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Datum

Lesedauer

13–19 Minuten

OnlineBilanzBlogGezeichnetes Kapital bilanzieren

Gezeichnetes Kapital bilanzieren 2026: Leitfaden

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Das gezeichnete Kapital bildet das Stammkapital einer Kapitalgesellschaft und muss in der Bilanz nach strengen handelsrechtlichen Vorgaben ausgewiesen werden. Bevor Sie mit der Bilanzierung beginnen, ist es wichtig, gezeichnetes Kapital korrekt zu bewerten, um die richtigen Wertansätze zu ermitteln. Dieser Leitfaden erklärt, wie Sie gezeichnetes Kapital korrekt bilanzieren, welche Buchungssätze bei Gründung und Kapitalmaßnahmen anfallen und welche Offenlegungspflichten nach § 325 HGB bestehen – ebenso wichtig ist die korrekte Bilanzierung von Verbindlichkeiten wie Garantierückstellungen. Stand: 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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Kurzantwort

Das gezeichnete Kapital ist das Stammkapital einer Kapitalgesellschaft und wird auf der Passivseite der Bilanz unter Eigenkapital ausgewiesen. Bei der Gründung einer GmbH wird es mit mindestens 25.000 Euro im Gesellschaftsvertrag festgelegt und muss vollständig eingezahlt oder als ausstehende Einlage aktivisch abgesetzt werden. Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen sind in der Bilanz entsprechend zu dokumentieren und unterliegen den Offenlegungspflichten nach § 325 HGB.

Was ist gezeichnetes Kapital und welche Funktion hat es in der Bilanz?

Das gezeichnete Kapital ist gemäß § 272 Abs. 1 HGB die Summe der Nennbeträge der ausgegebenen Anteile einer Kapitalgesellschaft. Bei der GmbH entspricht es dem Stammkapital nach § 5 Abs. 1 GmbHG, das mindestens 25.000 Euro betragen muss. Bei der Aktiengesellschaft handelt es sich um das Grundkapital nach § 6 AktG (mindestens 50.000 Euro). Das gezeichnete Kapital bildet die Haftungsgrundlage gegenüber Gläubigern und ist zwingend auf der Passivseite der Bilanz unter dem Eigenkapital auszuweisen.

Die Bilanzierung des gezeichneten Kapitals ist nicht beliebig: Es handelt sich um eine nicht disponible Eigenkapitalposition, die durch die gesellschaftsrechtlichen Vorschriften geschützt ist. Änderungen des gezeichneten Kapitals erfordern in der Regel Gesellschafterbeschlüsse und eine Handelsregistereintragung. Geschäftsführer und Buchhalter müssen daher bei jeder Bilanzierung prüfen, ob die ausgewiesene Höhe mit dem Handelsregister übereinstimmt.

Praxis-Hinweis

Das gezeichnete Kapital ist keine Liquiditätsgröße. Die tatsächlich eingezahlten Mittel können höher (bei Agio) oder niedriger (bei ausstehenden Einlagen) sein. Für die Bilanzierung ist ausschließlich der im Gesellschaftsvertrag und Handelsregister eingetragene Nennbetrag maßgeblich.

Größenklassen und gezeichnetes Kapital

Die Höhe des gezeichneten Kapitals beeinflusst zwar nicht direkt die Größenklasse nach § 267 HGB (dort zählen Bilanzsumme, Umsatz, Arbeitnehmer), ist aber Indikator für die Rechtsform: Nur Kapitalgesellschaften weisen gezeichnetes Kapital aus. Personengesellschaften bilanzieren stattdessen variable Kapitalkonten. Für die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB beim Unternehmensregister ist die Größenklasse entscheidend — das gezeichnete Kapital muss in allen Fällen korrekt ausgewiesen werden.

Wie wird das gezeichnete Kapital in der Bilanz ausgewiesen?

Nach § 266 Abs. 3 A HGB ist das gezeichnete Kapital auf der Passivseite unter Position A.I auszuweisen. Es bildet die erste Position des Eigenkapitals und steht damit an der Spitze der Kapitalstruktur. Der Ausweis erfolgt mit dem Nennbetrag, also dem im Gesellschaftsvertrag und Handelsregister eingetragenen Betrag.

Gliederung des Eigenkapitals nach § 266 Abs. 3 HGB

Position Bezeichnung Inhalt
A.I Gezeichnetes Kapital Stammkapital (GmbH) / Grundkapital (AG) — Nennbetrag
A.II Kapitalrücklage Agio, Zuzahlungen nach § 272 Abs. 2 HGB
A.III Gewinnrücklagen Gesetzliche Rücklage, Satzungsrücklage, andere Gewinnrücklagen
A.IV Gewinnvortrag/Verlustvortrag Ergebnis der Vorjahre
A.V Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Ergebnis des Geschäftsjahres

Bei einer GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital lautet der Ausweis also: A.I Gezeichnetes Kapital: 25.000 EUR. Dieser Betrag bleibt konstant, solange keine Kapitalerhöhung oder -herabsetzung beschlossen und im Handelsregister eingetragen wurde.

Wichtig für die Bilanzierung 2025/2026

Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital sind gemäß § 272 Abs. 1 Satz 3 HGB offen von der Aktivseite (A.I) abzusetzen oder auf der Passivseite vor dem gezeichneten Kapital als Korrekturposten auszuweisen. Viele Bilanzierer bevorzugen den Aktivabzug, um das Eigenkapital realistisch darzustellen.

„Häufig sehen wir in der Praxis, dass Gesellschafter nur die Mindesteinlage (12.500 Euro bei 25.000 Euro Stammkapital) geleistet haben. Die Bilanzierung muss dann die ausstehende Einlage transparent ausweisen — entweder als Forderung mit sofortigem Abzug vom Eigenkapital oder im Anhang erläutert. Beide Varianten sind HGB-konform, entscheidend ist die Klarheit für den Bilanzleser.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Buchungssätze entstehen bei der Gründung einer GmbH?

Die bilanzielle Erfassung des gezeichneten Kapitals beginnt mit der Gründung der Gesellschaft. Nach § 7 Abs. 2 GmbHG muss vor der Handelsregistereintragung auf jede Stammeinlage mindestens ein Viertel eingezahlt werden — insgesamt aber mindestens 12.500 Euro. Die Buchungen erfolgen in zwei Schritten: Zeichnung der Einlage und Einzahlung der Einlage.

Schritt 1: Zeichnung des Stammkapitals (Gründungsbeschluss)

Bei Gründung einer GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital wird zunächst die Zeichnungsverpflichtung der Gesellschafter erfasst:

  • Soll: Forderungen gegen Gesellschafter (Aktiva) 25.000 EUR
  • Haben: Gezeichnetes Kapital (Passiva A.I) 25.000 EUR

Dieser Buchungssatz bildet die gesellschaftsrechtliche Verpflichtung ab. Die Forderung gegen Gesellschafter ist eine Aktivposition, die jedoch im Regelfall sofort durch Einzahlung ausgeglichen wird.

Schritt 2: Einzahlung der Stammeinlage (Mindesteinlage oder Volleinzahlung)

Zahlen die Gesellschafter die gesetzliche Mindesteinlage von 12.500 Euro ein, erfolgt:

  • Soll: Bank 12.500 EUR
  • Haben: Forderungen gegen Gesellschafter 12.500 EUR

Die verbleibende Forderung von 12.500 Euro bleibt aktiviert, muss aber gemäß § 272 Abs. 1 HGB vom Eigenkapital abgesetzt werden — entweder direkt auf der Aktivseite als negativer Posten oder im Anhang erläutert. Bei Volleinzahlung (25.000 Euro) entfällt die ausstehende Einlage vollständig.

  • Gesellschaftsvertrag und Handelsregisterauszug auf Höhe des Stammkapitals prüfen
  • Einzahlungsbelege (Kontoauszüge) für Nachweispflicht archivieren
  • Ausstehende Einlagen im Jahresabschluss offen ausweisen oder vom Eigenkapital absetzen
  • Bei Sacheinlagen: Sachgründungsbericht und Bewertungsgutachten dokumentieren

Wie werden ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital bilanziert?

Ausstehende Einlagen entstehen, wenn Gesellschafter ihre Einlageverpflichtung noch nicht oder nur teilweise erfüllt haben. Nach § 272 Abs. 1 Satz 3 HGB sind ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital entweder auf der Aktivseite (A.I) als negativer Posten oder auf der Passivseite vor dem gezeichneten Kapital auszuweisen. In der Praxis hat sich der Aktivabzug durchgesetzt, da er das tatsächliche Eigenkapital transparenter darstellt.

Ausweis bei Teileinzahlung (Beispiel)

Eine GmbH hat 25.000 Euro Stammkapital gezeichnet, die Gesellschafter haben jedoch nur die Mindesteinlage von 12.500 Euro eingezahlt. Der Bilanzausweis lautet dann:

Aktivseite (A.I)

  • Position wird negativ (als Abzug) ausgewiesen
  • Forderung gegen Gesellschafter bleibt bestehen
  • Transparente Darstellung des tatsächlichen Eigenkapitals

Passivseite (A.I)

  • Nennbetrag bleibt unverändert
  • Ausweis entspricht Handelsregistereintragung
  • Keine Verrechnung auf Passivseite

Das ausgewiesene Eigenkapital beträgt somit 25.000 EUR (gezeichnetes Kapital) – 12.500 EUR (ausstehende Einlagen) = 12.500 EUR. Diese Darstellung ist für Banken, Investoren und das Finanzamt transparent und entspricht der wirtschaftlichen Realität.

Einfordern ausstehender Einlagen

Geschäftsführer haben nach § 19 Abs. 2 GmbHG die Pflicht, ausstehende Einlagen einzufordern, wenn die Gesellschaft diese zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten benötigt. Bei Insolvenz können ausstehende Einlagen vom Insolvenzverwalter gefordert werden — die Gesellschafter haften also weiterhin bis zur vollen Höhe ihrer Einlageverpflichtung.

„In der Praxis koordinieren wir regelmäßig mit Mandanten, die das Stammkapital zunächst nur teilweise eingezahlt haben. Wichtig ist: Die ausstehende Einlage mindert das bilanzielle Eigenkapital und kann bei Kreditanträgen oder Bonitätsprüfungen negativ auffallen. Wir empfehlen daher, spätestens bei der ersten ordentlichen Bilanz die Volleinzahlung anzustreben.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wie werden Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen bilanziert?

Änderungen des gezeichneten Kapitals erfordern Gesellschafterbeschlüsse nach § 53 ff. GmbHG (Kapitalerhöhung) bzw. § 58 ff. GmbHG (Kapitalherabsetzung) sowie eine Eintragung im Handelsregister. Erst mit der Handelsregistereintragung wird die Kapitalmaßnahme bilanzwirksam — vorher handelt es sich um schwebende Geschäfte, die noch nicht zu bilanzieren sind.

Kapitalerhöhung gegen Bareinlage

Eine GmbH erhöht ihr Stammkapital von 25.000 Euro auf 50.000 Euro. Die Gesellschafter zahlen zusätzlich 25.000 Euro ein. Die Buchungssätze lauten:

  1. Zeichnung der Kapitalerhöhung: Soll: Forderungen gegen Gesellschafter 25.000 EUR | Haben: Gezeichnetes Kapital 25.000 EUR
  2. Einzahlung der Erhöhung: Soll: Bank 25.000 EUR | Haben: Forderungen gegen Gesellschafter 25.000 EUR

Nach der Eintragung im Handelsregister erhöht sich das gezeichnete Kapital in der Bilanz auf 50.000 Euro. Wird die Einlage über dem Nennbetrag (Agio) geleistet, ist der Mehrbetrag gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in die Kapitalrücklage einzustellen.

Kapitalherabsetzung (ordentliche und vereinfachte Form)

Bei einer ordentlichen Kapitalherabsetzung nach §§ 58 ff. GmbHG wird das Stammkapital verringert, etwa um Verluste auszugleichen oder Mittel an Gesellschafter zurückzuzahlen. Die Herabsetzung erfordert einen Gesellschafterbeschluss, eine Gläubigerschutzfrist von mindestens sechs Monaten nach § 58 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG und die Handelsregistereintragung.

Beispiel: Das Stammkapital wird von 50.000 Euro auf 25.000 Euro herabgesetzt, um einen Verlustvortrag von 25.000 Euro auszugleichen:

  • Soll: Gezeichnetes Kapital 25.000 EUR
  • Haben: Verlustvortrag (A.IV) 25.000 EUR

Die vereinfachte Kapitalherabsetzung nach § 58a GmbHG dient ausschließlich dem Verlustausgleich und unterliegt erleichterten Voraussetzungen. Sie ist häufig sinnvoll, um die Bilanz zu sanieren und wieder handlungsfähig zu werden.

Praxis-Tipp für Geschäftsführer

Kapitalmaßnahmen sind aufwendig und erfordern notarielle Beurkundung sowie Handelsregistereintragung. Die Kosten liegen je nach Umfang zwischen 500 und 2.000 Euro. Planen Sie Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen daher strategisch — idealerweise in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater, um steuerliche Folgen (z. B. verdeckte Gewinnausschüttung) zu vermeiden.

Was ist der Unterschied zwischen gezeichnetem Kapital und Kapitalrücklage?

Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage sind beide Eigenkapitalpositionen, unterscheiden sich jedoch in Herkunft, Funktion und Verfügbarkeit. Das gezeichnete Kapital (§ 272 Abs. 1 HGB) ist das von den Gesellschaftern gezeichnete Nennkapital und bildet die Haftungsgrundlage. Die Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 HGB) entsteht durch Einlagen, die über den Nennbetrag hinausgehen, oder durch andere Zuzahlungen der Gesellschafter.

Entstehung der Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 HGB

Tatbestand Rechtsgrundlage Beispiel
Agio (Aufgeld) § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB Gesellschafter zahlt für 1.000 EUR Stammeinlage 1.500 EUR ein → 500 EUR Kapitalrücklage
Zuzahlungen ohne Ausgabe von Anteilen § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB Gesellschafter leistet freiwillige Zuzahlung von 10.000 EUR
Beträge aus Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln § 272 Abs. 2 Nr. 3 HGB Umwandlung von Gewinnrücklagen in Kapitalrücklage
Beträge aus Verschmelzung § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB Übertragung von Eigenkapital bei Verschmelzung

Die Kapitalrücklage ist ebenfalls geschützt: Nach § 150 Abs. 3, 4 AktG (analog für GmbH) darf sie nur für bestimmte Zwecke verwendet werden, etwa zum Ausgleich von Verlusten oder zur Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Eine freie Ausschüttung an Gesellschafter ist nicht zulässig.

Praktisches Beispiel: Gründung mit Agio

Eine GmbH wird mit einem Stammkapital von 25.000 Euro gegründet. Die beiden Gesellschafter zahlen jedoch jeweils 15.000 Euro ein (insgesamt 30.000 Euro). Die Buchung lautet:

  • Soll: Bank 30.000 EUR
  • Haben: Gezeichnetes Kapital 25.000 EUR | Kapitalrücklage 5.000 EUR

Das Agio von 5.000 Euro ist in die Kapitalrücklage einzustellen und erhöht das gebundene Eigenkapital der Gesellschaft. Es steht nicht für Gewinnausschüttungen zur Verfügung, stärkt aber die Eigenkapitalbasis.

„Die Kapitalrücklage wird in der Praxis oft unterschätzt. Sie ist steuerlich neutral und bietet eine Möglichkeit, zusätzliches Eigenkapital aufzubauen, ohne das gezeichnete Kapital zu erhöhen — etwa bei einer späteren Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln oder zur Krisenbewältigung. Wir raten Mandanten, gerade in Wachstumsphasen Agios bewusst zu gestalten.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Offenlegungspflichten bestehen für das gezeichnete Kapital?

Das gezeichnete Kapital ist zwingender Bestandteil des Jahresabschlusses jeder Kapitalgesellschaft. Nach § 325 HGB müssen GmbHs (und andere Kapitalgesellschaften) ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen. Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 ist der Bundesanzeiger nicht mehr zuständig — alle Offenlegungen erfolgen ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister.

Fristen für Feststellung und Offenlegung 2026 (Bilanzstichtag 31.12.2025)

11 Monate

Feststellungsfrist kleine GmbH (§ 42a Abs. 2 GmbHG)

8 Monate

Feststellungsfrist mittelgroße/große GmbH (§ 42a Abs. 1 GmbHG)

12 Monate

Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister (§ 325 Abs. 1 HGB)

Für einen Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet das: Kleine GmbHs müssen den Jahresabschluss bis spätestens 30.11.2026 feststellen und bis 31.12.2026 offenlegen. Mittelgroße und große GmbHs müssen bereits bis 31.08.2026 feststellen und ebenfalls bis 31.12.2026 offenlegen.

Ordnungsgeldverfahren bei verspäteter Offenlegung

Versäumt eine GmbH die Offenlegungsfrist, leitet das Bundesamt für Justiz nach § 335 HGB ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro — je nach Größe der Gesellschaft und Dauer der Fristüberschreitung. Verantwortlich sind die Geschäftsführer persönlich. Wiederholungstäter müssen mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen.

Umfang der Offenlegung je nach Größenklasse

Größenklasse Offenlegungsumfang Gezeichnetes Kapital
Kleinstgesellschaften Bilanz (ggf. verkürzt nach § 326 Abs. 1 HGB) Ausweis Pflicht
Kleine GmbH Bilanz + Anhang (§ 326 HGB) Ausweis Pflicht, ausstehende Einlagen im Anhang
Mittelgroße GmbH Bilanz + GuV + Anhang (§ 325 HGB) Vollständiger Ausweis inkl. Entwicklung
Große GmbH Bilanz + GuV + Anhang + Lagebericht (§ 325 HGB) Vollständiger Ausweis, Erläuterung im Anhang

In allen Fällen muss das gezeichnete Kapital mit dem im Handelsregister eingetragenen Betrag übereinstimmen. Abweichungen führen regelmäßig zu Rückfragen des Registergerichts oder des Bundesamts für Justiz. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, profitiert von der fachlichen Prüfung und der termingerechten Offenlegung — etwa über digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de, die Festpreis-Jahresabschlüsse mit transparenten Fristen anbieten.

Welche häufigen Fehler sollten bei der Bilanzierung vermieden werden?

Die Bilanzierung des gezeichneten Kapitals erscheint auf den ersten Blick simpel — in der Praxis entstehen jedoch regelmäßig Fehler, die zu Rückfragen, Korrekturen oder sogar zur Nichtigkeit des Jahresabschlusses führen können. Geschäftsführer und Buchhalter sollten folgende Fehlerquellen kennen und vermeiden:

1. Abweichung zwischen Bilanz und Handelsregister

Das in der Bilanz ausgewiesene gezeichnete Kapital muss exakt mit dem im Handelsregister eingetragenen Betrag übereinstimmen. Fehler entstehen häufig, wenn Kapitalmaßnahmen beschlossen, aber noch nicht eingetragen sind. In diesem Fall darf die Bilanz die Änderung noch nicht berücksichtigen — maßgeblich ist der Stand zum Bilanzstichtag.

2. Fehlende oder falsche Darstellung ausstehender Einlagen

Ausstehende Einlagen müssen nach § 272 Abs. 1 Satz 3 HGB offen ausgewiesen werden. Häufig fehlt der Aktivabzug oder die Forderung wird falsch klassifiziert. Korrekt ist: Ausstehende Einlagen entweder als negativer Posten auf der Aktivseite oder auf der Passivseite vor dem gezeichneten Kapital. Eine Saldierung ohne Ausweis ist nicht zulässig.

3. Verwechslung von gezeichnetem Kapital und Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital ist nur eine Position des Eigenkapitals. Das gesamte Eigenkapital umfasst zusätzlich Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen, Gewinn-/Verlustvorträge und das Jahresergebnis. Eine GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital kann also durchaus ein negatives Eigenkapital ausweisen, wenn die Verluste die Rücklagen und das gezeichnete Kapital übersteigen.

4. Fehlende Dokumentation bei Sacheinlagen

Wird das Stammkapital durch Sacheinlagen (z. B. Maschinen, Immobilien, Forderungen) erbracht, ist eine Bewertung nach § 5 Abs. 4 GmbHG erforderlich. Fehlt ein Sachgründungsbericht oder liegt keine nachvollziehbare Bewertung vor, kann das Registergericht die Eintragung verweigern oder die Bilanz beanstanden.

  • Gezeichnetes Kapital mit aktuellem Handelsregisterauszug abgleichen
  • Ausstehende Einlagen offen als Aktivabzug oder Passivkorrektur ausweisen
  • Kapitalrücklage getrennt vom gezeichneten Kapital bilanzieren
  • Sacheinlagen mit Bewertungsgutachten dokumentieren und im Anhang erläutern
  • Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister (12 Monate) beachten
  • Bei Unsicherheiten: Steuerberater einbinden, um Fehler und Ordnungsgelder zu vermeiden

„Die meisten Fehler bei der Bilanzierung des gezeichneten Kapitals entstehen durch fehlende Abstimmung zwischen Buchhaltung, Handelsregister und Gesellschafterbeschlüssen. Wir empfehlen unseren Mandanten, alle Kapitalmaßnahmen sofort im Buchhaltungssystem zu vermerken — mit Verweis auf den Eintragungsstatus. So vermeiden Sie Überraschungen bei der Jahresabschlusserstellung.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Häufig gestellte Fragen

Kann das gezeichnete Kapital einer GmbH unter 25.000 Euro liegen?

Nein, nach § 5 Abs. 1 GmbHG muss das Stammkapital einer GmbH mindestens 25.000 Euro betragen. Bei der Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) ist ein geringeres Stammkapital ab 1 Euro möglich, allerdings mit besonderen Thesaurierungspflichten nach § 5a GmbHG.

Wie lange darf das gezeichnete Kapital als ausstehende Einlage offen bleiben?

Handelsrechtlich gibt es keine feste Frist für die vollständige Einzahlung ausstehender Einlagen. Allerdings müssen bei Gründung mindestens 12.500 Euro (50 % des Stammkapitals) eingezahlt werden. Gesellschafter können jederzeit zur Leistung der ausstehenden Einlagen aufgefordert werden, insbesondere in der Insolvenz nach § 19 Abs. 2 InsO.

Kann gezeichnetes Kapital als Sacheinlage erbracht werden?

Ja, nach § 5 Abs. 4 GmbHG sind Sacheinlagen zulässig. Sie müssen im Gesellschaftsvertrag genau bezeichnet und bewertet werden. Eine Sachgründungsprüfung durch das Registergericht stellt sicher, dass der Wert der Sacheinlage dem übernommenen Anteil am Stammkapital entspricht.

Was passiert bei Verlust von mehr als der Hälfte des gezeichneten Kapitals?

Bei Verlust der Hälfte des Stammkapitals besteht nach § 49 Abs. 3 GmbHG eine Anzeigepflicht: Der Geschäftsführer muss unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einberufen. Bei Überschuldung oder drohender Zahlungsunfähigkeit greifen zusätzlich Insolvenzantragspflichten nach § 15a InsO. Die Bilanz muss den Verlust transparent ausweisen.

Muss das gezeichnete Kapital bei jeder Bilanzänderung neu im Unternehmensregister eingetragen werden?

Nein, das gezeichnete Kapital wird im Handelsregister (Abteilung B für GmbH) eingetragen und bleibt dort unverändert, solange keine Kapitalmaßnahmen (Erhöhung oder Herabsetzung) stattfinden. Die jährliche Offenlegung der Bilanz beim Unternehmensregister nach § 325 HGB zeigt lediglich den aktuellen Stand des Eigenkapitals, eine separate Handelsregisteränderung ist nicht erforderlich.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 272 HGB – Eigenkapital, § 5 GmbHG – Stammkapital, § 325 HGB – Offenlegung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Steuerberater