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Datum

Lesedauer

13–20 Minuten

OnlineBilanzBlogGezeichnetes Kapital ausweisen

Gezeichnetes Kapital ausweisen 2026: Bilanzierung & Ausweis

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Das gezeichnete Kapital bildet die Grundlage jeder Kapitalgesellschaft und muss nach § 266 Abs. 3 HGB auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen werden. Der korrekte Ausweis umfasst nicht nur die Darstellung im Eigenkapital, sondern auch die Behandlung ausstehender Einlagen, Angaben im Anhang sowie die Beachtung der Offenlegungspflichten. Anhand eines gezeichnetes Kapital Bilanz Beispiels lässt sich die praktische Umsetzung nachvollziehen. Neben dem erstmaligen Ausweis spielt auch die Erhöhung des gezeichneten Kapitals eine wichtige Rolle im Unternehmenslebenszyklus. Dieser Artikel erklärt detailliert, wie Sie das gezeichnete Kapital im Jahresabschluss bei GmbH und AG rechtskonform bilanzieren.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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Kurzantwort

Das gezeichnete Kapital (Stammkapital bei GmbH, Grundkapital bei AG) wird nach § 272 Abs. 1 HGB auf der Passivseite der Bilanz unter dem Eigenkapital ausgewiesen. Ausstehende Einlagen sind nach § 272 Abs. 1 Satz 3 HGB auf der Aktivseite offen abzusetzen oder als Korrekturposten unter dem Eigenkapital zu zeigen. Im Anhang sind gemäß § 284 Abs. 1 HGB Angaben zur Entwicklung, Zusammensetzung und Veränderungen des gezeichneten Kapitals zu machen.

Was ist gezeichnetes Kapital und wo muss es ausgewiesen werden?

Das gezeichnete Kapital ist das Grundkapital (bei Aktiengesellschaften) bzw. Stammkapital (bei GmbHs), das die Gesellschafter laut Gesellschaftsvertrag oder Satzung verbindlich gezeichnet haben. Es handelt sich um das nominale Eigenkapital, das im Handelsregister eingetragen wird und die Haftungsgrundlage gegenüber Gläubigern bildet.

Nach § 266 Abs. 3 A HGB ist das gezeichnete Kapital zwingend als erster Posten des Eigenkapitals in der Bilanz auszuweisen. Die Position steht auf der Passivseite und bildet die Basis für alle weiteren Eigenkapitalposten wie Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen oder Jahresüberschuss.

Rechtsgrundlage

Bei der GmbH beträgt das Mindeststammkapital gemäß § 5 Abs. 1 GmbHG 25.000 Euro. Davon müssen bei Gründung mindestens 12.500 Euro eingezahlt sein (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Die Volleinzahlung ist keine Eintragungsvoraussetzung, führt aber zur Position ‚Ausstehende Einlagen‘ auf der Aktivseite.

Bilanzausweis nach § 266 HGB

Das Gliederungsschema des § 266 HGB gilt für Kapitalgesellschaften und sieht folgende Reihenfolge im Eigenkapital vor:

  1. Gezeichnetes Kapital (Position A. I.)
  2. Kapitalrücklage (Position A. II.)
  3. Gewinnrücklagen (Position A. III.)
  4. Gewinnvortrag/Verlustvortrag (Position A. IV.)
  5. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Position A. V.)

Wie unterscheidet sich der Ausweis bei GmbH und AG?

Obwohl beide Rechtsformen das gezeichnete Kapital identisch nach § 266 HGB ausweisen, ergeben sich aus den unterschiedlichen Gesellschaftsformen terminologische und strukturelle Unterschiede, die in der Bilanz und im Anhang zu beachten sind.

