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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

12–18 Minuten

OnlineBilanzBlogKassenbuch-Beratung

Kassenbuch-Beratung 2026: GoBD-konform & sicher

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die ordnungsmäßige Kassenführung gehört zu den am häufigsten beanstandeten Bereichen bei Betriebsprüfungen. Eine professionelle Kassenbuch-Beratung hilft GmbHs und anderen Unternehmen, die Anforderungen der GoBD sowie der §§ 146, 147 AO zu erfüllen und kostspielige Hinzuschätzungen zu vermeiden. Erfahren Sie, worauf es 2026 bei der Kassenführung ankommt.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird. Dabei unterstützt er auch bei der digitalen Abwicklung, etwa beim Jahresabschluss mit Lexoffice.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Eine Kassenbuch-Beratung unterstützt Unternehmen dabei, ihre Kassenführung GoBD-konform zu gestalten und typische Fehler zu vermeiden. Steuerberater prüfen die Ordnungsmäßigkeit, begleiten bei der Software-Auswahl und bereiten auf Betriebsprüfungen vor. Besonders bei Bargeschäften ist eine professionelle Beratung unverzichtbar, um Hinzuschätzungen und Sanktionen zu vermeiden.

Warum ist eine professionelle Kassenbuch-Beratung für GmbHs wichtig?

Die ordnungsgemäße Führung eines Kassenbuchs gehört zu den zentralen Pflichten jeder GmbH, die Bargeschäfte tätigt. Nach § 146 AO und den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) muss jede Kassenbewegung vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet erfasst werden. Verstöße gegen diese Vorgaben können zu erheblichen steuerlichen Nachteilen führen.

Eine fachkundige Beratung zum Kassenbuch hilft GmbH-Geschäftsführern und Buchhaltungsverantwortlichen, typische Fehler zu vermeiden und die Anforderungen der Finanzverwaltung von Beginn an zu erfüllen. Dabei ist es wichtig zu wissen, wer ein Kassenbuch führen muss und welche Anforderungen konkret gelten. Gerade bei Betriebsprüfungen steht das Kassenbuch häufig im Fokus: Formale Mängel oder fehlende Nachweise können zu Hinzuschätzungen nach § 162 AO führen, die schnell fünfstellige Beträge erreichen.

Praxis-Tipp

Die Finanzverwaltung prüft Kassenbücher besonders streng. Bereits kleine formale Fehler – etwa fehlende Tagesendsummenzüge oder unvollständige Belege – können die Ordnungsmäßigkeit insgesamt in Frage stellen. Eine einmalige professionelle Beratung spart oft Jahre an korrekter Führung und schützt vor Nachforderungen.

§ 146 AO

Aufzeichnungspflichten für Kassenbücher

10 Jahre

Aufbewahrungsfrist nach § 147 AO

GoBD

Maßgebliche Verwaltungsanweisung seit 2015 (akt. 2020)

Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die Kassenführung?

Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Kassenführung ergibt sich aus mehreren Vorschriften des Handels- und Steuerrechts. § 238 HGB verpflichtet jeden Kaufmann zur Führung von Büchern, die nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) erstellt werden müssen. Für GmbHs gilt diese Verpflichtung zwingend, da sie kraft Rechtsform als Kaufleute im Sinne des HGB gelten (§ 6 HGB).

Steuerrechtlich konkretisieren § 140 ff. AO die Anforderungen: § 146 AO regelt die Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen, § 147 AO die Aufbewahrungsfristen von zehn Jahren. Ergänzend geben die GoBD als Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums detaillierte Vorgaben zur elektronischen und manuellen Kassenführung.

Zentrale Normen im Überblick

Norm Inhalt Relevanz für Kassenbuch
§ 238 HGB Buchführungspflicht für Kaufleute Grundlage der Aufzeichnungspflicht
§ 140 AO Verpflichtung zur Buchführung Steuerrechtliche Pflicht
§ 146 AO Ordnungsvorschriften Vollständigkeit, Richtigkeit, Zeitgerechtheit
§ 147 AO Aufbewahrung 10 Jahre Aufbewahrungsfrist
§ 162 AO Schätzungsbefugnis Bei Mängeln drohen Hinzuschätzungen
GoBD Verwaltungsanweisung BMF Detaillierte Anforderungen an digitale und manuelle Kassen

„Viele Mandanten unterschätzen, dass die GoBD nicht nur für elektronische Kassensysteme, sondern auch für einfache Excel-Kassenbücher und handschriftliche Aufzeichnungen gelten. Eine Beratung klärt, welche Form im Einzelfall zulässig ist und welche Dokumentationspflichten konkret bestehen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche typischen Fehler gefährden die Ordnungsmäßigkeit des Kassenbuchs?

In der Praxis zeigen sich bei Kassenbüchern immer wieder dieselben Schwachstellen, die bei Betriebsprüfungen zur Verwerfung der gesamten Kassenführung führen können. Die Finanzverwaltung orientiert sich dabei eng an den GoBD-Vorgaben und den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH), insbesondere zum Thema Kassensturz und lückenlose Dokumentation.

Die häufigsten Fehlerquellen

  • Fehlende Tagesendsummen: Nach den GoBD muss täglich ein Kassensturz durchgeführt und dokumentiert werden. Fehlen diese Zählprotokolle, gilt das Kassenbuch als nicht ordnungsgemäß.
  • Nachträgliche Änderungen ohne Kenntlichmachung: Korrekturen müssen so vorgenommen werden, dass der ursprüngliche Eintrag erkennbar bleibt. Überschreibungen oder Löschungen sind unzulässig.
  • Unvollständige Belege: Jede Bareinnahme und -ausgabe muss durch einen Beleg nachgewiesen werden. Eigenbelege müssen nachvollziehbar und mit Datum, Betrag, Geschäftspartner und Zweck versehen sein.
  • Negativer Kassenbestand: Die Kasse kann rechnerisch niemals negativ sein. Ein solcher Saldo ist ein starkes Indiz für Fehler in der Buchführung.
  • Zu hohe Bareinnahmen im Verhältnis zur Geschäftstätigkeit: Plausibilitätsprüfungen durch das Finanzamt decken unrealistisch hohe Barbestände oder -bewegungen auf.
  • Excel-Kassenbücher ohne Manipulationsschutz: Einfache Excel-Dateien gelten nach GoBD als nicht ausreichend, wenn keine Versionierung oder Protokollierung von Änderungen erfolgt.

Risiko Hinzuschätzung

Wird das Kassenbuch verworfen, schätzt das Finanzamt die Betriebseinnahmen nach § 162 AO. Die Schätzung erfolgt meist zuungunsten des Steuerpflichtigen und kann zu erheblichen Steuernachforderungen zzgl. Zinsen nach § 233a AO führen. In schweren Fällen droht zudem der Vorwurf der Steuerhinterziehung nach § 370 AO.

Welche Anforderungen gelten für digitale Kassenbücher und Kassensysteme?

Seit der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) vom 26.09.2017 und den Verschärfungen durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen gelten für elektronische Kassensysteme besondere technische Anforderungen. Diese betreffen vor allem Registrierkassen und PC-Kassensysteme, die in Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungsbetrieben eingesetzt werden.

Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)

Nach § 146a AO müssen elektronische Aufzeichnungssysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Diese sorgt dafür, dass jede Transaktion manipulationssicher protokolliert wird. Die TSE besteht aus drei Komponenten: einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle (DSFinV-K) für die Finanzverwaltung.

  • Einsatz einer zertifizierten TSE bei allen elektronischen Registrierkassen (Frist seit 01.01.2020, mit Übergangsregelungen bis 2023)
  • Meldung der Kassensysteme beim Finanzamt bis spätestens einen Monat nach Anschaffung
  • Erstellung und Aufbewahrung der digitalen Grundaufzeichnungen (DFKA-Taxonomie)
  • Täglicher Abschluss (Z-Bon) mit TSE-Signatur
  • Bereitstellung der Daten bei Betriebsprüfung in maschinell auswertbarer Form (DSFinV-K-Export)
  • Aufbewahrung der TSE-Daten auch nach Außerbetriebnahme des Systems für die gesamte Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren

„Viele unserer Mandanten sind überrascht, dass auch einfache Tablet-Kassensysteme oder Branchensoftware mit Kassenfunktion TSE-pflichtig sind. Eine Beratung klärt, welche Systeme betroffen sind und wie die Nachrüstung rechtskonform erfolgt – das spart später teure Bußgelder und Ärger bei Prüfungen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Für einfache offene Ladenkassen (z. B. Geldkassette ohne elektronische Erfassung) gelten die TSE-Vorgaben nicht. Hier reicht ein handschriftliches oder Excel-basiertes Kassenbuch, sofern es den GoBD-Anforderungen genügt. Allerdings ist bei höheren Umsätzen oder komplexeren Geschäftsvorgängen eine elektronische Kasse mit TSE empfehlenswert, um die Nachweispflichten sicher zu erfüllen.

Was umfasst eine professionelle Kassenbuch-Beratung konkret?

Eine fundierte Kassenbuch-Beratung durch einen Steuerberater analysiert zunächst die individuelle Situation des Unternehmens: Art und Umfang der Bargeschäfte, eingesetzte Kassensysteme, bestehende Prozesse und Dokumentation. Auf dieser Basis werden konkrete Handlungsempfehlungen entwickelt, die sowohl die gesetzlichen Anforderungen erfüllen als auch praktikabel im Tagesgeschäft sind.

Typische Beratungsleistungen

Analyse & Ist-Aufnahme

  • Prüfung der bestehenden Kassenführung auf Ordnungsmäßigkeit
  • Identifikation von Schwachstellen und Fehlerquellen
  • Beurteilung der eingesetzten Software/Systeme
  • Bewertung der Belegorganisation und Archivierung

Konzeption & Umsetzung

  • Entwicklung einer GoBD-konformen Kassenbuch-Struktur
  • Auswahl geeigneter Kassensysteme (manuell, Excel, Software, Registrierkasse)
  • Implementierung von TSE-Lösungen bei elektronischen Kassen
  • Erstellung von Verfahrensdokumentationen nach GoBD

Schulung & Prozesse

  • Einweisung der Mitarbeiter in korrekte Kassenführung
  • Erstellung von Checklisten für Tagesabschluss und Kassensturz
  • Definition von Verantwortlichkeiten und Kontrollmechanismen
  • Simulation von Betriebsprüfungssituationen

Laufende Begleitung

  • Regelmäßige Plausibilitätsprüfungen der Kassenbuchführung
  • Vorbereitung auf Betriebsprüfungen (Kassenführung)
  • Aktualisierung bei Gesetzesänderungen
  • Ansprechpartner bei Fragen im Tagesgeschäft

Wer eine umfassende Beratung zur Kassenführung sucht und gleichzeitig den Jahresabschluss professionell erstellen lassen möchte, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Das OnlineBilanz Steuerberater-Team betreut Mandanten bundesweit und bringt langjährige Erfahrung in der Beratung zu Kassenbüchern und Betriebsprüfungen mit.

Wie bereite ich mich auf eine Betriebsprüfung des Kassenbuchs vor?

Bei einer Betriebsprüfung nach § 193 AO gehört die Kassenführung zu den ersten und intensivsten Prüffeldern. Die Prüfer der Finanzverwaltung sind speziell geschult, Unregelmäßigkeiten zu erkennen, und nutzen professionelle Auswertungssoftware (z. B. IDEA), um Kassendaten zu analysieren. Eine gründliche Vorbereitung ist daher unerlässlich.

Checkliste für die Betriebsprüfung

  • Vollständige Kassenbücher für den gesamten Prüfungszeitraum bereithalten (in der Regel 3 Jahre)
  • Alle Belege (Einnahmen und Ausgaben) chronologisch sortiert und vollständig archiviert
  • Tägliche Kassensturzprotokolle mit Unterschrift des Verantwortlichen
  • Bei elektronischen Kassen: TSE-Daten exportfähig im DSFinV-K-Format
  • Verfahrensdokumentation nach GoBD vorlegen können (Beschreibung der Kassenprozesse)
  • Meldebescheinigungen der Kassensysteme beim Finanzamt vorweisen
  • Plausibilitätsprüfung vorab durchführen: Keine negativen Kassenbestände, realistische Barbestände, nachvollziehbare Privatentnahmen
  • Bei Unstimmigkeiten: Fehleranalyse und Korrekturbelege vorbereiten

Vorsicht bei nachträglichen Korrekturen

Kurz vor oder während einer Betriebsprüfung sollten keine umfangreichen Korrekturen am Kassenbuch mehr vorgenommen werden. Solche Änderungen werden von Prüfern kritisch gesehen und können den Verdacht der Manipulation verstärken. Besser: frühzeitig beraten lassen und Fehler transparent dokumentieren.

Ein erfahrener Steuerberater kann im Vorfeld einer Prüfung eine Schwachstellenanalyse durchführen und potenzielle Problembereiche identifizieren. So lassen sich Risiken minimieren und Argumente für die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung vorbereiten. Bei komplexen Sachverhalten kann der Steuerberater auch während der Prüfung als fachkundiger Beistand auftreten.

„Wir empfehlen unseren Mandanten, spätestens bei Ankündigung einer Betriebsprüfung das Kassenbuch einer kritischen Durchsicht zu unterziehen. Oft lassen sich formale Mängel noch erklären oder durch ergänzende Dokumentation heilen – vorausgesetzt, man kennt die Schwachstellen rechtzeitig.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Was kostet eine Kassenbuch-Beratung und wann lohnt sie sich?

Die Kosten für eine Kassenbuch-Beratung richten sich nach dem Umfang der Leistung und der Komplexität der Kassenführung. Steuerberater rechnen diese Beratungsleistungen in der Regel nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab, wobei je nach Gegenstandswert und Zeitaufwand individuelle Honorarvereinbarungen üblich sind.

Typische Kostenrahmen

Leistung Ungefährer Zeitaufwand Honorarrahmen (netto)
Erstberatung Kassenführung (1-2 Std.) 1-2 Stunden 200 – 400 €
Analyse bestehende Kassenbuchführung inkl. Bericht 3-5 Stunden 500 – 1.000 €
Erstellung Verfahrensdokumentation (GoBD) 4-8 Stunden 800 – 1.500 €
Einrichtung und Schulung Kassensystem 3-6 Stunden 600 – 1.200 €
Begleitung Betriebsprüfung (Kassenbuch) variabel 150 – 250 € / Std.
Laufende Kassenprüfung (quartalsweise) 1-2 Stunden/Quartal 200 – 400 € / Quartal

Die Investition in eine professionelle Beratung amortisiert sich in der Regel schnell: Eine einzige Hinzuschätzung bei Betriebsprüfung kann leicht fünfstellige Steuernachforderungen nach sich ziehen. Hinzu kommen Zinsen nach § 233a AO (0,15 % pro Monat, Stand 2026, zzgl. variabler Anpassung nach Zinsentwicklung) und im schlimmsten Fall Bußgelder nach § 379 AO oder strafrechtliche Konsequenzen.

Steuerliche Absetzbarkeit

Die Kosten für Steuerberatung – einschließlich Kassenbuch-Beratung – sind als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG in voller Höhe abzugsfähig. Sie mindern also direkt den steuerpflichtigen Gewinn und entfalten somit eine unmittelbare Steuerentlastung.

Besonders lohnenswert ist eine Beratung bei folgenden Anlässen: Neugründung mit Barverkehr, Umstellung von manueller auf elektronische Kassenführung, bevorstehende Betriebsprüfung, Übernahme eines Betriebs mit bestehendem Kassensystem oder nach Beanstandungen durch das Finanzamt. Wer nicht nur punktuelle Beratung, sondern eine umfassende steuerliche Betreuung inkl. Jahresabschluss sucht, findet auf OnlineBilanz.de ein Komplettangebot durch zugelassene Steuerberater zu transparenten Festpreisen.

Welche Kassenbuch-Software ist GoBD-konform und empfehlenswert?

Die Auswahl der richtigen Kassenbuch-Software hängt von mehreren Faktoren ab: Art und Umfang der Geschäftstätigkeit, Anzahl der Kassenvorgänge, Integration in bestehende Buchhaltungssysteme und Budget. Entscheidend ist, dass die Software die Anforderungen der GoBD erfüllt – insbesondere Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit und maschinelle Auswertbarkeit.

Anforderungen an GoBD-konforme Kassensoftware

  • Unveränderbarkeit: Einmal gespeicherte Buchungen dürfen nicht nachträglich gelöscht oder unkenntlich geändert werden können. Korrekturen müssen als separate Buchung (Storno + Neubuchung) erfolgen.
  • Vollständigkeit: Alle Geschäftsvorfälle müssen lückenlos erfasst werden, chronologisch und ohne Lücken in der Nummerierung.
  • Protokollierung: Änderungen, Zugriffe und Administratorenaktivitäten müssen in einem Protokoll dokumentiert werden (Revisionssicherheit).
  • Exportfunktion: Die Software muss Daten in einem maschinell auswertbaren Format (z. B. CSV, DSFinV-K) bereitstellen können.
  • Verfahrensdokumentation: Der Hersteller oder Steuerberater muss eine Dokumentation bereitstellen, die beschreibt, wie die Software die GoBD-Anforderungen erfüllt.
  • Datensicherung: Regelmäßige, automatische Backups müssen gewährleistet sein, um Datenverlust zu verhindern.

Marktübersicht: Typische Lösungsansätze

Einfache Kassenbuch-Software

  • Für kleinere Betriebe mit überschaubarem Barverkehr
  • Oft cloud-basiert mit automatischer Datensicherung
  • Integration in Buchhaltungssoftware möglich
  • Kosten: ca. 5–20 € / Monat

Registrierkassen mit TSE

  • Für Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleister mit Kundenverkehr
  • Integrierte TSE-Lösung (Pflicht nach § 146a AO)
  • Oft mit Warenwirtschaft und Zahlungsabwicklung
  • Kosten: ab 30–80 € / Monat zzgl. Hardware

ERP-integrierte Kassenlösungen

  • Für mittelständische und größere Unternehmen
  • Vollständige Integration in Finanzbuchhaltung und Controlling
  • Umfangreiche Auswertungs- und Kontrollmöglichkeiten
  • Kosten: individuell, oft im Rahmen der ERP-Lizenz

„Wir raten von selbstgebauten Excel-Lösungen ohne Versionierung und Schreibschutz ab. Auch wenn Excel grundsätzlich zulässig ist, erfüllen die meisten selbst erstellten Tabellen die GoBD-Anforderungen nicht. Professionelle Software ist heute erschwinglich und bietet deutlich mehr Rechtssicherheit.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Bei der Auswahl einer Kassenbuch-Software sollte unbedingt auf eine Zertifizierung oder Bestätigung des Herstellers geachtet werden, dass die GoBD-Anforderungen erfüllt sind. Viele Anbieter stellen entsprechende Testzertifikate oder Verfahrensdokumentationen bereit. Im Zweifel hilft eine steuerliche Beratung, die passende Lösung auszuwählen und korrekt zu implementieren.

Häufig gestellte Fragen

Muss jedes Unternehmen ein Kassenbuch führen?

Nein. Die Pflicht zur Kassenführung besteht nur bei Unternehmen, die Bargeschäfte tätigen und buchführungspflichtig sind (§ 238 HGB, § 140 AO). Kleinunternehmer mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung können freiwillig ein Kassenbuch führen, sind aber nicht gesetzlich verpflichtet. Bei elektronischen Registrierkassen gelten jedoch die speziellen GoBD-Anforderungen und die Kassensicherungsverordnung unabhängig von der Buchführungspflicht.

Kann ich mein Kassenbuch nachträglich korrigieren?

Korrekturen im Kassenbuch müssen nach § 146 Abs. 4 AO so vorgenommen werden, dass der ursprüngliche Eintrag erkennbar bleibt. Bei digitalen Kassensystemen sind nachträgliche Änderungen durch die TSE-Pflicht weitgehend ausgeschlossen. Fehlerhafte Buchungen werden durch Stornobuchungen korrigiert, nicht durch Überschreiben. Unzulässige Änderungen führen regelmäßig zu Hinzuschätzungen durch das Finanzamt.

Was passiert bei einem negativen Kassenbestand?

Ein negativer Kassenbestand (rechnerische Kassenunterdeckung) ist betriebswirtschaftlich unmöglich und gilt als schwerwiegender Indikator für eine nicht ordnungsmäßige Kassenführung. Das Finanzamt wird in solchen Fällen die gesamte Buchführung verwerfen und Hinzuschätzungen nach § 162 AO vornehmen. Ursachen sind meist fehlende Bareinlagen, nicht gebuchte Entnahmen oder Erfassungsfehler, die dringend bereinigt werden müssen.

Wie lange muss ich Kassenbücher aufbewahren?

Kassenbücher und alle zugehörigen Belege müssen nach § 147 Abs. 3 AO grundsätzlich 10 Jahre aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung vorgenommen wurde. Bei digitalen Kassensystemen ist zusätzlich die revisionssichere Archivierung nach GoBD zu beachten. Eine vorzeitige Vernichtung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und zu Schätzungen führen.

Welche Strafen drohen bei Kassenmängeln?

Bei Verstößen gegen die Kassenführungspflichten drohen mehrere Sanktionen: Hinzuschätzungen nach § 162 AO (oft 10-30% der Bareinnahmen), Bußgelder bis 25.000 Euro nach § 379 AO, Steuernachzahlungen plus 6% Zinsen nach § 233a AO und in schweren Fällen strafrechtliche Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Die Kombination dieser Sanktionen kann existenzbedrohend sein.

Kann ich ein Excel-Kassenbuch verwenden?

Excel-Kassenbücher sind grundsätzlich zulässig, erfüllen aber selten die GoBD-Anforderungen, da Excel keine Manipulationssicherheit bietet und nachträgliche Änderungen nicht protokolliert werden. Für steuerliche Zwecke wird Excel nur akzeptiert, wenn zusätzlich ein Dokumentenmanagementsystem mit Versionierung und Zugriffsprotokollierung eingesetzt wird. Bei regelmäßigen Bargeschäften empfiehlt sich eine zertifizierte Kassenbuch-Software mit TSE-Anbindung.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 146 AO – Ordnungsvorschriften für die Buchführung, § 147 AO – Aufbewahrung von Unterlagen, BMF-Schreiben GoBD (28.11.2019), Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Ein GoBD-konformes Kassenbuch ist für bargeldintensive Unternehmen unerlässlich. Die Kassenbuch-Beratung zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Kassenbuchführung rechtssicher gestalten und häufige Fehler vermeiden können.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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KI-Assistenz