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16–25 Minuten

OnlineBilanzBlogAfA Maschine

AfA Maschine 2026: Berechnung, Nutzungsdauer & Buchung

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Abschreibung für Abnutzung (AfA) von Maschinen gehört zu den Kernthemen der Bilanzierung und Gewinnermittlung. Ob lineare AfA, degressive Methode, GWG-Sofortabschreibung oder Sonderabschreibungen – die richtige Wahl der Abschreibungsmethode beeinflusst Jahresabschluss, Steuerlast und Liquidität erheblich. Dieser Leitfaden erklärt Ihnen Stand 2026 alle relevanten Methoden, Fristen und Buchungstechniken für die AfA von Maschinen – fundiert, praxisnah und mit konkreten Beispielen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die AfA (Abschreibung für Abnutzung) bei Maschinen verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach § 253 HGB und § 7 EStG über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Standardmäßig wird die lineare AfA angewendet, bei der der Wertverzehr gleichmäßig jährlich erfasst wird. Die Nutzungsdauer orientiert sich an den amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums. Daneben sind degressive AfA (für bestimmte Zeiträume), leistungsabhängige AfA, GWG-Sofortabschreibung bis 800 Euro sowie Sonderabschreibungen nach § 7g EStG möglich.

Was ist AfA bei Maschinen und warum ist sie bilanzrechtlich relevant?

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) bei Maschinen bildet das buchhalterische Instrument, mit dem Sie die planmäßige Wertminderung eines Anlagegegenstands über dessen Nutzungsdauer verteilen. Erwerben Sie eine Produktionsmaschine für 120.000 Euro, aktivieren Sie diese zunächst zu Anschaffungskosten gemäß § 253 Abs. 1 HGB in der Bilanz. Anschließend erfassen Sie jährlich eine Abschreibung, die den Wertverzehr durch technische, wirtschaftliche oder zeitliche Abnutzung abbildet.

Gemäß § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB sind bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Die AfA ist folglich kein Wahlrecht, sondern eine handelsrechtliche Pflicht. Steuerrechtlich konkretisiert § 7 EStG die Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern, die für die Gewinnermittlung maßgebend sind.

Bilanzielle Funktion der AfA

  • Periodengerechte Aufwandsverteilung gemäß dem Matching-Prinzip
  • Vermeidung von Gewinnverzerrungen durch sofortige Vollkostenverbuchung
  • Ermittlung des tatsächlichen Buchwerts zum Bilanzstichtag
  • Grundlage für steuerliche Gewinnermittlung und Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage

Praxis-Hinweis

Die AfA-Buchung erfolgt im Soll auf dem Aufwandskonto Abschreibungen auf Sachanlagen und mindert im Haben den Buchwert der Maschine. In der Bilanz weisen Sie den Restbuchwert aus, in der GuV erscheint die jährliche AfA als Betriebsaufwand. Bei einer GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025 ist die korrekte AfA-Berechnung Voraussetzung für den testierfähigen Jahresabschluss, den Sie gemäß § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten offenlegen müssen.

Wie berechnen Sie die lineare AfA für Maschinen?

Die lineare Abschreibung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Sie ermitteln den jährlichen AfA-Betrag durch Division der Anschaffungskosten durch die Nutzungsdauer in Jahren. Diese Methode ist für Maschinen der Regelfall und wird sowohl handelsrechtlich (§ 253 Abs. 3 HGB) als auch steuerrechtlich anerkannt.

Berechnungsformel und praktisches Beispiel

Die Formel lautet: Jährliche AfA = Anschaffungskosten ÷ Nutzungsdauer. Der AfA-Satz in Prozent ergibt sich als 100 % ÷ Nutzungsdauer. Bei einer Nutzungsdauer von 8 Jahren beträgt der AfA-Satz folglich 12,5 % pro Jahr.

Jahr Anschaffungskosten AfA-Satz Jährliche AfA Restbuchwert
2025 120.000 € 12,5 % 15.000 € 105.000 €
2026 120.000 € 12,5 % 15.000 € 90.000 €
2027 120.000 € 12,5 % 15.000 € 75.000 €
2028 120.000 € 12,5 % 15.000 € 60.000 €
2029 120.000 € 12,5 % 15.000 € 45.000 €

Nach Ablauf der vollständigen Nutzungsdauer beträgt der Restbuchwert null Euro (oder einen symbolischen Erinnerungswert von 1 Euro, falls die Maschine weiterhin im Betrieb verbleibt). Die lineare AfA ist methodisch einfach, kalkulierbar und wird von Finanzverwaltung und Wirtschaftsprüfern bevorzugt akzeptiert.

„Bei GmbH-Mandanten empfehlen wir grundsätzlich die lineare AfA für Maschinen. Sie ist transparent, prüfungssicher und vermeidet Diskussionen mit dem Finanzamt. Nur in begründeten Ausnahmefällen – etwa bei nachweisbar höherem Wertverzehr in den ersten Jahren – kann eine degressive oder leistungsabhängige AfA sinnvoll sein."

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie ermitteln Sie die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer?

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist der Zeitraum, über den ein Wirtschaftsgut voraussichtlich genutzt werden kann. Sie richtet sich nach technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Faktoren. Für steuerliche Zwecke veröffentlicht das Bundesfinanzministerium die amtlichen AfA-Tabellen, die als Orientierung dienen, aber nicht bindend sind. Handelsrechtlich haben Sie einen gewissen Ermessensspielraum, müssen diesen jedoch sachgerecht begründen können.

Amtliche AfA-Tabelle für Maschinen (Auszug 2026)

Maschinentyp Nutzungsdauer Quelle AfA-Tabelle
Werkzeugmaschinen (allgemein) 8 Jahre AV 1/2001
CNC-Fräsmaschinen 10 Jahre AV 1/2001
Druckmaschinen (Offset) 8 Jahre AV 1/2001
Verpackungsmaschinen 10 Jahre AV 1/2001
Förderanlagen, Krane 12 Jahre AV 1/2001
Baumaschinen (Bagger, Radlader) 6–8 Jahre AV 1/2001

Weichen Sie von der amtlichen Tabelle ab, müssen Sie die kürzere oder längere Nutzungsdauer betriebsindividuell begründen können. Beispiele sind Mehrschichtbetrieb (kürzere Nutzungsdauer), besonders schonende Wartung (längere Nutzungsdauer) oder branchenspezifische technische Veralterung.

Vorsicht bei individueller Schätzung

Das Finanzamt akzeptiert Abweichungen von den AfA-Tabellen nur, wenn Sie die tatsächlichen Verhältnisse im Betrieb nachweisen können. Dokumentieren Sie daher Schichtpläne, Wartungsprotokolle oder Gutachten. Bei Betriebsprüfungen werden nicht plausibilisierte Nutzungsdauern regelmäßig angepasst, was zu Steuernachzahlungen führen kann.

Wann kommen degressive oder leistungsabhängige AfA in Betracht?

Neben der linearen Abschreibung existieren alternative Methoden, die in bestimmten Konstellationen wirtschaftlich sachgerechter sein können. Die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG war zeitweise für Neuinvestitionen zugelassen (zuletzt für Anschaffungen 2020–2022 mit maximal dem 2,5-fachen des linearen Satzes, höchstens 25 % p. a.). Zum Stand 2026 ist die degressive AfA steuerlich nicht mehr zulässig für Neuanschaffungen; sie bleibt jedoch für Altfälle relevant.

Leistungsabhängige AfA nach tatsächlicher Nutzung

Die leistungsabhängige Abschreibung (§ 7 Abs. 1 Satz 6 EStG) orientiert sich an der tatsächlichen Inanspruchnahme. Statt der Zeit tritt die Leistung (Maschinenstunden, Produktionsmengen, Kilometer) als Bezugsgröße. Die Formel lautet: AfA = (Anschaffungskosten ÷ Gesamtleistung) × Jahresleistung.

Beispiel: Eine Spritzgussmaschine kostet 200.000 Euro und ist für 1.000.000 Spritzzyklen ausgelegt. Im Jahr 2025 werden 120.000 Zyklen gefahren. Die AfA beträgt (200.000 € ÷ 1.000.000) × 120.000 = 24.000 Euro. Diese Methode setzt voraus, dass Sie die Leistung nachweislich und lückenlos dokumentieren – etwa durch Maschinendatenerfassung oder Betriebsstundenzähler.

Vorteile leistungsabhängiger AfA

  • Periodengerechte Kostenverteilung bei schwankender Auslastung
  • Bessere Kalkulation variabler Kosten
  • Handelsrechtlich zulässig (§ 253 Abs. 3 HGB)

Nachteile und Risiken

  • Hoher Dokumentationsaufwand
  • Prüfungsrisiko bei fehlenden Nachweisen
  • Steuerlich nur bei objektivierbarer Leistungsmessung anerkannt

„In der Praxis sehen wir leistungsabhängige AfA vor allem in der Produktion mit automatisierter Maschinendatenerfassung. Wer diese Daten ohnehin für Industrie 4.0 erhebt, kann sie auch für die Abschreibung nutzen. Fehlt die IT-Infrastruktur, bleibt die lineare AfA die sicherere Wahl."

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sofortabschreibung bei Maschinen

Nicht jede Maschine oder Maschinenkomponente unterliegt der mehrjährigen AfA. § 6 Abs. 2 EStG erlaubt für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) eine Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung, sofern die Anschaffungskosten netto 800 Euro (bis einschließlich 2023: 800 Euro, ab 2024: 1.000 Euro) nicht übersteigen. Zum Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt somit die Grenze von 1.000 Euro netto.

Voraussetzungen für die GWG-Sofortabschreibung

  • Selbstständige Nutzungsfähigkeit des Wirtschaftsguts
  • Anschaffungskosten netto maximal 1.000 Euro (Stand 2026)
  • Bewegliches Anlagevermögen (keine Immobilien, Gebäudeteile)
  • Abnutzbarkeit (zeitlich begrenzte Nutzungsdauer)

Beispiele aus der Praxis: Kleinwerkzeuge wie Akkuschrauber, Handschleifmaschinen, Messtechnik, Büromöbel. Auch größere Maschinen können GWG sein, wenn sie modular einsetzbar sind – etwa ein mobiles Schweißgerät für 950 Euro netto. Entscheidend ist die selbstständige Nutzungsfähigkeit: Ein Ersatzmotor für eine Produktionsmaschine ist kein GWG, sondern Ersatzteil und aktivierungspflichtig.

Sammelposten-Abschreibung nach § 6 Abs. 2a EStG

Alternativ zur Sofortabschreibung können Sie Wirtschaftsgüter zwischen 250 Euro und 1.000 Euro netto in einen Sammelposten einstellen, der über fünf Jahre linear abgeschrieben wird. Diese Methode ist verpflichtend für alle Wirtschaftsgüter dieser Werteklasse im Wirtschaftsjahr, sobald Sie sich dafür entscheiden. Wirtschaftsgüter unter 250 Euro dürfen Sie weiterhin sofort abschreiben.

Gestaltungshinweis

Viele GmbHs bevorzugen die Sofortabschreibung bei GWG bis 1.000 Euro, um den Gewinn im Anschaffungsjahr zu mindern und Verwaltungsaufwand zu sparen. Der Sammelposten lohnt sich vor allem, wenn Sie viele Wirtschaftsgüter in dieser Klasse anschaffen und einen gleichmäßigeren Aufwandsverlauf wünschen. Besprechen Sie die Wahl mit Ihrem Steuerberater – etwa im Rahmen der Jahresabschlusserstellung bei OnlineBilanz, wo unsere Steuerberater die steueroptimale Variante für Ihre GmbH prüfen.

Sonderabschreibungen und Investitionsabzugsbetrag für Maschinen

Der Gesetzgeber fördert Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens – insbesondere Maschinen – durch den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG und die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG. Diese Instrumente ermöglichen eine vorgezogene steuerliche Entlastung und damit eine Liquiditätsverbesserung.

Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Sie können bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten bereits vor der Investition gewinnmindernd abziehen, wenn Sie beabsichtigen, innerhalb der nächsten drei Jahre ein begünstigtes Wirtschaftsgut anzuschaffen. Voraussetzungen zum Stand 2026:

  • Betriebsgröße: Betriebsvermögen max. 235.000 Euro oder Gewinn max. 100.000 Euro im Wirtschaftsjahr der Inanspruchnahme
  • Nutzung des Wirtschaftsguts zu mindestens 90 % betrieblich im Jahr der Anschaffung
  • Anschaffung/Herstellung innerhalb von drei Jahren nach Abzug
  • Schriftliche Dokumentation (Investitionsabsicht, -zeitpunkt, -höhe)

Beispiel: Sie ziehen 2025 einen IAB von 60.000 Euro für eine geplante CNC-Fräsmaschine ab. Der Gewinn 2025 sinkt um 60.000 Euro, die Steuerlast entsprechend. Schaffen Sie die Maschine 2026 für 120.000 Euro an, müssen Sie den IAB auflösen und die Anschaffungskosten um den IAB mindern: Bemessungsgrundlage für die AfA beträgt dann 60.000 Euro.

Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG

Zusätzlich zur regulären AfA dürfen Sie im Jahr der Anschaffung und in den folgenden vier Jahren insgesamt bis zu 20 % der Anschaffungskosten als Sonderabschreibung geltend machen. Die Verteilung ist frei wählbar. Diese Regelung gilt unabhängig vom IAB, Sie können beide Instrumente kombinieren.

Jahr Lineare AfA (12,5 %) Sonderabschreibung Gesamt-AfA Restbuchwert
2026 7.500 € 12.000 € 19.500 € 40.500 €
2027 7.500 € 8.000 € 15.500 € 25.000 €
2028 7.500 € 0 € 7.500 € 17.500 €
2029 7.500 € 0 € 7.500 € 10.000 €
2030 7.500 € 0 € 7.500 € 2.500 €

Aufzeichnungspflichten und Rückgängigmachung

Halten Sie die Investitionsabsicht und -durchführung schriftlich fest. Erfolgt die Anschaffung nicht fristgerecht oder entfallen die Voraussetzungen (z. B. Betriebsgrößenüberschreitung), muss der IAB rückgängig gemacht und der Gewinn rückwirkend erhöht werden – inklusive Verzinsung nach § 233a AO mit 0,15 % pro Monat (Stand 2026: 1,8 % p. a.).

„IAB und Sonderabschreibung sind mächtige Instrumente zur Steuergestaltung, erfordern aber sorgfältige Planung und Dokumentation. Wir empfehlen, bereits im Vorfeld der Investition die Voraussetzungen zu prüfen und die Absicht im Jahresabschluss zu vermerken. Unsere Steuerberater bei OnlineBilanz unterstützen GmbH-Mandanten dabei, diese Förderungen rechtssicher zu nutzen."

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Außerplanmäßige Abschreibung bei dauerhafter Wertminderung

Sinkt der beizulegende Wert einer Maschine unter den planmäßig fortgeführten Buchwert und ist diese Wertminderung voraussichtlich dauerhaft, schreibt § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB eine außerplanmäßige Abschreibung vor. Für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) besteht insoweit eine Abschreibungspflicht, während Personengesellschaften und Einzelunternehmen ein Wahlrecht haben.

Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen

  • Technische Veralterung (z. B. neue Maschinentechnologie macht vorhandene Anlage obsolet)
  • Wirtschaftliche Wertminderung (Auftragslage bricht ein, Maschine wird dauerhaft nicht ausgelastet)
  • Physische Schäden (Brand, Unfallschaden, Korrosion)
  • Rechtliche Änderungen (Emissionsvorschriften, Sicherheitsnormen führen zu Stilllegung)

Die Dauerhaftigkeit ist entscheidend: Vorübergehende Marktschwankungen oder temporäre Produktionsausfälle rechtfertigen keine außerplanmäßige Abschreibung. Sie müssen die Wertminderung im Jahresabschluss begründen und dokumentieren können.

Wertaufholung bei Wegfall der Gründe (§ 253 Abs. 5 HGB)

Entfallen die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung in einem späteren Jahr, besteht für Kapitalgesellschaften gemäß § 253 Abs. 5 HGB eine Zuschreibungspflicht bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger AfA. Eine Zuschreibung über die ursprünglichen Anschaffungskosten hinaus (Bewertung zum Zeitwert) ist handelsrechtlich unzulässig.

Steuerrechtliche Besonderheit

Steuerlich gilt § 6 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 EStG: Außerplanmäßige Abschreibungen sind nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zulässig. Das Zuschreibungsgebot des § 7 Abs. 1 Satz 7 EStG (früher § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 EStG) verpflichtet auch steuerlich zur Wertaufholung. Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz sind latenzsteuerpflichtig nach § 274 HGB.

Beispiel: Eine Maschine mit Buchwert 80.000 Euro wird außerplanmäßig auf 50.000 Euro abgeschrieben (dauerhafter Nachfragerückgang). Zwei Jahre später erholt sich die Auftragslage nachhaltig; der beizulegende Wert beträgt nun 70.000 Euro. Sie müssen eine Zuschreibung von maximal 20.000 Euro vornehmen, sodass der neue Buchwert 70.000 Euro beträgt (sofern dieser Betrag die fortgeführten Anschaffungskosten nicht übersteigt).

Wie buchen und weisen Sie die AfA in Bilanz und GuV aus?

Die korrekte Buchung und der transparente Ausweis der AfA sind Voraussetzung für einen ordnungsmäßigen Jahresabschluss nach § 243 Abs. 1 HGB. Die AfA wird periodengerecht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und mindert in der Bilanz den Buchwert des Anlagevermögens.

Buchungssatz bei planmäßiger AfA

Standardbuchung am Jahresende (Bilanzstichtag 31.12.2025):

Soll: Abschreibungen auf Sachanlagen (GuV-Konto) / Haben: Maschinen (Bestandskonto)

Alternativ können Sie die AfA im Haben auf einem Wertberichtigungskonto (kumulierte Abschreibungen) buchen und in der Bilanz die Anschaffungskosten und kumulierten Abschreibungen getrennt ausweisen. Diese Darstellung erhöht die Transparenz für Gesellschafter und Wirtschaftsprüfer.

Ausweis in der Bilanz nach § 266 HGB

Im Anlagevermögen unter B. Sachanlagen, II. Technische Anlagen und Maschinen weisen Sie den Restbuchwert (Anschaffungskosten abzüglich kumulierter AfA) aus. Im Anhang (§ 284 HGB) bzw. in der Bilanz selbst können Sie zusätzlich die Anschaffungskosten, Zugänge, Abgänge und Abschreibungen des Geschäftsjahres darstellen – das sogenannte Anlagengitter.

Position AK/HK 01.01.2025 Zugänge Abgänge AfA 2025 Buchwert 31.12.2025
Maschinen 500.000 € 120.000 € 30.000 € 62.500 € 527.500 €

Ausweis in der GuV nach § 275 HGB

Bei Verwendung des Gesamtkostenverfahrens (§ 275 Abs. 2 HGB) erscheint die AfA unter Position 7a: Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen. Beim Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB) wird die AfA den jeweiligen Funktionsbereichen (Herstellungskosten, Vertriebskosten, Verwaltungskosten) zugeordnet.

„In der Praxis erleben wir häufig, dass das Anlagengitter nicht sauber gepflegt wird – fehlende Zugangsbuchungen, falsche Abgangsbuchungen oder unvollständige AfA-Listen. Das führt bei der Jahresabschlusserstellung zu zeitraubenden Nacharbeiten. Wir empfehlen, Investitionen sofort nach Anschaffung zu erfassen und quartalsweise die AfA-Berechnung zu aktualisieren."

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Digitale Anlagenbuchhaltung

Moderne Buchhaltungssoftware berechnet die AfA automatisch, sobald Sie Anschaffungskosten, Anschaffungsdatum und Nutzungsdauer hinterlegen. Bei OnlineBilanz nutzen unsere Steuerberater digitale Schnittstellen zu gängigen Buchhaltungsprogrammen, um das Anlagevermögen effizient zu verwalten und Fehlerquellen zu minimieren. Das spart Zeit und erhöht die Datenqualität für Ihren Jahresabschluss.

Häufige Fehler bei der AfA von Maschinen und wie Sie diese vermeiden

Selbst erfahrene Buchhalter unterlaufen bei der Abschreibung von Maschinen immer wieder typische Fehler, die zu Bilanzberichtigungen, Steuernachzahlungen oder Prüfungshinweisen führen. Die folgenden Punkte basieren auf häufigen Beanstandungen durch Wirtschaftsprüfer und Betriebsprüfer.

1. Anschaffungsnebenkosten werden nicht aktiviert

Gemäß § 255 Abs. 1 HGB gehören zu den Anschaffungskosten nicht nur der Kaufpreis, sondern auch alle Nebenkosten (Transport, Montage, Inbetriebnahme, Zölle, nicht abziehbare Umsatzsteuer). Ein häufiger Fehler ist die sofortige Aufwandsbuchung von Montagekosten oder Transportkosten, obwohl diese die Anschaffungskosten erhöhen und über die Nutzungsdauer abzuschreiben sind.

2. Falsche Nutzungsdauer ohne Begründung

Die Übernahme der AfA-Tabellenwerte ist zwar üblich, aber nicht in jedem Fall sachgerecht. Betreiben Sie eine Maschine im Dreischichtbetrieb, ist eine kürzere Nutzungsdauer gerechtfertigt. Umgekehrt kann eine schonende Nutzung oder regelmäßige Generalüberholung eine Verlängerung rechtfertigen. Fehlt die Dokumentation, wird das Finanzamt die Tabellenwerte durchsetzen.

3. Zeitanteilige AfA im Anschaffungsjahr wird vergessen

Wird eine Maschine unterjährig angeschafft, ist die AfA monatsgenau zu berechnen. Bei Anschaffung am 15. Juli 2025 beträgt die AfA für 2025 nur 6/12 der Jahres-AfA (Juli bis Dezember). Die Halbjahresregelung (volle Jahres-AfA bei Anschaffung im ersten Halbjahr) gilt steuerlich nur für bewegliche Wirtschaftsgüter im Rahmen der degressiven AfA, die seit 2023 nicht mehr anwendbar ist.

4. Fehlende Trennung zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten

Reparaturen und Instandhaltungen sind sofort abzugsfähiger Betriebsaufwand. Erweitern oder verbessern Sie jedoch eine Maschine wesentlich (z. B. Umbau einer Standardmaschine zur Hochleistungsmaschine, Anbau zusätzlicher Module), entstehen nachträgliche Herstellungskosten, die zu aktivieren und abzuschreiben sind. Die Abgrenzung ist im Einzelfall zu prüfen; Indizien sind Leistungssteigerung, Verlängerung der Nutzungsdauer oder wesentliche Substanzvermehrung.

  • Alle Anschaffungsnebenkosten (Transport, Montage, Inbetriebnahme) erfassen und aktivieren
  • Nutzungsdauer betriebsindividuell prüfen und Abweichungen dokumentieren
  • AfA im Anschaffungsjahr monatsgenau berechnen (ab Monat der Inbetriebnahme)
  • Erhaltungsaufwand (sofort abziehbar) von nachträglichen Herstellungskosten (aktivierungspflichtig) trennen
  • Anlagengitter laufend pflegen: Zugänge, Abgänge, Umbuchungen zeitnah erfassen
  • Bei außerplanmäßiger Abschreibung Dauerhaftigkeit begründen und dokumentieren

„Die meisten AfA-Fehler entstehen nicht aus Unwissenheit, sondern aus Zeitmangel und fehlender Systematik. Wer quartalsweise seine Anlagenbuchhaltung aktualisiert und ein klares Freigabeverfahren für Investitionen etabliert, vermeidet 90 % der typischen Stolpersteine. Unsere Steuerberater bei OnlineBilanz prüfen im Rahmen der Jahresabschlusserstellung systematisch die AfA-Berechnung und korrigieren Unstimmigkeiten, bevor der Abschluss finalisiert wird."

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Digitale Tools und steuerliche Beratung für die AfA-Verwaltung

Die manuelle Pflege von Anlageverzeichnissen und AfA-Listen ist fehleranfällig und zeitaufwendig. Moderne Buchhaltungssoftware und spezialisierte Anlagenbuchhaltungs-Tools automatisieren die Berechnung, Buchung und Dokumentation der Abschreibungen. Für GmbHs mit mehreren Dutzend Maschinen und Anlagen ist der Einsatz digitaler Systeme nicht nur eine Arbeitserleichterung, sondern auch eine Voraussetzung für GoBD-konforme Aufzeichnungen.

Funktionen professioneller Anlagenbuchhaltungs-Software

  • Automatische Berechnung linearer, degressiver und leistungsabhängiger AfA
  • Monatsgenauer AfA-Ansatz ab Inbetriebnahme
  • Verwaltung von Sonderabschreibungen, IAB und GWG
  • Anlagengitter mit Zugängen, Abgängen, Umbuchungen
  • Export zu DATEV, SKR03/04, Elster-Schnittstelle
  • Revisionssichere Protokollierung aller Änderungen (GoBD-konform)

Integration mit Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss

Idealerweise ist die Anlagenbuchhaltung direkt in Ihre Finanzbuchhaltung integriert oder über Schnittstellen verbunden. So werden AfA-Buchungen automatisch in die GuV übernommen, und der Buchwert des Anlagevermögens ist jederzeit aktuell. Bei OnlineBilanz nutzen unsere Steuerberater digitale Schnittstellen zu gängigen Buchhaltungsprogrammen (DATEV, Lexware, sevDesk, etc.), um die Anlagendaten effizient zu übernehmen und im Jahresabschluss korrekt auszuweisen.

Vorteile digitaler AfA-Verwaltung

  • Fehlerminimierung durch automatische Berechnung
  • Zeitersparnis bei Jahresabschlusserstellung
  • GoBD-konforme Dokumentation und Nachvollziehbarkeit
  • Echtzeit-Überblick über Buchwerte und AfA-Volumen

Steuerberater-Unterstützung nutzen

  • Prüfung der Nutzungsdauern und AfA-Methoden
  • Optimierung von IAB und Sonderabschreibungen
  • Jahresabschluss-Erstellung inkl. Anlagenspiegel
  • Beratung bei außerplanmäßigen Abschreibungen

Für GmbH-Geschäftsführer, die den Jahresabschluss nicht selbst erstellen möchten oder können, bietet OnlineBilanz digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Unsere zugelassenen Steuerberater übernehmen die gesamte AfA-Berechnung, prüfen die Anlagenbuchhaltung auf Vollständigkeit und Richtigkeit und erstellen den testierfähigen Jahresabschluss einschließlich Anlagenspiegel. Sie erhalten Ihren Jahresabschluss digital, rechtsverbindlich unterzeichnet und bereit zur Offenlegung im Unternehmensregister gemäß § 325 HGB – ohne Wartezeiten und ohne unklare Honorare.

Praxis-Tipp

Nutzen Sie die Möglichkeit, die AfA-Berechnung quartalsweise zu aktualisieren, um Überraschungen zum Jahresende zu vermeiden. So erkennen Sie frühzeitig, ob Ihre Gewinnplanung realistisch ist und ob steuerliche Gestaltungsspielräume (IAB, Sonderabschreibungen) noch genutzt werden können. Unsere Steuerberater bei OnlineBilanz unterstützen Sie gerne bei der unterjährigen Steuerplanung.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich für eine Maschine mehrere AfA-Methoden gleichzeitig anwenden?

Nein, für ein einzelnes Wirtschaftsgut ist pro Wirtschaftsjahr nur eine AfA-Methode zulässig. In der Handelsbilanz wird üblicherweise die lineare AfA angewandt (§ 253 Abs. 3 HGB). In der Steuerbilanz können Sie gegebenenfalls eine andere Methode wählen (z. B. degressive AfA, sofern gesetzlich zulässig), müssen sich aber innerhalb einer Bilanz für eine Methode entscheiden. Ein Methodenwechsel (z. B. von degressiv zu linear) ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich und unwiderruflich.

Was passiert, wenn ich eine Maschine vor Ablauf der Nutzungsdauer verkaufe?

Beim Verkauf vor Ende der Nutzungsdauer wird die Differenz zwischen Restbuchwert und Verkaufspreis als Gewinn (bei Verkaufspreis > Restbuchwert) oder Verlust (bei Verkaufspreis < Restbuchwert) erfasst. Der Restbuchwert ergibt sich aus Anschaffungskosten abzüglich aller bisherigen AfA. Buchungstechnisch buchen Sie den Anlagenabgang und erfassen den Gewinn bzw. Verlust in der GuV. Diese Ergebnisauswirkung ist sowohl handels- als auch steuerrechtlich relevant.

Darf ich nachträglich von linearer auf degressive AfA wechseln?

Ein nachträglicher Wechsel von linearer auf degressive AfA ist nicht zulässig. § 7 Abs. 3 EStG erlaubt lediglich den umgekehrten Wechsel: von degressiver zu linearer AfA. Dieser Wechsel ist unwiderruflich und sollte im Jahr erfolgen, in dem die lineare AfA vom Restbuchwert höher ausfällt als die degressive. Eine erneute Rückkehr zur degressiven Methode ist ausgeschlossen. Die einmal gewählte Methode bindet Sie daher grundsätzlich für die gesamte Nutzungsdauer.

Wie wirkt sich die AfA auf meine Liquidität aus?

Die AfA ist ein nicht zahlungswirksamer Aufwand: Sie mindert zwar den Gewinn und damit die Steuerlast, führt aber zu keinem tatsächlichen Geldabfluss. Dadurch entsteht ein positiver Liquiditätseffekt, da die Steuerzahlung geringer ausfällt. Langfristig sollten Unternehmen dennoch Rücklagen für Ersatzinvestitionen bilden, da die Maschine am Ende der Nutzungsdauer ersetzt werden muss. Die AfA dient somit auch der Substanzerhaltung und sollte in der Finanzplanung berücksichtigt werden.

Kann ich AfA auch für gebrauchte Maschinen geltend machen?

Ja, auch für gebrauchte Maschinen können Sie AfA geltend machen. Maßgeblich sind die Anschaffungskosten (Kaufpreis zzgl. Nebenkosten) und die Restnutzungsdauer ab Anschaffung. Die Restnutzungsdauer ist im Einzelfall zu schätzen und kann von der ursprünglichen Nutzungsdauer des Vorbesitzers abweichen, sofern betriebliche Gegebenheiten (z. B. Reparaturen, technischer Zustand) eine längere oder kürzere Nutzung nahelegen. Eine sachgerechte Dokumentation dieser Schätzung ist für Betriebsprüfungen wichtig.

Was gilt bei selbst hergestellten Maschinen oder umfangreichen Umbauten?

Bei selbst hergestellten Maschinen oder wesentlichen nachträglichen Umbauten sind die Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB anzusetzen. Dazu zählen Materialkosten, Fertigungskosten und angemessene Anteile der Gemeinkosten. Die AfA beginnt ab Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme. Nachträgliche Erweiterungen oder Verbesserungen, die die Nutzungsdauer verlängern oder die Leistung wesentlich steigern, erhöhen den Buchwert und können eine Anpassung der AfA-Bemessungsgrundlage oder der Restnutzungsdauer erfordern.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 253 HGB – Zugangs- und Folgebewertung, § 7 EStG – Absetzung für Abnutzung, § 7g EStG – Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen, AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

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Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

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Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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