Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

17–26 Minuten

OnlineBilanzBlogAbschreibung Maschine

Abschreibung Maschine 2026: Methoden, Nutzungsdauer & Buchung

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Maschinen zählen zum abnutzbaren Anlagevermögen und müssen über ihre Nutzungsdauer systematisch abgeschrieben werden. Die Abschreibung verteilt die Anschaffungskosten auf die Jahre der betrieblichen Nutzung und bildet damit den Werteverzehr bilanziell ab. Dieses Prinzip gilt ebenso für andere betriebliche Wirtschaftsgüter wie etwa Lkw und deren Abschreibung, wo ebenfalls Nutzungsdauer und AfA-Methoden maßgeblich sind. Wer die Jahresabschlusserstellung an einen Steuerberater übergibt, sichert fachlich korrekte Abschreibungen und rechtsverbindliche Dokumentation.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die Abschreibung einer Maschine verteilt die Anschaffungskosten planmäßig über die Nutzungsdauer, die sich in der Regel nach den amtlichen AfA-Tabellen richtet. Sie erfolgt linear nach § 253 HGB, bei außergewöhnlicher Wertminderung außerplanmäßig. Sonderabschreibungen nach § 7g EStG können die steuerliche Belastung zusätzlich mindern. Alle Details zur Berechnung der AfA für Maschinen, Nutzungsdauer und korrekter Buchung sind für die Darstellung im Anlageverzeichnis und den Jahresabschluss zwingend zu beachten.

Was ist die Abschreibung einer Maschine und warum ist sie bilanzrechtlich notwendig?

Die Abschreibung einer Maschine bezeichnet die planmäßige Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die voraussichtliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts. Sie folgt dem bilanzrechtlichen Grundsatz, dass ein Vermögensgegenstand mit abnutzbarem Charakter nicht in voller Höhe im Jahr der Anschaffung als Aufwand zu erfassen ist, sondern periodengerecht über die Zeit seiner wirtschaftlichen Nutzung. Rechtsgrundlage bildet § 253 Abs. 3 HGB, der die Abschreibung bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens vorschreibt, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist. Ähnliche Prinzipien gelten auch für immaterielle Wirtschaftsgüter wie die AfA bei Lizenzen und Software, wobei dort spezifische Besonderheiten bei der Ermittlung der Nutzungsdauer zu beachten sind.

Maschinen zählen zu den beweglichen Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens und unterliegen einer technischen und wirtschaftlichen Abnutzung. Die Abschreibung dient der zutreffenden Gewinnermittlung und der realistischen Darstellung des Betriebsvermögens in der Bilanz. Ohne planmäßige Abschreibung würde der Gewinn im Anschaffungsjahr zu niedrig und in den Folgejahren zu hoch ausgewiesen – ein Verstoß gegen das handelsrechtliche Prinzip der periodengerechten Erfolgsermittlung nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB.

Bilanzielle Funktion der Abschreibung

Die Abschreibung verfolgt drei zentrale Funktionen: Gewinnermittlung durch periodengerechte Aufwandsverteilung, Substanzerhaltung durch Bildung von Kapitalrücklagen für Ersatzinvestitionen sowie realistische Vermögensdarstellung in der Bilanz gemäß dem Anschaffungskostenprinzip nach § 253 Abs. 1 HGB.

Abgrenzung: Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Maschinen mit Anschaffungskosten bis 800 Euro netto (Stand 2026) können als geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung vollständig als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Bei Anschaffungskosten zwischen 250 Euro und 1.000 Euro besteht alternativ die Möglichkeit der Sammelpostenbildung nach § 6 Abs. 2a EStG mit einer pauschalen Abschreibung über fünf Jahre. Für GmbHs ist bei der Wahl zwischen GWG-Sofortabschreibung und regulärer AfA die Auswirkung auf Handelsbilanz und Steuerbilanz zu beachten.

Wie ermitteln Sie die Anschaffungskosten einer Maschine korrekt?

Die Anschaffungskosten bilden die Berechnungsgrundlage für die Abschreibung und sind nach § 255 Abs. 1 HGB genau definiert. Sie umfassen alle Aufwendungen, die geleistet werden, um die Maschine zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Neben dem Kaufpreis gehören dazu auch Nebenkosten wie Transport, Montage, Installation, Zölle sowie die nicht abziehbare Umsatzsteuer (bei Kleinunternehmern oder nicht vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern).

Bestandteile der Anschaffungskosten im Detail

Position Behandlung Rechtsgrundlage
Kaufpreis (Netto) Pflichtbestandteil § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB
Transportkosten Aktivierungspflichtig § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB
Montage und Installation Aktivierungspflichtig § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB
Prüfung und Inbetriebnahme Aktivierungspflichtig § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB
Fundament und Aufstellung Aktivierungspflichtig (wenn unselbstständig) § 255 Abs. 1 HGB
Finanzierungskosten vor Inbetriebnahme Wahlrecht nach § 255 Abs. 3 HGB § 255 Abs. 3 HGB
Skontoabzüge Mindern Anschaffungskosten § 255 Abs. 1 Satz 3 HGB
Preisminderungen/Rabatte Mindern Anschaffungskosten § 255 Abs. 1 Satz 3 HGB

Typischer Fehler bei der Kostenermittlung

In der Praxis werden häufig nachträgliche Anschaffungsnebenkosten wie Schulungen, Ersatzteile oder Wartungsverträge fälschlicherweise den Anschaffungskosten zugerechnet. Nach § 255 Abs. 1 HGB zählen nur Aufwendungen bis zur Betriebsbereitschaft zu den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten. Laufende Schulungen und Wartung sind Betriebsausgaben und sofort abzugsfähig.

„Bei Maschinenlieferungen aus dem Ausland übersehen viele Mandanten, dass auch Zölle, Einfuhrumsatzsteuer (soweit nicht vorsteuerabzugsberechtigt) und Vermittlungsgebühren zu den Anschaffungskosten zählen. Eine saubere Dokumentation aller Beschaffungsbelege ist die Grundlage für eine rechtssichere AfA-Berechnung.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie bestimmen Sie die richtige Nutzungsdauer für Maschinen?

Die Nutzungsdauer einer Maschine ist entscheidend für die Höhe der jährlichen Abschreibung. Sie bezeichnet den Zeitraum, über den das Wirtschaftsgut voraussichtlich genutzt werden kann. Handelsrechtlich ist die betriebsindividuelle Nutzungsdauer gemäß § 253 Abs. 3 Satz 2 HGB maßgeblich – also die tatsächlich erwartete Einsatzdauer unter Berücksichtigung von Schichtbetrieb, Wartungsintensität und technischer Entwicklung. Ähnliche Grundsätze gelten auch bei der AfA Werkzeug: Abschreibung, Nutzungsdauer & Buchung, wo ebenfalls die betriebliche Nutzung den Abschreibungszeitraum bestimmt.

Steuerrechtlich dienen die amtlichen AfA-Tabellen des Bundesministeriums der Finanzen als Orientierung. Sie geben branchenspezifische und allgemeine Richtwerte für die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vor. Für Kapitalgesellschaften gilt das Maßgeblichkeitsprinzip nach § 5 Abs. 1 EStG – die handelsrechtliche Bewertung ist grundsätzlich auch für die Steuerbilanz maßgeblich, sofern keine zwingenden steuerlichen Sonderregelungen entgegenstehen.

Typische Nutzungsdauern nach AfA-Tabellen (Auszug)

Maschinenart Nutzungsdauer (Jahre) AfA-Tabelle
CNC-Fräsmaschinen 8 – 10 AfA-Tabelle Metall
Drehmaschinen 10 AfA-Tabelle Metall
Schweißautomaten 8 AfA-Tabelle Metall
Verpackungsmaschinen 10 AfA-Tabelle allgemein
Druckmaschinen (Offset) 8 – 12 AfA-Tabelle Druck
Gabelstapler (Diesel) 8 AfA-Tabelle Transport
Spritzgussmaschinen 10 AfA-Tabelle Kunststoff
Industrieroboter 8 AfA-Tabelle Metall

Abweichung von der AfA-Tabelle möglich

Die AfA-Tabellen sind keine bindenden Vorschriften, sondern Schätzwerte. Wenn betriebsindividuelle Umstände (z. B. Dreischichtbetrieb, aggressive Umgebung, hohe Auslastung) eine kürzere Nutzungsdauer rechtfertigen, kann diese angesetzt werden – sie muss dann aber plausibel dokumentiert und nachgewiesen werden. Umgekehrt ist auch eine längere Nutzungsdauer zulässig, wenn die Maschine tatsächlich länger einsetzbar ist.

Bei gebrauchten Maschinen ist die Restnutzungsdauer individuell zu schätzen. Maßgeblich ist der Zustand im Erwerbszeitpunkt, nicht die ursprüngliche Nutzungsdauer beim Vorbesitzer. Eine technische Bewertung oder Herstellerangaben können als Nachweis dienen.

Welche Abschreibungsmethoden stehen für Maschinen zur Verfügung?

Das Handels- und Steuerrecht kennen verschiedene Methoden zur planmäßigen Abschreibung von Maschinen. Die Wahl der Methode hat direkten Einfluss auf die Höhe des ausgewiesenen Gewinns und die Steuerlast. Während handelsrechtlich nach § 253 Abs. 3 HGB grundsätzlich jede rationale und systematische Methode zulässig ist, die den Wertverzehr sachgerecht abbildet, ist das Steuerrecht restriktiver. Wie Sie Abschreibungen korrekt berechnen und welche Methoden in der Praxis zum Einsatz kommen, hängt von den jeweiligen Rahmenbedingungen ab.

Lineare Abschreibung nach § 7 Abs. 1 EStG

Die lineare Abschreibung verteilt die Anschaffungskosten gleichmäßig auf die Nutzungsdauer. Sie ist die Standardmethode und für Maschinen sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich zulässig. Der jährliche Abschreibungsbetrag bleibt konstant und errechnet sich aus: Anschaffungskosten ÷ Nutzungsdauer. Dasselbe Prinzip gilt übrigens auch bei der linearen AfA für Telefonsysteme, wo ebenfalls eine gleichmäßige Verteilung über die Nutzungsdauer anzusetzen ist. Die lineare AfA ist verpflichtend, wenn keine andere Methode gewählt oder zulässig ist.

Beispiel: Anschaffungskosten 50.000 Euro, Nutzungsdauer 10 Jahre → jährliche AfA: 5.000 Euro (10 %). Die Maschine wird mit 5.000 Euro pro Jahr abgeschrieben, der Buchwert sinkt von 50.000 Euro auf 0 Euro über zehn Jahre.

Degressive Abschreibung – aktuell nicht zulässig

Die degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 2 EStG ermöglichte in der Vergangenheit höhere Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren. Sie wurde steuerrechtlich wiederholt als konjunkturpolitisches Instrument eingeführt und wieder abgeschafft. Stand 2026 ist die degressive AfA für Maschinen steuerrechtlich nicht anwendbar. Die letzte Wiederbelebung galt nur für Wirtschaftsgüter, die zwischen 2020 und 2022 angeschafft wurden (COVID-19-Steuerhilfegesetz). Handelsrechtlich bleibt die degressive Methode nach § 253 Abs. 3 HGB grundsätzlich zulässig, wenn sie den tatsächlichen Wertverzehr widerspiegelt – sie führt dann aber zu Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz.

Leistungsabschreibung

Bei Maschinen, deren Verschleiß primär von der Nutzungsintensität abhängt (z. B. Anzahl produzierter Stücke, Betriebsstunden, gefahrene Kilometer), kann die Leistungsabschreibung sachgerechter sein. Die AfA bemisst sich dann nach der tatsächlichen Inanspruchnahme: (Anschaffungskosten ÷ Gesamtleistung) × Jahresleistung. Handelsrechtlich ist diese Methode nach § 253 Abs. 3 Satz 2 HGB zulässig, steuerrechtlich nach § 7 Abs. 1 Satz 6 EStG ebenfalls anerkannt, wenn der Nutzungszusammenhang nachgewiesen wird.

Lineare AfA

  • Steuerlich und handelsrechtlich anerkannt
  • Konstante Jahresbeträge
  • Keine Nachweispflichten

Leistungsabschreibung

  • Flexibel je nach Auslastung
  • Dokumentation der Leistungseinheiten nötig
  • Für Produktionsmaschinen oft realistischer

„Viele GmbHs wählen aus Gründen der Vereinfachung die lineare Abschreibung, auch wenn eine Leistungsabschreibung wirtschaftlich präziser wäre. Das ist legitim, solange die gewählte Methode beibehalten wird. Ein späterer Methodenwechsel ist nur bei sachlichem Grund zulässig und erfordert eine Anpassung der Bilanzierung nach § 252 Abs. 2 HGB.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wann ist eine außerplanmäßige Abschreibung auf Maschinen erforderlich?

Neben der planmäßigen Abschreibung können außerplanmäßige Abschreibungen notwendig werden, wenn der Wert einer Maschine unerwartet und dauerhaft sinkt. Rechtsgrundlage ist § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB: Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung ist der niedrigere beizulegende Wert anzusetzen. Diese Abschreibung erfolgt zusätzlich zur regulären AfA und mindert den Buchwert auf den aktuellen Wert. Sie ist handelsrechtlich verpflichtend, nicht optional.

Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen

  • Technische Überholung: Die Maschine wird durch neue Technologie ersetzt oder ist veraltet, sodass die Weiternutzung wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist.
  • Beschädigung durch Unfall oder höhere Gewalt: Brand, Überschwemmung, technischer Defekt – wenn die Reparatur unwirtschaftlich ist, liegt eine Teilwertabschreibung vor.
  • Nachhaltige Nachfrageänderung: Das mit der Maschine hergestellte Produkt wird nicht mehr nachgefragt, die Maschine steht dauerhaft still.
  • Rechtliche oder regulatorische Änderungen: Die Maschine darf aufgrund neuer Umweltauflagen oder Sicherheitsvorschriften nicht mehr betrieben werden.
  • Verschlechterung des Marktwerts: Der Gebrauchtmaschinenmarkt zeigt einen deutlichen Wertverlust, etwa bei Überkapazitäten in der Branche.

Entscheidend ist, dass die Wertminderung voraussichtlich dauerhaft ist. Kurzfristige Marktschwankungen oder vorübergehende Stilllegungen rechtfertigen keine außerplanmäßige Abschreibung. Die Beweislast für die Dauerhaftigkeit liegt beim Unternehmen und muss im Zweifel gegenüber dem Finanzamt und dem Abschlussprüfer dokumentiert werden.

Wertaufholungsgebot beachten

Entfallen die Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung später (z. B. technische Reparatur, Wiederbelebung der Nachfrage), besteht nach § 253 Abs. 5 HGB ein Wertaufholungsgebot: Der Wert muss bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten wieder zugeschrieben werden. Eine Zuschreibung über die historischen Anschaffungskosten hinaus ist verboten (Anschaffungskostenprinzip).

Steuerrechtliche Besonderheiten

Steuerrechtlich ist die außerplanmäßige Abschreibung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung zulässig. Die Anforderungen sind strenger als im Handelsrecht. Während handelsrechtlich auch Teilwertabschreibungen auf den beizulegenden Wert geboten sind, akzeptiert das Finanzamt diese nur, wenn ein niedrigerer Teilwert nachgewiesen wird. In der Praxis werden außerplanmäßige Abschreibungen daher häufig durch Gutachten oder technische Bewertungen untermauert.

Wie buchen Sie die Abschreibung einer Maschine in der Praxis?

Die korrekte Buchung der Abschreibung erfolgt am Jahresende oder unterjährig, je nach Bilanzierungspraxis. Sie erfasst den Wertverzehr als Aufwand und mindert den Buchwert der Maschine in der Bilanz. Die Buchung hat keinen Einfluss auf die Liquidität – es handelt sich um einen nicht zahlungswirksamen Aufwand, der ausschließlich bilanziell und steuerlich wirksam wird.

Buchungssatz bei linearer Abschreibung

Die Abschreibung wird im Soll auf einem Aufwandskonto und im Haben auf dem Gegenkonto (kumulierte Abschreibungen oder direkt auf dem Anlagekonto) gebucht. In der Praxis wird überwiegend das indirekte Verfahren mit einem separaten Abschreibungskonto verwendet, da es die Nachvollziehbarkeit erhöht.

Kontenrahmen Soll (Aufwand) Haben (Gegenkonto) Beispiel
SKR 03 4832 – Abschreibungen auf Sachanlagen 0210 – Maschinen (indirekt) oder Kumuliertes Abschreibungskonto Soll 4832 / Haben 0210
SKR 04 6222 – Abschreibungen auf Sachanlagen 0440 – Maschinen (indirekt) oder Kumuliertes Abschreibungskonto Soll 6222 / Haben 0440

Beispiel konkret (SKR 03): Eine Maschine mit Anschaffungskosten von 60.000 Euro wird über 10 Jahre linear abgeschrieben. Jährliche AfA: 6.000 Euro. Buchung am 31.12.2025: Soll: 4832 Abschreibungen Sachanlagen – 6.000 EuroHaben: 0210 Maschinen (oder Abschreibungskonto Maschinen) – 6.000 Euro

Abschreibung bei unterjährigem Zugang

Wird eine Maschine während des Jahres angeschafft, ist die Abschreibung monatsgenau zu berechnen. Steuerrechtlich gilt die sogenannte Halbjahresregel nach § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG nicht mehr (abgeschafft) – maßgeblich ist der tatsächliche Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung. Handelsrechtlich ist die Abschreibung ab dem Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft vorzunehmen.

Beispiel: Anschaffung am 01.07.2025, Anschaffungskosten 48.000 Euro, Nutzungsdauer 8 Jahre. Jährliche AfA: 6.000 Euro. AfA 2025: 6.000 € × 6/12 = 3.000 Euro.

Software-Unterstützung in der Praxis

Moderne Buchhaltungssoftware (DATEV, Lexware, sevDesk etc.) berechnet die Abschreibung automatisch auf Basis hinterlegter Stammdaten (Anschaffungskosten, Nutzungsdauer, Anschaffungsdatum). Die Buchungssätze werden monatsgenau oder jahresbezogen vorgeschlagen. Dennoch bleibt die fachliche Prüfung der Parameter – insbesondere Nutzungsdauer und AfA-Methode – durch den Steuerberater unverzichtbar.

„In der Zusammenarbeit mit unseren Mandanten stellen wir immer wieder fest: Die größte Fehlerquelle liegt nicht in der Buchung selbst, sondern in der Erfassung der Anschaffungsnebenkosten und der Wahl der Nutzungsdauer. Wer hier zu Jahresbeginn sauber arbeitet, vermeidet spätere Korrekturen und Nachfragen vom Finanzamt.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Sonderabschreibungen und Vergünstigungen gibt es für Maschinen?

Neben der regulären Abschreibung bietet das Steuerrecht für bestimmte Investitionen in Maschinen Sonderabschreibungen und steuerliche Vergünstigungen. Sie dienen der Investitionsförderung, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Die beiden wichtigsten Instrumente sind der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG und die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG.

Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG

Der IAB ermöglicht es, bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten einer Maschine bereits vor der Anschaffung gewinnmindernd abzuziehen. Voraussetzung ist, dass die Investition in den nächsten drei Jahren erfolgt und die Maschine zu mindestens 90 % betrieblich genutzt wird. Die Inanspruchnahme ist auf Unternehmen mit einem Betriebsvermögen unter 235.000 Euro (Stand 2026, nach Abzug des IAB) beschränkt – de facto betrifft dies vor allem Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) ist die Grenze meist schnell überschritten, sodass der IAB in der Praxis seltener greift.

Bei Inanspruchnahme des IAB sind die Anschaffungskosten der Maschine im Jahr der Anschaffung um den IAB zu kürzen – die Bemessungsgrundlage für die AfA sinkt entsprechend. Der IAB wird in der Steuerbilanz gebildet, nicht in der Handelsbilanz.

Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG

Zusätzlich zur regulären linearen AfA kann im Jahr der Anschaffung und in den folgenden vier Jahren eine Sonderabschreibung von insgesamt bis zu 20 % der (gekürzten) Anschaffungskosten in Anspruch genommen werden. Diese kann flexibel auf die Jahre verteilt werden. Die Sonderabschreibung ist nur zulässig, wenn auch ein IAB in Anspruch genommen wurde oder hätte in Anspruch genommen werden können.

Beispiel: Anschaffungskosten Maschine 100.000 Euro, IAB 50.000 Euro (im Vorjahr gebildet). Anschaffung 2025, Nutzungsdauer 10 Jahre. Gekürzte Anschaffungskosten: 50.000 Euro. Lineare AfA: 5.000 Euro/Jahr. Sonderabschreibung (max. 20 % von 50.000 = 10.000 Euro) kann z. B. im Jahr 2025 mit 10.000 Euro geltend gemacht werden. Gesamte AfA 2025: 15.000 Euro.

  • Betriebsvermögen unter 235.000 Euro (nach IAB-Abzug)
  • Investition innerhalb von 3 Jahren nach IAB-Bildung
  • Mindestens 90 % betriebliche Nutzung der Maschine
  • Maschine muss neu oder gebraucht sein (bewegliches Anlagegut)
  • Sonderabschreibung nur bei IAB-Berechtigung

Rückgängigmachung bei Nichtinvestition

Wird die geplante Investition nicht innerhalb von drei Jahren nach Bildung des IAB getätigt, muss der Investitionsabzugsbetrag rückgängig gemacht werden. Dies führt zu einer rückwirkenden Gewinnerhöhung im Jahr der IAB-Bildung und kann Nachzahlungszinsen nach § 233a AO auslösen. Eine sorgfältige Investitionsplanung ist daher unerlässlich.

Für GmbHs und größere Unternehmen, die die Betriebsvermögensgrenze überschreiten, sind IAB und Sonderabschreibung meist nicht anwendbar. Hier bleibt die Optimierung über die Wahl der Nutzungsdauer und die zeitliche Steuerung der Investition (Jahresende vs. Jahresbeginn) das zentrale Gestaltungsinstrument.

Wie werden Maschinen im Anlageverzeichnis und Jahresabschluss dargestellt?

Maschinen zählen zum Sachanlagevermögen und sind nach § 266 Abs. 2 HGB in der Bilanz unter Aktiva A. II. Sachanlagen auszuweisen. Innerhalb dieser Position werden sie meist unter technische Anlagen und Maschinen zusammengefasst. Der Ausweis erfolgt mit dem Buchwert (Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen). Detaillierte Nachweise über Zugänge, Abgänge und Abschreibungen werden im Anlagenspiegel (Anlage zum Jahresabschluss) dokumentiert.

Aufbau des Anlagenspiegels

Der Anlagespiegel ist eine tabellarische Übersicht über die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr. Er zeigt für jede Anlageklasse (u. a. Maschinen) die Anschaffungskosten zu Jahresbeginn, Zugänge, Abgänge, Umbuchungen, kumulierte Abschreibungen, laufende Abschreibungen und den Buchwert zum Jahresende. Er ist Bestandteil des Anhangs nach § 284 HGB (bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften verpflichtend) und dient der Transparenz für Gesellschafter, Banken und Finanzamt.

Position Anschaffungskosten Anfang Zugänge Abgänge Kum. AfA Anfang AfA laufend Buchwert Ende
Maschine A 80.000 0 0 40.000 8.000 32.000
Maschine B 0 50.000 0 0 2.500 47.500
Maschine C 30.000 0 30.000 30.000 0 0
Summe 110.000 50.000 30.000 70.000 10.500 79.500

Der Anlagespiegel wird in der Regel von der Finanzbuchhaltung oder dem Steuerberater erstellt und ist Bestandteil der Offenlegung nach § 325 HGB. Für kleine Kapitalgesellschaften besteht nach § 326 HGB ein Erleichterungswahlrecht – der Anlagespiegel kann entfallen, wenn die Angaben im Anhang gemacht werden.

Inventarisierung und Bestandsführung

Neben dem bilanziellen Nachweis ist die physische Inventarisierung der Maschinen nach § 240 HGB verpflichtend. Jede Maschine muss eindeutig identifizierbar sein (z. B. durch Inventarnummer, Standort, Seriennummer). Die Inventarisierung erfolgt mindestens einmal jährlich zum Bilanzstichtag oder durch ein permanentes Inventursystem. Abweichungen zwischen Buchinventar und tatsächlichem Bestand – etwa durch Diebstahl, Verschrottung ohne Buchung oder fehlerhafte Zugangsbuchungen – sind aufzuklären und zu korrigieren.

Digitale Anlagenverwaltung

Moderne ERP- und Finanzbuchhaltungssysteme führen das Anlageverzeichnis automatisch und ermöglichen eine laufende Aktualisierung. QR-Codes oder RFID-Tags an den Maschinen erleichtern die Inventur. Dennoch bleibt die jährliche Abstimmung zwischen Buchhaltung und physischem Bestand eine zentrale Kontrollmaßnahme, insbesondere bei Betriebsprüfungen.

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt – etwa über digitale Plattformen wie OnlineBilanz – erhält das Anlageverzeichnis automatisch als Teil der Abschlussdokumentation. Die Prüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit bleibt jedoch Aufgabe des Unternehmens, der Steuerberater erstellt den Abschluss auf Basis der übermittelten Daten.

„Ein sauberes Anlageverzeichnis ist nicht nur Pflicht, sondern auch ein wertvolles Controlling-Instrument. Es zeigt auf einen Blick den Investitionsbedarf, den Abschreibungsverlauf und die Kapitalbindung. Fehler hier pflanzen sich über Jahre fort und führen zu Differenzen in der Steuerbilanz.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche typischen Fehler sollten Sie bei der Abschreibung von Maschinen vermeiden?

Die Abschreibung von Maschinen ist in der Praxis anfällig für Fehler, die zu falschen Bilanzen, Steuernachzahlungen und Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt führen können. Viele dieser Fehler lassen sich durch systematische Prozesse und fachliche Begleitung vermeiden. Nachfolgend die häufigsten Problembereiche aus der Beratungspraxis.

Fehler 1: Unvollständige Erfassung der Anschaffungskosten

Häufig werden Montage-, Transport- oder Installationskosten als sofortige Betriebsausgabe verbucht, obwohl sie nach § 255 Abs. 1 HGB zu den Anschaffungskosten gehören und aktiviert werden müssen. Das führt zu einer zu niedrigen Bemessungsgrundlage für die AfA und einem zu hohen Gewinnausweis im Anschaffungsjahr. In Betriebsprüfungen wird dieser Fehler regelmäßig beanstandet.

Fehler 2: Falsche Nutzungsdauer

Die Übernahme der AfA-Tabellenwerte ohne Prüfung der betriebsindividuellen Umstände ist weit verbreitet. Bei intensiver Nutzung (Mehrschichtbetrieb, aggressive Stoffe) kann die tatsächliche Nutzungsdauer deutlich kürzer sein – umgekehrt führt eine zu kurze Nutzungsdauer zu überhöhten Abschreibungen und steuerlichen Risiken. Eine einmal gewählte Nutzungsdauer sollte nur bei erheblichen Änderungen der Nutzungsabsicht angepasst werden.

Fehler 3: Fehlende Dokumentation bei außerplanmäßiger Abschreibung

Außerplanmäßige Abschreibungen ohne nachvollziehbare Begründung und Dokumentation werden vom Finanzamt regelmäßig nicht anerkannt. Erforderlich sind technische Gutachten, Schadensberichte oder betriebswirtschaftliche Nachweise, die die Dauerhaftigkeit der Wertminderung belegen. Eine bloße Behauptung reicht nicht aus.

Fehler 4: Verwechslung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten

Reparaturen und Instandhaltungen sind grundsätzlich sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand. Wenn jedoch eine Maschine wesentlich verbessert, erweitert oder ihre Nutzungsdauer verlängert wird, liegen nachträgliche Herstellungskosten vor, die zu aktivieren und abzuschreiben sind. Die Abgrenzung ist im Einzelfall schwierig und erfordert fachliche Bewertung. Als Faustregel gilt: Reine Instandsetzung ist Aufwand, wesentliche Verbesserung ist zu aktivieren.

GWG-Grenze nicht beachtet

Maschinen mit Anschaffungskosten bis 800 Euro netto können als GWG sofort abgeschrieben werden. Werden sie fälschlicherweise regulär über mehrere Jahre abgeschrieben, verschenkt das Unternehmen Liquidität durch höhere Steuervorauszahlungen. Umgekehrt führt die fälschliche GWG-Behandlung von Anlagegütern über 800 Euro zur Nichtanerkennung durch das Finanzamt.

Fehler 5: Fehlende Abstimmung zwischen Anlagenbuchhaltung und Inventur

Wenn Maschinen physisch nicht mehr vorhanden sind (verschrottet, verkauft, gestohlen), aber weiterhin im Anlageverzeichnis geführt und abgeschrieben werden, entstehen Scheinbuchungen. Umgekehrt führen nicht gebuchte Zugänge zu einer unvollständigen Bilanz. Eine jährliche Inventur mit Abgleich ist zwingend erforderlich.

  • Vollständige Erfassung aller Anschaffungsnebenkosten (Transport, Montage, Inbetriebnahme)
  • Prüfung der betriebsindividuellen Nutzungsdauer, nicht blind AfA-Tabelle übernehmen
  • Dokumentation außerplanmäßiger Abschreibungen durch Gutachten oder Nachweise
  • Klare Abgrenzung Erhaltungsaufwand vs. nachträgliche Herstellungskosten
  • GWG-Grenze prüfen und konsequent anwenden
  • Jährliche Inventur und Abgleich mit Anlagenbuchhaltung
  • Methodenwechsel nur bei sachlichem Grund und mit Dokumentation

Die korrekte Abschreibung von Maschinen erfordert nicht nur buchhalterisches Wissen, sondern auch steuerrechtliches und betriebswirtschaftliches Verständnis. Wer sich unsicher ist, sollte die Jahresabschlusserstellung einem Steuerberater überlassen. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz bieten hier eine effiziente Lösung: Steuerberater-Qualität mit transparenten Festpreisen und ohne Wartezeiten.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich eine Maschine sofort im Jahr der Anschaffung voll abschreiben?

Nein, grundsätzlich nicht. Nach § 253 Abs. 3 HGB müssen Maschinen planmäßig über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Eine Sofortabschreibung ist handelsrechtlich nur bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) bis 800 Euro netto möglich. Steuerlich können unter bestimmten Voraussetzungen Sonderabschreibungen nach § 7g EStG oder Investitionsabzugsbeträge die Belastung im Anschaffungsjahr erhöhen, eine vollständige Sofortabschreibung ist aber auch hier nicht zulässig.

Was passiert, wenn ich die Nutzungsdauer einer Maschine falsch geschätzt habe?

Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die tatsächliche Nutzungsdauer von der ursprünglich geschätzten abweicht, muss die Abschreibung prospektiv angepasst werden. Der Restbuchwert wird dann über die verbleibende, neu geschätzte Nutzungsdauer verteilt. Eine rückwirkende Korrektur früherer Jahresabschlüsse erfolgt nicht, es sei denn, es liegt ein offensichtlicher Fehler vor. Die Anpassung ist im Anhang zu erläutern, sofern sie wesentlich ist.

Muss ich eine bereits voll abgeschriebene Maschine aus der Bilanz entfernen?

Nein. Solange die Maschine betriebsbereit ist und genutzt wird, bleibt sie mit einem Erinnerungswert von 1 Euro im Anlagevermögen aktiviert. Sie erscheint weiterhin in der Bilanz und im Anlageverzeichnis. Erst bei Ausscheiden (Verkauf, Verschrottung, endgültige Stilllegung) wird sie ausgebucht. Die fortgesetzte Nutzung einer voll abgeschriebenen Maschine ist buchhalterisch und steuerlich unproblematisch.

Darf ich für eine Maschine handelsrechtlich und steuerlich unterschiedliche Abschreibungsmethoden anwenden?

Ja, das ist zulässig und in der Praxis häufig. Handelsrechtlich kann etwa linear nach § 253 HGB abgeschrieben werden, während steuerlich zusätzlich Sonderabschreibungen nach § 7g EStG oder ein Investitionsabzugsbetrag genutzt werden. Die Differenzen führen zu latenten Steuern nach § 274 HGB, die in der Handelsbilanz auszuweisen sind. Für die handelsrechtliche Bilanz gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit nur eingeschränkt; steuerliche Wahlrechte beeinflussen die Handelsbilanz nicht zwingend.

Wie wirkt sich die Abschreibung auf die Liquidität meines Unternehmens aus?

Die Abschreibung ist ein nicht zahlungswirksamer Aufwand. Sie mindert zwar den Gewinn und damit die Steuerlast, führt aber selbst zu keinem Geldabfluss. Im Anschaffungsjahr entsteht die Liquiditätsbelastung durch die Zahlung des Kaufpreises. In den Folgejahren verbessert die Abschreibung indirekt die Liquidität, weil sie die Steuerlast senkt und damit Steuerzahlungen reduziert. In der Kapitalflussrechnung wird die Abschreibung zum Jahresüberschuss addiert, um den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit zu ermitteln.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 253 HGB – Zugangs- und Folgebewertung, § 255 HGB – Bewertungsmaßstäbe, § 7 EStG – Absetzung für Abnutzung, § 7g EStG – Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz