Das Beste aus zwei Welten — HGB & EStG

Ihre GmbH & Co. KG — haftungsgeschützt, transparent besteuert.

Die GmbH & Co. KG verbindet zwei Vorteile: die Haftungsbeschränkung der GmbH und die transparente Besteuerung der Personengesellschaft. Voll haftender Gesellschafter ist keine natürliche Person, sondern die Komplementär-GmbH; die Kommanditisten haften nur mit ihrer Einlage. Der Preis: zwei Gesellschaften, Sonder- & Ergänzungsbilanzen, eine Feststellungserklärung und die Offenlegung nach § 264a HGB. Wir übernehmen die Buchhaltung beider Gesellschaften, Abschluss, Feststellung & Offenlegung — GoBD-konform, auch rückwirkend, zum Festpreis.

Beide Abschlüsse & Offenlegung übernommen Sonder- & Ergänzungsbilanzen geführt
0 €Privathaftung
§ 35GewSt-Anrechnung
StBAbschluss unterzeichnet
WP & StB verantworten Ihre Steuern
Festpreis · beide Abschlüsse inkl.
Kurz erklärt

Was eine GmbH & Co. KG ist.

Die GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft mit einem Kniff: Der voll haftende Gesellschafter ist eine GmbH statt eines Menschen. Drei Dinge sollten Sie kennen:

01 · Was KG mit GmbH als Vollhafter Eine Personengesellschaft (KG), deren Komplementär keine natürliche Person, sondern eine GmbH ist. §§ 161 ff. HGB
02 · Vorteil Haftung + transparente Steuer Keine Privathaftung einer natürlichen Person — und Gewinn wird wie bei der Personengesellschaft besteuert. § 15 EStG
03 · Preis Zwei Gesellschaften & Offenlegung Buchhaltung für KG & GmbH, Sonderbilanzen und Offenlegung wie eine Kapitalgesellschaft. § 264a HGB
Rechtsform
KG (Personenges.)
Vollhafter
Komplementär-GmbH
Besteuerung
transparent
Offenlegung
wie Kapitalges.
GmbH & Co. KG und ihre Alternativen

Die GmbH & Co. KG im Vergleich.

Sie kombiniert Haftungsschutz und Personengesellschafts-Besteuerung. Wann sie passt — und wann die reine GmbH, KG oder die klassische Personengesellschaft besser ist:

GmbH & Co. KG

Mischform

Haftungsschutz + transparente Steuer

  • Keine Privathaftung, flexible Gewinnentnahme & Gewerbesteueranrechnung (§ 35 EStG) — ideal für ertragstarke Mittelständler.
  • Zwei Gesellschaften, Sonder- & Ergänzungsbilanzen, Offenlegung — höchster Verwaltungsaufwand.

GmbH

Kapitalges.

der Standard

  • Nur eine Gesellschaft, klare Struktur, hohes Standing — einfacher als die Doppelstruktur.
  • Gewinnentnahmen sind Ausschüttungen mit Kapitalertragsteuer; keine GewSt-Anrechnung.

Klassische KG / OHG

Privathaftung

reine Personengesellschaft

  • Transparente Besteuerung, meist keine Offenlegung, schlanke Struktur.
  • Mindestens ein Gesellschafter haftet unbeschränkt mit dem Privatvermögen.

Einzelunternehmen

volle Haftung

am einfachsten

  • Kein Kapital, kein Notar, oft nur EÜR — der günstigste Start für Solo-Selbstständige.
  • Unbeschränkte persönliche Haftung — kein Schutz und keine Struktur für Wachstum.

Wann lohnt sich die GmbH & Co. KG? Vor allem für ertragstarke Mittelständler und Familienunternehmen, die Haftungsschutz mit flexibler Gewinnentnahme und der Gewerbesteueranrechnung (§ 35 EStG) verbinden wollen — und für die Nachfolgeplanung, weil sich Kommanditanteile schrittweise übertragen lassen. Wegen der Doppelstruktur lohnt sie meist erst ab einer gewissen Größe. Ob GmbH, GmbH & Co. KG oder eine andere Form steuerlich am günstigsten ist, klären wir gemeinsam — auf Wunsch mit unserem Rechtsformrechner.

Das Fundament der Rechtsform

Struktur, Rollen & Haftung.

Der ganze Trick der GmbH & Co. KG liegt in ihrer Konstruktion: Eine GmbH übernimmt die Rolle, in der sonst ein Mensch unbeschränkt haften würde. So ist die Haftung aufgebaut:

§§ 161 ff. HGB · wer haftet womit

Zwei Gesellschaften, eine Haftungsmauer.

So verteilt sich die Haftung auf die Beteiligten — und warum am Ende keine natürliche Person mit dem Privatvermögen einsteht:

1Komplementär-GmbHVollhafter der KG
nur GmbH-Vermögen
2KommanditistenEinlage im Handelsregister
nur Hafteinlage
3Geschäftsführungüber die GmbH & deren GF
Komplementär
Natürliche Person haftetprivat, unbeschränkt
0 €
Warum das zählt: In einer normalen KG haftet der Komplementär unbeschränkt mit seinem Privatvermögen. Bei der GmbH & Co. KG übernimmt diese Rolle die GmbH — die selbst nur mit ihrem Vermögen haftet. Die Kommanditisten haften ohnehin nur mit ihrer Hafteinlage. Ergebnis: voller unternehmerischer Gestaltungsspielraum einer Personengesellschaft, aber ohne persönliches Haftungsrisiko einer natürlichen Person.
Vorsicht bei der Hafteinlage des Kommanditisten. Ist die im Handelsregister eingetragene Hafteinlage geleistet, haftet der Kommanditist nicht mehr persönlich. Sinkt sein Kapitalkonto aber durch Entnahmen wieder unter diesen Betrag, lebt die persönliche Haftung wieder auf (§ 172 Abs. 4 HGB). Wir überwachen die Kapitalkonten, damit aus einer Entnahme kein unbemerktes Haftungsrisiko wird.
Wie die GmbH & Co. KG besteuert wird

Transparent besteuert — Schicht für Schicht.

Anders als die GmbH zahlt die KG selbst keine Ertragsteuer. Der Gewinn wird festgestellt und den Gesellschaftern zugerechnet — mit einigen Besonderheiten der Personengesellschaft:

Einkommensteuer
Kommanditist

Der zugerechnete Gewinnanteil wird beim Kommanditisten (natürliche Person) mit dem persönlichen Satz versteuert — die KG selbst zahlt keine.

Gewerbesteuer
Ebene der KG

Fällt auf Ebene der KG an — mit Freibetrag von 24.500 € für die Personengesellschaft.

GewSt-Anrechnung
§ 35 EStG

Natürliche Personen rechnen die Gewerbesteuer weitgehend auf ihre Einkommensteuer an — oft bleibt sie damit fast neutral.

Körperschaftsteuer
Komplementär-GmbH

Nur der (meist kleine) Gewinnanteil der Komplementär-GmbH — häufig eine Haftungsvergütung — wird körperschaftsteuerpflichtig.

Feststellung
§ 180 AO

Der Gewinn wird einheitlich & gesondert festgestellt und den Gesellschaftern anteilig zugewiesen.

Umsatzsteuer
19 % / 7 %

Wie bei jedem Unternehmen auf steuerpflichtige Umsätze — mit Voranmeldung & Vorsteuerabzug.

Sonderbilanz & Ergänzungsbilanz — die Besonderheit der Personengesellschaft. Der steuerliche Gewinn einer GmbH & Co. KG ist mehr als das Ergebnis der Gesamthand. In einer Sonderbilanz wird das Sonderbetriebsvermögen erfasst — etwa ein Grundstück, das ein Gesellschafter der KG vermietet, oder ein Gesellschafterdarlehen — samt der zugehörigen Sondervergütungen (Miete, Zinsen, Geschäftsführervergütung), die den Gewinn wieder erhöhen. Eine Ergänzungsbilanz bildet Wertkorrekturen zu einzelnen Anteilen ab, z. B. nach dem Kauf eines Anteils über Buchwert. Beide sind Pflichtbestandteil der Gewinnermittlung — wir führen sie laufend, damit Ihre Feststellung stimmt.

§ 15a EStG — warum Kommanditisten-Verluste oft nicht sofort zählen. Verluste, die über die geleistete Einlage eines Kommanditisten hinausgehen und ein negatives Kapitalkonto entstehen lassen, sind nicht sofort mit anderen Einkünften ausgleichsfähig, sondern nur verrechenbar: Sie werden vorgetragen und können erst mit späteren Gewinnen aus derselben Beteiligung verrechnet werden. So wird verhindert, dass ein Kommanditist Verluste nutzt, die über sein wirtschaftliches Risiko hinausgehen. Wir überwachen die Kapitalkonten und den verrechenbaren Verlust — und optional die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG für einbehaltene Gewinne.

Was eine GmbH & Co. KG laufend leisten muss

Buchführung, zwei Abschlüsse & Offenlegung.

Die GmbH & Co. KG ist voll buchführungspflichtig — und wegen § 264a HGB bei Abschluss und Offenlegung einer Kapitalgesellschaft gleichgestellt. Das sind die drei Säulen, die wir für Sie tragen:

Säule 1 · laufend

Doppelte Buchführung × 2

Sowohl die KG als auch die Komplementär-GmbH sind bilanzierungspflichtig (§§ 238 ff. HGB). Wir führen beide Finanzbuchhaltungen laufend, inkl. USt-Voranmeldung über ELSTER.

Säule 2 · jährlich

Jahresabschlüsse & Sonderbilanzen

Abschluss der KG (mit Sonder- & Ergänzungsbilanzen) und der GmbH, dazu die einheitliche & gesonderte Feststellung — vom Steuerberater verantwortet.

Säule 3 · Offenlegung

§ 264a HGB · Unternehmensregister

Weil keine natürliche Person voll haftet, gilt die Offenlegungspflicht der Kapitalgesellschaften entsprechend. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld — wir übernehmen die Übermittlung.

Die GoBD im Hintergrund. Beide Buchhaltungen müssen den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern (GoBD) entsprechen: zeitgerechte und vollständige Erfassung jedes Geschäftsvorfalls, Unveränderbarkeit gebuchter Daten, ein durchgängiger Beleg- und Buchungsnachweis und eine Verfahrensdokumentation. Belege sind grundsätzlich 10 Jahre aufzubewahren. Bei einer Betriebsprüfung erhält das Finanzamt über die digitale Schnittstelle Zugriff — nur eine GoBD-konforme Buchhaltung hält dem stand. Genau so buchen wir KG und GmbH: digital, revisionssicher und prüfungsfest.

Zwei Gesellschaften bedeuten doppelte Formalien. Sowohl die KG als auch die Komplementär-GmbH werden ins Handelsregister eingetragen, die GmbH-Gründung ist notariell zu beurkunden und bringt 25.000 € Stammkapital mit sich. Für die GmbH gelten alle Kapitalgesellschaftspflichten (Geschäftsführerhaftung, Kapitalerhaltung, eigener Abschluss), für die KG die Personengesellschaftsregeln. Klingt aufwendig — ist aber Routine, wenn beides aus einer Hand geführt wird. Genau das übernehmen wir für Sie, im Zusammenspiel mit Ihrem Notar.

So arbeiten wir zusammen

Von der Struktur zum laufenden Betrieb.

Vier Schritte — ob Sie neu gründen, umwandeln, wechseln oder eine liegengebliebene GmbH & Co. KG in Ordnung bringen wollen. Wir übernehmen jeden davon:

1

Struktur & Gründung begleiten

Wir klären mit Ihnen die Beteiligungsstruktur (Komplementär-GmbH & Kommanditisten), Haft- und Pflichteinlagen und die steuerliche Anmeldung — im Zusammenspiel mit Ihrem Notar.

Start
2

Laufende Buchhaltung beider Gesellschaften

Belege laden Sie ins Mandanten-Portal, wir buchen KG & GmbH laufend, erledigen die USt-Voranmeldung und die Lohnabrechnung — GoBD-konform.

laufend
3

Abschlüsse, Sonderbilanzen & Feststellung

Wir erstellen beide Jahresabschlüsse, die Sonder- & Ergänzungsbilanzen, die Feststellungserklärung und die GewSt-Erklärung — und übernehmen die Offenlegung.

jährlich
4

Gestalten & optimieren

Wir beraten laufend zu Gewinnverteilung, § 35-Anrechnung, Thesaurierung (§ 34a) und der Nachfolge über die schrittweise Übertragung von Kommanditanteilen.

Ausblick
Ein fester Ansprechpartner, keine Hotline. Sie bekommen einen persönlichen Berater, der Ihre Struktur kennt, und einen Steuerberater, der beide Abschlüsse und die Feststellung verantwortet. Fragen beantworten wir in der Regel in unter 24 Stunden — per Chat oder Telefon.
Buchhaltung liegen geblieben? Kein Problem.

Auch rückwirkend in Ordnung gebracht.

Bei der Doppelstruktur bleibt schnell etwas liegen — ein Abschluss, die Offenlegung, die Sonderbilanzen. Genau dafür sind wir da, bevor Ordnungsgeld, Schätzung oder Haftung drohen:

Offenlegung versäumt

Ordnungsgeld

§ 264a HGB übersehen

  • Wir erstellen fehlende Abschlüsse und holen die Offenlegung für KG & GmbH nach, bevor es eskaliert.

Sonderbilanzen nie geführt

Feststellung falsch

SBV & Ergänzung fehlen

  • Wir rekonstruieren Sonder- & Ergänzungsbilanzen und korrigieren die Feststellung der betroffenen Jahre.

Neugründung / Umwandlung

Aufbau

z. B. aus GmbH oder Einzelfirma

  • Wir begleiten Gründung oder Umwandlung in die GmbH & Co. KG und richten beide Buchhaltungen ein.

Wechsel mit Altjahren

Übergabe

von der alten Kanzlei

  • Wir übernehmen die Daten beider Gesellschaften, arbeiten offene Jahre auf und führen nahtlos fort.
Wechsel zu OnlineBilanz? Wir holen die Unterlagen von Ihrer alten Kanzlei, übernehmen die Buchhaltung von KG und GmbH, arbeiten zurückliegende Jahre inklusive Sonderbilanzen auf und halten künftig alle Fristen ein — Sie unterschreiben nur einmal die Vollmacht.
Grundlagen, Standards & Fundstellen

Worauf sich diese Seite stützt.

Die GmbH & Co. KG ist gesellschaftsrechtlich eine KG (HGB) mit einer GmbH als Komplementär und wird steuerlich als Personengesellschaft behandelt. Die relevanten Grundlagen, Rechtsstand Juli 2026:

§§ 161–177a HGB

Kommanditgesellschaft

Grundregeln der KG: Komplementär (Vollhafter) und Kommanditisten (beschränkte Haftung).

§ 171 · § 172 HGB

Haftung des Kommanditisten

Haftung auf die Hafteinlage beschränkt; Wiederaufleben bei Rückzahlung/Entnahmen (§ 172 Abs. 4).

§ 164 HGB

Geschäftsführung

Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen — sie liegt beim Komplementär (der GmbH).

§ 264a HGB

Rechnungslegung wie Kapitalges.

Weil keine natürliche Person voll haftet, gelten Abschluss- & Offenlegungspflichten der Kapitalgesellschaften.

§§ 238 ff. HGB

Buchführungspflicht

Doppelte Buchführung und Jahresabschluss — für KG und Komplementär-GmbH.

§§ 325, 335 HGB

Offenlegung & Ordnungsgeld

Offenlegung im Unternehmensregister; Ordnungsgeldverfahren bei Versäumnis.

§ 15 EStG

Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Mitunternehmerschaft: Gewinnanteile plus Sondervergütungen sind Einkünfte der Gesellschafter.

§ 15a EStG

Verluste des Kommanditisten

Beschränkung der Verlustverrechnung bei negativem Kapitalkonto — nur verrechenbar, nicht ausgleichsfähig.

§ 35 EStG

Gewerbesteueranrechnung

Natürliche Personen rechnen die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer an.

§ 34a EStG

Thesaurierungsbegünstigung

Ermäßigter Steuersatz für einbehaltene (nicht entnommene) Gewinne — optional wählbar.

§§ 179, 180 AO

Einheitliche & gesonderte Feststellung

Der Gewinn der KG wird festgestellt und den Gesellschaftern anteilig zugerechnet.

GewStG · GoBD (BMF)

Gewerbesteuer & Buchführung

Gewerbesteuer auf Ebene der KG (Freibetrag 24.500 €); GoBD-konforme, prüfungsfeste Buchführung.

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Steuersätze, Hebesätze und Freibeträge ändern sich; die konkrete Belastung ist einzelfallabhängig. Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall — Ihren konkreten Fall klären wir persönlich. Rechtsstand · Juli 2026
Kostenloses Erstgespräch

Ihre GmbH & Co. KG sauber geführt — sprechen wir.

Sind beide Buchhaltungen GoBD-konform, die Sonderbilanzen aktuell und die Offenlegung erledigt? Raphael Diener nimmt sich 30 Minuten, schaut sich Ihre Struktur an und verbindet Sie bei Bedarf direkt mit dem Steuerberater.

Raphael Diener
Raphael Diener
Buchhalter · Ihr Ansprechpartner

Ihr Erstgespräch zur GmbH & Co. KG.

Persönlich, ohne Callcenter. Raphael Diener klärt mit Ihnen, ob Ihre Doppelstruktur sauber aufgestellt ist — von der Buchhaltung über die Sonderbilanzen bis zur Offenlegung — und welche Schritte sinnvoll sind.

  • 30 Minuten · Telefon oder Video
  • Kostenlos, unverbindlich & vertraulich
  • Klarheit über Struktur, Steuern & Offenlegung
  • Auch bei Gründung, Umwandlung & Altjahren
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie an:0711 – 968 881 55
DSGVO-konform. Ihre Angaben werden ausschließlich zur Terminvereinbarung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
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Häufige Fragen

Was Sie zur GmbH & Co. KG wissen sollten.

Von der Struktur über Haftung und Besteuerung bis zur Offenlegung. Fehlt etwas? Wir klären es im kostenfreien Erstgespräch — vertraulich und unverbindlich.

Was ist eine GmbH & Co. KG? +
Eine Kommanditgesellschaft, bei der der voll haftende Gesellschafter (Komplementär) keine natürliche Person, sondern eine GmbH ist. Dadurch haftet keine natürliche Person unbeschränkt: Die Kommanditisten haften nur mit ihrer Einlage, einziger Vollhafter ist die GmbH (die selbst nur mit ihrem Vermögen haftet). So verbindet sie Haftungsschutz mit der transparenten Besteuerung der Personengesellschaft. Mehr unter Kurz erklärt.
Wie wird eine GmbH & Co. KG besteuert? +
Transparent: Die KG selbst zahlt keine Ertragsteuer. Der Gewinn wird einheitlich & gesondert festgestellt (§ 180 AO) und den Gesellschaftern zugerechnet — Kommanditisten versteuern mit Einkommensteuer, die GmbH mit KSt. Gewerbesteuer fällt auf Ebene der KG an, wird bei natürlichen Personen aber nach § 35 EStG weitgehend angerechnet. Details unter Besteuerung.
Wer haftet bei einer GmbH & Co. KG? +
Die Kommanditisten nur mit ihrer im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage — ist diese geleistet, haften sie grundsätzlich nicht mehr persönlich. Voll haftender Gesellschafter ist allein die GmbH, die nur mit ihrem Vermögen haftet. So haftet keine natürliche Person mit dem Privatvermögen. Achtung: Sinkt die Einlage durch Entnahmen, lebt die Haftung wieder auf. Mehr unter Struktur & Haftung.
Was sind Sonderbilanz und Ergänzungsbilanz? +
In der Sonderbilanz wird das Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters erfasst — z. B. ein an die KG vermietetes Grundstück oder ein Gesellschafterdarlehen — samt Sondervergütungen (Miete, Zinsen, GF-Gehalt). Die Ergänzungsbilanz bildet Wertkorrekturen zu einzelnen Anteilen ab, etwa nach dem Kauf über Buchwert. Beide sind Teil der Gewinnermittlung — wir führen sie laufend. Mehr unter Besteuerung.
Was bedeutet § 15a EStG für Kommanditisten? +
§ 15a EStG beschränkt die Verlustverrechnung: Verluste über die geleistete Einlage hinaus, die ein negatives Kapitalkonto erzeugen, sind nicht sofort ausgleichsfähig, sondern nur verrechenbar — sie werden vorgetragen und erst mit späteren Gewinnen aus derselben Beteiligung verrechnet. So wird verhindert, dass Verluste über das wirtschaftliche Risiko hinaus genutzt werden. Wir überwachen die Kapitalkonten. Details unter Besteuerung.
Muss eine GmbH & Co. KG offenlegen? +
Ja. Weil keine natürliche Person unbeschränkt haftet, gelten nach § 264a HGB die Rechnungslegungs- und Offenlegungspflichten der Kapitalgesellschaften entsprechend. Die KG stellt daher einen Abschluss nach Kapitalgesellschaftsrecht auf und legt ihn im Unternehmensregister offen; hinzu kommt der Abschluss der GmbH. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld. Wir erstellen beide Abschlüsse und übernehmen die Offenlegung — siehe Pflichten.
Für wen lohnt sich die GmbH & Co. KG? +
Vor allem für ertragstarke Mittelständler und Familienunternehmen, die Haftungsschutz mit flexibler Gewinnentnahme und der § 35-Anrechnung verbinden wollen, sowie für die Nachfolge (schrittweise Übertragung von Kommanditanteilen) und für Immobilien- & Beteiligungsstrukturen. Wegen der Doppelstruktur lohnt sie meist erst ab einer gewissen Größe. Mehr unter Im Vergleich.
Können Sie die Buchhaltung rückwirkend übernehmen? +
Ja. Wenn Buchhaltung liegen geblieben ist, Abschlüsse, Offenlegungen oder Feststellungserklärungen fehlen oder Sonder- & Ergänzungsbilanzen nie sauber geführt wurden, arbeiten wir die Jahre GoBD-konform auf: KG & GmbH nachbuchen, fehlende Abschlüsse, Sonderbilanzen und Erklärungen erstellen, Offenlegung nachholen und offene Punkte mit Finanzamt & Registergericht klären. Mehr unter Rückwirkend & laufend.
Das Beste aus zwei Welten — HGB & EStG

Ihre GmbH & Co. KG — sauber geführt, klug gestaltet.

Beide Buchhaltungen GoBD-konform, Jahresabschlüsse mit Sonder- & Ergänzungsbilanzen erstellt, Feststellung und Offenlegung erledigt und die Gewerbesteuer optimal angerechnet — damit kein Ordnungsgeld, keine falsche Feststellung und kein Haftungsrisiko droht. Alles aus einer Hand, zum Festpreis, von Berufsträgern verantwortet. Ein kostenloses Erstgespräch zeigt, wo Ihre Struktur steht und was zu tun ist.

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Buchhaltung für KG & GmbH Sonderbilanzen & Feststellung Offenlegung § 264a HGB

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