Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

12–17 Minuten


OnlineBilanzBlogBetriebsrat Einsicht Jahresabschluss

Betriebsrat Einsicht Jahresabschluss 2026 – Rechte & Pflichten

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Betriebsrat verfügt über Informationsrechte zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens – doch nicht jeder Betriebsrat darf den vollständigen Jahresabschluss einsehen. Maßgeblich sind hierbei die Unternehmensgröße und die Vorgaben des § 106 BetrVG. Das Betriebsrat Einsichtsrecht Jahresabschluss ist dabei klar geregelt und definiert, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen und wo die Grenzen dieser Rechte liegen. Ob ein Unternehmen überhaupt zur Prüfung verpflichtet ist, richtet sich nach den gesetzlichen Größenkriterien – die Prüfungspflicht Jahresabschluss hängt von Schwellenwerten ab, die auch für die Reichweite der Betriebsratsrechte relevant sein können. Bei Aktiengesellschaften gelten besondere Anforderungen, da der Jahresabschluss der AG verschiedene Adressaten bedient und spezifischen Offenlegungspflichten unterliegt.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Betriebsrat hat nach § 106 BetrVG Anspruch auf Informationen zur wirtschaftlichen Lage. Der vollständige Jahresabschluss muss ihm jedoch nicht automatisch vorgelegt werden. Ab 100 Arbeitnehmern hat der Wirtschaftsausschuss nach § 108 BetrVG weitergehende Einsichtsrechte in Jahresabschluss und Bilanzen.

Rechtliche Grundlagen der Betriebsratsinformation

Das Einsichtsrecht des Betriebsrats in wirtschaftliche Unterlagen ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Die zentralen Vorschriften finden sich in den §§ 106 bis 110 BetrVG.

Das BetrVG unterscheidet grundsätzlich zwischen dem allgemeinen Betriebsrat und dem Wirtschaftsausschuss. Diese Differenzierung ist entscheidend für den Umfang der Informationsrechte.

Während der Betriebsrat nach § 106 BetrVG ein allgemeines Recht auf Unterrichtung über wirtschaftliche Angelegenheiten hat, stehen dem Wirtschaftsausschuss nach § 108 BetrVG weitergehende Rechte zu.

Hinweis

Das Informationsrecht des Betriebsrats dient dem Zweck, die Arbeitnehmervertretung in die Lage zu versetzen, ihre gesetzlichen Aufgaben wahrzunehmen. Es ist kein Selbstzweck, sondern funktional begrenzt.

§ 106

BetrVG allgemeine Information

§ 108

BetrVG Wirtschaftsausschuss

100

Mitarbeiter für Wirtschaftsausschuss

Informationsrechte des allgemeinen Betriebsrats

Nach § 106 Abs. 1 BetrVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Betriebsrat über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu informieren.

Das Informationsrecht bezieht sich auf Angelegenheiten, die die Interessen der Arbeitnehmer unmittelbar berühren. Dazu gehören insbesondere Personalplanung, Betriebsänderungen und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens.

Umfang der Informationspflicht

Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend unterrichten. Die Informationen müssen so aufbereitet sein, dass der Betriebsrat seine Aufgaben wahrnehmen kann.

  • Wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens
  • Produktions- und Absatzlage
  • Investitionsvorhaben und deren Auswirkungen auf die Beschäftigung
  • Geplante Rationalisierungsmaßnahmen
  • Änderungen der Betriebsorganisation
  • Auswirkungen auf die Arbeitnehmer und ihre Beschäftigungssituation

Achtung

Wichtig: Das allgemeine Informationsrecht nach § 106 BetrVG begründet noch keinen automatischen Anspruch auf Vorlage des vollständigen Jahresabschlusses. Der Umfang richtet sich nach dem konkreten Informationsbedarf.

Der Wirtschaftsausschuss und seine erweiterten Rechte

In Unternehmen mit in der Regel mehr als 100 ständigen Arbeitnehmern ist nach § 106 Abs. 1 BetrVG ein Wirtschaftsausschuss zu bilden. Dieser hat deutlich weitergehende Informationsrechte als der allgemeine Betriebsrat.

Der Wirtschaftsausschuss besteht aus mindestens drei, höchstens sieben Mitgliedern und wird vom Betriebsrat aus dessen Mitte gewählt. Er hat die Aufgabe, wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehmer zu beraten und den Betriebsrat zu unterrichten.

