Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

12–18 Minuten

OnlineBilanzBlogEchtes und unechtes Factoring: Alle Arten im Überblick und ihre Bilanzierung

Echtes und unechtes Factoring: Alle Arten im Überblick und ihre Bilanzierung

Veröffentlicht: 14.07.2026Aktualisiert: 14.07.2026Fachlich geprüft: 14.07.2026Lesezeit: ca. 7 Minuten

Wer Forderungen an einen Factor verkauft, steht vor einer entscheidenden Weichenstellung: Trägt der Factor das Ausfallrisiko – oder bleibt es beim Unternehmen? Diese Frage trennt echtes von unechtem Factoring und bestimmt, ob die Forderung überhaupt aus der Bilanz ausscheiden darf. Der folgende Artikel systematisiert alle praxisrelevanten Factoring-Arten, erläutert ihre handelsrechtlichen Voraussetzungen und zeigt anhand eines konkreten GmbH-Beispiels, wie die Buchungslogik korrekt umgesetzt wird.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

Beim echten Factoring geht das Delkredererisiko vollständig auf den Factor über; die Forderung scheidet nach § 246 Abs. 1 HGB aus der Bilanz des Verkäufers aus und verkürzt die Bilanzsumme. Beim unechten Factoring verbleibt das Ausfallrisiko beim Anschlusskunden – die Forderung bleibt aktiviert, der Kaufpreis ist als Verbindlichkeit oder Darlehen zu passivieren. Daneben unterscheiden sich Factoring-Arten nach der Offenlegung (offen/still) und dem Leistungsumfang (Full-Service, Inhouse, Fälligkeit).

Echtes vs. unechtes Factoring: die Delkredere-Trennlinie

Das entscheidende Abgrenzungskriterium zwischen den beiden grundlegenden Factoring-Arten ist das Delkredererisiko – also das Risiko des Forderungsausfalls durch Insolvenz oder dauernde Zahlungsunfähigkeit des Debitors.

Echtes Factoring (mit Delkredere)

Beim echten Factoring kauft der Factor die Forderung endgültig und ohne Rückgriffsmöglichkeit auf den Forderungsverkäufer (Anschlusskunde). Der Factor trägt das volle Bonitätsrisiko des Debitors. Rechtlich handelt es sich um einen Forderungskauf gemäß § 433 BGB analog in Verbindung mit einer Abtretung nach § 398 BGB. Der Kaufpreis wird dem Anschlusskunden unmittelbar – abzüglich Factoringgebühr und etwaiger Sicherheitseinbehalt – ausgezahlt. Weil das wirtschaftliche Eigentum endgültig auf den Factor übergeht, darf die Forderung beim Verkäufer nicht mehr bilanziert werden.

Unechtes Factoring (ohne Delkredere)

Beim unechten Factoring räumt der Factor dem Anschlusskunden lediglich einen Kredit ein; die Abtretung der Forderung dient als Sicherheit. Kann der Debitor nicht zahlen, darf der Factor die ausgezahlte Liquidität zurückfordern. Das Delkredererisiko verbleibt damit wirtschaftlich beim Anschlusskunden. Handelsrechtlich ist die Forderung weiterhin beim Verkäufer zu aktivieren; der erhaltene Betrag ist als Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten oder als sonstige Verbindlichkeit zu passivieren. Eine Bilanzverkürzung findet nicht statt – das unechte Factoring ist bilanziell ein besicherter Kredit.

Kernunterschied auf einen Blick

Echtes Factoring = endgültiger Forderungsverkauf → Forderungsabgang möglich. Unechtes Factoring = Kreditgeschäft mit Forderungsabtretung als Sicherheit → Forderung bleibt in der Bilanz des Verkäufers.