GmbH – Stammkapital

  • Stammkapital mindestens 25.000 Euro
  • Keine Aufteilung in Aktien oder Nennbeträge zwingend
  • Änderung nur durch Satzungsänderung und Handelsregister-Eintrag
  • Ausstehende Einlagen als Aktivposten

AG – Grundkapital

  • Grundkapital mindestens 50.000 Euro
  • Zwingend in Aktien aufgeteilt (Nennbetrags- oder Stückaktien)
  • Kapitalerhöhungen nach AktG (§§ 182 ff.)
  • Eigene Aktien gesondert zu vermerken (§ 272 Abs. 1a HGB)

In der Praxis ist die GmbH die weitaus häufigste Rechtsform bei mittelständischen Unternehmen. Der Ausweis des gezeichneten Kapitals erfolgt hier meist als Einzeiler in der Bilanz, während im Anhang nach § 284 Abs. 1 HGB die Zusammensetzung und Veränderungen näher zu erläutern sind.

Wie werden ausstehende Einlagen korrekt ausgewiesen?

Ist das gezeichnete Kapital noch nicht vollständig eingezahlt, entsteht auf der Aktivseite der Bilanz ein besonderer Posten: die ausstehenden Einlagen. Diese Position wird nach § 272 Abs. 1 HGB vor dem Anlagevermögen oder als Korrekturposten zum Eigenkapital ausgewiesen.

Zwei Ausweisalternativen nach § 272 HGB

Das Handelsrecht bietet für ausstehende Einlagen zwei zulässige Darstellungsvarianten:

Ausweismethode Position in der Bilanz Kennzeichnung
Brutto-Methode (üblich) Aktivseite, vor Posten A. (Anlagevermögen) Als eigenständiger Aktivposten sichtbar
Netto-Methode (selten) Passivseite, Abzug vom gezeichneten Kapital Verrechnung direkt mit dem Eigenkapital

In der Praxis wird nahezu ausschließlich die Brutto-Methode verwendet, da sie die Haftungsgrundlage transparent darstellt. Die ausstehenden Einlagen werden dabei unterteilt in eingeforderte (bereits fällig gestellte) und nicht eingeforderte Beträge. Eingeforderte Einlagen sind nach § 272 Abs. 1 Satz 3 HGB gesondert zu vermerken.

Prüfungshinweis

Ausstehende Einlagen mindern die Kreditwürdigkeit und werden von Banken bei der Bonitätsprüfung negativ bewertet. Gesellschafter sollten daher zeitnah einzahlen oder zumindest die Einforderung dokumentieren. Bei Insolvenz kann der Insolvenzverwalter ausstehende Einlagen gemäß § 49 GmbHG einklagen.

„In der Praxis sehen wir häufig, dass Gesellschafter bei Gründung nur die Mindesteinlage von 12.500 Euro leisten. Solange keine weiteren Einforderungen erfolgen, bleibt die Position ‚Ausstehende Einlagen‘ jahrelang bestehen. Im Jahresabschluss muss diese Position dann Jahr für Jahr korrekt fortgeführt werden – eine typische Fehlerquelle bei Eigenerstellung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wie werden Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung bilanziert?

Das gezeichnete Kapital ist keine unveränderliche Größe. Sowohl Kapitalerhöhungen als auch Kapitalherabsetzungen sind unter strengen formalen Voraussetzungen möglich und wirken sich unmittelbar auf den Bilanzausweis aus.

Kapitalerhöhung bei der GmbH

Eine Kapitalerhöhung erfordert bei der GmbH gemäß §§ 55 ff. GmbHG einen Gesellschafterbeschluss mit ¾-Mehrheit, eine notarielle Beurkundung sowie die Eintragung ins Handelsregister. Erst mit der Eintragung erhöht sich das gezeichnete Kapital in der Bilanz. Bis dahin sind geleistete Einzahlungen als Verbindlichkeit oder Sonderposten zu passivieren.

  • Ordentliche Kapitalerhöhung: Neue Einlagen der Gesellschafter, Erhöhung des gezeichneten Kapitals und ggf. der Kapitalrücklage (Agio)
  • Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§ 57c GmbHG): Umwandlung von Rücklagen in gezeichnetes Kapital ohne Zahlungsfluss
  • Bedingte Kapitalerhöhung: Bei GmbH nicht zulässig (nur bei AG nach §§ 192 ff. AktG)

Kapitalherabsetzung bei der GmbH

Eine Herabsetzung des Stammkapitals ist nach §§ 58 ff. GmbHG möglich, um Verluste auszugleichen oder Kapital an Gesellschafter zurückzugewähren. Man unterscheidet:

Art Zweck Wichtigste Vorschrift
Ordentliche Herabsetzung Kapitalrückzahlung an Gesellschafter §§ 58 ff. GmbHG, Gläubigerschutz § 58 Abs. 1 Nr. 3
Vereinfachte Herabsetzung Verlustausgleich, keine Auszahlung § 58a GmbHG, vereinfachte Formalien
Herabsetzung unter 25.000 € Nur mit gleichzeitiger Erhöhung zulässig § 58 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG

Nach Eintragung der Herabsetzung im Handelsregister wird das gezeichnete Kapital in der Bilanz entsprechend gemindert. Bei der vereinfachten Kapitalherabsetzung wird typischerweise ein Verlustvortrag gegen das gezeichnete Kapital verrechnet, wodurch die Eigenkapitalstruktur bereinigt wird.

Praxistipp

Wer eine Kapitalerhöhung oder -herabsetzung plant, sollte die bilanziellen und steuerlichen Folgen frühzeitig mit einem Steuerberater abstimmen. OnlineBilanz.de bietet neben dem Festpreis-Jahresabschluss auch Beratungsleistungen für Kapitalmaßnahmen durch zugelassene Steuerberater an.

Welche Angaben zum gezeichneten Kapital gehören in den Anhang?

Der Anhang ergänzt und erläutert die Bilanz. Für das gezeichnete Kapital bestehen nach § 284 Abs. 1 HGB spezifische Angabepflichten, die je nach Größenklasse und Rechtsform variieren.

Pflichtangaben nach § 284 HGB

  • Nennbetrag und Anzahl der Geschäftsanteile bzw. Aktien (bei AG zwingend)
  • Veränderungen des gezeichneten Kapitals im Geschäftsjahr (Erhöhungen, Herabsetzungen)
  • Angaben zu ausstehenden Einlagen: eingeforderter und nicht eingeforderter Betrag
  • Bei mehreren Gesellschaftern: Aufgliederung nach Gesellschaftern (nur im Gesellschafterverzeichnis, nicht im publizierten Anhang)
  • Rechte Dritter an Anteilen (Verpfändungen, Nießbrauch) – soweit wesentlich
  • Angaben zu eigenen Anteilen (bei AG zwingend nach § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG)

Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB genießen Erleichterungen. Nach § 288 HGB entfallen bestimmte Anhangangaben, jedoch muss die Position ‚Gezeichnetes Kapital‘ in jedem Fall korrekt ausgewiesen werden. Bei der Bewertung des gezeichneten Kapitals sowie bei Änderungen sind entsprechende Erläuterungen erforderlich.

Angaben bei Kapitalveränderungen

Wurde das gezeichnete Kapital im abgelaufenen Geschäftsjahr erhöht oder herabgesetzt, ist im Anhang darzustellen:

  • Datum und Art der Kapitalmaßnahme (Beschluss, Handelsregistereintrag)
  • Betrag der Erhöhung/Herabsetzung in Euro
  • Bei Erhöhung: Höhe des Agios (Differenz zwischen Einzahlung und Nennbetrag) und Buchung in die Kapitalrücklage
  • Bei Herabsetzung: Verwendung des frei werdenden Betrags (Ausschüttung, Verlustvortrag, etc.)
  • Auswirkung auf die Anzahl der Geschäftsanteile bzw. Aktien

„Die Anhangangaben zum gezeichneten Kapital werden in der Praxis oft unterschätzt. Gerade bei Kapitalveränderungen oder ausstehenden Einlagen ist eine präzise Darstellung essentiell – nicht nur für die Offenlegung, sondern auch für Banken, Investoren und Wirtschaftsprüfer. Unser Steuerberater-Team prüft diese Angaben standardmäßig im Rahmen der Jahresabschlusserstellung.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche häufigen Fehler sollten beim Ausweis vermieden werden?

In der Praxis treten beim Ausweis des gezeichneten Kapitals immer wieder typische Fehler auf, die zu Rückfragen seitens Wirtschaftsprüfern, Banken oder der Finanzverwaltung führen – oder sogar die Offenlegung verzögern können.

Die 7 häufigsten Fehlerquellen

Fehler Folge Korrektur
Ausstehende Einlagen nicht oder falsch ausgewiesen Bilanz stimmt nicht mit Handelsregister überein, Ablehnung durch Unternehmensregister Aktivposten ‚Ausstehende Einlagen‘ korrekt ansetzen und mit Handelsregister abgleichen
Kapitalerhöhung vor Handelsregistereintrag bilanziert Verstoß gegen § 57 GmbHG, Eigenkapital zu hoch ausgewiesen Erhöhung erst nach Eintragung buchen, vorher als Verbindlichkeit
Agio fälschlicherweise im gezeichneten Kapital Eigenkapitalstruktur falsch, Verstoß gegen § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB Agio in Kapitalrücklage umbuchen
Fehlende Anhangangaben bei Kapitalveränderungen Unvollständiger Jahresabschluss, ggf. Offenlegungsmangel Anhang um Darstellung der Kapitalmaßnahme ergänzen
Verwechslung Stammkapital mit Eigenkapital gesamt Missverständnisse bei Bonität und Gesellschafterverträgen Begriffe präzise verwenden: gezeichnetes Kapital ≠ Eigenkapital
Unterschreitung der Mindestkapitalgrenze ohne Maßnahme § 49 Abs. 3 GmbHG: Insolvenzantragspflicht bei Verlust der Hälfte des Stammkapitals Kapitalerhöhung, Nachschussverpflichtung oder ordnungsgemäße Liquidation prüfen
Eigene Anteile nicht gesondert vermerkt (AG) Verstoß gegen § 272 Abs. 1a HGB Eigene Anteile im Anhang angeben und von gezeichnetem Kapital offen absetzen

Achtung: Kapitalerhaltung

Das gezeichnete Kapital unterliegt dem Grundsatz der Kapitalerhaltung (§ 30 GmbHG). Auszahlungen an Gesellschafter, die das Stammkapital oder die nach § 272 Abs. 2 HGB gebundenen Rücklagen angreifen, sind verboten und führen zur Rückzahlungspflicht (§ 31 GmbHG). Dies gilt auch für verdeckte Gewinnausschüttungen.

Viele dieser Fehler entstehen, wenn der Jahresabschluss ohne steuerliche Fachkenntnisse oder ohne Abgleich mit den Handelsregisterunterlagen erstellt wird. Steuerberater prüfen diese Punkte routinemäßig – und beugen damit kostspieligen Korrekturen oder Verzögerungen bei der Offenlegung vor.

Welche Offenlegungs- und Prüfungspflichten gelten für das gezeichnete Kapital?

Das gezeichnete Kapital ist Bestandteil des Jahresabschlusses und unterliegt damit den Offenlegungspflichten nach § 325 HGB. Seit dem Inkrafttreten des DiRUG (Gesetz zur Digitalisierung des Gesellschaftsrechts) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Offenlegungsfristen für 2026 (Bilanzstichtag 31.12.2025)

Nach § 325 HGB muss der Jahresabschluss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag offengelegt werden. Für den Jahresabschluss zum 31.12.2025 endet die Frist somit am 31.12.2026.

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

500–25.000 €

Ordnungsgeld bei Fristversäumnis (§ 335 HGB)

8–11 Monate

Feststellungsfrist je nach Größenklasse (§ 42a GmbHG)

Die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG liegt vor der Offenlegungsfrist und beträgt:

  • 11 Monate für kleine Kapitalgesellschaften (bis 30.11.2026)
  • 8 Monate für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (bis 31.08.2026)

Prüfungspflicht

Ob der Jahresabschluss – und damit auch das gezeichnete Kapital – durch einen Abschlussprüfer geprüft werden muss, hängt von der Größenklasse nach § 267 HGB ab:

Größenklasse Prüfungspflicht Rechtsgrundlage
Kleine Kapitalgesellschaft Keine Prüfungspflicht § 316 Abs. 1 HGB (Befreiung)
Mittelgroße Kapitalgesellschaft Prüfungspflichtig § 316 Abs. 1 HGB
Große Kapitalgesellschaft Prüfungspflichtig § 316 Abs. 1 HGB

Auch ohne gesetzliche Prüfungspflicht empfiehlt sich die Erstellung des Jahresabschlusses durch einen Steuerberater. Dieser prüft die korrekte Darstellung des gezeichneten Kapitals, die Übereinstimmung mit dem Handelsregister und die vollständigen Anhangangaben – und stellt sicher, dass die Offenlegung beim Unternehmensregister ohne Beanstandungen erfolgt.

OnlineBilanz: Digitale Steuerberater-Leistung

Wer den Jahresabschluss professionell durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne lange Wartezeiten und mit transparenten Festpreisen, findet auf OnlineBilanz.de ein spezialisiertes Angebot. Unsere zugelassenen Steuerberater erstellen, prüfen und unterzeichnen den Jahresabschluss – digital koordiniert durch Servet Gündogan und das Team in Stuttgart.

Wie wird das gezeichnete Kapital steuerlich behandelt?

Das gezeichnete Kapital selbst ist steuerlich neutral – es stellt weder eine Betriebsausgabe noch einen steuerpflichtigen Ertrag dar. Allerdings ergeben sich bei Kapitalveränderungen und bei der Gewinnermittlung steuerliche Besonderheiten, die für Geschäftsführer und Buchhalter relevant sind.

Kapitalerhöhung: Kein Aufwand, aber steuerliche Nebeneffekte

Die Einzahlung von Stammkapital durch Gesellschafter erhöht die Liquidität, führt aber nicht zu einem steuerpflichtigen Ertrag bei der GmbH. Allerdings können steuerliche Nebeneffekte auftreten:

  • Agio (Aufgeld): Wird in die Kapitalrücklage eingestellt und erhöht das steuerliche Eigenkapital gemäß § 28 KStG (Gliederung des verwendbaren Eigenkapitals).
  • Sacheinlage: Bei Einbringung von Wirtschaftsgütern ist der gemeine Wert anzusetzen (§ 20 UmwStG); stille Reserven können aufgedeckt werden.
  • Gesellschaftsteuer: Seit 1992 in Deutschland abgeschafft – Kapitalerhöhungen sind daher nicht mehr mit Gesellschaftsteuer belastet.

Kapitalherabsetzung und steuerliche Folgen

Bei der Kapitalherabsetzung wird das gezeichnete Kapital reduziert. Je nach Verwendung des frei werdenden Betrags ergeben sich unterschiedliche steuerliche Konsequenzen:

Vereinfachte Kapitalherabsetzung (§ 58a GmbHG)

  • Kein steuerpflichtiger Zufluss bei Gesellschaftern
  • Verlustvorträge werden bilanziell ausgeglichen
  • Keine Körperschaftsteuer-Belastung bei der GmbH

Ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 58 ff. GmbHG)

  • Rückzahlung bis zur Höhe der Anschaffungskosten: steuerfrei
  • Darüber hinaus: Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG), 25 % Abgeltungsteuer
  • Verrechnung mit steuerlichem Einlagekonto nach § 27 KStG

Steuerliches Einlagekonto (§ 27 KStG)

Das steuerliche Einlagekonto führt die Einlagen, die nicht aus dem steuerlichen Einlagekonto stammen, gesondert. Wird Kapital an Gesellschafter zurückgezahlt, wird zunächst das steuerliche Einlagekonto verwendet – diese Rückzahlung ist steuerfrei. Erst Auszahlungen, die das steuerliche Einlagekonto übersteigen, gelten als Gewinnausschüttung und unterliegen der Kapitalertragsteuer.

„Die korrekte Führung des steuerlichen Einlagekontos ist essenziell für Kapitalmaßnahmen. Viele Mandanten sind überrascht, dass eine Kapitalrückzahlung steuerliche Folgen haben kann – oder eben gerade nicht, je nachdem, wie das Einlagekonto geführt wurde. Unser Steuerberater-Team prüft diese Aspekte routinemäßig und sorgt dafür, dass alle Bescheinigungen für das Finanzamt korrekt ausgestellt werden.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Für die Erstellung und Fortführung des steuerlichen Einlagekontos ist die Kapitalgesellschaft selbst verantwortlich (§ 27 Abs. 2 KStG). Fehler oder Unterlassungen können zu Steuernachforderungen bei den Gesellschaftern führen.

Häufig gestellte Fragen

Kann das gezeichnete Kapital nachträglich verändert werden?

Ja, das gezeichnete Kapital kann durch Kapitalerhöhung (§§ 182 ff. AktG, §§ 55 ff. GmbHG) oder Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG, §§ 58 ff. GmbHG) verändert werden. Beide Maßnahmen erfordern einen Gesellschafterbeschluss mit qualifizierter Mehrheit und müssen im Handelsregister eingetragen werden. Die Eintragung ist konstitutiv – das heißt, die Kapitalveränderung wird erst mit Eintragung wirksam.

Was passiert bei nicht vollständig eingezahltem gezeichneten Kapital?

Bei nicht vollständig eingezahltem Kapital entstehen ausstehende Einlagen, die nach § 272 Abs. 1 HGB entweder auf der Aktivseite offen abgesetzt oder als Korrekturposten auf der Passivseite unter dem Eigenkapital ausgewiesen werden müssen. Die Gesellschafter bleiben zur Einzahlung verpflichtet, und die Geschäftsführung kann die Einzahlung einfordern. Bei GmbH gilt nach § 7 Abs. 2 GmbHG eine Mindesteinzahlung von 12.500 Euro bei Gründung.

Wie wird genehmigtes Kapital in der Bilanz behandelt?

Genehmigtes Kapital nach § 202 AktG wird nicht in der Bilanz ausgewiesen, da es noch nicht gezeichnet wurde. Es handelt sich lediglich um eine Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital bis zu einem bestimmten Betrag zu erhöhen. Im Anhang muss jedoch gemäß § 285 Nr. 2 HGB über die Existenz, den Umfang und die Laufzeit des genehmigten Kapitals berichtet werden. Erst bei tatsächlicher Ausnutzung wird es Teil des gezeichneten Kapitals.

Welche Besonderheiten gelten bei Sacheinlagen?

Sacheinlagen müssen nach § 27 AktG bzw. § 5 Abs. 4 GmbHG im Gesellschaftsvertrag genau bezeichnet und bewertet werden. Es ist ein Sachgründungsbericht erforderlich, und bei AG ist zusätzlich eine Gründungsprüfung durch den Aufsichtsrat oder einen Sachverständigen notwendig. Der Wert der Sacheinlage muss dem Nennbetrag der dafür übernommenen Geschäftsanteile entsprechen. In der Bilanz wird das gezeichnete Kapital unabhängig davon ausgewiesen, ob Bar- oder Sacheinlagen geleistet wurden.

Gibt es Unterschiede beim Ausweis für Personengesellschaften?

Ja, Personengesellschaften wie OHG, KG oder GbR haben kein gezeichnetes Kapital im Sinne des § 272 HGB. Sie weisen stattdessen Kapitalkonten der Gesellschafter aus, die sich aus festen Einlagen, variablen Einlagen, Gewinn- und Verlustvorträgen zusammensetzen. Die Gliederung erfolgt nach § 264c HGB i.V.m. § 290 HGB bei Kapitalgesellschaften & Co. Der Ausweis ist deutlich flexibler als bei Kapitalgesellschaften.

Was ist der Unterschied zwischen Nennkapital und Rechnungslegungskapital?

Das Nennkapital entspricht dem im Handelsregister eingetragenen gezeichneten Kapital (Stammkapital bzw. Grundkapital) und ist eine handelsrechtliche Größe nach § 42 GmbHG bzw. § 6 AktG. Das Rechnungslegungskapital umfasst das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital inklusive Rücklagen, Gewinnvortrag und Jahresüberschuss. Das gezeichnete Kapital ist damit nur ein Teil des Eigenkapitals, aber die zentrale und unveränderliche Basis der Kapitalausstattung.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 272 HGB – Eigenkapital, § 42 GmbHG – Stammkapital, § 6 AktG – Grundkapital. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
Ben
KI-Steuerberater