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Datum

Lesedauer

17–26 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchhaltungsservice Mönchengladbach

Buchhaltungsservice Mönchengladbach 2026: GmbH-Pflichten

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Ein Buchhaltungsservice in Mönchengladbach übernimmt die laufende Finanzbuchhaltung, darf aber keine Jahresabschlüsse erstellen – das bleibt Steuerberatern vorbehalten. Für GmbHs gelten strenge gesetzliche Pflichten nach HGB und GmbHG, darunter Fristen für Feststellung und Offenlegung beim Unternehmensregister. Dieser Artikel zeigt, welche Leistungen Sie erwarten können, was die Unterschiede zum Steuerberater sind und wie OnlineBilanz als digitale Alternative funktioniert.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Ein Buchhaltungsservice in Mönchengladbach führt die laufende Finanzbuchhaltung (Belege buchen, Kontenabstimmung, Umsatzsteuervoranmeldungen), darf aber rechtlich keine Jahresabschlüsse erstellen – das ist Steuerberatern vorbehalten. GmbHs müssen ihren Jahresabschluss innerhalb von 11 Monaten (klein) bzw. 8 Monaten (mittel/groß) feststellen und binnen 12 Monaten beim Unternehmensregister offenlegen. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz kombinieren Steuerberater-Qualität mit transparenten Festpreisen und modernem Workflow.

Was ist ein Buchhaltungsservice und welche Leistungen umfasst er?

Ein Buchhaltungsservice übernimmt für Unternehmen die laufende Finanzbuchhaltung, die Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie die vorbereitenden Arbeiten für den Jahresabschluss. Insbesondere GmbH-Geschäftsführer in Mönchengladbach stehen vor der Entscheidung, ob sie die Buchhaltung intern führen, extern vergeben oder durch einen Steuerberater erledigen lassen möchten. Auch in benachbarten Städten wird diese Dienstleistung von spezialisierten Anbietern bereitgestellt, beispielsweise durch einen Buchhaltungsservice Leverkusen oder einen Buchhaltungsservice Wiesbaden mit GmbH-Fokus. Die Abgrenzung ist dabei rechtlich bedeutsam: Nur Steuerberater und Steuerbevollmächtigte dürfen nach § 3 Nr. 1 StBerG geschäftsmäßig Hilfeleistung in Steuersachen erbringen. Klassische Buchhaltungsservices ohne Steuerberater-Zulassung dürfen dagegen lediglich vorbereitende, mechanische Tätigkeiten ausführen.

Typische Leistungen eines Buchhaltungsservice

  • Laufende Finanzbuchhaltung: Erfassung und Kontierung aller Geschäftsvorfälle nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (§ 238 HGB)
  • Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung: Verwaltung offener Posten, Mahnwesen, Zahlungsverkehr
  • Kassenbuchführung: Dokumentation aller Bargeschäfte gemäß § 146 AO und GoBD
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen: Erstellung und elektronische Übermittlung an das Finanzamt nach § 18 UStG
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung: Berechnung, DATEV-Meldungen, Sozialversicherungsmeldungen
  • Vorbereitung Jahresabschluss: Bereitstellung vorläufiger Zahlen, jedoch keine Erstellung des rechtssicheren Jahresabschlusses

Rechtliche Abgrenzung

Ein Buchhaltungsservice ohne Steuerberater-Zulassung darf keine rechtliche Beratung in Steuerfragen, keine Vertretung gegenüber dem Finanzamt und keine eigenverantwortliche Erstellung von Steuererklärungen oder Jahresabschlüssen übernehmen. Diese Tätigkeiten sind Steuerberatern vorbehalten. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen.

Buchhaltungsservice vs. Steuerberater: Was ist für GmbHs in Mönchengladbach sinnvoll?

Für GmbH-Geschäftsführer in Mönchengladbach stellt sich die Frage, ob ein klassischer Buchhaltungsservice oder ein Steuerberater die richtige Wahl ist. Diese Entscheidung hängt nicht nur von Kosten ab, sondern vor allem von rechtlichen Pflichten und Haftungsrisiken. Eine GmbH unterliegt nach § 264 Abs. 1 HGB der Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang. Nach § 42a GmbHG muss der Jahresabschluss innerhalb von elf Monaten (bei Kleinstgesellschaften) bzw. acht Monaten (bei mittelgroßen und großen GmbHs) nach Bilanzstichtag festgestellt werden. Ähnliche Anforderungen gelten auch für GmbHs in anderen NRW-Städten wie beim Buchhaltungsservice Bonn, wo dieselben gesetzlichen Fristen und Pflichten zu beachten sind.

Buchhaltungsservice ohne StB-Zulassung

  • Erfasst Belege und bucht Geschäftsvorfälle
  • Erstellt UStVA mechanisch, keine Beratung
  • Keine Vertretung gegenüber Finanzamt
  • Keine rechtssichere Jahresabschlusserstellung
  • Haftung bei Fehlern oft begrenzt oder ausgeschlossen
  • Meist günstigere monatliche Pauschalen

Steuerberater

  • Vollumfängliche Steuerberatung nach StBerG
  • Rechtssichere Erstellung Jahresabschluss § 264 HGB
  • Vertretung vor Finanzamt und Betriebsprüfungen
  • Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben
  • Freigabe und Unterzeichnung Jahresabschluss
  • Beratung zu Steueroptimierung und Gestaltungen

„Viele Geschäftsführer unterschätzen das Haftungsrisiko. Ein Buchhaltungsservice kann zwar mechanisch buchen, aber bei komplexen Sachverhalten — etwa Rückstellungen, Abgrenzungen oder latenten Steuern — fehlt die fachliche Tiefe und rechtliche Verantwortung. Spätestens bei der Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses braucht jede GmbH einen Steuerberater. Wir bei OnlineBilanz verbinden diese Steuerberater-Qualität mit digitaler Effizienz.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Ein klassischer Buchhaltungsservice kann sinnvoll sein, wenn intern bereits fundiertes steuerliches Know-how vorhanden ist und lediglich die operative Erfassung ausgelagert werden soll. Für die Mehrheit der GmbHs in Mönchengladbach ist jedoch die direkte Zusammenarbeit mit einem Steuerberater der sicherere und rechtlich sauberere Weg — insbesondere, wenn die Jahresabschlusserstellung, Offenlegung nach § 325 HGB und steuerliche Beratung aus einer Hand erfolgen sollen.

Welche gesetzlichen Pflichten hat eine GmbH in Mönchengladbach bei der Buchhaltung?

Jede GmbH — unabhängig vom Standort — unterliegt den handelsrechtlichen Buchführungs- und Publizitätspflichten. Der Sitz in Mönchengladbach ändert nichts an den bundeseinheitlichen Anforderungen nach HGB, GmbHG und AO. Entscheidend ist die Größenklasse nach § 267 HGB, die bestimmt, welche Bestandteile des Jahresabschlusses zu erstellen, prüfen und offenlegen sind.

Buchführungspflicht nach § 238 HGB

Nach § 238 Abs. 1 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und darin seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Für die GmbH gelten zusätzlich die Vorschriften des GmbHG. Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage der Gesellschaft vermitteln kann (§ 238 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Jahresabschluss und Feststellungsfristen

  • § 264 Abs. 1 HGB: Kapitalgesellschaften müssen einen Jahresabschluss aufstellen, bestehend aus Bilanz, GuV und Anhang. Mittelgroße und große GmbHs zusätzlich einen Lagebericht.
  • § 42a GmbHG: Kleine Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss innerhalb von elf Monaten nach Bilanzstichtag feststellen, mittelgroße und große innerhalb von acht Monaten (Stand 2026).
  • § 325 HGB: Offenlegung im Unternehmensregister innerhalb von zwölf Monaten nach Bilanzstichtag. Seit DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger.
  • § 335 HGB: Bei verspäteter Offenlegung droht ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro.

Fristversäumnis kann teuer werden

Für das Wirtschaftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) läuft die Feststellungsfrist für kleine GmbHs bis 30.11.2026, für mittelgroße und große bis 31.08.2026. Die Offenlegungsfrist endet am 31.12.2026. Wer diese Fristen versäumt, riskiert nicht nur Ordnungsgelder, sondern auch persönliche Haftungsrisiken des Geschäftsführers nach § 43 GmbHG.

GoBD und digitale Aufbewahrungspflichten

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) regeln, wie digitale Buchhaltungssysteme zu führen sind. Nach § 146 Abs. 5 AO sind Buchführungsunterlagen zehn Jahre, Handels- oder Geschäftsbriefe sechs Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrung muss in unveränderter, jederzeit lesbarer Form erfolgen — eine Anforderung, die viele klassische Buchhaltungsservices nicht vollumfänglich abdecken.

Größenklassen nach § 267 HGB: Welche Buchhaltungspflichten gelten für Ihre GmbH?

Die Anforderungen an Buchhaltung, Jahresabschluss und Offenlegung hängen maßgeblich von der Größenklasse der GmbH ab. § 267 HGB definiert drei Größenklassen anhand von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl. Seit 2024 gelten erhöhte Schwellenwerte, die auch für das Wirtschaftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) maßgeblich sind.

Größenklasse Bilanzsumme (max.) Umsatzerlöse (max.) Mitarbeiter (max.)
Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a) 450.000 € 900.000 € 10
Kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1) 7,5 Mio. € 15 Mio. € 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2) 25 Mio. € 50 Mio. € 250
Große Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3) > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250

Eine GmbH gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn sie mindestens zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschreitet (§ 267 Abs. 4 HGB).

Auswirkungen auf Jahresabschluss und Offenlegung

Kleinstkapitalgesellschaften

  • Verkürzte Bilanz (§ 266 Abs. 1 Satz 4 HGB)
  • Vereinfachte GuV (§ 275 Abs. 5 HGB)
  • Anhang-Erleichterungen (§ 288 HGB)
  • Keine Prüfungspflicht
  • Feststellung innerhalb 11 Monate
  • Offenlegung nur Bilanz (§ 326 Abs. 1 HGB)

Kleine Kapitalgesellschaften

  • Verkürzte Bilanz und GuV
  • Anhang mit Erleichterungen
  • Keine Prüfungspflicht (Ausnahmen möglich)
  • Feststellung innerhalb 11 Monate
  • Offenlegung Bilanz, GuV, Anhang
  • Keine Lagebericht-Pflicht

Mittelgroße/Große GmbHs

  • Vollständige Bilanz nach § 266 HGB
  • GuV nach § 275 HGB
  • Ausführlicher Anhang nach § 284 ff. HGB
  • Lagebericht-Pflicht (§ 264 Abs. 1 HGB)
  • Prüfungspflicht nach § 316 HGB
  • Feststellung innerhalb 8 Monate

„Die Größenklasse bestimmt nicht nur den Umfang des Jahresabschlusses, sondern auch die Haftungsrisiken. Geschäftsführer mittelgroßer und großer GmbHs müssen sicherstellen, dass der Jahresabschluss von einem vereidigten Abschlussprüfer geprüft wird. Ein Buchhaltungsservice ohne Steuerberater-Anbindung kann diese Anforderungen nicht abdecken. Bei OnlineBilanz arbeiten unsere Steuerberater eng mit Ihnen zusammen — von der laufenden Buchhaltung bis zur rechtskonformen Offenlegung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Was kostet ein Buchhaltungsservice in Mönchengladbach?

Die Kosten für einen Buchhaltungsservice hängen von mehreren Faktoren ab: Umfang der Leistungen, Anzahl der monatlichen Belege, Komplexität der Geschäftsvorfälle und ob Lohnbuchhaltung enthalten ist. In Mönchengladbach bewegen sich die Preise für klassische Buchhaltungsservices ohne Steuerberater-Zulassung im Bereich von 150 bis 500 Euro monatlich für kleine GmbHs mit überschaubarem Belegaufkommen. Steuerberater rechnen dagegen meist nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab — oder, wie OnlineBilanz, transparent nach Festpreisen.

Typische Preismodelle im Überblick

  • Monatliche Pauschale: Buchhaltungsservices bieten oft Flatrates zwischen 150 und 400 Euro für laufende Finanzbuchhaltung, ohne Jahresabschluss und ohne steuerliche Beratung.
  • Belegbasierte Abrechnung: Viele Anbieter berechnen pro Beleg oder Buchungssatz (z. B. 0,50–2,00 Euro je Beleg). Bei 100 Belegen monatlich entstehen so 50–200 Euro zusätzlich.
  • StBVV-Abrechnung: Steuerberater dürfen nach § 33 StBVV für die laufende Buchhaltung zwischen 2/10 und 12/10 der vollen Gebühr abrechnen, abhängig von Gegenstandswert und Schwierigkeit. Für den Jahresabschluss gelten §§ 35, 36 StBVV.
  • Festpreis-Modelle: Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz bieten transparente Festpreise, die Buchhaltung, Jahresabschluss und Offenlegung inkludieren — ohne versteckte Kosten oder Nachverhandlungen.

150–500 €

Monatliche Kosten Buchhaltungsservice ohne StB

800–3.000 €

Jahresabschluss kleine GmbH durch Steuerberater

2.500–8.000 €

Jahresabschluss mittelgroße GmbH mit Lagebericht

Transparenz und Planungssicherheit

Ein niedriger Monatspreis beim Buchhaltungsservice kann trügen, wenn Jahresabschluss, Steuererklärungen und Beratung separat hinzukommen. Rechnen Sie alle Leistungen zusammen. OnlineBilanz bietet Festpreise, die sämtliche Leistungen abdecken — vom ersten Beleg bis zur Offenlegung beim Unternehmensregister. So haben Sie als Geschäftsführer volle Kostentransparenz und keine bösen Überraschungen.

Für eine kleine GmbH in Mönchengladbach mit ca. 50–100 Belegen monatlich, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahresabschluss sollten Sie bei einem klassischen Steuerberater mit Gesamtkosten von ca. 3.000–5.000 Euro jährlich rechnen. Digitale Plattformen können diese Kosten durch Automatisierung und Prozessoptimierung deutlich reduzieren, ohne Abstriche bei der fachlichen Qualität.

Wie finde ich den passenden Buchhaltungsservice oder Steuerberater in Mönchengladbach?

Die Auswahl des richtigen Dienstleisters für Buchhaltung und Jahresabschluss ist eine strategische Entscheidung. Neben regionaler Nähe — etwa zu Mönchengladbach — spielen fachliche Qualifikation, Branchenerfahrung, Erreichbarkeit und Preis-Leistungs-Verhältnis eine Rolle. Wichtig ist auch, ob Sie einen reinen Buchhaltungsservice ohne Steuerberatung suchen oder ob die vollumfängliche Betreuung aus einer Hand erfolgen soll.

Wichtige Auswahlkriterien

  • Zulassung und Qualifikation: Ist der Anbieter als Steuerberater zugelassen? Prüfen Sie die Eintragung in der Steuerberaterkammer Nordrhein-Westfalen.
  • Branchenkenntnisse: Hat der Dienstleister Erfahrung mit GmbHs Ihrer Branche (z. B. Handel, Dienstleistung, Produktion)?
  • Digitale Arbeitsweise: Werden moderne Cloud-Lösungen (DATEV Unternehmen online, lexoffice, sevDesk) unterstützt?
  • Leistungsumfang: Werden Buchhaltung, Lohnabrechnung, Jahresabschluss, Steuererklärungen und Offenlegung angeboten?
  • Erreichbarkeit: Wie schnell bekommen Sie einen Termin? Gibt es feste Ansprechpartner?
  • Preistransparenz: Werden Festpreise oder variable Honorare nach StBVV berechnet? Sind alle Leistungen klar definiert?
  • Haftung und Versicherung: Besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung (bei Steuerberatern gesetzlich vorgeschrieben nach § 67 StBerG)?
  • Referenzen und Bewertungen: Gibt es nachweisbare Referenzen oder Bewertungen anderer GmbH-Mandanten?

„Viele Geschäftsführer wählen ihren Steuerberater nach räumlicher Nähe — das ist heute nicht mehr entscheidend. Durch digitale Belegübermittlung, Videocalls und Cloud-Buchhaltung spielt der Standort kaum noch eine Rolle. Wichtiger ist, dass die Chemie stimmt, Reaktionszeiten kurz sind und die Preise fair und transparent kommuniziert werden. Bei OnlineBilanz koordiniere ich als Büroleiter alle Anfragen und sorge dafür, dass unsere Mandanten schnell die richtigen Antworten von unseren Steuerberatern bekommen — digital und persönlich zugleich.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Regionale vs. digitale Steuerberater

Ein Steuerberater mit Kanzlei in Mönchengladbach bietet den Vorteil persönlicher Treffen vor Ort. Allerdings sind Termine oft Wochen im Voraus ausgebucht, die Honorargestaltung intransparent und die digitale Infrastruktur nicht immer auf aktuellem Stand. Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz kombinieren die Vorteile beider Welten: zugelassene Steuerberater mit voller Haftung, moderne Software, transparente Festpreise und kurze Reaktionszeiten — ortsunabhängig, aber persönlich betreut.

Welche Software und Tools nutzen Buchhaltungsservices und Steuerberater?

Die Wahl der Buchhaltungssoftware ist entscheidend für Effizienz, Rechtssicherheit und GoBD-Konformität. Buchhaltungsservices in Mönchengladbach arbeiten meist mit DATEV, der Marktführer-Software im Steuerberater-Umfeld, oder mit Cloud-Lösungen wie lexoffice, sevDesk oder Candis. Steuerberater bevorzugen oft DATEV, da diese Software nahtlos mit der Finanzverwaltung (ELSTER), Sozialversicherungsträgern und Banken kommuniziert.

DATEV: Standard im Steuerberater-Umfeld

DATEV Unternehmen online ist die Cloud-Plattform für den digitalen Austausch zwischen Mandant und Steuerberater. Belege werden fotografiert oder per PDF hochgeladen, automatisch vorerfasst und durch den Steuerberater kontiert. Die Software ist GoBD-konform, revisionssicher und integriert sämtliche Schnittstellen zu Banken, Finanzamt und Sozialversicherung. Allerdings ist DATEV komplex und erfordert Einarbeitung — für kleinere GmbHs oft überdimensioniert.

Alternative Cloud-Lösungen

  • lexoffice: Einfache Cloud-Buchhaltung für kleine GmbHs und Selbstständige, mit automatischem Banking und Belegerfassung per App. Export zu DATEV möglich.
  • sevDesk: Intuitive Oberfläche, integrierte Rechnungsstellung, geeignet für Unternehmen bis ca. 100.000 € Umsatz. DATEV-Schnittstelle vorhanden.
  • Candis: Spezialisiert auf Rechnungsfreigabe und Belegmanagement, oft genutzt in Kombination mit DATEV.
  • Agenda: Cloud-basierte Steuerberatungssoftware, Alternative zu DATEV, vor allem bei mittelgroßen Kanzleien verbreitet.

Kompatibilität prüfen

Wenn Sie bereits eine eigene Buchhaltungssoftware nutzen, klären Sie vorab, ob Ihr Buchhaltungsservice oder Steuerberater diese unterstützt. DATEV-Schnittstellen sind Standard, bei Nischenlösungen kann es zu Medienbrüchen kommen. OnlineBilanz arbeitet DATEV-basiert und unterstützt alle gängigen Cloud-Lösungen — für einen reibungslosen Datenaustausch ohne manuelle Nacharbeit.

GoBD-Konformität und Revisionssicherheit

Nach den GoBD müssen elektronische Buchführungssysteme unveränderbar, vollständig und jederzeit nachvollziehbar sein. Das bedeutet: Belege dürfen nicht nachträglich gelöscht oder verändert werden, alle Änderungen müssen protokolliert werden (§ 146 Abs. 4 AO). Professionelle Buchhaltungssoftware erfüllt diese Anforderungen durch Versionierung, Protokollierung und revisionssichere Archivierung. Einfache Excel-Tabellen oder selbstgestrickte Lösungen sind nicht GoBD-konform und bergen erhebliche Risiken bei Betriebsprüfungen.

Häufige Fehler bei der GmbH-Buchhaltung und wie Sie diese vermeiden

Fehler in der Buchhaltung können für GmbH-Geschäftsführer ernsthafte Konsequenzen haben: von Steuernachzahlungen über Verzugszinsen bis hin zu persönlichen Haftungsrisiken nach § 43 GmbHG. Viele dieser Fehler resultieren aus Unwissenheit, unzureichender Software oder fehlender fachlicher Begleitung durch einen Steuerberater. Im Folgenden die häufigsten Stolperfallen — und wie Sie diese vermeiden.

Fehlende oder unvollständige Belege

Nach § 238 Abs. 1 HGB müssen alle Geschäftsvorfälle lückenlos und nachvollziehbar dokumentiert werden. Fehlende Belege führen bei Betriebsprüfungen zu Hinzuschätzungen nach § 162 AO. Besonders kritisch: Bargeldgeschäfte ohne ordnungsgemäße Kassenbuchführung (§ 146 Abs. 1 AO). Nutzen Sie digitale Belegerfassung und sorgen Sie dafür, dass alle Eingangsrechnungen, Kassenzettel und Quittungen vollständig archiviert werden.

Falsche Umsatzsteuer-Behandlung

Ob eine Leistung mit 19 %, 7 % oder 0 % Umsatzsteuer zu versteuern ist, entscheidet sich nach §§ 12, 4 UStG. Fehler bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung (§ 18 UStG) führen zu Nachzahlungen plus 6 % Zinsen nach § 233a AO. Auch die Abgrenzung zwischen § 13b UStG (Reverse-Charge) und Regelbesteuerung wird häufig falsch gehandhabt. Ein Steuerberater prüft jeden Geschäftsvorfall und sorgt für korrekte Umsatzsteuer-Deklaration.

Verspätete Umsatzsteuer-Voranmeldung

Wer die monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht fristgerecht abgibt, riskiert Verspätungszuschläge nach § 152 AO (bis zu 25.000 Euro) und Säumniszuschläge (1 % pro Monat, § 240 AO). Automatisieren Sie die UStVA über Ihre Buchhaltungssoftware oder lassen Sie diese durch Ihren Steuerberater erstellen und elektronisch übermitteln.

Unzureichende Rückstellungen und Abgrenzungen

Nach § 249 HGB sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden (z. B. für Jahresabschlusskosten, Archivierung, Prozessrisiken, Urlaubsansprüche). Viele Buchhaltungsservices ohne Steuerberater-Zulassung vernachlässigen diese Pflicht, was zu fehlerhaften Jahresabschlüssen führt. Auch Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB werden häufig vergessen. Ein Steuerberater stellt sicher, dass alle bilanziellen Pflichten eingehalten werden.

Versäumte Fristen bei Feststellung und Offenlegung

Die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG (11 bzw. 8 Monate) und die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB (12 Monate) werden häufig unterschätzt. Für das Wirtschaftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) muss die Offenlegung spätestens am 31.12.2026 beim Unternehmensregister erfolgen. Versäumnisse führen zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB (500–25.000 Euro) und können die persönliche Haftung des Geschäftsführers auslösen.

  • Alle Belege lückenlos und GoBD-konform archivieren
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen fristgerecht abgeben (monatlich oder quartalsweise)
  • Rückstellungen und Abgrenzungen bilanzieren (§§ 249, 250 HGB)
  • Jahresabschluss innerhalb der Feststellungsfrist feststellen lassen (§ 42a GmbHG)
  • Offenlegung beim Unternehmensregister rechtzeitig durchführen (§ 325 HGB)
  • Regelmäßige Abstimmung mit Steuerberater, mindestens quartalsweise

„Die meisten Buchhaltungsfehler lassen sich durch eine klare Aufgabenteilung und regelmäßige Kommunikation vermeiden. Unsere Steuerberater prüfen alle Buchungen kontinuierlich, nicht erst bei der Jahresabschlusserstellung. So erkennen wir Fehler frühzeitig und können rechtzeitig gegensteuern — lange bevor das Finanzamt anklopft.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Offenlegung des Jahresabschlusses: Pflichten und Fristen für Mönchengladbacher GmbHs

Nach § 325 HGB sind alle Kapitalgesellschaften — also auch jede GmbH in Mönchengladbach — verpflichtet, ihren Jahresabschluss offenzulegen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist seitdem nicht mehr die zuständige Stelle. Die Offenlegungsfrist beträgt zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag. Für das Wirtschaftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) endet die Frist am 31.12.2026.

Welche Unterlagen sind offenzulegen?

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen richtet sich nach der Größenklasse der GmbH (§ 267 HGB):

  • Kleinstkapitalgesellschaften (§ 326 Abs. 1 HGB): Nur die Bilanz (ggf. verkürzt). GuV und Anhang müssen nicht offengelegt werden.
  • Kleine Kapitalgesellschaften (§ 326 Abs. 1 HGB): Bilanz, GuV und Anhang. Kein Lagebericht erforderlich.
  • Mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 325 Abs. 1 HGB): Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht. Bei Prüfungspflicht zusätzlich der Bestätigungsvermerk.
  • Große Kapitalgesellschaften (§ 325 Abs. 1 HGB): Vollständiger Jahresabschluss, Lagebericht, Bestätigungsvermerk und ggf. Corporate-Governance-Bericht.

Ablauf der Offenlegung beim Unternehmensregister

Die Offenlegung erfolgt elektronisch über das Portal des Unternehmensregisters (www.unternehmensregister.de). Der Jahresabschluss muss im XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) oder als strukturiertes PDF eingereicht werden. XBRL ist ein maschinenlesbares Format, das die automatisierte Auswertung und Vergleichbarkeit ermöglicht. Seit 2022 ist XBRL für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften verpflichtend (§ 328 Abs. 2 HGB). Kleine und Kleinstgesellschaften dürfen auch ein strukturiertes PDF einreichen.

XBRL-Einreichung: Steuerberater übernimmt

Die XBRL-Taxonomie ist komplex und erfordert spezielle Software (meist DATEV). Steuerberater übernehmen die Erstellung und Einreichung des Jahresabschlusses beim Unternehmensregister als Standardleistung. Bei OnlineBilanz ist die Offenlegung im Festpreis enthalten — Sie müssen sich um nichts kümmern.

Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die Einhaltung der Offenlegungspflicht und leitet bei Versäumnis ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro, kann aber je nach Unternehmensgröße und Dauer der Versäumnis bis zu 25.000 Euro betragen. Zusätzlich können die Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden (§ 43 GmbHG), wenn die Versäumnis auf mangelnder Sorgfalt beruht.

12 Monate

Offenlegungsfrist nach Bilanzstichtag (§ 325 HGB)

500–25.000 €

Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung (§ 335 HGB)

01.08.2022

DiRUG: Offenlegung nur noch beim Unternehmensregister

Fristen nicht unterschätzen

Auch wenn die Offenlegungsfrist zwölf Monate beträgt, sollten Sie die Feststellungsfrist (8 bzw. 11 Monate) nicht ausreizen. Planen Sie ausreichend Puffer für Rückfragen, Korrekturen und die XBRL-Konvertierung ein. OnlineBilanz sorgt durch koordinierte Abläufe dafür, dass alle Fristen sicher eingehalten werden.

OnlineBilanz als digitale Alternative zum klassischen Buchhaltungsservice in Mönchengladbach

Geschäftsführer von GmbHs in Mönchengladbach stehen vor der Wahl: einen lokalen Buchhaltungsservice oder Steuerberater mit Kanzlei vor Ort beauftragen — oder auf eine digitale Steuerberater-Plattform wie OnlineBilanz setzen. OnlineBilanz verbindet die Vorteile beider Welten: zugelassene Steuerberater mit voller Berufshaftung, moderne Cloud-Infrastruktur, transparente Festpreise und persönliche Betreuung durch feste Ansprechpartner. Die geografische Nähe spielt dabei keine Rolle mehr — alle Prozesse laufen digital und rechtssicher ab.

Wie funktioniert OnlineBilanz?

OnlineBilanz ist keine Software, sondern eine digitale Steuerberater-Plattform. Das bedeutet: Sie arbeiten mit echten, zugelassenen Steuerberatern zusammen, die Ihren Jahresabschluss erstellen, prüfen und rechtsverbindlich unterzeichnen. Servet Gündogan, Büroleiter in Stuttgart, koordiniert als erster Ansprechpartner alle Mandantenanfragen und stellt sicher, dass Sie schnell die richtigen Antworten vom Steuerberater-Team erhalten. Die gesamte Kommunikation läuft über moderne Kanäle: E-Mail, Telefon, Videocall — flexibel nach Ihren Bedürfnissen.

Klassischer Steuerberater vor Ort

  • Termine oft Wochen im Voraus ausgebucht
  • Honorar nach StBVV, oft intransparent
  • Papierbelege müssen vorbeigebracht werden
  • Persönlicher Kontakt bei Terminen
  • Digitalisierung unterschiedlich ausgeprägt
  • Langjährige Beziehung möglich

OnlineBilanz — digitale StB-Plattform

  • Festpreise, transparent kalkulierbar
  • Belege per App oder Upload, volldigital
  • Schnelle Reaktionszeiten, feste Ansprechpartner
  • Zugelassene Steuerberater mit Berufshaftung
  • DATEV-basiert, GoBD-konform
  • Jahresabschluss inkl. Offenlegung im Preis

Leistungen von OnlineBilanz im Überblick

  • Laufende Finanzbuchhaltung: Erfassung und Kontierung aller Geschäftsvorfälle nach § 238 HGB, DATEV-basiert und GoBD-konform.
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen: Monatliche oder quartalsweise Erstellung und elektronische Übermittlung an das Finanzamt nach § 18 UStG.
  • Jahresabschluss nach HGB: Erstellung von Bilanz, GuV und Anhang durch zugelassene Steuerberater, rechtskonform nach §§ 264 ff. HGB.
  • Feststellung und Offenlegung: Koordination der Gesellschafterbeschlüsse (§ 42a GmbHG) und elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister (§ 325 HGB).
  • Steuererklärungen: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer-Jahreserklärung — alles aus einer Hand.
  • Steuerliche Beratung: Laufende Beratung zu Gestaltungsfragen, Steueroptimierung und Betriebsprüfungen.

„Viele Mandanten sind anfangs skeptisch, ob eine digitale Zusammenarbeit funktioniert. Nach wenigen Wochen merken sie: Die Kommunikation ist schneller, transparenter und unkomplizierter als bei klassischen Kanzleien. Und das Wichtigste: Hinter OnlineBilanz stehen echte Steuerberater, die jeden Jahresabschluss fachlich prüfen und rechtsverbindlich unterzeichnen. Sie bekommen also nicht nur Software, sondern volle Steuerberater-Qualität — digital koordiniert, persönlich betreut.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Für wen ist OnlineBilanz geeignet?

OnlineBilanz richtet sich an GmbHs, die Wert auf Transparenz, Planungssicherheit und moderne Arbeitsweise legen. Besonders geeignet für kleine und mittelgroße GmbHs mit überschaubarem bis mittlerem Belegaufkommen, die keine komplexen Sonderbilanzierungen (Konzernabschlüsse, IFRS) benötigen. Wenn Sie als Geschäftsführer in Mönchengladbach oder anderswo in Deutschland einen verlässlichen, digitalen Steuerberater suchen, der Buchhaltung, Jahresabschluss und Offenlegung zu transparenten Festpreisen anbietet, ist OnlineBilanz eine echte Alternative zum klassischen Buchhaltungsservice.

Häufig gestellte Fragen

Kann ein Buchhaltungsservice in Mönchengladbach auch meine Steuererklärung erstellen?

Nein. Die Erstellung von Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuererklärung) ist nach § 4 StBerG ausschließlich Steuerberatern vorbehalten. Buchhaltungsservices dürfen lediglich die laufende Finanzbuchhaltung führen, nicht aber steuerliche Erklärungen oder Jahresabschlüsse erstellen.

Was passiert, wenn ich als GmbH die Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister verpasse?

Das Bundesamt für Justiz leitet nach § 335 HGB ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und kann bei fortgesetzter Säumnis mehrfach festgesetzt werden. Zusätzlich entstehen Mahngebühren und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen nach § 331 HGB.

Muss ich als Einzelunternehmer in Mönchengladbach auch einen Jahresabschluss offenlegen?

Nein. Die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB gilt nur für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) und bestimmte Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter (z. B. GmbH & Co. KG). Einzelunternehmer und klassische OHGs/KGs sind nicht offenlegungspflichtig.

Wie lange muss ich Buchhaltungsunterlagen aufbewahren?

Nach § 257 HGB und § 147 AO müssen Buchführungsunterlagen, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Lageberichte und Buchungsbelege 10 Jahre aufbewahrt werden. Empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe und Kopien versandter Schreiben 6 Jahre. Die Frist beginnt mit Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung gemacht oder das Dokument empfangen/versendet wurde.

Was ist der Unterschied zwischen laufender Buchhaltung und Jahresabschluss?

Die laufende Buchhaltung erfasst alle Geschäftsvorfälle unterjährig (Belege buchen, Kontenführung, Umsatzsteuervoranmeldungen). Der Jahresabschluss ist die abschließende Zusammenfassung zum Bilanzstichtag mit Bilanz, GuV und ggf. Anhang/Lagebericht – er erfordert steuerrechtliche und bilanzielle Bewertungen und darf nur von Steuerberatern erstellt werden.

Kann ich als GmbH die Buchhaltung komplett selbst machen?

Ja, grundsätzlich dürfen Geschäftsführer die Buchhaltung selbst führen. Allerdings erfordert das fundierte Kenntnisse in HGB, AO, GoBD und Steuerrecht. Fehler können zu Ordnungsgeldern, Steuernachzahlungen oder persönlicher Haftung führen. Viele GmbHs lagern die Buchhaltung daher an Dienstleister oder Steuerberater aus, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Abgabenordnung (AO), Steuerberatungsgesetz (StBerG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
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Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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