Gewerbesteuererklärung Hamm 2026: Fristen & Hebesatz
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Gewerbetreibende in Hamm müssen jährlich eine Gewerbesteuererklärung abgeben – Grundlage für die Festsetzung durch die Stadt. Dieser Fachbeitrag erklärt die Pflichten, Fristen, den aktuellen Hebesatz 2026 und wie Sie die Erklärung korrekt erstellen. Ähnliche Regelungen gelten auch für andere Städte, beispielsweise bei der Gewerbesteuererklärung in Kassel, wobei sich die Hebesätze regional unterscheiden. Sie erfahren außerdem, wann sich die Beauftragung eines Steuerberaters lohnt.
Kurzantwort
Jedes Gewerbe in Hamm ist nach § 14 GewStG zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung verpflichtet, sobald das Finanzamt dazu auffordert oder der Gewerbeertrag den Freibetrag übersteigt. Die Abgabefrist endet grundsätzlich am 31. Juli des Folgejahres, mit Steuerberater am 28. Februar des übernächsten Jahres. Der Hebesatz Hamm bestimmt die tatsächliche Steuerlast – für 2026 gilt der von der Stadt festgelegte Satz.
Inhaltsverzeichnis
- Gewerbesteuerpflicht in Hamm: Welche Unternehmen müssen eine Gewerbesteuererklärung abgeben?
- Gewerbesteuer-Hebesatz Hamm 2026: Wie hoch ist die Steuerbelastung?
- Fristen für die Gewerbesteuererklärung Hamm: Abgabetermine und Verspätungszuschläge
- Gewerbesteuererklärung Hamm ausfüllen: Formulare und erforderliche Anlagen
- Mehrere Betriebsstätten: Zerlegung der Gewerbesteuer bei Standorten außerhalb Hamms
- Gewerbesteuererklärung durch Steuerberater erstellen lassen: Wann lohnt sich die Beauftragung?
- Gewerbesteuer-Vorauszahlungen: Termine und Anpassung bei veränderten Gewinnen
- Häufige Fehler bei der Gewerbesteuererklärung und wie Sie diese vermeiden
Gewerbesteuerpflicht in Hamm: Welche Unternehmen müssen eine Gewerbesteuererklärung abgeben?
Die Gewerbesteuerpflicht in Hamm ergibt sich aus § 2 GewStG und betrifft grundsätzlich alle Gewerbebetriebe mit einer Betriebsstätte im Stadtgebiet. Für GmbHs ist die Gewerbesteuerpflicht dabei kraft Rechtsform gegeben – unabhängig von der tatsächlichen Tätigkeit. Sobald Ihre GmbH in Hamm eine Betriebsstätte unterhält, entsteht die Verpflichtung zur Abgabe der Gewerbesteuererklärung beim Finanzamt Hamm.
Die Gewerbesteuererklärung ist jährlich elektronisch über ELSTER einzureichen. Für das Wirtschaftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gilt die Abgabefrist grundsätzlich bis zum 31. Juli 2026, bei Steuerberater-Mandanten verlängert sich diese Frist auf den 28. Februar 2027. Die Stadt Hamm wendet den aktuellen Gewerbesteuer-Hebesatz auf den ermittelten Gewerbeertrag an.
Wer ist in Hamm gewerbesteuerpflichtig?
- GmbHs und UGs: kraft Rechtsform immer gewerbesteuerpflichtig, auch bei freiberuflicher Tätigkeit
- Personengesellschaften (OHG, KG): wenn gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird
- Einzelunternehmen: bei gewerblicher Tätigkeit (nicht bei Freiberuflern nach § 18 EStG)
- Betriebsstätten: auch auswärtige Unternehmen mit Betriebsstätte in Hamm sind anteilig gewerbesteuerpflichtig
Praxis-Hinweis: Freibetrag für kleinere Betriebe
Nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) erhalten diesen Freibetrag nicht – hier wird die Gewerbesteuer auf den gesamten Gewerbeertrag berechnet. Bei Gewerbeertrag unter 24.500 Euro zahlen Einzelunternehmer in Hamm also keine Gewerbesteuer, müssen die Erklärung aber dennoch einreichen.
Gewerbesteuer-Hebesatz Hamm 2026: Wie hoch ist die Steuerbelastung?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz wird von der Stadt Hamm eigenständig festgelegt und beträgt für das Jahr 2026 voraussichtlich 475 % (Stand: 2026). Dieser Hebesatz liegt im mittleren Bereich der nordrhein-westfälischen Kommunen und ist für die Berechnung der tatsächlichen Steuerlast entscheidend. Die Gewerbesteuer errechnet sich nach folgender Formel: Gewerbeertrag × Steuermesszahl (3,5 %) × Hebesatz der Gemeinde.
475 %
Gewerbesteuer-Hebesatz Hamm 2026
3,5 %
Bundeseinheitliche Steuermesszahl
16,625 %
Effektive Belastung (475 % × 3,5 %)
Berechnung der Gewerbesteuer: Praxis-Beispiel Hamm
Eine GmbH mit Sitz in Hamm erwirtschaftet im Jahr 2025 einen Gewerbeertrag von 100.000 Euro. Die Gewerbesteuerberechnung erfolgt in drei Schritten:
- Ermittlung des Gewerbeertrags nach § 7 GewStG (Gewinn aus Gewerbebetrieb + Hinzurechnungen – Kürzungen)
- Multiplikation mit der bundeseinheitlichen Steuermesszahl: 100.000 € × 3,5 % = 3.500 € Steuermessbetrag
- Multiplikation mit dem Hebesatz Hamm: 3.500 € × 475 % = 16.625 € Gewerbesteuer
„Viele Mandanten unterschätzen die Bedeutung der Hinzurechnungen nach § 8 GewStG – insbesondere Finanzierungsanteile in Mieten und Leasingraten erhöhen den Gewerbeertrag deutlich. Bei der Gewerbesteuererklärung für Hamm prüfen unsere Steuerberater systematisch alle Kürzungsmöglichkeiten, etwa nach § 9 Nr. 1 GewStG für Grundbesitz oder nach § 9 Nr. 3 GewStG für Streubesitzdividenden.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Fristen für die Gewerbesteuererklärung Hamm: Abgabetermine und Verspätungszuschläge
Für die Gewerbesteuererklärung 2025 (Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten beim Finanzamt Hamm differenzierte Abgabefristen. Ohne steuerliche Beratung ist die Erklärung bis zum 31. Juli 2026 einzureichen. Bei Mandanten, die durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein vertreten werden, verlängert sich die Frist gemäß § 149 Abs. 3 AO auf den 28. Februar 2027 (für Steuererklärungen 2025).
| Wirtschaftsjahr | Ohne Steuerberater | Mit Steuerberater | Rechtliche Grundlage |
|---|---|---|---|
| 2025 (Stichtag 31.12.2025) | 31. Juli 2026 | 28. Februar 2027 | § 149 Abs. 2, 3 AO |
| 2024 (Stichtag 31.12.2024) | 31. Juli 2025 | 30. April 2026 | § 149 Abs. 2, 3 AO |
| 2026 (Stichtag 31.12.2026) | 31. Juli 2027 | 31. Mai 2028 | § 149 Abs. 2, 3 AO |
Verspätungszuschlag vermeiden
Das Finanzamt Hamm kann bei verspäteter Abgabe nach § 152 AO einen Verspätungszuschlag festsetzen – ab 14 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres (also ab 1. März 2027 für das Jahr 2025) ist dies sogar verpflichtend. Der Verspätungszuschlag beträgt 0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat. Bei einer Gewerbesteuerschuld von 20.000 Euro können schnell mehrere tausend Euro Verspätungszuschlag anfallen.
Fristverlängerung beantragen
In begründeten Einzelfällen kann beim Finanzamt Hamm eine Fristverlängerung beantragt werden. Der Antrag muss vor Ablauf der ursprünglichen Frist gestellt werden und sollte konkrete Gründe nennen (z. B. Krankheit, fehlende Unterlagen von Dritten, außergewöhnliche Betriebsvorfälle). Das Finanzamt entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen – ein Rechtsanspruch auf Fristverlängerung besteht nicht.
Gewerbesteuererklärung Hamm ausfüllen: Formulare und erforderliche Anlagen
Die Gewerbesteuererklärung besteht aus dem Hauptvordruck GewSt 1 A sowie zahlreichen Anlagen, die je nach Rechtsform und Sachverhalt erforderlich sind. Seit 2021 ist die elektronische Übermittlung über ELSTER für alle Steuerpflichtigen verpflichtend (§ 31 Abs. 1a GewStG). Für GmbHs und UGs sind regelmäßig der Hauptvordruck sowie die Anlage AE (Angaben zur Ermittlung des Gewerbeertrags) auszufüllen.
Übersicht: Formulare und Anlagen der Gewerbesteuererklärung
- GewSt 1 A: Hauptvordruck mit allgemeinen Angaben zum Betrieb, Betriebsstätten, Organschaft
- Anlage AE: Ermittlung des Gewerbeertrags nach § 7 GewStG – relevant für alle Gewerbetreibenden
- Anlage Bet: bei mehreren Betriebsstätten zur Zerlegung nach § 28 ff. GewStG
- Anlage Z 1: für Organschaften zur Ermittlung des zusammengefassten Gewerbeertrags
- Anlage WB: bei Beteiligung an Personengesellschaften (z. B. GmbH & Co. KG)
Die Ermittlung des Gewerbeertrags in der Anlage AE ist das Herzstück der Gewerbesteuererklärung. Ausgangspunkt ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb (identisch mit dem steuerlichen Jahresüberschuss). Dieser wird um Hinzurechnungen nach § 8 GewStG erhöht (z. B. 25 % der Finanzierungsanteile in Miet- und Leasingraten, Hälfte der Gewinnausschüttungen an Personengesellschaften) und um Kürzungen nach § 9 GewStG vermindert (z. B. Grundbesitzkürzung, Schachtelprivileg).
Hinzurechnungen § 8 GewStG
- Freibetrag: 200.000 € (seit 2020)
- Darüber: 25 % hinzurechnen
- Zinsschranke beachten
Kürzungen § 9 GewStG
- Grundbesitzkürzung: nur bei reinen Grundstücksunternehmen
- Schachtelprivileg: 95 % Kürzung der Beteiligungserträge
- Ausländische Betriebsstätten: § 9 Nr. 3 GewStG
„Die häufigsten Fehler in der Gewerbesteuererklärung liegen bei den Hinzurechnungen. Viele Mandanten übersehen, dass auch Finanzierungsanteile in Mieten – etwa für Büroräume oder Maschinen – anteilig hinzuzurechnen sind. Unsere Steuerberater prüfen systematisch alle Miet- und Leasingverträge und ermitteln die steuerlich relevanten Finanzierungsanteile präzise.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Mehrere Betriebsstätten: Zerlegung der Gewerbesteuer bei Standorten außerhalb Hamms
Unterhält Ihre GmbH neben dem Standort in Hamm weitere Betriebsstätten in anderen Gemeinden, greift das Zerlegungsverfahren nach §§ 28 ff. GewStG. Die Gewerbesteuer wird dann nicht vollständig an die Stadt Hamm abgeführt, sondern anteilig auf alle Betriebsstättengemeinden verteilt. Zerlegungsmaßstab sind grundsätzlich die Arbeitslöhne – also die Bruttolohnsumme der Arbeitnehmer, die in der jeweiligen Betriebsstätte tätig sind.
Wann liegt eine Betriebsstätte vor?
Nach § 12 AO ist eine Betriebsstätte jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse: Eigene Geschäftsräume, dauerhafte Nutzung, ausreichende Verfügungsmacht. Ein einzelner Mitarbeiter im Homeoffice begründet in der Regel keine Betriebsstätte – ein Lager, eine Filiale oder eine Produktionsstätte hingegen schon.
- Betriebsstätte ja: Produktionsstätte, Lager mit eigenem Personal, Verkaufsfiliale, dauerhaft genutztes Büro
- Betriebsstätte nein: reines Homeoffice einzelner Mitarbeiter, Baustellen unter 6 Monaten, gelegentliche Kundenbesuche
- Grenzfälle: Dauerbaustellen, dauerhaft genutzte Flächen bei Kunden, Bürogemeinschaften mit eigener Infrastruktur
Praxis: Zerlegung nach Arbeitslöhnen
Ihre GmbH hat den Sitz in Hamm (15 Mitarbeiter, Lohnsumme 900.000 €) und eine Betriebsstätte in Münster (5 Mitarbeiter, Lohnsumme 300.000 €). Gesamtlohnsumme: 1.200.000 €. Der Gewerbeertrag beträgt 200.000 €, die Gewerbesteuer-Messzahl 7.000 €. Hamm erhält 75 % (5.250 € × 475 % = 24.937,50 €), Münster 25 % (1.750 € × Hebesatz Münster). Die Anlage Bet der Gewerbesteuererklärung weist die Zerlegungsanteile detailliert aus.
Die Zerlegung erfolgt zentral durch das Betriebsfinanzamt – für Hamm ist dies das Finanzamt Hamm. Dieses teilt den anderen Gemeinden die auf sie entfallenden Messbeträge mit. Sie als Steuerpflichtiger müssen lediglich in der Anlage Bet alle Betriebsstätten mit Anschrift und Arbeitslöhnen korrekt angeben.
Gewerbesteuererklärung durch Steuerberater erstellen lassen: Wann lohnt sich die Beauftragung?
Die Gewerbesteuererklärung ist komplex und fehleranfällig – insbesondere bei Hinzurechnungen, Kürzungen und Betriebsstättenzerlegung. Für GmbHs kommt hinzu, dass die Gewerbesteuererklärung eng mit dem Jahresabschluss und der Körperschaftsteuererklärung verzahnt ist. Wer den Jahresabschluss ohnehin durch einen Steuerberater erstellen lässt, profitiert von der integrierten Bearbeitung aller steuerlichen Pflichten.
Vorteile der Steuerberater-Beauftragung für Hamm
-
Fristverlängerung bis 28. Februar 2027 (für Gewerbesteuererklärung 2025)
-
Rechtssichere Ermittlung der Hinzurechnungen und Kürzungen nach GewStG
-
Optimierung: Prüfung aller Gestaltungsspielräume (z. B. Schachtelprivileg, Grundbesitzkürzung)
-
Haftungsschutz: Steuerberater haftet für fehlerhafte Beratung bei grober Fahrlässigkeit
-
Zeitersparnis: Keine Einarbeitung in komplexe Steuerformulare erforderlich
-
Integration: Gewerbesteuer wird zusammen mit Körperschaftsteuer und Jahresabschluss bearbeitet
Die Steuerberater-Vergütung für die Gewerbesteuererklärung richtet sich nach der Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) und bemisst sich am Gewerbeertrag. Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 Euro liegt die gesetzliche Gebühr zwischen 313 € und 939 € (1/10 bis 3/10 Gebühr). Viele Steuerberater bieten jedoch Paketpreise für Jahresabschluss, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung an.
„Mandanten aus Hamm suchen oft nach einem lokalen Steuerberater – dabei ist der persönliche Kontakt vor Ort heute nicht mehr entscheidend. Bei OnlineBilanz koordiniere ich die Zusammenarbeit zwischen Mandant und unseren Steuerberatern vollständig digital. Unterlagen werden über sichere Plattformen ausgetauscht, Rückfragen per Video oder Telefon geklärt. Das Ergebnis: schnellere Bearbeitung, transparente Festpreise und dieselbe Steuerberater-Qualität wie bei einer klassischen Kanzlei vor Ort.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Wer den Jahresabschluss und die Steuererklärungen digital und zu transparenten Festpreisen durch zugelassene Steuerberater erstellen lassen möchte, findet auf OnlineBilanz.de ein spezialisiertes Angebot – ohne lange Wartezeiten und mit klarer Preisstruktur. Unsere Steuerberater übernehmen die gesamte steuerliche Abwicklung, von der Finanzbuchhaltung über den Jahresabschluss bis zur rechtsverbindlichen Unterzeichnung aller Steuererklärungen.
Gewerbesteuer-Vorauszahlungen: Termine und Anpassung bei veränderten Gewinnen
Die Gewerbesteuer wird nicht erst nach Abgabe der Gewerbesteuererklärung fällig, sondern bereits unterjährig durch vierteljährliche Vorauszahlungen (§ 19 GewStG). Die Vorauszahlungstermine sind bundeseinheitlich auf den 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November festgelegt. Grundlage für die Vorauszahlungen ist die zuletzt festgesetzte Jahressteuer – also die Gewerbesteuer des Vorjahres.
| Quartal | Fälligkeit | Anteil an Jahressteuer | Zahlungsziel |
|---|---|---|---|
| 1. Quartal | 15. Februar 2026 | 25 % | Überweisung bis 15.02. |
| 2. Quartal | 15. Mai 2026 | 25 % | Überweisung bis 15.05. |
| 3. Quartal | 15. August 2026 | 25 % | Überweisung bis 15.08. |
| 4. Quartal | 15. November 2026 | 25 % | Überweisung bis 15.11. |
Anpassung der Vorauszahlungen bei veränderter Ertragslage
Wenn sich absehen lässt, dass die tatsächliche Gewerbesteuer 2026 wesentlich niedriger ausfällt als im Vorjahr (z. B. durch Umsatzrückgang, Investitionen, Verluste), kann beim Finanzamt Hamm ein Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen gestellt werden (§ 19 Abs. 3 GewStG). Umgekehrt kann das Finanzamt die Vorauszahlungen erhöhen, wenn die Ertragslage deutlich besser ist. Der Antrag sollte mit einer nachvollziehbaren Prognose begründet werden – eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) ist hilfreich.
Nachzahlung und Zinsen vermeiden
Wer die Vorauszahlungen zu niedrig ansetzt, riskiert eine hohe Nachzahlung bei Abgabe der Gewerbesteuererklärung. Zusätzlich fallen Nachzahlungszinsen nach § 233a AO an: 0,15 % pro Monat (1,8 % p.a., Stand 2026) für den Zeitraum zwischen dem Ende des Kalenderjahres und der Festsetzung. Bei einer Nachzahlung von 20.000 € können das schnell mehrere hundert Euro Zinsen sein.
Nach Einreichung der Gewerbesteuererklärung erlässt das Finanzamt Hamm den Gewerbesteuerbescheid. Darin wird die endgültige Jahressteuer festgesetzt und mit den geleisteten Vorauszahlungen verrechnet. Eine Erstattung wird in der Regel innerhalb weniger Wochen auf das hinterlegte Bankkonto überwiesen; eine Nachzahlung ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids fällig.
Häufige Fehler bei der Gewerbesteuererklärung und wie Sie diese vermeiden
Die Gewerbesteuererklärung birgt zahlreiche Fallstricke – von vergessenen Hinzurechnungen über fehlerhafte Kürzungen bis hin zu formalen Mängeln. Viele dieser Fehler führen zu einer zu hohen oder zu niedrigen Steuerfestsetzung und können im Nachhinein nur durch aufwändige Änderungsverfahren korrigiert werden. Wir zeigen die häufigsten Fehlerquellen und wie Sie diese systematisch vermeiden.
Hinzurechnungen unvollständig
- Alle Miet- und Leasingverträge durchgehen
- Finanzierungsanteile korrekt schätzen (i.d.R. 25 %)
- Freibetrag 200.000 € berücksichtigen
Kürzungen falsch angesetzt
- Beteiligungsquoten exakt dokumentieren
- Grundbesitzkürzung nur bei reinen Grundstücksunternehmen
- Ausländische Einkünfte: DBA-Regelungen prüfen
Betriebsstätten nicht angegeben
- Alle dauerhaften Standorte erfassen
- Lohnsummen je Betriebsstätte korrekt zuordnen
- Anlage Bet vollständig ausfüllen
Formale Fehler und technische Probleme
- Elektronische Übermittlung vergessen: Seit 2021 ist ELSTER verpflichtend – Papierformulare werden nicht mehr akzeptiert
- Falsche Steuernummer: Verwechslung zwischen Finanzamtsnummer, Gewerbesteuer-Aktenzeichen und USt-ID
- Fehlende Unterschrift: Bei komprimierter Übermittlung muss die elektronische Authentifizierung korrekt erfolgen
- Anlage AE vergessen: Die Gewinnermittlung ist zwingend beizufügen, sonst ist die Erklärung unvollständig
- Zeitraum falsch: Bei abweichendem Wirtschaftsjahr ist der korrekte Erhebungszeitraum anzugeben (nicht Kalenderjahr)
„In der Praxis sehen wir häufig, dass Mandanten die Hinzurechnungen nach § 8 GewStG unterschätzen. Gerade bei hohen Mietaufwendungen – etwa für Produktionshallen oder Büroflächen – summieren sich die 25 % Finanzierungsanteil schnell auf fünfstellige Beträge. Unsere Steuerberater rechnen diese Positionen systematisch hoch und nutzen gleichzeitig alle Kürzungsmöglichkeiten, um die Gewerbesteuerbelastung rechtssicher zu minimieren.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Wer Unsicherheiten bei der Erstellung vermeiden und die Gewerbesteuererklärung rechtssicher sowie optimiert abgeben möchte, sollte die Beauftragung eines Steuerberaters erwägen. Auf OnlineBilanz.de erhalten GmbHs und UGs den Jahresabschluss, die Körperschaftsteuererklärung und die Gewerbesteuererklärung aus einer Hand – digital, transparent und mit festen Preisen.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich als Kleinunternehmer auf die Gewerbesteuererklärung verzichten?
Nein, auch Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG sind gewerbesteuerpflichtig. Allerdings greift bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften der Freibetrag von 24.500 Euro nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG. Liegt Ihr Gewerbeertrag darunter, fällt faktisch keine Gewerbesteuer an – die Erklärungspflicht besteht jedoch trotzdem, sobald das Finanzamt zur Abgabe auffordert.
Wer ist in Hamm für die Festsetzung der Gewerbesteuer zuständig?
Die Festsetzung erfolgt durch die Stadt Hamm, Fachbereich Finanzen und Beteiligungen. Grundlage ist der vom Finanzamt Hamm ermittelte Gewerbesteuermessbetrag nach § 14 GewStG. Die Stadt wendet darauf den Hebesatz an und erlässt den Gewerbesteuerbescheid. Zuständig für Rückfragen ist die Stadtverwaltung Hamm, nicht das Finanzamt.
Muss ich in Hamm Gewerbesteuer zahlen, wenn ich nur im Homeoffice arbeite?
Ja, auch eine Betriebsstätte im Homeoffice kann gewerbesteuerpflichtig sein, sofern Sie dort dauerhaft und mit einer gewissen Infrastruktur gewerblich tätig sind. Maßgeblich ist der Ort der Geschäftsleitung bzw. der Betriebsstätte nach § 2 Abs. 1 GewStG. Liegt Ihr Homeoffice in Hamm, ist die Stadt Hamm hebeberechtigt. Eine bloße Briefkastenadresse genügt nicht.
Was passiert, wenn ich die Gewerbesteuererklärung in Hamm vergesse?
Das Finanzamt Hamm kann bei verspäteter Abgabe einen Verspätungszuschlag nach § 152 AO festsetzen – mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat. Zudem droht eine Schätzung des Gewerbeertrags nach § 162 AO, die meist ungünstig ausfällt. Die Stadt Hamm kann auf Basis dieser Schätzung die Gewerbesteuer festsetzen. Bei wiederholter Säumnis sind Zwangsgelder möglich.
Kann ich die Gewerbesteuer in Hamm in Raten zahlen?
Ja, auf Antrag kann die Stadt Hamm Ratenzahlung oder Stundung gemäß §§ 222, 226 AO bewilligen, wenn die sofortige Zahlung eine erhebliche Härte darstellt. Voraussetzung ist, dass Sie glaubhaft darlegen, warum Sie nicht in der Lage sind, die Summe auf einmal zu begleichen. Stundungszinsen nach § 234 AO fallen ab dem vierten Monat an – aktuell 0,15 % pro Monat (Stand 2026).
Gilt der Freibetrag von 24.500 Euro auch für GmbHs in Hamm?
Nein, der Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG gilt nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften wie die GmbH, UG oder AG sind ab dem ersten Euro Gewerbeertrag steuerpflichtig. Das bedeutet: Auch bei geringem Gewinn muss eine GmbH in Hamm Gewerbesteuer zahlen, sobald der Messbetrag positiv ist.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Gewerbesteuergesetz (GewStG), Abgabenordnung (AO), Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV), Stadt Hamm – Gewerbesteuer. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


