Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

13–19 Minuten

OnlineBilanzBlogGrundsteuerwert Anleitung

Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts: Anleitung 2026

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist seit der Grundsteuerreform für alle Eigentümer von Grundbesitz verpflichtend. Diese Anleitung erklärt, welche Daten Sie benötigen, welche Besonderheiten für GmbHs und Betriebsvermögen gelten und wie Sie Fehler vermeiden. Beachten Sie dabei unbedingt die Frist für die Grundsteuerwertfeststellung, um verspätete Abgaben und mögliche Sanktionen zu vermeiden. Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung zum korrekten Ausfüllen der Grundsteuererklärung unterstützt Sie bei der fehlerfreien Abgabe. Bereits im Vorjahr haben wir die Anforderungen ausführlich behandelt – unsere Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts 2025 bietet hierzu weiterführende Informationen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts muss jeder Eigentümer von Grundbesitz in Deutschland abgeben – Grundlage ist die Grundsteuerreform. Die Abgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über ELSTER zur Feststellung des Grundsteuerwerts und enthält Angaben zu Lage, Fläche, Nutzung und Eigentumsverhältnissen. Für GmbHs und Betriebsvermögen gelten besondere Regelungen nach § 218 BewG. Die Frist zur Erstabgabe war 2022, Änderungen müssen jedoch laufend gemeldet werden.

Was ist die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts?

Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist eine steuerliche Erklärung, die im Rahmen der Grundsteuerreform ab 2022 bundesweit eingeführt wurde. Sie dient der Neubewertung aller Grundstücke in Deutschland und bildet die Basis für die ab 2025 geltende neue Grundsteuer. Jeder Eigentümer von Grundvermögen – ob Privatperson, Personengesellschaft oder GmbH – war verpflichtet, für jedes seiner Grundstücke eine solche Erklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Für GmbHs und andere Kapitalgesellschaften, die Betriebsgrundstücke, Verwaltungsgebäude oder Lagerflächen halten, ist diese Erklärung besonders relevant, da sie die künftige steuerliche Belastung unmittelbar beeinflusst. Die Feststellungserklärung erfolgt nach § 228 BewG (Bewertungsgesetz) und muss alle grundstücksrelevanten Daten wie Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Gebäudeart und Baujahr enthalten.

Wichtig für GmbHs

Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist keine freiwillige Angabe, sondern eine gesetzliche Verpflichtung nach § 228 BewG. Versäumnisse können zu Verspätungszuschlägen nach § 152 AO und Zwangsgeldern nach § 329 AO führen.

Unterschied zwischen Grundsteuerwert und Grundsteuer

Der Grundsteuerwert ist der vom Finanzamt festgestellte Wert des Grundstücks nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes. Die Grundsteuer hingegen ist die daraus resultierende jährliche Steuerzahlung, die sich aus dem Grundsteuerwert, der Steuermesszahl (Bundesebene) und dem Hebesatz (Gemeindeebene) errechnet. Die Feststellungserklärung betrifft ausschließlich die Ermittlung des Grundsteuerwerts.

Wer muss die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben?

Erklärungspflichtig ist grundsätzlich jeder Eigentümer von Grundvermögen im Inland. Für GmbHs bedeutet dies: Sobald die Gesellschaft im Grundbuch als Eigentümerin eines Grundstücks, einer Immobilie oder eines Erbbaurechts eingetragen ist, besteht die Verpflichtung zur Abgabe der Feststellungserklärung. Dies gilt unabhängig von der Nutzungsart – ob betrieblich genutzt, vermietet oder ungenutzt.

Erklärungspflicht bei mehreren Grundstücken

Hält eine GmbH mehrere Grundstücke – beispielsweise mehrere Betriebsstandorte, Lagerhallen oder vermietete Immobilien –, muss für jedes einzelne Grundstück eine separate Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgegeben werden. Jedes Grundstück erhält ein eigenes Aktenzeichen beim Finanzamt und wird einzeln bewertet.

  • GmbHs als Eigentümer von Betriebsgrundstücken (Produktionsstätten, Bürogebäude, Lager)
  • GmbHs mit vermieteten Immobilien (z. B. gewerbliche Vermietung)
  • GmbHs mit unbebauten Grundstücken (auch Baulücken oder Brachflächen)
  • Beteiligungen an Grundstücksgemeinschaften (anteilige Erklärungspflicht)

„Viele Mandanten übersehen, dass auch ungenutzte oder noch nicht erschlossene Grundstücke im Betriebsvermögen meldepflichtig sind. Unsere Steuerberater prüfen im Rahmen der Jahresabschlusserstellung regelmäßig das Anlagevermögen und identifizieren grundsteuerpflichtige Objekte frühzeitig.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Bei Erbbaurechten ist der Erbbauberechtigte zur Abgabe verpflichtet, bei Nießbrauch in der Regel der Eigentümer. Im Zweifel sollte die rechtliche Stellung im Grundbuch geprüft und mit dem Steuerberater abgestimmt werden.

Welche Daten werden für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts benötigt?

Die Feststellungserklärung erfordert eine Vielzahl detaillierter Angaben zum Grundstück und – bei bebauten Grundstücken – zum Gebäude. Die benötigten Daten variieren je nach Bundesland, da einige Länder eigene Grundsteuermodelle eingeführt haben (z. B. Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen). Im Bundesmodell, das in den meisten Bundesländern gilt, sind folgende Angaben erforderlich:

Grundstücksdaten

  • Lage des Grundstücks: Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort
  • Gemarkung, Flur, Flurstück: Diese Angaben finden Sie im Grundbuchauszug oder im Bestandsverzeichnis
  • Grundstücksfläche: in Quadratmetern (aus Kaufvertrag oder Liegenschaftskataster)
  • Bodenrichtwert: Wird vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlicht, meist online abrufbar (z. B. über BORIS-Portale der Länder)
  • Grundstücksart: unbebautes Grundstück, Ein-/Zweifamilienhaus, Mietwohngrundstück, Geschäftsgrundstück, gemischt genutztes Grundstück, Teileigentum

Gebäudedaten (bei bebauten Grundstücken)

  • Baujahr des Gebäudes: Jahr der Bezugsfertigkeit
  • Wohnfläche bzw. Nutzfläche: in Quadratmetern, nach Wohnflächenverordnung oder DIN 277
  • Anzahl der Garagen oder Stellplätze: falls vorhanden
  • Art der Immobilie: Wohngebäude, Bürogebäude, Lagergebäude, gemischt genutzt

Achtung: Länderspezifische Anforderungen

In Bayern und Baden-Württemberg gilt ein abweichendes Grundsteuermodell (Flächenmodell). Hier werden weniger Daten benötigt – meist nur Grundstücksfläche, Bodenrichtwert und bei bebauten Grundstücken die Gebäudefläche. Prüfen Sie vorab, welches Modell in Ihrem Bundesland gilt.

Die Daten sollten aus verlässlichen Quellen stammen: Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Baugenehmigung, Flurkarte, amtliche Bodenrichtwertkarten. Wer unsicher ist, kann die Angaben vorab mit dem Steuerberater abstimmen oder das Liegenschaftskatasteramt kontaktieren.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Abgabe der Erklärung

Die Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts erfolgt ausschließlich elektronisch über das Portal ELSTER (Elektronische Steuererklärung). Eine Papierform ist seit 2022 nicht mehr zulässig, es sei denn, eine Härtefallregelung wird vom Finanzamt genehmigt. Nachfolgend eine praxisnahe Anleitung für GmbH-Geschäftsführer und Buchhalter.

1. ELSTER-Zugang einrichten oder prüfen

Für die Abgabe benötigen Sie ein ELSTER-Zertifikat (früher: ELSTER-Basis oder ELSTER-Spezial). Falls Ihre GmbH bereits Umsatzsteuervoranmeldungen oder sonstige Steuererklärungen über ELSTER abgibt, können Sie denselben Zugang nutzen. Andernfalls müssen Sie sich unter www.elster.de registrieren. Die Freischaltung dauert in der Regel 1–2 Wochen.

2. Formular ‚Feststellungserklärung Grundsteuerwert‘ auswählen

Melden Sie sich in Mein ELSTER an und wählen Sie im Bereich ‚Formulare & Leistungen‘ die Rubrik ‚Grundsteuer‘ bzw. ‚Feststellungserklärung‘. Wählen Sie das Bundesland, in dem sich das Grundstück befindet, da die Formulare je nach Bundesmodell variieren.

3. Grundstücksdaten eingeben

Geben Sie die unter Abschnitt 3 genannten Daten ein: Gemarkung, Flur, Flurstück, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Grundstücksart. Bei gemischt genutzten Grundstücken (z. B. Gewerbe im Erdgeschoss, Wohnung im Obergeschoss) sind differenzierte Angaben erforderlich.

4. Gebäudedaten eingeben (falls bebaut)

Erfassen Sie Baujahr, Wohn- oder Nutzfläche, Anzahl Garagen, Art der Nutzung. Achten Sie auf korrekte Flächenangaben: Bei Betriebsgebäuden ist oft die Nutzfläche nach DIN 277 maßgeblich, nicht die Brutto-Grundfläche.

5. Erklärung prüfen und absenden

ELSTER führt eine Plausibilitätsprüfung durch. Fehlende Pflichtangaben werden markiert. Nach erfolgreicher Prüfung können Sie die Erklärung elektronisch übermitteln. Sie erhalten eine Bestätigung mit Eingangsdatum und Aktenzeichen. Bewahren Sie diese auf – sie dient als Nachweis der fristgerechten Abgabe.

  • ELSTER-Zugang vorhanden und funktionsfähig
  • Grundbuchauszug und Flurkarte bereithalten
  • Bodenrichtwert für Stichtag 01.01.2022 recherchiert (Bundesmodell) bzw. aktuell (Ländermodelle)
  • Baujahr und Flächenangaben aus Bauunterlagen oder Kaufvertrag entnommen
  • Erklärung für jedes Grundstück einzeln erstellt
  • Elektronische Übermittlung und Bestätigung gespeichert

„In der Praxis sehen wir häufig, dass Mandanten bei gemischt genutzten Grundstücken unsicher sind, welche Flächenanteile wie zu deklarieren sind. Hier lohnt sich eine Abstimmung mit dem Steuerberater, um Rückfragen des Finanzamts von vornherein zu vermeiden.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fristen und Konsequenzen bei Versäumnis

Die ursprüngliche Abgabefrist für die Feststellungserklärung zur Grundsteuer endete bundesweit am 31. Januar 2023 (Hauptfeststellung mit Stichtag 01.01.2022). In einigen Bundesländern wurde die Frist auf den 30. April 2023 verlängert. Wer diese Frist versäumt hat, befindet sich im Verzug – allerdings hat das Finanzamt in vielen Fällen zunächst Erinnerungsschreiben und Fristverlängerungen gewährt.

Nachträgliche Abgabe und laufende Pflichten

Auch wenn die Hauptfrist abgelaufen ist, besteht die Erklärungspflicht fort. Das Finanzamt kann die Abgabe jederzeit anfordern. Zudem ist bei wesentlichen Änderungen (z. B. Neubau, Abriss, Zu-/Verkauf) eine Erklärung zur Fortschreibung oder Nachfeststellung nach § 222 Abs. 2 BewG erforderlich. Diese muss innerhalb eines Monats nach Eintritt der Änderung abgegeben werden.

Verspätungszuschlag und Zwangsgeld

Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag nach § 152 AO festsetzen. Dieser beträgt mindestens 25 Euro pro Monat, kann aber je nach Umfang deutlich höher ausfallen. Zusätzlich kann ein Zwangsgeld nach § 329 AO verhängt werden, wenn die Erklärung trotz Aufforderung nicht eingereicht wird.

Versäumnisart Rechtsgrundlage Mögliche Folge
Versäumte Abgabefrist (Hauptfeststellung) § 152 AO Verspätungszuschlag ab 25 €/Monat
Keine Reaktion auf Aufforderung § 329 AO Zwangsgeld bis zu 25.000 €
Falsche oder unvollständige Angaben § 379 AO Bußgeld bis zu 50.000 €
Fehlende Fortschreibungserklärung § 222 Abs. 2 BewG, § 152 AO Verspätungszuschlag, ggf. Schätzung

In der Praxis ist es ratsam, die Erklärung auch nachträglich so schnell wie möglich abzugeben, idealerweise mit Unterstützung eines Steuerberaters. Das minimiert das Risiko von Schätzungen durch das Finanzamt, die oft zu einem ungünstigeren Grundsteuerwert führen.

Besonderheiten für GmbHs und Betriebsvermögen

Für GmbHs ergeben sich einige Besonderheiten, die bei der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts zu beachten sind. Anders als bei Privatpersonen sind die Grundstücke in der Regel Betriebsvermögen und damit Teil der Bilanz nach § 266 HGB. Die korrekte Erfassung und Deklaration ist daher nicht nur steuerlich, sondern auch bilanziell relevant.

Betriebsgrundstücke und gemischt genutzte Immobilien

Nutzt die GmbH ein Grundstück ausschließlich betrieblich (z. B. Produktionsstätte, Bürogebäude, Lager), ist es in der Regel als Geschäftsgrundstück zu deklarieren. Bei gemischter Nutzung – etwa wenn im Erdgeschoss ein Laden betrieben wird und im Obergeschoss Wohnungen vermietet sind – müssen die Flächenanteile differenziert angegeben werden. Das Finanzamt bewertet die Anteile separat, was unterschiedliche Steuermesszahlen zur Folge haben kann.

  • Produktions- und Lagerflächen: in der Regel als Geschäftsgrundstück
  • Verwaltungsgebäude: Geschäftsgrundstück oder Teileigentum, je nach Konstellation
  • Vermietete Gewerbeimmobilien: Geschäftsgrundstück, bei Wohnvermietung ggf. Mietwohngrundstück
  • Unbebaute Grundstücke im Betriebsvermögen: unbebautes Grundstück, Bewertung nach Bodenrichtwert

Abstimmung mit der Bilanzierung

Die im Anlagevermögen der Bilanz ausgewiesenen Grundstücke und Gebäude müssen mit den in der Feststellungserklärung angegebenen Objekten übereinstimmen. Unstimmigkeiten können zu Rückfragen des Finanzamts führen. Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung durch den Steuerberater wird diese Abstimmung üblicherweise vorgenommen. Wer den Jahresabschluss selbst erstellt, sollte die Grundstücksangaben in der Anlagenbuchhaltung aktualisieren und mit den ELSTER-Eingaben abgleichen.

Tipp: Integration in die Steuerberater-Leistung

Bei OnlineBilanz erstellen unsere zugelassenen Steuerberater den Jahresabschluss und prüfen dabei auch die Übereinstimmung von Anlagevermögen und grundsteuerrelevanten Objekten. So vermeiden Sie Fehler und sparen Zeit bei künftigen Fortschreibungen.

Grundsteuerwert und Unternehmensbewertung

Der festgestellte Grundsteuerwert hat keine unmittelbare Auswirkung auf die Bilanzierung nach § 253 HGB (Bewertung zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten). Er dient ausschließlich der Grundsteuererhebung. Allerdings kann der Grundsteuerwert als Indikator für die Verkehrswertentwicklung dienen, etwa bei der Ermittlung von Teilwerten im Rahmen von Werthaltigkeitsprüfungen nach § 253 Abs. 3 HGB.

„Wir empfehlen, die Feststellungserklärung zeitgleich mit der Jahresabschlusserstellung zu koordinieren. So ist sichergestellt, dass alle Angaben konsistent sind und sowohl die bilanzielle als auch die steuerliche Seite korrekt abgebildet werden.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Häufige Fehler bei der Erklärung und wie sie vermieden werden

In der Praxis zeigen sich immer wieder typische Fehlerquellen, die zu Rückfragen des Finanzamts, Schätzungen oder sogar Bußgeldern führen können. Mit etwas Vorbereitung und fachlicher Unterstützung lassen sich diese Fehler leicht vermeiden.

Fehler 1: Falsche oder veraltete Bodenrichtwerte

Der Bodenrichtwert muss für den Stichtag 01.01.2022 (Bundesmodell) bzw. den länderspezifischen Stichtag ermittelt werden. Viele Mandanten verwenden versehentlich aktuelle Werte oder solche aus dem falschen Jahr. Die Bodenrichtwerte sind bei den Gutachterausschüssen oder über die BORIS-Portale der Länder abrufbar. Bei Unsicherheiten sollte der Steuerberater hinzugezogen werden.

Fehler 2: Unvollständige oder falsche Flächenangaben

Gerade bei Betriebsgebäuden gibt es oft Unklarheiten, welche Fläche anzugeben ist: Wohnfläche, Nutzfläche, Brutto-Grundfläche? Im Bundesmodell ist bei Nichtwohngebäuden die Nutzfläche nach DIN 277 maßgeblich. Diese weicht oft erheblich von der Brutto-Grundfläche ab. Die Angaben sollten aus Bauunterlagen oder einer qualifizierten Flächenberechnung stammen.

Fehler 3: Fehlende Erklärungen bei mehreren Grundstücken

Jedes Flurstück erfordert eine eigene Erklärung. Wer mehrere Grundstücke hält und nur eine Erklärung abgibt, riskiert Zwangsgelder für die fehlenden Objekte. Eine strukturierte Liste aller im Eigentum stehenden Grundstücke (z. B. aus der Anlagenbuchhaltung oder dem Grundbuchregister) hilft, Vollständigkeit sicherzustellen.

Fehler 4: Fehlende Fortschreibung bei Änderungen

Nach Abgabe der Hauptfeststellungserklärung vergessen viele Unternehmen, dass bei baulichen Änderungen (Neubau, Anbau, Abriss) oder Eigentümerwechsel eine Fortschreibungs- oder Nachfeststellungserklärung innerhalb eines Monats erforderlich ist. Diese Pflicht besteht dauerhaft und wird oft übersehen.

Fehlerquelle

  • Bodenrichtwerte nicht für Stichtag
  • Flächenangaben aus falscher Quelle
  • Fehlende Erklärungen für Nebengrundstücke
  • Keine Fortschreibung bei Baumaßnahmen

Vermeidungsstrategie

  • BORIS-Portal für korrekten Stichtag nutzen
  • Flächenberechnung nach DIN 277 durch Architekten
  • Vollständigkeitsprüfung anhand Grundbuch
  • Wiedervorlage für bauliche Änderungen einrichten

„Wir erleben regelmäßig, dass Mandanten erst bei der Jahresabschlusserstellung bemerken, dass eine Fortschreibung hätte erfolgen müssen. Eine systematische Wiedervorlage und die Einbindung des Steuerberaters in Bauvorhaben hilft, solche Versäumnisse zu vermeiden.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wie OnlineBilanz bei der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts unterstützt

Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts erfordert Fachwissen im Bewertungsrecht, Steuerrecht und in der Immobilienbewertung. Gerade für GmbHs mit mehreren Grundstücken oder gemischt genutzten Immobilien ist die korrekte Deklaration komplex. OnlineBilanz verbindet die fachliche Expertise zugelassener Steuerberater mit einer effizienten digitalen Koordination – ohne lange Wartezeiten und zu transparenten Festpreisen.

Leistungsumfang im Rahmen der Steuerberater-Betreuung

  • Prüfung der Erklärungspflicht: Unsere Steuerberater identifizieren anhand der Bilanz und des Anlagevermögens alle grundsteuerpflichtigen Objekte der GmbH
  • Datenbeschaffung und Plausibilisierung: Bodenrichtwerte, Flächenangaben und Gebäudedaten werden recherchiert und auf Plausibilität geprüft
  • Erstellung und Übermittlung via ELSTER: Die Erklärung wird fachgerecht ausgefüllt und elektronisch übermittelt – Sie erhalten die Bestätigung und eine Kopie zur Dokumentation
  • Abstimmung mit Jahresabschluss: Die Grundstücksangaben werden mit der Bilanzierung nach § 266 HGB abgeglichen, sodass keine Widersprüche entstehen
  • Fortschreibungsmanagement: Bei baulichen Änderungen oder Verkäufen erinnern wir an die Fortschreibungspflicht und übernehmen die Erklärung

Festpreis-Modell mit Steuerberater-Qualität

OnlineBilanz bietet die Erstellung der Feststellungserklärung als Teil der Steuerberater-Leistung zu transparenten Festpreisen. Servet Gündogan koordiniert als Büroleiter die Kommunikation zwischen Mandant und Steuerberater-Team, sodass Sie schnell und unkompliziert zu Ihrer rechtskonformen Erklärung kommen.

Digitale Koordination und persönlicher Ansprechpartner

Anders als bei traditionellen Steuerkanzleien erhalten Sie bei OnlineBilanz eine zentrale Anlaufstelle: Servet Gündogan als Büroleiter koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und dem Steuerberater-Team. Unterlagen werden digital ausgetauscht, Rückfragen schnell geklärt – ohne Terminengpässe oder lange Postlaufzeiten. Das Ergebnis: Die Feststellungserklärung wird zügig und fachlich korrekt erstellt, Sie haben Rechtssicherheit und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

„Unsere Mandanten schätzen, dass sie nicht zwischen verschiedenen Ansprechpartnern hin- und herwechseln müssen. Die Grundsteuererklärung, der Jahresabschluss und die laufende steuerliche Beratung kommen aus einer Hand – digital koordiniert, von zugelassenen Steuerberatern fachlich verantwortet.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wer seine GmbH professionell aufstellen möchte, findet mit OnlineBilanz eine moderne Alternative zur klassischen Steuerberatung: Steuerberater-Qualität, digitale Effizienz, transparente Festpreise. Mehr Informationen und direkte Kontaktaufnahme unter www.onlinebilanz.de.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auch in Papierform abgeben?

Nein. Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts muss nach § 228 BewG elektronisch über ELSTER eingereicht werden. Eine Abgabe in Papierform ist nur in begründeten Ausnahmefällen (z. B. Härtefälle) auf Antrag möglich.

Was passiert, wenn sich meine Grundstücksdaten nach der Erstabgabe ändern?

Bei wesentlichen Änderungen (z. B. Neubau, Abriss, Teilung, Nutzungsänderung) sind Sie verpflichtet, eine Änderungserklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt stellt dann einen neuen Grundsteuerwert fest, der zum nächsten Hauptfeststellungszeitpunkt oder anlassbezogen gilt.

Gilt die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auch für Erbbaurechte?

Ja. Erbbaurechte gelten nach § 218 Abs. 1 BewG als wirtschaftliche Einheit und sind ebenfalls grundsteuerpflichtig. Der Erbbauberechtigte ist zur Abgabe der Erklärung verpflichtet, nicht der Erbbauverpflichtete (Grundstückseigentümer).

Wie lange muss ich Unterlagen zur Grundsteuererklärung aufbewahren?

Die Unterlagen zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts sollten mindestens bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist (in der Regel vier Jahre nach Bekanntgabe des Grundsteuerwertbescheids, § 169 AO) aufbewahrt werden. Bei Betriebsvermögen gelten die allgemeinen steuerlichen Aufbewahrungsfristen von zehn Jahren nach § 147 AO.

Muss ich für jedes Grundstück eine separate Erklärung abgeben?

Ja. Für jede wirtschaftliche Einheit im Sinne des § 218 BewG ist eine eigene Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abzugeben. Besitzen Sie mehrere Grundstücke in unterschiedlichen Gemeinden oder mit unterschiedlicher Nutzung, benötigen Sie jeweils eine separate Erklärung.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Bewertungsgesetz (BewG), Abgabenordnung (AO), Grundsteuergesetz (GrStG), Bundesministerium der Finanzen – Grundsteuerreform. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz