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18–27 Minuten

OnlineBilanzBlogExistenzgründerkredit

Existenzgründerkredit 2026: Voraussetzungen & KfW-Förderung

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Existenzgründerkredit ist für viele Gründer das zentrale Finanzierungsinstrument in der Startphase. Als spezielle Form des Firmenkredits bieten neben klassischen Bankkrediten vor allem KfW-Förderprogramme und Landesförderbanken günstige Konditionen, niedrige Zinsen und tilgungsfreie Anlaufjahre. Dieser Artikel erklärt Voraussetzungen, bilanzielle Behandlung, Haftungsrisiken und die Pflichten zur Buchführung und Offenlegung nach Kreditaufnahme.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Ein Existenzgründerkredit ist ein spezielles Darlehen für Unternehmensgründer, das durch KfW-Programme, Landesförderbanken oder Hausbanken bereitgestellt wird. Die wichtigsten Vorteile sind niedrige Zinssätze, tilgungsfreie Anfangsjahre und oft fehlende Sicherheitenanforderungen durch Bürgschaftsbanken. Bilanziell werden Kredite als Verbindlichkeiten passiviert, die Zinsen als Betriebsausgaben erfasst. GmbH-Geschäftsführer haften bei sorgfältiger Geschäftsführung grundsätzlich nicht persönlich, müssen aber Insolvenzantragspflichten und Existenzvernichtungshaftung beachten.

Was ist ein Existenzgründerkredit und für wen ist er geeignet?

Ein Existenzgründerkredit ist ein zweckgebundenes Finanzierungsinstrument, das speziell für die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens konzipiert ist. Im Gegensatz zu klassischen Unternehmenskrediten berücksichtigen Existenzgründerkredite die besondere Situation von Gründern, die noch keine Geschäftshistorie, keine ausreichenden Sicherheiten und oft kein hohes Eigenkapital vorweisen können. Anbieter sind vor allem die KfW-Bankengruppe, Landesförderbanken sowie vereinzelt auch Privatbanken mit speziellen Gründerprogrammen.

Für GmbH-Geschäftsführer ist die Frage nach dem passenden Existenzgründerkredit eng mit der Kapitalausstattung nach § 5 Abs. 1 GmbHG verbunden. Das gesetzliche Mindeststammkapital von 25.000 Euro muss zwar durch Bareinlagen oder Sacheinlagen erbracht werden, doch häufig reicht diese Summe für den Unternehmensaufbau nicht aus. Hier setzt der Existenzgründerkredit an: Er finanziert Investitionen in Sachanlagen, Warenlager, Softwarelizenzen, Marketingmaßnahmen oder stellt Betriebsmittel für die Anlaufphase bereit.

Typische Verwendungszwecke in der Praxis

  • Investitionen: Maschinen, Fahrzeuge, IT-Infrastruktur, Büroausstattung
  • Betriebsmittel: Wareneinkauf, Miete, Personalkosten in der Anlaufphase
  • Fremdkapital für GmbH-Gründung: Ergänzung zur Stammeinlage, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden
  • Übernahme bestehender Unternehmen: Kaufpreisfinanzierung bei Nachfolge oder Unternehmenskauf

Praxis-Hinweis

Die Darlehensmittel dürfen nicht zur Erbringung der Stammeinlage nach § 7 Abs. 2 GmbHG verwendet werden. Wer die 25.000 Euro mit Fremdkapital aufbringt, begeht eine verbotene verdeckte Sacheinlage und haftet persönlich. Der Existenzgründerkredit finanziert die wirtschaftliche Ausstattung, nicht die Erfüllung der Kapitalaufbringungspflicht.

Welche Voraussetzungen gelten und welche Vorteile bieten Existenzgründerkredite?

Existenzgründerkredite zeichnen sich durch günstigere Konditionen aus als klassische Unternehmenskredite. Das liegt zum einen an staatlichen Förderungen (z. B. über die KfW oder Landesförderbanken), zum anderen an der Haftungsübernahme durch öffentliche Bürgschaftsbanken. Die wichtigsten Voraussetzungen betreffen die Bonität des Gründers, die Plausibilität des Geschäftsmodells sowie die Eigenkapitalquote.

Zentrale Anforderungen im Überblick

Kriterium Anforderung Hinweis für GmbH-Geschäftsführer
Eigenkapitalquote Mindestens 10–15 % der Gesamtinvestition Stammkapital zählt als Eigenkapital, muss aber frei verfügbar bleiben (§ 30 GmbHG Kapitalerhaltung)
Businessplan Detaillierte Planung über 3 Jahre, inkl. Liquiditätsplan Steuerberater erstellt oft die Finanzplanung; bei OnlineBilanz digital koordiniert
Bonität Positive Schufa, keine Insolvenzverfahren Persönliche Bonität des Gesellschafter-Geschäftsführers wird geprüft, nicht nur die der GmbH
Fachliche Qualifikation Nachweis branchenspezifischer Kenntnisse oder Berufserfahrung Bei technischen Berufen: Meisterbrief, IHK-Zertifikat, Hochschulabschluss

Zentrale Vorteile gegenüber klassischen Krediten

  • Niedrigere Zinsen: Durch staatliche Subventionierung oft 1–2 Prozentpunkte günstiger
  • Tilgungsfreie Anlaufjahre: KfW-Programme gewähren häufig 1–2 tilgungsfreie Jahre
  • Längere Laufzeiten: Bis zu 20 Jahre bei Investitionskrediten, 10 Jahre bei Betriebsmitteln
  • Haftungsfreistellung: Bürgschaftsbanken übernehmen bis zu 80 % des Ausfallrisikos gegenüber der Hausbank
  • Nachrangdarlehen: Einige Programme (z. B. KfW-ERP-Gründerkredit) treten im Insolvenzfall hinter andere Gläubiger zurück

„In der Praxis scheitern viele Gründer nicht am fehlenden Konzept, sondern an der unzureichenden Finanzplanung. Wer den Kapitalbedarf für die ersten 12–18 Monate realistisch abbildet und mit einem belastbaren Businessplan zum Bankgespräch geht, erhöht die Bewilligungschancen erheblich.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche KfW-Förderprogramme stehen Existenzgründern 2026 zur Verfügung?

Die KfW-Bankengruppe bietet verschiedene Förderprogramme für Existenzgründer an, die sich nach Unternehmensgröße, Finanzierungszweck und Gründungszeitpunkt unterscheiden. Alle KfW-Kredite werden über die Hausbank beantragt (Hausbankprinzip). Die Hausbank reicht den Antrag an die KfW weiter, die bei Bewilligung die Mittel bereitstellt. Die Hausbank trägt dabei oft nur ein geringes oder kein Risiko.

KfW-Gründerkredit (Programm 073/074/075)

Das Standardprogramm für Gründer und junge Unternehmen bis fünf Jahre nach Gründung. Es finanziert Investitionen und Betriebsmittel bis maximal 125.000 Euro (Programm 073) bzw. 25 Millionen Euro (Programm 074/075 für größere Vorhaben). Der effektive Jahreszins liegt 2026 – abhängig von Bonität und Sicherheiten – zwischen 3,5 und 5,5 Prozent. Die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Anlaufjahren.

ERP-Gründerkredit – Startgeld (Programm 067)

Für kleinere Gründungsvorhaben bis 125.000 Euro. Besonderheit: Die KfW übernimmt 80 Prozent des Ausfallrisikos gegenüber der Hausbank. Dadurch werden auch Gründer ohne Sicherheiten finanzierbar. Die Zinsen sind bonitätsabhängig, aber niedriger als bei klassischen Krediten. Laufzeit bis 10 Jahre, bis zu 2 tilgungsfreie Jahre.

ERP-Kapital für Gründung (Programm 058)

Ein Nachrangdarlehen bis 500.000 Euro, das bilanziell wie Eigenkapital behandelt wird und die Eigenkapitalquote stärkt. Es tritt im Insolvenzfall hinter alle anderen Gläubiger zurück, wird aber nicht persönlich besichert. Ideal für GmbH-Geschäftsführer, die ihre Eigenkapitalbasis stärken wollen, ohne weitere Gesellschafter aufzunehmen. Die Zinsen sind fest für zehn Jahre, tilgungsfreie Phase bis zu sieben Jahre.

Programm Maximalbetrag Besonderheit Zielgruppe
KfW-Gründerkredit 073 125.000 € Standard, Investitionen + Betriebsmittel Kleinere Gründungen, Freiberufler, Einzelunternehmen
KfW-Gründerkredit 074/075 25 Mio. € Große Vorhaben, höhere Anforderungen GmbH, UG, größere Investitionen
ERP-Startgeld 067 125.000 € 80 % Haftungsfreistellung durch KfW Gründer ohne Sicherheiten
ERP-Kapital 058 500.000 € Nachrangdarlehen, keine persönliche Besicherung Eigenkapitalstärkung für GmbH

Achtung: Hausbankprinzip

KfW-Kredite werden nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern ausschließlich über die Hausbank (Sparkasse, Volksbank, Privatbank). Die Hausbank prüft den Antrag und leitet ihn an die KfW weiter. Eine gute Vorbereitung des Antrags – idealerweise mit Unterstützung eines Steuerberaters – ist daher entscheidend.

Welche Rolle spielen Landesförderbanken und Bürgschaftsbanken?

Neben der KfW bieten alle 16 Bundesländer eigene Förderprogramme über Landesförderbanken oder Investitionsbanken an. Diese Programme ergänzen die KfW-Angebote und sind oft noch stärker auf regionale Besonderheiten zugeschnitten. Typische Förderschwerpunkte sind innovative Technologien, Digitalisierung, Nachhaltigkeit oder Gründungen in strukturschwachen Regionen.

Beispiele für Landesförderprogramme 2026

  • L-Bank Baden-Württemberg: Startfinanzierung 80 mit bis zu 200.000 Euro Darlehenssumme, günstiger Zinssatz ab 2,5 %
  • NRW.BANK: NRW/EU.Mikrodarlehen bis 25.000 Euro ohne Sicherheiten, ideal für Kleingründungen
  • Investitionsbank Berlin (IBB): IBB-Förderprogramme für Gründung, Wachstum und Nachfolge, kombinierbar mit KfW-Mitteln
  • Bayern: LfA-Startkredit mit Haftungsfreistellung durch die Bürgschaftsbank Bayern, bis 2 Mio. Euro
  • Hamburg: IFB-Innovationskredit für technologieorientierte Gründungen, bis 1 Mio. Euro

Die Konditionen unterscheiden sich je nach Bundesland deutlich. Eine Recherche auf den Websites der jeweiligen Landesbank oder ein Beratungsgespräch mit einem Steuerberater lohnt sich. Viele Landesförderbanken bieten außerdem kostenlose Erstberatungen oder Gründersprechtage an.

Bürgschaftsbanken: Ausfallrisiko reduzieren

Bürgschaftsbanken sind landeseigene Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft. Sie übernehmen Bürgschaften für Kredite, wenn Gründer nicht genügend eigene Sicherheiten (Immobilien, Lebensversicherungen, Wertpapierdepots) vorweisen können. Die Bürgschaftsbank springt im Ernstfall für bis zu 80 Prozent der Kreditsumme ein – gegenüber der Hausbank, nicht gegenüber dem Darlehensnehmer. Der Gründer haftet weiterhin persönlich, aber die Bank erhält Sicherheit.

Praxis-Tipp

Für GmbH-Geschäftsführer bedeutet eine Bürgschaftsbank-Bürgschaft: Die GmbH haftet ohnehin nur beschränkt (§ 13 Abs. 2 GmbHG), doch Banken verlangen häufig eine persönliche Bürgschaft des Gesellschafters. Übernimmt die Bürgschaftsbank einen Großteil des Risikos, sinkt der persönliche Haftungsumfang erheblich.

„Viele Gründer kennen die Landesförderbanken und Bürgschaftsbanken gar nicht. Dabei sind deren Programme oft flexibler und schneller bewilligt als KfW-Kredite. Wer sich frühzeitig informiert und die Förderlandschaft strategisch nutzt, kann mehrere Programme kombinieren und so die Finanzierung optimieren.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie erstellt man einen bankfähigen Businessplan und welche Rolle spielt der Steuerberater?

Ein bankfähiger Businessplan ist das Herzstück jeder Kreditanfrage. Er dient nicht nur der Bank als Entscheidungsgrundlage, sondern zwingt den Gründer, sein Vorhaben strukturiert zu durchdenken. Für GmbH-Geschäftsführer gilt: Der Businessplan muss nicht nur das Geschäftsmodell, sondern auch die gesellschaftsrechtliche Struktur, die Kapitalausstattung nach § 5 GmbHG und die geplante Geschäftsführervergütung (wichtig für § 19 EStG und § 8 Abs. 3 KStG verdeckte Gewinnausschüttung) transparent darstellen.

Struktur eines bankfähigen Businessplans

  1. Executive Summary: Zusammenfassung auf max. 2 Seiten – Geschäftsidee, Alleinstellungsmerkmal, Kapitalbedarf
  2. Gründerperson und Qualifikation: Lebenslauf, fachliche Eignung, bisherige Berufserfahrung
  3. Geschäftsmodell und Marktanalyse: Produkt/Dienstleistung, Zielgruppe, Wettbewerb, Marktvolumen
  4. Marketing und Vertrieb: Preisstrategie, Vertriebskanäle, Kundengewinnung
  5. Rechtsform und Organisation: GmbH-Struktur, Gesellschaftervertrag, Geschäftsführung, Prokura
  6. Finanzplanung (3 Jahre): Umsatz-, Kosten- und Liquiditätsplan, Bilanz- und GuV-Prognose
  7. Investitions- und Finanzierungsplan: Aufstellung des Kapitalbedarfs, Eigen- und Fremdkapital, Tilgungsplan
  8. Chancen und Risiken: Sensitivitätsanalyse, worst-case-Szenario

Finanzplanung: Anforderungen der Banken

Die Bank prüft vor allem die Plausibilität der Umsatz- und Kostenplanung sowie die Liquiditätssituation in den ersten 24 Monaten. Ein realistischer Liquiditätsplan zeigt auf Monatsbasis, wann welche Einnahmen und Ausgaben anfallen. Für GmbH-Gründungen sind insbesondere folgende Positionen relevant:

  • Gründungskosten: Notar, Handelsregister, Gewerbeanmeldung, Steuerberatung – ca. 1.000–3.000 Euro
  • Stammkapital: 25.000 Euro (davon mind. 12.500 Euro sofort einzuzahlen nach § 7 Abs. 2 GmbHG)
  • Betriebsmittel: Miete, Personal, Wareneinkauf, Versicherungen – erste 6–12 Monate
  • Investitionen: Maschinen, IT, Fahrzeuge, Erstausstattung
  • Geschäftsführervergütung: Angemessene Vergütung für den Gesellschafter-Geschäftsführer (Fremdvergleich nach § 8 Abs. 3 KStG)

Rolle des Steuerberaters

Steuerberater erstellen nicht nur den Jahresabschluss, sondern unterstützen bereits in der Gründungsphase bei der Finanzplanung, der Rechtsformwahl und der steuerlichen Optimierung. Im Rahmen der Existenzgründerberatung erstellen viele Steuerberater den Finanzierungsplan, begleiten die Kreditverhandlungen und prüfen die Verträge. Bei OnlineBilanz koordiniert Servet Gündogan als Büroleiter zwischen Mandant und Steuerberater-Team, sodass die Finanzplanung digital und transparent abläuft – ideal für Gründer, die ihre Buchhaltung und Planung von Anfang an professionell aufsetzen möchten.

  • Executive Summary (max. 2 Seiten) erstellt
  • Umsatz- und Kostenplanung für 3 Jahre auf Monatsbasis
  • Liquiditätsplan (erste 24 Monate) mit realistischen Zahlungszielen
  • Investitions- und Finanzierungsplan mit Eigen- und Fremdkapital
  • Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführervertrag vorhanden
  • Steuerliche Beratung zu Rechtsform und Vergütung eingeholt
  • Sensitivitätsanalyse und worst-case-Szenario durchgespielt

Wie werden Existenzgründerkredite bilanziell und steuerlich behandelt?

Für buchführungspflichtige Kapitalgesellschaften (§ 238 HGB) – also alle GmbHs – ist die korrekte bilanzielle Abbildung von Darlehen entscheidend. Der Existenzgründerkredit erscheint in der Bilanz auf der Passivseite als Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten (§ 266 Abs. 3 C. HGB). Die Ausweisung erfolgt zum Erfüllungsbetrag, also inklusive aufgelaufener Zinsen. Disagio und Bearbeitungsgebühren sind gesondert zu aktivieren und über die Laufzeit abzuschreiben.

Bilanzausweis nach § 266 HGB

Bilanzposition Ausweis Rechtsgrundlage
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Passiva, C.1 (Restlaufzeit >1 Jahr) bzw. C.2 (≤1 Jahr) § 266 Abs. 3 C HGB
Disagio Aktiva, Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) § 250 Abs. 3 HGB
Zinsen (laufend) GuV, Zinsen und ähnliche Aufwendungen § 275 Abs. 2 Nr. 13 HGB
Tilgung Keine GuV-Wirkung, reine Bilanzverkürzung

Wichtig: Die Tilgung mindert die Liquidität, ist aber nicht als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Nur die Zinsen sind ertragsteuerlich abzugsfähig (§ 4 Abs. 4a EStG, § 8 Abs. 1 KStG). Eine falsche Buchung – etwa Tilgung auf Zinsaufwand – führt zu einem falschen Jahresergebnis und kann Probleme bei der Steuererklärung verursachen.

Steuerliche Behandlung von Zinsen und Finanzierungskosten

Zinsen für Existenzgründerkredite sind grundsätzlich Betriebsausgaben und mindern den steuerpflichtigen Gewinn (§ 4 Abs. 4a EStG, § 8 Abs. 1 KStG). Bei größeren Gesellschaften greift die Zinsschranke nach § 4h EStG: Nettozinsaufwendungen (Zinsaufwand minus Zinserträge) sind nur bis 30 Prozent des steuerlichen EBITDA abzugsfähig. Für kleine und mittlere GmbHs gilt eine Freigrenze von 3 Millionen Euro Nettozinsaufwand pro Jahr – unterhalb dieser Schwelle greift die Zinsschranke nicht.

  • Disagio: Sofort abzugsfähig, wenn es marktüblich ist (BFH-Rechtsprechung: max. 5 % des Darlehensbetrags)
  • Bearbeitungsgebühren: Sofort abzugsfähige Betriebsausgabe im Jahr der Zahlung
  • Vorfälligkeitsentschädigung: Sofort abzugsfähig bei vorzeitiger Ablösung (BFH, Urteil vom 19.08.2015, Az. VIII R 25/13)
  • Zinsen bei Gesellschafter-Fremdfinanzierung: Fremdvergleich nach § 8 Abs. 3 KStG, bei übersteigendem Zinssatz droht verdeckte Gewinnausschüttung

Sonderfall: Nachrangdarlehen als wirtschaftliches Eigenkapital

Nachrangdarlehen (z. B. ERP-Kapital für Gründung) werden zwar bilanziell als Verbindlichkeit ausgewiesen, gelten aber wirtschaftlich als Eigenkapital. Banken berücksichtigen sie in der Kreditwürdigkeitsprüfung positiv, da sie im Insolvenzfall nachrangig sind. Steuerlich bleiben sie Fremdkapital: Zinsen sind abzugsfähig, Tilgung ist nicht gewinnmindernd.

„In der Praxis sehen wir häufig Fehler bei der Abgrenzung von Zins- und Tilgungsleistungen. Wer die Tilgung als Aufwand bucht, weist einen zu niedrigen Gewinn aus – das fällt spätestens bei der Betriebsprüfung auf. Eine saubere Buchhaltung von Anfang an spart später Ärger und Kosten.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Haftungsrisiken bestehen für GmbH-Geschäftsführer bei der Kreditaufnahme?

Die GmbH haftet grundsätzlich nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG). Die persönliche Haftung der Gesellschafter und Geschäftsführer ist auf die Stammeinlage beschränkt. In der Finanzierungspraxis fordern Banken jedoch fast immer eine persönliche Bürgschaft oder Sicherheiten des Gesellschafter-Geschäftsführers – insbesondere bei Existenzgründerkrediten, wo noch keine Bonität der GmbH nachgewiesen werden kann.

Bürgschaft des Gesellschafter-Geschäftsführers

Eine selbstschuldnerische Bürgschaft nach § 773 BGB bedeutet: Der Bürge haftet wie ein Hauptschuldner. Die Bank kann bei Zahlungsverzug sofort auf den Bürgen zugreifen, ohne vorher die GmbH vollstrecken zu müssen. Die Bürgschaft ist häufig unbegrenzt und unbefristet – sie erlischt erst mit vollständiger Tilgung des Kredits. Wer eine Bürgschaft unterschreibt, sollte sich der Tragweite bewusst sein: Im Ernstfall droht die Privatinsolvenz.

Achtung: Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB

Eine Bürgschaft kann nach § 138 BGB sittenwidrig und damit nichtig sein, wenn das Missverhältnis zwischen Haftungssumme und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit des Bürgen krass ist (sog. Bürgschaft ins Blaue hinein). Die Rechtsprechung prüft dies im Einzelfall streng – aber die Darlegungs- und Beweislast liegt beim Bürgen. Vor Unterschrift unbedingt rechtliche Beratung einholen.

Persönliche Sicherheiten: Grundschuld, Verpfändung

Neben der Bürgschaft verlangen Banken oft dingliche Sicherheiten:

  • Grundschuld auf Privatimmobilie: Die Bank erhält ein erstrangiges Verwertungsrecht an Haus oder Wohnung des Geschäftsführers
  • Verpfändung von Lebensversicherungen: Rückkaufswert dient als Sicherheit
  • Verpfändung von Wertpapierdepots: Aktiendepots oder Fonds werden zugunsten der Bank gebunden
  • Sicherungsübereignung von Maschinen/Fahrzeugen: Das Eigentum geht auf die Bank über, die GmbH bleibt aber Besitzer und Nutzer

Haftung bei Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO)

GmbH-Geschäftsführer haften persönlich und unbegrenzt, wenn sie bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nicht binnen drei Wochen Insolvenzantrag stellen (§ 15a Abs. 1 InsO). Wird der Antrag zu spät gestellt, macht sich der Geschäftsführer schadensersatzpflichtig gegenüber den Gläubigern (§ 15a Abs. 4 InsO) und strafbar wegen Insolvenzverschleppung (§ 15a Abs. 4, 5 InsO). Gerade bei Existenzgründerkrediten ist die Liquiditätsplanung daher existenziell: Wer die Zahlungsunfähigkeit zu spät erkennt, haftet mit dem Privatvermögen.

Praxis-Hinweis: Liquiditätsüberwachung

Geschäftsführer sollten monatlich einen Liquiditätsstatus erstellen und die Fälligkeiten aller Verbindlichkeiten (Kreditraten, Sozialversicherung, Lieferanten, Finanzamt) im Blick behalten. Zeichnet sich eine Zahlungsunfähigkeit ab, ist umgehend steuerlicher und rechtlicher Rat einzuholen. Viele Insolvenzverwalter berichten, dass Geschäftsführer zu lange warteten – aus Hoffnung auf Besserung.

Haftung bei verbotener Einlagenrückgewähr (§ 30 GmbHG)

Nach § 30 Abs. 1 GmbHG dürfen Geschäftsführer das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen nicht an die Gesellschafter auszahlen. Wird Stammkapital faktisch an Gesellschafter zurückgezahlt (z. B. durch überhöhte Geschäftsführergehälter, verdeckte Gewinnausschüttungen oder Darlehensrückzahlungen ohne wirtschaftlichen Grund), haften die Geschäftsführer persönlich (§ 43 Abs. 3 GmbHG). Existenzgründerkredite dürfen niemals zur Einlagenrückgewähr missbraucht werden.

„Die Haftungsfalle für Geschäftsführer lauert oft im Detail: Eine überhöhte Gehaltszahlung in der Anlaufphase kann als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert werden, ein verspäteter Insolvenzantrag kostet das Privatvermögen. Wer sich frühzeitig mit Steuerberater und Anwalt abstimmt, minimiert persönliche Risiken erheblich.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Finanzierungsalternativen gibt es neben dem klassischen Existenzgründerkredit?

Nicht jede Gründung lässt sich optimal über einen klassischen Bankkredit finanzieren. Insbesondere in Branchen mit hohem Risiko, langer Entwicklungszeit oder geringem Sachanlagevermögen (z. B. Software, Beratung, Kreativwirtschaft) bieten sich alternative Finanzierungsformen an. Für GmbH-Geschäftsführer sind vor allem solche Instrumente interessant, die die Eigenkapitalbasis stärken, ohne die Gesellschafterstruktur zu verwässern.

Eigenkapital: Business Angels und Venture Capital

Business Angels sind vermögende Privatpersonen, die sich mit Kapital und Know-how an jungen Unternehmen beteiligen. Sie investieren typischerweise zwischen 25.000 und 250.000 Euro und erwarten im Gegenzug Gesellschaftsanteile sowie Mitspracherechte. Venture-Capital-Gesellschaften investieren größere Summen (ab 500.000 Euro) und begleiten das Unternehmen aktiv. Der Vorteil: Keine Rückzahlungsverpflichtung, keine Zinsen. Der Nachteil: Verlust von Kontrolle und Gewinnbeteiligung.

Crowdfunding und Crowdinvesting

Über Plattformen wie Seedmatch, Companisto oder Startnext können Gründer Kapital von einer Vielzahl kleiner Investoren einsammeln. Beim reward-based Crowdfunding erhalten Unterstützer Produkte oder Dienstleistungen, beim equity-based Crowdinvesting Unternehmensanteile oder partiarische Darlehen. Die Mindestinvestition liegt oft bei 100–1.000 Euro pro Person. Crowdfunding eignet sich vor allem für innovative, marketingstarke Produkte mit hohem Storytelling-Potential.

Förderzuschüsse (nicht rückzahlbar)

Neben Darlehen existieren zahlreiche Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen:

  • Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit: Für Gründer aus der Arbeitslosigkeit, bis zu 15.000 Euro über 15 Monate
  • BAFA-Förderung für Unternehmensberatung: Bis zu 80 % Zuschuss für Beratungsleistungen in den ersten zwei Jahren nach Gründung
  • EXIST-Gründerstipendium: Für innovative, technologieorientierte Gründungen aus der Hochschule, bis zu 3.000 Euro/Monat für 12 Monate
  • Innovationsgutscheine der Länder: 5.000–20.000 Euro für Forschung und Entwicklung

Leasing und Mietkauf

Anstelle eines Investitionskredits können Maschinen, Fahrzeuge oder IT-Infrastruktur geleast werden. Vorteil: Schonung der Liquidität, da keine hohe Anfangsinvestition erforderlich ist. Steuerlich sind Leasingraten als Betriebsausgaben sofort abzugsfähig (§ 4 Abs. 4 EStG). Bilanziell wird das Leasingobjekt beim Leasinggeber aktiviert (Operating-Leasing nach IAS 17 / IFRS 16), sofern kein Finanzierungsleasing vorliegt. Für GmbHs mit knapper Eigenkapitaldecke kann Leasing die Bilanzkennzahlen verbessern.

Factoring

Beim Factoring verkauft die GmbH ihre Forderungen an ein Factoringunternehmen und erhält sofort 80–90 Prozent des Rechnungsbetrags ausgezahlt. Der Rest folgt nach Zahlungseingang beim Kunden, abzüglich Factoringgebühr (ca. 1–3 % des Rechnungsbetrags). Vorteil: Sofortige Liquidität, Auslagerung des Forderungsmanagements, Schutz vor Forderungsausfällen (echtes Factoring). Factoring eignet sich vor allem für GmbHs mit längeren Zahlungszielen (30–90 Tage).

Eigenkapitalfinanzierung

  • Keine Zinslast
  • Zugang zu Netzwerk und Know-how
  • Verlust von Kontrolle und Gewinnbeteiligung

Fremdkapital-Alternativen

  • Leasing: Sofort abzugsfähige Raten
  • Factoring: Sofortige Liquidität aus Forderungen
  • Zuschüsse: Nicht rückzahlbar

Praxis-Tipp: Mischfinanzierung

In der Praxis kombinieren viele erfolgreiche Gründungen mehrere Finanzierungsquellen: KfW-Darlehen für Investitionen, Leasing für Fahrzeuge, Factoring für Betriebsmittel und ein Business Angel für Eigenkapital. Wer die Finanzierungsstruktur strategisch plant, minimiert Zinskosten und erhöht die Flexibilität.

Welche Pflichten zur Buchführung, Jahresabschluss und Offenlegung gelten nach Kreditaufnahme?

Jede GmbH ist unabhängig von Größe und Umsatz zur doppelten Buchführung nach § 238 HGB und zur Erstellung eines Jahresabschlusses nach § 242 HGB verpflichtet. Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung; mittelgroße und große GmbHs müssen zusätzlich einen Anhang erstellen (§ 264 Abs. 1 HGB). Nach der Feststellung durch die Gesellschafterversammlung (§ 42a GmbHG) muss der Jahresabschluss beim Unternehmensregister offengelegt werden (§ 325 HGB).

Für GmbHs mit Existenzgründerkrediten ist die korrekte Abbildung der Verbindlichkeiten und Zinsaufwendungen essenziell – nicht nur für die Steuererklärung, sondern auch für die Bank, die häufig Einblick in den Jahresabschluss verlangt. Fehlerhafte Bilanzen können zur Kündigung des Kredits führen (außerordentliches Kündigungsrecht nach § 490 BGB).

Fristen für Feststellung und Offenlegung (Stand 2026)

Größenklasse Feststellungsfrist (§ 42a GmbHG) Offenlegungsfrist (§ 325 HGB) Sanktion bei Verstoß
Kleinstkapitalgesellschaft 11 Monate nach Bilanzstichtag 12 Monate nach Bilanzstichtag Ordnungsgeld 500–25.000 € (§ 335 HGB)
Kleine Kapitalgesellschaft 11 Monate 12 Monate Ordnungsgeld 500–25.000 €
Mittelgroße Kapitalgesellschaft 8 Monate 12 Monate Ordnungsgeld 500–25.000 €
Große Kapitalgesellschaft 8 Monate 12 Monate Ordnungsgeld 500–25.000 €

Beispiel: Eine GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025 muss den Jahresabschluss spätestens bis 30.11.2026 (kleine GmbH) bzw. 31.08.2026 (mittelgroße GmbH) feststellen und bis 31.12.2026 offenlegen. Die Offenlegung erfolgt ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) – der Bundesanzeiger ist seit dem DiRUG (01.08.2022) nicht mehr zuständig.

Prüfungspflicht bei Kreditaufnahme

Kleine GmbHs sind grundsätzlich nicht prüfungspflichtig (§ 267 Abs. 1 HGB). Mittelgroße und große GmbHs müssen den Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer prüfen lassen (§ 316 HGB). Banken fordern jedoch häufig auch bei kleinen GmbHs eine freiwillige Prüfung oder zumindest eine Plausibilitätsprüfung durch den Steuerberater. Im Kreditvertrag ist oft eine entsprechende Klausel enthalten. Wer diese Auflage ignoriert, riskiert die Kündigung des Kredits.

Rolle des Steuerberaters: Erstellung, Feststellung, Offenlegung

Der Steuerberater erstellt den Jahresabschluss auf Basis der laufenden Buchhaltung. Er prüft die korrekte Bilanzierung der Verbindlichkeiten, die Abgrenzung von Zins- und Tilgungsleistungen sowie die Einhaltung der Bewertungsvorschriften nach § 252 ff. HGB. Nach Erstellung legt der Steuerberater den Entwurf der Gesellschafterversammlung zur Feststellung vor. Erst nach Feststellung darf der Jahresabschluss offengelegt werden.

Bei OnlineBilanz koordiniert Servet Gündogan als Büroleiter den gesamten Prozess: vom Upload der Belege über die Erstellung durch das Steuerberater-Team bis zur elektronischen Offenlegung beim Unternehmensregister. Mandanten erhalten transparente Festpreise und feste Ansprechpartner – ohne Wartezeiten oder intransparente Abrechnungen. Gerade für Gründer, die sich auf ihr Geschäft konzentrieren möchten, ist dieser Service wertvoll.

Achtung: Ordnungsgeld droht

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die fristgerechte Offenlegung. Bei Verstoß wird automatisch ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet (§ 335 HGB). Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und wird auch dann verhängt, wenn die GmbH wirtschaftlich in Schwierigkeiten ist. Eine verspätete Offenlegung wird zudem im Unternehmensregister öffentlich vermerkt – ein Reputationsrisiko.

  • Jahresabschluss erstellt durch Steuerberater (§ 242 HGB)
  • Gesellschafterversammlung einberufen und Jahresabschluss festgestellt (§ 42a GmbHG)
  • Feststellungsfrist eingehalten (11 bzw. 8 Monate nach Bilanzstichtag)
  • Jahresabschluss elektronisch beim Unternehmensregister offengelegt (§ 325 HGB)
  • Offenlegungsfrist eingehalten (12 Monate nach Bilanzstichtag)
  • Bank über Jahresabschluss informiert (falls vertraglich vereinbart)
  • Prüfungspflicht geprüft (§ 316 HGB) bzw. freiwillige Prüfung erwogen

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Einzelunternehmer einen KfW-Existenzgründerkredit beantragen?

Ja, KfW-Förderprogramme wie der ERP-Gründerkredit – StartGeld stehen auch Einzelunternehmern und Freiberuflern offen. Voraussetzung ist ein tragfähiger Businessplan und die Antragstellung über eine Hausbank. Die Rechtsform ist für die meisten KfW-Programme nicht entscheidend, solange die Gründung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines KfW-Kreditantrags im Jahr 2026?

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel zwischen vier und acht Wochen ab Einreichung der vollständigen Unterlagen bei der Hausbank. Die Hausbank prüft zunächst intern, leitet den Antrag an die KfW weiter und wartet auf deren Zusage. Eine sorgfältige Vorbereitung mit vollständigem Businessplan, Finanzplanung und Sicherheitennachweisen beschleunigt das Verfahren erheblich.

Was passiert, wenn ich die Kreditraten während der Gründungsphase nicht zahlen kann?

Viele KfW-Programme bieten tilgungsfreie Anlaufjahre, in denen nur Zinsen gezahlt werden müssen. Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten sollten Gründer umgehend das Gespräch mit der Hausbank und gegebenenfalls der Bürgschaftsbank suchen. Eine Stundung oder Anpassung des Tilgungsplans ist oft möglich. Wichtig ist, die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO zu beachten: Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung muss innerhalb von drei Wochen Insolvenzantrag gestellt werden.

Muss ich für einen KfW-Kredit Eigenkapital nachweisen?

Das hängt vom gewählten Programm ab. Der ERP-Gründerkredit – StartGeld verlangt in der Regel keinen festen Eigenkapitalnachweis, sofern der Finanzierungsbedarf unter 125.000 Euro liegt. Der ERP-Kapital für Gründung stellt Eigenkapital-ähnliche Mittel bereit und verzichtet ebenfalls auf klassische Sicherheiten. Bei höheren Finanzierungsvolumina oder dem KfW-Unternehmerkredit wird jedoch meist ein Eigenkapitalanteil von mindestens 10 bis 15 Prozent erwartet.

Kann ich mehrere Förderprogramme gleichzeitig in Anspruch nehmen?

Ja, eine Kombination verschiedener Förderprogramme ist grundsätzlich möglich und wird sogar empfohlen, um optimale Finanzierungsbedingungen zu erreichen. Gründer können beispielsweise einen KfW-ERP-Gründerkredit mit einer Landesförderung oder einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank kombinieren. Wichtig ist, dass die Förderprogramme sich nicht gegenseitig ausschließen und die Hausbank die Gesamtfinanzierung trägt. Eine Abstimmung mit dem Steuerberater und der Hausbank ist hier essentiell.

Welche Unterlagen benötige ich für den Kreditantrag bei der Hausbank?

Zur Antragstellung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt: ausführlicher Businessplan mit Marktanalyse, Finanzplanung für mindestens drei Jahre (Liquiditätsplan, Rentabilitätsvorschau, Kapitalbedarfsplan), Lebenslauf und Qualifikationsnachweise der Gründer, Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, gegebenenfalls Mietverträge für Geschäftsräume, Angebote für Investitionen sowie bei bestehenden Unternehmen die letzten Jahresabschlüsse und betriebswirtschaftliche Auswertungen. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Steuerberater erleichtert die Zusammenstellung erheblich.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Insolvenzordnung (InsO), KfW Bankengruppe – Förderprogramme. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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F. Klement · Steuerberater online · schreibt gerade…
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Guten Morgen Herr Müller — ich habe Ihre Rückfrage zum Reverse‑Charge bei dem spanischen Dienstleister gesehen. 09:12
Moin! Genau. Die Rechnung kam netto rein, MwSt steht nicht drauf. Muss ich da was tun? 09:14 · gelesen
Kurz: ja — das ist §13b UStG. Sie schulden die USt, dürfen sie aber gleichzeitig als Vorsteuer ziehen. Cashflow‑neutral, aber muss in die UStVA. 09:15
Merkblatt_§13b_UStG.pdf 2 Seiten · von F. Klement geteilt
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Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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