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Datum

Lesedauer

15–22 Minuten

OnlineBilanzBlogAbschreibung SKR04

Abschreibung buchen SKR04 2026: Anleitung & Buchungssätze

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die korrekte Buchung von Abschreibungen im SKR04-Kontenrahmen gehört zu den zentralen Pflichten im Rechnungswesen. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen praxisnah, welche Konten Sie verwenden, wie Sie lineare und außerplanmäßige Abschreibungen buchen und worauf Sie bei GWG, Gebäuden und immateriellen Vermögensgegenständen achten müssen. Die Grundlage bildet dabei stets die Aktivierung im SKR04, bevor planmäßige Wertminderungen erfasst werden. Alle Angaben gelten nach aktueller Rechtslage Stand 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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Kurzantwort

Im SKR04 buchen Sie Abschreibungen auf das jeweilige Aufwandskonto (z. B. 4830 für Abschreibungen auf Sachanlagen) im Soll und auf das entsprechende Anlagekonto im Haben. Eine detaillierte Übersicht zu Buchungssätzen und Methoden der Abschreibung hilft bei der korrekten Verbuchung nach linearer oder degressiver Methode. Bei linearer Abschreibung verteilen Sie die Anschaffungskosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer gemäß § 253 Abs. 3 HGB. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto können sofort abgeschrieben werden (§ 6 Abs. 2 EStG), außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen bei dauerhafter Wertminderung nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB.

Was ist eine Abschreibung nach SKR04?

Die Abschreibung (AfA – Absetzung für Abnutzung) bildet die planmäßige Wertminderung von Anlagevermögen in der Bilanz ab. Nach § 253 Abs. 3 HGB sind Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen anzusetzen. Der Kontenrahmen SKR04 (Standardkontenrahmen Prozessgliederungsprinzip) ist neben SKR03 einer der beiden verbreitetsten Kontenrahmen in Deutschland und wird insbesondere im DATEV-Umfeld von vielen GmbHs eingesetzt.

Im SKR04 sind die Konten nach dem Prozessgliederungsprinzip aufgebaut – Kontenklassen 0–2 bilden die Bilanz, Kontenklassen 5–7 die Erfolgsrechnung ab. Abschreibungen werden dabei als Aufwand in Klasse 6 (Betriebliche Aufwendungen) gebucht, während das korrespondierende Anlagekonto in Klasse 0 (Anlagevermögen) wertgemindert wird.

Abgrenzung: Planmäßige und außerplanmäßige Abschreibung

  • Planmäßige Abschreibung: Verteilung der Anschaffungs-/Herstellungskosten über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (§ 253 Abs. 3 Satz 1 HGB). Beispiel: Büromöbel, Maschinen, Fahrzeuge.
  • Außerplanmäßige Abschreibung: Vornahme bei dauerhafter Wertminderung unter den fortgeführten Buchwert (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB). Beispiel: technischer Defekt, Marktwertverfall.

Praxis-Tipp SKR04

Im SKR04 sind Abschreibungskonten durchgängig in der Kontenklasse 6 hinterlegt – beispielsweise Konto 6200 (Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände) oder 6210 (Abschreibungen auf Sachanlagen). Die klare Strukturierung erleichtert die Auswertung und den Soll-Ist-Vergleich im laufenden Geschäftsjahr.

Relevante Konten im SKR04 für Abschreibungen

Für die korrekte Verbuchung von Abschreibungen nach SKR04 ist die Kenntnis der relevanten Konten entscheidend. Die nachfolgende Tabelle zeigt die wichtigsten Konten für Anlage- und Abschreibungsbuchungen im SKR04-Kontenrahmen (Stand 2026):

Konto SKR04 Bezeichnung Kontenklasse Verwendung
0027 Geschäfts- oder Firmenwert 0 (Anlagevermögen) Aktivierung immaterieller Vermögensgegenstände
0030–0069 Immaterielle Vermögensgegenstände 0 (Anlagevermögen) Konzessionen, Patente, Lizenzen, Software
0200–0690 Sachanlagen (diverse) 0 (Anlagevermögen) Grundstücke, Gebäude, Maschinen, BGA, Fuhrpark
0320 Technische Anlagen und Maschinen 0 (Anlagevermögen) Produktionsanlagen
0410 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0 (Anlagevermögen) Büromöbel, IT-Hardware
0520 PKW 0 (Anlagevermögen) Firmenwagen
6200 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 6 (Aufwand) Abschreibung Software, Lizenzen
6210 Abschreibungen auf Sachanlagen 6 (Aufwand) Abschreibung Maschinen, BGA, Fuhrpark
6220 Abschreibungen auf Finanzanlagen 6 (Aufwand) Beteiligungen, Wertpapiere des AV
6260 Abschreibungen aus dem Zugang zum Betriebsvermögen 6 (Aufwand) Sonderfälle (Einlage, Sachgründung)

In der Praxis wird überwiegend das Konto 6210 (Abschreibungen auf Sachanlagen) verwendet, da Sachanlagen wie Maschinen, Fahrzeuge und Betriebs- und Geschäftsausstattung den Großteil des abnutzbaren Anlagevermögens ausmachen. Bei Software und Lizenzen kommt Konto 6200 zum Einsatz.

„Viele Mandanten fragen uns, ob sie für jede Anlagenart ein eigenes Abschreibungskonto benötigen. Unsere Antwort: In der Finanzbuchhaltung reicht meist die Differenzierung nach immateriell (6200) und Sachanlagen (6210). Eine weitergehende Untergliederung kann in der Anlagenbuchhaltung erfolgen, ist aber für die Buchung selbst nicht zwingend.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Buchungssatz für lineare Abschreibung im SKR04

Die lineare Abschreibung ist die in der Praxis am häufigsten angewandte Methode. Sie verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Nach § 253 Abs. 3 Satz 2 HGB ist die Abschreibung planmäßig vorzunehmen – linear, degressiv (seit 2011 handelsrechtlich nicht mehr zulässig) oder leistungsabhängig.

Standard-Buchungssatz lineare Abschreibung (SKR04)

Der klassische Buchungssatz für die jährliche Abschreibung lautet:

Buchungssatz

Soll 6210 Abschreibungen auf Sachanlagen Haben 0XXX Anlagekonto (z. B. 0410 BGA, 0520 PKW)

Dieser Buchungssatz wird in der Regel zum Jahresabschluss (31.12.) oder monatlich im Rahmen der unterjährigen Periodenabgrenzung gebucht. Die Gegenbuchung erfolgt direkt auf dem Anlagekonto, wodurch der Buchwert des Vermögensgegenstands in der Bilanz gemindert wird.

Praxisbeispiel: Abschreibung einer Maschine

Eine GmbH erwirbt am 01.01.2025 eine Produktionsmaschine für 60.000 € netto. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 10 Jahre. Die jährliche Abschreibung beträgt somit 6.000 € (60.000 € / 10 Jahre).

  • Anschaffung (01.01.2025): Soll 0320 Technische Anlagen und Maschinen 60.000 € / Haben Bank oder Verbindlichkeiten 60.000 €
  • Jahresabschreibung (31.12.2025): Soll 6210 Abschreibungen auf Sachanlagen 6.000 € / Haben 0320 Technische Anlagen und Maschinen 6.000 €
  • Buchwert 31.12.2025: 54.000 € (60.000 € – 6.000 €)

Achtung: Zeitanteilige Abschreibung bei unterjährigem Zugang

Wird ein Wirtschaftsgut unterjährig angeschafft, ist die Abschreibung zeitanteilig (pro rata temporis) vorzunehmen. Bei Anschaffung am 01.07.2025 würde die Abschreibung 2025 nur 6 Monate betragen: 6.000 € × 6/12 = 3.000 €. Dies gilt sowohl handelsrechtlich als auch steuerlich (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG).

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) im SKR04 buchen

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind selbständig nutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten bestimmte Wertgrenzen nicht überschreiten. Die steuerliche Sonderregelung nach § 6 Abs. 2 EStG ermöglicht einen Sofortabzug im Jahr der Anschaffung. Handelsrechtlich ist diese Vereinfachung zulässig, sofern sie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht und die Ansatz- und Bewertungsstetigkeit (§ 246 Abs. 3, § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) gewahrt bleibt.

GWG-Grenzen 2026

Nettowert Behandlung Rechtsgrundlage
Bis 250 € Sofortabzug als Betriebsausgabe (kein Anlagevermögen) § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG
251 € bis 800 € Wahlrecht: Sofortabzug oder Poolabschreibung über 5 Jahre § 6 Abs. 2 bzw. Abs. 2a EStG
801 € bis 1.000 € Poolabschreibung über 5 Jahre (20 % p. a.) § 6 Abs. 2a EStG
Über 1.000 € Reguläre Abschreibung über Nutzungsdauer § 7 EStG, § 253 HGB

Buchung GWG-Sofortabzug (bis 800 €, Wahlrecht)

Bei Ausübung des Sofortabzugs wird das GWG nicht im Anlagevermögen aktiviert, sondern direkt als Aufwand gebucht:

Buchungssatz Sofortabzug

Soll 6265 Abschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter (SKR04) Haben Bank / Verbindlichkeiten

Beispiel: Kauf eines Bürostuhls für 480 € netto am 15.03.2025. Buchung: Soll 6265 / Haben Bank 480 €. Der Stuhl erscheint nicht in der Anlagenbuchhaltung, sondern wird sofort erfolgswirksam erfasst.

Buchung Sammelposten (Pool) nach § 6 Abs. 2a EStG

Für GWG zwischen 251 € und 1.000 € kann alternativ ein Sammelposten gebildet werden, der über 5 Jahre mit jeweils 20 % abgeschrieben wird:

  • Zugang: Soll 0497 Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter / Haben Bank
  • Jährliche Abschreibung: Soll 6267 Abschreibungen auf Sammelposten / Haben 0497 Sammelposten (20 % des Poolwerts)

„In der Praxis empfehlen wir GmbHs, sich für eine Methode zu entscheiden und diese konsequent anzuwenden. Wer im laufenden Jahr den Sofortabzug nutzt, muss dies für alle GWG bis 800 € tun. Der Pool ist optional, bindet aber für 5 Jahre. Eine Mischung innerhalb eines Wirtschaftsjahres ist steuerlich unzulässig.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Außerplanmäßige Abschreibung im SKR04 buchen

Eine außerplanmäßige Abschreibung liegt vor, wenn der beizulegende Wert eines Vermögensgegenstands des Anlagevermögens unter den planmäßig fortgeführten Buchwert sinkt. Nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB muss bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben werden (Niederstwertprinzip). Bei voraussichtlich nur vorübergehender Wertminderung besteht für Finanzanlagen ein Abschreibungswahlrecht (§ 253 Abs. 3 Satz 6 HGB).

Anlässe für außerplanmäßige Abschreibungen

  • Technische Überholung oder Verschleiß über das normale Maß hinaus
  • Unfallschaden, Brand, Naturkatastrophe
  • Marktpreisverfall (z. B. bei IT-Hardware, Smartphones)
  • Rechtliche oder wirtschaftliche Nutzungsbeschränkung (z. B. Wegfall einer Betriebsgenehmigung)
  • Insolvenz eines Mieters bei vermieteten Immobilien (dauerhafte Wertminderung)

Buchungssatz außerplanmäßige Abschreibung (SKR04)

Der Buchungssatz ist strukturell identisch mit der planmäßigen Abschreibung, jedoch wird häufig ein separates Konto zur besseren Auswertbarkeit verwendet:

Buchungssatz

Soll 6215 Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen Haben 0XXX Anlagekonto

Beispiel: Ein PKW (Anschaffungskosten 40.000 €, Buchwert nach 2 Jahren 28.000 €) erleidet einen Unfallschaden. Der Wiederbeschaffungswert beträgt nur noch 18.000 €. Buchung: Soll 6215 / Haben 0520 PKW 10.000 €.

Wertaufholung nach § 253 Abs. 5 HGB

Entfallen die Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung (z. B. Markterholung, Reparatur), so besteht nach § 253 Abs. 5 HGB eine Wertaufholungspflicht bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungs-/Herstellungskosten. Die Zuschreibung wird gebucht als:

Soll 0XXX Anlagekonto / Haben 6805 Erträge aus Zuschreibungen zum Anlagevermögen (SKR04)

Beachten Sie: Dokumentationspflicht

Außerplanmäßige Abschreibungen müssen im Anhang erläutert werden (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB für mittelgroße/große GmbH). Auch bei kleinen GmbH empfiehlt sich eine interne Dokumentation der Wertminderungsgründe für Zwecke der Betriebsprüfung und Nachvollziehbarkeit.

Monatliche Abschreibung im SKR04 buchen

Für eine unterjährige, periodengerechte Erfolgsermittlung (z. B. für betriebswirtschaftliche Auswertungen, BWA) ist es sinnvoll, Abschreibungen monatlich zu buchen. Dies ermöglicht eine verursachungsgerechte Zuordnung des Aufwands und verbessert die Aussagekraft von Monats- oder Quartalsabschlüssen. Handelsrechtlich ist dies nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (§ 238 Abs. 1 HGB) zulässig und in der Praxis üblich.

Berechnung der monatlichen Abschreibung

Die monatliche Abschreibung ergibt sich aus der Jahresabschreibung dividiert durch 12. Beispiel: Jahresabschreibung 6.000 € → monatlich 500 €.

Buchungssatz monatliche Abschreibung

Jeden Monat (z. B. 31.01., 28.02., 31.03. etc.):Soll 6210 Abschreibungen auf Sachanlagen Haben 0XXX Anlagekonto Betrag: Jahresabschreibung / 12

Die Buchung kann manuell oder automatisiert (Dauerbuchung, Anlagenbuchhaltungs-Modul in DATEV oder vergleichbaren Systemen) erfolgen. Bei Verwendung einer professionellen Anlagenbuchhaltung werden die monatlichen Abschreibungen automatisch generiert und an die Finanzbuchhaltung übergeben.

Vorteile der monatlichen Abschreibung

  • Periodengerechte Erfolgsermittlung: Monatliche BWAs zeigen den realen Aufwand und verbessern Controlling und Planung.
  • Vermeidung von Ergebnissprüngen: Keine konzentrierte Buchung am Jahresende, die das Ergebnis stark beeinflusst.
  • Transparenz für Gesellschafter und Geschäftsführung: Unterjährige Kennzahlen (z. B. EBIT, Cashflow) sind realistischer.
  • Vorbereitung Jahresabschluss: Abschreibungen sind bereits erfasst, Jahresabschluss erfolgt schneller.

„Unsere Mandanten schätzen die monatliche Abschreibung besonders dann, wenn sie auf Basis der BWA laufende Entscheidungen treffen – etwa bei der Investitionsplanung oder der Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen. Wer seinen Jahresabschluss digital durch OnlineBilanz erstellen lässt, profitiert von der vollständigen Integration der Anlagenbuchhaltung in den Abschlussprozess.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Unterjährige Zugänge und Abgänge

Bei unterjährigem Zugang beginnt die Abschreibung im Folgemonat (Monatsprinzip) oder ab dem Monat der Anschaffung (je nach gewählter Methode). Bei Abgang endet die Abschreibung im Monat der Veräußerung oder des Ausscheidens. Die korrekte Buchung von Zu- und Abgängen ist essenziell für die Richtigkeit der Anlagenbuchhaltung.

Abschreibung auf Gebäude im SKR04 buchen

Gebäude stellen eine Sonderform des Sachanlagevermögens dar und unterliegen besonderen Abschreibungsregelungen. Nach § 253 Abs. 3 HGB sind Gebäude über ihre Nutzungsdauer abzuschreiben, sofern sie abnutzbar sind. Grund und Boden hingegen sind nicht abschreibbar, da sie nicht der Abnutzung unterliegen (§ 253 Abs. 1 HGB).

Trennung Grund und Boden / Gebäude

Beim Erwerb einer Immobilie muss der Kaufpreis nach § 253 Abs. 1 HGB aufgeteilt werden. Nur der auf das Gebäude entfallende Anteil ist abschreibbar. Die Aufteilung erfolgt nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder auf Basis von Gutachten, Bodenrichtwerten oder pauschalen Schätzverfahren (z. B. Arbeitshilfe der Finanzverwaltung).

Konto SKR04 Bezeichnung Abschreibbar
0210 Unbebaute Grundstücke Nein
0220 Bebaute Grundstücke (Grund und Boden) Nein
0230 Bebaute Grundstücke (Gebäude) Ja
0240 Grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurecht) Ggf. ja (zeitlich begrenzt)

Nutzungsdauer und Abschreibungssätze für Gebäude

Die steuerliche Nutzungsdauer für Gebäude ist in § 7 Abs. 4 EStG geregelt:

  • Wohngebäude (Fertigstellung nach 31.12.2022): 3 % p. a. (= 33,33 Jahre Nutzungsdauer)
  • Wohngebäude (Fertigstellung vor 01.01.2023): 2 % p. a. (= 50 Jahre)
  • Geschäftsgebäude (Gewerbe, Verwaltung): 3 % p. a. (= 33,33 Jahre)
  • Betriebsgebäude (Produktion, Lager): Individuelle Nutzungsdauer, oft 25–50 Jahre

Buchungssatz Gebäudeabschreibung (SKR04)

Buchungssatz

Soll 6211 Abschreibungen auf Gebäude (SKR04) Haben 0230 Bebaute Grundstücke (Gebäudeanteil)

Beispiel: Eine GmbH erwirbt 2025 ein Geschäftsgebäude. Kaufpreis gesamt 1.000.000 €, davon 250.000 € Grundstücksanteil, 750.000 € Gebäude. Nutzungsdauer 33,33 Jahre (3 % p. a.). Jahresabschreibung: 750.000 € × 3 % = 22.500 €.

Buchung 31.12.2025: Soll 6211 Abschreibungen auf Gebäude 22.500 € / Haben 0230 Gebäude 22.500 €.

Erhaltungsaufwand vs. Herstellungskosten

Investitionen in Gebäude müssen unterschieden werden:

  • Erhaltungsaufwand: Sofortabzug als Betriebsausgabe (z. B. Reparaturen, Instandhaltung). Buchung auf Konto 6300 (Instandhaltung).
  • Herstellungskosten (wesentliche Verbesserung): Aktivierung und Abschreibung über Restnutzungsdauer. Beispiel: Anbau, Aufstockung, Modernisierung mit Substanzverbesserung.

Vorsicht: Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG gelten Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen in den ersten 3 Jahren nach Anschaffung als Herstellungskosten, wenn sie (netto) 15 % der Gebäudeanschaffungskosten übersteigen. Diese müssen aktiviert und abgeschrieben werden – ein Sofortabzug ist nicht zulässig.

Abschreibung immaterieller Vermögensgegenstände im SKR04

Immaterielle Vermögensgegenstände sind nicht körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die der GmbH dauerhaft zur Nutzung dienen. Dazu zählen insbesondere Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte (Patente, Marken), Lizenzen, EDV-Software und der Geschäfts- oder Firmenwert. Nach § 248 Abs. 2 HGB dürfen selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens aktiviert werden (Aktivierungswahlrecht), entgeltlich erworbene müssen aktiviert werden (§ 246 Abs. 1 HGB).

Typische immaterielle Vermögensgegenstände in der Praxis

  • Software-Lizenzen: z. B. Microsoft Office, ERP-Systeme, Buchhaltungssoftware
  • Patente und Schutzrechte: Erworbene oder selbst entwickelte technische Erfindungen
  • Markenrechte, Domains: Markenanmeldungen, hochwertige Internet-Domains
  • Geschäfts- oder Firmenwert: Entsteht bei Unternehmenserwerb als Unterschiedsbetrag zwischen Kaufpreis und Zeitwert des Nettovermögens (§ 246 Abs. 1 Satz 4 HGB)

Nutzungsdauer immaterieller Vermögensgegenstände

Die Nutzungsdauer ist einzelfallbezogen zu bestimmen. Übliche Werte in der Praxis:

Vermögensgegenstand Nutzungsdauer (Jahre) Rechtsgrundlage / Praxis
Standard-Software (z. B. Office) 3 AfA-Tabelle, BMF
Individuelle Software / ERP 5–8 AfA-Tabelle, einzelfallabhängig
Patente 8–10 Laufzeit des Patents oder wirtschaftliche Nutzung
Lizenzen Vertragslaufzeit § 253 Abs. 3 HGB
Geschäfts- oder Firmenwert 10 (Regel) § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB (planmäßig)

Buchungssatz Abschreibung immaterielle Vermögensgegenstände (SKR04)

Buchungssatz

Soll 6200 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände Haben 0XXX Anlagekonto (z. B. 0055 Software, 0027 Geschäfts- oder Firmenwert)

Beispiel Software: Eine GmbH erwirbt eine ERP-Software für 15.000 € netto. Nutzungsdauer 5 Jahre. Jährliche Abschreibung: 15.000 € / 5 = 3.000 €.

Buchung 31.12.2025: Soll 6200 / Haben 0055 Software 3.000 €.

Geschäfts- oder Firmenwert nach § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB

Der Geschäfts- oder Firmenwert entsteht beim Erwerb eines Unternehmens (Asset Deal oder Share Deal mit Verschmelzung). Er darf nur angesetzt werden, wenn er entgeltlich erworben wurde. Nach § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB ist der Geschäfts- oder Firmenwert planmäßig über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Ist diese nicht verlässlich schätzbar, gilt eine Nutzungsdauer von 10 Jahren als Regelfall.

Buchung der jährlichen Abschreibung: Soll 6200 / Haben 0027 Geschäfts- oder Firmenwert (10 % des aktivierten Werts p. a. bei 10 Jahren Nutzungsdauer).

„Bei immateriellen Vermögensgegenständen kommt es häufig zu Unsicherheiten bezüglich der Nutzungsdauer. Unsere Steuerberater empfehlen, sich an den AfA-Tabellen der Finanzverwaltung zu orientieren und die Annahmen im Anhang oder intern zu dokumentieren – insbesondere bei individueller Software oder erworbenen Kundenbeziehungen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Häufige Fehler bei der Abschreibungsbuchung vermeiden

Die korrekte Verbuchung von Abschreibungen im SKR04 ist essentiell für einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss. In der Praxis treten jedoch immer wieder typische Fehler auf, die zu Bilanzierungsfehlern, falschen Steuererklärungen oder sogar zur Nichtigkeit des Jahresabschlusses führen können. Nachfolgend die wichtigsten Fehlerquellen und wie Sie diese vermeiden.

Fehler 1: Falsche Kontenzuordnung (SKR03 / SKR04 verwechseln)

SKR03 und SKR04 verwenden unterschiedliche Kontonummern. Wer von SKR03 auf SKR04 wechselt oder parallel mit beiden arbeitet, muss aufpassen:

  • SKR03: Abschreibungen auf Konto 4830 (Abschreibungen auf Sachanlagen), Anlagevermögen Klasse 0
  • SKR04: Abschreibungen auf Konto 6210 (Abschreibungen auf Sachanlagen), Anlagevermögen Klasse 0

Verwenden Sie stets die für Ihren Kontenrahmen vorgesehenen Konten. DATEV und andere Buchhaltungssysteme warnen meist bei falscher Kontenwahl.

Fehler 2: Keine zeitanteilige Abschreibung bei unterjährigem Zugang

Die Abschreibung ist pro rata temporis vorzunehmen. Wer einen PKW am 01.10.2025 anschafft, darf 2025 nur 3 Monate abschreiben (3/12 der Jahresabschreibung). Eine volle Jahresabschreibung ist unzulässig und führt zu überhöhtem Aufwand und fehlerhafter Bilanz.

Fehler 3: Abschreibung auf nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter

Nur abnutzbare Vermögensgegenstände dürfen abgeschrieben werden. Nicht abschreibbar sind:

  • Grund und Boden (§ 253 Abs. 1 HGB)
  • Kunstgegenstände ohne Wertverzehr
  • Finanzanlagen (Beteiligungen, Wertpapiere) – hier nur außerplanmäßige Abschreibung bei dauerhafter Wertminderung

Fehler 4: Abschreibung unter Erinnerungswert (1 €)

Ein Vermögensgegenstand darf bilanziell maximal bis auf einen Erinnerungswert von 1 € abgeschrieben werden. Eine vollständige Abschreibung auf 0 € ist handelsrechtlich unzulässig, solange der Gegenstand noch im Betriebsvermögen vorhanden und nutzbar ist.

Fehler 5: Fehlende Abstimmung Anlagenbuchhaltung / Finanzbuchhaltung

Die Anlagenbuchhaltung (Anlagenspiegel) muss mit den Buchungen in der Fibu übereinstimmen. Abweichungen führen zu fehlerhaften Abschlüssen. Prüfen Sie zum Jahresabschluss:

  • Stimmt der Buchwert laut Anlagenspiegel mit dem Saldo der Anlagekonten (Klasse 0) überein?
  • Wurden alle Zu- und Abgänge korrekt erfasst (Anschaffung, Verkauf, Verschrottung)?
  • Sind die Abschreibungsbeträge aus dem Anlagenspiegel in der Fibu (Konto 6210 etc.) gebucht?
  • Wurden außerplanmäßige Abschreibungen dokumentiert und korrekt gebucht?

Vorsicht: Steuerliche vs. handelsrechtliche Abschreibung

Handelsrechtlich gilt das Maßgeblichkeitsprinzip (§ 5 Abs. 1 EStG), jedoch gibt es Unterschiede: z. B. bei degressiver Abschreibung (steuerlich zeitweise möglich, handelsrechtlich seit 2011 nicht) oder bei Sonderabschreibungen nach § 7g EStG. Klären Sie mit Ihrem Steuerberater, ob latente Steuern zu bilden sind (§ 274 HGB).

„Die häufigsten Korrekturen, die wir beim Jahresabschluss vornehmen, betreffen fehlende zeitanteilige Abschreibungen und nicht abgestimmte Anlagenspiegel. Wer von Anfang an sauber bucht – ob selbst oder mit externer Unterstützung – spart beim Jahresabschluss Zeit und Kosten. OnlineBilanz bietet daher nicht nur den Jahresabschluss, sondern auf Wunsch auch die laufende Buchführung inklusive Anlagenbuchhaltung zu transparenten Festpreisen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Kann ich im SKR04 zwischen planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibung unterscheiden?

Ja, im SKR04 werden planmäßige Abschreibungen auf Konto 4830 (Abschreibungen auf Sachanlagen) oder 4832 (Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände) gebucht, während außerplanmäßige Abschreibungen häufig auf separaten Konten wie 4840 erfasst werden, um sie in der GuV gesondert auszuweisen. Dies erleichtert die Nachvollziehbarkeit und Transparenz im Jahresabschluss.

Welche Nutzungsdauer gilt für Software-Lizenzen im SKR04?

Software-Lizenzen sind immaterielle Vermögensgegenstände und werden üblicherweise über drei Jahre abgeschrieben, sofern keine kürzere vertragliche oder technische Nutzungsdauer vorliegt. Das BMF hat in seinem Schreiben vom 26.02.2021 drei Jahre als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Standardsoftware festgelegt.

Muss ich Abschreibungen auch buchen, wenn ich keine Gewinnerzielungsabsicht habe?

Ja, auch bei fehlendem Gewinn unterliegen buchführungspflichtige Unternehmen nach § 238 HGB der Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung. Abschreibungen sind zwingend vorzunehmen, um den tatsächlichen Wert des Anlagevermögens zu erfassen und das Prinzip der Periodenabgrenzung nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB einzuhalten.

Was passiert, wenn ich die Abschreibung auf das falsche Konto gebucht habe?

Fehlerhafte Buchungen müssen durch Stornierung oder Umbuchung korrigiert werden. Buchen Sie die fehlerhafte Buchung zurück und erfassen Sie den Vorgang auf dem korrekten Konto. Im Jahresabschluss kann eine falsche Kontierung zu Fehlern in der GuV und Bilanz führen und sollte daher zeitnah berichtigt werden, um spätere Rückfragen durch Betriebsprüfung oder Finanzamt zu vermeiden.

Kann ich bei degressive Abschreibung im SKR04 dieselben Konten verwenden wie bei linearer?

Ja, die Konten im SKR04 unterscheiden nicht nach Abschreibungsmethode, sondern nach Art des Vermögensgegenstandes. Degressive Abschreibung war handelsrechtlich nach § 253 Abs. 3 HGB nur bis 2008 zulässig. Steuerrechtlich ist sie ab 2011 wieder ausgeschlossen (§ 7 Abs. 2 EStG wurde aufgehoben). Für Altfälle oder Sonderfälle buchen Sie auf dieselben Konten.

Wo finde ich im SKR04 das Konto für Abschreibungen auf Firmenwert?

Abschreibungen auf einen derivativen Firmenwert (Geschäfts- oder Firmenwert aus Unternehmenskauf) werden im SKR04 auf Konto 4835 (Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert) gebucht. Der Firmenwert ist nach § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB aktivierungspflichtig und wird planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 253 HGB (Zugangs- und Folgebewertung), § 6 EStG (Bewertung), § 7 EStG (Absetzung für Abnutzung), § 238 HGB (Buchführungspflicht). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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