Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

15–22 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanzgliederung GmbH & Co. KG

Bilanzgliederung GmbH & Co. KG 2026 – HGB-Aufbau

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die GmbH & Co. KG ist eine Personengesellschaft mit besonderen Pflichten bei der Bilanzgliederung. Als Kommanditgesellschaft, deren Komplementärin eine GmbH ist, unterliegt sie den Vorschriften des § 264a HGB und muss ihre Bilanz nach § 266 HGB wie eine Kapitalgesellschaft gliedern – demselben Schema, das etwa auch für das Gliederungsschema der Aktiengesellschaft nach § 266 HGB maßgeblich ist. Dieser Artikel erklärt Aufbau, Eigenkapitalausweis, Größenklassen und Offenlegungsfristen für Jahresabschlüsse 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die GmbH & Co. KG muss als Personengesellschaft nach § 264a HGB ihre Bilanz wie eine Kapitalgesellschaft nach § 266 HGB gliedern. Dabei gelten Besonderheiten beim Eigenkapitalausweis, da Komplementär- und Kommanditistenbeteiligungen getrennt auszuweisen sind. Je nach Größenklasse (§ 267 HGB) bestehen Erleichterungen bei Gliederungstiefe, Anhang und Offenlegung.

Was ist eine GmbH & Co. KG und welche Besonderheiten ergeben sich für die Bilanzierung?

Die GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft (KG) im Sinne der §§ 161 ff. HGB, bei der anstelle einer natürlichen Person eine GmbH die Rolle des persönlich haftenden Gesellschafters (Komplementär) übernimmt. Die übrigen Gesellschafter sind Kommanditisten mit beschränkter Haftung. Diese Rechtsform kombiniert die Haftungsbeschränkung der GmbH mit der steuerlichen Transparenz der Personengesellschaft.

Für die Bilanzierung bedeutet das: Die GmbH & Co. KG ist grundsätzlich als Personengesellschaft zu behandeln, unterliegt aber dennoch den Rechnungslegungsvorschriften des HGB. Entscheidend ist die Größenklasse nach § 267 HGB, die bestimmt, welche Gliederungs- und Offenlegungspflichten greifen. Die Komplementär-GmbH selbst erstellt einen eigenen Jahresabschluss nach Kapitalgesellschaftsrecht.

Praxis-Hinweis zur Rechtsform

Die GmbH & Co. KG vereint zivilrechtliche Haftungsbeschränkung mit steuerlicher Transparenz. Für die Bilanzgliederung sind die §§ 264 ff. HGB maßgeblich, sofern die KG als Kapitalgesellschaft & Co. im Sinne des § 264a HGB gilt — etwa bei fehlender natürlicher Person als persönlich haftendem Gesellschafter. Damit gelten für sie strengere Gliederungsvorschriften als etwa für ein Einzelunternehmen, wo die Bilanzgliederung nach HGB deutlich weniger formale Anforderungen stellt.

Abgrenzung: Wann gilt § 264a HGB?

Nach § 264a HGB gelten die Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften auch für offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften, wenn kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist. Bei der klassischen GmbH & Co. KG ist die GmbH Komplementär, sodass § 264a HGB greift. Die KG muss dann wie eine Kapitalgesellschaft bilanzieren — inklusive Anhang, ggf. Lagebericht und Offenlegung im Unternehmensregister.

Welche Rechtsgrundlagen regeln die Bilanzgliederung für die GmbH & Co. KG?

Die Bilanzgliederung der GmbH & Co. KG richtet sich nach den §§ 266, 264a HGB. § 264a HGB erklärt die Vorschriften über die Rechnungslegung und Prüfung für Kapitalgesellschaften auf Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftendem Gesellschafter für anwendbar. § 266 HGB enthält das verbindliche Gliederungsschema für die Bilanz von Kapitalgesellschaften – dasselbe Schema, das auch der gesetzlichen Bilanzgliederung einer GmbH zugrunde liegt.

Rechtsgrundlage Regelungsgegenstand Relevanz GmbH & Co. KG
§ 264a HGB Anwendung Kapitalgesellschaftsrecht auf Personenhandelsgesellschaften Grundnorm: GmbH & Co. KG = Quasi-Kapitalgesellschaft
§ 266 HGB Gliederungsschema Bilanz Verbindliches Aktivseite- und Passivseite-Schema
§ 267 HGB Größenklassen Bestimmt Umfang (Erleichterungen, Prüfungspflicht)
§ 264 Abs. 1 HGB Pflicht zu Bilanz, GuV, Anhang Jahresabschluss = 3 Bestandteile
§ 289 HGB Lagebericht Mittelgroße/große KG
§ 325 HGB Offenlegung Unternehmensregister Frist: 12 Monate nach Bilanzstichtag

Zusätzlich sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und die allgemeinen Ansatz- und Bewertungsvorschriften der §§ 238 ff. HGB zu beachten. Bei kapitalmarktorientierten oder prüfungspflichtigen Gesellschaften gelten erweiterte Anforderungen (z. B. § 264 Abs. 3, § 316 HGB).

„In der Praxis führt § 264a HGB dazu, dass GmbH & Co. KG-Mandate dieselben Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten haben wie GmbH-Mandate. Gerade beim Eigenkapitalausweis ergeben sich aber Besonderheiten, da Kommanditkapital und Komplementärkapital getrennt ausgewiesen werden müssen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie ist die Bilanz einer GmbH & Co. KG nach § 266 HGB gegliedert?

§ 266 HGB schreibt eine zweigliedrige Bilanz vor: Aktivseite (Vermögensverwendung) und Passivseite (Mittelherkunft). Beide Seiten sind nach absteigender Liquidität bzw. Fristigkeit strukturiert. Die Bilanz muss in Kontoform aufgestellt werden; die Positionen sind mit römischen und arabischen Ziffern durchnummeriert.

Aktivseite: Vermögensgegenstände

A. Anlagevermögen

  • I. Immaterielle Vermögensgegenstände (z. B. Lizenzen, Geschäfts­wert)
  • II. Sachanlagen (Grundstücke, Maschinen, BGA)
  • III. Finanzanlagen (Beteiligungen, Wertpapiere des AV)

B. Umlaufvermögen

  • I. Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige/fertige Erzeugnisse)
  • II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
  • III. Wertpapiere
  • IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Zusätzlich sind auf der Aktivseite C. Rechnungsabgrenzungsposten und D. Aktive latente Steuern (falls vorhanden) sowie E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) auszuweisen.

Passivseite: Eigenkapital und Schulden

Die Passivseite gliedert sich in Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Besonderheit bei der GmbH & Co. KG: Das Eigenkapital ist nach Gesellschaftergruppen zu untergliedern — Komplementärkapital (festes Kapitalkonto der GmbH) und Kommanditkapital (Kapitalkonten I und II der Kommanditisten).

  1. A. Eigenkapital – Kapitalanteile persönlich haftender Gesellschafter und Kommanditisten, inkl. Rücklagen und Gewinnvortrag/Verlustvortrag
  2. B. Rückstellungen – z. B. Pensionsrückstellungen, Steuerrückstellungen, sonstige Rückstellungen (§ 249 HGB)
  3. C. Verbindlichkeiten – nach Fristigkeit und Art (z. B. gegenüber Kreditinstituten, aus Lieferungen und Leistungen)
  4. D. Rechnungsabgrenzungsposten (passiv)
  5. E. Passive latente Steuern (falls aktivische latente Steuern nicht ausreichen oder nicht gebildet werden)

Achtung: Eigenkapitalausweis bei negativem Kapitalkonto

Negative Kapitalkonten von Kommanditisten sind auf der Aktivseite offen abzusetzen (§ 268 Abs. 3 HGB). Ein Ausweis auf der Passivseite mit negativem Vorzeichen ist unzulässig. Bei Überschuldung der KG ist zudem § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB i. V. m. § 268 Abs. 3 HGB zu beachten.

Welche Besonderheiten gelten beim Eigenkapitalausweis der GmbH & Co. KG?

Der Eigenkapitalausweis bei der GmbH & Co. KG folgt nicht dem starren Schema des § 266 Abs. 3 A. HGB (gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen usw.), sondern orientiert sich an der gesellschaftsrechtlichen Struktur. Das Eigenkapital wird in der Praxis nach Gesellschaftergruppen — Komplementär und Kommanditisten — gegliedert.

Gliederung Eigenkapital in der Bilanz

  • Kapitalanteil des persönlich haftenden Gesellschafters (Komplementär-GmbH) — in der Regel symbolisch (z. B. 0 Euro oder fester Betrag)
  • Kapitalanteile der Kommanditisten — unterteilt in Kapitalkonto I (Festkapital) und Kapitalkonto II (variables Kapitalkonto mit Gewinn-/Verlustverrechnungen)
  • Ausgleichsposten für eigene Anteile (falls die KG eigene Kommanditanteile hält, analog § 272 Abs. 1a HGB)
  • Gewinnvortrag/Verlustvortrag bzw. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag — kann je Gesellschafter oder gesamt ausgewiesen werden

Die konkrete Darstellung im Eigenkapital richtet sich nach dem Gesellschaftsvertrag und der Kapitalkontenstruktur. Üblich ist eine Aufgliederung in: Komplementär-Kapital, Kommanditkapital I (fest), Kommanditkapital II (variabel), Rücklagen, Gewinn-/Verlustvortrag, Jahresergebnis. Im Anhang sind zusätzlich der Eigenkapitalspiegel und die Entwicklung der einzelnen Posten darzustellen (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB i. V. m. § 284 Abs. 3 HGB).

Praxis: Eigenkapitalspiegel im Anhang

Der Anhang muss die Entwicklung des Eigenkapitals für jede Position einzeln nachweisen: Anfangsbestand, Einlagen, Entnahmen, Gewinnverwendung, Umbuchungen, Endbestand. Bei GmbH & Co. KG erfolgt dies üblicherweise in Tabellenform je Gesellschaftergruppe. So wird Transparenz über Kapitalveränderungen geschaffen.

„Ein häufiger Fehler ist, dass Gesellschafter-Verrechnungskonten (z. B. Darlehen, Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern) irrtümlich dem Eigenkapital zugeordnet werden. Diese gehören jedoch zu den Verbindlichkeiten und müssen gesondert ausgewiesen werden — auch wenn sie wirtschaftlich oft eigenkapitalähnlich sind.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Größenklassen gibt es und welche Erleichterungen ergeben sich für die Bilanzgliederung?

§ 267 HGB teilt Kapitalgesellschaften — und damit auch GmbH & Co. KG nach § 264a HGB — in drei Größenklassen ein: klein, mittelgroß und groß. Maßgeblich sind die Schwellenwerte für Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmerzahl. Zwei der drei Merkmale müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer (Jahresdurchschnitt)
Klein ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250
Groß > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250

Zwei der drei Merkmale müssen überschritten werden, damit ein Größenklassenwechsel eintritt (§ 267 Abs. 4 HGB). Die Schwellenwerte gelten für Abschlussstichtage ab dem 1. Januar 2024 und damit auch für das Geschäftsjahr 2025 (Stand 2026).

Erleichterungen für kleine GmbH & Co. KG

  • § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB: Bilanz darf in verkürzter Form aufgestellt werden — Zusammenfassung von Posten, die mit arabischen Ziffern versehen sind
  • § 276 HGB: Verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung (nur Umsatzerlöse, sonstige Erträge, Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen, sonstige Aufwendungen, Steuern, Jahresüberschuss/-fehlbetrag)
  • § 326 Abs. 1 HGB: Offenlegungspflicht entfällt für Bilanz und Anhang bei Kleinstkapitalgesellschaften i. S. d. § 267a HGB
  • Keine Prüfungspflicht nach § 316 Abs. 1 HGB (außer bei freiwilliger Prüfung oder Sondertatbeständen)

Erleichterungen für mittelgroße GmbH & Co. KG

  • § 327 HGB: Offenlegung von Bilanz, Anhang, Lagebericht und Bestätigungsvermerk (bei Prüfungspflicht) — keine Offenlegung der GuV erforderlich
  • § 288 HGB: Verkürzter Lagebericht möglich (wirtschaftliche Grundlagen, Geschäftsverlauf, Lage)
  • Prüfungspflicht nach § 316 Abs. 1 HGB greift (Ausnahme: § 316 Abs. 2 HGB bei offener Gewinnausschüttungssperre)

Große GmbH & Co. KG unterliegen den vollen Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten ohne Erleichterungen. Sie müssen Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht und Bestätigungsvermerk offenlegen (§ 325 HGB). Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen.

Wie ist die Gewinn- und Verlustrechnung der GmbH & Co. KG zu gliedern?

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist neben der Bilanz und dem Anhang Bestandteil des Jahresabschlusses nach § 264 Abs. 1 HGB. Sie stellt die Ertragslage der GmbH & Co. KG dar und kann wahlweise nach dem Gesamtkosten- oder dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt werden (§ 275 HGB).

Gesamtkostenverfahren (GKV) — § 275 Abs. 2 HGB

  1. Umsatzerlöse
  2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
  3. Andere aktivierte Eigenleistungen
  4. Sonstige betriebliche Erträge
  5. Materialaufwand
  6. Personalaufwand
  7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs
  8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
  9. Erträge aus Beteiligungen
  10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
  11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
  12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
  13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
  14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
  15. Außerordentliche Erträge (weggefallen seit BilRUG 2016, nur noch außerordentliche Aufwendungen möglich)
  16. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
  17. Sonstige Steuern
  18. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Umsatzkostenverfahren (UKV) — § 275 Abs. 3 HGB

Beim Umsatzkostenverfahren werden die Aufwendungen nicht nach Aufwandsarten, sondern nach Funktionsbereichen (Herstellung, Vertrieb, Verwaltung) gegliedert. Die Struktur lautet: Umsatzerlöse, Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen, Bruttoergebnis vom Umsatz, Vertriebskosten, allgemeine Verwaltungskosten, sonstige betriebliche Erträge/Aufwendungen, Finanzergebnis, Steuern, Jahresüberschuss/-fehlbetrag.

In der Praxis ist das Gesamtkostenverfahren bei mittelständischen GmbH & Co. KG häufiger anzutreffen, da es sich aus der laufenden Buchführung direkt ableiten lässt. Das Umsatzkostenverfahren erfordert eine Kostenstellenrechnung und wird eher von größeren, international tätigen Gesellschaften oder bei IFRS-Anwendung genutzt.

Wichtig: Verfahrenswahl und Stetigkeit

Die einmal gewählte Gliederung (GKV oder UKV) muss beibehalten werden (Stetigkeitsgrundsatz, § 265 Abs. 1 HGB). Ein Wechsel ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig und im Anhang zu erläutern (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).

Welche Anforderungen gelten für Anhang und Lagebericht der GmbH & Co. KG?

Der Anhang ist nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB zwingender Bestandteil des Jahresabschlusses. Er ergänzt Bilanz und GuV um erläuternde und ergänzende Angaben, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erforderlich sind. Der Lagebericht ist nach § 289 HGB für mittelgroße und große GmbH & Co. KG verpflichtend und stellt Geschäftsverlauf, Lage und voraussichtliche Entwicklung dar.

Pflichtangaben im Anhang (§ 284 HGB)

  • Angaben zu den auf die Posten der Bilanz und GuV angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
  • Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, soweit diese nicht aus der Bilanz oder GuV ersichtlich sind
  • Angaben zu Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB)
  • Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel, § 284 Abs. 3 HGB)
  • Erläuterung der Eigenkapitalentwicklung (Eigenkapitalspiegel)
  • Angaben zu Verbindlichkeiten (Restlaufzeiten, Sicherheiten, § 285 Nr. 1 und 2 HGB)
  • Angaben zu Haftungsverhältnissen (§ 251 HGB, § 285 Nr. 3 HGB)
  • Erläuterung außerordentlicher Posten (falls vorhanden)
  • Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt (§ 285 Nr. 7 HGB)
  • Gesamtbezüge der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 9 HGB — Offenlegung kann bei kleinen KG entfallen, § 286 Abs. 1 HGB)

Kleine GmbH & Co. KG können den Anhang in verkürzter Form aufstellen (§ 288 HGB). Mittelgroße und große KG müssen den vollständigen Anhang erstellen und offenlegen.

Lagebericht (§ 289 HGB)

Der Lagebericht ist für mittelgroße und große GmbH & Co. KG verpflichtend. Er muss mindestens enthalten: Geschäftsverlauf einschließlich Geschäftsergebnis, Lage der Gesellschaft, Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung (§ 289 Abs. 1 HGB). Hinzu kommen bei großen KG: Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, Zweigniederlassungen, Finanzinstrumente (§ 289 Abs. 2 HGB). Bei kapitalmarktorientierten KG gilt § 289a HGB (nichtfinanzielle Erklärung).

„Der Lagebericht wird oft unterschätzt: Er ist nicht nur eine Formalität, sondern gibt Banken, Investoren und Geschäftspartnern Einblick in die strategische Ausrichtung und die Risikosituation der Gesellschaft. Eine sorgfältige Erstellung zahlt sich aus — insbesondere bei Finanzierungsverhandlungen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Offenlegungspflichten und Fristen gelten für die GmbH & Co. KG?

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften — und damit auch GmbH & Co. KG nach § 264a HGB — ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen. Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist keine eigenständige Offenlegungsstelle mehr.

Offenlegungsfrist: 12 Monate nach Bilanzstichtag

Die Offenlegung muss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag erfolgen (§ 325 Abs. 1 Satz 1 HGB). Für eine GmbH & Co. KG mit Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 endet die Frist am 31. Dezember 2026. Wird die Frist versäumt, droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit einem Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro.

12

Monate Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

8

Monate Feststellungsfrist (mittelgroß/groß) nach § 42a GmbHG

11

Monate Feststellungsfrist (klein) nach § 42a GmbHG

Umfang der Offenlegung nach Größenklasse

Größenklasse Offenzulegen
Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a HGB) Nur Bilanz in verkürzter Form (§ 326 Abs. 1 HGB)
Kleine KG Bilanz, Anhang, ggf. Lagebericht (§ 326 Abs. 1 HGB) — GuV freiwillig
Mittelgroße KG Bilanz, Anhang, Lagebericht, Bestätigungsvermerk (§ 327 HGB) — GuV kann entfallen
Große KG Vollständiger Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht), Bestätigungsvermerk (§ 325 HGB)

Ordnungsgeld bei verspäteter oder fehlender Offenlegung

Das Bundesamt für Justiz leitet bei fehlender Offenlegung automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro, bei wiederholtem Verstoß bis zu 25.000 Euro. Zusätzlich können die Geschäftsführer persönlich in Anspruch genommen werden.

Die Offenlegung erfolgt elektronisch über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Die Daten werden im XBRL- oder PDF-Format hochgeladen. Steuerberater können die Offenlegung im Auftrag des Mandanten vornehmen. OnlineBilanz bietet die elektronische Offenlegung als Teil des digitalen Jahresabschluss-Services an — Sie erhalten Ihren Jahresabschluss und die Offenlegung aus einer Hand.

Welche häufigen Fehler sollten bei der Bilanzgliederung vermieden werden?

In der Praxis zeigen sich bei der Erstellung der Bilanz für GmbH & Co. KG immer wieder typische Fehlerquellen — sowohl bei der Gliederung als auch beim Ausweis einzelner Posten. Nachfolgend die wichtigsten Stolpersteine und Praxistipps für eine rechtssichere Bilanzierung.

Typische Fehler bei der Bilanzgliederung

  • Fehlerhafte Eigenkapitaldarstellung: Gesellschafter-Verrechnungskonten (Darlehen, Verbindlichkeiten) werden irrtümlich als Eigenkapital ausgewiesen statt als Verbindlichkeiten.
  • Negative Kapitalkonten auf der Passivseite: Negative Kapitalkonten von Kommanditisten müssen nach § 268 Abs. 3 HGB offen auf der Aktivseite abgesetzt werden, nicht mit negativem Vorzeichen auf der Passivseite.
  • Fehlende Untergliederung: Verbindlichkeiten werden nicht nach Restlaufzeiten (bis 1 Jahr, 1–5 Jahre, über 5 Jahre) aufgegliedert — Verstoß gegen § 285 Nr. 1 HGB.
  • Falsche Größenklasse: Die Schwellenwerte nach § 267 HGB werden nicht korrekt ermittelt oder der Größenklassenwechsel wird zu früh/zu spät vollzogen (Zwei-Jahres-Regel beachten!).
  • Unzulässige Saldierung: Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber demselben Gesellschafter werden saldiert — Verstoß gegen das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 HGB.
  • Fehlende Anhangangaben: Anlagenspiegel, Eigenkapitalspiegel oder Angaben zu Haftungsverhältnissen fehlen — Verstoß gegen § 284, 285 HGB.

Praxistipps für eine rechtssichere Bilanzgliederung

1. Gesellschaftsvertrag und Kapitalkontenstruktur prüfen

Die Eigenkapitaldarstellung muss mit dem Gesellschaftsvertrag und der gewählten Kapitalkontenstruktur übereinstimmen. Kapitalkonto I, II und Sonderkonten klar trennen.

2. Größenklasse jährlich überprüfen

Die Schwellenwerte nach § 267 HGB müssen jährlich geprüft werden. Größenklassenwechsel greifen erst nach zweimaligem Über- bzw. Unterschreiten (§ 267 Abs. 4 HGB).

3. Anhang vollständig erstellen

Der Anhang ist kein Annex, sondern Pflichtbestandteil. Anlagenspiegel, Eigenkapitalspiegel, Erläuterungen zu Bewertungsmethoden und Haftungsverhältnissen dürfen nicht fehlen.

„Die meisten Beanstandungen bei Betriebsprüfungen oder durch Wirtschaftsprüfer betreffen nicht die Zahlen selbst, sondern formale Fehler: fehlende Anhangangaben, unvollständige Gliederung, falsche Größenklasse. Eine sorgfältige formale Prüfung vor der Feststellung spart Zeit und Ärger.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wer sichergehen möchte, dass die Bilanzgliederung rechtssicher und vollständig ist, sollte die Erstellung des Jahresabschlusses einem Steuerberater übertragen. OnlineBilanz verbindet digitale Prozesse mit fachlicher Qualität: Sie erhalten Ihren Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater — mit rechtssicherer Gliederung, vollständigem Anhang und pünktlicher Offenlegung, zu transparenten Festpreisen.

Häufig gestellte Fragen

Kann eine GmbH & Co. KG auf die Aufstellung einer Bilanz verzichten?

Nein. Als Personenhandelsgesellschaft gemäß § 264a HGB ist die GmbH & Co. KG zur Aufstellung, Prüfung und Offenlegung eines Jahresabschlusses wie eine Kapitalgesellschaft verpflichtet – unabhängig von Umsatz oder Größe. Nur wenn sie als Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a HGB gilt, können Erleichterungen bei Anhang und Offenlegung beansprucht werden.

Wer haftet für fehlerhafte Bilanzen bei der GmbH & Co. KG?

Die Komplementär-GmbH ist als geschäftsführende Gesellschafterin für die ordnungsgemäße Buchführung und Bilanzierung verantwortlich. Ihr Geschäftsführer haftet persönlich für Pflichtverletzungen. Die Kommanditisten haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage, es sei denn, sie haben aktiv Einfluss auf die Rechnungslegung genommen.

Muss die GmbH & Co. KG einen Abschlussprüfer bestellen?

Ja, sofern sie nicht als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB gilt. Mittelgroße und große GmbH & Co. KG sind gemäß § 316 HGB prüfungspflichtig. Der Abschlussprüfer wird von der Gesellschafterversammlung bestellt und erstellt nach Prüfung einen Bestätigungsvermerk gemäß § 322 HGB.

Wie werden Entnahmen und Einlagen der Gesellschafter in der Bilanz behandelt?

Entnahmen und Einlagen der Kommanditisten werden direkt im Eigenkapital verrechnet und nicht über die Gewinn- und Verlustrechnung geführt. Sie verändern die jeweiligen Kapitalkonten (Festkapital, variables Kapital). Im Anhang sind Veränderungen des Eigenkapitals gemäß § 264 Abs. 1a HGB darzustellen, sofern keine separate Eigenkapitalveränderungsrechnung erstellt wird.

Gilt für die GmbH & Co. KG auch die E-Bilanz-Pflicht?

Ja. Nach § 5b EStG muss die GmbH & Co. KG ihre steuerliche Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Die E-Bilanz folgt der amtlichen Taxonomie und muss fristgerecht über die ELSTER-Schnittstelle eingereicht werden. Dies gilt unabhängig von der handelsrechtlichen Offenlegung beim Unternehmensregister.

Was passiert, wenn die GmbH & Co. KG ihre Offenlegungspflicht versäumt?

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist gemäß § 325 HGB leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Es richtet sich gegen die Komplementär-GmbH und deren Geschäftsführer persönlich. Die Offenlegungspflicht bleibt trotz Ordnungsgeld bestehen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 264a HGB – Anwendung auf Personenhandelsgesellschaften, § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 267 HGB – Umschreibung der Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz