Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogEinsicht Jahresabschluss

Einsicht in den Jahresabschluss 2026: Rechte & Pflichten

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss enthält sensible Unternehmensdaten. Doch wer darf tatsächlich Einsicht nehmen? Gesellschafter, Betriebsräte, Banken und sogar Wettbewerber haben unter bestimmten Voraussetzungen Zugriff. Die Adressaten des Jahresabschlusses bei Aktiengesellschaften unterliegen dabei spezifischen Regelungen. Dieser Ratgeber erläutert die gesetzlichen Einsichtsrechte nach HGB und GmbHG und zeigt, welche Ansprüche bestehen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Gesellschafter einer GmbH haben nach § 51a GmbHG ein umfassendes Einsichtsrecht in alle Bücher und Schriften, einschließlich des vollständigen Jahresabschlusses. Bei offenlegungspflichtigen Kapitalgesellschaften kann zudem jede Person den beim Unternehmensregister eingereichten Jahresabschluss einsehen. Betriebsräte, Banken und Gläubiger haben unter bestimmten Voraussetzungen weitere Informationsrechte.

Grundlagen des Einsichtsrechts in den Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zählt zu den sensibelsten Dokumenten eines Unternehmens. Er bildet die wirtschaftliche Lage transparent ab: Vermögen und Schulden, Gewinne und Verluste, Umsätze und Kostenstrukturen.

Die Frage, wer Einsicht in diese Daten nehmen darf, führt in der Praxis regelmäßig zu Konflikten. Gesellschafter wollen die Rentabilität prüfen, Betriebsräte fordern wirtschaftliche Informationen, Banken beurteilen die Bonität und sogar Wettbewerber können unter Umständen Zugang erhalten.

Das deutsche Recht differenziert dabei zwischen verschiedenen Personengruppen und gewährt unterschiedlich weitreichende Einsichtsrechte. Während manche Ansprüche im Gesellschaftsrecht verankert sind, ergeben sich andere aus der handelsrechtlichen Offenlegungspflicht.

§ 51a GmbHG

Einsichtsrecht Gesellschafter

§ 325 HGB

Offenlegungspflicht

§ 131 AktG

Auskunftsrecht Aktionäre

Hinweis

Der Umfang des Einsichtsrechts hängt von der Rechtsform, der Größenklasse und der Beziehung zum Unternehmen ab. Nicht jeder hat Anspruch auf vollständige Unterlagen.

Öffentliche Einsicht durch die Offenlegungspflicht

Der weitreichendste Einsichtsanspruch ergibt sich nicht aus einem individuellen Recht, sondern aus der gesetzlichen Offenlegungspflicht nach § 325 HGB. Alle Kapitalgesellschaften – GmbH, UG, AG – müssen ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister einreichen.

Diese Veröffentlichung macht den Jahresabschluss für jedermann zugänglich. Geschäftspartner, Lieferanten, Kunden, Kreditgeber und Wettbewerber können die Unterlagen jederzeit abrufen – ohne Anmeldung, gegen eine geringe Gebühr.

Achtung

Die Offenlegungsfrist endet 12 Monate nach dem Bilanzstichtag (§ 325 HGB). Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 ist die Frist am 31.12.2026. Bei Verstoß droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Umfang der Offenlegung nach Größenklasse

Der Umfang der öffentlichen Einsicht richtet sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB:

Größenklasse Bilanz GuV Anhang Lagebericht
Kleinstgesellschaft (§ 267a) Vereinfacht Nein Teilweise Nein
Kleine Gesellschaft (§ 267 Abs. 1) Ja Nein Ja Nein
Mittelgroße Gesellschaft (§ 267 Abs. 2) Ja Ja Ja Ja
Große Gesellschaft (§ 267 Abs. 3) Ja Ja Ja Ja

Kleine Kapitalgesellschaften können von Erleichterungen profitieren: Sie müssen die Gewinn- und Verlustrechnung nicht offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Der Anhang kann verkürzt werden (§ 288 HGB).

„Viele Unternehmer unterschätzen die Reichweite der Offenlegungspflicht. Einmal beim Unternehmensregister veröffentlicht, sind die Daten für jeden einsehbar – auch für Wettbewerber. Deshalb sollten die gesetzlichen Erleichterungen gezielt genutzt werden.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Gesellschafter einer GmbH: Umfassendes Einsichtsrecht

Das Einsichtsrecht der Gesellschafter in den Jahresabschluss einer GmbH ist in § 51a GmbHG geregelt. Es zählt zu den stärksten individuellen Einsichtsrechten im deutschen Gesellschaftsrecht.

Gesellschafter haben das Recht, alle Bücher und Schriften der Gesellschaft einzusehen. Das schließt den Jahresabschluss ausdrücklich ein – und zwar in voller Länge: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang und Lagebericht, sofern diese Bestandteile erstellt werden müssen.

Voraussetzungen und Umfang

  • Das Einsichtsrecht besteht unabhängig von der Beteiligungshöhe. Auch Minderheitsgesellschafter können Einsicht verlangen.
  • Es kann durch einen bevollmächtigten Steuerberater oder Rechtsanwalt ausgeübt werden (§ 51a Abs. 2 GmbHG).
  • Die Einsicht umfasst auch Vorjahresabschlüsse und laufende Buchhaltungsunterlagen.
  • Die Gesellschaft muss die Unterlagen am Sitz der Gesellschaft zur Verfügung stellen.
  • Ein Recht auf Übersendung oder Kopien besteht nicht zwingend, kann aber vereinbart werden.

Achtung

Das Einsichtsrecht darf nicht missbraucht werden. Wenn eine Einsicht offensichtlich darauf abzielt, Geschäftsgeheimnisse zu erlangen und an Wettbewerber weiterzugeben, kann die Geschäftsführung die Einsicht verweigern (§ 51a Abs. 2 GmbHG). In der Praxis sind solche Ausnahmen jedoch selten und müssen gerichtlich geprüft werden.

Durchsetzung bei Verweigerung

Verweigert die Geschäftsführung die Einsicht ohne triftigen Grund, kann der Gesellschafter die Einsicht gerichtlich durchsetzen. Das Landgericht kann im Wege der einstweiligen Verfügung die Vorlage anordnen.

  • Einsichtsverlangen schriftlich an die Geschäftsführung richten
  • Konkrete Unterlagen benennen (z. B. Jahresabschluss 2025)
  • Angemessene Frist setzen (10-14 Werktage)
  • Bei Verweigerung: Anwalt einschalten und gerichtlich durchsetzen

Aktionäre einer AG: Eingeschränktes Einsichtsrecht

Bei einer Aktiengesellschaft ist das Einsichtsrecht der Aktionäre weniger weitreichend als bei der GmbH. Der Vorstand stellt den Jahresabschluss auf, der Aufsichtsrat prüft ihn, und die Hauptversammlung beschließt über die Feststellung (§ 172 AktG).

Aktionäre haben nach § 131 AktG lediglich ein Auskunftsrecht in der Hauptversammlung. Sie können dort Fragen zu Tagesordnungspunkten stellen, die den Jahresabschluss betreffen.

Grenzen des Auskunftsrechts

Der Vorstand kann die Auskunft verweigern, wenn durch sie der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen ein nicht unerheblicher Nachteil entstehen würde (§ 131 Abs. 3 AktG). Auch Geschäftsgeheimnisse sind geschützt.

Hinweis

Aktionäre haben keinen direkten Einsichtsanspruch in Bücher und Unterlagen. Anders als GmbH-Gesellschafter können sie nicht einfach die Buchhaltung einsehen. Ihr Informationsrecht beschränkt sich auf die Hauptversammlung.

Nach der Hauptversammlung wird der festgestellte Jahresabschluss beim Unternehmensregister offengelegt (§ 325 HGB). Ab diesem Zeitpunkt kann jeder Aktionär – wie auch jeder Dritte – die offengelegten Unterlagen abrufen.

Betriebsrat und Arbeitnehmer: Wirtschaftliche Information

Der Betriebsrat hat nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) umfassende Informationsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Diese schließen auch Informationen zum Jahresabschluss ein.

Nach § 106 BetrVG muss der Arbeitgeber den Betriebsrat in Unternehmen mit mehr als 100 Arbeitnehmern über die wirtschaftliche Lage unterrichten. Dazu gehören auch Bilanzkennzahlen, Umsätze und Ertragslage.

Wirtschaftsausschuss ab 100 Arbeitnehmern

In Unternehmen mit mehr als 100 ständig beschäftigten Arbeitnehmern ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden (§ 106 Abs. 1 BetrVG). Dieser hat das Recht, vom Arbeitgeber rechtzeitig und umfassend über wirtschaftliche Angelegenheiten unterrichtet zu werden.

  • Der Wirtschaftsausschuss kann Einsicht in den Jahresabschluss verlangen.
  • Der Arbeitgeber muss die wirtschaftliche Lage erläutern und Fragen beantworten.
  • Bei Kapitalgesellschaften können auch Bilanzen und Erfolgsrechnungen vorgelegt werden.
  • Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses unterliegen der Schweigepflicht (§ 79 BetrVG).

Achtung

Die Informationspflicht des Arbeitgebers besteht auch dann, wenn der Jahresabschluss noch nicht offengelegt wurde. Der Betriebsrat kann bereits vor der Veröffentlichung Einblick verlangen.

Einzelne Arbeitnehmer haben dagegen kein Einsichtsrecht in den Jahresabschluss. Sie können lediglich über den Betriebsrat oder nach der Offenlegung beim Unternehmensregister Informationen einholen.

Gläubiger und Banken: Vertragliche Vorlagepflichten

Gläubiger und Banken haben grundsätzlich kein gesetzliches Einsichtsrecht in den Jahresabschluss. Sie können jedoch die offengelegten Unterlagen beim Unternehmensregister abrufen.

In der Praxis verlangen Kreditgeber jedoch regelmäßig die Vorlage des vollständigen Jahresabschlusses – einschließlich nicht offenlegungspflichtiger Teile wie der Gewinn- und Verlustrechnung bei kleinen Kapitalgesellschaften.

Vertragliche Auskunftspflichten

Die Vorlage des Jahresabschlusses wird üblicherweise in Kreditverträgen vereinbart. Typische Klauseln verpflichten den Kreditnehmer zur:

  • Jährlichen Vorlage des testierten Jahresabschlusses
  • Vorlage betriebswirtschaftlicher Auswertungen (BWA)
  • Information über wesentliche Verschlechterungen der wirtschaftlichen Lage
  • Vorlage von Planungsrechnungen und Liquiditätsnachweisen

Hinweis

Die Verletzung vertraglicher Vorlagepflichten kann zur außerordentlichen Kündigung des Kreditvertrags führen. Banken nutzen diese Klauseln, um die Bonität laufend zu überwachen.

Sonstige Gläubiger

Lieferanten, Vermieter oder sonstige Vertragspartner haben nur dann Anspruch auf Einsicht, wenn dies vertraglich vereinbart wurde. In der Praxis fordern größere Lieferanten bei Neukunden regelmäßig die Vorlage von Bilanzen oder Bonitätsauskünften.

Ohne vertragliche Grundlage müssen sich Gläubiger mit den beim Unternehmensregister offengelegten Informationen begnügen oder auf kostenpflichtige Wirtschaftsauskünfte (z. B. Creditreform, Dun & Bradstreet) zurückgreifen.

Wettbewerber und Dritte: Zugang über Offenlegung

Wettbewerber haben grundsätzlich kein individuelles Einsichtsrecht. Sie können jedoch die beim Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüsse abrufen – genau wie jede andere Person.

Diese Transparenz ist ausdrücklich vom Gesetzgeber gewollt. Die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB dient dem Gläubigerschutz und der Markttransparenz. Wettbewerber nutzen diese Daten zur Marktbeobachtung und Wettbewerbsanalyse.

Schutz vor übermäßiger Transparenz

Um sensible Geschäftsinformationen zu schützen, sieht das Gesetz verschiedene Erleichterungen vor:

Kleine Kapitalgesellschaften

Müssen die Gewinn- und Verlustrechnung nicht offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Wettbewerber erhalten dadurch keine Einblicke in Umsätze und Kostenstrukturen.

Kleinstgesellschaften

Können von weiteren Erleichterungen profitieren und eine stark verkürzte Bilanz einreichen (§ 326 Abs. 2 HGB).

Achtung

Eine vollständige Geheimhaltung des Jahresabschlusses ist bei Kapitalgesellschaften nicht möglich. Wer absolute Vertraulichkeit wünscht, sollte eine andere Rechtsform (z. B. GbR, OHG, KG) wählen – soweit dies mit der Haftungsbeschränkung vereinbar ist.

Datenabruf beim Unternehmensregister

Der Abruf von Jahresabschlüssen beim Unternehmensregister erfolgt elektronisch. Die Kosten betragen je nach Dokumentenart zwischen 4,50 und 9,00 Euro. Wettbewerber können so systematisch Branchendaten sammeln.

Auch kommerzielle Anbieter wie Creditreform, Hoppenstedt oder North Data werten die öffentlich zugänglichen Jahresabschlüsse aus und bieten Bonitätsauskünfte oder Unternehmensprofile an.

Durchsetzung und Verweigerung von Einsichtsrechten

Einsichtsrechte sind nur dann wirksam, wenn sie auch durchgesetzt werden können. Das Gesetz sieht verschiedene Mechanismen vor, um berechtigte Ansprüche zu sichern.

Durchsetzung bei Gesellschaftern

Verweigert die Geschäftsführung einer GmbH einem Gesellschafter die Einsicht in den Jahresabschluss, kann dieser den Anspruch gerichtlich durchsetzen:

  1. Schriftliches Einsichtsverlangen mit konkreter Bezeichnung der Unterlagen
  2. Fristsetzung (10-14 Werktage)
  3. Bei Verweigerung: Klage beim zuständigen Landgericht auf Einsichtsgewährung
  4. Gegebenenfalls einstweilige Verfügung bei Dringlichkeit

Die Beweislast für das Vorliegen von Missbrauchsgründen (§ 51a Abs. 2 GmbHG) trägt die Gesellschaft. Sie muss darlegen, dass die Einsicht dem Unternehmen schaden würde.

Grenzen des Einsichtsrechts

Das Einsichtsrecht kann unter engen Voraussetzungen eingeschränkt werden:

Grund Rechtsgrundlage Voraussetzung
Missbrauch / Wettbewerb § 51a Abs. 2 GmbHG Konkrete Anhaltspunkte für Weitergabe an Dritte
Geschäftsgeheimnis § 131 Abs. 3 AktG (bei AG) Erheblicher Nachteil für Gesellschaft
Treuepflichtverletzung Allg. Gesellschaftsrecht Offensichtlich schädigende Absicht

„In der Praxis scheitern Verweigerungen meist daran, dass die Geschäftsführung den Missbrauch nicht konkret belegen kann. Pauschale Behauptungen reichen nicht aus. Das Einsichtsrecht ist ein starkes Gesellschafterrecht.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Verschwiegenheitspflicht

Wer Einsicht in sensible Unternehmensdaten erhält, trifft eine Verschwiegenheitspflicht. Gesellschafter dürfen die Informationen nicht unbefugt weitergeben. Bei Verstoß drohen Schadensersatzansprüche.

  • Einsichtsrechte schriftlich geltend machen
  • Konkrete Unterlagen und Zeiträume benennen
  • Angemessene Frist setzen (10-14 Tage)
  • Bei Verweigerung rechtlichen Rat einholen
  • Verschwiegenheitspflicht gegenüber Dritten beachten

Häufig gestellte Fragen

Wer darf in den Jahresabschluss einer GmbH Einsicht nehmen?

Gesellschafter einer GmbH haben nach § 51a GmbHG ein umfassendes Einsichtsrecht in alle Bücher und Schriften der Gesellschaft, einschließlich des vollständigen Jahresabschlusses. Darüber hinaus kann jede Person die beim Unternehmensregister offengelegten Unterlagen abrufen. Der Betriebsrat hat nach § 106 BetrVG Informationsrechte über die wirtschaftliche Lage. Banken und Gläubiger können Einsicht verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.

Kann ein Minderheitsgesellschafter den Jahresabschluss einsehen?

Ja. Das Einsichtsrecht nach § 51a GmbHG steht jedem Gesellschafter zu – unabhängig von der Höhe seiner Beteiligung. Auch ein Gesellschafter mit einem geringen Geschäftsanteil kann die vollständigen Unterlagen einsehen, einschließlich Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht. Die Geschäftsführung darf die Einsicht nur unter sehr engen Voraussetzungen verweigern, etwa bei offensichtlichem Missbrauch.

Müssen kleine GmbHs die Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen?

Nein. Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB müssen nach § 326 Abs. 1 HGB die Gewinn- und Verlustrechnung nicht beim Unternehmensregister offenlegen. Sie müssen lediglich die Bilanz und den Anhang einreichen. Dies schützt sensible Umsatz- und Kostendaten vor dem Zugriff durch Wettbewerber. Gesellschafter haben jedoch unabhängig davon nach § 51a GmbHG Anspruch auf die vollständige GuV.

Kann die Geschäftsführung einem Gesellschafter die Einsicht verweigern?

Nur unter sehr engen Voraussetzungen. Nach § 51a Abs. 2 GmbHG kann die Einsicht verweigert werden, wenn zu befürchten ist, dass der Gesellschafter die Informationen missbraucht und der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen erheblichen Schaden zufügt. Die Beweislast trägt die Gesellschaft. Pauschale Behauptungen reichen nicht aus. In der Praxis ist eine Verweigerung selten erfolgreich.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 51a GmbHG – Einsichtsrecht Gesellschafter, § 131 AktG – Auskunftsrecht Aktionäre, § 106 BetrVG – Wirtschaftsausschuss. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater