Aktiva und Passiva berechnen: Formel 2026
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Die Bilanz gliedert das Vermögen eines Unternehmens in Aktiva (Verwendung) und Passiva (Herkunft des Kapitals). Wer Aktiva und Passiva korrekt berechnet, kann Eigenkapital ermitteln, die Bilanzgleichung prüfen und wichtige Kennzahlen für die Analyse ableiten. Dieser Leitfaden zeigt die Formeln nach § 266 HGB, Praxisbeispiele und häufige Fehlerquellen – Stand 2026.
Kurzantwort
Aktiva berechnen Sie durch Addition aller Vermögenswerte (Anlagevermögen + Umlaufvermögen + aktive Rechnungsabgrenzungsposten). Passiva ergeben sich aus Eigenkapital + Fremdkapital + passive Rechnungsabgrenzungsposten. Die Bilanzgleichung besagt: Aktiva = Passiva (Bilanzsumme). Das Eigenkapital berechnen Sie durch Passiva minus Fremdkapital oder durch Aktivvermögen minus Schulden. Für die korrekte Bewertung des Anlagevermögens ist es wichtig, die Anschaffungskosten berechnen zu können, da diese die Grundlage der Bilanzierung bilden.
Inhaltsverzeichnis
- Was sind Aktiva und Passiva? Definition und Bedeutung
- Aktiva berechnen: Formel und Bestandteile nach § 266 HGB
- Passiva berechnen: Formel und Struktur der Kapitalseite
- Bilanzsumme ermitteln und Bilanzgleichung prüfen
- Eigenkapital aus der Bilanz berechnen: Formel und Beispiele
- Fremdkapital berechnen und Verschuldungsgrad ermitteln
- Aktiva und Passiva in der Praxis: Buchungen und Fehlerquellen
- Bilanzanalyse: Wichtige Kennzahlen aus Aktiva und Passiva
- Jahresabschluss mit Bilanz durch Steuerberater erstellen lassen
Was sind Aktiva und Passiva? Definition und Bedeutung für die Bilanz
Aktiva und Passiva bilden die beiden Seiten der Bilanz nach § 266 HGB. Die Aktivseite zeigt, wofür das Unternehmen sein Kapital verwendet hat (Vermögen), die Passivseite gibt Auskunft darüber, woher dieses Kapital stammt (Finanzierung). Die Bilanz ist per Definition ausgeglichen: Die Summe der Aktiva entspricht immer der Summe der Passiva. Diese Bilanzgleichung ist der Kern jeder kaufmännischen Rechnungslegung.
Die Bilanzgleichung als Grundlage
Die grundlegende Formel lautet: Aktiva = Passiva. Das bedeutet: Alle Vermögenswerte auf der linken Seite der Bilanz (Anlagevermögen, Umlaufvermögen) werden durch Eigenkapital und Fremdkapital auf der rechten Seite finanziert. Diese mathematische Identität gilt zwingend für jeden Bilanzstichtag und ermöglicht die doppelte Buchführung nach § 238 HGB.
Aktivseite
Zeigt die Mittelverwendung: Anlagevermögen (z. B. Maschinen, Gebäude), Umlaufvermögen (z. B. Vorräte, Forderungen, Bankguthaben), aktive Rechnungsabgrenzungsposten.
Passivseite
Zeigt die Mittelherkunft: Eigenkapital (gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Gewinnvortrag), Fremdkapital (Verbindlichkeiten, Rückstellungen), passive Rechnungsabgrenzungsposten.
Hinweis
Die Bilanz ist kein Zufall, sondern zwingende Rechtsfolge: Jeder Geschäftsvorfall berührt mindestens zwei Bilanzpositionen – entweder zwei Aktivposten, zwei Passivposten oder je einen auf jeder Seite. Dadurch bleibt die Bilanzgleichung stets gewahrt.
Aktiva berechnen: Formel und Bestandteile nach § 266 HGB
Die Aktivseite der Bilanz wird nach § 266 Abs. 2 HGB gegliedert. Die Formel zur Berechnung der Bilanzsumme (Aktiva) lautet:
Hinweis
Aktiva = Anlagevermögen + Umlaufvermögen + Aktive Rechnungsabgrenzungsposten + Aktive latente Steuern (optional) + Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung (optional)
Anlagevermögen (AV)
Das Anlagevermögen umfasst alle Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB). Es gliedert sich in:
- Immaterielle Vermögensgegenstände: Konzessionen, Lizenzen, Software, Geschäfts- oder Firmenwert
- Sachanlagen: Grundstücke, Gebäude, technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Finanzanlagen: Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens, Ausleihungen
Umlaufvermögen (UV)
Das Umlaufvermögen dient dem kurzfristigen Einsatz im Unternehmen. Es umfasst:
- Vorräte: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse, Waren
- Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Vermögensgegenstände
- Wertpapiere: Wertpapiere des Umlaufvermögens, eigene Anteile
- Zahlungsmittel: Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks
Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige Positionen
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 Abs. 1 HGB) erfassen Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (z. B. im Voraus gezahlte Mieten, Versicherungsprämien). Aktive latente Steuern (§ 274 HGB) können bei Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz angesetzt werden.
Passiva berechnen: Formel und Struktur der Kapitalseite
Die Passivseite der Bilanz zeigt die Finanzierung des Unternehmens. Nach § 266 Abs. 3 HGB lautet die Berechnungsformel:
Hinweis
Passiva = Eigenkapital + Rückstellungen + Verbindlichkeiten + Passive Rechnungsabgrenzungsposten + Passive latente Steuern (optional)
Eigenkapital (EK)
Das Eigenkapital repräsentiert die Mittel, die den Gesellschaftern gehören. Bei einer GmbH gemäß § 42 Abs. 1 GmbHG:
- Gezeichnetes Kapital: Stammkapital der GmbH (mindestens 25.000 Euro nach § 5 Abs. 1 GmbHG)
- Kapitalrücklage: Agio aus Kapitalerhöhungen (§ 272 Abs. 2 HGB)
- Gewinnrücklagen: Gesetzliche Rücklage (§ 150 AktG analog), andere Gewinnrücklagen
- Gewinnvortrag / Verlustvortrag: Ergebnis der Vorjahre
- Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag: Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres
Die Formel für das Eigenkapital lautet somit: EK = Gezeichnetes Kapital + Kapitalrücklage + Gewinnrücklagen ± Gewinnvortrag/Verlustvortrag ± Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Rückstellungen
Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, Verluste oder Aufwendungen, die hinsichtlich ihrer Entstehung oder Höhe ungewiss sind (§ 249 HGB). Typische Beispiele: Rückstellungen für Pensionen, Steuern, Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, Prozessrisiken.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind eindeutig der Höhe und dem Grunde nach bestimmte Schulden. Sie werden nach Fristigkeit (§ 268 Abs. 5 HGB: Restlaufzeit bis 1 Jahr, 1–5 Jahre, über 5 Jahre) und Art gegliedert: Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, sonstige Verbindlichkeiten.
Achtung
Die Abgrenzung zwischen Rückstellungen und Verbindlichkeiten ist entscheidend für die Bewertung: Rückstellungen erfordern Schätzungen und unterliegen strengen Ansatzkriterien nach § 249 HGB. Fehlerhafte Abgrenzungen können zu erheblichen Bilanzfehlern führen.
Bilanzsumme ermitteln und Bilanzgleichung prüfen
Die Bilanzsumme ist die Summe aller Aktiva bzw. aller Passiva. Aufgrund der Bilanzgleichung müssen beide Seiten identisch sein. Die Ermittlung erfolgt durch einfache Addition aller Positionen auf der jeweiligen Seite:
| Position | Beispiel (EUR) | Erläuterung |
|---|---|---|
| Anlagevermögen | 450.000 | Gebäude, Maschinen, Beteiligungen |
| Umlaufvermögen | 320.000 | Vorräte, Forderungen, Bank |
| Rechnungsabgrenzung aktiv | 5.000 | Vorausgezahlte Versicherung |
| Bilanzsumme Aktiva | 775.000 | Summe aller Vermögenswerte |
| Position | Beispiel (EUR) | Erläuterung |
|---|---|---|
| Eigenkapital | 250.000 | Stammkapital, Rücklagen, Gewinnvortrag |
| Rückstellungen | 80.000 | Pensionen, Steuern, Gewährleistungen |
| Verbindlichkeiten | 440.000 | Darlehen, Lieferantenverbindlichkeiten |
| Rechnungsabgrenzung passiv | 5.000 | Erhaltene Vorauszahlungen |
| Bilanzsumme Passiva | 775.000 | Summe aller Finanzierungsquellen |
Die Prüfung der Bilanzgleichung ist zwingend: Aktiva (775.000 EUR) = Passiva (775.000 EUR). Weichen die Summen voneinander ab, liegt ein Buchungsfehler vor, der vor Feststellung des Jahresabschlusses korrigiert werden muss.
„In der Praxis zeigt sich: Abweichungen in der Bilanzgleichung entstehen meist durch fehlerhafte Erfassung von Geschäftsvorfällen, vergessene Gegenbuchungen oder falsche Kontenzuordnungen. Eine saubere laufende Buchhaltung ist die Grundlage für eine ausgewogene Bilanz.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Eigenkapital aus der Bilanz berechnen: Formel und Beispiele
Das Eigenkapital lässt sich auf zwei Wegen ermitteln: Entweder durch Addition aller Eigenkapitalposten auf der Passivseite oder durch Umstellung der Bilanzgleichung:
Hinweis
Eigenkapital = Aktiva – Fremdkapital Fremdkapital = Rückstellungen + Verbindlichkeiten + passive Rechnungsabgrenzungsposten + passive latente Steuern
Beispielrechnung: Eigenkapital aus der Bilanzgleichung
Ein Unternehmen weist zum 31.12.2025 folgende Bilanzwerte auf:
- Bilanzsumme (Aktiva): 1.200.000 EUR
- Rückstellungen: 150.000 EUR
- Verbindlichkeiten: 620.000 EUR
- Passive Rechnungsabgrenzungsposten: 10.000 EUR
Berechnung: Eigenkapital = 1.200.000 – (150.000 + 620.000 + 10.000) = 1.200.000 – 780.000 = 420.000 EUR
Eigenkapitalquote als Kennzahl
Die Eigenkapitalquote ist eine zentrale Kennzahl zur Beurteilung der finanziellen Stabilität:
Hinweis
Eigenkapitalquote (%) = (Eigenkapital / Bilanzsumme) × 100 Im obigen Beispiel: (420.000 / 1.200.000) × 100 = 35 %
Eine Eigenkapitalquote von mindestens 30 % gilt in vielen Branchen als solide. Werte unter 20 % können auf eine hohe Verschuldung und damit auf erhöhte Insolvenzgefahr hinweisen. Kreditinstitute prüfen die Eigenkapitalquote regelmäßig im Rahmen der Bonitätsbeurteilung.
Fremdkapital berechnen und Verschuldungsgrad ermitteln
Das Fremdkapital umfasst alle Verpflichtungen gegenüber Dritten. Die Berechnung erfolgt durch Addition der relevanten Passivposten:
Hinweis
Fremdkapital = Rückstellungen + Verbindlichkeiten + Passive Rechnungsabgrenzungsposten + Passive latente Steuern
Verschuldungsgrad (Leverage Ratio)
Der Verschuldungsgrad setzt Fremdkapital und Eigenkapital ins Verhältnis und zeigt, wie stark das Unternehmen von Gläubigern finanziert wird:
Hinweis
Verschuldungsgrad = Fremdkapital / Eigenkapital Beispiel: Fremdkapital 780.000 EUR, Eigenkapital 420.000 EUR → Verschuldungsgrad = 780.000 / 420.000 = 1,86
Ein Verschuldungsgrad von 1,86 bedeutet: Auf jeden Euro Eigenkapital kommen 1,86 Euro Fremdkapital. Werte über 2,0 gelten als kritisch, Werte unter 1,0 als konservativ finanziert.
Bedeutung für Rating und Kreditvergabe
Banken und Rating-Agenturen nutzen den Verschuldungsgrad als zentrale Kennzahl. Ein hoher Verschuldungsgrad erhöht das Ausfallrisiko und führt zu schlechteren Kreditkonditionen oder Ablehnungen. GmbH-Geschäftsführer sollten den Verschuldungsgrad regelmäßig überwachen und durch Thesaurierung von Gewinnen oder Kapitalerhöhungen steuern.
Achtung
Eine Überschuldung im Sinne von § 19 Abs. 2 InsO liegt vor, wenn das Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt – das Eigenkapital also negativ wird. In diesem Fall besteht für den Geschäftsführer die Pflicht zur Insolvenzanmeldung innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Überschuldung.
Aktiva und Passiva in der Praxis: Buchungen und häufige Fehlerquellen
Jeder Geschäftsvorfall verändert die Bilanz. Die doppelte Buchführung nach § 238 HGB stellt sicher, dass jede Buchung mindestens zwei Konten berührt – und damit die Bilanzgleichung gewahrt bleibt.
Typische Buchungsfälle und ihre Auswirkung auf Aktiva und Passiva
| Geschäftsvorfall | Buchung | Wirkung auf Bilanz |
|---|---|---|
| Kauf einer Maschine auf Ziel (50.000 EUR) | Maschinen an Verbindlichkeiten | Aktiva +50.000, Passiva +50.000 |
| Tilgung eines Darlehens (10.000 EUR) | Verbindlichkeiten an Bank | Aktiva –10.000, Passiva –10.000 |
| Bareinlage durch Gesellschafter (25.000 EUR) | Kasse an Gezeichnetes Kapital | Aktiva +25.000, Passiva +25.000 |
| Forderungsausfall (5.000 EUR) | Aufwand an Forderungen | Aktiva –5.000, EK –5.000 (über GuV) |
| Abschreibung auf Gebäude (8.000 EUR) | Abschreibungen an Gebäude | Aktiva –8.000, EK –8.000 (über GuV) |
Häufige Fehlerquellen bei der Bilanzierung
- Falsche Abgrenzung Anlage-/Umlaufvermögen: Vermögensgegenstände, die dauerhaft dem Betrieb dienen, müssen im Anlagevermögen ausgewiesen werden – sonst drohen Bewertungsfehler bei Abschreibungen.
- Nicht erfasste Verbindlichkeiten: Lieferantenrechnungen, die erst nach dem Bilanzstichtag eingehen, aber wirtschaftlich ins alte Jahr gehören, müssen als Verbindlichkeit passiviert werden (§ 246 Abs. 1 HGB).
- Fehlende Rückstellungen: Ungewisse Verbindlichkeiten (z. B. Urlaubsrückstellungen, Gewährleistungen) dürfen nicht vergessen werden – andernfalls ist die Bilanz unvollständig und der Jahresüberschuss zu hoch ausgewiesen.
- Falsche Bewertung: Anschaffungskosten, Abschreibungen, Teilwertabschreibungen müssen nach § 253 HGB korrekt ermittelt werden. Bewertungsfehler verfälschen die Bilanzsumme und das Eigenkapital.
- Vermischung von Privat- und Betriebsvermögen: Besonders bei kleinen GmbHs werden private Ausgaben irrtümlich über die GmbH gebucht – das verfälscht die Bilanz und kann zu verdeckten Gewinnausschüttungen führen.
„Viele Mandanten unterschätzen die Komplexität der periodengerechten Abgrenzung: Rechnungsabgrenzungsposten, Rückstellungen und transitorische Posten erfordern präzise Kenntnis der handelsrechtlichen Vorschriften. Fehler in diesem Bereich führen regelmäßig zu Beanstandungen durch Steuerberater oder Prüfer.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Bilanzanalyse: Wichtige Kennzahlen aus Aktiva und Passiva
Aus der Struktur von Aktiva und Passiva lassen sich zentrale Kennzahlen ableiten, die Aufschluss über Finanzierungsstruktur, Liquidität und Vermögenslage geben. Die Bilanzanalyse ist für Geschäftsführer, Banken, Investoren und das Controlling unverzichtbar.
Horizontale Bilanzstruktur: Goldene Bilanzregel
Die goldene Bilanzregel besagt: Langfristiges Vermögen (Anlagevermögen) sollte durch langfristiges Kapital (Eigenkapital + langfristige Verbindlichkeiten) gedeckt sein. Formal:
Hinweis
Anlagendeckungsgrad I = (Eigenkapital / Anlagevermögen) × 100 Ein Wert über 100 % bedeutet: Das Anlagevermögen ist vollständig durch Eigenkapital finanziert – finanziell sehr solide. Anlagendeckungsgrad II = ((Eigenkapital + langfristige Verbindlichkeiten) / Anlagevermögen) × 100 Sollte mindestens 100 % betragen, damit kurzfristiges Fremdkapital nicht zur Finanzierung langfristiger Vermögenswerte verwendet wird.
Vertikale Bilanzstruktur: Vermögens- und Kapitalstruktur
| Kennzahl | Formel | Interpretation |
|---|---|---|
| Anlagenintensität | (Anlagevermögen / Bilanzsumme) × 100 | Hohe Werte (>50%) bei produzierendem Gewerbe, niedrige bei Dienstleistern |
| Umlaufintensität | (Umlaufvermögen / Bilanzsumme) × 100 | Hohe Werte bei Handelsunternehmen, zeigt Liquiditätspuffer |
| Eigenkapitalquote | (Eigenkapital / Bilanzsumme) × 100 | Finanzielle Unabhängigkeit; Zielwert ≥30% |
| Fremdkapitalquote | (Fremdkapital / Bilanzsumme) × 100 | Abhängigkeit von Gläubigern; Summe mit EK-Quote = 100% |
| Verschuldungsgrad | Fremdkapital / Eigenkapital | Leverage; Werte >2,0 kritisch |
Working Capital und Liquidität
Das Working Capital (Nettoumlaufvermögen) zeigt, ob genug kurzfristiges Vermögen vorhanden ist, um kurzfristige Verbindlichkeiten zu decken:
Hinweis
Working Capital = Umlaufvermögen – kurzfristige Verbindlichkeiten Ein positives Working Capital ist Voraussetzung für die laufende Zahlungsfähigkeit. Negative Werte deuten auf Liquiditätsprobleme hin.
Die Current Ratio (Liquidität 3. Grades) setzt Umlaufvermögen und kurzfristige Verbindlichkeiten ins Verhältnis: Current Ratio = Umlaufvermögen / kurzfristige Verbindlichkeiten. Werte über 1,5 gelten als gut, unter 1,0 als kritisch.
≥30%
Eigenkapitalquote Zielwert
≥100%
Anlagendeckungsgrad II Minimum
>1,5
Current Ratio Idealwert
Jahresabschluss mit Bilanz durch Steuerberater erstellen lassen
Die Bilanz ist zentraler Bestandteil des Jahresabschlusses nach § 242 HGB. Für GmbHs gelten zusätzliche Vorschriften: Der Jahresabschluss ist durch die Gesellschafterversammlung festzustellen (§ 42a Abs. 2 GmbHG) und innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenzulegen (§ 325 HGB). Verstöße gegen die Offenlegungspflicht führen zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB (500 bis 25.000 Euro).
Fristen und Pflichten für GmbHs (Stand 2026)
-
Aufstellung des Jahresabschlusses durch Geschäftsführer (§ 264 Abs. 1 HGB)
-
Feststellung durch Gesellschafterversammlung: 11 Monate nach Bilanzstichtag bei kleinen GmbHs, 8 Monate bei mittelgroßen/großen (§ 42a GmbHG)
-
Offenlegung beim Unternehmensregister: 12 Monate nach Bilanzstichtag (§ 325 HGB)
-
Seit DiRUG (01.08.2022): Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister (nicht mehr Bundesanzeiger)
Steuerberater für Jahresabschluss und Bilanz beauftragen
Die Erstellung einer handelsrechtlich korrekten Bilanz erfordert fundierte Kenntnisse des HGB, der GmbH-rechtlichen Vorschriften und der steuerlichen Bewertungsregeln. Viele Geschäftsführer beauftragen daher einen Steuerberater mit der Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses. Steuerberater sind nach § 33 StBerG befugt, Jahresabschlüsse zu erstellen, und haften für die fachliche Richtigkeit.
Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen nach einem passenden Berater vor Ort, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Das OnlineBilanz Steuerberater-Team erstellt den Jahresabschluss vollständig digital, koordiniert durch Servet Gündogan in Stuttgart, und stellt sicher, dass alle handelsrechtlichen und steuerlichen Anforderungen erfüllt werden – inklusive fristgerechter Vorbereitung für die Offenlegung beim Unternehmensregister.
„Der Jahresabschluss ist kein reiner Zahlenfriedhof – er ist die Grundlage für steuerliche Festsetzungen, für Banken, für Gesellschafterbeschlüsse. Wer Aktiva und Passiva korrekt berechnet und bilanziert, schafft Rechtssicherheit und vermeidet teure Fehler.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Häufig gestellte Fragen
Können Aktiva und Passiva unterschiedlich hoch sein?
Nein. Die Bilanzgleichung verlangt nach § 266 HGB, dass Aktiva stets gleich Passiva sind. Weichen die Summen ab, liegt ein Buchungsfehler oder eine fehlerhafte Erfassung vor. Die Bilanzsumme muss auf beiden Seiten identisch sein.
Wie wirkt sich eine Investition auf Aktiva und Passiva aus?
Eine Investition erhöht das Anlagevermögen (Aktiva). Gleichzeitig sinkt entweder das Umlaufvermögen (z. B. Kasse), oder das Fremdkapital steigt (z. B. Darlehen). Die Bilanzsumme bleibt gleich oder steigt auf beiden Seiten im selben Umfang.
Was passiert bei negativem Eigenkapital in der Bilanz?
Negatives Eigenkapital entsteht, wenn Verluste das gezeichnete Kapital übersteigen. Es wird nach § 268 Abs. 3 HGB auf der Aktivseite als ’nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag‘ ausgewiesen. Bei der GmbH kann dies zur Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO führen.
Müssen Einzelunternehmer Aktiva und Passiva nach § 266 HGB gliedern?
Nein. Die Gliederungspflicht nach § 266 HGB gilt nur für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG). Einzelunternehmer und Personengesellschaften können eine vereinfachte Bilanzstruktur wählen, müssen aber dennoch die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachten.
Wie oft muss die Bilanz mit Aktiva und Passiva erstellt werden?
Mindestens einmal jährlich zum Bilanzstichtag, in der Regel am 31.12. des Geschäftsjahres. Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss innerhalb von 3 Monaten aufstellen (§ 264 Abs. 1 HGB) und innerhalb von 12 Monaten offenlegen (§ 325 HGB).
Welche Software hilft beim Berechnen von Aktiva und Passiva?
Moderne Buchhaltungssoftware (z. B. DATEV, Lexware, sevDesk) erfasst alle Geschäftsvorfälle automatisch und erstellt die Bilanz nach § 266 HGB. Für rechtssichere Jahresabschlüsse empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater, der die Bilanz prüft und unterzeichnet.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 247 HGB – Inhalt der Bilanz, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 325 HGB – Offenlegung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


