Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragliche Rahmenbedingungen zwischen der OnlineBilanz („Anbieter“) und ihren Kund:innen für die Nutzung der Software- und Serviceleistungen über onlinebilanz.de.
00Präambel
Mit OnlineBilanz.de möchten wir Unternehmer:innen, Selbstständigen und kleinen Unternehmen eine moderne, KI-gestützte Unterstützung bei der Finanzbuchhaltung, Gewinnermittlung und Erstellung von Jahresabschlüssen bieten. Unsere Software ersetzt keine individuelle Steuerberatung, sondern soll diese effizienter, transparenter und zugänglicher machen.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit zwischen Ihnen („Kunde“) und uns, der OnlineBilanz („Anbieter“). Wir haben diese Bedingungen so verständlich und praxisnah wie möglich formuliert.
§ 1Geltungsbereich und Vertragsparteien
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der OnlineBilanz („Anbieter“) und ihren Kund:innen („Kunde“), die die Software- und Serviceleistungen über die Plattform OnlineBilanz.de in Anspruch nehmen.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich (§ 126 BGB) zu.
1.4 Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie die jeweils einschlägigen steuerlichen und handelsrechtlichen Vorschriften (insb. AO, HGB, EStG, KStG, GewStG).
§ 2Vertragsgegenstand
2.1 Vertragsgegenstand ist die Nutzung der cloudbasierten Software „OnlineBilanz.de“ sowie ggf. ergänzender Dienstleistungen. Die Software unterstützt insbesondere:
- die laufende Finanzbuchhaltung (Belegerfassung, Kontierungsvorschläge, Kategorisierung),
- die Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA),
- die Erstellung von Gewinnermittlungen (z. B. EÜR) und Jahresabschlüssen (z. B. nach HGB für Einzelunternehmen und Kapitalgesellschaften),
- die Vorbereitung von Steuererklärungen (z. B. ESt, KSt, GewSt, USt) und Export der Daten an kooperierende Steuerberater.
2.2 Die Software setzt hierfür u. a. maschinelles Lernen / KI-Methoden zur Vorschlagserstellung ein. Entscheidungen im steuerlichen Sinne (z. B. Wahl von Ansatz- oder Bewertungsmethoden) verbleiben stets beim Kunden bzw. dessen Steuerberater.
§ 3Registrierung, Nutzerkonto und Onboarding
3.1 Die Nutzung der Software setzt eine Registrierung und Einrichtung eines Nutzerkontos voraus. Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen.
3.2 Der Kunde erhält persönliche Zugangsdaten. Er ist verpflichtet, diese Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen (§ 241 Abs. 2 BGB – Schutzpflichten). Eine Weitergabe an unbefugte Dritte ist nicht gestattet.
3.3 Stellt der Kunde eine unbefugte Nutzung seines Kontos fest, hat er den Anbieter unverzüglich zu informieren. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, den Zugang vorübergehend zu sperren, um Schaden abzuwenden.
3.4 Der Anbieter kann im Rahmen eines Onboardings Hilfestellung bei der Einrichtung geben (z. B. Import von Stammdaten, Anbindung von Bankkonten, Schnittstellen zu Drittsystemen).
§ 4Leistungsumfang, Updates und Verfügbarkeit
4.1 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus diesen AGB, der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website sowie etwaigen individuellen Vereinbarungen (Angebot, Vertrag, Auftragsbestätigung).
4.2 Der Anbieter stellt die Software als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet zur Verfügung. Der konkrete Funktionsumfang kann sich im Laufe der Zeit weiterentwickeln (Updates, neue Module).
4.3 Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform (regelmäßig > 99 % im Jahresmittel). Wartungsfenster werden – soweit möglich – außerhalb üblicher Geschäftszeiten gelegt und rechtzeitig per E-Mail oder In-App-Hinweis angekündigt.
4.4 Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Systemumgebung außerhalb der zugesagten Standards. Der Anbieter ist berechtigt, technische Anpassungen vorzunehmen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist (§ 315 BGB).
4.5 Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen anzupassen, zu erweitern oder einzuschränken, wenn dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist (z. B. Änderung gesetzlicher Vorgaben, Sicherheitserfordernisse) und die berechtigten Interessen des Kunden gewahrt bleiben. Über wesentliche Änderungen wird der Kunde informiert.
§ 5Rolle der KI, Verantwortlichkeiten und Mitwirkungspflichten
5.1 Die KI-gestützten Funktionen der Software liefern Vorschläge (z. B. Kontierung, Zuordnung, Klassifikation von Belegen). Diese Vorschläge sind Empfehlungen, keine rechtsverbindlichen Entscheidungen. Die abschließende Verantwortung für die Richtigkeit der Buchführung und der daraus abgeleiteten Erklärungen liegt beim Kunden bzw. seinem Steuerberater (§ 140 ff. AO, § 238 HGB).
5.2 Der Kunde ist verpflichtet,
- vollständige und richtige Daten sowie Belege einzupflegen,
- steuerlich relevante Informationen nicht zurückzuhalten,
- auf Plausibilität der KI-Vorschläge zu achten und diese kritisch zu prüfen,
- Rückfragen des Anbieters innerhalb angemessener Frist zu beantworten.
5.3 Werden Daten unvollständig, verspätet oder fehlerhaft geliefert, können daraus Verzögerungen oder Fehler in Auswertungen resultieren. Der Anbieter haftet hierfür nicht, soweit er diese Umstände nicht zu vertreten hat (§ 276 BGB).
5.4 Sofern ein kooperierender Steuerberater eingebunden ist, unterstützt der Anbieter technisch (z. B. durch Datenexporte, Zugänge, Reports). Die abschließende steuerliche Würdigung und die Abgabe der Steuererklärungen obliegen dem Steuerberater.
§ 6Datensicherheit, Serverstandort & Datenschutz (DSGVO)
6.1 Die Daten werden auf Servern in einem Rechenzentrum in Frankfurt am Main (Deutschland) verarbeitet. Der Anbieter achtet auf Einhaltung der Anforderungen der DSGVO, des BDSG und weiterer anwendbarer datenschutzrechtlicher Vorschriften.
6.2 Der Anbieter setzt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO) ein, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten zu gewährleisten (z. B. Verschlüsselung, Zugriffskonzepte, Protokollierung, regelmäßige Sicherheitsupdates).
6.3 Verantwortlicher i. S. d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die personenbezogenen Daten seiner Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner bleibt der jeweilige Kunde. Der Anbieter handelt – soweit er im Auftrag Daten verarbeitet – als Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO).
6.4 Zwischen Anbieter und Kunde wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen, der Art und Umfang der Datenverarbeitung, Sicherheitsmaßnahmen und Weisungsrechte im Detail regelt.
6.5 Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer (Subprozessoren) einzusetzen (z. B. Hosting-Provider, KI-Modellanbieter, Zahlungsdienstleister). Eine jeweils aktuelle Liste der eingesetzten Subprozessoren wird im Kundenportal bzw. im AVV bereitgestellt. Der Anbieter verpflichtet die Subprozessoren auf ein Datenschutzniveau, das den Anforderungen der DSGVO entspricht.
6.6 Soweit personenbezogene Daten in Drittländer außerhalb der EU/des EWR übermittelt werden (z. B. an KI-Anbieter mit Sitz in den USA), erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage geeigneter Garantien gem. Art. 46 DSGVO (insb. Standardvertragsklauseln/SCCs) sowie nach Durchführung eines Transfer Impact Assessments (TIA).
6.7 Weitere Informationen zum Datenschutz enthält die gesonderte Datenschutzerklärung auf der Website des Anbieters.
§ 7Urheberrechte, Nutzungsrechte und Lizenzen
7.1 Alle Rechte an der Software, dem Quell- und Objektcode, den Datenbankstrukturen, Designs, Texten, Logos, Markennamen sowie sonstigen Inhalten stehen ausschließlich dem Anbieter oder seinen Lizenzgebern zu (Urheberrechtsgesetz – UrhG).
7.2 Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht an der Software in dem vertraglich vereinbarten Umfang.
7.3 Eine Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder Bearbeitung der Software ist nur im Rahmen der vertraglichen Nutzung zulässig. Insbesondere ist es nicht gestattet,
- den Quellcode zu rekonstruieren (Reverse Engineering),
- Schutzmechanismen zu umgehen,
- die Software Dritten kommerziell zur Nutzung zu überlassen (z. B. als „Reseller“), ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters.
7.4 Eigen erstellte Inhalte des Kunden (z. B. Notizen, individuell gestaltete Auswertungen, hochgeladene Dokumente) bleiben im Eigentum des Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter an diesen Inhalten ein einfaches Nutzungsrecht ein, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
§ 8Vergütung, Abrechnung und Zahlungsbedingungen
8.1 Die Vergütung richtet sich nach der jeweils vereinbarten Preisliste bzw. dem individuellen Angebot. Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe (§ 1 UStG), sofern nicht ausdrücklich als Brutto-Preis gekennzeichnet.
8.2 Lizenzen und Dienstleistungen können als Monats-, Jahres- oder projektbezogene Pakete abgerechnet werden. Die konkrete Abrechnungsperiode ergibt sich aus dem Vertrag.
8.3 Rechnungen werden elektronisch (z. B. per E-Mail oder im Kundenportal) bereitgestellt und sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig (§ 271 BGB).
8.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB). Der Anbieter ist berechtigt,
- Verzugszinsen zu berechnen,
- Mahngebühren zu erheben,
- den Zugang zur Software bei erheblichem Zahlungsrückstand nach vorheriger Ankündigung vorübergehend zu sperren.
8.5 Ein Zurückbehaltungsrecht oder Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind (§ 273, § 387 BGB).
8.6 Preisanpassung. Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarten Vergütungen für laufende Dauerschuldverhältnisse einmal pro Kalenderjahr anzupassen. Eine Anpassung wird dem Kunden mindestens 8 Wochen vor Wirksamwerden in Textform (§ 126b BGB) mitgeteilt. Die Erhöhung ist auf maximal 5 % p. a. begrenzt, sofern sie nicht ausschließlich auf gestiegenen Kosten von Subunternehmern, Hosting, Lizenzen oder gesetzlichen Abgaben beruht. Übersteigt die Anpassung 5 %, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamkeitsdatum der Erhöhung zu, das innerhalb von 4 Wochen nach Mitteilung in Textform auszuüben ist.
§ 9Erstellung von Auswertungen, Gewinnermittlungen und Jahresabschlüssen
9.1 Die Software und ggf. ergänzende Dienstleistungen des Anbieters dienen dazu, rechtskonforme Buchführungsdaten, Auswertungen (z. B. BWA) und Jahresabschlüsse nach deutschem Recht zu erstellen.
9.2 Voraussetzung hierfür ist, dass:
- der Kunde alle relevanten Belege und Informationen vollständig und wahrheitsgemäß einreicht,
- die für den Jahresabschluss maßgeblichen Sachverhalte (z. B. Abgrenzungen, Rückstellungen, Abschreibungen, Bewertungswahlrechte) mit dem Steuerberater abgestimmt werden,
- gesetzliche Vorgaben (HGB, EStG, KStG, GewStG, AO) beachtet werden.
9.3 Der Anbieter stellt werkzeugseitig Funktionen und, soweit vereinbart, vorbereitende Arbeiten zur Verfügung. Die endgültige rechtliche Würdigung und Abgabe der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen erfolgt durch den beauftragten Steuerberater oder durch den Kunden in eigener Verantwortung.
9.4 Der Anbieter kann, soweit schriftlich vereinbart, auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Daten einen Entwurf der Gewinnermittlung und des Jahresabschlusses erstellen. Dieser Entwurf ist vom Kunden bzw. dessen Steuerberater zu prüfen und freizugeben, bevor er beim Finanzamt oder beim Bundesanzeiger eingereicht wird.
§ 10Gewährleistung (Mängelhaftung)
10.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die Software bei vertragsgemäßer Nutzung im Wesentlichen die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen erfüllt (§ 633 BGB analog, je nach Einordnung als Dienst- oder Werkvertrag).
10.2 Bei Sachmängeln (z. B. Programmfehlern) ist der Anbieter zunächst zur Nacherfüllung berechtigt (§ 635 BGB). Dies kann nach Wahl des Anbieters durch Fehlerbehebung (Update, Patch) oder durch Bereitstellung einer neuen Programmversion erfolgen.
10.3 Der Kunde ist verpflichtet, festgestellte Mängel unverzüglich schriftlich oder per E-Mail zu rügen und nachvollziehbar zu beschreiben (Fehlermeldung, Screenshots, Log-Auszüge).
10.4 Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde – je nach Vertragstyp – die Vergütung mindern oder, bei erheblichen Mängeln, vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Schadensersatzansprüche richten sich nach § 11 (Haftung).
10.5 Mängel, die auf unsachgemäße Nutzung, Manipulation, Einsatz außerhalb der vorgesehenen Systemumgebung oder auf unzutreffende Daten des Kunden zurückzuführen sind, begründen keine Gewährleistungsansprüche.
§ 11Haftung und Haftungsbegrenzung
11.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt, wenn der Schaden
- vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde (§ 276, § 278 BGB),
- auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruht,
- auf einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) beruht.
11.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
11.3 Bei einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
11.4 Der Anbieter haftet nicht für:
- mittelbare Schäden und Folgeschäden (z. B. entgangenen Gewinn, ausgefallene Umsätze),
- Schäden durch fehlerhafte oder unvollständige Eingaben des Kunden,
- Schäden aus der Nichtbeachtung steuerlicher oder handelsrechtlicher Pflichten durch den Kunden oder dessen Berater.
11.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters (§ 278 BGB).
§ 12Haftungsfreistellung (Indemnität)
12.1 Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund
- unrichtiger, unvollständiger oder rechtswidriger Angaben,
- Verstoßes des Kunden gegen diese AGB oder gesetzliche Pflichten,
- oder einer rechtswidrigen Nutzung der Software
gegen den Anbieter geltend gemacht werden, soweit der Kunde diese zu vertreten hat (§ 280 BGB).
12.2 Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung (z. B. Anwalts- und Gerichtskosten).
§ 13Datensicherung, Aufbewahrung und Export
13.1 Der Anbieter führt regelmäßige Sicherungen der Systemdaten durch. Dennoch bleibt der Kunde für die eigenständige Sicherung seiner geschäftskritischen Daten verantwortlich („4-Augen-Prinzip“ bei Datensicherheit).
13.2 Gesetzliche Aufbewahrungsfristen (z. B. § 147 AO, § 257 HGB) liegen in der Verantwortung des Kunden. Die Software kann die Einhaltung dieser Fristen technisch unterstützen (z. B. Archivfunktionen), entbindet den Kunden jedoch nicht von seiner Pflicht.
13.3 Bei Vertragsende hat der Kunde die Möglichkeit, seine Daten in einem gängigen Format (z. B. CSV, PDF, DATEV-Export) zu exportieren. Hierzu wird ihm innerhalb einer angemessenen Frist eine Exportfunktion bereitgestellt.
§ 14Vertraulichkeit
14.1 Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur zu Zwecken der Vertragserfüllung zu verwenden.
14.2 Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
14.3 Von der Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die:
- allgemein bekannt sind oder ohne Vertragsverletzung allgemein bekannt werden,
- bereits vor Vertragsschluss rechtmäßig bekannt waren,
- von Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht mitgeteilt werden,
- aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
§ 15Vertragslaufzeit, Kündigung und Folgen der Beendigung
15.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Software-Nutzungsverträge als Dauerschuldverhältnisse mit einer Mindestlaufzeit (z. B. 12 Monate) geschlossen. Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag (z. B. 1 Monat zum Laufzeitende).
15.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (§ 314 BGB). Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- eine Partei trotz Abmahnung erheblich gegen Vertragspflichten verstößt,
- der Kunde trotz Mahnung mit Zahlungen in erheblichem Umfang in Verzug ist,
- der Kunde die Software in rechtswidriger Weise nutzt.
15.3 Nach Vertragsende:
- endet das Nutzungsrecht an der Software,
- kann der Anbieter Zugangsdaten sperren,
- werden die Daten des Kunden nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungspflichten bzw. nach Ablauf einer mitgeteilten Aufbewahrungsfrist gelöscht.
15.4 Vor der endgültigen Löschung erhält der Kunde – soweit technisch realisierbar – die Möglichkeit, seine Daten zu exportieren.
§ 16Änderungen der AGB
16.1 Der Anbieter kann diese AGB anpassen, wenn sachliche Gründe dies erfordern (z. B. Gesetzesänderungen, höchstrichterliche Rechtssprechung, technische Weiterentwicklung).
16.2 Über geplante Änderungen wird der Kunde rechtzeitig informiert (z. B. per E-Mail). Widerspricht der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 4 Wochen), gelten die geänderten AGB als genehmigt.
16.3 Im Falle eines Widerspruchs können beide Parteien das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen beenden.
§ 17Schlussbestimmungen
17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
17.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters.
17.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (§ 306 BGB). Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
17.4 Diese AGB liegen in deutscher Sprache vor. Maßgeblich ist die deutsche Fassung.
17.5 Textform-Klausel. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Vorrang individueller Vertragsabreden gem. § 305b BGB bleibt unberührt.
17.6 Höhere Gewalt. Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung, soweit diese auf höherer Gewalt beruhen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terror, Streiks (auch bei Subunternehmern), behördliche Anordnungen, großflächige Strom- oder Internetausfälle, DDoS-Angriffe sowie Ausfälle wesentlicher Vorlieferanten, soweit diese Ereignisse außerhalb der zumutbaren Einflusssphäre der betroffenen Partei liegen. Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich in Textform informieren und beide Parteien werden sich bemühen, die Auswirkungen einvernehmlich zu minimieren. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage an, sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

