Bis wann muss der Jahresabschluss fertig sein? Alle Fristen 2025
Zuletzt aktualisiert: 16. April 2025 · Lesezeit: ca. 11 Minuten
„Bis wann muss der Jahresabschluss fertig sein?“ — diese Frage stellen sich tausende GmbH-Geschäftsführer jedes Jahr. Die Antwort ist keine einfache Datumsangabe: Es gibt Aufstellungsfristen, Feststellungsfristen, steuerliche Abgabefristen und Offenlegungsfristen im Bundesanzeiger. Wer eine davon verpasst, riskiert Ordnungsgelder bis zu 25.000 €. Eine detaillierte Übersicht zu den Jahresabschluss-Fristen für 2025 hilft, alle Termine im Blick zu behalten und Bußgelder zu vermeiden.
Inhaltsverzeichnis
- Welche Fristen gibt es beim Jahresabschluss?
- Aufstellungsfrist — bis wann muss der Jahresabschluss aufgestellt sein?
- Feststellungsfrist — der Gesellschafterbeschluss
- Steuerliche Abgabefrist beim Finanzamt
- Offenlegungsfrist im Bundesanzeiger
- Alle Fristen 2024 & 2025 auf einen Blick
- Was passiert bei Fristversäumnis?
- Fristen nach Rechtsform
- Kann die Frist verlängert werden?
- So halten Sie alle Fristen sicher ein
- Häufige Fragen
- Fazit
6 Mon.
Aufstellungsfrist für kleine GmbHs nach § 264 HGB
12 Mon.
Offenlegungsfrist im Bundesanzeiger nach § 325 HGB
25.000 €
Maximales Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung
Welche Fristen gibt es beim Jahresabschluss?
Die Frage „bis wann muss der Jahresabschluss fertig sein“ lässt sich nicht mit einem einzigen Datum beantworten. Je nach Rechtsform und Unternehmensgröße gelten unterschiedliche Fristen für unterschiedliche Schritte im Prozess.
Im Wesentlichen gibt es vier aufeinander aufbauende Fristebenen:
Frist 1 — Aufstellung
Der Geschäftsführer muss den Jahresabschluss innerhalb der gesetzlichen Frist aufstellen — also Bilanz, GuV und ggf. Anhang fertigstellen.
Frist: 3 oder 6 Monate nach Geschäftsjahresende (je nach Größenklasse)
Frist 2 — Feststellung
Die Gesellschafter müssen den aufgestellten Jahresabschluss per Gesellschafterbeschluss feststellen — d. h. formell genehmigen.
Frist: Bei GmbH spätestens 8 Monate nach Geschäftsjahresende
Frist 3 — Finanzamt
Die Steuererklärungen (KSt, GewSt, USt) müssen beim Finanzamt eingereicht werden.
Frist: Ohne StB 31. Juli, mit StB letzter Februartag des Folgejahres
Frist 4 — Offenlegung
Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss im Bundesanzeiger offenlegen — bei Versäumnis drohen automatische Ordnungsgelder.
Frist: 12 Monate nach Geschäftsjahresende
Hinweis
Wenn jemand fragt „bis wann muss der Jahresabschluss fertig sein“, meint er meist die Aufstellungsfrist. Die Offenlegungsfrist läuft unabhängig davon und wird vom Bundesamt für Justiz automatisch überwacht — ohne dass eine Mahnung vorausgeht.
Aufstellungsfrist — bis wann muss der Jahresabschluss aufgestellt sein?
Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 264 Abs. 1 HGB. Dort ist geregelt, dass Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss innerhalb der ersten Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres aufzustellen haben.
Kleine & mittelgroße GmbHs
Frist: 6 Monate nach Geschäftsjahresende
Bei Geschäftsjahresende 31.12.2024: Frist ist der 30. Juni 2025
Rechtsgrundlage: § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB
Große Kapitalgesellschaften
Frist: 3 Monate nach Geschäftsjahresende
Bei Geschäftsjahresende 31.12.2024: Frist ist der 31. März 2025
Rechtsgrundlage: § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB
Die Größenklassen sind in § 267 HGB definiert. Eine GmbH gilt als klein, wenn sie mindestens zwei der folgenden drei Merkmale nicht überschreitet: Bilanzsumme 6 Mio. €, Umsatzerlöse 12 Mio. €, durchschnittlich 50 Arbeitnehmer. Die meisten GmbHs in Deutschland fallen damit in die 6-Monats-Frist.
Achtung
Die Aufstellungsfrist betrifft die Fertigstellung des Jahresabschlusses durch den Geschäftsführer. Sie ist nicht gleichzusetzen mit der Abgabe beim Finanzamt oder der Offenlegung im Bundesanzeiger — das sind separate Fristen mit eigenen Konsequenzen.
Feststellungsfrist — der Gesellschafterbeschluss
Nachdem der Geschäftsführer den Jahresabschluss aufgestellt hat, müssen die Gesellschafter der GmbH diesen formell feststellen — d. h. per Beschluss billigen. Erst nach der Feststellung gilt der Jahresabschluss als rechtswirksam abgeschlossen.
Die Frist für die Feststellung des Jahresabschlusses einer GmbH beträgt laut § 42a GmbHG grundsätzlich 8 Monate nach Geschäftsjahresende. Bei einem Geschäftsjahr, das am 31. Dezember endet, ist dies der 31. August des Folgejahres.
Praxistipp
Für die Feststellung benötigen Sie einen formellen Gesellschafterbeschluss. Dieser kann in einer Gesellschafterversammlung oder — bei Zustimmung aller Gesellschafter — im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden. OnlineBilanz stellt Muster-Beschlüsse auf Anfrage zur Verfügung.
Steuerliche Abgabefrist beim Finanzamt
Unabhängig von der handelsrechtlichen Aufstellungsfrist gibt es steuerliche Abgabefristen. Die Frage „bis wann muss der Jahresabschluss fertig sein“ hat hier eine andere Antwort als im HGB-Sinne:
Ohne Steuerberater
Grundfrist: 31. Juli des Folgejahres
Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung müssen bis dahin beim Finanzamt eingereicht sein.
Rechtsgrundlage: § 149 AO
Mit Steuerberater
Verlängerte Frist: letzter Februartag des übernächsten Jahres
Bei Beauftragung von OnlineBilanz profitieren Sie automatisch von dieser Verlängerung — und von der 12-monatigen Finanzamtsvertretung.
Für das Geschäftsjahr 2024 bedeutet das konkret: ohne Steuerberater bis zum 31. Juli 2025, mit Steuerberater bis zum 28. Februar 2026.
Offenlegungsfrist im Bundesanzeiger
Die wohl folgenreichste Frist — weil sie automatisch überwacht wird — ist die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB. Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, GmbH & Co. KG) müssen ihren Jahresabschluss im Bundesanzeiger veröffentlichen.
Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres. Für das Geschäftsjahr 2024 (Ende 31.12.2024) ist dies der 31. Dezember 2025.
Achtung
Das Bundesamt für Justiz prüft die Offenlegung automatisch. Es gibt keine vorherige Mahnung — das Ordnungsgeldverfahren wird automatisch eingeleitet, sobald die Frist abgelaufen ist und keine Offenlegung vorliegt. Die Offenlegung beim Bundesanzeiger ist bei OnlineBilanz im Festpreis inklusive.
Alle Fristen 2024 & 2025 auf einen Blick
Die folgende Tabelle beantwortet die Frage „bis wann muss der Jahresabschluss fertig sein“ für alle relevanten Fristebenen — konkret für das Geschäftsjahr 2024 mit Bilanzstichtag 31. Dezember 2024:
| Fristtyp | Rechtsgrundlage | Kleine GmbH / UG | Große GmbH / AG |
|---|---|---|---|
| Aufstellungsfrist | § 264 Abs. 1 HGB | 30. Juni 2025 | 31. März 2025 |
| Feststellungsfrist | § 42a GmbHG | 31. August 2025 | Je nach Satzung |
| Steuerliche Abgabe (ohne StB) | § 149 AO | 31. Juli 2025 | 31. Juli 2025 |
| Steuerliche Abgabe (mit StB) | § 149 Abs. 3 AO | 28. Februar 2026 | 28. Februar 2026 |
| Offenlegung Bundesanzeiger | § 325 HGB | 31. Dezember 2025 | 31. Dezember 2025 |
Gut zu wissen
Mit OnlineBilanz halten Sie alle Fristen automatisch ein — Erstellung, steuerliche Einreichung, Bundesanzeiger-Offenlegung und Finanzamtsvertretung sind im Festpreis enthalten.
Was passiert bei Fristversäumnis?
Das Versäumnis der Offenlegungsfrist hat unmittelbare rechtliche Konsequenzen. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die rechtzeitige Offenlegung aller Kapitalgesellschaften und leitet bei Fristablauf automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein.
Ordnungsgeld
Das Mindestordnungsgeld beträgt 250 €. Bei wiederholtem Verstoß oder großen Unternehmen kann es auf bis zu 25.000 € steigen. Zudem wird eine Nachfrist von 6 Wochen gesetzt — wird auch diese versäumt, folgt ein erneutes Verfahren.
Neben dem Ordnungsgeld können sich weitere Nachteile ergeben:
- Schlechtere Kreditwürdigkeit bei Banken und Geschäftspartnern
- Steuerliche Verzugszinsen bei verspäteter Steuererklärung
- Verspätungszuschläge nach § 152 AO
- Persönliche Haftung des Geschäftsführers bei schuldhafter Verletzung
Mehr zur Offenlegungspflicht Jahresabschluss und den konkreten Bußgeldern erfahren Sie in unserem ausführlichen Leitfaden.
Fristen nach Rechtsform
Nicht für alle Rechtsformen gelten dieselben Fristen. Die folgende Übersicht zeigt, welche Aufstellungsfristen für die häufigsten Rechtsformen gelten:
| Rechtsform | Aufstellungsfrist | Offenlegungspflicht | Mehr Infos |
|---|---|---|---|
| GmbH (klein/mittel) | 6 Monate | Ja, 12 Monate | GmbH Jahresabschluss |
| GmbH (groß) | 3 Monate | Ja, 12 Monate | GmbH Jahresabschluss |
| UG (haftungsbeschränkt) | 6 Monate | Ja, 12 Monate | UG Jahresabschluss |
| GmbH & Co. KG | 6 Monate | Ja, 12 Monate | GmbH & Co. KG |
| AG | 3 Monate | Ja, 12 Monate | § 264 HGB |
| Einzelunternehmen | Keine HGB-Pflicht* | Nein | Einzelunternehmen |
| Holding | 3–6 Monate | Ja, ggf. Konzernabschluss | Holding Jahresabschluss |
* Einzelunternehmen unterliegen nur dann der Bilanzierungspflicht, wenn sie mehr als 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn erzielen (§ 241a HGB).
Kann die Frist verlängert werden?
Eine der häufigsten Folgefragen zu „bis wann muss der Jahresabschluss fertig sein“ ist: Was tun, wenn die Frist nicht eingehalten werden kann?
Aufstellungsfrist
Eine Verlängerung der Aufstellungsfrist ist gesetzlich nicht vorgesehen. Ausnahmen gelten nur in außergewöhnlichen Situationen (z. B. Naturkatastrophen), die praktisch kaum greifen.
Offenlegungsfrist
Eine Fristverlängerung kann beim Bundesamt für Justiz beantragt werden — aber nur mit triftigem Grund und nicht garantiert. Das BfJ entscheidet im Einzelfall.
Empfehlung
Verlassen Sie sich nicht auf eine Fristverlängerung. Der sicherste Weg, alle Fristen einzuhalten, ist die frühzeitige Beauftragung eines Steuerberaters. Mit OnlineBilanz können Sie bereits zu Jahresbeginn beauftragen — der Festpreis ist sofort verbindlich.
So halten Sie alle Fristen sicher ein
Die Frage „bis wann muss der Jahresabschluss fertig sein“ ist leichter zu beantworten als die Frage, wie man alle Fristen sicher einhält. Hier ist ein bewährter Zeitplan:
- Januar — Steuerberater beauftragen: Beauftragen Sie OnlineBilanz gleich zu Jahresbeginn. Der Festpreis gilt sofort, Sie geraten nicht unter Zeitdruck und profitieren von der verlängerten steuerlichen Abgabefrist bis Februar des Folgejahres.
- Februar/März — Unterlagen zusammenstellen: Stellen Sie alle Buchführungsunterlagen, Kontoauszüge, Inventarlisten und offene Posten zusammen. Je vollständiger die Übergabe, desto schneller die Erstellung. Unsere Checkliste Jahresabschluss hilft dabei.
- April/Mai — Erstellung und Prüfung: OnlineBilanz erstellt den Jahresabschluss KI-gestützt, prüft ihn auf 300+ Steuerregeln und übergibt ihn zur finalen Signatur an unsere zugelassenen Steuerberater Fabian Klement (WP & StB) und Jakob Röß (StB).
- Mai/Juni — Feststellung durch Gesellschafter: Sie erhalten den fertigen Jahresabschluss zur Feststellung. Der Gesellschafterbeschluss muss spätestens bis zum 31. August gefasst sein — wir stellen Mustervorlagen bereit.
- Laufend — Offenlegung & Finanzamtsvertretung: OnlineBilanz übermittelt alle Steuererklärungen über ELSTER, legt den Jahresabschluss im Bundesanzeiger offen und vertritt Sie 12 Monate lang gegenüber dem Finanzamt — alles im Festpreis enthalten.
„Die häufigste Ursache für Ordnungsgelder ist nicht böser Wille — sondern die irrtümliche Annahme, dass der Steuerberater die Offenlegung im Bundesanzeiger automatisch erledigt. Bei OnlineBilanz ist das ausdrücklich im Paket enthalten. Kein Mandant muss sich selbst darum kümmern.“
— Servet Gündogan, Büroleiter & Leiter Kundensupport bei OnlineBilanz · Stuttgart
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OnlineBilanz garantiert die fristgerechte Erstellung und Offenlegung Ihres Jahresabschlusses — zu einem transparenten Festpreis, signiert von zugelassenen Steuerberatern mit Berufshaftpflicht. Wenn Sie nicht zufrieden sind, können Sie den Auftrag widerrufen.
Gesetzliche Quellen & weiterführende Links
- § 264 HGB — Aufstellungspflicht und Fristen
- § 325 HGB — Offenlegung
- § 267 HGB — Größenklassen
- § 42a GmbHG — Feststellungsfrist
- Bundesanzeiger — Offenlegungsportal
- Bundesamt für Justiz — Ordnungsgeldverfahren
Häufige Fragen zu Jahresabschluss-Fristen
Bis wann muss der Jahresabschluss fertig sein?
Kleine GmbHs und UGs müssen den Jahresabschluss laut § 264 HGB spätestens 6 Monate nach Geschäftsjahresende aufstellen. Bei einem Geschäftsjahresende am 31.12.2024 ist das der 30. Juni 2025. Große Kapitalgesellschaften haben nur 3 Monate Zeit.
Wann muss der Jahresabschluss im Bundesanzeiger offengelegt werden?
Die Offenlegung im Bundesanzeiger muss laut § 325 HGB spätestens 12 Monate nach Ende des Geschäftsjahres erfolgen. Für das Geschäftsjahr 2024 ist dies der 31. Dezember 2025.
Was passiert, wenn die Jahresabschluss-Frist versäumt wird?
Das Bundesamt für Justiz leitet automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Mindestordnungsgeld beträgt 250 €, kann aber auf bis zu 25.000 € steigen. Mehr dazu: Offenlegungspflicht Jahresabschluss.
Gilt die 6-Monats-Frist für alle GmbHs?
Nein. Die 6-Monats-Frist gilt nur für kleine und mittelgroße GmbHs nach § 267 HGB. Große Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss innerhalb von 3 Monaten nach Geschäftsjahresende aufstellen.
Kann die Jahresabschluss-Frist verlängert werden?
Für die Aufstellungsfrist gibt es keine automatische Verlängerung. Bei der Offenlegungsfrist kann in begründeten Fällen beim Bundesamt für Justiz eine Verlängerung beantragt werden — dies ist jedoch kein Automatismus und nicht garantiert.
Wann muss der Jahresabschluss beim Finanzamt eingereicht werden?
Ohne Steuerberater bis zum 31. Juli des Folgejahres. Mit Steuerberater — wie OnlineBilanz — verlängert sich die Frist auf den letzten Februartag des übernächsten Jahres. Für 2024 also bis 28. Februar 2026.
Gibt es unterschiedliche Fristen für GmbH und UG?
Nein — UG (haftungsbeschränkt) und GmbH unterliegen denselben Fristen nach HGB. Beide sind Kapitalgesellschaften und müssen den Jahresabschluss fristgerecht aufstellen und offenlegen.
Wie lange dauert die Erstellung des Jahresabschlusses?
Bei einer klassischen Kanzlei 4–10 Wochen. Bei OnlineBilanz wird der Prozess durch KI-gestützte Vorprüfung erheblich beschleunigt — bei vollständigen Unterlagen deutlich schneller.
Fazit
Die Frage „bis wann muss der Jahresabschluss fertig sein“ hat keine einzige Antwort — sondern vier. Aufstellungsfrist, Feststellungsfrist, steuerliche Abgabefrist und Offenlegungsfrist laufen parallel und unabhängig voneinander. Wer eine davon verpasst, zahlt — teils automatisch, teils mit erheblichen Folgekosten.
Die gute Nachricht: Mit einem zuverlässigen Partner, der alle vier Fristebenen im Blick hat, wird Fristversäumnis zur Ausnahme, nicht zur Regel. Alle Fristen für das Geschäftsjahr 2024 im Überblick: Aufstellung bis 30. Juni 2025, steuerliche Abgabe bis 28. Februar 2026 (mit StB), Offenlegung bis 31. Dezember 2025.
Die eigentlich spannendere Frage ist: Wie viel Zeit und Geld investieren Sie jedes Jahr in das Einhalten dieser Fristen — und was würde sich ändern, wenn das jemand anderes für Sie erledigt?
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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Die genannten Fristen basieren auf dem geltenden HGB und der AO (Stand April 2025). Abweichende Regelungen können sich aus Gesellschaftsverträgen, Satzungen oder behördlichen Entscheidungen ergeben. Rechtsgrundlagen: § 264 HGB, § 267 HGB, § 325 HGB, § 42a GmbHG, § 149 AO.


