Auflösung · Liquidation

Schlußbilanz. Sauber abgeschlossen.

Was ist die Schlussbilanz? Sie dokumentiert das Vermögen Ihrer Gesellschaft zum Zeitpunkt eines wesentlichen Einschnitts — Liquidation, Umwandlung, Verschmelzung oder Betriebsaufgabe. Sie bildet die rechtssichere Grundlage für die Abrechnung mit Gläubigern, Gesellschaftern und Finanzamt. Wir stellen sie HGB- und steuerlich konform auf (§ 17 UmwG · § 74 GmbHG · § 11 KStG), inklusive Schlussrechnung und elektronischer Übermittlung.

14 WerktageLieferzeit

90 Min.Beratung inkl.

E-Bilanzinklusive

Liq.-Schlussbilanz
Zum 28.02.2027 · Musterfirma GmbH i. L.
§ 74 GmbHG
Aktivain €
A. Anlagevermögen0,00
vollständig verwertet
B. Umlaufvermögen55.600,00
Bank & Kasse55.600,00
Bilanzsumme55.600,00
Passivain €
A. Eigenkapital55.600,00
Gezeichnetes Kapital25.000,00
Liquidationsgewinn30.600,00
B. Rückstellungen0,00
aufgelöst
C. Verbindlichkeiten0,00
vollständig beglichen
Bilanzsumme55.600,00
Wann wird sie benötigt?

Drei Anlässe, in denen die Liquidation Pflicht wird.

Der Auslöser ist immer das Ende der werbenden Tätigkeit — die Gesellschaft besteht juristisch weiter, nur mit dem Zweck der Abwicklung.

01

Gesellschafter­beschluss

Die Gesellschafter beschließen die Auflösung mit qualifizierter Mehrheit (i. d. R. 3/4). Mit Eintrag ins Handelsregister beginnt die Liquidation — der Firmenname trägt ab sofort den Zusatz „i. L.“.

§ 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG
02

Zeitablauf / Zweckerfüllung

Der Gesellschaftsvertrag sieht ein Ablaufdatum oder einen fest umrissenen Zweck vor. Mit dessen Eintritt endet die werbende Tätigkeit automatisch — die Liquidation folgt von Gesetzes wegen.

§ 60 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG
03

Gerichtliche Auflösung

Auf Antrag oder von Amts wegen — z. B. wegen Vermögenslosigkeit, fehlerhafter Gründung oder nach abgeschlossenem Insolvenzverfahren mit Masseauskehr an die Gesellschafter.

§ 60 Abs. 1 Nr. 3–5 GmbHG
Kurz erklärt

Die Schlussrechnung mit Gläubigern, Gesellschaftern und Finanzamt.

Die Liquidationsbilanz besteht aus zwei Momentaufnahmen: einer Eröffnungsbilanz zum Beginn der Liquidation (§ 71 GmbHG) und einer Schlussbilanz nach vollständiger Verwertung und Gläubigerbefriedigung (§ 74 GmbHG). Dazwischen liegt das Sperrjahr — mindestens ein Jahr Gläubigerschutz, in dem keine Auskehr an die Gesellschafter erfolgen darf.

Rechtsgrundlage
§§ 66 ff. · 71 · 74 GmbHG · § 11 KStG
Wer braucht es
GmbH · UG · AG · KG · OHG bei Auflösung
Wer erstellt
Liquidatoren + Steuerberater
Sperrjahr
Mind. 12 Monate ab Gläubigeraufruf
Häufigkeit
Eröffnung · laufend · Schluss
So läuft es ab

In fünf Schritten vom Auflösungsbeschluss zur Löschung.

Wir begleiten Sie durch die gesamte Abwicklung — vom Gläubigeraufruf über das Sperrjahr bis zur Löschung im Handelsregister. Ein fester Ansprechpartner, klare Fristen, keine Überraschungen.

01

Auflösungs­beschluss & Handelsregister

Wir prüfen Ihren Gesellschafterbeschluss, unterstützen bei der notariellen Beurkundung und begleiten die Anmeldung zum Handelsregister — inkl. Bestellung der Liquidatoren und Firmenzusatz „i. L.“.

Woche 1Gemeinsam
02

Liquidations­eröffnungsbilanz

Aufstellung zum Stichtag des Auflösungsbeschlusses: Bewertung nach Liquidationswerten (nicht Fortführungswerten), inklusive Erläuterungsbericht und E-Bilanz-Übermittlung.

Tag 4–10Wir erstellen
03

Gläubigeraufruf & Sperrjahr

Bekanntmachung im Bundesanzeiger, Sperrjahr startet. Während dieser Zeit werten wir laufend Vermögen, berechnen Rückstellungen und begleiten Ihre Gläubigerkommunikation.

12 MonateSperrfrist
04

Verwertung & Gläubiger­befriedigung

Anlagevermögen veräußern, Forderungen einziehen, Verbindlichkeiten begleichen. Wir erstellen die Zwischenrechnungen und stimmen sie mit dem Finanzamt ab (§ 11 KStG).

LaufendWir begleiten
05

Schlussbilanz & Löschung

Liquidationsschlussbilanz nach § 74 GmbHG, Auskehr an Gesellschafter, letzte Körperschaftsteuer-Erklärung und Antrag auf Löschung im Handelsregister. Damit ist die Gesellschaft juristisch beendet.

AbschlussWir übermitteln
Das Leistungspaket

Alles, was Sie für einen ordentlichen Abschluss brauchen.

Liquidations-Eröffnungsbilanz und Schlussbilanz — inklusive Bewertung, Erläuterungsbericht, E-Bilanz und 90 Min. Abwicklungsberatung. Keine versteckten Stundensätze.

01

Eröffnungs­bilanz

Stichtags-Bilanz zum Auflösungsbeschluss, Bewertung nach Liquidationswerten, Erläuterungsbericht.

02

Schlussbilanz

Nach Sperrjahr und Verwertung: Schlussrechnung nach § 74 GmbHG inklusive Auskehr-Aufstellung.

03

E-Bilanz & KSt-Erklärung

Elektronische Übermittlung nach § 5b EStG, letzte Körperschaftsteuer nach § 11 KStG.

04

Gläubigeraufruf

Textentwurf und Veröffentlichung im Bundesanzeiger — inklusive Fristenüberwachung im Sperrjahr.

05

Abwicklungs­beratung

90 Min. persönlich oder digital — Reihenfolge der Verwertung, Steuerfolgen der Auskehr, offene Fragen.

06

Löschungs­antrag

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, HR-Anmeldung, Archivierung der Unterlagen (10 Jahre).

Häufige Fragen

Was Sie vor dem Beschluss wissen sollten.

Die Fragen, die Gesellschafter uns vor der Auflösung am häufigsten stellen. Fehlt etwas? Wir klären es im kostenfreien Erstgespräch.

Wie lange dauert die gesamte Liquidation?
Mindestens 12 Monate Sperrjahr ab dem Gläubigeraufruf im Bundesanzeiger. In der Praxis 13–18 Monate insgesamt: Beschluss & HR-Eintragung (ca. 2–4 Wochen), Eröffnungsbilanz (14 Werktage), Sperrjahr (12 Monate), anschließend Verwertung, Schlussbilanz, Löschung. Unser Festpreis-Paket umfasst Eröffnungs- und Schlussbilanz — die Sperrjahr-Phase selbst begleiten wir gegen festen monatlichen Satz.
Was ist der Unterschied zwischen Eröffnungs- und Schlussbilanz?
Die Liquidations-Eröffnungsbilanz (§ 71 GmbHG) wird zum Stichtag des Auflösungsbeschlusses aufgestellt — sie zeigt das Vermögen, mit dem die Abwicklung startet. Die Schlussbilanz (§ 74 GmbHG) nach vollständiger Verwertung zeigt das verteilungsfähige Restvermögen, das an die Gesellschafter ausgekehrt wird. Zwischen beiden liegt das Sperrjahr.
Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?
Gesellschafterbeschluss (notariell beurkundet), Handelsregisterauszug, letzter Jahresabschluss, aktuelle BWA und Kontoauszüge zum Stichtag, offene Forderungen und Verbindlichkeiten, laufende Verträge (Miete, Leasing, Personal). Eine detaillierte Checkliste erhalten Sie nach Beauftragung — alles bequem im Portal hochgeladen.
Warum nach Liquidationswerten und nicht Fortführungswerten bewerten?
Mit dem Auflösungsbeschluss endet die Going-Concern-Annahme — § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Das Vermögen wird nicht mehr dauernd genutzt, sondern veräußert. Bewertet wird daher nach realisierbaren Einzelverkaufswerten abzüglich Veräußerungskosten — nicht mehr nach Anschaffungs- oder Herstellungskosten mit planmäßiger AfA. Das wirkt sich deutlich auf den Bilanzansatz aus.
Was passiert steuerlich bei der Liquidation?
Nach § 11 KStG wird das Abwicklungsergebnis über den gesamten Liquidationszeitraum (max. 3 Jahre) ermittelt und besteuert. Auf die Auskehr an die Gesellschafter fällt 25 % Kapitalertragsteuer + Soli an, außer bei erfüllten Voraussetzungen des § 17 EStG / Teileinkünfteverfahrens. Wir berechnen die Steuerfolgen vor dem Beschluss, damit keine Überraschungen entstehen.
Was umfasst die Liquidationsbilanz?
Eröffnungs- und Schlussbilanz inklusive E-Bilanz, KSt-Schlusserklärung und 90 Min. Abwicklungsberatung. Die laufende Begleitung im Sperrjahr (Buchhaltung, USt-Voranmeldungen, Zwischenrechnungen) erfolgt gesondert — abhängig vom Aufwand. Bei komplexen Fällen (Immobilien, Pensionsrückstellungen, offene Prozesse) erstellen wir ein individuelles Angebot.
Was ist mit dem Sperrjahr — wann beginnt es?
Das Sperrjahr (§ 73 GmbHG) beginnt mit der Bekanntmachung des Gläubigeraufrufs im Bundesanzeiger — nicht mit dem Auflösungsbeschluss. Während des Sperrjahrs darf kein Vermögen an die Gesellschafter ausgekehrt werden; Gläubiger können ihre Ansprüche anmelden. Erst nach Ablauf und Begleichung aller bekannten Forderungen ist die Auskehr möglich.
Kann ich die Liquidation selbst durchführen?
Gesellschafter können Liquidatoren sein — rechtlich zulässig. In der Praxis aber dringend abgeraten: Fehler in Bewertung, Fristen oder Gläubigerkommunikation können zu persönlicher Haftung der Liquidatoren führen. Besonders die steuerliche Abwicklung nach § 11 KStG und die Schlussbilanz nach § 74 GmbHG sind formstreng. Wir empfehlen mindestens die fachliche Begleitung.
Abwicklung · GmbH i. L.

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§ 71 / § 74 GmbHG
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Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

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Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
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Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
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DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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