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Datum

Lesedauer

12–18 Minuten


OnlineBilanzBlogRückstellung Jahresabschluss

Rückstellung für Jahresabschluss 2026: Leitfaden für GmbH & UG

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Rückstellung für Jahresabschluss ist eine gesetzliche Pflicht nach § 249 HGB und sorgt für die korrekte Gewinnermittlung. Kosten der Abschlusserstellung müssen im Geschäftsjahr erfasst werden, in dem sie wirtschaftlich verursacht wurden – auch wenn die Zahlung erst später erfolgt. Dieser Leitfaden erklärt Bewertung und Bildung von Rückstellungen im Jahresabschluss für Kapitalgesellschaften mit Bilanzstichtag 31.12.2025. Die Buchung der Rückstellung im Jahresabschluss erfolgt nach klaren buchhalterischen Vorgaben.

SG
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Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Rückstellung für Jahresabschluss erfasst Kosten der Abschlusserstellung (Steuerberatung, Prüfung), die wirtschaftlich dem Geschäftsjahr 2025 zuzuordnen sind, aber erst 2026 bezahlt werden. Die Bildung ist nach § 249 HGB verpflichtend und erfolgt mit dem voraussichtlichen Rechnungsbetrag. Typische Höhe: 1.500–8.000 Euro je nach Unternehmensgröße und Komplexität.

Was ist eine Rückstellung für Jahresabschluss?

Die Rückstellung für Jahresabschluss erfasst Kosten, die für die Erstellung, Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses anfallen. Diese Kosten entstehen wirtschaftlich im Geschäftsjahr, werden aber erst im Folgejahr bezahlt – typischerweise wenn der Steuerberater seine Rechnung stellt.

Nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Die Verpflichtung zur Jahresabschlusserstellung ist sicher (§ 242 HGB), Höhe und genauer Zeitpunkt der Rechnung sind jedoch ungewiss – daher Rückstellung statt Verbindlichkeit.

Hinweis

Die Rückstellung bildet den wirtschaftlichen Zusammenhang ab: Aufwendungen für den Abschluss 2025 gehören ins Jahr 2025, auch wenn die Steuerberaterrechnung erst März 2026 kommt. Ohne Rückstellung wäre der Gewinn 2025 zu hoch und 2026 zu niedrig.

Welche Kosten werden erfasst?

  • Honorar des Steuerberaters für Abschlusserstellung nach § 35 StBVV
  • Kosten für Jahresabschlussprüfung bei prüfungspflichtigen Gesellschaften
  • Gebühren für Offenlegung beim Unternehmensregister (ab 01.08.2022)
  • Zusatzleistungen wie Anlagenspiegel, Erläuterungen, Bescheinigungen
  • Kosten für Softwarelösungen bei Eigenfertigstellung (anteilig)

Nicht zur Rückstellung gehören laufende Buchhaltungskosten des Geschäftsjahres oder die Kosten für die Steuererklärung – diese werden separat erfasst.

Gesetzliche Verpflichtung zur Rückstellungsbildung

Die Bildung der Rückstellung für Jahresabschluss ist für alle bilanzierenden Unternehmen nach § 249 HGB verpflichtend. Das betrifft insbesondere Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG), die nach § 242 HGB zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet sind.

Relevante Rechtsgrundlagen

Vorschrift Regelungsinhalt
§ 242 HGB Pflicht zur Aufstellung von Jahresabschluss
§ 249 Abs. 1 HGB Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB Bewertung zum Erfüllungsbetrag
§ 264 HGB Pflichten der Kapitalgesellschaft
§ 325 HGB Offenlegung innerhalb 12 Monate

Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB sind Rückstellungen mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen. Das ist der Betrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die Verpflichtung zu erfüllen.

„Die Rückstellung für Jahresabschlusskosten ist keine Ermessensentscheidung. Sobald feststeht, dass ein Jahresabschluss erstellt werden muss, ist die Rückstellung zu bilden – unabhängig davon, ob die Rechnung bereits vorliegt oder nicht.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Für Kapitalgesellschaften gelten zusätzlich die Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG: 11 Monate für kleine, 8 Monate für mittelgroße und große Gesellschaften. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen (§ 325 HGB).

Bewertung und Höhe der Rückstellung

Die Höhe der Rückstellung orientiert sich am voraussichtlichen Erfüllungsbetrag – also dem Betrag, den Sie voraussichtlich für die Jahresabschlusserstellung zahlen werden. Diese Schätzung muss nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erfolgen.

Berechnungsgrundlagen

  • Vorjahreswerte: Steuerberaterrechnung des Vorjahres als Ausgangspunkt
  • Angebote: Vereinbarte Pauschalbeträge oder Stundensätze
  • Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV): § 35 für Abschlussarbeiten
  • Komplexitätszuschläge: Änderungen in Bilanzstruktur, neue Sachverhalte
  • Offenlegungsgebühren: Kosten beim Unternehmensregister (ca. 30–50 Euro)

1.500–3.000 €

Kleine GmbH/UG ohne Besonderheiten

3.000–6.000 €

Mittelgroße GmbH mit Anlagevermögen

6.000–15.000 €

Große GmbH oder prüfungspflichtige Gesellschaft

Die Bewertung muss vorsichtig erfolgen: Eine zu niedrige Rückstellung führt zu einem zu hohen Gewinnausweis. Ist die tatsächliche Rechnung niedriger als die Rückstellung, entsteht im Folgejahr ein Rückstellungsertrag.

Achtung

Überhöhte Rückstellungen zur Gewinnminimierung sind unzulässig und können als verdeckte Gewinnausschüttung oder Bilanzmanipulation gewertet werden. Die Schätzung muss auf realistischen Annahmen basieren.

Einflussfaktoren auf die Höhe

Erhöhende Faktoren

  • Erstmalige Anwendung neuer Bilanzierungsstandards
  • Umfangreiche Investitionen oder Anlagenzugänge
  • Komplexe Geschäftsvorfälle (Umwandlung, Fusion)
  • Prüfungspflicht nach § 316 HGB
  • Zusätzliche Erläuterungen im Anhang

Mindernde Faktoren

  • Standardisierte Geschäftsvorfälle
  • Nutzung digitaler Abschlusstools (z.B. OnlineBilanz)
  • Pauschalhonorare mit Vorjahresbasis
  • Keine wesentlichen Änderungen zur Vorperiode
  • Eigene Vorarbeiten durch Buchhaltung

Buchung und Auflösung der Rückstellung

Die Rückstellung wird zum Bilanzstichtag (31.12.2025) gebucht und mit der tatsächlichen Rechnung im Folgejahr aufgelöst. Die buchhalterische Erfassung erfolgt in zwei Schritten.

Buchung zum 31.12.2025

Am Jahresende wird die Rückstellung durch eine Abschlussbuchung gebildet:

Soll Haben Betrag
Aufwand Jahresabschluss (Konto 4960) Rückstellung Jahresabschluss (Konto 0990) z.B. 3.500,00 €

Der Aufwand mindert den Gewinn 2025. In der Bilanz erscheint die Rückstellung auf der Passivseite unter Rückstellungen gemäß § 266 Abs. 3 B HGB.

Auflösung im Folgejahr 2026

Wenn die Steuerberaterrechnung im Jahr 2026 eintrifft, wird die Rückstellung aufgelöst:

Soll Haben Betrag
Rückstellung Jahresabschluss (Konto 0990) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.200,00 €
Rückstellung Jahresabschluss (Konto 0990) Erträge aus Auflösung Rückstellungen (Konto 4840) 300,00 €

In diesem Beispiel war die tatsächliche Rechnung 3.200 Euro, die Rückstellung betrug 3.500 Euro. Die Differenz von 300 Euro wird als Rückstellungsertrag erfasst und erhöht den Gewinn 2026.

Hinweis

Ist die tatsächliche Rechnung höher als die Rückstellung, entsteht zusätzlicher Aufwand im Jahr 2026. Dieser mindert dann den Gewinn des neuen Geschäftsjahres – nicht mehr rückwirkend für 2025.

Besonderheit bei Abschlussstichtagen

Bei abweichenden Wirtschaftsjahren (z.B. 01.07.2025–30.06.2026) gelten dieselben Grundsätze: Die Rückstellung wird zum Bilanzstichtag gebildet und mit Rechnungseingang aufgelöst.

Typische Fehler und wie Sie diese vermeiden

In der Praxis führen bestimmte Fehler bei der Rückstellungsbildung immer wieder zu Korrekturen durch Steuerberater oder Betriebsprüfer. Die häufigsten Probleme betreffen Bewertung, Abgrenzung und zeitliche Zuordnung.

Fehler Nr. 1: Keine oder zu niedrige Rückstellung

Wird keine Rückstellung gebildet, obwohl Jahresabschlusskosten anfallen, ist der Gewinn zu hoch ausgewiesen. Das verstößt gegen § 249 HGB und führt zu einer fehlerhaften Bilanz. Besonders kleine UGs unterschätzen oft die Notwendigkeit.

Abhilfe: Orientierung an Vorjahreswerten oder schriftlicher Kostenvoranschlag vom Steuerberater. Mindestens 1.500 Euro sollten auch bei einfachen Abschlüssen angesetzt werden.

Fehler Nr. 2: Vermischung mit laufenden Buchhaltungskosten

Laufende Buchhaltungskosten (monatliche Finanzbuchhaltung) gehören nicht in die Rückstellung für Jahresabschluss. Sie werden im jeweiligen Monat als Aufwand erfasst, sobald die Rechnung vorliegt.

Abhilfe: Klare Trennung zwischen laufenden Honoraren (Kontenführung, Lohnbuchhaltung) und Abschlussarbeiten (Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht).

Fehler Nr. 3: Bildung für Steuererklärungen

Kosten für Körperschaftsteuererklärung oder Gewerbesteuererklärung sind steuerliche Nebenleistungen und werden separat als eigene Rückstellung erfasst – nicht in der Rückstellung für Jahresabschluss.

Achtung

Vermischen Sie nicht verschiedene Rückstellungsarten. Steuerberatungskosten für die Steuererklärung werden auf einem eigenen Konto (z.B. 0991 Rückstellung Steuerberatung) geführt, um Transparenz und korrekte Auswertung zu gewährleisten.

Fehler Nr. 4: Fehlende Auflösung im Folgejahr

Wird die Rückstellung im Folgejahr nicht aufgelöst, sondern einfach fortgeführt, entsteht eine doppelte Belastung: Die alte Rückstellung bleibt bestehen und eine neue wird gebildet. Das verzerrt die Bilanz erheblich.

Abhilfe: Systematische Kontrolle bei Rechnungseingang und Buchung gegen das Rückstellungskonto. Dokumentation im Buchungsbeleg, welche Abschlussperiode betroffen ist.

  • Rückstellung für alle Jahresabschlusskosten gebildet?
  • Bewertung orientiert sich an realistischen Schätzungen?
  • Klare Trennung zu laufenden Buchhaltungskosten?
  • Separate Rückstellung für Steuererklärungskosten?
  • Auflösungsbuchung im Folgejahr dokumentiert?
  • Differenzen als Ertrag oder Aufwand korrekt erfasst?

Besondere Fallkonstellationen in der Praxis

Neben dem Standardfall gibt es Situationen, die besondere Überlegungen bei der Rückstellungsbildung erfordern. Diese betreffen vor allem Eigenfertigstellung, Prüfungspflicht und erstmalige Abschlusserstellung.

Fall 1: Eigenfertigstellung mit Software

Nutzen Sie eine Softwarelösung wie OnlineBilanz, um den Jahresabschluss selbst zu erstellen, entstehen dennoch Kosten: Softwarelizenz, Offenlegungsgebühr beim Unternehmensregister, eventuell Prüfungshonorar für die steuerliche Durchsicht.

Diese Kosten sind ebenfalls rückstellungspflichtig. Typische Höhe: 500–1.500 Euro für Lizenz, Registergebühr und kurze steuerliche Freigabe durch den Steuerberater.

Fall 2: Prüfungspflichtige Gesellschaften

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind nach § 316 HGB prüfungspflichtig. Die Prüfungskosten gehören ebenfalls in die Rückstellung, erhöhen diese aber erheblich – oft auf 8.000–25.000 Euro je nach Unternehmensgröße.

Hinweis

Nach § 267 HGB gelten folgende Schwellenwerte für 2026: Mittelgroß ab 7.500.000 € Bilanzsumme, 15.000.000 € Umsatz oder 50 Mitarbeiter (zwei von drei Kriterien). Groß ab 25.000.000 € Bilanzsumme, 50.000.000 € Umsatz oder 250 Mitarbeiter.

Fall 3: Erstmalige Abschlusserstellung

Im ersten Geschäftsjahr einer GmbH oder UG fehlen Vorjahreswerte zur Orientierung. Hier sollten Sie sich auf Pauschalangebote des Steuerberaters oder Branchendurchschnitte stützen. Eine konservative Schätzung ist hier besser als eine zu niedrige Rückstellung.

Fall 4: Bilanzstichtag und verspätete Feststellung

Wird der Jahresabschluss verspätet festgestellt (z.B. erst im Dezember 2026 statt im geplanten April), entstehen möglicherweise höhere Kosten. Die Rückstellung zum 31.12.2025 muss dennoch auf Basis der damaligen Erwartung gebildet werden – nicht auf Basis späterer Erkenntnisse.

Zusätzliche Kosten durch Verzögerung sind dann Aufwand des Jahres 2026 und mindern den Gewinn dieses Jahres.

Eigenfertigstellung

Reduzierte Rückstellung für Prüfung und Freigabe, aber Offenlegungsgebühr und Softwarekosten berücksichtigen.

Prüfungspflichtige GmbH

Deutlich höhere Rückstellung für gesetzliche Abschlussprüfung nach § 316 HGB, oft 8.000–25.000 Euro.

Erstabschluss

Orientierung an Pauschalangeboten oder Branchenwerten, konservative Schätzung bevorzugen.

Einfluss auf Gewinn, Steuern und Kennzahlen

Die Rückstellung für Jahresabschluss hat direkte Auswirkungen auf zentrale Unternehmenskennzahlen. Besonders wichtig: Gewinn, Eigenkapital und steuerliche Bemessungsgrundlagen.

Auswirkung auf den Gewinn

Die Bildung der Rückstellung mindert den Gewinn des Geschäftsjahres 2025. Eine Rückstellung von 3.500 Euro reduziert den handelsrechtlichen Jahresüberschuss um genau diesen Betrag. Das hat Konsequenzen für Ausschüttungen, Gesellschafterbeschlüsse und die Eigenkapitalentwicklung.

Im Folgejahr wird die Rückstellung aufgelöst: Ist die tatsächliche Rechnung niedriger, entsteht ein Rückstellungsertrag, der den Gewinn 2026 erhöht. Ist sie höher, entsteht zusätzlicher Aufwand in 2026.

Steuerliche Wirkung

Handelsrechtlich gebildete Rückstellungen sind auch steuerlich anzuerkennen, sofern sie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Die Rückstellung mindert also nicht nur den Bilanzgewinn, sondern auch die Bemessungsgrundlage für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.

15 %

Körperschaftsteuer auf Gewinn

~14–17 %

Gewerbesteuer (je nach Hebesatz)

~30 %

Gesamte Steuerbelastung (ca.)

Eine Rückstellung von 3.500 Euro führt zu einer Steuerersparnis von rund 1.050 Euro (bei 30% Gesamtbelastung). Diese Ersparnis ist allerdings nur eine Steuerstundung, da die Auflösung im Folgejahr den Gewinn wieder erhöht.

„Rückstellungen sind kein Steuersparmodell, sondern ein Instrument korrekter Periodenabgrenzung. Wer sie künstlich überhöht, riskiert Nachforderungen und Strafzuschläge bei Betriebsprüfungen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Einfluss auf Eigenkapital und Bilanzkennzahlen

Die Gewinnminderung durch die Rückstellung reduziert das Eigenkapital. Das kann relevant sein für Kreditverträge mit Eigenkapitalklauseln oder für die Berechnung der Eigenkapitalquote bei Bonitätsprüfungen.

Auch für die Größenklasseneinstufung nach § 267 HGB kann die Rückstellung relevant sein, wenn die Bilanzsumme nahe an den Schwellenwerten liegt (7.500.000 bzw. 25.000.000 Euro).

Praxisempfehlungen für Geschäftsführer

Die korrekte Bildung der Rückstellung für Jahresabschluss erfordert Planung, Dokumentation und klare Kommunikation mit dem Steuerberater. Die folgenden Empfehlungen helfen, Fehler zu vermeiden und den Prozess zu strukturieren.

Tipp 1: Frühzeitig Kostenvoranschlag einholen

Fordern Sie bereits im Oktober oder November einen Kostenvoranschlag für die Jahresabschlusserstellung an. So haben Sie eine fundierte Grundlage für die Rückstellungsbewertung und vermeiden nachträgliche Korrekturen.

Klären Sie dabei auch, welche Leistungen im Honorar enthalten sind: Nur Bilanz und GuV oder auch Anhang, Lagebericht, Offenlegung und steuerliche Abschlussbesprechung?

Tipp 2: Dokumentation der Schätzungsgrundlage

Halten Sie schriftlich fest, wie Sie zur Rückstellungshöhe gekommen sind: Vorjahreswert, Angebot, StBVV-Berechnung. Diese Dokumentation ist bei Betriebsprüfungen hilfreich und zeigt, dass Sie sorgfältig geschätzt haben.

  • Kostenvoranschlag oder Vorjahresrechnung als Basis dokumentieren
  • Besonderheiten des Geschäftsjahres berücksichtigen (Investitionen, Umstrukturierungen)
  • Separate Kalkulation für Abschlussprüfung bei prüfungspflichtigen Gesellschaften
  • Offenlegungsgebühren beim Unternehmensregister einkalkulieren
  • Rückstellung im Buchungsbeleg eindeutig bezeichnen

Tipp 3: Digitale Tools nutzen

Nutzen Sie spezialisierte Software wie OnlineBilanz, um Jahresabschlüsse effizient vorzubereiten. Das reduziert Steuerberaterkosten und gibt Ihnen mehr Kontrolle über den Prozess. Die Rückstellung fällt entsprechend geringer aus.

Wichtig: Auch bei Eigenfertigstellung sollte eine steuerliche Durchsicht durch einen Steuerberater erfolgen – und dafür ist wiederum eine Rückstellung zu bilden.

Tipp 4: Fristen im Blick behalten

Die Feststellungsfrist beträgt für kleine GmbH 11 Monate, für mittelgroße und große GmbH 8 Monate nach § 42a GmbHG. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen (§ 325 HGB). Bei Verstoß droht ein Ordnungsgeld von 500–25.000 Euro nach § 335 HGB.

Achtung

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle für Einreichungen. Achten Sie auf korrekte Angabe der Veröffentlichungsstelle.

Tipp 5: Gesellschafterbeschluss vorbereiten

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt durch Gesellschafterbeschluss. Bereiten Sie diesen rechtzeitig vor und stimmen Sie die Rückstellungshöhe vorab ab. So vermeiden Sie Verzögerungen bei der Feststellung.

Eine transparente Darstellung der Rückstellung im Anhang (bei mittelgroßen und großen Gesellschaften) schafft Vertrauen bei Gesellschaftern und Banken.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich eine Rückstellung für Jahresabschluss bilden, wenn ich den Abschluss selbst erstelle?

Ja, auch bei Eigenfertigstellung mit Software wie OnlineBilanz fallen Kosten an: Softwarelizenz, Offenlegungsgebühr beim Unternehmensregister (ca. 30–50 Euro) und meist eine steuerliche Durchsicht durch den Steuerberater. Diese Kosten sind nach § 249 HGB rückstellungspflichtig, da sie wirtschaftlich dem Geschäftsjahr zuzuordnen sind. Typische Höhe: 500–1.500 Euro.

Wie hoch sollte die Rückstellung für Jahresabschluss 2025 sein?

Die Höhe richtet sich nach der voraussichtlichen Steuerberaterrechnung. Kleine GmbH/UG ohne Besonderheiten: 1.500–3.000 Euro. Mittelgroße Gesellschaften: 3.000–6.000 Euro. Große oder prüfungspflichtige Gesellschaften: 6.000–15.000 Euro oder mehr. Orientieren Sie sich an der Vorjahresrechnung oder holen Sie einen Kostenvoranschlag ein. Die Bewertung muss realistisch erfolgen – überhöhte Rückstellungen sind unzulässig.

Was passiert, wenn die tatsächliche Rechnung niedriger ist als die Rückstellung?

Die Differenz wird im Jahr 2026 als Rückstellungsertrag erfasst und erhöht den Gewinn 2026. Beispiel: Rückstellung 3.500 Euro, tatsächliche Rechnung 3.200 Euro → 300 Euro Rückstellungsertrag in 2026. Ist die Rechnung höher, entsteht zusätzlicher Aufwand in 2026. Die Rückstellung wirkt sich also nie rückwirkend auf 2025 aus.

Wo wird die Rückstellung in der Bilanz ausgewiesen?

Die Rückstellung für Jahresabschluss erscheint in der Bilanz auf der Passivseite unter Position B (Rückstellungen) gemäß § 266 Abs. 3 HGB. Sie gehört zu den sonstigen Rückstellungen und wird zusammen mit anderen Rückstellungen (z.B. für Steuern, Prozesse, Garantien) ausgewiesen. Der entsprechende Aufwand mindert den Gewinn in der GuV.

Welche Fristen gelten für Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses 2025?

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG: 11 Monate für kleine Gesellschaften (bis 30.11.2026), 8 Monate für mittelgroße und große Gesellschaften (bis 31.08.2026). Offenlegungsfrist nach § 325 HGB: 12 Monate nach Bilanzstichtag (bis 31.12.2026). Die Offenlegung erfolgt seit DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister. Bei Verstoß droht ein Ordnungsgeld von 500–25.000 Euro nach § 335 HGB.

Kann ich die Rückstellung nutzen, um Steuern zu sparen?

Die Rückstellung mindert zwar den Gewinn 2025 und damit vorübergehend die Steuerlast (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer), aber die Auflösung im Folgejahr erhöht den Gewinn 2026 wieder. Es handelt sich also nur um eine Steuerstundung, nicht um eine dauerhafte Steuerersparnis. Überhöhte Rückstellungen zur künstlichen Gewinnminimierung sind unzulässig und können bei Betriebsprüfungen zu Nachforderungen und Strafzuschlägen führen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 249 HGB – Rückstellungen, § 253 HGB – Bewertungsmaßstäbe, § 325 HGB – Offenlegung, Unternehmensregister – Offenlegung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater