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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
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Stammkapital25.000 €
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Datum

Lesedauer

12–18 Minuten
Bis wann muss der Jahresabschluss fertig sein? Alle Fristen 2025

Zuletzt aktualisiert: 16. April 2025

Bis wann muss der Jahresabschluss fertig sein? Alle Fristen 2025

„Bis wann muss der Jahresabschluss fertig sein?“ — diese Frage stellen sich tausende GmbH-Geschäftsführer jedes Jahr. Die Antwort ist keine einfache Datumsangabe: Es gibt Aufstellungsfristen, Feststellungsfristen, steuerliche Abgabefristen und Offenlegungsfristen im Bundesanzeiger. Wer eine davon verpasst, riskiert Ordnungsgelder bis zu 25.000 €. Eine detaillierte Übersicht aller Fristen hilft, diese Fallstricke zu vermeiden – besonders wichtig sind dabei die aktuellen Jahresabschluss-Fristen und Offenlegungspflichten, um alle gesetzlichen Anforderungen fristgerecht zu erfüllen.

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Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

6 Mon.
Aufstellungsfrist für kleine GmbHs nach § 264 HGB
12 Mon.
Offenlegungsfrist im Bundesanzeiger nach § 325 HGB
25.000 €
Maximales Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung

Welche Fristen gibt es beim Jahresabschluss?

Die Frage „bis wann muss der Jahresabschluss fertig sein“ lässt sich nicht mit einem einzigen Datum beantworten. Je nach Rechtsform und Unternehmensgröße gelten unterschiedliche Fristen für unterschiedliche Schritte im Prozess.

Im Wesentlichen gibt es vier aufeinander aufbauende Fristebenen:

Frist 1 — Aufstellung

Der Geschäftsführer muss den Jahresabschluss innerhalb der gesetzlichen Frist aufstellen — also Bilanz, GuV und ggf. Anhang fertigstellen.

Frist: 3 oder 6 Monate nach Geschäftsjahresende (je nach Größenklasse)

Frist 2 — Feststellung

Die Gesellschafter müssen den aufgestellten Jahresabschluss per Gesellschafterbeschluss feststellen — d. h. formell genehmigen.

Frist: Bei GmbH spätestens 8 Monate nach Geschäftsjahresende

Frist 3 — Finanzamt

Die Steuererklärungen (KSt, GewSt, USt) müssen beim Finanzamt eingereicht werden.

Frist: Ohne StB 31. Juli, mit StB letzter Februartag des Folgejahres

Frist 4 — Offenlegung

Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss im Bundesanzeiger offenlegen — bei Versäumnis drohen automatische Ordnungsgelder.

Frist: 12 Monate nach Geschäftsjahresende

Hinweis: Wenn jemand fragt „bis wann muss der Jahresabschluss fertig sein“, meint er meist die Aufstellungsfrist. Die Offenlegungsfrist läuft unabhängig davon und wird vom Bundesamt für Justiz automatisch überwacht — ohne dass eine Mahnung vorausgeht.

Aufstellungsfrist — bis wann muss der Jahresabschluss aufgestellt sein?

Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 264 Abs. 1 HGB. Dort ist geregelt, dass Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss innerhalb der ersten Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres aufzustellen haben.

Kleine & mittelgroße GmbHs

Frist: 6 Monate nach Geschäftsjahresende

Bei Geschäftsjahresende 31.12.2024: Frist ist der 30. Juni 2025

Rechtsgrundlage: § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB

Große Kapitalgesellschaften

Frist: 3 Monate nach Geschäftsjahresende

Bei Geschäftsjahresende 31.12.2024: Frist ist der 31. März 2025

Rechtsgrundlage: § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB

Die Größenklassen sind in § 267 HGB definiert. Eine GmbH gilt als klein, wenn sie mindestens zwei der folgenden drei Merkmale nicht überschreitet: Bilanzsumme 6 Mio. €, Umsatzerlöse 12 Mio. €, durchschnittlich 50 Arbeitnehmer. Die meisten GmbHs in Deutschland fallen damit in die 6-Monats-Frist.

Achtung: Die Aufstellungsfrist betrifft die Fertigstellung des Jahresabschlusses durch den Geschäftsführer. Sie ist nicht gleichzusetzen mit der Abgabe beim Finanzamt oder der Offenlegung im Bundesanzeiger — das sind separate Fristen mit eigenen Konsequenzen.

Feststellungsfrist — der Gesellschafterbeschluss

Nachdem der Geschäftsführer den Jahresabschluss aufgestellt hat, müssen die Gesellschafter der GmbH diesen formell feststellen — d. h. per Beschluss billigen. Erst nach der Feststellung gilt der Jahresabschluss als rechtswirksam abgeschlossen.

Die Frist für die Feststellung des Jahresabschlusses einer GmbH beträgt laut § 42a GmbHG grundsätzlich 8 Monate nach Geschäftsjahresende. Bei einem Geschäftsjahr, das am 31. Dezember endet, ist dies der 31. August des Folgejahres.

Praxistipp: Für die Feststellung benötigen Sie einen formellen Gesellschafterbeschluss. Dieser kann in einer Gesellschafterversammlung oder — bei Zustimmung aller Gesellschafter — im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden. OnlineBilanz stellt Muster-Beschlüsse auf Anfrage zur Verfügung.

Steuerliche Abgabefrist beim Finanzamt

Unabhängig von der handelsrechtlichen Aufstellungsfrist gibt es steuerliche Abgabefristen. Die Frage „bis wann muss der Jahresabschluss fertig sein“ hat hier eine andere Antwort als im HGB-Sinne:

Ohne Steuerberater

Grundfrist: 31. Juli des Folgejahres

Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung müssen bis dahin beim Finanzamt eingereicht sein.

Rechtsgrundlage: § 149 AO

Mit Steuerberater

Verlängerte Frist: letzter Februartag des übernächsten Jahres

Bei Beauftragung von OnlineBilanz profitieren Sie automatisch von dieser Verlängerung — und von der 12-monatigen Finanzamtsvertretung.

Für das Geschäftsjahr 2024 bedeutet das konkret: ohne Steuerberater bis zum 31. Juli 2025, mit Steuerberater bis zum 28. Februar 2026.

Offenlegungsfrist im Bundesanzeiger

Die wohl folgenreichste Frist — weil sie automatisch überwacht wird — ist die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB. Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, GmbH & Co. KG) müssen ihren Jahresabschluss im Bundesanzeiger veröffentlichen.

Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres. Für das Geschäftsjahr 2024 (Ende 31.12.2024) ist dies der 31. Dezember 2025.

Achtung: Das Bundesamt für Justiz prüft die Offenlegung automatisch. Es gibt keine vorherige Mahnung — das Ordnungsgeldverfahren wird automatisch eingeleitet, sobald die Frist abgelaufen ist und keine Offenlegung vorliegt. Die Offenlegung beim Bundesanzeiger ist bei OnlineBilanz im Festpreis inklusive.

Alle Fristen 2024 & 2025 auf einen Blick

Die folgende Tabelle beantwortet die Frage „bis wann muss der Jahresabschluss fertig sein“ für alle relevanten Fristebenen — konkret für das Geschäftsjahr 2024 mit Bilanzstichtag 31. Dezember 2024:

Fristtyp Rechtsgrundlage Kleine GmbH / UG Große GmbH / AG
Aufstellungsfrist § 264 Abs. 1 HGB 30. Juni 2025 31. März 2025
Feststellungsfrist § 42a GmbHG 31. August 2025 Je nach Satzung
Steuerliche Abgabe (ohne StB) § 149 AO 31. Juli 2025 31. Juli 2025
Steuerliche Abgabe (mit StB) § 149 Abs. 3 AO 28. Februar 2026 28. Februar 2026
Offenlegung Bundesanzeiger § 325 HGB 31. Dezember 2025 31. Dezember 2025
Gut zu wissen: Mit OnlineBilanz halten Sie alle Fristen automatisch ein — Erstellung, steuerliche Einreichung, Bundesanzeiger-Offenlegung und Finanzamtsvertretung sind im Festpreis enthalten.

Was passiert bei Fristversäumnis?

Das Versäumnis der Offenlegungsfrist hat unmittelbare rechtliche Konsequenzen. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die rechtzeitige Offenlegung aller Kapitalgesellschaften und leitet bei Fristablauf automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein.

Ordnungsgeld: Das Mindestordnungsgeld beträgt 250 €. Bei wiederholtem Verstoß oder großen Unternehmen kann es auf bis zu 25.000 € steigen. Zudem wird eine Nachfrist von 6 Wochen gesetzt — wird auch diese versäumt, folgt ein erneutes Verfahren.

Neben dem Ordnungsgeld können sich weitere Nachteile ergeben:

  • Schlechtere Kreditwürdigkeit bei Banken und Geschäftspartnern
  • Steuerliche Verzugszinsen bei verspäteter Steuererklärung
  • Verspätungszuschläge nach § 152 AO
  • Persönliche Haftung des Geschäftsführers bei schuldhafter Verletzung

Mehr zur Offenlegungspflicht Jahresabschluss und den konkreten Bußgeldern erfahren Sie in unserem ausführlichen Leitfaden.

Fristen nach Rechtsform

Nicht für alle Rechtsformen gelten dieselben Fristen. Die folgende Übersicht zeigt, welche Aufstellungsfristen für die häufigsten Rechtsformen gelten:

Rechtsform Aufstellungsfrist Offenlegungspflicht Mehr Infos
GmbH (klein/mittel) 6 Monate Ja, 12 Monate GmbH Jahresabschluss
GmbH (groß) 3 Monate Ja, 12 Monate GmbH Jahresabschluss
UG (haftungsbeschränkt) 6 Monate Ja, 12 Monate UG Jahresabschluss
GmbH & Co. KG 6 Monate Ja, 12 Monate GmbH & Co. KG
AG 3 Monate Ja, 12 Monate § 264 HGB
Einzelunternehmen Keine HGB-Pflicht* Nein Einzelunternehmen
Holding 3–6 Monate Ja, ggf. Konzernabschluss Holding Jahresabschluss

* Einzelunternehmen unterliegen nur dann der Bilanzierungspflicht, wenn sie mehr als 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn erzielen (§ 241a HGB).

Kann die Frist verlängert werden?

Eine der häufigsten Folgefragen zu „bis wann muss der Jahresabschluss fertig sein“ ist: Was tun, wenn die Frist nicht eingehalten werden kann?

Aufstellungsfrist

Eine Verlängerung der Aufstellungsfrist ist gesetzlich nicht vorgesehen. Ausnahmen gelten nur in außergewöhnlichen Situationen (z. B. Naturkatastrophen), die praktisch kaum greifen.

Offenlegungsfrist

Eine Fristverlängerung kann beim Bundesamt für Justiz beantragt werden — aber nur mit triftigem Grund und nicht garantiert. Das BfJ entscheidet im Einzelfall.

Empfehlung: Verlassen Sie sich nicht auf eine Fristverlängerung. Der sicherste Weg, alle Fristen einzuhalten, ist die frühzeitige Beauftragung eines Steuerberaters. Mit OnlineBilanz können Sie bereits zu Jahresbeginn beauftragen — der Festpreis ist sofort verbindlich.

So halten Sie alle Fristen sicher ein

Die Frage „bis wann muss der Jahresabschluss fertig sein“ ist leichter zu beantworten als die Frage, wie man alle Fristen sicher einhält. Hier ist ein bewährter Zeitplan:

1
Januar — Steuerberater beauftragen Beauftragen Sie OnlineBilanz gleich zu Jahresbeginn. Der Festpreis gilt sofort, Sie geraten nicht unter Zeitdruck und profitieren von der verlängerten steuerlichen Abgabefrist bis Februar des Folgejahres.
2
Februar/März — Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle Buchführungsunterlagen, Kontoauszüge, Inventarlisten und offene Posten zusammen. Je vollständiger die Übergabe, desto schneller die Erstellung. Unsere Checkliste Jahresabschluss hilft dabei.
3
April/Mai — Erstellung und Prüfung OnlineBilanz erstellt den Jahresabschluss KI-gestützt, prüft ihn auf 300+ Steuerregeln und übergibt ihn zur finalen Signatur an unsere zugelassenen Steuerberater Fabian Klement (WP & StB) und Jakob Röß (StB).
4
Mai/Juni — Feststellung durch Gesellschafter Sie erhalten den fertigen Jahresabschluss zur Feststellung. Der Gesellschafterbeschluss muss spätestens bis zum 31. August gefasst sein — wir stellen Mustervorlagen bereit.
5
Laufend — Offenlegung & Finanzamtsvertretung OnlineBilanz übermittelt alle Steuererklärungen über ELSTER, legt den Jahresabschluss im Bundesanzeiger offen und vertritt Sie 12 Monate lang gegenüber dem Finanzamt — alles im Festpreis enthalten.
„Die häufigste Ursache für Ordnungsgelder ist nicht böser Wille — sondern die irrtümliche Annahme, dass der Steuerberater die Offenlegung im Bundesanzeiger automatisch erledigt. Bei OnlineBilanz ist das ausdrücklich im Paket enthalten. Kein Mandant muss sich selbst darum kümmern.“

Servet Gündogan — Büroleiter & Leiter Kundensupport bei OnlineBilanz · Stuttgart

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Häufige Fragen zu Jahresabschluss-Fristen

Bis wann muss der Jahresabschluss fertig sein?
Kleine GmbHs und UGs müssen den Jahresabschluss laut § 264 HGB spätestens 6 Monate nach Geschäftsjahresende aufstellen. Bei einem Geschäftsjahresende am 31.12.2024 ist das der 30. Juni 2025. Große Kapitalgesellschaften haben nur 3 Monate Zeit.
Wann muss der Jahresabschluss im Bundesanzeiger offengelegt werden?
Die Offenlegung im Bundesanzeiger muss laut § 325 HGB spätestens 12 Monate nach Ende des Geschäftsjahres erfolgen. Für das Geschäftsjahr 2024 ist dies der 31. Dezember 2025.
Was passiert, wenn die Jahresabschluss-Frist versäumt wird?
Das Bundesamt für Justiz leitet automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Mindestordnungsgeld beträgt 250 €, kann aber auf bis zu 25.000 € steigen. Mehr dazu: Offenlegungspflicht Jahresabschluss.
Gilt die 6-Monats-Frist für alle GmbHs?
Nein. Die 6-Monats-Frist gilt nur für kleine und mittelgroße GmbHs nach § 267 HGB. Große Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss innerhalb von 3 Monaten nach Geschäftsjahresende aufstellen.
Kann die Jahresabschluss-Frist verlängert werden?
Für die Aufstellungsfrist gibt es keine automatische Verlängerung. Bei der Offenlegungsfrist kann in begründeten Fällen beim Bundesamt für Justiz eine Verlängerung beantragt werden — dies ist jedoch kein Automatismus und nicht garantiert.
Wann muss der Jahresabschluss beim Finanzamt eingereicht werden?
Ohne Steuerberater bis zum 31. Juli des Folgejahres. Mit Steuerberater — wie OnlineBilanz — verlängert sich die Frist auf den letzten Februartag des übernächsten Jahres. Für 2024 also bis 28. Februar 2026.
Gibt es unterschiedliche Fristen für GmbH und UG?
Nein — UG (haftungsbeschränkt) und GmbH unterliegen denselben Fristen nach HGB. Beide sind Kapitalgesellschaften und müssen den Jahresabschluss fristgerecht aufstellen und offenlegen.
Wie lange dauert die Erstellung des Jahresabschlusses?
Bei einer klassischen Kanzlei 4–10 Wochen. Bei OnlineBilanz wird der Prozess durch KI-gestützte Vorprüfung erheblich beschleunigt — bei vollständigen Unterlagen deutlich schneller.

Fazit

Die Frage „bis wann muss der Jahresabschluss fertig sein“ hat keine einzige Antwort — sondern vier. Aufstellungsfrist, Feststellungsfrist, steuerliche Abgabefrist und Offenlegungsfrist laufen parallel und unabhängig voneinander. Wer eine davon verpasst, zahlt — teils automatisch, teils mit erheblichen Folgekosten.

Die gute Nachricht: Mit einem zuverlässigen Partner, der alle vier Fristebenen im Blick hat, wird Fristversäumnis zur Ausnahme, nicht zur Regel. Alle Fristen für das Geschäftsjahr 2024 im Überblick: Aufstellung bis 30. Juni 2025, steuerliche Abgabe bis 28. Februar 2026 (mit StB), Offenlegung bis 31. Dezember 2025.

Die eigentlich spannendere Frage ist: Wie viel Zeit und Geld investieren Sie jedes Jahr in das Einhalten dieser Fristen — und was würde sich ändern, wenn das jemand anderes für Sie erledigt?

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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Die genannten Fristen basieren auf dem geltenden HGB und der AO (Stand April 2025). Abweichende Regelungen können sich aus Gesellschaftsverträgen, Satzungen oder behördlichen Entscheidungen ergeben. Rechtsgrundlagen: § 264 HGB, § 267 HGB, § 325 HGB, § 42a GmbHG, § 149 AO.

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Alles online — in vier Schritten:

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Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
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Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

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Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

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Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

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Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

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