Die einfachste Personengesellschaft — §§ 705 ff. BGB

Ihre GbR — schnell gegründet, sauber besteuert.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist der unkomplizierteste Weg, zu zweit oder im Team zu starten — ohne Mindestkapital, ohne Notar. Der Preis dafür: die persönliche Haftung aller Gesellschafter und die transparente Besteuerung über die gesonderte Feststellung. Seit dem MoPeG gilt zudem neues Recht mit der eGbR. Wir übernehmen Buchhaltung, EÜR oder Bilanz, die Feststellungs- und Steuererklärungen — GoBD-konform, auch rückwirkend, zum Festpreis.

Feststellungserklärung § 180 AO übernommen EÜR/Bilanz & Steuern aus einer Hand
0 €Mindest­kapital
ab 2Gesell­schafter
StBErklärungen unterzeichnet
WP & StB verantworten Ihre Steuern
Festpreis · Feststellung & EÜR inkl.
Kurz erklärt

Was eine GbR ist.

Die GbR ist die Grundform aller Personengesellschaften — schnell entstanden, aber mit Folgen, die man kennen sollte. Drei Dinge vorab:

01 · Was Zusammenschluss ab 2 Personen Zwei oder mehr Personen verfolgen einen gemeinsamen Zweck — formlos, ohne Mindestkapital. § 705 BGB
02 · Preis Persönliche Haftung Alle Gesellschafter haften unbeschränkt und als Gesamtschuldner — auch privat. § 721 BGB
03 · Steuer Transparent besteuert Kein eigener Steuersatz: Der Gewinn wird den Gesellschaftern zugerechnet und dort versteuert. § 180 AO
Rechtsform
Personengesellschaft
Mindestkapital
keines
Haftung
unbeschränkt, persönlich
Gewinnermittlung
meist EÜR
GbR und ihre Alternativen

Die GbR im Vergleich.

Die GbR ist der einfachste Start für ein Team — aber nicht immer die beste Wahl. Wann sie passt und wann eine andere Form sinnvoller ist:

GbR

ohne Kapital

die BGB-Gesellschaft

  • Schnell, formlos & ohne Kapital gegründet — ideal für den unkomplizierten Start zu zweit oder im Team.
  • Unbeschränkte persönliche Haftung aller Gesellschafter — auch mit dem Privatvermögen.

Einzelunternehmen

1 Person

allein statt im Team

  • Noch einfacher, wenn Sie allein tätig sind — keine Feststellungserklärung nötig.
  • Funktioniert nur für eine Person — sobald ein Partner dazukommt, wird es faktisch eine GbR.

GmbH / UG

Haftung begrenzt

Kapitalgesellschaft

  • Haftungsbeschränkung aufs Gesellschaftsvermögen — schützt das Privatvermögen.
  • Kapital, Notar, Bilanz & Offenlegung — deutlich mehr Aufwand als bei der GbR.

OHG

Handelsgewerbe

die kaufmännische GbR

  • Rechtlich der GbR ähnlich, aber für ein Handelsgewerbe — mit Eintrag ins Handelsregister.
  • Buchführungs- & bilanzierungspflichtig — eine große GbR wird zur OHG.

Wann lohnt sich die GbR? Immer dann, wenn zwei oder mehr Personen unkompliziert und mit überschaubarem Risiko gemeinsam starten wollen — etwa eine Freiberufler-Sozietät, ein kleines Handwerks- oder Dienstleistungsteam, eine Bürogemeinschaft oder eine Grundstücksgemeinschaft. Solange das Haftungsrisiko begrenzt ist und keine großen Umsätze anstehen, ist die GbR die schnellste und günstigste Lösung. Wächst das Geschäft oder steigt das Risiko, kann sie später in eine GmbH oder UG umgewandelt werden. Was zu Ihrem Vorhaben passt, klären wir gemeinsam — auf Wunsch mit unserem Rechtsformrechner.

Neues Recht seit 2024 — und die Haftungsfrage

Haftung, MoPeG & die eingetragene GbR.

Zwei Dinge sollte jeder GbR-Gesellschafter verstehen: wie weit die persönliche Haftung reicht — und was sich durch die große Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) zum 1. Januar 2024 geändert hat.

MoPeG 2024 · rechtsfähige GbR & Gesellschaftsregister

Von der formlosen GbR zur eingetragenen eGbR.

Seit dem MoPeG ist die GbR ausdrücklich als eigenes Rechtssubjekt anerkannt. Das ändert, wann eine Eintragung nötig wird:

1Rechtsfähige GbRnimmt am Rechtsverkehr teil, hat eigenes Vermögen
Standard
2Eintragung als eGbRim neuen Gesellschaftsregister — freiwillig
optional
3Grundstück, GmbH-Anteil & Co.Voreintragung faktisch Pflicht
Pflicht
Zusatz „eGbR“ & Registerpublizitätklare Vertretung & Gesellschafter
eingetragen
Wichtig: Die Eintragung als eGbR ist grundsätzlich freiwillig — aber für bestimmte Geschäfte faktisch zwingend: Will die GbR ein Grundstück erwerben oder verkaufen, GmbH-Anteile halten oder sich an einem anderen Register beteiligen, muss sie zuvor eingetragen sein. Eine einmal eingetragene GbR kann die Eintragung nicht mehr rückgängig machen. Wir klären mit Ihnen, ob und wann die Eintragung für Sie sinnvoll oder nötig ist.

Die persönliche Haftung — der wichtigste Punkt der GbR. Anders als bei GmbH oder UG haften bei der GbR alle Gesellschafter persönlich, unbeschränkt, unmittelbar und als Gesamtschuldner für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft (jetzt ausdrücklich in § 721 BGB geregelt). Das heißt: Ein Gläubiger kann sich für die gesamte Schuld an einen einzelnen Gesellschafter halten — bis hin zum Privatvermögen. Auch ein neu eintretender Gesellschafter haftet für Altschulden mit, ein ausscheidender noch eine Zeit lang nach. Diese weitreichende Haftung ist der Grund, warum bei höherem Risiko oft eine GmbH oder UG die bessere Wahl ist — wir beraten Sie dazu ehrlich.

Wie die GbR besteuert wird

Steuern der GbR — transparent erklärt.

Die GbR zahlt selbst keine Einkommensteuer — der Gewinn wird „durchgereicht“ und bei den Gesellschaftern versteuert. Umsatz- und ggf. Gewerbesteuer fallen aber auf Ebene der GbR an. Die Bausteine:

Einkommensteuer
beim Gesellschafter

Der zugerechnete Gewinnanteil wird mit dem persönlichen Steuersatz jedes Gesellschafters versteuert — nicht bei der GbR.

Feststellung
§ 180 AO

Der Gewinn wird gesondert und einheitlich festgestellt und verbindlich auf die Gesellschafter verteilt.

Umsatzsteuer
19 % / 7 %

Die GbR ist eigenständiger Unternehmer: Voranmeldung, Vorsteuerabzug und Jahreserklärung laufen über sie.

Gewerbesteuer
Freibetrag 24.500 €

Nur bei gewerblicher GbR — mit einem Freibetrag von 24.500 €; die freiberufliche GbR ist gewerbesteuerfrei.

§ 35 EStG
Anrechnung GewSt

Gezahlte Gewerbesteuer wird beim Gesellschafter weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet.

Sonderbereich
Sonder-BE/BA

Vergütungen & Aufwand einzelner Gesellschafter (z. B. Darlehen, Miete) fließen in die Feststellung ein.

Gewerblich oder freiberuflich — und die „Abfärbung“. Ob Ihre GbR gewerbesteuerpflichtig ist, hängt von der Tätigkeit ab: Eine rein freiberufliche GbR (z. B. Ärzte, Anwälte, Designer) zahlt keine Gewerbesteuer, eine gewerbliche GbR schon. Vorsicht bei Mischtätigkeit: Übt eine freiberufliche GbR auch nur teilweise eine gewerbliche Tätigkeit aus, kann die gesamte GbR gewerblich werden — die sogenannte Abfärbe- oder Infektionswirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG. Es gibt dafür eine geringfügige Bagatellgrenze. Wir prüfen die Einordnung Ihrer GbR und gestalten sie so, dass keine ungewollte Gewerbesteuer entsteht.

Was eine GbR steuerlich leisten muss

Gewinnermittlung, Erklärungen & GoBD.

Die GbR ist meist von der Bilanzierung befreit — trotzdem gibt es klare Pflichten. Das sind die drei Säulen, die wir für Sie tragen:

Säule 1 · Gewinn

EÜR statt Bilanz

Die GbR ermittelt ihren Gewinn meist per Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Erst bei Überschreiten der Grenzen des § 141 AO (800.000 € Umsatz / 80.000 € Gewinn) wird eine gewerbliche GbR buchführungspflichtig.

Säule 2 · Erklärungen

Feststellung & Steuern

Jährlich die Feststellungserklärung (§ 180 AO), die Umsatzsteuererklärung und — bei gewerblicher GbR — die Gewerbesteuererklärung. Alles elektronisch über ELSTER, erstellt & vom Steuerberater verantwortet.

Säule 3 · Ordnung

Belege & Aufzeichnungen

Vollständige, zeitgerechte Aufzeichnung aller Einnahmen und Ausgaben, ein sauberer Belegnachweis und die Aufbewahrung — die Grundlage jeder korrekten Gewinnermittlung.

Die GoBD gelten auch für die EÜR. Viele denken, die GoBD beträfen nur bilanzierende Unternehmen — das stimmt nicht. Auch eine GbR mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung muss die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern in elektronischer Form (GoBD) einhalten: jeder Geschäftsvorfall zeitgerecht und vollständig erfasst, Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen, ein durchgängiger Belegnachweis und — bei digitaler Erfassung — eine Verfahrensdokumentation. Belege sind regelmäßig 10 Jahre aufzubewahren, und bei einer Prüfung erhält das Finanzamt digitalen Zugriff. Genau so führen wir Ihre GbR-Buchhaltung: digital, revisionssicher und prüfungsfest.

Ein Gesellschaftsvertrag erspart Streit. Eine GbR entsteht rechtlich schon durch bloßes Zusammenwirken — ganz ohne Vertrag. Doch ohne eigene Regelungen greifen die gesetzlichen Grundregeln des BGB, die oft nicht passen: Gewinn und Verlust würden dann etwa nach Köpfen statt nach tatsächlicher Beteiligung verteilt. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag sollte deshalb Beteiligungsquoten, Geschäftsführung, Gewinnverteilung, Entnahmen, Kündigung, Nachfolge und Abfindung klar regeln. Wir stimmen die steuerlich relevanten Punkte mit Ihnen ab — die rechtliche Gestaltung übernimmt bei Bedarf unsere kooperierende Rechtsanwältin.

So arbeiten wir zusammen

Von der Gründung zum laufenden Betrieb.

Vier Schritte — ob Sie neu gründen, wechseln oder eine liegengebliebene GbR in Ordnung bringen wollen. Wir übernehmen jeden davon:

1

Gründung & Anmeldung begleiten

Wir unterstützen bei Gesellschaftsvertrag, der Anmeldung beim Gewerbeamt (falls gewerblich) und dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung — und klären, ob eine eGbR-Eintragung sinnvoll ist.

Start
2

Laufende Buchhaltung führen

Belege laden Sie einfach ins Mandanten-Portal, wir buchen laufend, erledigen die USt-Voranmeldung und behalten die Grenzen des § 141 AO im Blick — GoBD-konform.

laufend
3

Gewinn ermitteln & feststellen

Wir erstellen die EÜR (oder Bilanz), fertigen die Feststellungserklärung nach § 180 AO, verteilen den Gewinn und übernehmen USt- & ggf. GewSt-Erklärung.

jährlich
4

Wachsen & anpassen

Wir begleiten Gesellschafterwechsel, stimmen die Feststellung mit Ihren Einkommensteuererklärungen ab und beraten bei Bedarf zum Wechsel in eine GmbH oder UG.

Ausblick
Ein fester Ansprechpartner, keine Hotline. Sie bekommen einen persönlichen Berater, der Ihre GbR kennt, und einen Steuerberater, der Feststellung und Erklärungen verantwortet. Fragen beantworten wir in der Regel in unter 24 Stunden — per Chat oder Telefon.
Buchhaltung liegen geblieben? Kein Problem.

Auch rückwirkend in Ordnung gebracht.

Gerade bei GbRs bleibt die Steuer oft liegen — niemand fühlt sich zuständig. Genau dafür sind wir da, bevor Schätzung oder Verspätungszuschlag drohen:

Feststellung fehlt

Schätzung

§ 180-Erklärung offen

  • Wir erstellen fehlende Feststellungserklärungen und die Gewinnverteilung, bevor das Finanzamt schätzt.

EÜR nie gemacht

Aufarbeitung

Belege im Schuhkarton

  • Wir buchen die offenen Jahre nach und erstellen die EÜR samt Umsatzsteuererklärungen.

Neugründung

Start

von Anfang an sauber

  • Wir begleiten Anmeldung & Vertrag und richten Portal und Buchhaltung von Beginn an ein.

Wechsel mit Altjahren

Übergabe

von der alten Kanzlei

  • Wir übernehmen die Daten, arbeiten offene Jahre auf und führen die Buchhaltung nahtlos fort.
Wechsel zu OnlineBilanz? Wir holen die Unterlagen von Ihrer alten Kanzlei, übernehmen die Buchhaltung, arbeiten zurückliegende Jahre auf und halten künftig alle Fristen für Sie ein — Sie unterschreiben nur einmal die Vollmacht.

Sonderfall vermögensverwaltende GbR (Immobilien & Beteiligungen). Hält eine GbR nur Grundvermögen oder Beteiligungen und ist nicht gewerblich tätig, erzielt sie keine Gewinneinkünfte, sondern Überschusseinkünfte (Vermietung & Verpachtung, Kapitalvermögen) — gewerbesteuerfrei. Steuerlich werden die Wirtschaftsgüter den Gesellschaftern anteilig zugerechnet (§ 39 Abs. 2 AO). Beim Verkauf von Immobilien greift die Spekulationsfrist von zehn Jahren (§ 23 EStG), und ist ein Gesellschafter selbst betrieblich beteiligt, entsteht die bekannte Zebragesellschaft mit Umqualifizierung der Einkünfte. Auch hier läuft die Gewinn- bzw. Überschussermittlung über die gesonderte und einheitliche Feststellung — wir erstellen sie und ordnen die Einkünfte je Gesellschafter korrekt zu.

Grundlagen, Standards & Fundstellen

Worauf sich diese Seite stützt.

Die GbR ist im BGB geregelt — seit dem MoPeG grundlegend reformiert — und wird steuerlich als transparente Personengesellschaft behandelt. Die relevanten Grundlagen, Rechtsstand Juli 2026:

§§ 705 ff. BGB

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Kernvorschriften: Entstehung, Zweck, Beiträge, Geschäftsführung und Vertretung der GbR — seit MoPeG neu gefasst.

§ 719 f. BGB

Rechtsfähige GbR

Die am Rechtsverkehr teilnehmende GbR ist eigenes Rechtssubjekt mit eigenem Gesellschaftsvermögen.

§ 707 BGB

Gesellschaftsregister · eGbR

Eintragung als eingetragene GbR (eGbR) — freiwillig, für Grundstücke & Anteile faktisch Pflicht.

§ 721 BGB

Persönliche Haftung

Akzessorische, unbeschränkte und gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter für Gesellschaftsschulden.

MoPeG (seit 2024)

Modernisierung PersG-Recht

Große Reform des Personengesellschaftsrechts — sie hat das GbR-Recht zum 1.1.2024 grundlegend neu geordnet.

§§ 179, 180 AO

Gesonderte Feststellung

Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte und ihre Verteilung auf die Gesellschafter.

§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Mitunternehmerschaft

Behandlung der Gesellschafter als Mitunternehmer — Grundlage der transparenten Besteuerung.

§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG

Abfärbewirkung

Teilweise gewerbliche Tätigkeit kann eine freiberufliche GbR insgesamt gewerblich „infizieren“ (Bagatellgrenze).

§ 4 Abs. 3 EStG

Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Vereinfachte Gewinnermittlung, die für die meisten GbRs zulässig und üblich ist.

§ 141 AO

Buchführungsgrenzen

Ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn wird eine gewerbliche GbR buchführungs- & bilanzierungspflichtig.

§ 11 · § 35 GewStG/EStG

Gewerbesteuer & Anrechnung

Freibetrag 24.500 € für die gewerbliche GbR; die GewSt wird beim Gesellschafter weitgehend angerechnet.

§ 39 AO · § 23 EStG

Vermögensverwaltende GbR

Anteilige Zurechnung der Wirtschaftsgüter (Zebragesellschaft) & 10-Jahres-Spekulationsfrist bei Immobilien.

GoBD (BMF) · UStG

Aufzeichnung & Umsatzsteuer

Ordnungsmäßige (auch digitale) Aufzeichnungen; die GbR ist eigenständiger Unternehmer im Sinne des UStG.

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Das GbR-Recht wurde durch das MoPeG grundlegend geändert; die konkrete steuerliche und rechtliche Behandlung ist einzelfallabhängig. Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall — Ihren konkreten Fall klären wir persönlich. Rechtsstand · Juli 2026
Kostenloses Erstgespräch

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Raphael Diener
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Lieber direkt sprechen? Rufen Sie an:0711 – 968 881 55
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Häufige Fragen

Was Sie zur GbR wissen sollten.

Von Gründung und Haftung über das MoPeG bis zur transparenten Besteuerung. Fehlt etwas? Wir klären es im kostenfreien Erstgespräch — vertraulich und unverbindlich.

Was ist eine GbR? +
Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, auch BGB-Gesellschaft) ist die einfachste Personengesellschaft nach §§ 705 ff. BGB. Sie entsteht, sobald sich mindestens zwei Personen zu einem gemeinsamen Zweck zusammenschließen — formlos, ohne Mindestkapital und ohne Notar. Typisch für Freiberufler-Teams, kleine Handwerks- oder Dienstleistungsteams und Grundstücksgemeinschaften. Mehr unter Kurz erklärt.
Wie haften die Gesellschafter einer GbR? +
Persönlich, unbeschränkt, unmittelbar und als Gesamtschuldner — auch mit dem Privatvermögen (jetzt § 721 BGB). Ein Gläubiger kann sich für die gesamte Schuld an einen einzelnen Gesellschafter halten; auch neu Eintretende haften für Altschulden mit. Das ist der wichtigste Unterschied zu GmbH/UG — mehr unter MoPeG & Haftung.
Was hat sich durch das MoPeG geändert? +
Das MoPeG hat das GbR-Recht zum 1.1.2024 reformiert: Die rechtsfähige GbR ist jetzt ausdrücklich eigenes Rechtssubjekt, und es gibt das neue Gesellschaftsregister mit der eGbR. Für Grundstücksgeschäfte oder das Halten von GmbH-Anteilen ist die Eintragung faktisch Pflicht. Details unter MoPeG & Haftung.
Wie wird eine GbR besteuert? +
Die GbR ist steuerlich transparent: Sie zahlt selbst keine Einkommensteuer. Der Gewinn wird ermittelt, per Feststellung (§ 180 AO) auf die Gesellschafter verteilt und von diesen persönlich versteuert. Umsatzsteuer fällt auf Ebene der GbR an, Gewerbesteuer nur bei gewerblicher GbR (Freibetrag 24.500 €). Mehr unter Besteuerung.
Muss eine GbR eine Bilanz erstellen? +
Meist nicht — die GbR ermittelt ihren Gewinn in der Regel per Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Erst wenn eine gewerbliche GbR die Grenzen des § 141 AO überschreitet (800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn) und das Finanzamt auffordert, wird sie buchführungs- und bilanzierungspflichtig. Freiberufliche GbRs bleiben immer bei der EÜR. Mehr unter Pflichten.
Was ist die gesonderte und einheitliche Feststellung? +
Weil mehrere Personen beteiligt sind, wird der Gewinn in einem eigenen Verfahren (§§ 179, 180 AO) festgestellt und verteilt. Die GbR gibt eine Feststellungserklärung ab; das Finanzamt erlässt einen Feststellungsbescheid, der die Anteile jedes Gesellschafters verbindlich festlegt. Diese fließen in die persönliche Einkommensteuererklärung ein. Wir erstellen sie und stimmen sie ab — mehr unter Besteuerung.
Sollte man einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag abschließen? +
Rechtlich nicht zwingend, aber dringend zu empfehlen. Ohne eigene Regelungen greifen die BGB-Grundregeln, die oft nicht passen — z. B. Gewinnverteilung nach Köpfen statt nach Beteiligung. Ein guter Vertrag regelt Quoten, Geschäftsführung, Gewinnverteilung, Entnahmen, Kündigung, Nachfolge und Abfindung. So vermeiden Sie Streit — mehr unter Pflichten.
Können Sie die Buchhaltung einer bestehenden GbR rückwirkend übernehmen? +
Ja. Wenn Buchhaltung liegen geblieben ist oder Feststellungs- und Umsatzsteuererklärungen fehlen, arbeiten wir die Jahre GoBD-konform auf: offene Zeiträume nachbuchen, EÜR/Abschlüsse erstellen, Feststellungs- & Steuererklärungen fertigen und offene Punkte mit dem Finanzamt klären. So vermeiden Sie Schätzungen und Verspätungszuschläge — mehr unter Rückwirkend & laufend.
Die einfachste Personengesellschaft — §§ 705 ff. BGB

Ihre GbR — sauber besteuert, klar geregelt.

Gewinn korrekt ermittelt, per Feststellung sauber auf die Gesellschafter verteilt, Umsatz- und Gewerbesteuer richtig eingeordnet und alle Erklärungen fristgerecht beim Finanzamt — damit keine Schätzung, kein Verspätungszuschlag und keine ungewollte Gewerbesteuer droht. Alles aus einer Hand, zum Festpreis, von Berufsträgern verantwortet. Ein kostenloses Erstgespräch zeigt, wo Ihre GbR steht und was zu tun ist.

0 € Mindestkapital
§ 180 Feststellung inkl.
5,00 ★ aus 72 Bewertungen
Berater­wechsel? Wir holen die Unterlagen von Ihrer alten Kanzlei — Sie unterschreiben nur einmal.
EÜR/Bilanz & Feststellung § 180 AO Gewerbesteuer & Abfärbung geprüft eGbR-Eintragung begleitet

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