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GmbH & Co. KG Auflösungsbeschluss Muster: Rechtssichere Vorlagen für beide Ebenen
Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 13 Minuten
Kurzantwort
Die Auflösung einer GmbH & Co. KG erfordert zwei separate Beschlüsse — einen für die KG nach § 131 HGB (grundsätzlich einstimmig) und einen für die Komplementär-GmbH nach § 60 GmbHG (3/4-Mehrheit oder Alleingesellschafter-Beschluss). Die KG-Beschlussfassung ist formlos möglich, Schriftform empfohlen. Die GmbH-Beschlussfassung bedarf ebenfalls keiner Notarisierung — aber die HR-Anmeldung beider Ebenen erfordert jeweils einen Notartermin (§ 143 HGB, § 65 GmbHG). Unten finden Sie zwei rechtssichere Muster-Vorlagen mit allen Pflichtbestandteilen.
Die GmbH & Co. KG ist eine Zwei-Ebenen-Rechtsform — und genau deshalb braucht die Auflösung zwei separate Beschlüsse: einen für die KG und einen für die Komplementär-GmbH. Jeder Beschluss folgt eigenen Regeln. Dieser Artikel liefert beide Muster-Vorlagen mit allen Pflichtbestandteilen nach § 131 HGB (KG-Ebene) und § 60 GmbHG (GmbH-Ebene), erklärt die Beschlussfassung, Mehrheitsverhältnisse und HR-Anmeldung und markiert typische Fehler, die Sie vermeiden sollten.
Inhaltsverzeichnis
- Warum zwei Beschlüsse nötig sind
- Reihenfolge der Beschlussfassung
- KG-Auflösungsbeschluss: Rechtsgrundlagen
- Muster 1: KG-Auflösungsbeschluss
- Komplementär-GmbH-Auflösungsbeschluss: Rechtsgrundlagen
- Muster 2: Komplementär-GmbH-Auflösungsbeschluss
- Pflichtinhalte beider Beschlüsse
- HR-Anmeldung nach den Beschlüssen
- Typische Fehler bei der Beschlussfassung
- Häufige Fragen
- Fazit
2 Beschlüsse
Einer für KG, einer für Komplementär-GmbH
§ 131 HGB
Rechtsgrundlage der KG-Auflösung
§ 60 GmbHG
Rechtsgrundlage der GmbH-Auflösung
1. Warum zwei Beschlüsse nötig sind
Die GmbH & Co. KG besteht aus zwei rechtlich eigenständigen Gesellschaften. Entsprechend muss jede Ebene einzeln aufgelöst werden:
Musterfirma GmbH & Co. KG
KG-Auflösungsbeschluss nach § 131 HGB. Gesellschafter: Komplementär-GmbH + Kommanditisten. Regel: Einstimmigkeit (sofern Satzung nichts anderes vorsieht).
Musterfirma Verwaltungs-GmbH
GmbH-Auflösungsbeschluss nach § 60 GmbHG. Gesellschafter der GmbH: natürliche oder juristische Personen. Regel: 3/4-Mehrheit oder Alleingesellschafter-Beschluss.
Unterschiedliche Rechtsregime
Die beiden Beschlüsse folgen grundverschiedenen Rechtsnormen: KG nach HGB (Handelsrecht, Personengesellschaftsrecht), GmbH nach GmbHG (Kapitalgesellschaftsrecht). Was für die eine Ebene gilt (z.B. Einstimmigkeits-Prinzip bei der KG), gilt für die andere (3/4-Mehrheit bei der GmbH) nicht. Daher: zwei getrennte Beschlüsse, nicht einer, der beides abdeckt.
2. Reihenfolge der Beschlussfassung
In der Praxis haben sich zwei Reihenfolgen etabliert:
Variante A: Parallele Beschlussfassung am selben Tag (empfohlen)
Beide Beschlüsse werden am selben Tag gefasst — aber mit jeweils eigenen Protokollen. Vorteile:
- Klares einheitliches Auflösungsdatum für beide Ebenen
- Beide HR-Anmeldungen können gemeinsam vorbereitet werden
- Klare rechtliche Situation von Anfang an
Variante B: Zeitversetzte Beschlussfassung
KG-Beschluss zuerst, dann GmbH-Beschluss einige Wochen oder Monate später (oder umgekehrt). Nur sinnvoll bei komplexen Strukturen oder wenn die Komplementär-GmbH noch andere Aufgaben hat. Nachteil: Rechtliche Abgrenzung schwieriger.
Wichtig: Auflösungsdatum abstimmen
Beide Beschlüsse sollten dasselbe Auflösungsdatum nennen. Sonst kann es zu Verwirrung bei HR, Finanzamt, Bundesanzeiger und Banken kommen. Bei zeitversetzter Beschlussfassung muss das übergreifende Auflösungsdatum klar dokumentiert werden.
3. KG-Auflösungsbeschluss: Rechtsgrundlagen
Der KG-Auflösungsbeschluss unterliegt den Regeln des HGB:
| Aspekt | Regelung | Paragraph |
|---|---|---|
| Auflösungsgründe | Zeitablauf, Beschluss, Insolvenz, Kündigung, Tod/Ausscheiden | § 131 HGB |
| Mehrheitsverhältnisse | Einstimmigkeit (sofern Satzung nichts anderes vorsieht) | § 119 HGB |
| Form | Formlos möglich, Schriftform empfohlen | Kein Formzwang |
| Notarielle Beurkundung | Nicht erforderlich | — |
| HR-Anmeldung | Pflicht — durch alle Gesellschafter | § 143 HGB |
| Notar für HR-Anmeldung | Öffentliche Beglaubigung erforderlich | § 12 HGB |
Einstimmigkeits-Prinzip kann abbedungen werden
Das Einstimmigkeits-Prinzip nach § 119 HGB ist dispositiv — der Gesellschaftsvertrag kann etwas anderes regeln. Viele KG-Gesellschaftsverträge sehen eine Mehrheit nach Kapitalanteilen (z.B. 75 %) oder Mehrheit der Stimmen vor. Prüfen Sie unbedingt vor der Beschlussfassung den Gesellschaftsvertrag.
4. Muster 1: KG-Auflösungsbeschluss
Hier der Muster-Text für den Auflösungsbeschluss der KG. Anpassbar für verschiedene Gesellschafterstrukturen:
Muster: Auflösungsbeschluss der GmbH & Co. KG
Protokoll der Gesellschafterversammlung
der Musterfirma GmbH & Co. KG
[HRA-Nummer, Amtsgericht, Sitz]
Ort und Datum: Stuttgart, den [TT.MM.JJJJ]
Anwesende Gesellschafter:
- Musterfirma Verwaltungs-GmbH, Sitz [Ort], HRB [Nummer], Amtsgericht [Ort], vertreten durch den Geschäftsführer Herrn/Frau [Name] — als Komplementär
- Herr/Frau [Vor- und Nachname], geboren am [Datum], wohnhaft [Adresse] — als Kommanditist mit einer Einlage von [Betrag] EUR
- ggf. weitere Kommanditisten
Die Gesellschafter fassen einstimmig folgende Beschlüsse:
Beschluss Nr. 1: Auflösung der Gesellschaft
Die Gesellschafter beschließen, die Musterfirma GmbH & Co. KG gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 2 HGB zum [TT.MM.JJJJ] aufzulösen. Die Gesellschaft tritt zu diesem Zeitpunkt in das Liquidationsstadium ein und firmiert fortan als:
„Musterfirma GmbH & Co. KG in Liquidation”
oder in der Kurzform: „Musterfirma GmbH & Co. KG i.L.”.
Beschluss Nr. 2: Bestellung des Liquidators
Zum Liquidator der Gesellschaft wird die bisherige Komplementärin Musterfirma Verwaltungs-GmbH bestellt. Sie vertritt die Gesellschaft alleine und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Liquidatorbestellung wirkt ab dem Auflösungsdatum und dauert bis zur vollständigen Abwicklung der Gesellschaft.
Beschluss Nr. 3: Anmeldung zum Handelsregister
Die Gesellschafter beauftragen den Liquidator, die Auflösung und die Bestellung des Liquidators unverzüglich beim zuständigen Amtsgericht — Handelsregister [Ort] — anzumelden und alle zur Abwicklung erforderlichen Schritte einzuleiten (insbesondere Gläubigeraufruf im Bundesanzeiger nach § 152 HGB).
Beschluss Nr. 4: Beschlussfassung und Unterzeichnung
Die Beschlüsse Nr. 1 bis 3 wurden einstimmig gefasst. Die Gesellschafter bestätigen ihre Zustimmung durch Unterschrift.
vertreten durch [Geschäftsführer]
(Komplementär)
(Kommanditist)
Individuelle Anpassung erforderlich
Dieses Muster ist ein Richtwert — kein fertiges Dokument. Je nach Gesellschaftsvertrag, Satzung und individueller Situation (Anzahl Gesellschafter, Beteiligungsverhältnisse, Sonderregelungen) müssen Anpassungen vorgenommen werden. Bei komplexen KGs empfehlen wir die Abstimmung mit einem Rechtsanwalt oder Steuerberater.
5. Komplementär-GmbH-Auflösungsbeschluss: Rechtsgrundlagen
Der Auflösungsbeschluss der Komplementär-GmbH folgt den Regeln des GmbHG — einer anderen Rechtsmaterie:
| Aspekt | Regelung | Paragraph |
|---|---|---|
| Auflösungsgründe | Zeitablauf, Beschluss, Urteil, Insolvenz, Vermögenslosigkeit | § 60 GmbHG |
| Mehrheitsverhältnisse | 3/4-Mehrheit der abgegebenen Stimmen | § 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG |
| Einpersonen-Beschluss | Möglich bei Alleingesellschafter | § 48 Abs. 3 GmbHG |
| Form | Schriftform, Notar nicht erforderlich | Keine Beurkundungspflicht |
| HR-Anmeldung | Durch Liquidator, notariell beglaubigt | § 65 GmbHG |
| Gläubigeraufruf | Im Bundesanzeiger, 3-fach | § 65 Abs. 2 GmbHG |
Häufige Konstellation: Gleiche Gesellschafter beider Ebenen
In der Praxis sind die Gesellschafter der Komplementär-GmbH oft dieselben Personen wie die Kommanditisten der KG — nur in unterschiedlicher Funktion. Das vereinfacht die Beschlussfassung: Die gleichen Personen fassen auf zwei verschiedenen Gesellschafterversammlungen die Beschlüsse. Wichtig: Jeder Beschluss ist rechtlich eigenständig.
6. Muster 2: Komplementär-GmbH-Auflösungsbeschluss
Hier der Muster-Text für den Auflösungsbeschluss der Komplementär-GmbH:
Muster: Auflösungsbeschluss der Komplementär-GmbH
Protokoll der Gesellschafterversammlung
der Musterfirma Verwaltungs-GmbH
[HRB-Nummer, Amtsgericht, Sitz]
Ort und Datum: Stuttgart, den [TT.MM.JJJJ]
Anwesende Gesellschafter:
- Herr/Frau [Vor- und Nachname], geboren am [Datum], wohnhaft [Adresse], mit einem Geschäftsanteil von [Betrag] EUR (entspricht [%] des Stammkapitals)
- ggf. weitere Gesellschafter
Vertretenes Stammkapital: [Gesamtbetrag] EUR (100 % des Stammkapitals).
Die Gesellschafter fassen mit der erforderlichen Mehrheit folgende Beschlüsse:
Beschluss Nr. 1: Auflösung der Gesellschaft
Die Gesellschafter beschließen gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG mit einer Mehrheit von [X] % der abgegebenen Stimmen die Auflösung der Musterfirma Verwaltungs-GmbH zum [TT.MM.JJJJ]. Ab diesem Zeitpunkt firmiert die Gesellschaft als:
„Musterfirma Verwaltungs-GmbH in Liquidation“
oder in der Kurzform: „Musterfirma Verwaltungs-GmbH i.L.”.
Beschluss Nr. 2: Bestellung des Liquidators
Zum Liquidator der Musterfirma Verwaltungs-GmbH wird der bisherige Geschäftsführer [Vor- und Nachname], geboren am [Datum], wohnhaft [Adresse], bestellt. Er vertritt die Gesellschaft alleine und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Liquidatorbestellung wirkt ab dem Auflösungsdatum.
Beschluss Nr. 3: Abberufung des bisherigen Geschäftsführers
Mit Wirkung zum Auflösungsdatum wird die Bestellung des bisherigen Geschäftsführers [Vor- und Nachname] als Geschäftsführer beendet. Die organschaftliche Stellung als Liquidator beginnt unmittelbar im Anschluss.
Beschluss Nr. 4: Anmeldung zum Handelsregister
Die Gesellschafter beauftragen den Liquidator, die Auflösung, die Abberufung des Geschäftsführers und seine Bestellung als Liquidator unverzüglich beim zuständigen Amtsgericht — Handelsregister [Ort] — in öffentlich beglaubigter Form anzumelden (§ 65 GmbHG, § 12 HGB). Weiterhin wird der Liquidator beauftragt, den dreifachen Gläubigeraufruf im Bundesanzeiger zu veröffentlichen (§ 65 Abs. 2 GmbHG).
Beschluss Nr. 5: Beschlussfassung und Unterzeichnung
Die Beschlüsse Nr. 1 bis 4 wurden mit der erforderlichen Mehrheit gefasst. Die Gesellschafter bestätigen ihre Zustimmung durch Unterschrift.
(Gesellschafter)
Einpersonen-GmbH: Einfachere Form
Wenn die Komplementär-GmbH einen Alleingesellschafter hat (häufig), ist der Beschluss deutlich einfacher: Nach § 48 Abs. 3 GmbHG fasst der Alleingesellschafter den Beschluss ohne Versammlung. Protokollierung einfach in Textform, Unterschrift genügt. Muster für Einpersonen-Varianten: UG-Auflösungsbeschluss Muster (gilt analog für Einpersonen-GmbH).
7. Pflichtinhalte beider Beschlüsse
Beide Beschlüsse müssen bestimmte Mindestinhalte aufweisen, damit die HR-Anmeldung ohne Beanstandung durchgeht:
Pflichtinhalte im Vergleich
| Pflichtinhalt | KG-Beschluss | GmbH-Beschluss |
|---|---|---|
| Firma der Gesellschaft | Ja (inkl. HRA/HRB-Nr.) | Ja (inkl. HRB-Nr.) |
| Auflösungsdatum | Ja, konkret datiert | Ja, konkret datiert |
| Rechtsgrundlage | § 131 HGB | § 60 GmbHG |
| Neue Firmierung mit „i.L.” | Ja | Ja |
| Liquidatoren-Bestellung | Ja | Ja |
| Abberufung Geschäftsführer | Nein (KG hat keinen) | Ja (sofern noch bestellt) |
| § 181 BGB-Befreiung | Empfohlen | Empfohlen |
| HR-Anmeldungsauftrag | An alle Gesellschafter | An den Liquidator |
| Gläubigeraufruf-Auftrag | Einfach (§ 152 HGB) | Dreifach (§ 65 Abs. 2 GmbHG) |
| Unterschriften | Alle Gesellschafter | Zustimmende Gesellschafter |
8. HR-Anmeldung nach den Beschlüssen
Nach der Beschlussfassung folgt die Anmeldung zum Handelsregister — für beide Ebenen separat. Entgegen der Beschlussfassung ist die HR-Anmeldung zwingend notariell zu beglaubigen (§ 12 HGB).
KG-Anmeldung nach § 143 HGB
Die Anmeldung erfolgt durch alle Gesellschafter (Komplementär-GmbH + Kommanditisten). Alternativ durch bevollmächtigten Notar. Einzureichen:
- Auflösungsbeschluss in Kopie oder notariell beglaubigter Abschrift
- HR-Anmeldungsformular mit Liquidatoren-Angaben
- Kosten: 200–400 € (Notar + HR-Gebühr)
GmbH-Anmeldung nach § 65 GmbHG
Die Anmeldung erfolgt durch den Liquidator. Einzureichen:
- Auflösungsbeschluss
- Liquidatoren-Erklärung und Unterschriftsprobe
- Versicherung über Unbedenklichkeit (keine strafrechtlichen Ausschlussgründe)
- Kosten: 300–600 € (Notar + HR-Gebühr)
Zeitlich parallele Anmeldung möglich
Beide Anmeldungen können am selben Tag beim selben Notar vorbereitet werden. Das spart Aufwand und Fälle von zwei getrennten Notarterminen. Einreichung beim HR: am besten gleichzeitig, damit die Auflösung beider Gesellschaften zeitnah öffentlich sichtbar wird.
9. Typische Fehler bei der Beschlussfassung
Aus der Praxis: Diese Fehler vermeiden Sie besser:
- Nur ein Beschluss für beide Ebenen — das geht nicht. Es braucht zwei getrennte Beschlüsse nach zwei unterschiedlichen Rechtsnormen.
- Unterschiedliche Auflösungsdaten in beiden Beschlüssen — führt zu Verwirrung und Fragen beim HR.
- Mehrheitsverhältnisse nicht geprüft — KG-Gesellschaftsvertrag kann vom Einstimmigkeits-Prinzip abweichen.
- Liquidator vergessen — ohne Liquidatoren-Bestellung ist die HR-Anmeldung unvollständig.
- § 181 BGB-Befreiung nicht erteilt — der Liquidator kann sonst nicht mit sich selbst Rechtsgeschäfte schließen, was die Abwicklung erschwert.
- Gläubigeraufruf-Auftrag fehlt — ohne explizite Weisung versts der Liquidator seine Pflicht zum Bundesanzeiger.
- Falsches Firmierungsformat — „GmbH & Co. KG i.L.” muss genau so lauten, nicht „GmbH & Co. KG iL” oder „GmbH & Co. KG in L.”
„Der klassische Fehler: Ein Mandant kommt mit einem Beschluss, in dem nur die KG-Auflösung steht. Die Komplementär-GmbH wurde vergessen. Dann steht die KG in Liquidation, aber die GmbH nicht — und beim HR entsteht sofort Irritation. Zwei Beschlüsse sind Pflicht, besser am selben Tag gefasst, mit identischem Auflösungsdatum.”
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz
Weiterführende Artikel zur GmbH & Co. KG-Auflösung
- GmbH & Co. KG auflösen: Kompletter Leitfaden: Zwei-Ebenen-Liquidation, Phasen, Kosten, Steuer — der Pillar-Artikel zum Thema.
- GmbH-Auflösungsbeschluss Muster: Rechtssichere Vorlage für die reine GmbH (nicht die GmbH & Co. KG).
- UG-Auflösungsbeschluss Muster: Rechtssichere Vorlage für Einpersonen-UG.
- GmbH in Liquidation: Status, Rechte, Pflichten: Alles zum i.L.-Status (gilt analog für KG).
- Liquidation Bundesanzeiger: Gläubigeraufruf, Offenlegungen.
- Liquidationsschlussbilanz: Aufbau, Bewertung, Muster-Bilanz.
- Liquidation nach Rechtsformen: UG vs. GmbH vs. GmbH & Co. KG im Vergleich.
Weiterführende Quellen
- § 119 HGB — Beschlussfassung der Gesellschafter
- § 131 HGB — Auflösungsgründe OHG/KG
- § 143 HGB — HR-Anmeldung der Auflösung
- § 152 HGB — Gläubigeraufruf
- § 12 HGB — Anmeldungen zum HR
- § 60 GmbHG — Auflösungsgründe GmbH
- § 48 GmbHG — Gesellschafterversammlung
- § 65 GmbHG — Anmeldung Auflösung
- § 181 BGB — In-sich-Geschäft
10. Häufige Fragen
Muss der Auflösungsbeschluss der KG notariell beurkundet werden?
Nein, die Beschlussfassung selbst braucht keine notarielle Beurkundung. Schriftform reicht aus (Unterschriften aller zustimmenden Gesellschafter). Aber: Die anschließende HR-Anmeldung muss notariell beglaubigt werden (§ 12 HGB). In der Praxis wird daher meist ein Notartermin zur Beglaubigung der HR-Anmeldung vereinbart, nicht für den Beschluss selbst.
Genügt ein Beschluss für die GmbH & Co. KG oder brauche ich zwei?
Zwei. Die GmbH & Co. KG besteht aus zwei rechtlich selbständigen Gesellschaften (KG und Komplementär-GmbH), die jeweils einzeln aufgelöst werden müssen — nach unterschiedlichen Rechtsnormen (§ 131 HGB vs. § 60 GmbHG). Ein einziger Beschluss, der beides abdeckt, ist rechtlich nicht vorgesehen. Sie können jedoch beide Beschlüsse am selben Tag fassen.
Kann der Kommanditist allein die Auflösung der KG beschließen?
Nein, außer wenn der Gesellschaftsvertrag das explizit vorsieht. Der Regelfall nach § 119 HGB ist Einstimmigkeit — alle Gesellschafter (Kommanditist UND Komplementär-GmbH) müssen zustimmen. Viele Gesellschaftsverträge erlauben Mehrheitsentscheidungen (z.B. 75 % der Kapitalanteile). Daher: Vor der Beschlussfassung unbedingt den Gesellschaftsvertrag prüfen.
Wer ist typischerweise der Liquidator der KG?
In der Praxis wird meist die bisherige Komplementär-GmbH zum Liquidator der KG bestellt. Sie kennt die Gesellschaft, hat die Ressourcen zur Abwicklung, und die Konstellation ist rechtlich sauber. Alternativ kann auch ein Kommanditist oder eine externe Person bestellt werden — aber das kommt selten vor. Der Liquidator muss im HR eingetragen werden.
Muss der Liquidator von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden?
Empfohlen, ja. Ohne Befreiung kann der Liquidator keine Rechtsgeschäfte zwischen der KG und sich selbst (bzw. der Komplementär-GmbH) vornehmen. Das ist aber oft nötig — z.B. bei der Übertragung von KG-Vermögen an die Komplementär-GmbH. Daher: Befreiung im Beschluss ausdrücklich erteilen. Formulierung: „Der Liquidator ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.”
Kann ich beide Beschlüsse in einem Termin bei einem Notar durchgehen?
Ja, das ist die günstigste Variante. Beide HR-Anmeldungen werden beim selben Notartermin vorbereitet und beglaubigt. Der Notar reicht sie bei zwei verschiedenen HR-Abteilungen ein (bei gleichem Amtsgericht) oder bei unterschiedlichen Amtsgerichten (wenn KG und GmbH unterschiedliche Sitze haben). Notarkosten reduzieren sich bei gleichzeitiger Bearbeitung oft um 10–20 %.
Was passiert, wenn ein Gesellschafter dem Auflösungsbeschluss nicht zustimmt?
Bei der KG: Wenn Einstimmigkeit vorgeschrieben ist (Regelfall nach § 119 HGB), kann ein ablehnender Gesellschafter die Auflösung blockieren. Lösungswege: (1) Gesellschaftsvertrag auf Mehrheitsregelung prüfen, (2) Auflösungsklage nach § 133 HGB erheben (wichtiger Grund), (3) Anteil abkaufen. Bei der GmbH: 3/4-Mehrheit der abgegebenen Stimmen reicht — einzelne Gegenstimmen reichen meist nicht zur Blockade.
Brauche ich einen Anwalt für die Beschlussfassung?
Nicht zwingend, aber empfohlen bei komplexen Strukturen. Für Standard-Fälle (Zwei-Personen-Familien-KG, klare Verhältnisse) reicht die Orientierung an einem Muster. Bei Streitfällen, Kapitalanteils-Besonderheiten oder internationalen Verknüpfungen: Rechtsanwalt einschalten. Für die bilanzielle und steuerliche Abwicklung: OnlineBilanz begleitet zum Festpreis.
11. Fazit: Zwei Beschlüsse, klare Strukturen
Die Auflösung einer GmbH & Co. KG beginnt mit zwei separaten Beschlüssen: einem für die KG nach § 131 HGB (Einstimmigkeit bzw. Satzungsregel) und einem für die Komplementär-GmbH nach § 60 GmbHG (3/4-Mehrheit oder Einpersonen-Beschluss). Beide werden idealerweise am selben Tag mit identischem Auflösungsdatum gefasst. Die oben gezeigten Muster-Vorlagen enthalten alle rechtlich erforderlichen Inhalte: Firma, Auflösungsdatum, Firmierung mit „i.L.”, Liquidatoren-Bestellung, § 181 BGB-Befreiung, HR-Anmeldungsauftrag und Gläubigeraufruf.
Nach der Beschlussfassung folgt die notarielle HR-Anmeldung beider Ebenen (§ 12 HGB, § 65 GmbHG) und der Gläubigeraufruf (einmal für KG nach § 152 HGB, dreimal für GmbH nach § 65 Abs. 2 GmbHG). Die komplette Zwei-Ebenen-Liquidation dauert 18–30 Monate und kostet bei OnlineBilanz im Festpreis-Modell 3.500–8.000 € — gegenüber 12.000–25.000 € beim klassischen Steuerberater.
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