Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

10–15 Minuten

OnlineBilanzBlogNießbrauch berechnen: Kapitalwert, Vervielfältiger und Beispielrechnung

Nießbrauch berechnen: Kapitalwert, Vervielfältiger und Beispielrechnung

Veröffentlicht: 23.07.2026Aktualisiert: 23.07.2026Fachlich geprüft: 23.07.2026Lesezeit: ca. 7 Minuten

Wer Vermögen schenkweise überträgt und dabei einen Nießbrauch zurückbehält, mindert die Schenkungsteuerbemessungsgrundlage erheblich – vorausgesetzt, der Nießbrauchswert ist korrekt berechnet. Der Kapitalwert richtet sich nach § 14 BewG (statistische Lebenserwartung) und § 16 BewG (Jahreswertbegrenzung). Dieser Artikel zeigt, wie Sie den Vervielfältiger der aktuellen BMF-Tabelle ablesen, den Jahreswert korrekt deckeln und das Ergebnis für Immobilie und GmbH-Anteil in die Schenkungsteuererklärung eintragen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

Nießbrauch berechnen bedeutet: Jahreswert (Nettomietertrag bzw. Ausschüttung, max. 1/18,6 des Verkehrswerts nach § 16 BewG) multipliziert mit dem geschlechtsspezifischen Vervielfältiger aus der BMF-Tabelle zu § 14 BewG. Das Produkt ist der abzugsfähige Kapitalwert des Nießbrauchs, der den schenkungsteuerlichen Erwerb des Beschenkten entsprechend reduziert.

Jahreswert nach § 16 BewG bestimmen

Ausgangsgröße jeder Nießbrauchsberechnung ist der Jahreswert der Nutzung. § 16 BewG legt dabei eine absolute Obergrenze fest: Der Jahreswert darf höchstens 1/18,6 des Verkehrswerts des belasteten Wirtschaftsguts betragen. Dieser Bruch ist kein Zufallswert – er entspricht dem reziproken Höchstvervielfältiger (18,6) der BMF-Tabelle und stellt sicher, dass der Kapitalwert des Nießbrauchs nicht größer sein kann als der Wert des belasteten Gegenstands selbst.

Jahreswert bei Immobilien

Bei vermieteten Immobilien ist der Jahreswert die nachhaltig erzielbare Jahresnettomiete (ortsübliche Miete abzüglich nicht auf Mieter umlegbare Bewirtschaftungskosten). Bei Eigennutzung wird der ortsübliche Mietwert angesetzt, den das Finanzamt regelmäßig auf Basis des Grundsteuerwertes schätzt. Maßgebend ist stets der tatsächliche Nutzungsvorteil, nicht ein fiktiver Betrag.

Jahreswert bei GmbH-Anteilen

Wird der Nießbrauch an einem GmbH-Anteil bestellt, bemisst sich der Jahreswert grundsätzlich nach den nachhaltig erzielbaren Ausschüttungen. In der Praxis wird häufig der Durchschnitt der letzten drei Jahresüberschüsse nach Steuern herangezogen. Alternativ – und bei fehlenden Ausschüttungen – kann der Ertragswert nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren (§§ 199 ff. BewG) als Ausgangsgröße dienen. Details zur Bewertung von Gesellschaftsanteilen sind ein eigenständiges Thema; die laufende Buchhaltung und der Jahresabschluss bilden die unverzichtbare Datenbasis für diese Ertragsprognose.

Formel: Maximaler Jahreswert nach § 16 BewG

Jahreswert (max.) = Verkehrswert des Wirtschaftsguts ÷ 18,6

Übersteigt der tatsächliche Nutzungswert diesen Betrag, ist er auf den Höchstbetrag zu kappen. Liegt er darunter, gilt der tatsächliche Wert.

Vervielfältiger nach § 14 BewG und aktuelle Tabelle

Der Kapitalwert einer lebenslangen Nutzung ist nach § 14 BewG mit dem Vervielfältiger zu ermitteln, der der statistischen Lebenserwartung des Nießbrauchsberechtigten entspricht. Das BMF veröffentlicht die maßgebliche Tabelle regelmäßig auf Basis der aktuellen Sterbetafel des Statistischen Bundesamts. Seit der Aktualisierung zum 1. Januar 2024 (BMF-Schreiben vom 1. Dezember 2023, BStBl. I 2023, S. 2135) gelten neue, gegenüber früheren Tabellen durchweg etwas höhere Vervielfältiger, weil die Lebenserwartung gestiegen ist.

Die Tabelle unterscheidet nach Alter (vollendete Lebensjahre zum Bewertungsstichtag) und Geschlecht. Nachfolgend ein Auszug der aktuell geltenden Werte:

Alter (vollendete Jahre) Vervielfältiger männlich Vervielfältiger weiblich
30 17,390 17,842
35 17,166 17,680
40 16,831 17,422
45 16,338 17,044
50 15,652 16,522
55 14,744 15,821
60 13,567 14,887
65 12,088 13,649
70 10,310 11,982
75 8,340 10,010
80 6,399 7,938
85 4,711 5,970
90 3,296 4,188

Achtung: Die Tabellenwerte gelten für Schenkungen/Erbfälle ab 1. Januar 2024. Für frühere Stichtage ist die jeweils damals geltende Fassung maßgebend. Entnehmen Sie die exakten Werte stets dem aktuellen BMF-Schreiben oder dem dort verlinkten Tabellenwerk – die hier abgedruckten Werte dienen der Veranschaulichung und ersetzen keine anwaltliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall.

Vervielfältiger bei befristetem Nießbrauch

Ist der Nießbrauch zeitlich befristet (z. B. auf 10 Jahre), wird nicht die Lebenserwartungstabelle verwendet, sondern ein gesonderter Kapitalwertfaktor für wiederkehrende Leistungen (Anlage zu § 13 BewG). Bei Lebenslängekeit mit gleichzeitiger Befristung gilt der niedrigere der beiden Werte (§ 14 Abs. 2 BewG).

Kapitalwert berechnen: Schritt für Schritt

Die Berechnung des Nießbrauchs folgt stets demselben Drei-Schritte-Schema:

  1. Jahreswert ermitteln: Tatsächlichen Nutzungswert bestimmen und mit der § 16 BewG-Grenze (Verkehrswert ÷ 18,6) vergleichen; den niedrigeren Betrag verwenden.
  2. Vervielfältiger ablesen: Alter und Geschlecht des Nießbrauchsberechtigten zum Stichtag ermitteln; korrekten Wert aus der BMF-Tabelle entnehmen.
  3. Kapitalwert berechnen: Jahreswert × Vervielfältiger = Kapitalwert des Nießbrauchs.

Grundformel

Kapitalwert = Jahreswert × Vervielfältiger (§ 14 BewG)

Der Kapitalwert ist von dem nach Schenkungsteuerrecht maßgebenden Wert des übertragenen Wirtschaftsguts abzuziehen. Das Ergebnis ist die steuerliche Bereicherung des Beschenkten.

Rechenbeispiel: Immobilie mit Nießbrauchsvorbehalt

Sachverhalt: Mutter (weiblich, 62 Jahre) überträgt ihrer Tochter eine vermietete Eigentumswohnung. Verkehrswert laut Grundbesitzbewertung: 600.000 EUR. Jahresnettomiete: 18.000 EUR. Die Mutter behält sich den lebenslangen Nießbrauch vor.

Rechenschritt Betrag
Verkehrswert Wohnung 600.000 EUR
Jahreswert (tatsächlich) 18.000 EUR
Jahreswert-Höchstgrenze (600.000 ÷ 18,6) 32.258 EUR
Maßgebender Jahreswert (Minimum) 18.000 EUR
Vervielfältiger (weiblich, 62 Jahre) 14,606
Kapitalwert Nießbrauch 262.908 EUR
Steuerpflichtiger Erwerb (600.000 – 262.908) 337.092 EUR
Persönlicher Freibetrag Mutter → Tochter (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG) – 400.000 EUR
Zu versteuernder Erwerb 0 EUR (steuerfrei)

Ohne Nießbrauchsvorbehalt hätte die Tochter 200.000 EUR (600.000 – 400.000) zu versteuern. Der Nießbrauch macht die Schenkung vollständig steuerfrei – ein erheblicher Gestaltungseffekt, den eine präzise Nießbrauchsberechnung erst sichtbar macht.

Rechenbeispiel: GmbH-Anteil mit Nießbrauch

Sachverhalt: Vater (männlich, 58 Jahre) überträgt 60 % seines GmbH-Anteils auf seinen Sohn. Der nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren (§ 199 BewG) ermittelte Steuerwert des Anteils beträgt 1.200.000 EUR. Die nachhaltig erzielbare anteilige Jahresausschüttung wurde auf 45.000 EUR netto geschätzt. Der Vater behält sich den Zuwendungsnießbrauch an den Ausschüttungen vor.

Rechenschritt Betrag
Steuerwert GmbH-Anteil (60 %) 1.200.000 EUR
Jahreswert (tatsächliche Ausschüttung) 45.000 EUR
Jahreswert-Höchstgrenze (1.200.000 ÷ 18,6) 64.516 EUR
Maßgebender Jahreswert (Minimum) 45.000 EUR
Vervielfältiger (männlich, 58 Jahre) 15,063
Kapitalwert Nießbrauch 677.835 EUR
Steuerpflichtiger Erwerb (1.200.000 – 677.835) 522.165 EUR
Persönlicher Freibetrag Vater → Sohn – 400.000 EUR
Zu versteuernder Erwerb 122.165 EUR
Schenkungsteuer Steuerklasse I, Tarif 11 % (bis 300.000 EUR) ca. 13.438 EUR

Hinweis: Ertragsteuerliche Ebene

Beim Nießbrauch an GmbH-Anteilen bezieht der Nießbrauchsberechtigte (Vater) die Ausschüttungen als Kapitaleinkünfte (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Die Zurechnung von Einkünften beim Nießbraucher setzt voraus, dass er auch die gesellschaftsrechtliche Mitwirkungsbefugnis innehat – ein in der Praxis sorgfältig zu gestaltender Punkt. Die GmbH-rechtliche Umsetzung richtet sich nach § 15 GmbHG (Abtretung/Belastung von Geschäftsanteilen).

Wirkung auf die Schenkungsteuer

Der Kapitalwert des Nießbrauchs ist nach § 10 Abs. 1 S. 2 ErbStG als Nachlassverbindlichkeit bzw. Gegenleistung vom Steuerwert des übertragenen Wirtschaftsguts abzuziehen. Der verbleibende Betrag ist die Bereicherung des Beschenkten, auf die nach Abzug der persönlichen Freibeträge (§ 16 ErbStG) und ggf. sachlicher Befreiungen die Schenkungsteuer entsteht.

Wichtige Gestaltungsüberlegungen:

  • Je jünger der Nießbrauchsberechtigte, desto höher der Vervielfältiger und damit der abzugsfähige Kapitalwert – frühzeitige Übertragungen sind steuerlich vorteilhafter.
  • Die 18,6-fache Begrenzung greift vor allem bei Niedrigzinsimmobilien, deren Mietrendite unter 5,4 % liegt. In Ballungsgebieten mit hohen Verkehrswerten und moderaten Mieten ist die Kappung regelmäßig irrelevant, weil der tatsächliche Jahreswert ohnehin unter der Grenze liegt.
  • Der Nießbrauch ist notariell zu beurkunden und im Grundbuch (bei Immobilien) oder im Anteilsregister (bei GmbH-Anteilen) einzutragen.
  • Zehnjährige Schenkungsfrist (§ 14 ErbStG): Nach Ablauf von zehn Jahren leben Freibeträge wieder auf. Eine gestaffelte Übertragung mit mehrfachem Nießbrauchsvorbehalt ist daher oft sinnvoll.
  • Vorzeitiges Erlöschen des Nießbrauchs (z. B. Tod vor statistischer Lebenserwartung) führt nach § 14 Abs. 2 BewG zu einer Korrektur; eine Nachsteuer zugunsten des Fiskus ist möglich.

Vorbehaltsnießbrauch

Übertragendes behält Nutzungsrecht zurück. Klassisch bei Immobilien: Elternteil schenkt, wohnt oder vermietet weiter. Ertragsteuerlich verbleibt die Einkunftsquelle beim Schenker.

Zuwendungsnießbrauch

Schenker überträgt Nutzungsrecht separat auf einen Dritten (oft Ehegatte/Kind), während das Eigentum auf jemand anderen übergeht. Ertragsteuerlich komplexer; Einkünftezurechnung beim Nießbraucher nur bei echter Mitwirkungsbefugnis.

Praxishinweise und häufige Fehler

In der Beratungspraxis treten beim Nießbrauch berechnen wiederholt dieselben Fehlerquellen auf:

Fehler 1: Falsches Alter zum Stichtag

Maßgebend sind die vollendeten Lebensjahre zum Bewertungsstichtag (= Tag der Schenkung), nicht das Alter im laufenden Kalenderjahr. Wer am 15. März 63 Jahre alt wird und die Schenkung am 1. März beurkundet, ist steuerlich noch 62 Jahre alt – mit entsprechend höherem Vervielfältiger.

Fehler 2: Jahreswert nicht gekappt

Wird der tatsächliche Jahreswert ohne § 16 BewG-Prüfung verwendet und übersteigt er 1/18,6 des Verkehrswerts, setzt das Finanzamt den Nießbrauchswert herab – was zu einer höheren Schenkungsteuer führt als erwartet. Immer beide Werte berechnen und den niedrigeren nehmen.

Fehler 3: Falsche Tabelle (veraltete Vervielfältiger)

Viele Berechnungstools im Internet verwenden noch die Tabelle aus dem BMF-Schreiben 2020 oder früher. Seit 1. Januar 2024 gelten neue Werte. Prüfen Sie das Ausgabedatum Ihres Nießbrauch-Rechners oder Ihrer Tabelle.

Fehler 4: Nießbrauch und Pflichtteil

Der mit einem Nießbrauch belastete Gegenstand ist für Pflichtteilszwecke mit dem unbelasteten Wert anzusetzen (§ 2325 BGB). Der Nießbrauch mindert also nicht den Pflichtteilsergänzungsanspruch – ein oft übersehener Aspekt bei der Nachfolgeplanung.

Steuerlicher Jahresabschluss als Datenbasis

Ob bei der GmbH nachhaltige Ausschüttungen realistisch sind, lässt sich nur auf Basis belastbarer Jahresabschlussdaten beurteilen. Eine solide Jahresabschlusserstellung ist daher nicht nur handelsrechtliche Pflicht, sondern auch die Grundlage für eine rechtssichere Nießbrauchsbewertung. Planen Sie eine Anteilsübertragung, empfiehlt sich eine Abstimmung zwischen dem beratenden Steuerberater und dem Ersteller des Jahresabschlusses bereits vor Beurkundung.

Wenn Sie die Bewertungsrechnung für Ihren Jahresabschluss oder eine geplante Schenkung strukturiert aufbereiten möchten, können Sie die Plattform von onlinebilanz.de unverbindlich testen: Demo-Zugang anfordern oder den integrierten Kostenrechner nutzen.

Wichtig: Die Nießbrauchsbewertung ist eine steuerrechtliche Spezialmaterie. Die hier dargestellten Grundsätze ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Notar. Insbesondere bei GmbH-Anteilen, bei kombinierten Vorbehaltsnießbrauch- und Versorgungsleistungsstrukturen sowie bei internationalen Sachverhalten bestehen erhebliche Besonderheiten.

18,6-fach

Maximaler Vervielfältiger (§ 16 BewG-Grenze)

1. Jan. 2024

Geltung der aktuellen BMF-Vervielfältigertabelle

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Jahreswert beim Nießbrauch?

Der Jahreswert ist der jährliche Nutzungsvorteil des Nießbrauchsberechtigten (z. B. Jahresnettomiete oder nachhaltige Ausschüttung). Er darf nach § 16 BewG höchstens 1/18,6 des Verkehrswerts des belasteten Wirtschaftsguts betragen.

Wie berechnet man den Kapitalwert eines Nießbrauchs?

Kapitalwert = Jahreswert (nach Kappung auf 1/18,6 des Verkehrswerts) × Vervielfältiger aus der BMF-Tabelle zu § 14 BewG. Der Vervielfältiger richtet sich nach Alter und Geschlecht des Nießbrauchsberechtigten zum Stichtag.

Welche Vervielfältigertabelle gilt aktuell?

Seit 1. Januar 2024 gilt die Tabelle aus dem BMF-Schreiben vom 1. Dezember 2023 (BStBl. I 2023, S. 2135), basierend auf der aktuellen Sterbetafel des Statistischen Bundesamts.

Mindert ein Nießbrauch immer die Schenkungsteuer?

Ja, der Kapitalwert des Nießbrauchs wird vom Steuerwert des übertragenen Wirtschaftsguts abgezogen. Je höher der Kapitalwert (junger Nießbraucher, hoher Jahreswert), desto stärker sinkt die Bemessungsgrundlage.

Was passiert, wenn der Nießbrauch früher endet als die statistische Lebenserwartung?

Nach § 14 Abs. 2 BewG wird der Kapitalwert rückwirkend auf den tatsächlichen Zeitraum begrenzt. Das kann zu einer Nachsteuer führen, wenn der tatsächliche Kapitalwert unter dem ursprünglich abgezogenen Wert liegt.

Gilt der Nießbrauch auch für Pflichtteilszwecke?

Nein. Für den Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB ist der unbelastete Verkehrswert maßgebend. Der Nießbrauch mindert die Pflichtteilsansprüche von Erben nicht.

Über Autor und fachliche Prüfung

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Fachliche Prüfung

Fabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.

✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Verantwortet die fachliche Prüfung dieses Beitrags.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: July 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑KompatibelSchnittstellenkompatibel
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz