DATEV vs. lexoffice Unterschied – Vergleich 2026
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
DATEV und lexoffice bieten beide digitale Buchhaltungslösungen – doch für GmbHs mit Steuerberater-Zusammenarbeit und Jahresabschluss nach HGB bestehen erhebliche Unterschiede. Dieser Vergleich zeigt, wo DATEV lexoffice überlegen ist, welche Kosten anfallen und welche Lösung sich 2026 für welche GmbH eignet.
Kurzantwort
DATEV richtet sich primär an Steuerberater und mittelständische GmbHs mit komplexen Anforderungen (z. B. Jahresabschluss nach § 264 HGB, Kostenrechnung, Anlagenbuchhaltung). lexoffice ist eine Cloud-Lösung für Selbstbucher und Kleinunternehmen mit einfacher Buchhaltung. Der wesentliche Unterschied liegt in der Steuerberater-Integration, dem Funktionsumfang und der GoBD-Revisionssicherheit – DATEV bietet hier deutlich mehr Tiefe, lexoffice punktet mit Benutzerfreundlichkeit und niedrigeren Kosten.
Inhaltsverzeichnis
- DATEV oder lexoffice – die grundlegenden Unterschiede im Überblick
- DATEV Unternehmen online vs. lexoffice Buchhaltung – Funktionsumfang im Vergleich
- Schnittstellen zum Steuerberater – wo DATEV lexoffice klar überlegen ist
- Kosten und Preismodelle – DATEV vs. lexoffice (Stand 2026)
- GmbH-Jahresabschluss – welche Lösung erfüllt die Anforderungen nach HGB?
- Datensicherheit, GoBD und Revisionssicherheit – worauf GmbHs achten müssen
- Für welche GmbH eignet sich welche Lösung – Entscheidungshilfe
- Migration und Wechsel – von lexoffice zu DATEV oder umgekehrt
- Fazit – DATEV oder lexoffice für GmbHs?
DATEV oder lexoffice – die grundlegenden Unterschiede im Überblick
DATEV und lexoffice unterscheiden sich fundamental in ihrer Positionierung, Zielgruppe und Integrationsfähigkeit. Während DATEV als Genossenschaft der steuerberatenden Berufe seit 1966 die marktführende Software-Suite für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und deren Mandanten bereitstellt, ist lexoffice eine cloudbasierte Buchhaltungslösung der Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, die sich primär an Selbstbucher, Freelancer und kleine Unternehmen richtet.
Für GmbH-Geschäftsführer ist dieser Unterschied entscheidend: DATEV bildet das Rückgrat der Zusammenarbeit zwischen Mandant und Steuerberater – insbesondere bei der digitalen Belegübermittlung (DATEV Unternehmen online), der laufenden Finanzbuchhaltung und dem Jahresabschluss nach § 242 ff. HGB. Lexoffice hingegen zielt auf Nutzer, die ihre Buchhaltung ohne steuerliche Beratung selbst führen möchten.
Hinweis
Praxis-Tipp: Wenn Sie als GmbH-Geschäftsführer mit einem Steuerberater zusammenarbeiten, nutzen Sie in der Regel DATEV-Produkte (z. B. DATEV Unternehmen online für die Belegbereitstellung). Lexoffice kann sinnvoll sein, wenn Sie selbst buchen – allerdings muss der Jahresabschluss nach § 316 HGB bei mittelgroßen/großen GmbHs zwingend geprüft werden und sollte ohnehin durch einen Steuerberater erstellt werden (§ 264 Abs. 1 HGB).
| Kriterium | DATEV | lexoffice |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, deren Mandanten | Selbstbucher, Freelancer, Kleinunternehmer |
| Unternehmensform | Alle Rechtsformen (GmbH, UG, AG, GmbH & Co. KG etc.) | Primär Einzelunternehmen, GbR, kleine UG/GmbH |
| Jahresabschluss HGB | Vollständig (Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht) | Eingeschränkt (keine HGB-Bilanzierung im engeren Sinne) |
| Prüfungsschnittstellen | GDPdU, GoBD-konform, Betriebsprüfungsexport | GoBD-konform, Export begrenzt |
| Schnittstelle Steuerberater | Nativ (DATEV-Rechenzentrum, Unternehmen online) | Eingeschränkt (Export als CSV, PDF) |
| Kosten | Monatliche Lizenz ab ca. 15–50 €/Monat (mandantenabhängig) | Ab 9,90 €/Monat (Tarif S) bis 29,90 €/Monat (Tarif XL, Stand 2026) |
DATEV Unternehmen online vs. lexoffice Buchhaltung – Funktionsumfang im Vergleich
DATEV Unternehmen online ist keine reine Buchhaltungssoftware, sondern eine Plattform zur digitalen Zusammenarbeit zwischen Mandant und Steuerberater. Sie bietet Module für Belegmanagement (DATEVconnect online), Kassenbuch, Banking, Auswertungen und die direkte Übermittlung von Belegen an den Steuerberater. Die eigentliche Finanzbuchhaltung führt in der Regel der Steuerberater in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen durch.
Lexoffice Buchhaltung dagegen ist eine All-in-One-Lösung: Angebote, Rechnungen, Belegerfassung, Umsatzsteuer-Voranmeldung und eine einfache doppelte Buchführung laufen in einem System. Der Nutzer übernimmt die Buchhaltung selbst, die Software unterstützt durch automatische Kontierungsvorschläge. Die Übergabe an den Steuerberater erfolgt per Export (CSV, DATEV-Format), nicht über eine native DATEV-Schnittstelle.
Belegmanagement und Kontierung
DATEV Unternehmen online
Belegupload via App oder Webinterface, automatische Texterkennung (OCR), Kontierung durch Steuerberater im DATEV-Rechenzentrum. Mandant liefert Belege, Steuerberater bucht – klare Aufgabenteilung.
lexoffice Buchhaltung
Belegupload, OCR-Erkennung, automatische Kontierungsvorschläge (maschinelles Lernen). Nutzer bucht selbst, kann aber bei Unsicherheit externen Berater hinzuziehen (Export erforderlich).
Jahresabschluss und HGB-Konformität
Für GmbHs ist der Jahresabschluss nach § 242 Abs. 3, § 264 Abs. 1 HGB verpflichtend: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang (mittelgroße/große GmbHs zusätzlich Lagebericht nach § 289 HGB). DATEV Kanzlei-Rechnungswesen bildet diese Anforderungen vollumfänglich ab, inklusive Offenlegung im Unternehmensregister nach § 325 HGB.
Lexoffice bietet keine integrierte HGB-Bilanzierung. Zwar können Kontenrahmen SKR03/SKR04 verwendet werden, doch die Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses muss extern – in der Regel durch einen Steuerberater – erfolgen. Lexoffice liefert dafür die Daten (Buchungen, Salden), nicht aber den fertigen Abschluss.
„In der Praxis zeigt sich: GmbHs, die lexoffice nutzen, liefern uns am Jahresende einen Export. Wir übernehmen die Daten in DATEV, prüfen, korrigieren und erstellen den handelsrechtlichen Jahresabschluss. DATEV Unternehmen online ist effizienter, weil die Daten durchgängig im DATEV-System bleiben – kein Medienbruch, keine Importfehler.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Schnittstellen zum Steuerberater – wo DATEV lexoffice klar überlegen ist
Die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater ist für GmbHs gesetzlich vorgeschrieben (Jahresabschluss, Steuererklärungen) und praktisch unverzichtbar. DATEV wurde genau für diesen Workflow konzipiert: Mandant und Steuerberater arbeiten im selben Rechenzentrum, alle Daten liegen auf hochsicheren Servern in Deutschland (TÜV-zertifiziert, ISO 27001). Der Datenaustausch erfolgt in Echtzeit, ohne Export-Import-Prozesse.
Lexoffice dagegen nutzt die Haufe-Cloud (Amazon Web Services Frankfurt). Die Übergabe an den Steuerberater erfolgt über Exporte: CSV-Dateien, DATEV-ASCII-Export oder PDF-Auswertungen. Der Steuerberater muss diese Daten importieren, prüfen und ggf. nacharbeiten. Das ist möglich, aber fehleranfällig und zeitaufwändiger.
DATEV Unternehmen online: Native Schnittstelle
- Echtzeit-Zugriff: Steuerberater sieht gebuchte Belege sofort, ohne Export.
- Keine Medienbrüche: Alle Buchungen bleiben im DATEV-System, GoBD-konforme Revisionssicherheit (§ 146 AO, § 147 AO).
- Automatische Abstimmung: Bankbuchungen, Kassenbuch, Offene Posten – alles synchronisiert.
- Digitale Belegablage: Originalbelege (PDF, Foto) sind mit Buchungen verknüpft, prüfungssicher nach GoBD.
- DATEV-Rechenzentrum: Höchste Sicherheitsstandards, Backup, Archivierung (10 Jahre nach § 147 Abs. 3 AO).
Lexoffice: Export-basierter Workflow
- DATEV-ASCII-Export: Lexoffice kann Buchungen im DATEV-Format exportieren, Steuerberater importiert in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen.
- CSV-Export: Alternativ als CSV, benötigt manuelle Zuordnung.
- PDF-Auswertungen: BWA, Summen- und Saldenlisten als PDF – nicht weiterverarbeitbar.
- Medienbruch: Jeder Export ist eine Momentaufnahme, Nachbuchungen beim Mandanten erfordern erneuten Export.
- Fehlerpotenzial: Importfehler (Kontenzuordnung, Datum, Steuerschlüssel) müssen manuell korrigiert werden.
Achtung
Wichtig für GmbH-Geschäftsführer: Wenn Ihr Steuerberater DATEV nutzt (was bei über 80 % der Kanzleien in Deutschland der Fall ist), verursacht die Nutzung von lexoffice zusätzlichen Abstimmungsaufwand. Klären Sie vor der Softwarewahl, welches System Ihr Steuerberater bevorzugt. Bei OnlineBilanz arbeiten wir ausschließlich mit DATEV Unternehmen online, um durchgängige Datenqualität und Effizienz sicherzustellen.
Kosten und Preismodelle – DATEV vs. lexoffice (Stand 2026)
Die Kostenfrage hängt stark davon ab, ob die Software zusätzlich zur Steuerberater-Leistung oder als Ersatz dafür gedacht ist. Lexoffice ist auf den ersten Blick günstiger, weil es als Selbstbucher-Lösung konzipiert ist. DATEV Unternehmen online ist Teil der Steuerberater-Zusammenarbeit und wird meist über die Kanzlei lizenziert.
Lexoffice Preise (Stand 2026)
| Tarif | Preis/Monat | Funktionen |
|---|---|---|
| lexoffice S | 9,90 € | Angebote, Rechnungen, Banking, EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) |
| lexoffice M | 14,90 € | + Umsatzsteuer-Voranmeldung (ELSTER), erweiterte Auswertungen |
| lexoffice L | 19,90 € | + Doppelte Buchführung (SKR03/SKR04), Anlagenverwaltung |
| lexoffice XL | 29,90 € | + Mehrmandantenfähigkeit, erweiterte Nutzerrechte |
Für eine GmbH ist mindestens Tarif L erforderlich (doppelte Buchführung nach § 238 HGB). Kosten also 19,90 € bis 29,90 € pro Monat, zuzüglich der Kosten für den Steuerberater (Jahresabschluss, Steuererklärungen).
DATEV Unternehmen online Preise
DATEV Unternehmen online wird in der Regel über den Steuerberater lizenziert. Die Kosten variieren je nach Kanzlei und Modulumfang (Belegmanagement, Kassenbuch, Banking). Typische Bandbreite: 15–50 € pro Monat, oft im Paket mit der laufenden Finanzbuchhaltung oder als Teil der Steuerberater-Pauschale.
Entscheidend ist: DATEV Unternehmen online ersetzt nicht den Steuerberater, sondern verbessert die Zusammenarbeit. Die Finanzbuchhaltung bleibt beim Steuerberater, der Mandant liefert Belege digital. Lexoffice dagegen ist für Selbstbucher – der Steuerberater kommt erst zum Jahresabschluss hinzu.
19,90 €
Lexoffice Tarif L/Monat (Selbstbucher, ohne Steuerberater)
30–50 €
DATEV Unternehmen online/Monat (inkl. Steuerberater-Buchhaltung)
Bei OnlineBilanz bieten wir GmbHs transparente Festpreise für den Jahresabschluss – koordiniert über DATEV Unternehmen online. Die Lizenzen sind im Paket enthalten, sodass Sie als Geschäftsführer keine zusätzlichen Software-Kosten haben.
GmbH-Jahresabschluss – welche Lösung erfüllt die Anforderungen nach HGB?
Jede GmbH ist nach § 242 Abs. 3 HGB verpflichtet, einen Jahresabschluss aufzustellen, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Zusätzlich ist nach § 264 Abs. 1 HGB ein Anhang zu erstellen. Mittelgroße und große GmbHs (§ 267 Abs. 2, Abs. 3 HGB) müssen zudem einen Lagebericht (§ 289 HGB) vorlegen und den Jahresabschluss prüfen lassen (§ 316 HGB).
Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt durch die Gesellschafterversammlung innerhalb von 8 Monaten (mittelgroße/große GmbHs) bzw. 11 Monaten (Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB, kleine GmbHs nach § 267 Abs. 1 HGB) nach § 42a GmbHG. Die Offenlegung im Unternehmensregister (nicht mehr Bundesanzeiger, seit DiRUG vom 01.08.2022) muss innerhalb von 12 Monaten nach § 325 HGB erfolgen.
DATEV Kanzlei-Rechnungswesen: HGB-Jahresabschluss vollständig
DATEV Kanzlei-Rechnungswesen (vom Steuerberater genutzt) bietet alle Funktionen für den handelsrechtlichen Jahresabschluss: Bilanz nach § 266 HGB, GuV nach § 275 HGB, Anhang nach § 284 ff. HGB, Lagebericht nach § 289 HGB, Offenlegung im Unternehmensregister (elektronische Übermittlung per XBRL). Der Steuerberater erstellt, prüft und unterzeichnet den Jahresabschluss.
Lexoffice: Keine HGB-Bilanzierung, Export an Steuerberater
Lexoffice bietet keine integrierte HGB-Bilanzierung. Sie können zwar mit SKR03/SKR04 buchen, doch die Erstellung von Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht nach HGB erfolgt nicht in lexoffice. Am Jahresende exportieren Sie die Buchungsdaten, Ihr Steuerberater übernimmt sie in sein System (meist DATEV) und erstellt den Jahresabschluss.
Achtung
Rechtliche Konsequenz: Wird der Jahresabschluss nicht fristgerecht offengelegt (12 Monate nach § 325 HGB), droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz kann Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro festsetzen. Als GmbH-Geschäftsführer haften Sie für die fristgerechte Offenlegung – unabhängig davon, ob Sie selbst buchen oder der Steuerberater.
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Jahresabschluss nach § 264 HGB: Bilanz, GuV, Anhang (ggf. Lagebericht)
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Feststellung durch Gesellschafterversammlung (§ 42a GmbHG): 8 oder 11 Monate
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Offenlegung im Unternehmensregister (§ 325 HGB): 12 Monate nach Bilanzstichtag
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Prüfungspflicht (§ 316 HGB) bei mittelgroßen/großen GmbHs
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Ordnungsgeld bei Fristversäumnis (§ 335 HGB): 500–25.000 €
„Für GmbHs ist der handelsrechtliche Jahresabschluss kein optionales Feature, sondern gesetzliche Pflicht. DATEV deckt den gesamten Prozess ab – von der Buchhaltung über die Bilanzierung bis zur elektronischen Offenlegung. Lexoffice kann Vorarbeiten leisten, ersetzt aber nicht die HGB-Bilanzierung durch den Steuerberater.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Datensicherheit, GoBD und Revisionssicherheit – worauf GmbHs achten müssen
Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss unterliegen strengen gesetzlichen Anforderungen an Datensicherheit, Unveränderbarkeit und Aufbewahrung. Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) des Bundesministeriums der Finanzen (BMF-Schreiben vom 28.11.2019) sind für alle Unternehmen bindend.
Zentrale Anforderungen: Nachvollziehbarkeit (§ 145 Abs. 1 AO), Unveränderbarkeit (§ 146 Abs. 4 AO), Vollständigkeit (§ 146 Abs. 1 AO), Aufbewahrungspflicht (10 Jahre nach § 147 Abs. 3 AO für Buchungsbelege, 6 Jahre für Geschäftsbriefe). Bei Betriebsprüfungen muss das Unternehmen alle Buchungen und Belege digital bereitstellen können (Datenzugriff nach § 147 Abs. 6 AO).
DATEV: GoBD-konform, TÜV-zertifiziert, deutsches Rechenzentrum
- Rechenzentrum in Deutschland: DATEV betreibt eigene Rechenzentren in Nürnberg, TÜV-zertifiziert nach ISO 27001 (Informationssicherheit).
- Revisionssichere Archivierung: Alle Buchungen und Belege werden unveränderbar gespeichert, Änderungen protokolliert (Änderungshistorie).
- GoBD-Zertifizierung: DATEV-Software ist GoBD-konform zertifiziert, Prüfberichte verfügbar.
- Datenzugriff für Betriebsprüfung: Export nach GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) direkt aus DATEV möglich.
- Backup und Verfügbarkeit: Redundante Speicherung, tägliche Backups, Hochverfügbarkeit (SLA 99,5 %).
Lexoffice: GoBD-konform, AWS-Cloud, Export für Prüfungen
- Rechenzentrum: Amazon Web Services (AWS) Frankfurt, ISO 27001-zertifiziert.
- GoBD-konform: Lexoffice ist nach GoBD zertifiziert, Buchungen unveränderbar, Änderungshistorie vorhanden.
- Aufbewahrung: Lexoffice archiviert Belege und Buchungen revisionssicher, Aufbewahrungsfrist 10 Jahre erfüllt.
- Datenzugriff für Betriebsprüfung: Export als CSV, PDF oder DATEV-Format möglich – allerdings kein nativer GDPdU-Export wie bei DATEV.
- Backup: AWS-Backup, Hochverfügbarkeit gewährleistet.
Hinweis
Praxis-Tipp: Bei Betriebsprüfungen verlangt das Finanzamt oft einen strukturierten Datenexport (GDPdU/GoBD). DATEV bietet diesen Export standardmäßig, lexoffice erfordert ggf. manuelle Aufbereitung. Klären Sie mit Ihrem Steuerberater, ob die Export-Formate ausreichen.
Beide Systeme erfüllen die GoBD-Anforderungen – DATEV ist jedoch stärker auf die Anforderungen von Steuerberatern und Betriebsprüfungen ausgerichtet, mit nativer GDPdU-Schnittstelle und langjähriger Akzeptanz bei Finanzbehörden.
Für welche GmbH eignet sich welche Lösung – Entscheidungshilfe
Die Wahl zwischen DATEV und lexoffice hängt von Größe, Komplexität und interner Organisation Ihrer GmbH ab. Entscheidend ist, ob Sie die Buchhaltung selbst führen möchten (dann lexoffice) oder ob Sie die Buchhaltung an einen Steuerberater delegieren (dann DATEV Unternehmen online).
Lexoffice eignet sich für:
- Kleine GmbHs/UGs mit einfacher Geschäftstätigkeit: Wenige Buchungen pro Monat, keine komplexen Sachverhalte (z. B. Fremdwährung, Anlagenverwaltung).
- Geschäftsführer mit Buchhaltungskenntnissen: Sie haben kaufmännische Ausbildung oder Erfahrung in Finanzbuchhaltung.
- Kostenoptimierung: Sie möchten monatliche Steuerberater-Kosten senken, indem Sie laufende Buchhaltung selbst übernehmen.
- Kein Steuerberater mit DATEV-Präferenz: Ihr Steuerberater akzeptiert lexoffice-Exporte oder arbeitet selbst mit anderen Systemen.
DATEV Unternehmen online eignet sich für:
- Alle GmbH-Größen, insbesondere mittelgroße/große GmbHs: Prüfungspflichtig nach § 316 HGB, komplexe Geschäftsvorfälle, viele Buchungen.
- Zusammenarbeit mit Steuerberater: Sie delegieren Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss an Steuerberater (gesetzlich vorgeschrieben bei mittelgroßen/großen GmbHs).
- Effizienz und Fehlerminimierung: Keine Medienbrüche, keine Exporte, durchgängige Datenqualität.
- GoBD-Sicherheit und Betriebsprüfungen: Native Schnittstellen, langjährige Akzeptanz bei Finanzbehörden.
- Skalierbarkeit: Wachsende GmbHs, Konzernstrukturen, mehrere Gesellschaften.
Kleine UG/GmbH, Selbstbucher
Lexoffice Tarif L (19,90 €/Monat), Steuerberater nur für Jahresabschluss und Steuererklärungen (einmalig im Jahr).
Mittelgroße GmbH, Steuerberater-Buchhaltung
DATEV Unternehmen online (30–50 €/Monat inkl. Steuerberater-Buchhaltung), Jahresabschluss, Prüfung, Offenlegung – alles aus einer Hand.
Große GmbH, prüfungspflichtig
DATEV Kanzlei-Rechnungswesen (durch Steuerberater/Wirtschaftsprüfer), Jahresabschluss nach § 264 HGB, Prüfung nach § 316 HGB, Offenlegung nach § 325 HGB.
„In der Beratungspraxis sehen wir häufig, dass GmbHs mit lexoffice starten und nach 1–2 Jahren auf DATEV wechseln – wenn die Komplexität steigt, Betriebsprüfungen anstehen oder der Steuerberater auf durchgängige DATEV-Prozesse besteht. Wer von Anfang an auf DATEV setzt, spart sich diesen Wechsel und die damit verbundenen Migrationskosten.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Bei OnlineBilanz arbeiten wir ausschließlich mit DATEV Unternehmen online. Unsere Steuerberater übernehmen die Finanzbuchhaltung, erstellen den Jahresabschluss fristgerecht und kümmern sich um die Offenlegung im Unternehmensregister – zu transparenten Festpreisen, digital koordiniert durch Servet Gündogan und unser Büroteam.
Migration und Wechsel – von lexoffice zu DATEV oder umgekehrt
Ein Wechsel zwischen lexoffice und DATEV ist grundsätzlich möglich, erfordert aber sorgfältige Planung und Abstimmung mit dem Steuerberater. Der häufigere Fall ist der Wechsel von lexoffice zu DATEV, wenn die GmbH wächst, die Buchhaltung komplexer wird oder der Steuerberater auf DATEV besteht.
Von lexoffice zu DATEV: Typischer Ablauf
- Export der Buchungsdaten: Lexoffice bietet DATEV-ASCII-Export (Format für DATEV-Import). Exportieren Sie alle Buchungen des laufenden Geschäftsjahres oder ab einem Stichtag.
- Import in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen: Ihr Steuerberater importiert die Daten in DATEV, prüft Kontenzuordnung, Steuerschlüssel, Datum.
- Abgleich und Korrektur: Häufig treten Importfehler auf (unterschiedliche Kontenrahmen, Kontierungslogik). Der Steuerberater korrigiert manuell.
- Belegübertragung: Digitale Belege (PDF, Fotos) müssen separat aus lexoffice exportiert und in DATEV hochgeladen werden – kein automatischer Transfer.
- Neuanlage in DATEV Unternehmen online: Ab dem Wechselstichtag arbeiten Sie mit DATEV Unternehmen online, liefern Belege digital, Steuerberater bucht in DATEV.
Von DATEV zu lexoffice: Seltener, aber möglich
Der Wechsel von DATEV zu lexoffice ist seltener, da er oft mit dem Ende der Steuerberater-Zusammenarbeit einhergeht (z. B. weil die GmbH künftig selbst buchen möchte). Ablauf: Export der Buchungen aus DATEV (ASCII, CSV), Import in lexoffice (eingeschränkt, oft manuell), Belegübertragung separat.
Achtung
Achtung: Bei einem Systemwechsel mitten im Geschäftsjahr kann die GoBD-konforme Dokumentation unterbrochen werden. Die Finanzverwaltung verlangt eine lückenlose, unveränderbare Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle (§ 145 AO). Wechseln Sie daher idealerweise zum Jahreswechsel (z. B. 01.01.2026) und klären Sie mit Ihrem Steuerberater, wie die Altdaten archiviert werden.
Migrationskosten und Aufwand
- Zeitaufwand: Import, Prüfung, Korrektur durch Steuerberater: 4–12 Stunden (je nach Datenmenge).
- Kosten: Steuerberater berechnet in der Regel 100–200 € pro Stunde (StBVV), insgesamt 400–2.400 € für Migration.
- Belegübertragung: Manuelle Arbeit, wenn Belege nicht automatisch übertragen werden können.
- Schulung: Einarbeitung in das neue System (DATEV Unternehmen online oder lexoffice).
Hinweis
OnlineBilanz-Praxis: Wenn Sie zu OnlineBilanz wechseln und bisher lexoffice genutzt haben, übernehmen wir die Migration in DATEV. Unsere Steuerberater prüfen die Daten, korrigieren Fehler und stellen sicher, dass die Buchhaltung nahtlos weitergeführt wird. Die Migrationskosten sind im Festpreis-Angebot transparent ausgewiesen.
Fazit – DATEV oder lexoffice für GmbHs?
DATEV und lexoffice verfolgen unterschiedliche Ansätze: DATEV ist die Plattform für die professionelle Zusammenarbeit zwischen GmbH und Steuerberater – mit durchgängigen Prozessen, HGB-konformer Bilanzierung und langjähriger Akzeptanz bei Finanzbehörden. Lexoffice ist eine cloudbasierte Selbstbucher-Lösung, die kleine GmbHs und UGs mit einfacher Geschäftstätigkeit unterstützt, aber keine integrierte HGB-Bilanzierung bietet.
Wann DATEV die bessere Wahl ist
- Sie arbeiten mit einem Steuerberater zusammen, der DATEV nutzt (über 80 % der Kanzleien in Deutschland).
- Ihre GmbH ist mittelgroß oder groß (§ 267 Abs. 2, Abs. 3 HGB), prüfungspflichtig nach § 316 HGB.
- Sie legen Wert auf durchgängige Datenqualität, keine Medienbrüche, native GoBD-Schnittstellen.
- Sie wollen Buchhaltung, Jahresabschluss und Offenlegung aus einer Hand – ohne Export-Import-Prozesse.
- Sie planen Wachstum, Konzernstrukturen oder komplexe Geschäftsvorfälle.
Wann lexoffice eine Option ist
- Sie sind eine kleine UG/GmbH mit einfacher Geschäftstätigkeit, wenigen Buchungen.
- Sie haben Buchhaltungskenntnisse und möchten selbst buchen.
- Ihr Steuerberater akzeptiert lexoffice-Exporte und übernimmt den Jahresabschluss separat.
- Sie möchten monatliche Kosten für die Steuerberater-Buchhaltung senken (Vorsicht: Jahresabschluss bleibt Pflicht).
„Für die meisten GmbHs empfehlen wir DATEV Unternehmen online in Kombination mit unserem Steuerberater-Team. Sie liefern Belege digital, wir buchen, erstellen den Jahresabschluss fristgerecht und kümmern uns um die Offenlegung im Unternehmensregister. Transparente Festpreise, keine Überraschungen, kein Software-Wirrwarr.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Die Entscheidung zwischen DATEV und lexoffice ist letztlich eine Frage der Strategie: Wollen Sie die Buchhaltung selbst führen (dann lexoffice) oder delegieren Sie an Ihren Steuerberater (dann DATEV)? Für GmbHs, die gesetzlich zur HGB-Bilanzierung verpflichtet sind (§ 264 HGB), ist die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater unerlässlich – und damit ist DATEV Unternehmen online in den allermeisten Fällen die effizientere, sicherere und langfristig wirtschaftlichere Lösung.
Hinweis
Sie suchen einen Steuerberater für Ihren GmbH-Jahresabschluss 2025? Auf OnlineBilanz.de erhalten Sie digitale Steuerberater-Leistungen zu transparenten Festpreisen – koordiniert durch Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart, und unser zugelassenes Steuerberater-Team. Inklusive DATEV Unternehmen online, fristgerechter Offenlegung im Unternehmensregister und persönlicher Betreuung.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich lexoffice und DATEV parallel nutzen?
Technisch ist eine parallele Nutzung möglich, führt jedoch in der Praxis zu Doppelerfassung und Abstimmungsaufwand. Sinnvoller ist eine klare Arbeitsteilung: lexoffice für Belegerfassung und Vorerfassung, DATEV für Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss beim Steuerberater. Eine direkte Datenübergabe per DATEV-Schnittstelle vermeidet Medienbrüche.
Ist lexoffice GoBD-konform wie DATEV?
Ja, lexoffice erfüllt die Anforderungen der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form). Allerdings bietet DATEV deutlich umfangreichere Prüfpfade, Versionierung und Revisionssicherheit – besonders wichtig bei Betriebsprüfungen und komplexen Buchungsvorgängen.
Welche Software nutzen die meisten Steuerberater in Deutschland?
Über 80 % der deutschen Steuerberater arbeiten mit DATEV-Lösungen. DATEV ist Marktführer und bietet eine durchgängige Kanzlei-Infrastruktur (Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss, E-Bilanz). lexoffice wird von einigen Kanzleien als Mandanten-Frontend akzeptiert, ist jedoch keine Kanzlei-Software.
Gibt es Alternativen zu DATEV und lexoffice für GmbHs?
Ja, weitere Cloud-Buchhaltungslösungen sind sevDesk, Billomat, WISO MeinBüro und Agenda. Für mittelständische GmbHs mit Steuerberater-Anbindung bieten sich zudem SAP Business One oder Microsoft Dynamics 365 Business Central an. Entscheidend sind Funktionsumfang, Steuerberater-Schnittstelle und GoBD-Konformität.
Muss ich als GmbH zwingend DATEV nutzen, wenn mein Steuerberater DATEV einsetzt?
Nein, Sie können auch mit lexoffice oder anderen Lösungen arbeiten. Entscheidend ist, dass Ihr Steuerberater die Daten importieren oder manuell übernehmen kann. DATEV Unternehmen online oder DATEV-Schnittstellen (z. B. per CSV-Export) erleichtern jedoch die Zusammenarbeit erheblich und reduzieren Fehlerquellen und Abstimmungsaufwand.
Welche Lösung empfiehlt sich für GmbHs mit E-Commerce oder Online-Handel?
Für GmbHs mit hohem Belegaufkommen (z. B. Shopify, Amazon, eBay) bietet lexoffice zahlreiche E-Commerce-Schnittstellen und automatische Belegerfassung. DATEV Unternehmen online unterstützt ebenfalls Schnittstellen, ist jedoch stärker auf klassische Finanzbuchhaltung ausgelegt. Eine Kombination (lexoffice für Vorerfassung, DATEV für Abschluss) ist hier oft die beste Wahl.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, BMF-Schreiben zu den GoBD (28.11.2019). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


