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Datum

Lesedauer

16–23 Minuten

OnlineBilanzBlogGezeichnetes Kapital Bilanz

Gezeichnetes Kapital Bilanz 2026: Ausweis & HGB-Praxis

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Das gezeichnete Kapital ist die zentrale Position im Eigenkapital jeder Kapitalgesellschaft – ob GmbH, UG oder AG. In der Bilanz muss es nach § 266 Abs. 3 HGB korrekt ausgewiesen werden, inklusive ausstehender Einlagen. Dieser Leitfaden erklärt die Bilanzierung, Offenlegung und alle wichtigen HGB-Vorgaben für 2026. Umfassende Details zum korrekten Ausweis des gezeichneten Kapitals finden Sie in unserem vertiefenden Beitrag.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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Kurzantwort

Das gezeichnete Kapital (auch Nennkapital) bezeichnet das in der Satzung festgelegte Haftungskapital einer Kapitalgesellschaft. Es steht in der Bilanz auf der Passivseite unter Eigenkapital (§ 266 Abs. 3 A. I. HGB). Bei der GmbH beträgt es mindestens 25.000 Euro (Stammkapital), bei der AG 50.000 Euro (Grundkapital), bei der UG mindestens 1 Euro. Ausstehende Einlagen werden aktivisch oder als Korrekturposten auf der Passivseite ausgewiesen.

Was ist gezeichnetes Kapital und wo steht es in der Bilanz?

Das gezeichnete Kapital ist das von den Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft verbindlich zugesagte Eigenkapital. Es bildet die zentrale Haftungsgrundlage und steht in der Bilanz auf der Passivseite unter Position A.I. des Eigenkapitals gemäß § 266 Abs. 3 A HGB. Bei der GmbH entspricht das gezeichnete Kapital dem im Handelsregister eingetragenen Stammkapital, bei der AG dem Grundkapital.

Die Mindesthöhe ist gesetzlich festgelegt: Für die GmbH beträgt sie gemäß § 5 Abs. 1 GmbHG 25.000 Euro, für die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) nach § 5a GmbHG mindestens 1 Euro. Das gezeichnete Kapital darf ohne Änderung des Gesellschaftsvertrags und Handelsregistereintragung nicht verringert werden, da es dem Gläubigerschutz dient.

Aufbau der Bilanzposition A.I. Gezeichnetes Kapital

Nach dem Bilanzgliederungsschema des § 266 HGB wird das gezeichnete Kapital wie folgt ausgewiesen:

Position Bezeichnung Beispiel GmbH
A.I. Gezeichnetes Kapital 25.000 €
davon: Ausstehende Einlagen – 5.000 €
Eingefordertes Kapital 20.000 €

Nicht eingefordertes Kapital wird gemäß § 272 Abs. 1 Satz 2 HGB vor der Bilanzsumme als Aktivposten ausgewiesen oder vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt. Die eingezahlten Beträge stehen dann tatsächlich als Eigenkapital zur Verfügung.

Praxis-Hinweis

Bei der GmbH-Gründung muss gemäß § 7 Abs. 2 GmbHG mindestens ein Viertel der Stammeinlage (also mindestens 6.250 €) eingezahlt sein, bevor die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen wird. Die Differenz zu 25.000 € kann als ausstehende Einlage bilanziert werden.

Wie wird das gezeichnete Kapital nach HGB bilanziert?

Die Bilanzierung des gezeichneten Kapitals folgt strengen handelsrechtlichen Vorschriften. Gemäß § 272 Abs. 1 Satz 1 HGB ist das gezeichnete Kapital mit dem Nennbetrag anzusetzen, der im Gesellschaftsvertrag bzw. in der Satzung festgelegt und im Handelsregister eingetragen ist. Eine Bewertung über oder unter dem Nennbetrag ist ausgeschlossen – es gilt das Nominalwertprinzip.

Buchung bei Gründung einer GmbH

Bei der Gründung einer GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 € erfolgen folgende Buchungen im Jahresabschluss 2025/2026:

Geschäftsvorfall Soll Haben Betrag
Gründung: Kapitalzusage Forderungen aus Stammeinlagen Gezeichnetes Kapital 25.000 €
Einzahlung Bank Bank Forderungen aus Stammeinlagen 25.000 €

Sind nur 20.000 € eingezahlt, verbleiben 5.000 € als ausstehende Einlage auf der Aktivseite unter Position A.I. gemäß § 272 Abs. 1 Satz 3 HGB oder werden offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Die zweite Variante ist transparenter und wird in der Praxis bevorzugt.

Besonderheiten bei Sacheinlagen

Werden statt Bargeld Sachwerte (z. B. Maschinen, Immobilien, Forderungen) als Einlage erbracht, gelten gemäß § 5 Abs. 4 GmbHG strenge Anforderungen: Die Sacheinlage muss im Gesellschaftsvertrag genau bezeichnet werden, und ihr Wert ist durch einen Sachgründungsbericht nachzuweisen. Der Nennbetrag des gezeichneten Kapitals bleibt davon unberührt, die Sachwerte werden auf der Aktivseite zum beizulegenden Zeitwert angesetzt.

„In der Praxis führt die Bilanzierung ausstehender Einlagen oft zu Rückfragen bei der Offenlegung. Wir empfehlen, noch nicht eingezahlte Stammeinlagen im Anhang nach § 268 Abs. 5 HGB zu erläutern und die Gründe für die verzögerte Einzahlung transparent zu machen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Gezeichnetes Kapital bei GmbH, UG und AG – was sind die Unterschiede?

Die Bezeichnung und Mindesthöhe des gezeichneten Kapitals variiert je nach Rechtsform. Allen Kapitalgesellschaften gemeinsam ist jedoch die Funktion als Haftungsmasse für Gläubiger und die Pflicht zur Bilanzierung auf der Passivseite unter A.I. gemäß § 266 Abs. 3 HGB.

Rechtsform Bezeichnung Mindesthöhe Rechtsgrundlage
GmbH Stammkapital 25.000 € § 5 Abs. 1 GmbHG
UG (haftungsbeschränkt) Stammkapital 1 € (variabel) § 5a GmbHG
AG Grundkapital 50.000 € § 7 AktG
SE (Europa-AG) Grundkapital 120.000 € Art. 4 SE-VO

Besonderheiten der Unternehmergesellschaft (UG)

Die UG (haftungsbeschränkt) kann mit einem Stammkapital ab 1 Euro gegründet werden. Allerdings muss gemäß § 5a Abs. 3 GmbHG jährlich eine Rücklage aus dem Jahresüberschuss gebildet werden: 25 % des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses sind in die gesetzliche Rücklage einzustellen, bis ein Stammkapital von 25.000 € erreicht ist. Diese Rücklage darf nicht ausgeschüttet werden.

Im Jahresabschluss 2025 ist die Rücklage unter Position A.III. (Gewinnrücklagen) gesondert auszuweisen. Das gezeichnete Kapital bleibt auf dem niedrigen Gründungsniveau stehen, bis durch Kapitalerhöhung und Umwandlung der Rücklage das Stammkapital auf 25.000 € aufgestockt wird.

Wichtig bei der UG

Die Thesaurierungspflicht von 25 % gilt bis zur Erreichung von 25.000 € Stammkapital. Ausschüttungen dürfen nur aus dem verbleibenden Gewinn erfolgen. Eine Verletzung dieser Pflicht kann zur Haftung der Geschäftsführung führen.

Grundkapital bei der Aktiengesellschaft

Bei der AG ist das gezeichnete Kapital in Aktien zerlegt. Gemäß § 8 Abs. 2 AktG muss jede Aktie auf mindestens 1 Euro lauten (Nennbetragsaktie) oder bei Stückaktien einen anteiligen Betrag von mindestens 1 Euro am Grundkapital repräsentieren. Das Grundkapital wird ebenfalls unter A.I. der Bilanz ausgewiesen, ausstehende Einlagen sind gemäß § 272 Abs. 1 HGB offen abzusetzen.

Ausweis des gezeichneten Kapitals in Bilanz und Anhang

Der Ausweis des gezeichneten Kapitals erfolgt nach dem Gliederungsschema des § 266 Abs. 3 A HGB auf der Passivseite der Bilanz. Kapitalgesellschaften müssen die Position A.I. zwingend gesondert ausweisen, unabhängig von der Größenklasse. Ergänzende Angaben sind im Anhang gemäß § 284 HGB und § 268 Abs. 5 HGB zu machen.

Gliederung in der Bilanz

Die Passivseite der Bilanz zum 31.12.2025 gliedert sich wie folgt:

Position Bezeichnung Betrag (€) Vorjahr (€)
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital Stammkapital 25.000 25.000
davon eingefordert: 25.000 20.000
II. Kapitalrücklage 10.000 10.000
III. Gewinnrücklagen 15.000 12.000
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 2.500 1.000
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 8.000 3.500

Bei ausstehenden Einlagen ist die Offenlegung der Restforderung nach § 268 Abs. 5 HGB verpflichtend: Es muss angegeben werden, welcher Betrag noch nicht eingezahlt ist und welcher Betrag davon bereits eingefordert wurde.

Pflichtangaben im Anhang gemäß § 284 HGB

Im Anhang sind gemäß § 284 Abs. 1 Nr. 2 HGB folgende Informationen zum gezeichneten Kapital anzugeben:

  • Entwicklung des gezeichneten Kapitals: Anfangsbestand, Zugänge (Kapitalerhöhungen), Abgänge (Kapitalherabsetzungen), Endbestand
  • Anzahl und Nennbeträge der Geschäftsanteile bei GmbH bzw. Aktien bei AG
  • Ausstehende Einlagen: Gesamtbetrag und davon eingeforderte Beträge gemäß § 272 Abs. 1 HGB
  • Gesellschafterstruktur: Bei wesentlichen Änderungen im Geschäftsjahr
  • Genehmigte und bedingte Kapitalerhöhungen (bei AG gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 5 AktG)

Vereinfachung für Kleinstkapitalgesellschaften

Kleinstkapitalgesellschaften im Sinne des § 267a HGB dürfen gemäß § 288 HGB auf die Erstellung eines Anhangs verzichten, sofern bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden. Das gezeichnete Kapital und ausstehende Einlagen müssen aber dennoch korrekt ausgewiesen werden.

„Viele Mandanten unterschätzen die Bedeutung der Anhangangaben zum gezeichneten Kapital. Gerade bei Kapitalerhöhungen oder ausstehenden Einlagen ist eine vollständige Dokumentation entscheidend – sowohl für die Offenlegung als auch für Banken und Investoren.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung – Auswirkungen auf die Bilanz

Änderungen des gezeichneten Kapitals erfordern einen Gesellschafterbeschluss, eine Satzungsänderung und eine Eintragung im Handelsregister. Erst mit der Eintragung wird die Kapitalveränderung rechtswirksam und muss in der Bilanz berücksichtigt werden. Die Bilanzierung richtet sich nach den §§ 272, 272a HGB sowie bei der GmbH nach §§ 55–57 GmbHG bzw. bei der AG nach §§ 182–240 AktG.

Ordentliche Kapitalerhöhung gegen Einlage

Bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung gemäß §§ 55 ff. GmbHG bzw. §§ 182 ff. AktG leisten die Gesellschafter neue Einlagen. Die Buchung erfolgt analog zur Gründung:

Geschäftsvorfall Soll Haben Betrag
Kapitalerhöhung beschlossen (25.000 € → 50.000 €) Forderungen aus Stammeinlagen Gezeichnetes Kapital 25.000 €
Einzahlung auf Bankkonto Bank Forderungen aus Stammeinlagen 25.000 €

Zahlen die Gesellschafter mehr als den Nennbetrag (z. B. 30.000 € für neue Anteile im Nennwert von 25.000 €), ist der Mehrbetrag gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in die Kapitalrücklage (Position A.II.) einzustellen. Diese Rücklage ist wie das gezeichnete Kapital grundsätzlich ausschüttungsgesperrt.

Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Bei der GmbH kann gemäß § 57c GmbHG das Stammkapital durch Umwandlung von Rücklagen erhöht werden (sog. nominelle Kapitalerhöhung). Dabei wird die Kapitalrücklage oder freie Gewinnrücklage in gezeichnetes Kapital umgewandelt:

Geschäftsvorfall Soll Haben Betrag
Umwandlung Kapitalrücklage in Stammkapital Kapitalrücklage Gezeichnetes Kapital 10.000 €

Die Bilanzsumme ändert sich nicht, lediglich die Struktur des Eigenkapitals. Diese Maßnahme eignet sich, um die Eigenkapitalquote optisch zu verbessern oder Voraussetzungen für Ausschüttungen zu schaffen.

Kapitalherabsetzung

Eine Herabsetzung des Stammkapitals ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Man unterscheidet:

  • Ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 58 ff. GmbHG): Rückzahlung an Gesellschafter, erfordert Gläubigerschutz nach § 58 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG (Bekanntmachung, Sicherheitsleistung)
  • Vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 58a ff. GmbHG): Ausgleich von Verlusten ohne Rückzahlung; das gezeichnete Kapital darf nicht unter 25.000 € sinken
  • Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Geschäftsanteilen (§ 34 GmbHG): Gesellschafter scheiden aus, Stammkapital sinkt entsprechend

Rechtliche Anforderungen beachten

Jede Kapitalherabsetzung bedarf eines notariellen Gesellschafterbeschlusses, einer Satzungsänderung und der Eintragung im Handelsregister. Verstöße gegen Gläubigerschutzvorschriften können zur persönlichen Haftung der Geschäftsführung führen.

Gezeichnetes Kapital vs. Kapitalrücklage – was ist der Unterschied?

Sowohl das gezeichnete Kapital (Position A.I.) als auch die Kapitalrücklage (Position A.II.) gehören zum Eigenkapital der Gesellschaft. Beide dienen dem Gläubigerschutz und unterliegen strengen Ausschüttungsbeschränkungen. Dennoch gibt es erhebliche Unterschiede in Entstehung, Funktion und bilanzrechtlicher Behandlung.

Merkmal Gezeichnetes Kapital (A.I.) Kapitalrücklage (A.II.)
Rechtsgrundlage § 272 Abs. 1 HGB, § 42 GmbHG, § 7 AktG § 272 Abs. 2 HGB, § 272 Abs. 4 HGB
Entstehung Gesellschaftsvertrag, Handelsregistereintragung Agio, Zuzahlungen, Umwandlung
Mindesthöhe GmbH: 25.000 €, AG: 50.000 € Keine
Ausschüttung Nur bei Kapitalherabsetzung Eingeschränkt möglich nach § 150 AktG
Änderung Satzungsänderung + HReg-Eintragung Bilanzbeschluss (bei Umwandlung: Satzungsänderung)

Entstehung der Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage entsteht gemäß § 272 Abs. 2 HGB insbesondere durch:

  1. Agio bei Kapitalerhöhungen: Zahlt ein Gesellschafter mehr als den Nennbetrag seiner Einlage (z. B. 12.500 € für einen Geschäftsanteil im Nennwert von 10.000 €), sind die 2.500 € Agio in die Kapitalrücklage einzustellen.
  2. Zuzahlungen ohne Gewährung von Gesellschaftsrechten (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB): Freiwillige Einlagen der Gesellschafter, die das Stammkapital nicht erhöhen.
  3. Umwandlung von Gesellschafterdarlehen in Eigenkapital ohne Erhöhung des gezeichneten Kapitals.
  4. Zuschüsse bei Sacheinlagen: Differenzen zwischen Verkehrswert und Nennwert bei Sachgründung.

Verwendung der Kapitalrücklage

Während das gezeichnete Kapital ausschließlich durch Kapitalherabsetzung vermindert werden kann, erlaubt § 150 Abs. 3 und 4 AktG (entsprechend anwendbar auf GmbH) die Auflösung der Kapitalrücklage nur:

  • Zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags, wenn gesetzliche Rücklage und Gewinnvortrag nicht ausreichen
  • Zum Ausgleich eines Verlustvortrags aus dem Vorjahr
  • Zur Umwandlung in gezeichnetes Kapital (nominelle Kapitalerhöhung)

Eine direkte Ausschüttung der Kapitalrücklage an die Gesellschafter ist nicht zulässig. Sie dient primär dem Gläubigerschutz und der Stärkung des gebundenen Eigenkapitals.

Praxis-Tipp für GmbH-Geschäftsführer

Bei Kapitalerhöhungen sollte geprüft werden, ob ein Agio vereinbart wird. Das stärkt die Eigenkapitalbasis, ohne die Beteiligungsquote bestehender Gesellschafter zu verwässern. Die Kapitalrücklage wird dann im Anhang gemäß § 284 Abs. 1 Nr. 2 HGB erläutert.

„In der Beratung erleben wir häufig Verwechslungen zwischen gezeichnetem Kapital, Kapitalrücklage und freien Rücklagen. Nur letztere sind tatsächlich ausschüttungsfähig. Eine saubere Trennung in der Buchhaltung und im Jahresabschluss ist daher unerlässlich.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Einzahlung und ausstehende Einlagen: Was Geschäftsführer wissen müssen

Nicht immer wird das gezeichnete Kapital bei Gründung oder Kapitalerhöhung vollständig eingezahlt. Das Handelsrecht erlaubt, dass ein Teil der Stammeinlage aussteht – also noch nicht eingezahlt ist. Diese ausstehenden Einlagen sind gemäß § 272 Abs. 1 HGB in der Bilanz zu zeigen und unterliegen strengen Offenlegungspflichten nach § 268 Abs. 5 HGB.

Mindesteinzahlungspflicht bei der GmbH

Gemäß § 7 Abs. 2 GmbHG muss bei Gründung einer GmbH mindestens ein Viertel jeder Stammeinlage eingezahlt sein. Insgesamt muss die Summe der eingezahlten Stammeinlagen jedoch mindestens 12.500 Euro betragen (bei einem Stammkapital von 25.000 €), bevor die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen werden kann.

Bei Bareinlagen ist die Einzahlung durch Überweisung auf das Geschäftskonto nachzuweisen. Bei Sacheinlagen gilt gemäß § 7 Abs. 3 GmbHG die Einlage als geleistet, sobald der Gegenstand der Gesellschaft zur freien Verfügung steht.

Bilanzierung ausstehender Einlagen

Ausstehende Einlagen werden nach § 272 Abs. 1 Satz 3 HGB in der Bilanz wie folgt dargestellt:

Variante 1: Aktivierung

Ausstehende Einlagen werden auf der Aktivseite unter Position A.I. als Forderung gegen Gesellschafter ausgewiesen. Diese Methode zeigt transparent, dass die Gesellschaft noch Ansprüche gegenüber den Gesellschaftern hat.

Variante 2: Offener Abzug

Ausstehende Einlagen werden direkt vom gezeichneten Kapital abgezogen und auf der Passivseite unter A.I. nur der eingezahlte Betrag ausgewiesen. Diese Darstellung ist übersichtlicher und in der Praxis häufiger anzutreffen.

Unabhängig von der gewählten Methode muss im Anhang gemäß § 268 Abs. 5 HGB der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen sowie der Betrag der eingeforderten, aber noch nicht eingezahlten Einlagen angegeben werden.

Einforderung ausstehender Einlagen

Die Geschäftsführung kann gemäß § 46 Nr. 2 GmbHG die ausstehenden Einlagen jederzeit einfordern – insbesondere dann, wenn die Gesellschaft Liquidität benötigt. Die Einforderung muss schriftlich erfolgen und eine angemessene Zahlungsfrist setzen. Kommt ein Gesellschafter seiner Zahlungspflicht nicht nach, gerät er in Verzug und haftet gemäß § 21 GmbHG auf Schadensersatz.

Haftungsrisiko bei ausstehenden Einlagen

Gesellschafter haften unbeschränkt für ihre ausstehenden Einlagen. Im Insolvenzfall kann der Insolvenzverwalter die Einzahlung vollständig einfordern. Geschäftsführer sollten daher regelmäßig prüfen, ob ausstehende Einlagen noch wirtschaftlich sinnvoll sind.

„Wir empfehlen unseren Mandanten, ausstehende Einlagen möglichst zeitnah einzufordern oder im Gesellschaftsvertrag klare Fristen zu vereinbaren. Das vermeidet Unklarheiten und stärkt die Bonität der GmbH gegenüber Banken und Geschäftspartnern.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Größenklassen und Prüfungspflicht: Welche Rolle spielt das gezeichnete Kapital?

Die Größenklasse einer Kapitalgesellschaft bestimmt gemäß § 267 HGB den Umfang der Rechnungslegungspflichten, die Offenlegungspflichten nach § 325 HGB und die Prüfungspflicht nach § 316 HGB. Das gezeichnete Kapital selbst ist kein direktes Größenkriterium, hat aber indirekt Einfluss auf die Bilanzsumme und damit auf die Klassifizierung.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Kapitalgesellschaften werden nach drei Kriterien in kleine, mittelgroße und große Gesellschaften eingeteilt. Es müssen mindestens zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen überschritten werden:

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer (Jahresdurchschnitt)
Klein (§ 267 Abs. 1) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250
Kleinstgesellschaft (§ 267a) ≤ 350.000 € ≤ 700.000 € ≤ 10

Für Kleinstkapitalgesellschaften gelten Erleichterungen bei der Bilanzierung (§ 266 Abs. 1 Satz 4 HGB), beim Anhang (§ 288 HGB) und bei der Offenlegung. Sie können auf die Erstellung eines Anhangs verzichten, wenn bestimmte Pflichtangaben unter der Bilanz gemacht werden.

Prüfungspflicht nach § 316 HGB

Große und bestimmte mittelgroße Kapitalgesellschaften sind gemäß § 316 Abs. 1 HGB verpflichtet, den Jahresabschluss und Lagebericht durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Mittelgroße Gesellschaften sind prüfungspflichtig, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen zwei der drei Merkmale überschreiten:

  • Bilanzsumme > 6 Mio. €
  • Umsatzerlöse > 12 Mio. €
  • Durchschnittlich > 50 Arbeitnehmer

Kleine Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich nicht prüfungspflichtig, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag oder spezielle gesetzliche Regelungen (z. B. § 316 Abs. 2 HGB für bestimmte Branchen) sehen eine freiwillige oder verpflichtende Prüfung vor.

Indirekte Rolle des gezeichneten Kapitals

Das gezeichnete Kapital selbst ist zwar kein Größenkriterium, beeinflusst aber die Bilanzsumme und damit indirekt die Größenklasse. Eine GmbH mit einem Stammkapital von nur 25.000 € kann dennoch groß sein, wenn Umsatz und Mitarbeiterzahl hoch sind. Umgekehrt kann eine UG (haftungsbeschränkt) mit 1 € Stammkapital durch hohe Gewinnrücklagen und Vermögenswerte die Schwelle zur mittelgroßen Gesellschaft überschreiten.

Praxis-Tipp zur Größenklassifizierung

Die Größenklassifizierung sollte jährlich geprüft werden. Wird erstmals die Schwelle zur Prüfungspflicht überschritten, muss spätestens für den nächsten Jahresabschluss ein Abschlussprüfer bestellt werden. Eine rechtzeitige Planung hilft, Verzögerungen zu vermeiden.

Offenlegungspflicht für das gezeichnete Kapital – Fristen und Konsequenzen

Alle Kapitalgesellschaften – unabhängig von Größe oder Rechtsform – sind gemäß § 325 HGB verpflichtet, ihren Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, ggf. Anhang und Lagebericht) beim Unternehmensregister offenzulegen. Seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie), in Kraft seit 01.08.2022, erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister – nicht mehr über den Bundesanzeiger.

Fristen für Feststellung und Offenlegung 2026

Für den Jahresabschluss zum Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen:

Vorgang Frist Rechtsgrundlage
Feststellung Jahresabschluss (kleine GmbH) 11 Monate (bis 30.11.2026) § 42a Abs. 2 GmbHG
Feststellung Jahresabschluss (mittelgroße/große GmbH) 8 Monate (bis 31.08.2026) § 42a Abs. 1 GmbHG
Offenlegung beim Unternehmensregister 12 Monate (bis 31.12.2026) § 325 Abs. 1 HGB

Die Frist zur Offenlegung beginnt mit dem Ende des Geschäftsjahres und beträgt zwölf Monate. Bei Versäumnis drohen empfindliche Ordnungsgelder gemäß § 335 HGB.

Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB

Wird der Jahresabschluss nicht fristgerecht offengelegt, leitet das Bundesamt für Justiz (BfJ) von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren ein. Die Höhe des Ordnungsgelds beträgt gemäß § 335 Abs. 4 HGB:

  • Mindestens 500 Euro
  • Höchstens 25.000 Euro
  • Bei Wiederholung oder besonders langer Verzögerung: bis zu mehreren tausend Euro

Das Ordnungsgeld richtet sich gegen die Gesellschaft selbst, kann aber bei schuldhaftem Verhalten auch gegen die Geschäftsführer persönlich verhängt werden. Zudem bleibt die Offenlegungspflicht trotz Ordnungsgeldzahlung bestehen – die Unterlagen müssen nachgereicht werden.

Wichtig: Offenlegung ist Pflicht, nicht Option

Auch wenn die GmbH keine wirtschaftliche Aktivität entfaltet oder überschuldet ist, besteht die Offenlegungspflicht fort. Ein Verzicht ist nicht möglich. Bei Insolvenz oder Liquidation gelten Sonderregelungen.

Erleichterungen für kleine und Kleinstkapitalgesellschaften

Kleine Kapitalgesellschaften dürfen gemäß § 326 Abs. 1 HGB eine verkürzte Bilanz offenlegen, die nur die Posten mit Buchstaben und römischen Ziffern enthält. Das gezeichnete Kapital (Position A.I.) muss jedoch stets vollständig ausgewiesen werden. Kleinstkapitalgesellschaften können auf die Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung verzichten (§ 326 Abs. 2 HGB), müssen aber Bilanz und ggf. Anhang einreichen.

„Die Offenlegung wird von vielen Mandanten unterschätzt. Dabei ist sie rechtlich zwingend und wird vom Bundesamt für Justiz engmaschig überwacht. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, kann die Offenlegung meist gleich mit beauftragen – das spart Zeit und vermeidet Ordnungsgelder.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

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OnlineBilanz übernimmt für Mandanten nicht nur die Erstellung des Jahresabschlusses durch zugelassene Steuerberater, sondern auf Wunsch auch die fristgerechte elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister – zu transparenten Festpreisen und ohne Wartezeiten.

Häufig gestellte Fragen

Kann das gezeichnete Kapital negativ sein?

Nein, das gezeichnete Kapital selbst kann niemals negativ sein. Es ist die nominale Haftungssumme aus der Satzung und bleibt unverändert, solange keine Kapitalmaßnahme (Erhöhung oder Herabsetzung) beschlossen wird. Verluste mindern hingegen die Gewinnrücklagen oder führen zu einem Bilanzverlust, sodass das Eigenkapital insgesamt negativ werden kann – das gezeichnete Kapital bleibt aber als Position bestehen.

Muss das gezeichnete Kapital bei jeder Jahresabschluss-Erstellung geprüft werden?

Das gezeichnete Kapital wird im Rahmen der regulären Jahresabschlussprüfung (sofern prüfungspflichtig) mitgeprüft. Der Prüfer kontrolliert, ob der Ausweis mit dem Handelsregister übereinstimmt, ob ausstehende Einlagen korrekt bilanziert sind und ob Kapitalmaßnahmen ordnungsgemäß dokumentiert wurden. Auch bei nicht prüfungspflichtigen Gesellschaften sollte der Steuerberater die Übereinstimmung mit der Satzung sicherstellen.

Was passiert, wenn Gesellschafter ihre Einlagen nicht einzahlen?

Gesellschafter sind zur Einzahlung verpflichtet (§ 19 GmbHG, § 54 AktG). Zahlen sie nicht, können sie auf Leistung verklagt werden. Zudem haften sie für den Betrag ggf. auch gegenüber Gläubigern. Bei wiederholter Säumnis kann die Gesellschaft den Geschäftsanteil einziehen (§ 34 GmbHG) oder die Kaduzierung vornehmen (§ 64 AktG). Ausstehende Einlagen müssen in der Bilanz als Forderung oder Korrekturposten ausgewiesen werden.

Wie wirkt sich eine verdeckte Sacheinlage auf das gezeichnete Kapital aus?

Eine verdeckte Sacheinlage liegt vor, wenn ein Gesellschafter formal Bargeld einzahlt, tatsächlich aber eine Sachleistung erbringt (z. B. Rückkauf eigener Waren). Nach § 19 Abs. 4 GmbHG bzw. § 27 AktG gilt die Einlageverpflichtung dann als nicht erfüllt – der Gesellschafter muss nachzahlen. Das gezeichnete Kapital bleibt nominal unverändert, aber die ausstehende Einlage wird aktiviert oder passivisch korrigiert, bis die Barzahlung erfolgt ist.

Kann ich als Einzelunternehmer auch gezeichnetes Kapital ausweisen?

Nein. Gezeichnetes Kapital gibt es nur bei Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, KGaA). Einzelunternehmer und Personengesellschaften (OHG, KG, GbR) weisen stattdessen Eigenkapitalkonten der Gesellschafter aus. Wer sein Unternehmen in eine GmbH umwandelt, legt dann erst das gezeichnete Kapital fest – üblicherweise 25.000 Euro Stammkapital oder bei der UG ab 1 Euro.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 5 GmbHG – Stammkapital, § 7 AktG – Mindestgrundkapital, § 325 HGB – Offenlegung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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