Agreed upon Procedures GmbH 2026: Leitfaden
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Agreed upon Procedures (AUP) sind vereinbarte Untersuchungshandlungen, die ein Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer nach konkreter Absprache durchführt – ohne Prüfungsurteil, aber mit nachprüfbarer Dokumentation. Für GmbHs bieten sie eine flexible, kostengünstige Alternative zur vollumfänglichen Jahresabschlussprüfung, wenn gezielt einzelne Sachverhalte – etwa Umsatzerlöse, Forderungen oder Gesellschafterdarlehen – untersucht werden sollen. Eine detaillierte Übersicht zu Ablauf, Kosten und praktischer Umsetzung von Agreed Upon Procedures hilft bei der Einordnung dieser Untersuchungsform sowie der Abgrenzung zur klassischen Jahresabschlussprüfung.
Kurzantwort
Agreed upon Procedures (AUP) sind vereinbarte Untersuchungshandlungen ohne Prüfungsurteil, die ein Wirtschaftsprüfer nach konkreter Absprache durchführt. Für GmbHs eignen sie sich zur gezielten Untersuchung einzelner Bilanzpositionen, Due-Diligence-Prüfungen oder zur Vorbereitung auf Gesellschafterversammlungen. Anders als bei einer Jahresabschlussprüfung gibt der Prüfer keine Beurteilung ab, sondern dokumentiert nur tatsächliche Feststellungen nach den vereinbarten Handlungen.
Inhaltsverzeichnis
- Was sind Agreed upon Procedures und wann sind sie für die GmbH relevant?
- Welche Rechtsgrundlagen und Standards gelten für Agreed upon Procedures?
- Wie läuft ein Agreed upon Procedures-Auftrag in der Praxis ab?
- Worin unterscheiden sich Agreed upon Procedures von der Jahresabschlussprüfung?
- Was kosten Agreed upon Procedures und welchen Nutzen bieten sie der GmbH?
- Wie arbeiten Steuerberater und Prüfer bei Agreed upon Procedures zusammen?
- Welche Sachverhalte werden bei GmbHs typischerweise per AUP geprüft?
- Welche Grenzen und Risiken haben Agreed upon Procedures?
- Welche Alternativen gibt es zu Agreed upon Procedures?
- Fazit: Wann sind Agreed upon Procedures für Ihre GmbH sinnvoll?
Was sind Agreed upon Procedures und wann sind sie für die GmbH relevant?
Agreed upon Procedures (AUP) – zu Deutsch vereinbarte Untersuchungshandlungen – sind ein spezielles Prüfungsformat, bei dem Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer genau definierte Prüfungsschritte durchführen, die vorab zwischen Auftraggeber und Prüfer vereinbart wurden. Anders als bei der klassischen Jahresabschlussprüfung nach § 316 HGB gibt der Prüfer kein Prüfungsurteil ab, sondern dokumentiert lediglich die Ergebnisse der durchgeführten Handlungen – ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit des Gesamtabschlusses.
Für GmbHs, die nicht prüfungspflichtig sind (unterhalb der Schwellenwerte des § 267 HGB für mittelgroße Kapitalgesellschaften), bieten Agreed upon Procedures eine flexible, kosteneffiziente Alternative zur freiwilligen Jahresabschlussprüfung. Sie werden häufig auf Wunsch von Banken, Investoren, Gesellschaftern oder im Rahmen von Due-Diligence-Prozessen durchgeführt.
Praxis-Hinweis: AUP vs. Jahresabschlussprüfung
AUP sind keine Prüfung im gesetzlichen Sinne. Sie liefern keine Sicherheit über die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses, sondern dokumentieren nur die Ergebnisse der vereinbarten Handlungen. Dennoch schaffen sie Transparenz und können die Glaubwürdigkeit der Zahlen erhöhen – etwa gegenüber Kreditgebern.
Typische Anwendungsfälle für Agreed upon Procedures bei der GmbH
- Bankfinanzierung: Kreditgeber verlangen Plausibilisierung einzelner Bilanzpositionen oder Cash-Flow-Rechnungen
- Gesellschafterwechsel: Käufer oder Verkäufer wünschen Überprüfung bestimmter Vermögenswerte oder Schulden
- Sanierung und Restrukturierung: Insolvenzverwalter oder Sanierungsberater benötigen Klarheit über Forderungen, Verbindlichkeiten oder stille Reserven
- Fördermittel und öffentliche Zuschüsse: Nachweis über bestimmte Ausgaben oder Umsatzzahlen
- Vertragliche Vereinbarungen: Earn-Out-Klauseln, Performance-Prämien oder Gewinnbeteiligungen, die an konkrete Finanzkennzahlen gebunden sind
Welche Rechtsgrundlagen und Standards gelten für Agreed upon Procedures?
Agreed upon Procedures sind in Deutschland durch den International Standard on Related Services (ISRS) 4400 geregelt, der vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) herausgegeben wird. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat diesen Standard übernommen und als IDW PS 950 national umgesetzt. Seit der Neufassung 2022 spricht man von ISRS 4400 (Revised), der die Anforderungen an Transparenz und Berichterstattung verschärft hat.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Abschlussprüfung nach § 316 ff. HGB unterliegen AUP keiner zwingenden gesetzlichen Regelung. Die Durchführung erfolgt auf Basis eines privatrechtlichen Auftrags. Allerdings müssen Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer die Berufspflichten der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) sowie die Berufsordnung der Wirtschaftsprüferkammer beachten.
| Merkmal | Agreed upon Procedures (AUP) | Jahresabschlussprüfung (§ 316 HGB) |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | ISRS 4400 / IDW PS 950 | § 316 ff. HGB, ISA (DE) |
| Prüfungsumfang | Individuell vereinbart | Gesetzlich vorgegeben |
| Prüfungsurteil | Nein – nur Tatsachenfeststellungen | Ja – Bestätigungsvermerk |
| Verpflichtung | Freiwillig | Gesetzlich ab bestimmten Schwellenwerten |
| Haftung Prüfer | Nur für vereinbarte Handlungen | Umfassend für Ordnungsmäßigkeit |
„Bei Agreed upon Procedures ist entscheidend, dass die zu prüfenden Sachverhalte präzise formuliert werden. Nur so können Missverständnisse vermieden und die Erwartungen aller Beteiligten erfüllt werden. Wir empfehlen, bereits im Vorfeld gemeinsam mit dem Steuerberater oder Prüfer den Untersuchungsrahmen festzulegen.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Wie läuft ein Agreed upon Procedures-Auftrag in der Praxis ab?
Der Ablauf eines AUP-Auftrags unterscheidet sich deutlich von einer klassischen Jahresabschlussprüfung. Er gliedert sich in vier zentrale Phasen: Auftragsvereinbarung, Durchführung der vereinbarten Handlungen, Berichterstattung und Nachbereitung.
Phase 1: Auftragsvereinbarung und Festlegung der Handlungen
Zu Beginn wird zwischen Auftraggeber (z. B. der GmbH-Geschäftsführung oder einem Dritten wie der Bank) und dem Prüfer ein detaillierter Auftragsbrief (Engagement Letter) geschlossen. Darin werden die zu prüfenden Sachverhalte, die anzuwendenden Verfahren, der Berichtszeitpunkt und die Verteilung des Berichts festgelegt. Diese Phase ist entscheidend, da nur die vereinbarten Handlungen später geprüft werden.
Phase 2: Durchführung der vereinbarten Untersuchungshandlungen
Der Prüfer führt die festgelegten Handlungen durch – etwa Abstimmung von Konten, analytische Vergleiche, Einsichtnahme in Verträge, Bestätigungen Dritter (z. B. Banken, Kunden), Plausibilisierung von Bewertungen oder Nachkalkulation von Kostenstrukturen. Die Prüfung erfolgt stichtagsbezogen oder für einen festgelegten Zeitraum (z. B. Geschäftsjahr 2025).
Phase 3: Berichterstattung – Tatsachenfeststellungen statt Prüfungsurteil
Im Bericht dokumentiert der Prüfer ausschließlich die durchgeführten Handlungen und die dabei festgestellten Tatsachen. Es gibt keine Prüfungsaussage zur Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses. Der Bericht enthält zudem einen Hinweis darauf, dass die Verwendung des Berichts auf die im Auftragsbrief genannten Parteien beschränkt ist.
-
Auftragsbrief mit klarer Definition der zu prüfenden Sachverhalte
-
Zugang zu allen relevanten Unterlagen (Buchhaltung, Verträge, Bankauszüge, etc.)
-
Benennung eines Ansprechpartners in der GmbH
-
Abstimmung des Berichtszeitpunkts und der Empfänger
-
Klärung der Kosten und Honorarvereinbarung
Worin unterscheiden sich Agreed upon Procedures von der Jahresabschlussprüfung?
Der wesentliche Unterschied zwischen AUP und der Jahresabschlussprüfung nach § 316 HGB liegt im Umfang, in der Zielsetzung und in der Verantwortung des Prüfers. Während die Jahresabschlussprüfung eine umfassende Aussage über die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses trifft, beschränken sich Agreed upon Procedures auf die Durchführung vorab definierter Einzelhandlungen.
Jahresabschlussprüfung (§ 316 HGB)
- Gesetzlich geregelt und ab bestimmten Schwellenwerten verpflichtend (§ 267 Abs. 2, 3 HGB)
- Prüfungsumfang: vollständiger Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang, ggf. Lagebericht)
- Prüfer gibt ein Urteil ab: uneingeschränkt, eingeschränkt, versagt oder verweigert
- Bestätigungsvermerk muss veröffentlicht werden (bei prüfungspflichtigen Gesellschaften)
- Haftung des Prüfers für die Richtigkeit des Prüfungsurteils
Agreed upon Procedures (ISRS 4400)
- Freiwillig, auf Basis privatrechtlichen Vertrags
- Prüfungsumfang: nur vereinbarte Handlungen (z. B. einzelne Positionen, Kennzahlen)
- Kein Prüfungsurteil – nur Tatsachenfeststellungen
- Bericht nur für die im Auftragsbrief genannten Parteien
- Haftung nur für korrekte Durchführung der vereinbarten Handlungen
Für kleine und mittelgroße GmbHs, die unterhalb der Prüfungspflicht liegen, bieten AUP eine kostengünstigere Möglichkeit, einzelne Sachverhalte extern bestätigen zu lassen – ohne den Aufwand einer vollständigen Prüfung. Dies ist insbesondere im Rahmen von Kreditverhandlungen oder Gesellschafterstreitigkeiten wertvoll.
Wichtig: Keine Substitute für gesetzliche Prüfungspflicht
Agreed upon Procedures können eine gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlussprüfung nach § 316 HGB nicht ersetzen. Ist Ihre GmbH prüfungspflichtig (mittelgroß oder groß nach § 267 HGB), muss zwingend eine vollständige Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer erfolgen.
Was kosten Agreed upon Procedures und welchen Nutzen bieten sie der GmbH?
Die Kosten für Agreed upon Procedures variieren stark – je nach Umfang der vereinbarten Handlungen, Komplexität der zu prüfenden Sachverhalte und Größe der GmbH. Während eine vollständige Jahresabschlussprüfung bei einer mittelgroßen GmbH schnell 10.000 bis 30.000 Euro kosten kann, bewegen sich AUP häufig im Bereich von 2.000 bis 8.000 Euro, abhängig vom Aufwand.
Faktoren, die die Kosten beeinflussen
- Anzahl und Umfang der vereinbarten Handlungen
- Komplexität der zu prüfenden Sachverhalte (z. B. Bewertung von Finanzinstrumenten, Forderungsausfälle, Rückstellungen)
- Verfügbarkeit und Qualität der Buchhaltungsunterlagen
- Notwendigkeit von Drittbestätigungen (z. B. Banken, Kunden)
- Größe und Struktur der GmbH
- Erfahrung und Reputation des Prüfers
Nutzen für die GmbH: Transparenz, Glaubwürdigkeit, Risikominimierung
Der Nutzen von AUP liegt vor allem in der gezielten Transparenz und der Stärkung der Glaubwürdigkeit gegenüber externen Stakeholdern. Im Gegensatz zur vollständigen Prüfung können Geschäftsführer genau die Bereiche prüfen lassen, die für Banken, Investoren oder Gesellschafter relevant sind – und sparen gleichzeitig Kosten.
2.000–8.000 €
Typische Kosten AUP für kleine/mittlere GmbH
10.000–30.000 €
Kosten Jahresabschlussprüfung mittelgroße GmbH
3–6 Wochen
Durchschnittliche Durchlaufzeit AUP
„Viele Mandanten kommen zu uns, weil ihre Bank eine Plausibilisierung bestimmter Bilanzpositionen verlangt – etwa Forderungen oder Vorräte. Hier sind Agreed upon Procedures oft die schnellere und kostengünstigere Lösung im Vergleich zur freiwilligen Vollprüfung.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Wie arbeiten Steuerberater und Prüfer bei Agreed upon Procedures zusammen?
Agreed upon Procedures setzen eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Steuerberater, der den Jahresabschluss erstellt, und dem Prüfer (Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer) voraus, der die vereinbarten Handlungen durchführt. In der Praxis bereitet der Steuerberater die Buchhaltung und den Jahresabschluss vor, während der Prüfer anschließend gezielt einzelne Sachverhalte untersucht.
Bei OnlineBilanz erstellen unsere zugelassenen Steuerberater den Jahresabschluss nach § 243 ff. HGB und stellen sicher, dass alle Unterlagen für eine mögliche AUP-Prüfung vollständig und ordnungsgemäß dokumentiert sind. Sollte eine Bank oder ein Investor Agreed upon Procedures verlangen, können wir die notwendigen Daten strukturiert bereitstellen und mit dem Prüfer abstimmen.
Typische Schnittstellen zwischen Steuerberater und Prüfer
| Aufgabe | Steuerberater | Prüfer (AUP) |
|---|---|---|
| Erstellung Jahresabschluss | ✓ (nach § 243 ff. HGB) | – |
| Buchführung und Kontenabstimmung | ✓ | – |
| Bereitstellung Unterlagen | ✓ | – |
| Festlegung Prüfungshandlungen | Beratend | ✓ |
| Durchführung vereinbarter Handlungen | – | ✓ |
| Tatsachenfeststellungen im Bericht | – | ✓ |
| Steuerliche Beratung | ✓ | – |
Es ist wichtig zu verstehen, dass Steuerberater keine Agreed upon Procedures durchführen dürfen – diese sind Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern vorbehalten. Allerdings ist die fachliche Vorbereitung durch den Steuerberater entscheidend für den effizienten und kostengünstigen Ablauf der AUP.
Praxis-Tipp: Steuerberater frühzeitig einbinden
Wenn Sie wissen, dass eine Bank oder ein Investor Agreed upon Procedures verlangt, informieren Sie Ihren Steuerberater bereits bei der Jahresabschlusserstellung. So kann er die Dokumentation von Anfang an so aufbereiten, dass die Prüfung reibungslos und kostengünstig verläuft.
Welche Sachverhalte werden bei GmbHs typischerweise per AUP geprüft?
In der Praxis konzentrieren sich Agreed upon Procedures bei GmbHs auf jene Bilanz- und GuV-Positionen, die für externe Adressaten – insbesondere Banken, Investoren oder neue Gesellschafter – besonders risikobehaftet oder entscheidungsrelevant sind. Die Auswahl der Prüfungsfelder erfolgt individuell und sollte sich am konkreten Informationsbedarf orientieren.
Typische Prüfungsfelder im Überblick
Forderungen und Liquidität
- Abstimmung Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit Debitorenbuchhaltung
- Altersstrukturanalyse und Bewertung Wertberichtigungen
- Bestätigung Bankguthaben per Saldenbestätigung
- Plausibilisierung Zahlungseingänge nach Bilanzstichtag
Vorräte und Anlagevermögen
- Inventurbegleitung und Mengenabstimmung
- Bewertung Vorräte (Anschaffungskosten, Niederstwertprinzip § 253 HGB)
- Prüfung Abschreibungen Anlagevermögen
- Einsichtnahme in Investitions- und Wartungsverträge
Verbindlichkeiten und Rückstellungen
- Abstimmung Verbindlichkeiten mit Kreditorenbuchhaltung
- Bestätigung Bankverbindlichkeiten per Saldenbestätigung
- Plausibilisierung Rückstellungen (§ 249 HGB)
- Überprüfung Pensionsverpflichtungen oder Gewährleistungsrückstellungen
Darüber hinaus werden häufig auch Umsatzerlöse, Materialaufwand, Personalkosten oder bestimmte außerordentliche Aufwendungen geprüft – etwa wenn diese für Earn-Out-Klauseln, Fördermittel oder Kreditverträge relevant sind. Auch die Einhaltung von Covenants (Finanzkennzahlen-Klauseln in Kreditverträgen) kann Gegenstand vereinbarter Untersuchungshandlungen sein.
Beispiel: AUP zur Plausibilisierung von Forderungen
- Abstimmung der Summe aller Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (LL) zum 31.12.2025 mit der Bilanz
- Einsichtnahme in die Debitorenbuchhaltung und Einzelpostennachweis per Stichtag
- Altersstrukturanalyse: Aufteilung in nicht fällig, 1–30 Tage, 31–60 Tage, 61–90 Tage, über 90 Tage überfällig
- Stichprobenweise Bestätigung von Kunden (Saldenbestätigungen) für die größten Forderungen
- Überprüfung Zahlungseingänge nach dem 31.12.2025 zur Validierung der Bonität
- Dokumentation von Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen nach § 253 Abs. 4 HGB
- Erstellung eines Tatsachenberichts mit tabellarischer Übersicht und Feststellungen
Welche Grenzen und Risiken haben Agreed upon Procedures?
Obwohl Agreed upon Procedures ein flexibles und kosteneffizientes Instrument sind, haben sie auch klare Grenzen. Die wichtigste: AUP sind keine Prüfung im Sinne des HGB und geben keine Gewähr über die Ordnungsmäßigkeit des gesamten Jahresabschlusses. Sie decken nur die vereinbarten Handlungen ab – nicht mehr, nicht weniger.
Zentrale Risiken und Missverständnisse
- Kein umfassendes Prüfungsurteil: Der Bericht enthält keine Aussage darüber, ob der Jahresabschluss insgesamt den Vorschriften des HGB entspricht
- Keine Garantie für Fehlerfreiheit: Auch wenn einzelne Sachverhalte geprüft wurden, können in anderen Bereichen wesentliche Fehler oder Unregelmäßigkeiten bestehen
- Begrenzte Haftung des Prüfers: Der Prüfer haftet nur für die korrekte Durchführung der vereinbarten Handlungen, nicht für die Richtigkeit des Jahresabschlusses als Ganzes
- Eingeschränkte Verwendbarkeit: Der Bericht ist nur für die im Auftragsbrief genannten Empfänger bestimmt und darf nicht ohne Zustimmung weitergegeben werden
- Missverständnisse bei Dritten: Banken oder Investoren könnten den AUP-Bericht fälschlicherweise als vollständige Prüfung interpretieren
Achtung: Keine Ersetzung gesetzlicher Pflichten
Agreed upon Procedures ersetzen weder die gesetzliche Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses nach § 242 ff. HGB noch die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB. Auch eine etwaige Prüfungspflicht nach § 316 HGB bleibt unberührt.
Ein weiteres Risiko liegt in der unzureichenden Formulierung des Auftrags. Sind die zu prüfenden Sachverhalte nicht präzise definiert, kann es zu Missverständnissen kommen – etwa wenn die Bank erwartet, dass bestimmte Prüfungshandlungen durchgeführt werden, die jedoch nicht explizit vereinbart wurden. Hier ist eine sorgfältige Abstimmung zwischen allen Beteiligten (GmbH, Steuerberater, Prüfer, Bank) unerlässlich.
„Wir erleben immer wieder, dass Mandanten glauben, mit einem AUP-Bericht seien alle Fragen geklärt. Tatsächlich liefert der Bericht aber nur Antworten auf die vorab vereinbarten Fragen. Deshalb ist es so wichtig, den Auftragsrahmen gemeinsam mit dem Steuerberater und dem Prüfer präzise zu definieren.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Welche Alternativen gibt es zu Agreed upon Procedures?
Neben Agreed upon Procedures existieren weitere Formate der externen Prüfung und Beratung, die je nach Situation und Informationsbedarf sinnvoller sein können. Die Wahl des richtigen Instruments hängt davon ab, welche Sicherheit gewünscht ist, welche Kosten akzeptiert werden und welche gesetzlichen Verpflichtungen bestehen.
Übersicht: Prüfungsformate im Vergleich
| Format | Zielsetzung | Prüfungsstandard | Kosten | Geeignet für |
|---|---|---|---|---|
| Jahresabschlussprüfung | Vollständiges Prüfungsurteil | § 316 HGB, ISA (DE) | Hoch (10.000–30.000 €) | Mittelgroße/große GmbH, Prüfungspflicht |
| Agreed upon Procedures | Tatsachenfeststellungen | ISRS 4400, IDW PS 950 | Mittel (2.000–8.000 €) | Spezifische Sachverhalte, freiwillig |
| Prüferische Durchsicht | Begrenzte Sicherheit | ISRE 2400, IDW PS 900 | Mittel (3.000–10.000 €) | Konzernabschlüsse, freiwillig |
| Steuerliche Beratung | Fachliche Unterstützung | Steuerberatergesetz | Variabel | Laufende Buchhaltung, Jahresabschluss |
| Due Diligence | Risikoanalyse bei M&A | Individuell | Hoch (ab 10.000 €) | Unternehmenskauf, Investoren |
Prüferische Durchsicht (Review) nach ISRE 2400
Die prüferische Durchsicht (Review) bietet eine begrenzte Sicherheit über die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses. Der Prüfer führt analytische Beurteilungen und Befragungen durch, ohne umfassende Einzelfallprüfungen. Das Ergebnis ist eine negative Aussage: ‚Es sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die darauf hindeuten, dass der Jahresabschluss nicht in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt wurde.‘ Die prüferische Durchsicht ist weniger aufwendig als eine Vollprüfung, aber umfassender als AUP.
Steuerberater-Jahresabschluss ohne externe Prüfung
Für kleine und viele mittelgroße GmbHs, die nicht prüfungspflichtig sind, reicht in der Regel der durch einen Steuerberater erstellte Jahresabschluss aus. Dieser erfüllt die Anforderungen des § 242 ff. HGB und kann beim Unternehmensregister offengelegt werden. Eine externe Prüfung ist nur erforderlich, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder Dritte (z. B. Banken) dies verlangen. Auf OnlineBilanz.de bieten wir genau diesen Service: Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater, digital koordiniert, zu transparenten Festpreisen.
Praxis-Tipp: Kombination aus Steuerberater-Abschluss und gezielten AUP
Für viele kleine und mittelgroße GmbHs ist die Kombination optimal: Der Steuerberater erstellt den Jahresabschluss nach § 242 ff. HGB, und für spezifische Anforderungen von Banken oder Investoren werden gezielte Agreed upon Procedures beauftragt. So sparen Sie Kosten und erhalten dennoch die notwendige externe Sicherheit.
Fazit: Wann sind Agreed upon Procedures für Ihre GmbH sinnvoll?
Agreed upon Procedures sind ein wertvolles Instrument für GmbH-Geschäftsführer, die gezielt einzelne Sachverhalte extern prüfen lassen möchten – ohne den Aufwand und die Kosten einer vollständigen Jahresabschlussprüfung. Sie eignen sich besonders dann, wenn Banken, Investoren oder Gesellschafter Transparenz über bestimmte Bilanzpositionen, Kennzahlen oder Prozesse verlangen.
Entscheidend ist die präzise Definition der zu prüfenden Handlungen im Auftragsbrief – nur so können Missverständnisse vermieden und die Erwartungen aller Beteiligten erfüllt werden. Die enge Zusammenarbeit zwischen Steuerberater, der den Jahresabschluss erstellt, und dem Prüfer, der die AUP durchführt, ist dabei unerlässlich.
Handlungsempfehlungen für Geschäftsführer
-
Prüfen Sie, ob eine gesetzliche Prüfungspflicht besteht (§ 267, § 316 HGB) – AUP ersetzen diese nicht
-
Klären Sie mit Bank, Investor oder Gesellschafter, welche konkreten Sachverhalte geprüft werden sollen
-
Beauftragen Sie einen Steuerberater mit der ordnungsgemäßen Erstellung des Jahresabschlusses nach § 242 ff. HGB
-
Definieren Sie gemeinsam mit Steuerberater und Prüfer präzise die zu prüfenden Handlungen im Auftragsbrief
-
Stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen (Buchhaltung, Verträge, Belege) vollständig und geordnet vorliegen
-
Planen Sie ausreichend Zeit ein – AUP dauern in der Regel 3–6 Wochen
-
Nutzen Sie den AUP-Bericht aktiv in Verhandlungen mit Banken oder Investoren
Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Unsere zugelassenen Steuerberater erstellen den Jahresabschluss nach § 243 ff. HGB, prüfen ihn fachlich und unterzeichnen rechtsverbindlich – und stellen bei Bedarf alle Unterlagen strukturiert für eine anschließende AUP-Prüfung bereit.
„Agreed upon Procedures sind kein Ersatz für eine vollständige Prüfung, aber ein effizientes Werkzeug, um gezielt Transparenz zu schaffen. Entscheidend ist, dass Geschäftsführer verstehen, was AUP leisten – und was nicht. Wer das berücksichtigt, kann mit AUP viel Vertrauen bei Banken und Investoren schaffen, ohne unnötige Kosten zu erzeugen.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Häufig gestellte Fragen
Kann jeder Steuerberater Agreed upon Procedures durchführen?
Nein. Agreed upon Procedures dürfen nur Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer nach ISRS 4400 (neu) bzw. IDW PS 900 durchführen. Steuerberater ohne WP-Zulassung sind nicht berechtigt, AUP-Berichte auszustellen. Sie können jedoch die Buchhaltung vorbereiten und den AUP-Auftrag koordinieren.
Sind Agreed upon Procedures bei Banken als Prüfungsnachweis anerkannt?
Das hängt vom Einzelfall ab. Viele Banken akzeptieren einen AUP-Bericht zur Verifizierung bestimmter Kennzahlen (z. B. Eigenkapitalquote, Liquidität), wenn die Handlungen mit der Bank vorab vereinbart wurden. Ein vollwertiger Ersatz für eine Jahresabschlussprüfung ist ein AUP-Bericht jedoch nicht.
Wie lange dauert ein Agreed upon Procedures-Auftrag in der Regel?
Die Dauer hängt vom Umfang der vereinbarten Handlungen ab. Einfache AUP-Aufträge (z. B. Abstimmung einzelner Bilanzposten) können binnen weniger Tage abgeschlossen werden. Umfangreiche Untersuchungen (z. B. Due Diligence mit mehreren Sachverhalten) benötigen oft 2–4 Wochen.
Müssen Agreed upon Procedures-Berichte offengelegt werden?
Nein. Anders als geprüfte Jahresabschlüsse unterliegen AUP-Berichte keiner gesetzlichen Offenlegungspflicht nach § 325 HGB. Sie werden in der Regel nur an die Auftraggeber (Gesellschafter, Geschäftsführung, ggf. Banken) übergeben und bleiben vertraulich.
Können Agreed upon Procedures nachträglich in eine Jahresabschlussprüfung umgewandelt werden?
Nein. Ein AUP-Auftrag kann nicht nachträglich in eine Jahresabschlussprüfung umgewandelt werden, da Umfang, Ziel und Berichterstattung grundlegend unterschiedlich sind. Wer eine vollumfängliche Prüfung benötigt, muss einen separaten Prüfungsauftrag nach § 316 ff. HGB erteilen.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW), Wirtschaftsprüferkammer (WPK). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


