GUG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) · GEMEINNÜTZIG AB 1 € — §§ 51–68 AO

Die gUG — gemeinnützig starten, steuerbegünstigt wachsen.

Die gemeinnützige Unternehmergesellschaft verbindet den Einstieg ab 1 € Stammkapital mit der Steuerbefreiung der Gemeinnützigkeit (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG). Der Haken: Die gesetzliche Rücklagepflicht (§ 5a GmbHG) und die zeitnahe Mittelverwendung müssen sauber zusammengeführt werden — sonst wackelt die Gemeinnützigkeit. Wir führen Ihre Buchhaltung getrennt nach den vier Sphären, weisen die Rücklage korrekt aus, sichern § 60a-Feststellung und Freistellungsbescheid und erstellen den JahresabschlussGoBD-konform, auch rückwirkend, zum Festpreis.

Rücklage § 5a korrekt als § 62 AO ausgewiesen § 60a-Feststellung · Freistellungsbescheid
ab 1 €Stammkapital
0 %KSt & GewSt im Zweck
StBGemeinnützigkeit gesichert
WP & StB verantworten Ihre Steuern
Festpreis · Sphären-Buchhaltung inkl.
Kurz erklärt

Was eine gUG ist.

Eine gUG ist die gemeinnützige Variante der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) — die Einstiegsform der GmbH nach § 5a GmbHG, kombiniert mit den Steuervorteilen der Gemeinnützigkeit. Drei Dinge sollten Sie kennen:

01 · Was UG mit gemeinnützigem Zweck Rechtlich eine Kapitalgesellschaft nach § 5a GmbHG, die ausschließlich & unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke verfolgt. §§ 51–68 AO
02 · Vorteil Ab 1 € & steuerbefreit Gründung schon ab 1 € Stammkapital, im Zweckbereich keine KSt & GewSt — plus Recht auf Spendenquittungen. § 5 KStG
03 · Preis Rücklagepflicht & Bindung Gesetzliche Rücklage (§ 5a GmbHG), Mittel nur für den Zweck, keine Gewinnausschüttung. § 5a GmbHG · § 55 AO
Rechtsform
UG (§ 5a GmbHG)
Stammkapital
ab 1 €
Ertragsteuer
im Zweck befreit
Firmenzusatz
gUG (haftungsbeschränkt)
gUG und ihre Nachbarn

Die gUG im Vergleich.

Die gemeinnützige UG ist der niedrigschwellige Einstieg ins gemeinnützige Unternehmen. Wann sie passt — und wo gGmbH, Verein oder Stiftung die bessere Wahl sind:

gUG (haftungsbeschränkt)

ab 1 €

der gemeinnützige Einstieg

  • Gründung ab 1 € Stammkapital mit voller Haftungsbeschränkung — ideal für den Start ohne großes Kapital.
  • Gesetzliche Rücklagepflicht (§ 5a GmbHG) muss mit der Mittelverwendung in Einklang gebracht werden.

gGmbH

25.000 €

die „große Schwester“

  • Keine Rücklagepflicht, mehr Standing bei Banken & Förderern — ideal für größere Projekte.
  • Erfordert 25.000 € Stammkapital — höhere Einstiegshürde als die gUG.

e.V. (Verein)

Mitglieder

basisdemokratisch

  • Kein Kapital nötig, mitgliedergetragen — klassisch für ehrenamtliches Engagement.
  • Mitgliederversammlung & Vorstand — weniger geeignet für schnelle unternehmerische Entscheidungen.

Stiftung

Vermögen

dauerhaft & zweckgebunden

  • Auf Dauer angelegt, ideal zur langfristigen Bindung größerer Vermögen an einen Zweck.
  • Stiftungsaufsicht & gebundenes Kapital — wenig Flexibilität im operativen Geschäft.

Wann lohnt sich die gUG? Immer dann, wenn ein gemeinnütziges Vorhaben unternehmerisch geführt werden soll, aber das Kapital für eine gGmbH (25.000 €) noch fehlt. Die gUG bietet dieselbe Haftungsbeschränkung und dieselben Steuervorteile — sie startet nur kleiner und spart über die gesetzliche Rücklage nach und nach Eigenkapital auf. Wächst das Projekt, lässt sie sich später in eine gGmbH umwandeln. Ob gUG, gGmbH oder Verein für Ihr Vorhaben passt, klären wir gemeinsam im Erstgespräch.

Die entscheidende Besonderheit der gUG

Rücklagepflicht trifft Mittelverwendung.

Hier liegt der eine Punkt, an dem gemeinnützige UGs regelmäßig scheitern — und den wir sauber lösen. Zwei Regeln scheinen sich zu widersprechen:

§ 5a Abs. 3 GmbHG

Ansparen

gesetzliche Rücklagepflicht der UG

  • Die UG muss ein Viertel des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen — bis 25.000 € erreicht sind. Das Geld wird also zurückgehalten.

§ 55 Abs. 1 Nr. 5 AO

Ausgeben

zeitnahe Mittelverwendung

  • Die Gemeinnützigkeit verlangt, Mittel zeitnah für den Zweck auszugeben — spätestens in den zwei Folgejahren. Ansparen ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Die Lösung: Die Rücklage nach § 5a GmbHG gilt als zulässige Rücklage im Sinne des § 62 AO. Weil die Ansparung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, erkennt die Finanzverwaltung an, dass sie die zeitnahe Mittelverwendung nicht verletzt. Voraussetzung ist, dass die Rücklage in der Buchhaltung, im Jahresabschluss und in der Mittelverwendungsrechnung korrekt als solche ausgewiesen wird. Wird sie dagegen einfach als „nicht verwendetes Vermögen“ stehen gelassen, droht der Vorwurf der Mittelfehlverwendung — und damit der Verlust der Gemeinnützigkeit. Genau diesen Ausweis übernehmen wir.

Ab 25.000 € entfällt die Rücklagepflicht. Sobald gesetzliche Rücklage und Stammkapital zusammen 25.000 € erreichen, endet die Pflicht nach § 5a Abs. 3 GmbHG. Ab dann können Sie die Rücklage per Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln in eine gGmbH umwandeln — oder die gUG unverändert weiterführen. Wir begleiten den Schritt und sorgen dafür, dass die Gemeinnützigkeit dabei erhalten bleibt.
Das steuerliche Kernstück

Die vier Sphären — worüber die Steuer entscheidet.

Ob eine Einnahme steuerfrei ist oder nicht, hängt davon ab, in welcher der vier Sphären sie anfällt. Diese Trennung gilt für jede gemeinnützige Körperschaft — und ist der Kern jeder gUG-Buchhaltung:

4-Sphären-Modell · von steuerfrei bis steuerpflichtig

Vom ideellen Bereich bis zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

So ordnet das Steuerrecht die Tätigkeit einer gUG — jede Einnahme gehört in genau eine Sphäre, und danach richtet sich die Besteuerung:

1Ideeller BereichSpenden, Zuschüsse, echte Mitgliedsbeiträge
steuerfrei
2VermögensverwaltungZinsen, Miete, Kapitalerträge
steuerfrei
3Zweckbetriebdient unmittelbar dem Zweck · §§ 65–68
begünstigt
4Wirtschaftl. Geschäftsbetriebbis 45.000 € Einnahmen steuerfrei
steuerpflichtig
Sauber getrennt gebuchtGrundlage der Gemeinnützigkeit
Freistellung
Wichtig: Nur der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb ist voll körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig — und das auch erst, wenn seine Einnahmen die Freigrenze von 45.000 € im Jahr (§ 64 Abs. 3 AO) übersteigen. Für Zweckbetriebe in der Umsatzsteuer gilt regelmäßig der ermäßigte Satz von 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG). Wer die Sphären nicht trennt, riskiert die Gemeinnützigkeit für die gesamte Gesellschaft.

Was gehört wohin? Typische Einnahmen einer gUG und ihre Sphäre — vereinfacht, der Einzelfall entscheidet:

Spenden & Zuschüsse
ideeller Bereich

Zuwendungen ohne Gegenleistung, öffentliche Fördermittel und echte Mitgliedsbeiträge — komplett steuerfrei.

