Ihre GbR — schnell gegründet, sauber besteuert.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist der unkomplizierteste Weg, zu zweit oder im Team zu starten — ohne Mindestkapital, ohne Notar. Der Preis dafür: die persönliche Haftung aller Gesellschafter und die transparente Besteuerung über die gesonderte Feststellung. Seit dem MoPeG gilt zudem neues Recht mit der eGbR. Wir übernehmen Buchhaltung, EÜR oder Bilanz, die Feststellungs- und Steuererklärungen — GoBD-konform, auch rückwirkend, zum Festpreis.
Was eine GbR ist.
Die GbR ist die Grundform aller Personengesellschaften — schnell entstanden, aber mit Folgen, die man kennen sollte. Drei Dinge vorab:
- Rechtsform
- Personengesellschaft
- Mindestkapital
- keines
- Haftung
- unbeschränkt, persönlich
- Gewinnermittlung
- meist EÜR
Die GbR im Vergleich.
Die GbR ist der einfachste Start für ein Team — aber nicht immer die beste Wahl. Wann sie passt und wann eine andere Form sinnvoller ist:
GbR
ohne Kapitaldie BGB-Gesellschaft
- Schnell, formlos & ohne Kapital gegründet — ideal für den unkomplizierten Start zu zweit oder im Team.
- Unbeschränkte persönliche Haftung aller Gesellschafter — auch mit dem Privatvermögen.
Einzelunternehmen
1 Personallein statt im Team
- Noch einfacher, wenn Sie allein tätig sind — keine Feststellungserklärung nötig.
- Funktioniert nur für eine Person — sobald ein Partner dazukommt, wird es faktisch eine GbR.
GmbH / UG
Haftung begrenztKapitalgesellschaft
- Haftungsbeschränkung aufs Gesellschaftsvermögen — schützt das Privatvermögen.
- Kapital, Notar, Bilanz & Offenlegung — deutlich mehr Aufwand als bei der GbR.
OHG
Handelsgewerbedie kaufmännische GbR
- Rechtlich der GbR ähnlich, aber für ein Handelsgewerbe — mit Eintrag ins Handelsregister.
- Buchführungs- & bilanzierungspflichtig — eine große GbR wird zur OHG.
Wann lohnt sich die GbR? Immer dann, wenn zwei oder mehr Personen unkompliziert und mit überschaubarem Risiko gemeinsam starten wollen — etwa eine Freiberufler-Sozietät, ein kleines Handwerks- oder Dienstleistungsteam, eine Bürogemeinschaft oder eine Grundstücksgemeinschaft. Solange das Haftungsrisiko begrenzt ist und keine großen Umsätze anstehen, ist die GbR die schnellste und günstigste Lösung. Wächst das Geschäft oder steigt das Risiko, kann sie später in eine GmbH oder UG umgewandelt werden. Was zu Ihrem Vorhaben passt, klären wir gemeinsam — auf Wunsch mit unserem Rechtsformrechner.
Haftung, MoPeG & die eingetragene GbR.
Zwei Dinge sollte jeder GbR-Gesellschafter verstehen: wie weit die persönliche Haftung reicht — und was sich durch die große Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) zum 1. Januar 2024 geändert hat.
Von der formlosen GbR zur eingetragenen eGbR.
Seit dem MoPeG ist die GbR ausdrücklich als eigenes Rechtssubjekt anerkannt. Das ändert, wann eine Eintragung nötig wird:
Die persönliche Haftung — der wichtigste Punkt der GbR. Anders als bei GmbH oder UG haften bei der GbR alle Gesellschafter persönlich, unbeschränkt, unmittelbar und als Gesamtschuldner für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft (jetzt ausdrücklich in § 721 BGB geregelt). Das heißt: Ein Gläubiger kann sich für die gesamte Schuld an einen einzelnen Gesellschafter halten — bis hin zum Privatvermögen. Auch ein neu eintretender Gesellschafter haftet für Altschulden mit, ein ausscheidender noch eine Zeit lang nach. Diese weitreichende Haftung ist der Grund, warum bei höherem Risiko oft eine GmbH oder UG die bessere Wahl ist — wir beraten Sie dazu ehrlich.
Steuern der GbR — transparent erklärt.
Die GbR zahlt selbst keine Einkommensteuer — der Gewinn wird „durchgereicht“ und bei den Gesellschaftern versteuert. Umsatz- und ggf. Gewerbesteuer fallen aber auf Ebene der GbR an. Die Bausteine:
Der zugerechnete Gewinnanteil wird mit dem persönlichen Steuersatz jedes Gesellschafters versteuert — nicht bei der GbR.
Der Gewinn wird gesondert und einheitlich festgestellt und verbindlich auf die Gesellschafter verteilt.
Die GbR ist eigenständiger Unternehmer: Voranmeldung, Vorsteuerabzug und Jahreserklärung laufen über sie.
Nur bei gewerblicher GbR — mit einem Freibetrag von 24.500 €; die freiberufliche GbR ist gewerbesteuerfrei.
Gezahlte Gewerbesteuer wird beim Gesellschafter weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet.
Vergütungen & Aufwand einzelner Gesellschafter (z. B. Darlehen, Miete) fließen in die Feststellung ein.
Gewerblich oder freiberuflich — und die „Abfärbung“. Ob Ihre GbR gewerbesteuerpflichtig ist, hängt von der Tätigkeit ab: Eine rein freiberufliche GbR (z. B. Ärzte, Anwälte, Designer) zahlt keine Gewerbesteuer, eine gewerbliche GbR schon. Vorsicht bei Mischtätigkeit: Übt eine freiberufliche GbR auch nur teilweise eine gewerbliche Tätigkeit aus, kann die gesamte GbR gewerblich werden — die sogenannte Abfärbe- oder Infektionswirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG. Es gibt dafür eine geringfügige Bagatellgrenze. Wir prüfen die Einordnung Ihrer GbR und gestalten sie so, dass keine ungewollte Gewerbesteuer entsteht.
Gewinnermittlung, Erklärungen & GoBD.
Die GbR ist meist von der Bilanzierung befreit — trotzdem gibt es klare Pflichten. Das sind die drei Säulen, die wir für Sie tragen:
EÜR statt Bilanz
Die GbR ermittelt ihren Gewinn meist per Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Erst bei Überschreiten der Grenzen des § 141 AO (800.000 € Umsatz / 80.000 € Gewinn) wird eine gewerbliche GbR buchführungspflichtig.
Feststellung & Steuern
Jährlich die Feststellungserklärung (§ 180 AO), die Umsatzsteuererklärung und — bei gewerblicher GbR — die Gewerbesteuererklärung. Alles elektronisch über ELSTER, erstellt & vom Steuerberater verantwortet.
Belege & Aufzeichnungen
Vollständige, zeitgerechte Aufzeichnung aller Einnahmen und Ausgaben, ein sauberer Belegnachweis und die Aufbewahrung — die Grundlage jeder korrekten Gewinnermittlung.
Die GoBD gelten auch für die EÜR. Viele denken, die GoBD beträfen nur bilanzierende Unternehmen — das stimmt nicht. Auch eine GbR mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung muss die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern in elektronischer Form (GoBD) einhalten: jeder Geschäftsvorfall zeitgerecht und vollständig erfasst, Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen, ein durchgängiger Belegnachweis und — bei digitaler Erfassung — eine Verfahrensdokumentation. Belege sind regelmäßig 10 Jahre aufzubewahren, und bei einer Prüfung erhält das Finanzamt digitalen Zugriff. Genau so führen wir Ihre GbR-Buchhaltung: digital, revisionssicher und prüfungsfest.
Ein Gesellschaftsvertrag erspart Streit. Eine GbR entsteht rechtlich schon durch bloßes Zusammenwirken — ganz ohne Vertrag. Doch ohne eigene Regelungen greifen die gesetzlichen Grundregeln des BGB, die oft nicht passen: Gewinn und Verlust würden dann etwa nach Köpfen statt nach tatsächlicher Beteiligung verteilt. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag sollte deshalb Beteiligungsquoten, Geschäftsführung, Gewinnverteilung, Entnahmen, Kündigung, Nachfolge und Abfindung klar regeln. Wir stimmen die steuerlich relevanten Punkte mit Ihnen ab — die rechtliche Gestaltung übernimmt bei Bedarf unsere kooperierende Rechtsanwältin.
Von der Gründung zum laufenden Betrieb.
Vier Schritte — ob Sie neu gründen, wechseln oder eine liegengebliebene GbR in Ordnung bringen wollen. Wir übernehmen jeden davon:
Gründung & Anmeldung begleiten
Wir unterstützen bei Gesellschaftsvertrag, der Anmeldung beim Gewerbeamt (falls gewerblich) und dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung — und klären, ob eine eGbR-Eintragung sinnvoll ist.
Laufende Buchhaltung führen
Belege laden Sie einfach ins Mandanten-Portal, wir buchen laufend, erledigen die USt-Voranmeldung und behalten die Grenzen des § 141 AO im Blick — GoBD-konform.
Gewinn ermitteln & feststellen
Wir erstellen die EÜR (oder Bilanz), fertigen die Feststellungserklärung nach § 180 AO, verteilen den Gewinn und übernehmen USt- & ggf. GewSt-Erklärung.
Wachsen & anpassen
Wir begleiten Gesellschafterwechsel, stimmen die Feststellung mit Ihren Einkommensteuererklärungen ab und beraten bei Bedarf zum Wechsel in eine GmbH oder UG.
Auch rückwirkend in Ordnung gebracht.
Gerade bei GbRs bleibt die Steuer oft liegen — niemand fühlt sich zuständig. Genau dafür sind wir da, bevor Schätzung oder Verspätungszuschlag drohen:
Feststellung fehlt
Schätzung§ 180-Erklärung offen
- Wir erstellen fehlende Feststellungserklärungen und die Gewinnverteilung, bevor das Finanzamt schätzt.
EÜR nie gemacht
AufarbeitungBelege im Schuhkarton
- Wir buchen die offenen Jahre nach und erstellen die EÜR samt Umsatzsteuererklärungen.
Neugründung
Startvon Anfang an sauber
- Wir begleiten Anmeldung & Vertrag und richten Portal und Buchhaltung von Beginn an ein.
Wechsel mit Altjahren
Übergabevon der alten Kanzlei
- Wir übernehmen die Daten, arbeiten offene Jahre auf und führen die Buchhaltung nahtlos fort.
Sonderfall vermögensverwaltende GbR (Immobilien & Beteiligungen). Hält eine GbR nur Grundvermögen oder Beteiligungen und ist nicht gewerblich tätig, erzielt sie keine Gewinneinkünfte, sondern Überschusseinkünfte (Vermietung & Verpachtung, Kapitalvermögen) — gewerbesteuerfrei. Steuerlich werden die Wirtschaftsgüter den Gesellschaftern anteilig zugerechnet (§ 39 Abs. 2 AO). Beim Verkauf von Immobilien greift die Spekulationsfrist von zehn Jahren (§ 23 EStG), und ist ein Gesellschafter selbst betrieblich beteiligt, entsteht die bekannte Zebragesellschaft mit Umqualifizierung der Einkünfte. Auch hier läuft die Gewinn- bzw. Überschussermittlung über die gesonderte und einheitliche Feststellung — wir erstellen sie und ordnen die Einkünfte je Gesellschafter korrekt zu.
Worauf sich diese Seite stützt.
Die GbR ist im BGB geregelt — seit dem MoPeG grundlegend reformiert — und wird steuerlich als transparente Personengesellschaft behandelt. Die relevanten Grundlagen, Rechtsstand Juli 2026:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Kernvorschriften: Entstehung, Zweck, Beiträge, Geschäftsführung und Vertretung der GbR — seit MoPeG neu gefasst.
Rechtsfähige GbR
Die am Rechtsverkehr teilnehmende GbR ist eigenes Rechtssubjekt mit eigenem Gesellschaftsvermögen.
Gesellschaftsregister · eGbR
Eintragung als eingetragene GbR (eGbR) — freiwillig, für Grundstücke & Anteile faktisch Pflicht.
Persönliche Haftung
Akzessorische, unbeschränkte und gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter für Gesellschaftsschulden.
Modernisierung PersG-Recht
Große Reform des Personengesellschaftsrechts — sie hat das GbR-Recht zum 1.1.2024 grundlegend neu geordnet.
Gesonderte Feststellung
Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte und ihre Verteilung auf die Gesellschafter.
Mitunternehmerschaft
Behandlung der Gesellschafter als Mitunternehmer — Grundlage der transparenten Besteuerung.
Abfärbewirkung
Teilweise gewerbliche Tätigkeit kann eine freiberufliche GbR insgesamt gewerblich „infizieren“ (Bagatellgrenze).
Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Vereinfachte Gewinnermittlung, die für die meisten GbRs zulässig und üblich ist.
Buchführungsgrenzen
Ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn wird eine gewerbliche GbR buchführungs- & bilanzierungspflichtig.
Gewerbesteuer & Anrechnung
Freibetrag 24.500 € für die gewerbliche GbR; die GewSt wird beim Gesellschafter weitgehend angerechnet.
Vermögensverwaltende GbR
Anteilige Zurechnung der Wirtschaftsgüter (Zebragesellschaft) & 10-Jahres-Spekulationsfrist bei Immobilien.
Aufzeichnung & Umsatzsteuer
Ordnungsmäßige (auch digitale) Aufzeichnungen; die GbR ist eigenständiger Unternehmer im Sinne des UStG.
Ihre GbR sauber aufgestellt — sprechen wir.
Ist Ihre Gewinnverteilung sauber geregelt, die Feststellung gemacht und die Gewerbesteuerfrage geklärt? Raphael Diener nimmt sich 30 Minuten, schaut sich Ihre Situation an und verbindet Sie bei Bedarf direkt mit dem Steuerberater.
Ihr Erstgespräch zur GbR.
Persönlich, ohne Callcenter. Raphael Diener klärt mit Ihnen, ob Ihre GbR sauber aufgestellt ist — von der Gewinnverteilung bis zur Gewerbesteuer — und welche Schritte sinnvoll sind.
- 30 Minuten · Telefon oder Video
- Kostenlos, unverbindlich & vertraulich
- Klarheit über Gewinnverteilung, Steuern & eGbR
- Auch bei Gründung, Wechsel & Altjahren
Verfügbare Tage
Termin angefragt!
Sie erhalten gleich eine Bestätigung per E-Mail mit dem Einwahllink. Wir freuen uns auf das Gespräch.
Was Sie zur GbR wissen sollten.
Von Gründung und Haftung über das MoPeG bis zur transparenten Besteuerung. Fehlt etwas? Wir klären es im kostenfreien Erstgespräch — vertraulich und unverbindlich.
Was ist eine GbR? +
Wie haften die Gesellschafter einer GbR? +
Was hat sich durch das MoPeG geändert? +
Wie wird eine GbR besteuert? +
Muss eine GbR eine Bilanz erstellen? +
Was ist die gesonderte und einheitliche Feststellung? +
Sollte man einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag abschließen? +
Können Sie die Buchhaltung einer bestehenden GbR rückwirkend übernehmen? +
Ihre GbR — sauber besteuert, klar geregelt.
Gewinn korrekt ermittelt, per Feststellung sauber auf die Gesellschafter verteilt, Umsatz- und Gewerbesteuer richtig eingeordnet und alle Erklärungen fristgerecht beim Finanzamt — damit keine Schätzung, kein Verspätungszuschlag und keine ungewollte Gewerbesteuer droht. Alles aus einer Hand, zum Festpreis, von Berufsträgern verantwortet. Ein kostenloses Erstgespräch zeigt, wo Ihre GbR steht und was zu tun ist.