Merkmal Echtes Factoring Unechtes Factoring
Delkredererisiko trägt Factor Anschlusskunde
Rückgriff bei Ausfall Nein Ja
Bilanzielle Behandlung Forderung Abgang beim Verkäufer Verbleibt beim Verkäufer
Bilanzielle Gegenbuchung Zahlungsmittel / Aufwand Verbindlichkeit (Kredit)
Bilanzverkürzung Ja Nein

Offenes und stilles Factoring

Unabhängig von der Delkredere-Frage kann Factoring hinsichtlich der Offenlegung gegenüber dem Debitor unterschieden werden.

Offenes Factoring

Beim offenen Factoring wird der Debitor über die Forderungsabtretung informiert – in der Praxis durch einen Abtretungsvermerk auf der Rechnung. Der Debitor zahlt unmittelbar an den Factor. Diese Variante ist rechtlich unkompliziert und erleichtert dem Factor die Bonitätsprüfung, weil er direkten Kontakt zum Schuldner aufnehmen kann. Kreditinstitute und Ratingagenturen beurteilen offenes Factoring als transparente Finanzierungsform.

Stilles Factoring

Beim stillen Factoring erfährt der Debitor nichts von der Abtretung; er zahlt weiterhin an den Anschlusskunden, der den Betrag an den Factor weiterleitet. Stilles Factoring schützt Geschäftsbeziehungen, erhöht jedoch das Betrugsrisiko für den Factor (sog. verlängerter Eigentumsvorbehalt kann kollidieren). Für die HGB-Bilanzierung ist die Offenlegungsvariante irrelevant: Entscheidend bleibt allein der Übergang des Delkredererisikos.

Achtung bei stillem echtem Factoring: Existiert ein verlängerter Eigentumsvorbehalt zugunsten der Lieferanten des Anschlusskunden, kann die Forderungsabtretung ins Leere gehen. Prüfen Sie Ihre AGB und Einkaufsverträge vor Abschluss eines Factoringvertrags.

Full-Service, Inhouse- und Fälligkeits-Factoring

Eine dritte Klassifikationsebene betrifft den Leistungsumfang des Factors jenseits der reinen Finanzierungsfunktion.

Full-Service-Factoring

Der Factor übernimmt neben der Finanzierung auch das Debitorenmanagement (Mahnwesen, Inkasso) und den Delkredere-Schutz. Dies entlastet die interne Buchhaltung erheblich und ist die am weitesten verbreitete Form im Mittelstand. Das Full-Service-Factoring ist in der Regel echtes Factoring.

Inhouse-Factoring

Der Anschlusskunde behält das Debitorenmanagement selbst in der Hand; der Factor stellt lediglich Liquidität und Delkredere-Schutz bereit. Diese Variante eignet sich für größere Unternehmen mit eigenem Forderungsmanagement und ist ebenfalls regelmäßig echtes Factoring.

Fälligkeits-Factoring

Beim Fälligkeits-Factoring (auch: Maturity Factoring) steht nicht die Sofortliquidität im Vordergrund. Der Factor zahlt den Kaufpreis erst bei Fälligkeit der Forderung – oder bei Ausfall des Debitors sofort in Höhe des Ausfallbetrags. Das Ziel ist der reine Delkredere-Schutz ohne Vorfinanzierung. Bilanziell handelt es sich dennoch um echtes Factoring, sofern das Bonitätsrisiko vollständig übergeht; die Forderung scheidet mit Abtretung aus dem Umlaufvermögen aus.

Reverse Factoring (auch: Lieferantenfinanzierung) ist eine strukturell andere Konstruktion, bei der der Käufer die Initiative ergreift – dazu erscheint ein eigener Artikel auf onlinebilanz.de.

HGB-Bilanzierung: Forderungsabgang und Bilanzverkürzung

Die handelsrechtliche Kernfrage beim echten Factoring lautet: Wann darf eine Forderung aus der Bilanz ausscheiden? Maßgeblich sind § 246 Abs. 1 HGB (Vollständigkeitsprinzip) und die wirtschaftliche Betrachtungsweise nach § 238 HGB i. V. m. den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.

Voraussetzungen für den Forderungsabgang

Ein Vermögensgegenstand ist dann nicht mehr zu aktivieren, wenn das wirtschaftliche Eigentum auf einen Dritten übergegangen ist. Beim echten Factoring sind drei Bedingungen kumulativ zu erfüllen:

  1. Übertragung des Delkredererisikos: Der Factor trägt das volle Insolvenzrisiko des Debitors ohne Rückgriffsrecht.
  2. Übertragung des Verwertungsrechts: Der Factor kann frei über die Forderung verfügen (z. B. weiterverkaufen).
  3. Kein wirtschaftlich dominierendes Rückgriffsrecht: Weder eine Rückkaufsgarantie noch eine substanzielle Garantiehaftung darf den Risikoübergang faktisch aushöhlen.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die Forderung mit Abschluss des Kaufvertrags (bzw. der wirksamen Abtretung) auszubuchen. Der entstehende Differenzbetrag zwischen Buchwert und Kaufpreis ist als Factoringaufwand (sonstige betriebliche Aufwendungen) oder – soweit es sich um Zinsanteile handelt – als Zinsaufwand zu erfassen. Für eine korrekte Aufstellung des Jahresabschlusses ist diese Einordnung wesentlich, da sie die Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhangangaben beeinflusst.

Sicherheitseinbehalt (Reserve)

In der Praxis behält der Factor typischerweise 10–20 % des Forderungsnennbetrags als Sicherheitseinbehalt (Kaufpreiseinbehalt/Reserve) ein und zahlt diesen erst nach Zahlungseingang durch den Debitor aus. Dieser Einbehalt ist beim Anschlusskunden als sonstige Forderung gegenüber dem Factor zu aktivieren, da der Anspruch auf Auszahlung bereits entstanden ist. Der Einbehalt berührt nicht die Frage des Forderungsabgangs, sofern das Delkredererisiko vollständig übergegangen ist.

Buchungsbeispiel: GmbH verkauft Forderung (echtes Factoring)

Sachverhalt: Die Müller Maschinenbau GmbH hat eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen über 100.000 EUR (brutto, 19 % USt enthalten: netto 84.033,61 EUR). Sie verkauft diese Forderung im Rahmen eines echten Full-Service-Factoring-Vertrags. Der Factor zahlt sofort 80.000 EUR aus (= 80 % des Nennbetrags). Der Sicherheitseinbehalt beträgt 15.000 EUR (15 %), die Factoringgebühr 5.000 EUR (5 %).

Schritt 1 – Verkauf und Abtretung der Forderung:
Bank (Sofortauszahlung) 80.000 EUR an Forderungen aLuL 100.000 EUR
Ford. ggü. Factor (Einbehalt) 15.000 EUR
Factoringkosten (s. betr. Aufw.) 5.000 EUR
Schritt 2 – Eingang Sicherheitseinbehalt nach Debitorenzahlung:
Bank 15.000 EUR an Ford. ggü. Factor 15.000 EUR

Ergebnis: Die Forderung über 100.000 EUR ist vollständig aus der Bilanz ausgeschieden. Die Bilanzsumme sinkt um 100.000 EUR auf der Aktivseite (Forderungen –100.000 EUR, Bank +80.000 EUR, Ford. ggü. Factor +15.000 EUR → netto –5.000 EUR Bilanzsummenreduktion nach GuV-Effekt). Der Aufwand von 5.000 EUR mindert das Jahresergebnis.

USt-Hinweis

Die Factoringgebühr ist gemäß § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG als Entgelt für die Kreditgewährung umsatzsteuerfrei, soweit sie auf die Finanzierungsleistung entfällt. Die Delkredere-Komponente kann hingegen umsatzsteuerpflichtig sein. Klären Sie die umsatzsteuerliche Aufteilung mit Ihrem Steuerberater, um unbeabsichtigte Vorsteuerkürzungen zu vermeiden.

Eigenkapitalquoten-Effekt und Kennzahlenverbesserung

Der größte bilanzpolitische Vorteil des echten Factorings liegt in der Bilanzverkürzung. Scheiden Forderungen endgültig aus dem Umlaufvermögen aus, sinkt die Bilanzsumme – bei gleichbleibendem Eigenkapital steigt die Eigenkapitalquote (EK / Bilanzsumme). Dies ist für Kreditverhandlungen, Lieferantenbonität und – bei GmbHs mit Bankcovenants – für die Einhaltung von Finanzkennzahlen entscheidend.

Rechenbeispiel (vereinfacht):

Kennzahl Vor Factoring Nach echtem Factoring
Bilanzsumme 500.000 EUR 405.000 EUR
Eigenkapital 100.000 EUR 95.000 EUR (–5.000 Aufwand)
Eigenkapitalquote 20,0 % 23,5 %
Verschuldungsgrad 400 % 326 %

Beim unechten Factoring tritt dieser Effekt nicht ein: Die Bilanzsumme bleibt konstant (Forderung aktiv, Kredit passiv), und die Eigenkapitalquote verändert sich nicht. Unechtes Factoring verbessert lediglich die kurzfristige Liquidität, nicht aber die Bilanzstruktur.

Steuerrechtliche Einordnung

Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer

Die Factoringgebühr (Dienstleistungsanteil) ist als Betriebsausgabe nach § 4 Abs. 4 EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG abziehbar. Der Zinsanteil der Factoringgebühr unterliegt der Zinsschranke gemäß § 4h EStG, falls die Freigrenze von 3 Mio. EUR Nettozinsaufwand überschritten wird. Bei der Gewerbesteuer sind Finanzierungsanteile gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG mit 25 % dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzuzurechnen (Entgelte für Schulden). Die Abgrenzung zwischen Dienstleistungsanteil und Zinsanteil der Factoringgebühr ist im Einzelfall zu dokumentieren.

Umsatzsteuer beim Forderungsverkauf

Der Forderungsverkauf selbst ist kein umsatzsteuerbarer Vorgang beim Verkäufer (kein Leistungsaustausch). Die vom Factor berechnete Factoringgebühr kann je nach Leistungsinhalt ganz oder teilweise umsatzsteuerfrei sein (§ 4 Nr. 8 UStG). Eine sorgfältige Vertragsgestaltung und Leistungsbeschreibung ist notwendig, um Vorsteuerrisiken zu minimieren.

Praxis-Checkliste: Bilanzierung sicher gestalten

  • Factoringvertrag auf Rückgriffsklauseln prüfen: Verbleibt wirtschaftlich kein Rückgriffsrecht → echtes Factoring.
  • Garantiehaftungen und Rückkaufvereinbarungen identifizieren und bewerten.
  • Sicherheitseinbehalt separat als „Forderung gegenüber Factor“ aktivieren.
  • Factoringgebühr in Dienstleistungs- und Zinsanteil aufteilen (Zinsschranke, GewSt-Hinzurechnung).
  • Anhangangaben zum Factoringvolumen prüfen (§ 285 Nr. 3 HGB: sonstige finanzielle Verpflichtungen; bei stillem Factoring ggf. Haftungsverhältnisse).
  • Bei unechtem Factoring: Verbindlichkeit korrekt klassifizieren und Laufzeit im Anhang angeben.
  • Umsatzsteuerliche Behandlung der Factoringgebühr mit dem Steuerberater abstimmen.
  • Zinsschranken-Freigrenze (3 Mio. EUR) im Blick behalten, wenn Factoringvolumen groß ist.

Wenn Sie Ihre Bilanzierungsfragen rund um Factoring und Forderungsmanagement digital und effizient lösen möchten, können Sie die Plattform von onlinebilanz.de kostenfrei im Demo-Modus testen oder direkt im Kostenrechner einen ersten Eindruck von den anfallenden Leistungen gewinnen.

Fazit: Echtes Factoring als Bilanzierungsinstrument gezielt einsetzen

Echtes Factoring ist weit mehr als ein Liquiditätsinstrument: Es ermöglicht unter den richtigen Voraussetzungen einen vollständigen Forderungsabgang nach HGB, verkürzt die Bilanzsumme und verbessert strukturell die Eigenkapitalquote – ein Vorteil, den unechtes Factoring nicht bieten kann. Die Wahl zwischen offenem und stillem Factoring sowie zwischen Full-Service-, Inhouse- und Fälligkeits-Factoring beeinflusst primär das operative Debitorenmanagement, nicht die Bilanzierungslogik. Entscheidend bleibt stets die Frage: Wer trägt das Delkredererisiko? Nur wenn der Factor das Ausfallrisiko endgültig und ohne Rückgriff übernimmt, rechtfertigt sich der Forderungsabgang. Eine sorgfältige Vertragsprüfung und dokumentierte Abgrenzung zwischen Zins- und Dienstleistungsanteilen der Factoringgebühr sind unerlässlich, um steuerliche Risiken bei der Zinsschranke und der Gewerbesteuer-Hinzurechnung zu vermeiden.

23,5 %

Eigenkapitalquote nach echtem Factoring (Rechenbeispiel)

3 Mio. EUR

Freigrenze Zinsschranke § 4h EStG

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen echtem und unechtem Factoring?

Beim echten Factoring übernimmt der Factor das volle Delkredererisiko (Ausfallrisiko) ohne Rückgriff auf den Forderungsverkäufer. Beim unechten Factoring verbleibt das Ausfallrisiko beim Anschlusskunden; der Factor kann bei Zahlungsausfall des Debitors Rückgriff nehmen. Diese Unterscheidung ist für die HGB-Bilanzierung entscheidend: Nur beim echten Factoring darf die Forderung ausgebucht werden.

Darf die Forderung beim echten Factoring aus der Bilanz ausgebucht werden?

Ja, sofern das Delkredererisiko vollständig auf den Factor übergegangen ist, kein wirtschaftlich dominierendes Rückgriffsrecht besteht und der Factor frei über die Forderung verfügen kann. Dann scheidet die Forderung nach dem Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (§ 246 HGB) aus dem Umlaufvermögen des Verkäufers aus.

Was ist stilles Factoring und wie wird es bilanziert?

Beim stillen Factoring wird der Debitor nicht über die Forderungsabtretung informiert; er zahlt weiterhin an den Anschlusskunden. Die Bilanzierung richtet sich nicht nach der Offenlegung, sondern nach der Delkredere-Frage: Trägt der Factor das Ausfallrisiko (echtes Factoring), scheidet die Forderung aus – unabhängig davon, ob es sich um offenes oder stilles Factoring handelt.

Wie wirkt echtes Factoring auf die Eigenkapitalquote?

Echtes Factoring senkt die Bilanzsumme, weil Forderungen ausscheiden und nur der tatsächlich ausgezahlte Kaufpreis (Liquidität) sowie eine etwaige Forderung gegenüber dem Factor (Sicherheitseinbehalt) zurückbleiben. Bei gleichbleibendem Eigenkapital steigt die Eigenkapitalquote. Im Beispiel des Artikels steigt sie von 20,0 % auf 23,5 %.

Unterliegt die Factoringgebühr der Zinsschranke?

Der Zinsanteil der Factoringgebühr kann als Entgelt für Schulden der Zinsschranke nach § 4h EStG unterliegen, wenn der Nettozinsaufwand des Unternehmens 3 Mio. EUR übersteigt. Der reine Dienstleistungsanteil (Debitorenmanagement) ist hingegen nicht zinsschrankenrelevant. Eine klare vertragliche und buchhalterische Aufteilung ist daher notwendig.

Über Autor und fachliche Prüfung

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Fachliche Prüfung

Fabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.

✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Verantwortet die fachliche Prüfung dieses Beitrags.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: July 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑KompatibelSchnittstellenkompatibel
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz