf, laufende Offenlegung, Schlussrechnung. Details: UG-Auflösungsbeschluss Muster.

Kann ich die Bundesanzeiger-Veröffentlichungen selbst machen oder brauche ich einen Steuerberater?

Selbst machen ist möglich und günstiger. Der Gläubigeraufruf ist ein reiner Publikationsvorgang — kein Beglaubigungs- oder Signaturbedarf. Die Jahresabschluss-Offenlegung erfordert aber einen nach HGB korrekt erstellten Jahresabschluss — und hier ist Steuerberater-Unterstützung meist sinnvoll. Bei OnlineBilanz ist die Offenlegung für alle erstellten Bilanzen im Preis enthalten.

Wann endet die Offenlegungspflicht?

Erst mit der endgültigen Löschung der GmbH im Handelsregister. Bis dahin bleibt die Offenlegungspflicht vollständig bestehen — sogar während der Liquidation. Nach erfolgter Löschung endet auch die Pflicht. Rechtsnachfolge-Situationen (z.B. Fortführungsbeschluss) reaktivieren die Pflicht gegebenenfalls.

11. Fazit: Bundesanzeiger-Pflichten während der Liquidation ernst nehmen

Die Bundesanzeiger-Pflichten bei der Liquidation bestehen aus drei separaten Komponenten: Gläubigeraufruf zu Beginn (§ 65 Abs. 2 GmbHG), laufende Jahresabschluss-Offenlegungen während der Liquidation (§ 325 HGB) und Offenlegung der Schlussrechnung am Ende (§ 74 GmbHG). Wer alle drei ernst nimmt und rechtzeitig erledigt, vermeidet Zwangsgelder von bis zu 25.000 € pro Geschäftsjahr und Löschungsverzögerungen.

Für die praktische Abwicklung: Den Gläubigeraufruf können Sie selbst bei bundesanzeiger.de einreichen (spart 50–200 € gegenüber StB-Vermittlung). Die Jahresabschluss-Offenlegungen sind bei OnlineBilanz im Bilanz-Festpreis von 499,95 € inkl. MwSt. enthalten — Sie zahlen einmal für die Bilanz und OnlineBilanz übernimmt die vollständige Offenlegung. Das vermeidet Nachlässigkeitsrisiken und sichert die korrekte Einhaltung aller Fristen über die gesamte Liquidationsdauer.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Die Muster-Texte sind Orientierungshilfen — für den konkreten Einzelfall empfehlen wir die Prüfung durch einen Steuerberater oder Notar. Die Kosten bei bundesanzeiger.de können je nach Veröffentlichungslänge variieren. Rechtsgrundlagen: § 65 GmbHG, § 325 HGB, § 335 HGB. Für individuelle Beratung: Kontakt zu OnlineBilanz.

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Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater