Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–17 Minuten

OnlineBilanzBlogDifferenzbesteuerung Silber: Anlagesilber, Münzen & Edelmetall-Händler im Steuerrecht

Differenzbesteuerung Silber: Anlagesilber, Münzen & Edelmetall-Händler im Steuerrecht

Veröffentlicht: 25.06.2026Aktualisiert: 25.06.2026Fachlich geprüft: 25.06.2026Lesezeit: ca. 7 Minuten

Silber ist umsatzsteuerlich ein Sonderfall: Anlagesilber unterliegt dem Regelsteuersatz von 19 %, während Silbermünzen als Sammlerstücke unter die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG fallen können – sofern die Voraussetzungen für Wiederverkäufer erfüllt sind. Für GmbHs und UGs im Edelmetallhandel kann die richtige Einordnung den Unterschied zwischen einem wettbewerbsfähigen Angebot und einer teuren Steuernachzahlung bedeuten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

Die Differenzbesteuerung Silber ermöglicht Händlern nach § 25a UStG, die Umsatzsteuer nur auf die Marge (Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreis) statt auf den Gesamterlös zu berechnen – allerdings ausschließlich für Silbermünzen und Sammlerstücke, nicht für steuerpflichtiges Anlagesilber in Barrenform. Voraussetzung ist der Ankauf von einer nicht vorsteuerabzugsberechtigten Privatperson oder einem ebenfalls differenzbesteuernden Händler sowie ein gewerbsmäßiger Wiederverkauf.

Grundlagen: § 25a UStG & Silber im Überblick

Die Differenzbesteuerung ist eine Sonderregelung im Umsatzsteuergesetz, die für den gewerblichen Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten gilt. Rechtsgrundlage ist § 25a UStG, der die unionsrechtlichen Vorgaben aus Art. 311–343 der MwStSystRL umsetzt.

Der Kern der Regelung: Statt die Umsatzsteuer auf den vollen Verkaufspreis zu berechnen, entsteht die Steuer nur auf die Handelsmarge – also die positive Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis. Dies schützt Händler vor einer Doppelbelastung, wenn sie Waren von Privaten ankaufen, die beim Ersterwerb bereits mit Umsatzsteuer belastet waren, jedoch keinen Vorsteuerabzug geltend machen konnten.

Hinweis: Anwendungsbereich § 25a UStG

Die Differenzbesteuerung gilt für bewegliche körperliche Gegenstände (§ 25a Abs. 1 Nr. 2 UStG), die der Unternehmer von einer Privatperson, einem Kleinunternehmer (ohne Vorsteuerabzug) oder einem anderen differenzbesteuernden Händler erworben hat. Ob sich die Anwendung von §25a UStG im Einzelfall lohnt, hängt bei Silber insbesondere davon ab, ob es sich um ein Sammlungsstück oder um Anlagegold/-silber handelt.

Anlagesilber vs. Silbermünzen: Die entscheidende Abgrenzung

Im deutschen Umsatzsteuerrecht existiert eine fundamental wichtige Trennlinie zwischen Anlagesilber und Silbermünzen als Sammlungsstücken. Diese Abgrenzung bestimmt nicht nur den Steuersatz, sondern auch die Anwendbarkeit der Differenzbesteuerung.

Anlagesilber: Steuerpflichtig, kein Differenzbesteuerungsprivileg

Im Gegensatz zu Anlagegold, das nach § 25c UStG steuerfrei ist, gibt es für Anlagesilber keine gesetzliche Steuerbefreiung. Silberbarren, Silbergranulat und technisches Silber unterliegen dem Regelsteuersatz von 19 %. Eine Differenzbesteuerung scheidet für diese Produkte regelmäßig aus, da sie typischerweise von vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen (Raffinerien, Großhändlern) eingekauft werden – womit die Grundvoraussetzung des § 25a UStG nicht erfüllt ist.

Silbermünzen als Sammlungsstücke: § 25a UStG möglich

Silbermünzen fallen unter den Begriff „Sammlungsstücke“ im Sinne von § 25a Abs. 1 UStG i.V.m. Anlage 2 zum UStG (Position 54), wenn sie:

  • numismatischen Wert besitzen (z. B. historische Prägungen, Sonderserien),
  • nicht (mehr) als gesetzliches Zahlungsmittel im Umlauf sind oder ihren Nennwert erheblich übersteigen,
  • typischerweise von Sammlern und nicht als Rohstoffinvestment nachgefragt werden.

Moderne Bullionmünzen wie die Silber Maple Leaf, American Silver Eagle oder Wiener Philharmoniker in Silber befinden sich in einer Grauzone: Sie sind zwar gesetzliche Zahlungsmittel, werden aber primär als Anlageprodukte gehandelt. Die Finanzverwaltung und der BFH haben hierzu entschieden, dass der Silberwert deutlich über dem Nominalwert liegen muss, damit eine Münze noch als Sammlungsstück gilt – maßgeblich ist das Einzelbild des Marktteilnehmers.

Achtung Rechtsunsicherheit: Die Einordnung moderner Silberbullionmünzen als Sammlungsstück ist nicht einheitlich. Händler sollten eine verbindliche Auskunft beim zuständigen Finanzamt (§ 89 Abs. 2 AO) einholen, bevor sie die Differenzbesteuerung pauschal anwenden. Fehlerhafte Einordnung führt zu Umsatzsteuernachzahlungen zzgl. Zinsen.

Voraussetzungen der Differenzbesteuerung bei Silbermünzen

§ 25a Abs. 1 UStG nennt kumulativ zu erfüllende Tatbestandsmerkmale. Alle müssen gleichzeitig vorliegen:

Der Händler ist Wiederverkäufer im Sinne des Gesetzes (gewerblicher An- und Verkauf von Silbermünzen).
Die Münzen wurden im Gemeinschaftsgebiet erworben.
Der Lieferant ist entweder eine Privatperson, ein Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzug, ein steuerbefreiter Unternehmer oder ein anderer Wiederverkäufer, der seinerseits die Differenzbesteuerung angewandt hat.
Es handelt sich um bewegliche körperliche Gegenstände – Silbermünzen erfüllen dies.
Die Münzen sind als Sammlungsstücke einzuordnen (kein reines Anlagemetall).
Die Aufzeichnungspflichten nach § 25a Abs. 6 UStG werden lückenlos eingehalten.

Wird eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt – etwa weil Silbermünzen von einem regelbesteuernden Großhändler mit offenem Vorsteuerausweis eingekauft wurden – ist die Differenzbesteuerung zwingend ausgeschlossen. Der Händler muss dann auf den Gesamtverkaufspreis 19 % Umsatzsteuer abführen, kann jedoch die gezahlte Vorsteuer geltend machen.

Berechnung & Praxisbeispiel: GmbH im Silbermünzenhandel

Eine GmbH, die im Jahresabschluss Silbermünzenbestände ausweisen muss (zur korrekten Bewertung und Aktivierung im Rahmen des Jahresabschlusses beachten Sie unsere gesonderte Darstellung), betreibt den gewerblichen An- und Verkauf von historischen Silbermünzen. Sie erwirbt eine Sammlung von einer Privatperson.

Rechenbeispiel: Differenzbesteuerung Silbermünzen GmbH

Position Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) Regelbesteuerung (Vergleich)
Einkaufspreis (von Privat) 800 EUR 800 EUR
Verkaufspreis (brutto) 1.200 EUR 1.200 EUR
Handelsmarge (Differenz) 400 EUR
Umsatzsteuer (19 % aus Marge) 63,87 EUR (400 × 19/119) 191,60 EUR (1.200 × 19/119)
Netto-Erlös für GmbH 1.136,13 EUR 1.008,40 EUR
Vorteil durch Differenzbesteuerung 127,73 EUR je Transaktion

Die GmbH führt in der Umsatzsteuer-Voranmeldung nur 63,87 EUR ab – nicht den Gesamtbetrag von 191,60 EUR. Die Differenzbesteuerung darf auf der Ausgangsrechnung nicht gesondert ausgewiesen werden (§ 25a Abs. 3 UStG). Ein gesonderter Steuerausweis würde die Differenzbesteuerung rückwirkend unwirksam machen und den vollen Steuerbetrag schulden.

Buchungssatz bei der GmbH (Differenzbesteuerung)

Ankauf: Wareneingang Silbermünzen 800 EUR an Kasse/Bank 800 EUR
Verkauf: Kasse/Bank 1.200 EUR an Erlöse Differenzbesteuerung §25a UStG 1.136,13 EUR; an Umsatzsteuer 63,87 EUR

In der Buchhaltung empfiehlt sich ein separates Erlöskonto für Umsätze nach § 25a UStG, da diese in der Umsatzsteuer-Voranmeldung in Zeile 25 (Kennzahl 76) gesondert zu erfassen sind.

Buchführungspflichten & Aufzeichnungen

§ 25a Abs. 6 UStG statuiert besondere Aufzeichnungspflichten für Händler, die die Differenzbesteuerung anwenden. Diese sind keine bloße Formalie – ein Verstoß kann dazu führen, dass das Finanzamt die Differenzbesteuerung vollständig versagt.

Pflichtangaben beim Ankauf

  • Name und Anschrift des Lieferanten
  • Datum des Erwerbs
  • Bezeichnung der Münzen (Art, Anzahl, Jahrgang)
  • Einkaufspreis
  • Bestätigung: Privaterwerb oder Differenzbesteuerung des Vorlieferanten
Pflichtangaben beim Verkauf

  • Datum des Verkaufs
  • Verkaufspreis (brutto)
  • Berechnete Marge
  • Daraus errechnete Umsatzsteuer
  • Hinweis auf § 25a UStG (kein Steuerausweis!)

GmbHs als buchführungspflichtige Kapitalgesellschaften (§ 238 HGB) sollten ein dediziertes Wareneingangsbuch für § 25a-Güter führen. Dies erleichtert sowohl die laufende Umsatzsteuer-Voranmeldung als auch den Jahresabschluss und etwaige Betriebsprüfungen erheblich.

Sonderregeln: Globale Differenzbesteuerung & Margenregelung

Für den laufenden Handel mit einer Vielzahl gleichartiger Silbermünzen bietet § 25a Abs. 4 UStG die Möglichkeit der Gesamtdifferenz (Globale Differenzbesteuerung). Dabei wird nicht jedes Stück einzeln abgerechnet, sondern die Gesamtsumme aller Einkäufe einer Periode den Gesamtverkaufserlösen gegenübergestellt.

Globale Differenzbesteuerung – Besonderheit

Bei der Globalberechnung darf eine negative Marge (Einkäufe übersteigen Verkäufe) nicht in andere Voranmeldungszeiträume vorgetragen werden. Sie verfällt. Dies ist bei der Liquiditätsplanung zu berücksichtigen – insbesondere wenn saisonale Ankaufspeaks (z. B. Erbschaftsauflösungen im Frühjahr) mit geringeren Verkäufen zusammenfallen.

Die Wahl zwischen Einzel- und Globaldifferenz muss für den gesamten Voranmeldungszeitraum einheitlich getroffen werden. Ein unterjähriger Wechsel ist nicht zulässig.

Differenzbesteuerung Silber in Österreich

Für grenzüberschreitend tätige Händler oder Unternehmen mit österreichischer Betriebsstätte ist der Vergleich mit dem österreichischen Recht relevant. Die Differenzbesteuerung Silber Österreich basiert auf § 24 öUStG, der Art. 311 ff. MwStSystRL ebenso umsetzt wie der deutsche § 25a UStG.

Die wesentlichen Grundprinzipien sind identisch: Umsatzsteuer nur auf die Marge, Ankauf von Privaten oder differenzbesteuernden Wiederverkäufern, kein gesonderter Steuerausweis. Unterschiede bestehen bei:

  • Steuersatz: In Österreich gilt für Sammlungsstücke (inkl. Silbermünzen) ein ermäßigter Steuersatz von 13 % (§ 10 Abs. 2 Z. 20 öUStG), der jedoch auf die Marge angewendet wird. Dies kann Österreich für bestimmte Händler attraktiver machen.
  • Bullionmünzen: Auch in Österreich sind Silberbullionmünzen (z. B. Wiener Philharmoniker Silber) grundsätzlich mit 20 % USt belastet; die Differenzbesteuerung findet nur bei echten Sammlungsstücken Anwendung.
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen: Bei B2B-Lieferungen zwischen deutschen und österreichischen Händlern greift das Reverse-Charge-Verfahren; die Differenzbesteuerung ist dann grundsätzlich ausgeschlossen (§ 25a Abs. 7 Nr. 1 UStG).

Abgrenzung zu Gold & anderen Edelmetallen

Die steuerliche Behandlung von Edelmetallen ist nicht einheitlich, was im Alltag zu Verwechslungen führt:

Edelmetall Anlage (Barren/Münze) Steuersatz Differenzbesteuerung möglich?
Gold (Anlageform) Steuerbefreiung § 25c UStG 0 % Nein (steuerbefreit, keine Marge steuerbar)
Silber (Anlagebarren) Steuerpflichtig 19 % Nein (Ankauf typisch von USt-pflichtigen Händlern)
Silbermünzen (Sammlungsstücke) § 25a UStG anwendbar 19 % auf Marge Ja, wenn Voraussetzungen erfüllt
Platin/Palladium Steuerpflichtig 19 % Nur bei Sammlungsstücken möglich

Die Differenzbesteuerung Gold ist im normalen Anlagebereich also faktisch irrelevant – sie käme nur bei historischen Goldmünzen als Sammlungsstücken in Betracht, wenn diese ihren Anlagezweck überschritten haben. Die Differenzbesteuerung Edelmetalle allgemein folgt damit stets demselben Prüfschema: Sammlungsstück ja/nein, Ankauf von nicht vorsteuerabzugsberechtiger Person ja/nein.

Häufige Fehler & Gestaltungshinweise

In der Praxis begegnen Betriebsprüfer regelmäßig denselben Fehlermustern im Bereich der Differenzbesteuerung Silbermünzen:

Fehler 1 – Steuerausweis auf der Ausgangsrechnung: Wird auf einer Verkaufsrechnung offen Umsatzsteuer ausgewiesen (z. B. „zzgl. 19 % USt“), schuldet der Händler diese Steuer nach § 14c UStG zusätzlich – die Differenzbesteuerung entfaltet keine Wirkung mehr. Der Vermerk „Differenzbesteuerung nach § 25a UStG – kein Vorsteuerabzug möglich“ ist zwingend.

Fehler 2 – Ankauf von regelbesteuernden Händlern: Kauft eine GmbH Silbermünzen von einem Münzhändler, der reguläre 19 % Umsatzsteuer ausweist, ist die Differenzbesteuerung beim Weiterverkauf ausgeschlossen. Die GmbH kann zwar Vorsteuer geltend machen, muss aber auf den Gesamtverkaufspreis 19 % abführen.

Fehler 3 – Fehlende Ankaufsdokumentation: Ohne lückenlose Aufzeichnung nach § 25a Abs. 6 UStG wird das Finanzamt die Differenzbesteuerung in der Betriebsprüfung nicht anerkennen. Im schlimmsten Fall drohen Nachzahlungen für mehrere Jahre inklusive Zinsen (§ 233a AO).

Gestaltungshinweis: Holding-Struktur und Edelmetallhandel

GmbHs, die Edelmetallhandel mit anderen Geschäftsbereichen kombinieren, sollten prüfen, ob eine Ausgliederung des Münzhandels in eine separate Gesellschaft sinnvoll ist. Die gemischte Verwendung von Anlagesilber (vorsteuerabzugsberechtigt) und Sammlungsmünzen (keine Vorsteuer beim Ankauf von Privaten) kann zu komplexen Vorsteueraufteilungen führen. Sprechen Sie diese Strukturfragen im Rahmen der Jahresabschlussplanung an – die korrekte Abbildung im Jahresabschluss ist Voraussetzung für eine belastbare Steuergestaltung.

Für eine schnelle Kostenschätzung Ihrer steuerlichen Beratungsleistungen nutzen Sie unseren Online-Kostenrechner oder vereinbaren Sie direkt eine kostenlose Demo.

Fazit

Die Differenzbesteuerung Silber ist kein pauschales Steuerprivileg für den Edelmetallhandel, sondern ein eng umrissenes Instrument des § 25a UStG. Sie kommt nur für Silbermünzen mit Sammlerstückcharakter in Betracht, die von nicht vorsteuerabzugsberechtigten Personen oder ebenfalls differenzbesteuernden Händlern erworben werden. Anlagesilber in Barrenform bleibt außen vor. Händler-GmbHs müssen die Abgrenzung zwischen Sammlungsstück und Anlageobjekt sorgfältig und einzelfallbezogen vornehmen, die Aufzeichnungspflichten lückenlos erfüllen und den unzulässigen Steuerausweis auf Ausgangsrechnungen konsequent vermeiden. Wer diese Spielregeln beherrscht, kann erhebliche Wettbewerbsvorteile realisieren – wie das Rechenbeispiel zeigt, bis zu rund 128 EUR Vorteil pro 1.200 EUR Verkaufserlös gegenüber der Regelbesteuerung.

800 EUR

Typischer Privat-Ankaufspreis Silbermünzen (Rechenbeispiel)

127,73 EUR

USt-Vorteil je Transaktion durch Differenzbesteuerung (Beispiel)

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Differenzbesteuerung bei Silber?

Die Differenzbesteuerung bei Silber bezeichnet die Anwendung von §25a UStG auf Silbermünzen als Sammlungsstücke: Die Umsatzsteuer wird nur auf die Handelsmarge (Verkaufspreis minus Einkaufspreis) berechnet, nicht auf den Gesamterlös. Für Anlagesilber in Barrenform gilt diese Sonderregelung nicht.

Können Silbermünzen nach §25a UStG differenzbesteuert werden?

Ja, sofern die Silbermünzen als Sammlungsstücke einzuordnen sind, von einer Privatperson oder einem differenzbesteuernden Händler angekauft wurden und alle Aufzeichnungspflichten eingehalten werden. Moderne Bullionmünzen befinden sich in einer steuerlichen Grauzone und bedürfen der Einzelfallprüfung.

Kann auf der Rechnung bei Differenzbesteuerung Umsatzsteuer ausgewiesen werden?

Nein. Bei Anwendung der Differenzbesteuerung darf die Umsatzsteuer auf der Ausgangsrechnung nicht gesondert ausgewiesen werden (§25a Abs.3 UStG). Ein unzulässiger Steuerausweis führt zur Schuldnerschaft nach §14c UStG und macht die Differenzbesteuerung unwirksam.

Gilt die Differenzbesteuerung auch für Silber in Österreich?

Ja. In Österreich regelt §24 öUStG die Differenzbesteuerung nach denselben unionsrechtlichen Grundprinzipien. Besonderheit: In Österreich gilt für Sammlungsstücke ein ermäßigter Steuersatz von 13%, der auf die Marge angewendet wird – ein wesentlicher Unterschied zu Deutschland mit 19%.

Ist Differenzbesteuerung bei Gold möglich?

Anlagegold ist nach §25c UStG steuerfrei, weshalb die Differenzbesteuerung hier praktisch irrelevant ist. Nur bei historischen Goldmünzen mit echtem Sammlerwert, die nicht primär als Geldanlage fungieren, könnte §25a UStG theoretisch greifen.

Was passiert bei fehlender Dokumentation der Differenzbesteuerung?

Das Finanzamt kann die Differenzbesteuerung vollständig versagen. Es drohen Umsatzsteuernachforderungen auf den Gesamtverkaufspreis (statt auf die Marge), zuzüglich Nachzahlungszinsen nach §233a AO – rückwirkend für alle offenen Jahre der Betriebsprüfung.

Über Autor und fachliche Prüfung

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Fachliche Prüfung

Fabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.

✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Verantwortet die fachliche Prüfung dieses Beitrags.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: June 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑KompatibelSchnittstellenkompatibel
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz