Offene Jahre.Sauber aufgeholt.
Ein überfälliger Abschluss wird nicht besser, wenn er liegen bleibt — aber er lässt sich fast immer noch ordnen. Ausstehende Jahresabschlüsse ab 2020 erstellen unsere kooperierenden Steuerberater, auch mehrere Jahre parallel. Die Stellungnahme an das Bundesamt für Justiz übernimmt der beauftragte Steuerberater; wir behalten die Fristen im Blick.
- ✓Mehrere Jahrgänge parallel — 2020 bis 2025 in einem Auftrag
- ✓Ordnungsgeld-Verfahren — die Antwort an das Bundesamt für Justiz übernimmt der beauftragten Steuerberater
- ✓Kein Verspätungszuschlag auf unseren Preis — Festpreis bleibt Festpreis
Konto kostenlos anlegen, Unterlagen hochladen, verbindliches Angebot als PDF erhalten. Kein Abo, keine Verpflichtung — erst wenn Sie den Festpreis annehmen, beginnen wir.
Sie erhalten Ihr verbindliches Angebot als PDF per E-Mail, in der Regel noch am selben Werktag. Absender: info@onlinebilanz.de — prüfen Sie notfalls den Spam-Ordner.
Lieber erst kurz sprechen? Kennenlerngespräch buchen — 15 Minuten →
Was ein verstrichenes Jahr tatsächlich kostet.
Keine Panikmache, nur die Rechtsfolgen. Wichtig zu wissen: Ordnungsgeld wird angedroht, bevor es festgesetzt wird — wer innerhalb der gesetzten Nachfrist einreicht, wendet es in aller Regel ab.
| Frist | Termin | Folge bei Versäumnis |
|---|---|---|
| Aufstellung des Jahresabschlusses | binnen 3 Monaten nach Geschäftsjahresendekleine Gesellschaften: 6 Monate | Verstoß gegen die Aufstellungspflicht§ 264 Abs. 1 HGB |
| Offenlegung beim Unternehmensregister | binnen 12 Monaten nach Geschäftsjahresende | Ordnungsgeld ab 2.500 € durch das Bundesamt für Justiz§§ 325, 335 HGB |
| Abgabe der Steuererklärungen | 31. Juli des Folgejahresmit Berater: Ende Februar des zweiten Folgejahres | Verspätungszuschlag, mindestens 25 € je angefangenem Monat§ 152 AO · § 149 Abs. 3 AO |
| Nachzahlungszinsen | ab 15 Monaten nach Ende des Steuerjahres | Zinsen von 0,15 % je Monat auf den Nachzahlungsbetrag§ 233a i. V. m. § 238 AO |
Läuft bei Ihnen bereits ein Verfahren? Dann hat die Offenlegung Vorrang: Sie wird vorgezogen, und der beauftragten Steuerberater antwortet dem Bundesamt für Justiz fristwahrend. Festpreis berechnen →
In vier Schritten zum fertigen Abschluss.
Die größte unausgesprochene Hürde bei diesem Produkt ist nicht der Preis, sondern der erwartete Aufwand. Deshalb steht an jedem Schritt, wie lange er dauert.
Festpreis berechnen
Rechtsform und Umsatz angeben, verbindliches Angebot per E-Mail erhalten. Mit kostenloser Registrierung.
Unterlagen hochladen
DATEV-Export, Summen- und Saldenliste oder einfach Ihre Kontoauszüge — über verschlüsselten Upload. Keine laufende Buchhaltung? Auch das übernehmen wir.
Erstellung und Prüfung
Die Software erstellt einen KI-gestützten Entwurf, den Sie herunterladen und eigenverantwortlich verwenden können. Bei beauftragter Einreichung über OnlineBilanz prüft, korrigiert und übermittelt der gesondert beauftragte Steuerberater. Leistungsumfang und Vergütung richten sich nach dem jeweiligen Mandat.
Freigabe und Übermittlung
Sie erhalten den Entwurf im Portal. Bei beauftragter Einreichung prüft und korrigiert der beauftragte Steuerberater; anschließend erfolgt die Übermittlung nach Ihrer Freigabe.
- Buchungsstapel oder Summen- und Saldenliste — sonst Ihre Kontoauszüge
- Gesellschaftsvertrag und Handelsregisterauszug
- Darlehens-, Miet- und Leasingverträge, soweit vorhanden
- Steuerbescheide des Vorjahres
Unsicher, ob Sie alles haben? Wir prüfen es und melden uns, wenn etwas fehlt — einmal vollständig, statt Rückfrage um Rückfrage.
Prüfen Sie uns nach.
Ein Jahresabschluss ist ein Vertrauensgut: Sie können die Qualität weder vorher noch nachher wirklich beurteilen. Deshalb steht hier nicht „vertrauen Sie uns", sondern: hier sind die Stellen, an denen Sie uns überprüfen können.
Wenn ein Anbieter Ihnen diese Angaben nicht macht, fragen Sie danach.
Menschen, keine Blackbox.
Bei den meisten Online-Anbietern erfahren Sie nie, wer Ihre Zahlen tatsächlich bearbeitet. Bei uns steht auf jedem Dokument ein Name — der Steuerberater, der geprüft und freigegeben hat, mit seiner Kammer und seiner Berufshaftpflicht. Sie wissen jederzeit, wer an Ihrem Abschluss arbeitet und wer dafür geradesteht.



Ihre Unterlagen liegen bei der alten Kanzlei?
Ein Wechsel scheitert selten am Preis, sondern an der Sorge vor Aufwand und Konflikt. Beides nehmen wir Ihnen ab: Sie kündigen — alles Weitere übernehmen wir, inklusive des Kontakts zur bisherigen Kanzlei.
Sie registrieren sich, wählen den Umfang und unterschreiben die Mandatsvereinbarung online. Keine Vorkasse, keine Mindestlaufzeit.
Wir fordern die Unterlagen selbst an — Vorjahresabschlüsse, Saldenlisten, DATEV-Bestände, Anlagenspiegel. Der Kontakt zur bisherigen Kanzlei läuft über uns.
Die Software importiert die Bestände und bereitet sie auf. Eröffnungswerte, Vorträge und steuerliche Bewertungen prüft der beauftragte Steuerberater im Rahmen seines Mandats.
Was fehlt, benennen wir einmal vollständig — statt Rückfrage um Rückfrage.
Welche Situation trifft auf Sie zu?
Wählen Sie aus, worum es geht — Sie erhalten direkt den passenden Festpreis. Kein Formular, kein Rückruf, den Sie nicht wollten.
Ein Rückstand macht es nicht teurer.
Sie kennen den Preis, bevor Sie uns beauftragen — schriftlich und verbindlich. Alle Beträge netto, zzgl. 19 % USt.
- ✓Bilanz und GuV nach HGB als Entwurf
- ✓Jede Position mit Paragraphenbezug
- ✓Download zur eigenen Verwendung
- ✓Festpreis nach Umsatzklasse, je Geschäftsjahr
- ✓Steuerberater-Freigabe beim Absenden wählbar
- ✓Alles aus dem Entwurf
- +Fachliche Prüfung und Freigabe
- +Steuerberater namentlich benannt
- +Berufshaftpflicht des Steuerberaters
- +Fristverlängerung nach § 149 Abs. 3 AO
- ✓Jahresabschluss-Entwurf (Bilanz und GuV)
- +Belege selbst buchen oder kostenpflichtig buchen lassen
- +BWA und Auswertungen
- +Umsatzsteuer-Voranmeldung durch den beauftragten Steuerberater
- +Fristenüberwachung das ganze Jahr
Deutsche Auftraggeber sind darauf konditioniert, am Ende eine Nachberechnung zu bekommen. Deshalb hier ausdrücklich, was im Festpreis enthalten bleibt. Übermittlung, Begleitschreiben und Antworten an das Finanzamt übernimmt der beauftragten Steuerberater:
- ✓Rückfragen während der Erstellung
- ✓Übermittlung an ELSTER
- ✓Korrekturen nach Ihrer Prüfung
- ✓Begleitschreiben ans Finanzamt
- ✓Antworten auf Nachfragen des Finanzamts
- ✓Offenlegung beim Unternehmensregister
- Kein Stundensatz und keine Abrechnung nach StBVV-Zeitaufwand.
- Preis vor Auftrag schriftlich, nicht erst mit der Rechnung.
- Mehrere Jahrgänge zusammen zum Paketpreis.
Der Startpreis gilt für ruhende und kleine Gesellschaften mit wenigen Belegen. Nach oben bewegt sich der Preis nur, wenn tatsächlich mehr Arbeit anfällt — nachvollziehbar an diesen vier Größen. Genau diese vier fragt der Rechner ab, in dieser Reihenfolge:
Nicht Software oder Berater — beides zusammen.
Eine reine Kanzlei lässt Sie Stunden für Fleißarbeit zahlen und auf Termine warten. Reine Software ist schnell, lässt Sie aber jede Beurteilung allein verantworten. Wir verbinden Software mit kooperierenden Steuerberatern: die Software macht die Fleißarbeit, der beauftragte Steuerberater trägt die Verantwortung.
- Abrechnung nach StBVV — Preis erst hinterher
- Termin in Tagen, Abschluss in Monaten
- Sortieren und Zuordnen zahlen Sie mit
- Steuerberater haftet für das Ergebnis
- Begründungen meist nur mündlich
- Monatsabo, jederzeit verfügbar
- Sofort — wenn die Daten stimmen
- Keine Beurteilung schwieriger Fälle
- Niemand haftet — Verantwortung bei Ihnen
- Blackbox: Ergebnis ohne Herleitung
- Festpreis vorab — schriftlich zugesagt
- ⌀ eine Woche Bearbeitungszeit
- Fleißarbeit macht die Software — gratis
- Sie wählen, wer freigibt: Sie oder ein StB
- Jede Position mit Paragraphenbezug
Registrieren, Unterlagen hochladen, Festpreis sehen — erst danach entscheiden Sie, wer freigibt.
Kostenlos registrierenZum Festpreis-RechnerOnlineBilanz im Vergleich.
Zwei Zeilen in dieser Tabelle verlieren wir. Wir lassen sie stehen — eine Übersicht, in der ein Anbieter überall gewinnt, ist keine Übersicht.
| Kriterium | OnlineBilanzSoftware + kooperierende Steuerberater | Klassische KanzleiVor Ort, nach StBVV | Selbst erstellenSoftware ohne Prüfung |
|---|---|---|---|
| Kosten | Entwurf ab 499,95 €, mit Steuerberater ab 899,90 € | Honorar nach StBVV | Softwarekosten |
| Preis vorab bekannt | |||
| Bearbeitungszeit | ⌀ 1 Woche | oft mehrere Monate | abhängig von Ihnen |
| Steuerberater-Freigabe | |||
| E-Bilanz-Übermittlung | durch StB | selbst | |
| Erreichbarkeit | fester Ansprechpartner | unterschiedlich | — |
| Aufwand für Sie | Unterlagen hochladen | Unterlagen übergeben | vollständig |
| Persönliche Beratung vor Ort | |||
| Laufende Gestaltungsberatung |
Die beiden letzten Zeilen verlieren wir bewusst. Wer laufende Gestaltungsberatung oder einen Termin vor Ort braucht, ist bei einer klassischen Kanzlei besser aufgehoben — das sagen wir lieber vorher als hinterher.
Wann Sie uns nicht brauchen
Wir sind nicht für jeden die richtige Wahl. In diesen Fällen sind Sie bei einer klassischen Kanzlei besser aufgehoben:
- Sie brauchen laufende steuerliche Gestaltungsberatung
- Eine Betriebsprüfung steht an oder läuft bereits
- Sie planen eine Umwandlung, Verschmelzung oder Unternehmensnachfolge
- Ihr Sachverhalt ist international verflochten — Betriebsstätten, DBA-Fragen
Wir sagen Ihnen das lieber vorher als hinterher. Unsicher, ob Ihr Fall dazugehört? Rufen Sie an: +49 (0)711 – 968 881 55. Das Gespräch kostet nichts, und wir verkaufen Ihnen nichts, was Ihnen nicht hilft.
Was unsere Mandanten sagen.
Wir waren sehr überrascht von der Schnelligkeit ihres Service. Unsere Anliegen wurden kurzfristig, verständlich und zuverlässig bearbeitet. Gerade als junge UG hat uns die unkomplizierte Unterstützung sehr geholfen. …
Alle Rückfragen wurde umgehend beantwortet. … Die Erstellung des Abschlusses erfolgte in Rekordzeit. Bei all dem habe ich jede Menge Geld zu meinem bisherigen Steuerberater eingespart.
Gute Zusammenarbeit. … Für die nächsten Jahre werden wir den Auftrag wieder erteilen. Beratung teilweise auch in den Abendstunden immer auf den Punkt und schnell.
Ich bin sehr zufrieden mit der schnellen Bearbeitungs- und Reaktionszeit. Sehr freundliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Beeindruckend, wie schnell die Erstellung eines Jahresabschlusses gelungen ist. Alles was versprochen wurde, wurde geliefert.
Die Fragen, die vor der Beauftragung kommen.
Ist das ohne eigenen Steuerberater überhaupt zulässig?
Wer haftet, wenn etwas nicht stimmt?
Was passiert, wenn das Finanzamt Rückfragen hat?
Wie wechsle ich von meinem bisherigen Steuerberater?
Meine Buchhaltung ist unvollständig — oder gar nicht vorhanden.
Wie schnell geht es? Meine Frist rückt näher.
Wie sicher sind meine Daten?
Arbeitet da eine KI oder ein Mensch?
Welche Rechtsformen und Buchhaltungssysteme?
Was, wenn ich unzufrieden bin?
Prüfung und Verantwortung im vereinbarten Auftrag.
Vier Zusagen, die vor Ihrer Entscheidung gelten — nicht erst, wenn etwas schiefgeht.
- ✓Festpreis vorabSchriftlich, bevor Sie beauftragen
- ✓Freigabe liegt bei IhnenNichts geht ohne Ihr Ja ans Finanzamt
- ✓Konzept überzeugt nicht?Dann keine Rechnung — auch keine Teilrechnung
Berechnen Sie Ihren Festpreis.
Unverbindlich · unter 60 Sekunden · Angebot per E-Mail
Lieber direkt anrufen? +49 (0)711 – 968 881 55 · Mo–Do 10–18 Uhr
OnlineBilanz stellt Software und einen KI-gestützten Entwurf bereit. Steuerberatende Leistungen werden ausschließlich durch gesondert beauftragte, dazu befugte Steuerberater erbracht. Bei Einreichung über OnlineBilanz prüft, korrigiert und übermittelt der beauftragte Steuerberater. Eine gesetzliche Abschlussprüfung ist gesondert zu beauftragen. Alle Preise netto zzgl. 19 % USt.
Ihr Ansprechpartner15 Minuten mit Raphael DienerFinanzbuchhalter · Onboarding. Kein Verkaufsgespräch — wir zeigen Ablauf und Portal.

Fabian Klement
Jakob Röß
Dr. Jeannine Dinnebier