Miete & Zinsen
Vermögensverwaltung

Erträge aus der Verwaltung eigenen Vermögens, etwa Vermietung oder Kapitalanlagen — steuerfrei.

Kurse, Beratung, Pflege
Zweckbetrieb

Leistungen, die den Satzungszweck unmittelbar verwirklichen — steuerbegünstigt, USt meist 7 %.

Café, Shop, Werbung
wirtschaftl. Betrieb

Rein wirtschaftliche Tätigkeit zur Mittelbeschaffung — steuerpflichtig oberhalb 45.000 €.

Sponsoring
kommt darauf an

Je nach aktiver Gegenleistung ideeller Bereich, Vermögensverwaltung oder wirtschaftlicher Betrieb.

Benefiz & Feste
wirtschaftl. Betrieb

Gesellige Veranstaltungen zur Finanzierung zählen regelmäßig zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Ein übersehener Geschäftsbetrieb kann die ganze Gemeinnützigkeit kosten. Wird eine wirtschaftliche Tätigkeit nicht als eigene Sphäre erkannt und getrennt, drohen Steuernachzahlungen — im schlimmsten Fall die Aberkennung der Gemeinnützigkeit mit rückwirkendem Verlust der Steuerbefreiung. Mit sauberer 4-Sphären-Buchhaltung bleibt jede Einnahme richtig zugeordnet und die Freistellung stabil.

Gemeinnützigkeit, die hält.

Rücklage korrekt ausgewiesen, Sphären sauber getrennt, Mittelverwendung überwacht und die Erklärungen fristgerecht beim Finanzamt — damit Ihr Freistellungsbescheid kommt und bleibt. Alles aus einer Hand.

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Worauf das Finanzamt achtet

Satzung, Mittel & tatsächliche Geschäftsführung.

Die Gemeinnützigkeit steht und fällt mit drei Dingen: einer korrekten Satzung, der richtigen Verwendung der Mittel — inklusive der gesetzlichen Rücklage — und dem Nachweis, dass die Praxis der Satzung folgt. Genau hier setzen wir an:

Säule 1 · Satzung

Mustersatzung & Zweck

Die Satzung muss die steuerbegünstigten Zwecke festschreiben und die Vorgaben der Mustersatzung (Anlage 1 zu § 60 AO) enthalten — inklusive Vermögensbindung. Wir prüfen und formulieren sie finanzamtsfest.

Säule 2 · Mittel

Rücklage & Zeitnähe

Mittel dürfen nur für den Zweck verwendet werden (§ 55), zeitnah — die Rücklage nach § 5a GmbHG gilt dabei als zulässige Rücklage (§ 62 AO). Wir weisen sie korrekt aus und überwachen die Grenzen.

Säule 3 · Praxis

Tatsächliche Geschäftsführung

Das Finanzamt prüft, ob die Praxis der Satzung entspricht — nachgewiesen über die getrennte Aufzeichnung der Sphären und eine Mittelverwendungsrechnung. Diese Nachweise erstellen wir GoBD-konform.

Die GoBD im Hintergrund. Damit die tatsächliche Geschäftsführung nachweisbar ist, muss Ihre Buchhaltung den GoBD entsprechen: zeitgerechte und vollständige Erfassung, Unveränderbarkeit gebuchter Daten, ein durchgängiger Beleg- und Buchungsnachweis und eine Verfahrensdokumentation. Für die gUG kommt die getrennte Aufzeichnung der vier Sphären und der korrekte Ausweis der gesetzlichen Rücklage hinzu — nur so lassen sich Zweckbetrieb, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und Rücklage sauber abgrenzen und die Steuerbefreiung belegen. Wir buchen GoBD-konform und sphärengerecht, damit Ihre Gemeinnützigkeit jeder Prüfung standhält.

Musterprotokoll funktioniert bei der gUG nicht. Normale UGs werden oft günstig über das gesetzliche Musterprotokoll (Anlage zu § 2 Abs. 1a GmbHG) gegründet. Für die gemeinnützige gUG ist das nicht möglich: Das Musterprotokoll bildet die zwingenden Vorgaben der Mustersatzung (Anlage 1 zu § 60 AO) — steuerbegünstigte Zweckbestimmung, Selbstlosigkeit und Vermögensbindung — nicht ab, und es ist nur bis zu drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer zulässig. Die gUG braucht deshalb immer eine individuelle, finanzamtsfeste Satzung. Wir stimmen sie mit dem Finanzamt ab, bevor Sie zum Notar gehen — so scheitert die Gemeinnützigkeit nicht schon an der Gründungsurkunde.

Zuwendungsbestätigungen — Haftung ernst nehmen. Eine anerkannte gUG darf Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) nach amtlichem Muster ausstellen, mit denen Spender ihre Zuwendungen absetzen. Wer aber schuldhaft falsche Bestätigungen ausstellt oder Spenden zweckwidrig verwendet, haftet nach § 10b EStG für die entgangene Steuer — die Spendenhaftung. Wir richten einen sauberen Prozess für Zuwendungsbestätigungen ein und führen das nach § 50 EStDV nötige Verzeichnis, damit Ihre Spendenbescheinigungen sicher sind.

So läuft es ab

Von der Satzung zum Freistellungsbescheid.

Vier Schritte führen von der Gründung oder Übernahme zur gesicherten Gemeinnützigkeit — wir übernehmen jeden davon:

1

Satzung & Zweck prüfen

Wir prüfen Ihre Satzung gegen die Mustersatzung (Anlage 1 zu § 60 AO), formulieren Zwecke & Vermögensbindung finanzamtsfest und stimmen sie mit dem Finanzamt ab.

Satzung
2

§ 60a-Feststellung beantragen

Wir beantragen die gesonderte Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a AO — Ihre erste amtliche Bestätigung der Gemeinnützigkeit.

§ 60a
3

Rücklage & Sphären-Buchhaltung

Laufend buchen wir getrennt nach den vier Sphären, weisen die gesetzliche Rücklage nach § 5a GmbHG als zulässige Rücklage aus und überwachen die Mittelverwendung — alles im Mandanten-Portal.

GoBD
4

Erklärung & Freistellungsbescheid

Wir erstellen KSt-/GewSt-Erklärung samt Anlage Gem und Mittelverwendungsrechnung. Das Finanzamt erteilt den Freistellungsbescheid — i. d. R. im Drei-Jahres-Turnus.

Finanzamt
Als laufender Mandant läuft es von selbst. Ist Ihre Buchhaltung sphärengerecht bei uns, die Rücklage korrekt ausgewiesen und die Mittelverwendung dokumentiert, erstellen wir Erklärung und Nachweise fristgerecht — den Freistellungsbescheid bekommen Sie ohne Rückfragen. Steht eine Gründung oder ein Wechsel an, priorisieren wir Satzung und § 60a-Feststellung.
Gemeinnützigkeit in Gefahr? Kein Problem.

Auch rückwirkend in Ordnung gebracht.

Oft fällt erst bei einer Prüfung oder beim Wechsel auf, dass Sphären vermischt sind, die Rücklage falsch behandelt wurde oder Nachweise fehlen. Genau dafür sind wir da:

Rücklage falsch behandelt

Korrektur

§ 5a-Rücklage nicht ausgewiesen

  • Wir weisen die gesetzliche Rücklage korrekt als zulässige Rücklage (§ 62 AO) aus und heilen die Mittelverwendungsrechnung.

Sphären nicht getrennt

Aufarbeitung

alles in einem Topf gebucht

  • Wir buchen die betroffenen Jahre nach den vier Sphären neu und grenzen den wirtschaftlichen Betrieb sauber ab.

Neugründung / Umwandlung

Aufbau

gUG gründen oder in gGmbH wandeln

  • Wir begleiten Gründung oder die spätere Umwandlung in eine gGmbH und holen die § 60a-Feststellung ein.

Wechsel mit Altjahren

Übergabe

von der alten Kanzlei

  • Wir übernehmen die Daten, arbeiten offene Jahre auf und sichern die Gemeinnützigkeit für die Zukunft.
Wechsel zu OnlineBilanz? Wir holen die Unterlagen von Ihrer alten Kanzlei, übernehmen die Buchhaltung sphärengerecht, arbeiten zurückliegende Jahre auf und halten Ihre Gemeinnützigkeit künftig lückenlos nachweisbar — Sie unterschreiben nur einmal die Vollmacht.
Grundlagen, Standards & Fundstellen

Worauf sich diese Seite stützt.

Die gUG steht auf zwei Beinen: dem Gesellschaftsrecht der UG (§ 5a GmbHG) und dem Gemeinnützigkeitsrecht der Abgabenordnung, ergänzt um Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Die relevanten Grundlagen, Rechtsstand Juli 2026:

§ 5a GmbHG

Unternehmergesellschaft

Regelt die UG (haftungsbeschränkt): Gründung ab 1 €, Firmenzusatz und die gesetzliche Rücklagepflicht (Abs. 3) bis 25.000 €.

§§ 51–54 AO

Steuerbegünstigte Zwecke

Definiert gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke — die Grundlage, auf der die Steuerbegünstigung überhaupt möglich ist.

§ 55 AO

Selbstlosigkeit

Mittel nur für satzungsmäßige Zwecke, keine Gewinnausschüttung, zeitnahe Mittelverwendung und Vermögensbindung.

§§ 56, 57 AO

Ausschließlichkeit & Unmittelbarkeit

Die gUG muss ihre Zwecke ausschließlich und grundsätzlich selbst (unmittelbar) verwirklichen.

§ 60 AO + Anlage 1

Mustersatzung

Die Satzung muss die dort genannten Festlegungen enthalten — sonst wird die Gemeinnützigkeit versagt.

§ 60a AO

Gesonderte Feststellung

Amtliche Bestätigung, dass die Satzung die Voraussetzungen erfüllt — besonders bei Neugründung wichtig.

§ 62 AO

Rücklagen

Zulässige Rücklagen als Ausnahme von der zeitnahen Mittelverwendung — hierunter fällt auch die Pflichtrücklage nach § 5a GmbHG.

§§ 64–68 AO

Zweckbetrieb & wirtschaftl. Betrieb

Abgrenzung der Sphären, Freigrenze 45.000 € (§ 64 Abs. 3) und Katalog der Zweckbetriebe (Wohlfahrt § 66, Krankenhaus § 67, § 68).

§ 58 AO

Mittelweitergabe & Kooperation

Erlaubt die Weitergabe von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften und die arbeitsteilige Zusammenarbeit.

§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG

Körperschaftsteuer-Befreiung

Befreit die gUG von der KSt, soweit sie steuerbegünstigte Zwecke verfolgt — Ausnahme: wirtschaftl. Geschäftsbetrieb.

§ 3 Nr. 6 GewStG

Gewerbesteuer-Befreiung

Befreit die gUG parallel von der Gewerbesteuer im steuerbegünstigten Bereich.

§ 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG

Ermäßigter USt-Satz

Für Leistungen der Zweckbetriebe gilt regelmäßig der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %.

§ 10b EStG · § 50 EStDV

Zuwendungen & Nachweis

Abzug von Spenden, amtliches Muster der Zuwendungsbestätigung, Spendenhaftung und Verzeichnispflicht.

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Das Gemeinnützigkeitsrecht ist einzelfallabhängig und wird laufend fortentwickelt. Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall — Ihren konkreten Fall klären wir persönlich. Rechtsstand · Juli 2026
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Lieber direkt sprechen? Rufen Sie an:0711 – 968 881 55
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Häufige Fragen

Was Sie zur gUG wissen sollten.

Von der Rücklagepflicht über die vier Sphären bis zur Umwandlung in eine gGmbH. Fehlt etwas? Wir klären es im kostenfreien Erstgespräch — vertraulich und unverbindlich.

Was ist eine gUG (haftungsbeschränkt)? +
Eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft — rechtlich die Einstiegsvariante der GmbH nach § 5a GmbHG, die ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke (§§ 51–68 AO) verfolgt. Sie kann ab 1 € Stammkapital gegründet werden und ist im Zweckbereich von KSt & GewSt befreit. Der Firmenzusatz lautet gUG (haftungsbeschränkt). Mehr unter Kurz erklärt.
Wie verträgt sich die Rücklagepflicht mit der Mittelverwendung? +
Das ist die zentrale Besonderheit. Die UG muss nach § 5a Abs. 3 GmbHG ein Viertel des Jahresüberschusses zurücklegen — die Gemeinnützigkeit verlangt aber zeitnahe Mittelverwendung (§ 55). Die Lösung: Die Pflichtrücklage gilt als zulässige Rücklage nach § 62 AO, weil sie gesetzlich zwingend ist. Sie muss nur korrekt ausgewiesen werden — genau das übernehmen wir. Ausführlich unter Rücklage vs. Mittelverwendung.
Welche Steuervorteile hat eine gUG? +
Befreiung von der Körperschaftsteuer (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG) und Gewerbesteuer (§ 3 Nr. 6 GewStG) im steuerbegünstigten Bereich, 7 % ermäßigte USt im Zweckbetrieb (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG) und das Recht, Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Nicht befreit ist der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb oberhalb der Freigrenze von 45.000 €. Details unter Die vier Sphären.
Was bedeuten die vier Sphären? +
Jede Einnahme gehört in eine von vier Sphären: ideeller Bereich (Spenden — steuerfrei), Vermögensverwaltung (Zinsen, Miete — steuerfrei), Zweckbetrieb (dient dem Zweck — begünstigt) und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (steuerpflichtig ab 45.000 € Einnahmen). Die saubere Trennung ist der Kern der gUG-Buchhaltung — siehe Die vier Sphären.
Kann eine gUG später in eine gGmbH umgewandelt werden? +
Ja. Sobald Rücklage und Stammkapital zusammen 25.000 € erreichen, kann die gUG durch Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln in eine reguläre gGmbH umgewandelt werden; die Rücklagepflicht entfällt dann. Die Umwandlung ist notariell zu beurkunden und ins Handelsregister einzutragen — die Gemeinnützigkeit bleibt bei sauberer Gestaltung erhalten. Ein Zwang zur Umwandlung besteht nicht. Mehr unter Rücklage vs. Mittelverwendung.
Wie wird die Gemeinnützigkeit festgestellt? +
Zuerst prüft das Finanzamt die Satzung (Mustersatzung, Anlage 1 zu § 60 AO) und erteilt auf Antrag den Bescheid nach § 60a AO. Ob die Praxis der Satzung entspricht, prüft es später anhand der Erklärungen und erteilt im Turnus von i. d. R. drei Jahren den Freistellungsbescheid. Den Weg dahin sehen Sie unter Ablauf.
Muss eine gUG einen Jahresabschluss erstellen und offenlegen? +
Ja. Als Kapitalgesellschaft ist sie nach HGB buchführungs- und bilanzierungspflichtig und stellt einen Jahresabschluss auf — dabei ist die gesetzliche Rücklage nach § 5a GmbHG gesondert auszuweisen. Die größenabhängige Offenlegung im Unternehmensregister gilt grundsätzlich auch für die gUG. Hinzu kommen die Mittelverwendungsrechnung und die getrennte Aufzeichnung der Sphären. Wir erstellen alles aus einer Hand.
Können Sie eine bestehende gUG auch rückwirkend in Ordnung bringen? +
Ja. Wenn Sphären vermischt sind, die Rücklage falsch behandelt wurde oder Erklärungen fehlen, arbeiten wir die Jahre GoBD-konform auf: Rücklage korrekt als § 62 AO ausweisen, Sphären nachbuchen, KSt-/GewSt-Erklärungen samt Anlage Gem erstellen und offene Punkte mit dem Finanzamt klären. Mehr unter Rückwirkend & laufend.
Gemeinnützig ab 1 € — §§ 51–68 AO

Ihre gUG — steuerbegünstigt geführt.

Satzung finanzamtsfest, Rücklage nach § 5a GmbHG korrekt ausgewiesen, Sphären sauber getrennt und die Erklärungen fristgerecht beim Finanzamt — damit Ihr Freistellungsbescheid kommt und die Steuerbefreiung bleibt. Alles aus einer Hand, zum Festpreis, von Berufsträgern verantwortet. Ein kostenloses Erstgespräch zeigt, wo Ihre gUG steht und was zu tun ist.

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