Zusammensetzung und Bildung

Unternehmensgröße Mitgliederzahl Wirtschaftsausschuss Rechtsgrundlage
Bis 100 Arbeitnehmer Kein Wirtschaftsausschuss erforderlich § 106 Abs. 1 BetrVG
101–300 Arbeitnehmer Mindestens 3 Mitglieder § 107 Abs. 1 BetrVG
301–600 Arbeitnehmer Mindestens 4 Mitglieder § 107 Abs. 1 BetrVG
Über 600 Arbeitnehmer Bis zu 7 Mitglieder möglich § 107 Abs. 1 BetrVG

Informationsrechte nach § 108 BetrVG

Nach § 108 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber den Wirtschaftsausschuss rechtzeitig und umfassend über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens zu unterrichten, soweit dadurch nicht die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gefährdet werden.

  • Vorlage des Jahresabschlusses mit Bilanz, GuV und Anhang
  • Erläuterung der wirtschaftlichen Lage anhand der Unterlagen
  • Informationen über Produktions- und Investitionsprogramme
  • Rationalisierungsvorhaben und deren Auswirkungen
  • Betriebsänderungen im Sinne des § 111 BetrVG
  • Geschäftliche Entwicklung und Zukunftsplanung

„Der Wirtschaftsausschuss ist das zentrale Gremium für die wirtschaftliche Mitbestimmung. Arbeitgeber sollten die Zusammenarbeit proaktiv gestalten und die Informationspflichten ernst nehmen – das schafft Vertrauen und vermeidet rechtliche Auseinandersetzungen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Einsicht in den Jahresabschluss – wer darf was einsehen?

Die Frage, ob und in welchem Umfang der Betriebsrat den Jahresabschluss einsehen darf, hängt maßgeblich davon ab, ob ein Wirtschaftsausschuss besteht.

Unternehmen ohne Wirtschaftsausschuss (unter 100 Arbeitnehmer)

In Unternehmen ohne Wirtschaftsausschuss besteht kein automatischer Anspruch auf Vorlage des vollständigen Jahresabschlusses. Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat jedoch die wirtschaftliche Lage anhand geeigneter Informationen erläutern.

Dies kann durch zusammengefasste Darstellungen, Auszüge oder mündliche Erläuterungen geschehen. Entscheidend ist, dass der Betriebsrat in die Lage versetzt wird, seine Aufgaben wahrzunehmen.

Unternehmen mit Wirtschaftsausschuss (ab 100 Arbeitnehmer)

Nach § 108 Abs. 3 BetrVG ist der Unternehmer verpflichtet, dem Wirtschaftsausschuss den Jahresabschluss vorzulegen und zu erläutern. Dies umfasst bei Kapitalgesellschaften:

  • Bilanz nach § 266 HGB
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB
  • Anhang nach § 284 HGB
  • Bei mittelgroßen und großen Gesellschaften: Lagebericht nach § 289 HGB
  • Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (sofern prüfungspflichtig)

Allgemeiner Betriebsrat

Hat ein allgemeines Informationsrecht nach § 106 BetrVG, aber keinen automatischen Anspruch auf den vollständigen Jahresabschluss. Informationen müssen ausreichen, um Arbeitnehmerinteressen zu vertreten.

Wirtschaftsausschuss

Hat nach § 108 BetrVG einen konkreten Anspruch auf Vorlage und Erläuterung des vollständigen Jahresabschlusses inklusive aller Pflichtbestandteile. Dies gilt ab 100 Arbeitnehmern.

Hinweis

Die Vorlage des Jahresabschlusses an den Wirtschaftsausschuss muss rechtzeitig erfolgen. In der Praxis bedeutet dies: nach Aufstellung durch den Geschäftsführer und vor der Feststellung durch die Gesellschafter.

Vertrauliche Informationen und Betriebsgeheimnisse

Auch wenn ein Informationsanspruch besteht, sind Arbeitgeber nicht verpflichtet, alle Informationen offenzulegen. Das BetrVG schützt Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.

Nach § 108 Abs. 2 Satz 1 BetrVG ist der Unternehmer zur Unterrichtung verpflichtet, soweit dadurch nicht die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gefährdet werden. Diese Einschränkung gilt auch für den Wirtschaftsausschuss.

Was sind schützenswerte Informationen?

  • Detaillierte Kalkulationen und Preisgestaltung gegenüber Kunden
  • Strategische Planungen, die noch nicht beschlossen oder umgesetzt wurden
  • Informationen über laufende Verhandlungen mit Geschäftspartnern
  • Technische Verfahren und Entwicklungen (Know-how)
  • Individuelle Gehaltsinformationen von Führungskräften oder einzelnen Mitarbeitern
  • Kundenspezifische Daten und Auftragsdetails

Schweigepflicht der Betriebsratsmitglieder

Betriebsratsmitglieder unterliegen nach § 79 BetrVG einer gesetzlichen Schweigepflicht. Sie dürfen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht unbefugt offenbaren oder verwerten.

Diese Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung der Amtszeit. Bei Verstößen drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen bis zur Abberufung sowie strafrechtliche Sanktionen nach § 120 BetrVG.

Achtung

Vorsicht bei pauschaler Verweigerung: Die Berufung auf Geschäftsgeheimnisse darf nicht dazu missbraucht werden, legitime Informationsansprüche dauerhaft zu blockieren. Im Streitfall prüft das Arbeitsgericht die Berechtigung.

Geheimhaltungsbedürftig

  • Kundenlisten mit Konditionen
  • Strategische Akquisitionspläne
  • Laufende Vertragsverhandlungen

Eingeschränkt mitteilungspflichtig

  • Einzelne Vergütungsbestandteile
  • Detaillierte Produktkalkulationen
  • Innovationsprojekte in Entwicklung

Uneingeschränkt mitteilungspflichtig

  • Bilanzsumme und Jahresergebnis
  • Mitarbeiteranzahl und -struktur
  • Beschlossene Investitionsvorhaben

Pflichten des Arbeitgebers bei der Information

Arbeitgeber tragen aktive Informationspflichten gegenüber Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss. Diese Pflichten sind nicht nur formaler Natur, sondern gesetzlich konkretisiert.

Rechtzeitige und umfassende Unterrichtung

Nach § 108 Abs. 1 BetrVG hat der Unternehmer den Wirtschaftsausschuss rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und die erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

Rechtzeitig bedeutet: Der Wirtschaftsausschuss muss so früh informiert werden, dass er noch auf Entscheidungen Einfluss nehmen kann. Eine nachträgliche Information ist in der Regel unzureichend.

Form und Aufbereitung der Informationen

Die Informationen müssen für die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses verständlich und nachvollziehbar aufbereitet sein. Reine Zahlenkolonnen ohne Erläuterungen genügen nicht.

  • Vorlage des Jahresabschlusses mit allen Pflichtbestandteilen
  • Mündliche oder schriftliche Erläuterung der wirtschaftlichen Lage
  • Beantwortung von Nachfragen des Wirtschaftsausschusses
  • Regelmäßige Sitzungen (mindestens einmal pro Quartal empfohlen)
  • Dokumentation der übergebenen Unterlagen
  • Frühzeitige Information bei geplanten Änderungen

Beratung mit dem Wirtschaftsausschuss

Nach § 108 Abs. 1 BetrVG hat der Unternehmer nicht nur zu informieren, sondern auch zu beraten. Der Wirtschaftsausschuss soll Gelegenheit haben, zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten Stellung zu nehmen.

Diese Beratung ist keine Mitbestimmung im eigentlichen Sinne. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Empfehlungen zu folgen. Die Beratung dient jedoch der Transparenz und kann Konflikte vermeiden.

„Eine offene und proaktive Informationspolitik zahlt sich aus. Wer den Wirtschaftsausschuss frühzeitig einbindet, schafft Verständnis für unternehmerische Entscheidungen und beugt Misstrauen vor. Das kostet anfangs Zeit, spart aber langfristig Nerven.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Grenzen des Einsichtsrechts und Durchsetzung

Das Einsichtsrecht des Betriebsrats ist zwar gesetzlich verankert, aber nicht unbegrenzt. Es gibt klare Grenzen – sowohl inhaltlich als auch verfahrensrechtlich.

Funktionale Begrenzung

Der Informationsanspruch ist funktional begrenzt: Er besteht nur, soweit die Informationen erforderlich sind, damit der Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben wahrnehmen kann.

Informationen, die keinen Bezug zu den Arbeitnehmern oder ihren Beschäftigungsbedingungen haben, müssen nicht offengelegt werden. Dies betrifft etwa rein gesellschaftsrechtliche Vorgänge ohne Auswirkungen auf die Belegschaft.

Konzernstrukturen und verbundene Unternehmen

In Konzernen oder Unternehmensverbünden gelten besondere Regelungen. Nach § 110 BetrVG hat der Wirtschaftsausschuss auch Anspruch auf Informationen über das Konzernunternehmen, soweit sie für die Tochtergesellschaft von Bedeutung sind.

Der konzernweite Jahresabschluss (Konzernabschluss) muss jedoch nur vorgelegt werden, wenn er für die wirtschaftliche Beurteilung der eigenen Gesellschaft relevant ist.

Durchsetzung bei Informationsverweigerung

Verweigert der Arbeitgeber die Information, kann der Betriebsrat oder der Wirtschaftsausschuss ein Beschlussverfahren nach § 2a ArbGG beim Arbeitsgericht einleiten.

Das Gericht prüft dann, ob ein Informationsanspruch besteht und ob die Verweigerung berechtigt war. Im Streitfall trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen schützenswerter Geschäftsgeheimnisse.

Situation Informationsumfang Rechtsfolge bei Verweigerung
Kein Wirtschaftsausschuss Allgemeine Information nach § 106 BetrVG Beschlussverfahren möglich
Wirtschaftsausschuss vorhanden Vollständiger Jahresabschluss nach § 108 BetrVG Gerichtliche Durchsetzung
Geschäftsgeheimnis betroffen Eingeschränkte Information zulässig Einzelfallprüfung durch Arbeitsgericht
Konzernstruktur Zusätzlich Konzerninfos nach § 110 BetrVG Anspruch auf relevante Konzerndaten

Achtung

Wichtig: Eine pauschale Verweigerung ohne Begründung ist rechtswidrig. Arbeitgeber sollten bei Zweifeln rechtlichen Rat einholen, statt Informationen pauschal zu verweigern.

Empfehlungen für die Praxis

Die rechtssichere Handhabung des Informationsrechts erfordert klare Prozesse und eine transparente Kommunikation. Folgende Empfehlungen haben sich in der Praxis bewährt.

Strukturierte Informationspraxis etablieren

Legen Sie feste Termine für die Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses fest. Empfohlen wird mindestens eine vierteljährliche Sitzung, in der die wirtschaftliche Entwicklung besprochen wird.

Der Jahresabschluss sollte nach seiner Aufstellung zeitnah vorgelegt werden – idealerweise innerhalb von vier Wochen nach der Aufstellung durch die Geschäftsführung.

  • Feste Termine für Wirtschaftsausschuss-Sitzungen vereinbaren
  • Jahresabschluss nach Aufstellung zeitnah vorlegen (vor Feststellung)
  • Verständliche Erläuterungen und Kommentierungen beifügen
  • Protokolle der Sitzungen führen und archivieren
  • Ansprechpartner für Nachfragen benennen
  • Schulungen für Wirtschaftsausschuss-Mitglieder anbieten

Vertraulichkeit und Datenschutz sicherstellen

Weisen Sie die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses ausdrücklich auf ihre Schweigepflicht nach § 79 BetrVG hin. Dies kann durch eine schriftliche Verpflichtungserklärung dokumentiert werden.

Personenbezogene Daten, insbesondere individuelle Gehaltsinformationen, sollten anonymisiert oder aggregiert dargestellt werden, soweit dies für das Verständnis der wirtschaftlichen Lage ausreicht.

Konfliktprävention durch Transparenz

Viele Konflikte entstehen durch Missverständnisse oder gefühlte Informationsdefizite. Eine offene Kommunikationskultur kann hier präventiv wirken.

  • Erläutern Sie proaktiv, warum bestimmte Informationen nicht weitergegeben werden können
  • Bieten Sie alternative Darstellungsformen an (z.B. aggregierte Kennzahlen statt Einzelpositionen)
  • Nehmen Sie Nachfragen ernst und beantworten Sie diese zeitnah
  • Dokumentieren Sie, welche Unterlagen wann übergeben wurden
  • Klären Sie im Vorfeld, welche Informationen der Wirtschaftsausschuss konkret benötigt

Rechtliche Beratung bei Unsicherheiten

Bei komplexen Sachverhalten oder Unsicherheiten über den Umfang der Informationspflicht sollten Sie rechtzeitig fachkundigen Rat einholen – sowohl von Steuerberatern als auch von Fachanwälten für Arbeitsrecht.

Hinweis

Eine gut vorbereitete Wirtschaftsausschuss-Sitzung kostet zwar Zeit, zahlt sich aber durch weniger Konflikte und eine konstruktive Zusammenarbeit aus. Investieren Sie in die Aufbereitung der Informationen – das signalisiert Wertschätzung.

Checkliste: Vorlage des Jahresabschlusses

Prüfpunkt Erforderlich bei Bemerkung
Bildung Wirtschaftsausschuss Ab 100 Arbeitnehmern § 106 Abs. 1 BetrVG
Vorlage Jahresabschluss Wirtschaftsausschuss vorhanden Nach Aufstellung, vor Feststellung
Erläuterung mündlich/schriftlich Bei Vorlage des Jahresabschlusses Verständliche Aufbereitung erforderlich
Prüfungsbericht vorlegen Bei Prüfungspflicht Sofern keine Geschäftsgeheimnisse betroffen
Konzernabschluss vorlegen Bei Konzernzugehörigkeit Nur bei Relevanz für eigene Gesellschaft
Schweigepflicht dokumentieren Vor Informationsweitergabe Schriftliche Verpflichtung empfohlen

„Die Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsausschuss ist keine lästige Pflicht, sondern eine Chance. Ein gut informierter Betriebsrat kann als Multiplikator für die Belegschaft wirken und Verständnis für schwierige unternehmerische Entscheidungen schaffen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Muss ich dem Betriebsrat meinen Jahresabschluss vorlegen?

Das hängt von der Unternehmensgröße ab. In Unternehmen mit mehr als 100 Arbeitnehmern muss nach § 108 Abs. 3 BetrVG dem Wirtschaftsausschuss der Jahresabschluss vorgelegt und erläutert werden. In kleineren Unternehmen ohne Wirtschaftsausschuss besteht kein automatischer Anspruch auf Vorlage des vollständigen Jahresabschlusses, jedoch ein allgemeines Informationsrecht nach § 106 BetrVG.

Welche Informationen muss ich dem Wirtschaftsausschuss geben?

Der Wirtschaftsausschuss hat nach § 108 BetrVG Anspruch auf umfassende Unterrichtung über wirtschaftliche Angelegenheiten. Dazu gehören der vollständige Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang), bei mittelgroßen und großen Gesellschaften auch der Lagebericht, sowie Informationen über Produktionsprogramme, Investitionsvorhaben, Rationalisierungsmaßnahmen und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens.

Kann ich mich auf Geschäftsgeheimnisse berufen und Informationen verweigern?

Ja, aber nur in begründeten Einzelfällen. Nach § 108 Abs. 2 BetrVG dürfen Informationen verweigert werden, soweit dadurch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gefährdet werden. Dies betrifft etwa detaillierte Kalkulationen, strategische Planungen oder laufende Verhandlungen. Eine pauschale Verweigerung ohne konkrete Begründung ist jedoch unzulässig und kann gerichtlich überprüft werden.

Was passiert, wenn ich die Informationspflicht verletze?

Der Betriebsrat oder Wirtschaftsausschuss kann ein Beschlussverfahren nach § 2a ArbGG beim Arbeitsgericht einleiten. Das Gericht kann Sie dann zur Vorlage der Unterlagen verpflichten. Bei wiederholter oder grober Pflichtverletzung sind zudem arbeitsrechtliche Konsequenzen möglich. Eine systematische Informationsverweigerung kann das Betriebsklima erheblich belasten.

Wann muss der Jahresabschluss dem Wirtschaftsausschuss vorgelegt werden?

Der Jahresabschluss sollte nach seiner Aufstellung durch die Geschäftsführung und vor der Feststellung durch die Gesellschafter vorgelegt werden. In der Praxis bedeutet dies: innerhalb von vier Wochen nach Aufstellung. Eine rechtzeitige Vorlage ist wichtig, damit der Wirtschaftsausschuss noch Gelegenheit zur Stellungnahme hat.

Unterliegen Betriebsratsmitglieder einer Schweigepflicht?

Ja. Nach § 79 BetrVG sind alle Betriebsratsmitglieder verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht unbefugt zu offenbaren oder zu verwerten. Diese Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung der Amtszeit. Bei Verstößen drohen arbeitsrechtliche Sanktionen bis zur Abberufung sowie strafrechtliche Konsequenzen nach § 120 BetrVG.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), Handelsgesetzbuch (HGB), OnlineBilanz.de – Jahresabschluss erstellen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater