Jahresabschluss offenlegen. Fristgerecht. Ohne Ordnungsgeld.
Jede GmbH und UG muss ihren Jahresabschluss offenlegen — seit 2022 nicht mehr beim Bundesanzeiger, sondern beim Unternehmensregister (§ 325 HGB). Wir prüfen Ihre Größenklasse, wählen zwischen Hinterlegung und Veröffentlichung, bereiten die Unterlagen in PDF/A oder XBRL auf und reichen fristgerecht ein — verantwortet von WP & Steuerberatern. So bleibt Ihnen das Ordnungsgeld (bis 25.000 €) erspart. Und wenn Jahre fehlen: Wir holen sie rückwirkend nach.
Was ist die Offenlegung?
Die Offenlegung ist die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung Ihres Jahresabschlusses nach § 325 HGB. Sie schafft Transparenz gegenüber Gläubigern, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit — als Ausgleich für die Haftungsbeschränkung von GmbH & UG. Drei Dinge, die Sie sofort wissen sollten:
- Rechtsgrundlage
- §§ 325 ff. HGB
- Stelle
- Unternehmensregister
- Frist
- 12 Monate
- Unser Part
- Erstellen & Einreichen
Wer offenlegen muss — und wie viel.
Offenlegungspflichtig sind alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, KGaA) und haftungsbeschränkte Personengesellschaften wie die GmbH & Co. KG (§ 264a HGB) — unabhängig von Größe oder Umsatz. Wie viel Sie offenlegen, hängt aber von der Größenklasse ab (§ 267, § 267a HGB, Schwellenwerte 2024 angehoben):
Kleinstkapitalgesellschaft
Höchstens zwei von: ≤ 450.000 € Bilanzsumme, ≤ 900.000 € Umsatz, ≤ 10 Beschäftigte. Offenlegung: nur die Bilanz — und per Hinterlegung (nicht öffentlich einsehbar).
Kleine Gesellschaft
Bis 7,5 Mio. € Bilanzsumme, 15 Mio. € Umsatz, 50 Beschäftigte. Offenlegung: Bilanz und Anhang — keine GuV, keine Prüfungspflicht.
Mittelgroß & groß
Ab 7,5 Mio. € aufwärts (groß ab 25 Mio./50 Mio./250). Offenlegung: vollständiger, geprüfter Abschluss inkl. GuV, Lagebericht, Bestätigungsvermerk & Ergebnisverwendung.
Zwei Merkmale, zwei Stichtage.
Die Einordnung ist keine Momentaufnahme: Maßgeblich ist, ob Sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Schwellenwerte über- oder unterschreiten. Wir prüfen das jedes Jahr — denn ein Wachstum über eine Schwelle kann plötzlich Prüfungspflicht und mehr Offenlegung auslösen, ein Rückgang kann Sie entlasten. Wichtig: Auch die kleinste UG ist offenlegungspflichtig — „zu klein" gibt es nicht.
Welche Frist für welches Jahr gilt.
Die gesetzliche Frist ist immer 12 Monate nach dem Bilanzstichtag (§ 325 HGB). Zusätzlich hat das Bundesamt für Justiz in den letzten Jahren die Ordnungsgeldverfahren erst ab Mitte März des Folgejahres eingeleitet (sog. faktische Nichtbeanstandung) — ein Ermessen, kein Rechtsanspruch. Der Überblick, Jahr für Jahr:
| Geschäftsjahr | Bilanzstichtag | Gesetzliche Frist (§ 325 HGB) | Faktische Nichtbeanstandung* | Status |
|---|---|---|---|---|
| 2020 | 31.12.2020 | 31.12.2021 | Verfahren erst ab Frühjahr 2022 | abgelaufen |
| 2021 | 31.12.2021 | 31.12.2022 | Verfahren erst ab Frühjahr 2023 | abgelaufen |
| 2022 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | Verfahren erst ab Mitte März 2024 | abgelaufen |
| 2023 | 31.12.2023 | 31.12.2024 | Verfahren erst ab Mitte März 2025 | abgelaufen |
| 2024 | 31.12.2024 | 31.12.2025 | Verfahren erst ab Mitte März 2026 | jetzt aktuell |
| 2025 | 31.12.2025 | 31.12.2026 | keine Verlängerung angekündigt | läuft |
Warten Sie nicht auf die Kulanz.
Die „März-Regel" ist bequem — aber trügerisch: Sie ist freiwillig, kann jederzeit entfallen und schützt nicht vor dem Verfahren, wenn das Amt früher tätig wird. Für 2025 wurde ausdrücklich keine Nichtbeanstandung angekündigt. Sicher ist nur eines: die fristgerechte Einreichung bis zum 31.12. Wir überwachen Ihre Frist automatisch und reichen rechtzeitig ein — Jahr für Jahr.
Hinterlegen oder veröffentlichen — was für Sie gilt.
Nicht jeder muss alles öffentlich preisgeben. Je nach Größenklasse gibt es drei Wege — vom vertraulichen Hinterlegen bis zur vollständigen Veröffentlichung. Klicken Sie durch und sehen Sie, welchen Weg wir für Sie wählen:
Bilanz hinterlegen
Nach § 326 Abs. 2 HGB reicht die Hinterlegung der Bilanz — sie ist nicht frei einsehbar, sondern nur nach Registrierung und gegen Gebühr abrufbar. Maximaler Schutz Ihrer Zahlen.
Bilanz & Anhang
Kleine Gesellschaften legen Bilanz und Anhang offen — ohne GuV. Der Anhang darf verkürzt sein. Keine Prüfungspflicht, aber öffentlich einsehbar.
Vollständig veröffentlichen
Der gesamte geprüfte Abschluss: Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, Bestätigungsvermerk und Ergebnisverwendung. Mittelgroße dürfen die Bilanz verkürzt darstellen.
Nicht sicher, was für Sie gilt?
Ob Hinterlegung oder Veröffentlichung, verkürzt oder vollständig, PDF/A oder XBRL — die richtige Einordnung spart Ihnen Aufwand, Gebühren und unnötige Transparenz. Wir klären Ihre Größenklasse und den Umfang in Minuten und übernehmen den Rest.
Das Ordnungsgeldverfahren — und wie es abläuft.
Wird nicht rechtzeitig offengelegt, meldet das Unternehmensregister das dem Bundesamt für Justiz (BfJ) — und das ist von Amts wegen verpflichtet, ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB einzuleiten. Es gibt keine Verwarnung mit Augenzwinkern: Der Ablauf ist gesetzlich vorgezeichnet und wird bei Nichtreaktion teuer. So läuft es — und so fangen wir es ab:
- Androhung mit 6-Wochen-Nachfrist — zuerst ergeht eine Androhungsverfügung mit Mindest-Ordnungsgeld von 2.500 € und einer Nachfrist von sechs Wochen. Plus Verfahrenskosten (rund 103,50 €).
- Festsetzung bei Untätigkeit — wird die Offenlegung nicht in der Nachfrist nachgeholt, wird das Ordnungsgeld festgesetzt (bis 25.000 €) — gegen die Gesellschaft und die Geschäftsführer persönlich.
- Wiederholung alle 6 Wochen — das Verfahren wird mit erhöhtem Ordnungsgeld so lange wiederholt, bis offengelegt ist. Die Pflicht bleibt auch nach Zahlung bestehen.
Was sich geändert hat — und was Sie wissen müssen.
Die Offenlegung wurde digitalisiert und neu justiert. Zwei Reformen prägen die heutige Lage — wir halten Sie auf dem aktuellen Stand:
DiRUG: nur noch Unternehmensregister
Seit dem 1. August 2022 (Digitalisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Betrifft alle Abschlüsse mit Stichtag ab 01.01.2022.
Höhere Schwellenwerte
Die Größenklassen-Schwellen (§ 267, § 267a HGB) wurden rund 25 % angehoben. Viele Unternehmen rutschen eine Klasse nach unten — weniger Offenlegung, seltener Prüfungspflicht.
Faktische Nichtbeanstandung
Das BfJ leitet Verfahren zuletzt erst ab Mitte März des Folgejahres ein. Kein Rechtsanspruch — für den Abschluss 2025 wurde keine Verlängerung angekündigt.
Nicht mit der E-Bilanz verwechseln
Die Offenlegung (§ 325 HGB, Unternehmensregister) ist getrennt von der E-Bilanz ans Finanzamt (§ 5b EStG). Zwei Pflichten — wir erledigen beide.
PDF/A oder XBRL — das richtige Format.
Die Übermittlung erfolgt elektronisch in einem vorgeschriebenen Format — welches, hängt von Ihrer Situation ab:
Wir erzeugen das passende Format direkt aus dem fertigen Abschluss — kein manuelles Abtippen, keine Formatfehler.
Reihenfolge zählt: erst feststellen, dann offenlegen.
Vor der Offenlegung müssen zwei Schritte erledigt sein — sonst ist die Offenlegung unwirksam:
Wir steuern die gesamte Kette — von der Buchhaltung über Aufstellung und Feststellung bis zur Einreichung.
Was wir bei Ihrer Offenlegung übernehmen.
Von der Größenklasse bis zum Einreichungsnachweis — ein Ansprechpartner, alle Schritte:
Größenklasse & Umfang
Wir prüfen die Schwellenwerte (§ 267/267a HGB), bestimmen Ihre Größenklasse und legen fest, welche Unterlagen in welchem Umfang offenzulegen sind — so wenig wie erlaubt.
Abschluss erstellen
Jahresabschluss aus Ihrer Buchhaltung: Bilanz, ggf. GuV und Anhang — HGB-konform, geprüft und bereit zur Feststellung.
Feststellung begleiten
Wir bereiten den Feststellungsbeschluss der Gesellschafter vor — denn nur der festgestellte Abschluss darf offengelegt werden (BilRUG).
Prüfung & Vermerk
Bei prüfungspflichtigen Gesellschaften übernimmt unser Wirtschaftsprüfer die Abschlussprüfung und den Bestätigungsvermerk (§ 328 HGB) direkt im Haus.
Format aufbereiten
Wir erzeugen den richtigen Datensatz — PDF/A oder XBRL — passend zu Größenklasse und Einreichungsweg, ohne manuelles Abtippen.
Hinterlegen oder veröffentlichen
Wir wählen den vertraulichsten zulässigen Weg — Hinterlegung für Kleinstgesellschaften, sonst die Veröffentlichung im richtigen Umfang.
Fristgerecht einreichen
Übermittlung ans Unternehmensregister über unser identifiziertes Konto — vor Fristablauf, mit dokumentiertem Einreichungsnachweis.
Ordnungsgeld abwehren
Liegt bereits eine Androhung vor, reichen wir in der 6-Wochen-Nachfrist ein oder legen begründeten Einspruch ein — bevor es teuer wird.
Eine saubere Offenlegung beginnt in der Buchhaltung.
Die Einreichung selbst ist der kleinste Schritt — entscheidend ist, dass der Jahresabschluss dahinter stimmt. Und der ist nur so gut wie die Buchführung, aus der er entsteht. Deshalb setzen wir bei den GoBD an (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern in elektronischer Form): Ist Ihre Buchführung nachvollziehbar, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar, entsteht daraus ein Abschluss, der form- und fristgerecht offengelegt werden kann — und der zugleich einer späteren Betriebsprüfung standhält. Ein offengelegter Abschluss ist öffentlich: Fehler darin sieht jeder.
- Festschreibung & revisionssichere Belege — die Basis für einen Abschluss, der stimmt und den Sie ohne Bauchweh veröffentlichen können.
- Konsistenz zur E-Bilanz — offengelegte Zahlen und die ans Finanzamt gemeldete E-Bilanz (§ 5b EStG) müssen zusammenpassen. Wir liefern beides aus einer Datenbasis.
- Berufsträger-Freigabe — jeder Abschluss wird von einem Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer geprüft und freigegeben, bevor er das Haus verlässt.
Jahre versäumt? Wir holen sie nach — Jahr für Jahr.
Nicht offengelegt, Ordnungsgeld-Brief im Kasten, mehrere Jahre offen — das ist kein Grund für schlechtes Gewissen, sondern für einen Anruf. Wir holen versäumte Offenlegungen rückwirkend nach: fehlende Jahresabschlüsse aufstellen oder plausibilisieren, feststellen lassen, in PDF/A oder XBRL aufbereiten und beim Unternehmensregister einreichen. Läuft schon ein Ordnungsgeldverfahren, reichen wir innerhalb der Sechs-Wochen-Nachfrist ein, um das Ordnungsgeld abzuwenden — oder legen begründeten Einspruch ein. Und danach übernehmen wir die Offenlegung dauerhaft, Jahr für Jahr, sodass die Frist nie wieder ein Thema ist.
- Offene Jahre aufgearbeitet — mehrere versäumte Geschäftsjahre holen wir strukturiert nach, in der richtigen Reihenfolge.
- Ordnungsgeld abgewendet — bei laufender Androhung reichen wir fristwahrend ein oder rechtfertigen die Unterlassung per Einspruch.
- Laufend betreut — danach übernehmen wir Buchhaltung, Abschluss und Offenlegung wiederkehrend — die Frist überwachen wir automatisch.
Drei Eckwerte, die jede Offenlegung bestimmen.
Rechtsgrundlage, Frist, Sanktion — alle drei behalten wir im Blick, von der Größenklasse bis zum Einreichungsnachweis.
Von der Buchhaltung bis zum Nachweis — in fünf Schritten.
So erledigen wir Ihre Offenlegung — Ihr Aufwand: Belege liefern. Den Rest machen wir:
Buchhaltung & Belege
Ihre Belege fließen digital ins Mandantenportal. Daraus entsteht eine GoBD-konforme Buchführung — die Basis für einen sauberen Abschluss.
Sie · Belege GoBDAbschluss & Größenklasse
Jahresabschluss aufgestellt, Größenklasse und Umfang bestimmt (§ 267 HGB) — so wenig Offenlegung wie erlaubt.
Wir · Berufsträger § 264 HGBFeststellung & Prüfung
Feststellungsbeschluss der Gesellschafter, bei Pflicht die Abschlussprüfung mit Bestätigungsvermerk — erst dann darf offengelegt werden.
Wir · WP/StB § 328 HGBAns Unternehmensregister
Aufbereitung in PDF/A oder XBRL, Hinterlegung oder Veröffentlichung im richtigen Umfang, fristgerecht übermittelt.
Wir · § 325 HGB UnternehmensregisterNachweis & Fristwächter
Einreichungsnachweis dokumentiert und im Portal abgelegt. Die nächste Frist überwachen wir automatisch — Jahr für Jahr.
Wir · dauerhaft Fristen-MonitoringUnd das Beste? Weil Buchhaltung, Abschluss, E-Bilanz und Offenlegung bei uns zusammenlaufen, wird alles einmal erstellt und passt überall — Sie müssen sich um keine der vielen Fristen mehr selbst kümmern.
Digital heißt bei uns nicht unpersönlich.
Software beschleunigt die Aufbereitung — verantwortlich bleiben Menschen:
Sie werden vor der Veröffentlichung eingebunden — transparent statt Blackbox.
Die vier häufigsten Offenlegungsfehler.
Was in der Praxis am häufigsten schiefgeht — alle vermeidbar:
Alle vier lösen sich mit demselben Mittel: Offenlegung in Profihand geben — genau das ist unser Job.
Ihre Frist verpassen wir nicht.
Ihre Offenlegung, persönlich verantwortet.
Kein anonymes Upload-Portal: Hinter jedem offengelegten Abschluss stehen die Menschen, die Sie hier sehen — Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin unter einem Dach.

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandatsbeziehung. Die steuerliche und rechtliche Verantwortung tragen ausschließlich die drei Berufsträger rechts.

Verantwortet Abschluss und Prüfung: HGB-konforme Bilanzierung, Feststellung und — bei prüfungspflichtigen Gesellschaften — die Abschlussprüfung samt Bestätigungsvermerk.

Steuert Größenklasse, Umfang und Einreichung — und die Aufarbeitung: versäumte Jahre nachholen, das richtige Format wählen und fristgerecht ans Unternehmensregister übermitteln.

Übernimmt die Rechtsfragen der Offenlegung: Einspruch im Ordnungsgeldverfahren, Rechtfertigung der Unterlassung, Fristfragen und Wiedereinsetzung sowie Konzern-Befreiungen.
Frist im Blick oder Brief im Kasten? Sprechen wir.
Ob die Frist naht oder das Ordnungsgeld schon droht — je früher wir eingebunden sind, desto ruhiger läuft es. Raphael Diener nimmt sich 30 Minuten, klärt Ihre Größenklasse und sagt Ihnen, was jetzt zu tun ist.
Ihr Erstgespräch zur Offenlegung.
Persönlich, ohne Callcenter. Raphael Diener klärt mit Ihnen Größenklasse, Umfang und Fristen — und verbindet Sie bei Bedarf direkt mit dem zuständigen Berufsträger.
- 30 Minuten · Telefon oder Video
- Kostenlos, unverbindlich & vertraulich
- Klarheit über Größenklasse, Umfang & Frist
- Auch bei versäumten Jahren — wir holen es nach
Verfügbare Tage
Termin angefragt!
Sie erhalten gleich eine Bestätigung per E-Mail mit dem Einwahllink. Wir freuen uns auf das Gespräch.
Auf welchen Vorschriften die Offenlegung steht.
Transparenz statt Blackbox: Diese Regeln bestimmen Pflicht, Umfang, Frist und Sanktion der Offenlegung. Wir arbeiten ausschließlich entlang des geltenden Rechts — nachvollziehbar und rechtssicher.
Offenlegungspflicht
Kernvorschrift: Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss binnen 12 Monaten beim Unternehmensregister offenlegen (kapitalmarktorientiert: 4 Monate).
Erleichterungen & Hinterlegung
Kleine Gesellschaften legen nur Bilanz & Anhang offen; Kleinstgesellschaften dürfen die Bilanz lediglich hinterlegen.
Form der Offenlegung
Vorgaben zu Format und Inhalt, u. a. zur vollständigen Wiedergabe des Bestätigungs- bzw. Versagungsvermerks.
Größenklassen
Schwellenwerte für Kleinst-, kleine, mittelgroße und große Gesellschaften (2024 angehoben) — sie bestimmen den Offenlegungsumfang.
Ordnungsgeldverfahren
Das Bundesamt für Justiz setzt bei Verspätung Ordnungsgeld von 2.500 € bis 25.000 € fest — wiederholt bis zur Offenlegung.
Pflichtige Unternehmen
Umfang des Jahresabschlusses und Erstreckung der Pflicht auf haftungsbeschränkte Personengesellschaften (GmbH & Co. KG).
Unternehmensregister
Seit 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister — der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig.
Abgrenzung E-Bilanz
Die E-Bilanz ans Finanzamt ist eine eigene, von der Offenlegung getrennte Pflicht — nicht zu verwechseln.
Was Sie zur Offenlegung wissen sollten.
Von der Pflicht bis zum Ordnungsgeld. Fehlt etwas? Wir klären es im kostenfreien Erstgespräch — vertraulich und unverbindlich.
Was ist die Offenlegung — in einem Satz? +
Bundesanzeiger oder Unternehmensregister — wohin? +
Welche Frist gilt für meinen Abschluss? +
Muss auch eine kleine UG offenlegen? +
Hinterlegung oder Veröffentlichung — was ist der Unterschied? +
Welche Unterlagen muss ich offenlegen? +
Was passiert, wenn ich die Frist versäume? +
Gibt es eine Schonfrist oder „März-Regel"? +
Ist Offenlegung dasselbe wie die E-Bilanz ans Finanzamt? +
Können Sie versäumte Jahre rückwirkend nachholen? +
In welchem Format wird eingereicht? +
Was kostet die Offenlegung? +
Offenlegung erledigt — ohne Frist-Stress, ohne Ordnungsgeld.
Ob die Frist naht oder Jahre offen sind: Ein kostenloses Erstgespräch klärt, was jetzt zu tun ist. Größenklasse geprüft, Umfang minimiert, fristgerecht ans Unternehmensregister — von Berufsträgern verantwortet.

