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Stammkapital25.000 €
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OnlineBilanz Blog Auflösung GmbH steuerliche Folgen

Auflösung GmbH steuerliche Folgen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 15 Minuten

Die Auflösung einer GmbH ist kein einfacher Verwaltungsakt — sie hat weitreichende steuerliche Folgen. Liquidationsgewinnbesteuerung, Schlussbilanzpflichten, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, das gesetzliche Sperrjahr und die fortlaufende Bundesanzeiger-Offenlegung: Wer die steuerlichen Folgen der Auflösung einer GmbH nicht kennt, zahlt am Ende mehr als nötig — oder macht sich persönlich haftbar.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

15 %

Körperschaftsteuersatz auf den Liquidationsgewinn einer GmbH (+ SolZ)

1 Jahr

Sperrjahr nach § 73 GmbHG — Mindestdauer jeder GmbH-Liquidation

10 Jahre

Aufbewahrungsfrist für steuerliche Unterlagen nach der GmbH-Löschung

Wer eine GmbH auflösen will, braucht mehr als einen Gesellschafterbeschluss. Die steuerlichen Folgen der Auflösung einer GmbH ziehen sich über mehrere Jahre — von der Liquidationseröffnungsbilanz bis zur letzten Bundesanzeiger-Offenlegung nach der Handelsregisterlöschung.

Dabei ist entscheidend: Die GmbH bleibt bis zur vollständigen Löschung steuerpflichtig. Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und Offenlegungspflichten laufen weiter — auch während des Abwicklungsprozesses.

Dieser Artikel erklärt alle relevanten Steuerfolgen, die gesetzlichen Grundlagen mit Quellenverweisen und gibt eine praxisnahe Checkliste für Geschäftsführer und Liquidatoren.

1. Auflösung vs. Liquidation — was ist der rechtliche Unterschied?

Die Begriffe Auflösung und Liquidation werden oft vermischt. Steuerlich sind es zwei verschiedene Phasen:

Auflösung (§ 60 GmbHG)

Der rechtliche Akt, der den Beginn des Beendigungsprozesses markiert. Die GmbH wird zur Abwicklungsgesellschaft, verliert aber nicht sofort ihre Rechtspersönlichkeit.

Liquidation (§§ 66–74 GmbHG)

Der Abwicklungsprozess: Schulden berichtigen, Vermögen verwerten, Gläubiger befriedigen, verbleibendes Vermögen an Gesellschafter verteilen. Ende: Handelsregisterlöschung.

Steuerlich wichtig: Die Pflichten beginnen mit der Auflösung — nicht erst mit der Löschung. Ein häufiger Irrtum, der zu teuren Versäumnissen führt.

Gesetzliche Grundlage

Die steuerrechtliche Behandlung der GmbH-Liquidation regelt § 11 KStG (Besteuerung bei Auflösung und Abwicklung). Das GmbH-Recht findet sich in §§ 60–75 GmbHG.

2. Auflösungsgründe nach § 60 GmbHG

Nicht jede Auflösung läuft steuerlich gleich ab. Die häufigsten Gründe:

  • Gesellschafterbeschluss — häufigster Fall, mindestens Dreiviertelmehrheit. Größter steuerlicher Gestaltungsspielraum.
  • Insolvenz — bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nach §§ 17, 19 InsO. Steuerliche Abwicklung über Insolvenzverwalter.
  • Ablauf der Gesellschaftsdauer — im Gesellschaftsvertrag festgesetzte Laufzeit endet automatisch.
  • Verschmelzung oder Spaltung nach UmwG — hier greifen spezielle Umwandlungssteuerregeln nach dem UmwStG.

3. Steuerliche Folgen der GmbH-Auflösung — der Überblick

Die steuerlichen Folgen treffen zwei Ebenen: die GmbH selbst und die Gesellschafter.

Steuerliche FolgeEbeneRechtsgrundlage
Körperschaftsteuer auf LiquidationsgewinnGmbH§ 11 KStG
Gewerbesteuer auf GewerbeertragGmbH§§ 2, 7 GewStG
Umsatzsteuer auf VermögensverwertungGmbH§ 1 UStG
Einkommensteuer auf LiquidationserlösGesellschafter§ 17 EStG
Kapitalertragsteuer auf AusschüttungenGesellschafter§ 43 EStG

„Die Auflösung einer GmbH ist steuerlich ein Mehrschicht-Ereignis. Viele Geschäftsführer fokussieren sich nur auf die Handelsregisterlöschung — aber das Finanzamt prüft den gesamten Liquidationszeitraum, die Abwicklungsbilanzen und die korrekte Besteuerung des Liquidationsgewinns sehr genau.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

4. Liquidationsbesteuerung: Wie wird der Liquidationsgewinn berechnet?

Berechnung des Liquidationsgewinns

Der Liquidationsgewinn ergibt sich vereinfacht aus dieser Formel:

Liquidationserlös (Verkaufspreise + Forderungseinzüge)
minus Buchwerte des Betriebsvermögens zum Auflösungszeitpunkt
minus Liquidationskosten (Rechtsberatung, Steuerberatung, Registergebühren)
= Liquidationsgewinn

Wichtig: Nach § 11 KStG gilt ein erweiterter steuerlicher Besteuerungszeitraum. Mehrere Wirtschaftsjahre werden zu einem einheitlichen Liquidationszeitraum zusammengefasst — das ermöglicht die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten innerhalb dieses Zeitraums.

Steuersätze auf den Liquidationsgewinn

Körperschaftsteuer

15 % auf den Liquidationsgewinn + 5,5 % SolZ darauf = effektiv ca. 15,825 %

Gewerbesteuer

Je nach kommunalem Hebesatz ca. 14–17 % des Gewerbeertrags — bundesweit sehr unterschiedlich

Gesamtbelastung GmbH

KSt + GewSt + SolZ zusammen: ca. 29–32 % effektive Steuerbelastung auf GmbH-Ebene

Steueroptimierung möglich

Durch gezieltes Timing des Liquidationszeitraums, die Nutzung bestehender Verlustvorträge und bewusste Aufdeckung stiller Reserven lässt sich die Steuerlast erheblich senken — aber nur, wenn der Steuerberater vor dem Auflösungsbeschluss eingebunden wird. Mehr zur steuerlichen Optimierung bei OnlineBilanz.

5. Schlussbilanz und Eröffnungsbilanz der Liquidation

Liquidationseröffnungsbilanz — Frist 3 Monate

Mit dem Eintritt in die Liquidation entsteht nach § 71 Abs. 1 GmbHG die Pflicht zur Aufstellung einer Liquidationseröffnungsbilanz. Sie wird zu Zeitwerten (Liquidationswerten) aufgestellt — nicht zu historischen Anschaffungskosten.

Die Differenz zwischen Buch- und Zeitwerten bedeutet: Stille Reserven werden aufgedeckt und sofort steuerpflichtig. Das ist ein zentraler Hebel für die steuerliche Gestaltung.

Achtung: Frist 3 Monate

Die Liquidationseröffnungsbilanz muss innerhalb von drei Monaten nach dem Auflösungsbeschluss aufgestellt werden. Versäumnisse können zu Steuernachforderungen und persönlicher Haftung des Liquidators führen.

Liquidations-Schlussbilanz

Am Ende der Liquidation ist eine Liquidations-Schlussbilanz aufzustellen. Sie zeigt das Restvermögen nach Begleichung aller Verbindlichkeiten — die Grundlage für die abschließende Körperschaftsteuererklärung.

Laufende Jahresabschlüsse während der Liquidation

Auch während der Liquidation: Für jedes vollständige Geschäftsjahr ist ein ordentlicher Jahresabschluss zu erstellen — inklusive E-Bilanz, Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und Bundesanzeiger-Offenlegung. Die Liquidation unterbricht diese Pflichten nicht.

6. Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer in der Liquidation

Körperschaftsteuer im Liquidationszeitraum

Der steuerliche Liquidationszeitraum kann nach § 11 KStG bis zu drei Jahre umfassen. Alle Einkünfte werden in diesem Zeitraum zusammengefasst und einheitlich besteuert. Das ermöglicht die Verrechnung von Verlusten aus dem Abwicklungsprozess mit Gewinnen — eine wichtige Gestaltungsoption.

Einreichungsfrist für die Körperschaftsteuererklärung: regulär sieben Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres. Für das letzte Liquidationsjahr: drei Monate nach Abschluss der Liquidation.

Gewerbesteuer in der Liquidation

Die GmbH bleibt bis zur Betriebseinstellung gewerbesteuerpflichtig. Für jeden Erhebungszeitraum ist eine Gewerbesteuererklärung einzureichen. Wichtige Planungsoption: Die Gewerbesteuer mindert als Betriebsausgabe die körperschaftsteuerliche Bemessungsgrundlage.

Weiterführende Quellen

7. Steuerliche Folgen für Gesellschafter

Liquidationserlös nach § 17 EStG

Wenn die GmbH nach Begleichung aller Verbindlichkeiten Vermögen an die Gesellschafter ausschüttet (Liquidationserlös), ist dieser bei den Gesellschaftern steuerpflichtig nach § 17 EStG.

Teileinkünfteverfahren (Betriebsvermögen)

40 % des Liquidationsgewinns steuerfrei · 60 % unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz · gilt für Anteile im Betriebsvermögen

Abgeltungsteuer (Privatvermögen)

25 % Abgeltungsteuer + SolZ auf den Liquidationsgewinn · gilt bei Anteilen im Privatvermögen mit weniger als 1 % Beteiligung

Verlustverrechnung für Gesellschafter

Liegt der Liquidationserlös unter den Anschaffungskosten der GmbH-Anteile, entsteht ein Verlust nach § 17 EStG — steuerlich geltend zu machen, aber im Teileinkünfteverfahren nur zu 60 % abziehbar. Nachträgliche Einlagen erhöhen die Anschaffungskosten und können die Steuerlast erheblich senken.

Weiterführende Quellen

8. Das Sperrjahr — und seine steuerliche Bedeutung

Was ist das Sperrjahr?

Das Sperrjahr ist eine gesetzliche Gläubigerschutzfrist nach § 73 GmbHG. Nach der Bekanntmachung der Auflösung im Bundesanzeiger müssen Liquidatoren mindestens zwölf Monate warten, bevor sie das Restvermögen an Gesellschafter auskehren dürfen. Ziel: bekannte und unbekannte Gläubiger sollen Zeit haben, Forderungen anzumelden.

Was bedeutet das Sperrjahr steuerlich?

Das Sperrjahr verlängert den steuerlichen Liquidationszeitraum auf mindestens ein Jahr. Während dieser Zeit laufen alle Pflichten weiter:

  • Umsatzsteuervoranmeldungen für alle Umsätze im Abwicklungsprozess
  • Jahresabschlüsse für jedes vollständige Geschäftsjahr mit Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung
  • Bundesanzeiger-Offenlegung für alle Jahresabschlüsse bis zur Löschung

In der Praxis dauert die vollständige steuerliche Abwicklung oft deutlich länger als das Minimum — insbesondere bei offenen Betriebsprüfungen oder ausstehenden Steuerbescheiden.

9. Offenlegungspflicht bis zur Löschung — kein Jahresabschluss darf fehlen

Eine häufige Falle: Viele Geschäftsführer vernachlässigen die Offenlegungspflicht während der Liquidation. Die GmbH bleibt bis zur Handelsregisterlöschung verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse beim Bundesanzeiger offenzulegen.

Das bedeutet: Auch für das Jahr der Auflösung und alle folgenden Geschäftsjahre bis zur Löschung muss ein vollständiger Jahresabschluss erstellt, geprüft und veröffentlicht werden.

Automatisches Ordnungsgeldverfahren

Das Bundesamt für Justiz leitet Ordnungsgeldverfahren automatisch ein bei fehlenden Offenlegungen. Bußgelder beginnen bei 2.500 € und können auf bis zu 25.000 € steigen. Die Offenlegungspflicht endet erst mit der Handelsregisterlöschung — nicht mit dem Auflösungsbeschluss.

10. Steuerliche Checkliste für die GmbH-Liquidation

Alle steuerlichen Pflichten im zeitlichen Ablauf einer GmbH-Auflösung:

  • Vor dem Auflösungsbeschluss

    Steuerliche Vorabplanung

    Steuerberater einbinden · Liquidationsgewinn simulieren · Verlustvorträge prüfen · Besteuerungszeitraum optimieren · stille Reserven identifizieren · Gesellschafter-Ebene individuell planen.

  • Bei Auflösung — Frist: 3 Monate

    Liquidationseröffnungsbilanz erstellen

    Bilanz zu Liquidationswerten (Zeitwerten) · Steuerberater-Signatur erforderlich · stille Reserven aufdecken · OnlineBilanz unterstützt bei der Erstellung.

  • Laufend während der Liquidation

    Laufende steuerliche Pflichten erfüllen

    Umsatzsteuervoranmeldungen · Jahresabschlüsse je Geschäftsjahr · Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen · Bundesanzeiger-Offenlegung.

  • Sperrjahr — mindestens 12 Monate

    Gläubigerschutzfrist einhalten

    Keine Auskehrung an Gesellschafter vor Ablauf des Sperrjahres nach § 73 GmbHG · steuerliche Pflichten laufen unverändert weiter.

  • Abschluss der Liquidation

    Schlussbilanz und letzte Steuererklärungen

    Liquidations-Schlussbilanz aufstellen · Liquidationsgewinn endgültig ermitteln · abschließende KSt- und GewSt-Erklärung · letzte Bundesanzeiger-Offenlegung.

  • Nach der Löschung

    Aufbewahrungsfristen einhalten

    Steuerrelevante Unterlagen: 10 Jahre nach § 147 AO · Handelsrechtliche Unterlagen: 6–10 Jahre nach § 257 HGB · Verantwortlich: die ehemaligen Gesellschafter.

11. Häufige Fragen: Auflösung GmbH steuerliche Folgen

Welche steuerlichen Folgen hat die Auflösung einer GmbH konkret?

Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer auf den Liquidationsgewinn (GmbH-Ebene), Einkommensteuer auf den Liquidationserlös beim Gesellschafter (Gesellschafterebene), Pflicht zur Liquidationseröffnungsbilanz und Schlussbilanz sowie fortlaufende Jahresabschlüsse und Bundesanzeiger-Offenlegung bis zur Handelsregisterlöschung.

Muss eine GmbH während der Liquidation weiterhin Jahresabschlüsse erstellen?

Ja. Die GmbH bleibt bis zur Handelsregisterlöschung zur Aufstellung von Jahresabschlüssen, Einreichung von Steuererklärungen und Bundesanzeiger-Offenlegung verpflichtet. Diese Pflichten pausieren nicht durch den Auflösungsbeschluss.

Wie wird der Liquidationsgewinn einer GmbH berechnet?

Liquidationserlös minus Buchwerte des Betriebsvermögens zum Auflösungszeitpunkt minus Liquidationskosten. Der Berechnungszeitraum umfasst den gesamten steuerlichen Liquidationszeitraum nach § 11 KStG.

Wie lange dauert die steuerliche Abwicklung einer GmbH-Auflösung?

Mindestens ein Jahr durch das Sperrjahr nach § 73 GmbHG. In der Praxis häufig 2–3 Jahre durch laufende Steuerpflichten, offene Betriebsprüfungen und ausstehende Steuerbescheide.

Kann ein Liquidationsgewinn steuerlich optimiert werden?

Ja — durch Planung des Liquidationszeitraums, Nutzung von Verlustvorträgen und optimales Timing der Aufdeckung stiller Reserven. Voraussetzung: frühzeitige Einbindung eines Steuerberaters vor dem Auflösungsbeschluss.

Was passiert steuerlich, wenn keine Schlussbilanz erstellt wird?

Das Finanzamt kann die Besteuerungsgrundlagen schätzen — regelmäßig zum Nachteil des Steuerpflichtigen. Der Liquidator haftet persönlich für die ordnungsgemäße Erfüllung der steuerlichen Pflichten der GmbH in Liquidation.

Wo kann ich die Offenlegung des Liquidations-Jahresabschlusses vornehmen?

Die Offenlegung erfolgt über das Bundesanzeiger-Portal oder über einen Steuerberater, der die Einreichung übernimmt. OnlineBilanz erledigt die Bundesanzeiger-Offenlegung im Rahmen des Jahresabschluss-Festpreises von 499,95 € inkl. MwSt.

12. Fazit: Auflösung GmbH steuerliche Folgen — die wichtigsten Punkte

Die steuerlichen Folgen der GmbH-Auflösung sind komplex — und unterschätzen kann teuer werden:

  • Die GmbH bleibt bis zur Handelsregisterlöschung vollständig steuerpflichtig
  • Der Liquidationsgewinn wird mit ca. 29–32 % auf GmbH-Ebene besteuert (KSt + GewSt + SolZ)
  • Gesellschafter versteuern den Liquidationserlös nach § 17 EStG auf Privatebene
  • Liquidationseröffnungsbilanz (Frist: 3 Monate) und Schlussbilanz sind gesetzliche Pflicht
  • Das Sperrjahr verlängert die Liquidation auf mindestens 12 Monate
  • Bundesanzeiger-Offenlegung ist bis zur Löschung Pflicht — Bußgelder ab 2.500 € bei Verstoß
  • Frühzeitige steuerliche Planung kann die Steuerlast erheblich senken
  • Unterlagen sind nach der Löschung noch 10 Jahre aufzubewahren (§ 147 AO)
„Die häufigste Falle bei der GmbH-Auflösung: Geschäftsführer denken, mit dem Auflösungsbeschluss ist die steuerliche Arbeit getan. In Wirklichkeit beginnt sie dann erst richtig.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerrechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 11 KStG, §§ 60–75 GmbHG, § 17 EStG. Für eine rechtssichere Planung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater oder nutzen Sie den Kontakt zu OnlineBilanz.

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  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
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Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
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Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

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Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

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Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

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