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Sachanlagen218.400 €
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B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

8–12 Minuten


OnlineBilanzBlogSevdesk Jahresabschluss

Sevdesk Jahresabschluss 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Sevdesk erleichtert die Buchhaltung, aber erstellt keinen rechtskonformen Jahresabschluss. Dieser Leitfaden zeigt, welche Daten Sie in Sevdesk vorbereiten müssen, welche Schritte zwingend manuell erfolgen – etwa die Rückstellung für Jahresabschlusskosten – und wie Sie den Jahresabschluss im SKR03 buchen, bevor Sie ihn rechtssicher beim Unternehmensregister offenlegen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Sevdesk bereitet Buchungsdaten vor, erstellt aber keinen vollständigen Jahresabschluss nach HGB. Bilanz, GuV, Anhang und Bewertungen müssen Sie separat erstellen und bis spätestens 31.12.2026 beim Unternehmensregister offenlegen. Bei Verstößen drohen Ordnungsgelder von 500–25.000 Euro nach § 335 HGB.

Was ist Sevdesk und welche Rolle spielt es beim Jahresabschluss?

Sevdesk ist eine cloudbasierte Buchhaltungssoftware, die vor allem von kleinen und mittelständischen Unternehmen genutzt wird. Sie automatisiert Rechnungsstellung, Belegerfassung und Bankabgleich.

Wichtig: Sevdesk ist ein Buchhaltungswerkzeug, kein Tool zur Jahresabschlusserstellung nach § 242 HGB. Es bereitet Daten vor, erstellt aber keine Bilanz oder GuV nach den Gliederungsvorschriften des § 266 und § 275 HGB.

Hinweis

Sevdesk liefert Buchungsdaten und Kontenübersichten. Die rechtskonforme Aufbereitung zum Jahresabschluss muss separat erfolgen – entweder manuell, durch den Steuerberater oder mit spezialisierten Tools wie OnlineBilanz.de.

Sevdesk unterstützt Sie bei der Datenpflege, aber die Verantwortung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und rechtskonforme Darstellung liegt gemäß § 264 Abs. 1 HGB bei der Geschäftsführung.

Jahresabschluss-Grundlagen für Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind nach § 242 HGB verpflichtet, zum Ende jedes Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser muss die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage darstellen.

Mindestbestandteile nach § 264 HGB

  • Bilanz nach § 266 HGB
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB
  • Anhang nach § 284 HGB (bei Kleinst-Kapitalgesellschaften teilweise entbehrlich)
  • Lagebericht nach § 289 HGB (nur mittelgroße und große Gesellschaften)

Die Feststellung des Jahresabschlusses muss nach § 42a GmbHG innerhalb von 11 Monaten (Kleinstgesellschaften) bzw. 8 Monaten (mittlere/große Gesellschaften) nach Bilanzstichtag erfolgen.

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

31.12.2026

Frist bei Stichtag 31.12.2025

500–25.000 €

Ordnungsgeld § 335 HGB

Vorbereitung des Jahresabschlusses in Sevdesk

Bevor Sie den Jahresabschluss erstellen, muss Sevdesk ordnungsgemäß geführt sein. Folgende Schritte sind zwingend erforderlich:

1. Vollständigkeit der Belege sicherstellen

Alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen des Geschäftsjahres 2025 müssen in Sevdesk erfasst sein. Fehlende Belege führen zu unvollständigen Jahresabschlüssen und verstoßen gegen § 238 HGB (Buchführungspflicht).

  • Alle Eingangsrechnungen hochgeladen und gebucht
  • Alle Ausgangsrechnungen erstellt und verbucht
  • Bankauszüge vollständig synchronisiert
  • Kreditkartenabrechnungen erfasst
  • Barbelege dokumentiert

2. Bankkonten abgleichen

Alle Geschäftskonten müssen mit Sevdesk synchronisiert sein. Prüfen Sie, ob der Sevdesk-Kontostand mit dem tatsächlichen Bankstand zum 31.12.2025 übereinstimmt. Abweichungen deuten auf fehlende oder doppelte Buchungen hin.

3. Offene Posten prüfen

Forderungen und Verbindlichkeiten müssen korrekt ausgewiesen sein. Prüfen Sie in Sevdesk die Listen der offenen Posten und gleichen Sie diese mit Kontoauszügen und Zahlungseingängen ab.

4. Inventur durchführen

Nach § 240 HGB müssen Sie eine Inventur durchführen. Sevdesk unterstützt dies nur begrenzt. Erfassen Sie Lagerbestände, Anlagevermögen und Forderungen separat und gleichen Sie diese mit Sevdesk ab.

Achtung

Sevdesk erfasst keine automatischen Abschreibungen nach § 253 HGB. Anlagevermögen muss manuell bewertet und abgeschrieben werden – dies gehört zu den Pflichten der Geschäftsführung.

Die Grenzen von Sevdesk beim Jahresabschluss

Sevdesk ist kein Jahresabschluss-Tool im rechtlichen Sinn. Folgende Funktionen fehlen oder sind nur eingeschränkt verfügbar:

Was Sevdesk leistet

  • Buchungen erfassen und verwalten
  • Offene Posten anzeigen
  • Umsatzübersichten generieren
  • Export von Kontenlisten (DATEV, CSV)
  • Belegarchivierung

Was Sevdesk nicht leistet

  • Bilanz nach § 266 HGB erstellen
  • GuV nach § 275 HGB gliedern
  • Anhang nach § 284 HGB generieren
  • Rückstellungen nach § 249 HGB berechnen
  • Bewertungen nach § 252, § 253 HGB vornehmen
  • Offenlegung beim Unternehmensregister

„Viele Mandanten glauben, dass Sevdesk den Jahresabschluss automatisch erstellt. Das ist ein Irrtum. Sevdesk liefert Rohdaten – die rechtskonforme Aufbereitung nach HGB muss separat erfolgen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Insbesondere fehlen in Sevdesk Funktionen zur Bewertung (§ 252, § 253 HGB), zur Rückstellungsbildung (§ 249 HGB) und zur Erstellung des Anhangs (§ 284 HGB). Diese Aufgaben müssen manuell oder mit spezialisierter Software erledigt werden.

Pflichtbestandteile des Jahresabschlusses nach HGB

Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft muss bestimmte formelle und materielle Anforderungen erfüllen. Diese ergeben sich aus §§ 242 ff. HGB.

Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz muss die Vermögens- und Schuldenlage darstellen. Sie gliedert sich in Aktivseite (Vermögen) und Passivseite (Eigenkapital und Schulden). Sevdesk liefert Kontenstände, aber keine fertige Bilanzgliederung.

Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB

Die GuV zeigt Erträge und Aufwendungen. Sie kann nach dem Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren erstellt werden. Sevdesk bietet Umsatz- und Ausgabenübersichten, aber keine HGB-konforme GuV-Gliederung.

Anhang nach § 284 HGB

Der Anhang erläutert die Bilanz und GuV. Er enthält Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Forderungen, Verbindlichkeiten, Haftungsverhältnissen und mehr. Sevdesk erstellt keinen Anhang.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatz Mitarbeiter Anhang-Pflicht
Kleinstgesellschaft ≤ 350.000 € ≤ 700.000 € ≤ 10 Eingeschränkt
Kleine Gesellschaft ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50 Ja
Mittelgroße Gesellschaft ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250 Ja, erweitert
Große Gesellschaft > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250 Ja, umfassend

Die Größenklassen nach § 267 HGB bestimmen den Umfang der Offenlegungspflichten. Zwei von drei Kriterien müssen überschritten werden, um in die nächsthöhere Klasse zu wechseln.

Typische Fehler beim Jahresabschluss mit Sevdesk

Aus der Praxis kennen wir häufige Fehlerquellen, die bei der Nutzung von Sevdesk auftreten:

Fehler 1: Unvollständige Belegerfassung

Viele Unternehmen erfassen nicht alle Belege zeitnah. Fehlende Eingangsrechnungen führen zu überhöhten Gewinnen und falschen Steuererklärungen. Prüfen Sie regelmäßig, ob alle Belege hochgeladen wurden.

Fehler 2: Keine Abschreibungen

Sevdesk berechnet keine automatischen Abschreibungen nach § 253 HGB. Anlagegüter müssen manuell abgeschrieben werden. Ohne Abschreibungen ist der Jahresabschluss falsch.

Fehler 3: Fehlende Rückstellungen

Rückstellungen für Urlaub, Jahresabschlusskosten, Steuern oder drohende Verluste müssen nach § 249 HGB gebildet werden. Sevdesk bietet hierfür keine automatisierte Funktion.

Achtung

Fehlende Rückstellungen führen zu einem zu hohen Gewinnausweis und können steuerliche Nachforderungen auslösen. Die Bildung von Rückstellungen ist Pflicht nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB (Vorsichtsprinzip).

Fehler 4: Falsche Kontenabstimmung

Wenn Bankkonten nicht vollständig synchronisiert sind, stimmen die Sevdesk-Kontostände nicht mit der Realität überein. Das führt zu Fehlern in der Bilanz.

Fehler 5: Export ohne Prüfung

Manche Unternehmen exportieren die Sevdesk-Daten direkt an den Steuerberater, ohne vorher eine Plausibilitätsprüfung durchzuführen. Das erhöht das Fehlerrisiko erheblich.

  • Alle Belege vollständig erfasst
  • Bankkonten abgestimmt
  • Offene Posten geprüft
  • Abschreibungen berechnet
  • Rückstellungen gebildet
  • Inventur durchgeführt
  • Daten an Steuerberater oder OnlineBilanz übermittelt

Offenlegung des Jahresabschlusses 2026

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag.

31.12.2025

Bilanzstichtag

31.12.2026

Offenlegungsfrist

500–25.000 €

Ordnungsgeld bei Verstoß

Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig.

Was muss offengelegt werden?

Größenklasse Bilanz GuV Anhang Lagebericht
Kleinstgesellschaft Ja (verkürzt) Nein* Eingeschränkt Nein
Kleine GmbH Ja (verkürzt) Nein* Ja (verkürzt) Nein
Mittelgroße GmbH Ja Ja Ja Ja
Große GmbH Ja Ja Ja (erweitert) Ja

*Kleine und Kleinstgesellschaften können die GuV von der Offenlegung befreien lassen, müssen sie aber erstellen.

Achtung

Bei verspäteter oder fehlender Offenlegung verhängt das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB. Die Höhe beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro. Wiederholungstäter zahlen mehr.

Sevdesk bietet keine direkte Schnittstelle zum Unternehmensregister. Sie müssen den Jahresabschluss separat erstellen und über einen zugelassenen Dienstleister (z. B. OnlineBilanz.de) einreichen.

Jahresabschluss mit OnlineBilanz.de: Die rechtssichere Lösung

OnlineBilanz.de ist spezialisiert auf die Erstellung und Offenlegung von Jahresabschlüssen für Kapitalgesellschaften. Wir übernehmen die rechtskonforme Aufbereitung Ihrer Sevdesk-Daten.

So funktioniert die Zusammenarbeit

  1. Sie exportieren Ihre Buchungsdaten aus Sevdesk (DATEV-Format oder CSV).
  2. Sie übermitteln die Daten sicher an OnlineBilanz.de.
  3. Wir erstellen Bilanz, GuV und Anhang nach § 266, § 275, § 284 HGB.
  4. Sie prüfen und genehmigen den Entwurf.
  5. Wir übernehmen die elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister.
  6. Sie erhalten eine Bestätigung über die fristgerechte Einreichung.

Rechtssicherheit

Vollständige Einhaltung aller HGB-Vorschriften (§§ 242 ff. HGB) und fristgerechte Offenlegung nach § 325 HGB.

Zeitersparnis

Keine manuelle Aufbereitung der Sevdesk-Daten. Wir übernehmen die komplette Jahresabschlusserstellung.

Kostentransparenz

Faire Festpreise ohne versteckte Kosten. Sie wissen von Anfang an, was der Jahresabschluss kostet.

„Sevdesk ist ein hervorragendes Tool für die laufende Buchhaltung. Für den Jahresabschluss braucht es aber HGB-Expertise. Mit OnlineBilanz.de kombinieren Sie die Vorteile beider Welten: digitale Buchhaltung und rechtskonforme Abschlusserstellung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Vorteile für Sevdesk-Nutzer

  • Nahtloser Datenimport aus Sevdesk (DATEV, CSV)
  • Automatische Bilanz- und GuV-Gliederung nach HGB
  • Erstellung des Anhangs nach § 284 HGB
  • Berechnung von Abschreibungen und Rückstellungen
  • Direkte Offenlegung beim Unternehmensregister
  • Fristüberwachung und Erinnerungen

Hinweis

OnlineBilanz.de ist ein zugelassener Einreichungsservice für das Unternehmensregister. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit den Behörden und sorgen für fristgerechte Offenlegung – ohne Ordnungsgeld-Risiko.

Häufig gestellte Fragen

Kann Sevdesk einen vollständigen Jahresabschluss erstellen?

Nein. Sevdesk ist eine Buchhaltungssoftware, die Buchungsdaten verwaltet, aber keinen rechtskonformen Jahresabschluss nach §§ 242 ff. HGB erstellt. Bilanz, GuV und Anhang müssen separat erstellt werden – entweder manuell, durch den Steuerberater oder mit spezialisierten Tools wie OnlineBilanz.de. Sevdesk liefert die Datengrundlage, ersetzt aber nicht die Abschlusserstellung.

Welche Daten muss ich aus Sevdesk exportieren?

Für den Jahresabschluss benötigen Sie: Alle Buchungen des Geschäftsjahres (DATEV-Export oder CSV), offene Posten zum Bilanzstichtag, Bankkonten-Abstimmungen, Anlagenverzeichnis und Belegarchiv. Diese Daten übergeben Sie an Ihren Steuerberater oder an OnlineBilanz.de zur Weiterverarbeitung.

Bis wann muss ich den Jahresabschluss 2025 offenlegen?

Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Offenlegungsfrist am 31.12.2026 (12 Monate nach § 325 HGB). Die Offenlegung erfolgt ausschließlich beim Unternehmensregister. Bei verspäteter Einreichung droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Was passiert, wenn ich den Jahresabschluss nicht offenlege?

Das Bundesamt für Justiz verhängt ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB (500–25.000 Euro). Bei wiederholten Verstößen steigt die Höhe. Zudem kann die Geschäftsführung persönlich haften, wenn sie ihre Pflichten nach § 325 HGB schuldhaft verletzt. Die Offenlegung ist keine Option, sondern gesetzliche Pflicht für alle Kapitalgesellschaften.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 266 HGB – Bilanzgliederung, § 284 HGB – Anhang, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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