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Datum

Lesedauer

14–21 Minuten

OnlineBilanzBlogAfA Roller

AfA Roller: Abschreibung & Nutzungsdauer 2026

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Abschreibung (AfA) für betrieblich genutzte Roller folgt klaren handelsrechtlichen und steuerlichen Vorgaben – von der Nutzungsdauer über die GWG-Grenze bis zur Buchung im Jahresabschluss. Dieser Leitfaden erklärt, wie Sie Roller steuerlich korrekt erfassen, abschreiben und bilanzieren. Während für Roller spezifische Regelungen gelten, gibt es bei der Abschreibung von Lkw abweichende Nutzungsdauern und Methoden zu beachten. Für Elektroroller gelten zudem Sonderregelungen, die sich im Jahresabschluss 2026 auswirken.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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Kurzantwort

Roller werden steuerlich als Anlagevermögen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 5–7 Jahren linear abgeschrieben (§ 7 EStG). Bis 1.000 Euro netto können sie als GWG sofort abgeschrieben werden. Elektroroller profitieren von der Sonderabschreibung nach § 7g EStG. Die korrekte Buchung erfolgt auf Konten wie 0320/0520 (Fuhrpark) mit jährlicher AfA-Buchung auf 4832/6222.

Was ist AfA bei Rollern und warum ist sie steuerlich relevant?

Die Abschreibung für Abnutzung (AfA) bezeichnet die planmäßige Verteilung der Anschaffungskosten eines abnutzbaren Wirtschaftsguts auf die Jahre seiner Nutzungsdauer. Dieses Prinzip gilt für sämtliche beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens – von Bürogeräten wie etwa einem betrieblich genutzten Drucker bis hin zu Fahrzeugen. Roller – ob Motorroller, Elektroroller oder Tretroller mit elektrischem Antrieb – zählen steuerlich ebenfalls zu dieser Kategorie, sofern sie betrieblich genutzt werden. Die AfA bildet dabei den Wertverzehr ab, der durch Nutzung, technischen Fortschritt und Verschleiß entsteht.

Steuerrechtlich werden Roller je nach Anschaffungskosten und Nutzung unterschiedlich behandelt. Die AfA-Regeln folgen den Grundsätzen des § 7 EStG (Einkommensteuergesetz) sowie den amtlichen AfA-Tabellen, die vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht werden. Für GmbH-Geschäftsführer und Buchhalter ist die korrekte Abschreibung eines Rollers entscheidend, um steuerliche Vorteile zu nutzen und gleichzeitig eine handelsrechtlich korrekte Bilanz nach § 246 HGB aufzustellen.

Unterscheidung: Betriebsvermögen vs. Privatvermögen

  • Betriebsvermögen: Roller wird zu mindestens 10 % betrieblich genutzt (notwendiges Betriebsvermögen bei >50 %, gewillkürtes bei 10–50 %)
  • Privatvermögen: Ausschließlich private Nutzung, keine AfA-Abzugsfähigkeit
  • Fahrtenbuch oder 1%-Regelung: Bei gemischter Nutzung ist die Dokumentation entscheidend
  • GmbH: Roller im GmbH-Vermögen ist stets Betriebsvermögen, da die GmbH keine Privatsphäre kennt

Praxis-Tipp

Bei E-Rollern bis 800 Euro (bzw. 1.000 Euro ab 2024 nach § 6 Abs. 2 EStG) können Sie diese als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sofort im Jahr der Anschaffung voll abschreiben. Dies vereinfacht die Buchhaltung erheblich und optimiert den Liquiditätseffekt.

Welche Nutzungsdauer gilt für Roller nach den AfA-Tabellen?

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Rollers bestimmt, über wie viele Jahre die Anschaffungskosten verteilt werden. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht amtliche AfA-Tabellen, die als Orientierung dienen. Für Krafträder und Motorroller sieht die AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter in der Regel eine Nutzungsdauer von 7 Jahren vor.

Fahrzeugtyp Nutzungsdauer (AfA-Tabelle) Jährliche AfA-Quote (linear)
Motorroller (Verbrenner) 7 Jahre 14,29 %
Elektroroller (E-Scooter) 7 Jahre 14,29 %
Tretroller mit E-Antrieb 5–7 Jahre (je nach Bauart) 14,29–20 %
E-Bike / Pedelec 7 Jahre 14,29 %

Die AfA-Tabellen sind nicht zwingend, sondern stellen Erfahrungswerte dar. Kann ein Unternehmen nachweisen, dass ein Roller aufgrund intensiver Nutzung (z. B. Kurierdienst) bereits nach 5 Jahren wirtschaftlich verbraucht ist, ist eine kürzere Nutzungsdauer zulässig. Gleiches gilt umgekehrt: Eine längere Nutzungsdauer ist möglich, wenn der Roller schonend genutzt wird, allerdings ist dies steuerlich weniger attraktiv.

Lineare vs. degressive Abschreibung

Seit 2011 ist die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter grundsätzlich abgeschafft. Lediglich für Anschaffungen zwischen dem 1. Januar 2020 und 31. Dezember 2022 war im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets eine degressive AfA von bis zu 25 % (maximal das 2,5-fache der linearen AfA) zulässig. Für Roller, die ab 2023 angeschafft wurden, gilt ausschließlich die lineare AfA nach § 7 Abs. 1 EStG.

„In der Praxis sehen wir häufig, dass E-Roller pauschal über 7 Jahre abgeschrieben werden. Bei intensiver gewerblicher Nutzung – etwa in einem Lieferdienst – kann eine individuelle Nutzungsdauer von 5 Jahren sachgerecht und steuerlich vertretbar sein. Ähnliche Überlegungen zur Nutzungsintensität gelten übrigens auch bei der AfA-Berechnung für Nutzfahrzeuge. Entscheidend ist in jedem Fall die plausible Dokumentation der Nutzungsintensität.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Kosten gehören zu den Anschaffungskosten eines Rollers?

Die Anschaffungskosten bilden die Bemessungsgrundlage für die AfA. Nach § 255 Abs. 1 HGB gehören zu den Anschaffungskosten alle Aufwendungen, die geleistet werden, um den Roller in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Dabei ist nicht nur der Kaufpreis relevant, sondern auch zahlreiche Nebenkosten.

Bestandteile der Anschaffungskosten

  • Netto-Kaufpreis: Grundlage ist der Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer (bei Vorsteuerabzugsberechtigung)
  • Überführungskosten: Transport vom Händler zum Betriebssitz
  • Zulassungskosten: Behördengebühren, Kennzeichen, Schilder
  • Sonderausstattungen: Topcase, Alarmanlage, Zusatzscheinwerfer (sofern sofort mitgekauft)
  • Finanzierungskosten: Zinsen und Bearbeitungsgebühren sind grundsätzlich keine Anschaffungskosten, sondern Betriebsausgaben (Ausnahme: Aktivierungswahlrecht nach § 255 Abs. 3 HGB bis zur betriebsbereiten Nutzung)

Nicht zu den Anschaffungskosten zählen laufende Kosten wie Versicherung, Kraftstoff, Wartung oder Reparaturen. Diese sind sofort als Betriebsausgaben abzugsfähig. Ebenso ausgenommen ist die Umsatzsteuer, sofern das Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist – dann wird nur der Netto-Kaufpreis aktiviert.

Aktivieren (AfA-pflichtig)

  • Kaufpreis (netto)
  • Überführung
  • Zulassung
  • Montage Sonderausstattung
  • Erste Inspektion (Teil der Inbetriebnahme)

Sofort absetzen (Betriebsausgabe)

  • Versicherung
  • Kraftstoff / Strom
  • Wartung / Reparatur
  • Zinsen (laufende)
  • Parkgebühren

Achtung

Bei nachträglichen Anschaffungskosten (z. B. Einbau einer teuren Diebstahlsicherung im Folgejahr) ist zu prüfen, ob eine Restnutzungsdauer-AfA oder eine Aktivierung als eigenständiges Wirtschaftsgut sinnvoller ist. Die Grenze liegt oft bei Kosten über 1.000 Euro netto.

Wann kann ein Roller als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) sofort abgeschrieben werden?

Seit 2024 liegt die Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) gemäß § 6 Abs. 2 EStG bei 1.000 Euro netto (zuvor 800 Euro). Roller, deren Anschaffungskosten diese Grenze nicht überschreiten, können im Jahr der Anschaffung vollständig als Betriebsausgabe abgesetzt werden – ohne Abschreibungsplan über mehrere Jahre.

Voraussetzungen für die GWG-Sofortabschreibung

  • Anschaffungskosten netto maximal 1.000 Euro (ab 2024, zuvor 800 Euro)
  • Wirtschaftsgut ist selbstständig nutzbar (Roller erfüllt dies)
  • Wirtschaftsgut ist beweglich und abnutzbar
  • Aktivierung erfolgt im Jahr der Anschaffung
  • Dokumentation: Rechnung, Zahlungsnachweis, Anlageverzeichnis

Die GWG-Regelung ist für viele Elektro-Tretroller und kleinere E-Scooter relevant, die im Liefergeschäft oder für Außendienstmitarbeiter eingesetzt werden. Beträgt der Kaufpreis beispielsweise 950 Euro netto, entfällt die Notwendigkeit, ein Anlagegut über 7 Jahre abzuschreiben. Stattdessen mindert der volle Betrag sofort den Gewinn 2026.

Alternative: Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG

Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 Euro und 1.000 Euro netto besteht alternativ die Möglichkeit, einen Sammelposten zu bilden. Dieser wird über 5 Jahre linear abgeschrieben. Die Wahlrechtsausübung muss einheitlich für alle Wirtschaftsgüter eines Jahres erfolgen und ist im Folgejahr nicht mehr änderbar.

Praxis-Hinweis

Liegt der Roller knapp über der GWG-Grenze (z. B. 1.050 Euro), lohnt es sich zu prüfen, ob nachträgliche Anschaffungskosten (z. B. Überführung, Sonderausstattung) separat als Betriebsausgabe erfasst werden können, sodass der Roller selbst unter 1.000 Euro fällt. Diese Gestaltung ist nur zulässig, wenn die Trennung sachlich gerechtfertigt ist.

Wie wird die AfA für Roller korrekt gebucht (SKR 03 / SKR 04)?

Die buchhalterische Erfassung der AfA für Roller erfolgt in zwei Schritten: Zunächst wird der Roller bei Anschaffung als Anlagegut aktiviert, anschließend wird die jährliche Abschreibung gebucht. Für die meisten GmbHs ist der Kontenrahmen SKR 03 oder SKR 04 im Einsatz, die jeweils leicht unterschiedliche Kontenstrukturen aufweisen.

Schritt 1: Anschaffung des Rollers (SKR 03)

Buchungsvorgang Soll Haben Betrag (Beispiel)
Kauf Roller (netto) 0320 Fuhrpark 1200 Bank 5.000 €
Vorsteuer 1576 Vorsteuer 19% 1200 Bank 950 €

Das Konto 0320 (SKR 03) bzw. 0520 (SKR 04) erfasst Kraftfahrzeuge und Roller als Sachanlagen. Bei Nutzung eines detaillierteren Kontenplans kann ein eigenes Unterkonto für Roller sinnvoll sein (z. B. 0321 für E-Roller), um die Übersichtlichkeit im Anlageverzeichnis zu erhöhen.

Schritt 2: Jährliche AfA-Buchung (SKR 03)

Buchungsvorgang Soll Haben Betrag (Beispiel)
AfA Roller (7 Jahre linear) 4832 Abschreibungen Fuhrpark 0320 Fuhrpark 714,29 €

Die Abschreibung wird jährlich zum Bilanzstichtag – in der Regel dem 31. Dezember – gebucht. Bei einem Anschaffungspreis von 5.000 Euro und einer Nutzungsdauer von 7 Jahren ergibt sich eine jährliche AfA von 714,29 Euro (5.000 / 7). Dieses Prinzip gilt grundsätzlich für alle abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens: Auch bei der AfA für Kassenanlagen wird nach denselben Grundsätzen gerechnet. Im ersten Nutzungsjahr ist bei unterjähriger Anschaffung eine zeitanteilige AfA zu berücksichtigen – wird ein Wirtschaftsgut beispielsweise am 1. Juli erworben, sind lediglich 6/12 der Jahres-AfA anzusetzen, also 357,15 Euro.

Besonderheiten im SKR 04

  • Aktivierung: Konto 0520 Fuhrpark (statt 0320 in SKR 03)
  • Abschreibung: Konto 6222 Abschreibungen auf Sachanlagen (statt 4832 in SKR 03)
  • Anlageverzeichnis: Pflicht nach § 240 HGB, führt zu automatischer Übernahme der AfA in die Bilanz

„Viele Mandanten übersehen die zeitanteilige AfA im ersten Jahr. Wird ein Roller am 1. Oktober 2025 angeschafft, dürfen nur 3 Monate AfA (3/12 der Jahres-AfA) für 2025 angesetzt werden. Dies führt regelmäßig zu Korrekturen im Jahresabschluss, die vermeidbar sind.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wie wird die Privatnutzung eines betrieblichen Rollers versteuert?

Wird ein betrieblicher Roller auch privat genutzt, entsteht ein geldwerter Vorteil, der als Entnahme (bei Einzelunternehmen/Personengesellschaften) bzw. als Sachbezug (bei GmbH-Geschäftsführern) zu versteuern ist. Die Ermittlung erfolgt entweder nach der 1%-Regelung oder durch ein Fahrtenbuch. Beide Methoden haben Vor- und Nachteile.

1%-Regelung für Roller

Die 1%-Regelung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ist grundsätzlich auch für Krafträder und Roller anwendbar, wird jedoch in der Praxis seltener genutzt als bei PKW. Monatlich ist 1 % des inländischen Bruttolistenpreises als Privatnutzung anzusetzen. Bei einem Roller mit einem Listenpreis von 6.000 Euro beträgt der monatliche geldwerte Vorteil 60 Euro (720 Euro p. a.).

Wichtig bei GmbH-Geschäftsführern

Der geldwerte Vorteil ist bei GmbH-Geschäftsführern als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen und unterliegt der Lohnsteuer sowie Sozialversicherungspflicht (sofern sozialversicherungspflichtig). Dies erhöht die Lohnnebenkosten erheblich. Eine Einzelfallprüfung durch den Steuerberater ist unerlässlich.

Fahrtenbuch als Alternative

Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nach den Anforderungen der Finanzverwaltung ermöglicht die exakte Ermittlung der Privatnutzung. Es muss zeitnah, vollständig und nachvollziehbar geführt werden. Jede Fahrt erfordert Angaben zu Datum, Kilometerstand, Fahrtziel, Zweck und gefahrenen Kilometern. Nachträgliche Eintragungen oder elektronische Fahrtenbücher sind nur unter strengen Voraussetzungen anerkannt.

1%-Regelung

  • Einfach in der Handhabung
  • Keine laufende Dokumentation nötig
  • Pauschal – oft höher als tatsächliche Privatnutzung
  • Empfehlenswert bei intensiver Privatnutzung

Fahrtenbuch

  • Exakte Abbildung der Nutzung
  • Steuerlich günstiger bei wenig Privatnutzung
  • Hoher Dokumentationsaufwand
  • Fehlerhafte Führung = Verwerfen durch Finanzamt

Für Roller, die nahezu ausschließlich betrieblich genutzt werden (z. B. Kurierfahrzeuge, Außendienstfahrzeuge ohne private Nutzung), ist ein Fahrtenbuch regelmäßig vorteilhafter. Bei GmbHs sollte eine klare Nutzungsvereinbarung zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer schriftlich fixiert werden, um spätere Diskussionen mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Gibt es Sonderabschreibungen oder Förderungen für Elektroroller?

Elektromobilität wird steuerlich gefördert, allerdings konzentrieren sich die meisten Vergünstigungen auf PKW und Lieferfahrzeuge. Für E-Roller existieren dennoch einige relevante Regelungen, die GmbHs und Selbstständige nutzen können, um die Steuerlast zu optimieren.

Degressive AfA für E-Roller (2020–2022)

Im Rahmen des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes war für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2022 angeschafft wurden, eine degressive AfA von bis zu 25 % p. a. (maximal das 2,5-fache der linearen AfA) zulässig. E-Roller, die in diesem Zeitraum gekauft wurden, konnten somit schneller abgeschrieben werden. Für Anschaffungen ab 2023 gilt diese Regelung nicht mehr.

Keine Kfz-Steuer für Elektroroller

Elektroroller sind von der Kfz-Steuer befreit, sofern sie ausschließlich elektrisch angetrieben werden. Dies senkt die laufenden Betriebskosten und macht E-Roller im Vergleich zu Verbrennern wirtschaftlich attraktiver. Die Steuerbefreiung ist dauerhaft und nicht zeitlich begrenzt.

Förderung durch THG-Quote

Seit 2022 können Halter von Elektrofahrzeugen – darunter auch E-Roller ab 45 km/h mit Zulassung – ihre Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) an quotenpflichtige Unternehmen verkaufen. Die Erlöse liegen je nach Marktlage zwischen 50 und 300 Euro jährlich. Für eine GmbH ist dies als sonstiger betrieblicher Ertrag zu erfassen und unterliegt der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.

Förderung / Vorteil Anwendbar auf Steuerlicher Effekt
Degressive AfA (2020–2022) Alle E-Roller Schnellere Abschreibung, höherer Liquiditätsvorteil
Kfz-Steuerbefreiung Alle E-Roller Dauerhafte Kostenersparnis
THG-Quote E-Roller ab 45 km/h mit Zulassung 50–300 € p. a. steuerpflichtiger Ertrag
BAFA-Förderung Meist nur E-PKW, selten E-Roller Nicht anwendbar für Standard-E-Roller

Hinweis

Einige Kommunen und Bundesländer bieten eigene Förderprogramme für Elektromobilität, die auch E-Roller einschließen können. Eine Recherche auf den Seiten der regionalen Förderbanken (z. B. KfW, L-Bank Baden-Württemberg) lohnt sich vor Anschaffung.

„Die THG-Quote ist ein häufig übersehener Ertrag. Mandanten sollten sich die jährlichen Prämien nicht entgehen lassen – die Abwicklung ist digital und in wenigen Minuten erledigt. Buchhalterisch erfassen wir dies als sonstigen betrieblichen Ertrag, der den Gewinn erhöht.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie werden Roller im Jahresabschluss bilanziert?

Im handelsrechtlichen Jahresabschluss nach §§ 242 ff. HGB sind Roller als Sachanlagen im Anlagevermögen zu erfassen. Die Bilanzierung folgt den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und ist sowohl für kleine GmbHs (§ 267 Abs. 1 HGB) als auch für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften zwingend.

Aktivierung in der Bilanz

Roller werden zum Bilanzstichtag (meist 31.12.) mit den fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich kumulierter AfA angesetzt. Der Ansatz erfolgt in der Position Sachanlagen > Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung oder – bei größeren Fuhrparks – in einer separaten Bilanzposition Fuhrpark.

Position in der Bilanz Anschaffungskosten Kumulierte AfA Buchwert 31.12.2025
Roller (Beispiel) 5.000 € 714 € 4.286 €

Im Anlagenspiegel (Anlage zum Jahresabschluss nach § 268 Abs. 2 HGB) sind die Entwicklungen des Geschäftsjahres darzustellen: Anfangsbestand, Zugänge, Abgänge, Abschreibungen und Endbestand. Für eine GmbH ist der Anlagenspiegel Pflichtbestandteil des Anhangs, sofern nicht die Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB) greifen.

Außerplanmäßige Abschreibung bei Wertminderung

Erleidet ein Roller eine dauernde Wertminderung – etwa durch einen Unfallschaden, der nicht versichert ist – ist nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorzunehmen. Diese ist im Jahresabschluss gesondert auszuweisen oder im Anhang zu erläutern. Bei nur vorübergehender Wertminderung besteht ein Abschreibungsverbot.

Offenlegung im Unternehmensregister

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de), nicht mehr beim Bundesanzeiger. Die Frist beträgt nach § 325 HGB grundsätzlich 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Bei verspäteter Offenlegung droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Achtung Geschäftsführer

Die Offenlegungsfrist wird häufig übersehen. Für den Jahresabschluss 2025 (Stichtag 31.12.2025) endet die Frist am 31.12.2026. Eine verspätete Offenlegung führt zu automatischen Ordnungsgeldverfahren – unabhängig von der Unternehmensgröße.

Wer den Jahresabschluss professionell und fristgerecht erstellen lassen möchte, findet bei OnlineBilanz digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Unsere zugelassenen Steuerberater übernehmen die komplette Erstellung, Prüfung und rechtsverbindliche Unterzeichnung des Jahresabschlusses – inkl. Offenlegung im Unternehmensregister.

Wie werden Verkauf und Verschrottung eines Rollers gebucht?

Wird ein Roller verkauft oder verschrottet, ist das Wirtschaftsgut aus dem Anlageverzeichnis auszubuchen. Die buchhalterische Behandlung unterscheidet sich je nach Vorgang: Beim Verkauf entsteht in der Regel ein Veräußerungsgewinn oder -verlust, bei der Verschrottung ein Restbuchwertabgang.

Verkauf eines Rollers

Der Verkaufserlös ist als sonstiger betrieblicher Ertrag zu erfassen. Gleichzeitig wird der Restbuchwert ausgebucht. Die Differenz zwischen Verkaufserlös und Restbuchwert bildet den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn bzw. -verlust.

Buchungsvorgang Soll Haben Betrag (Beispiel)
Verkaufserlös (netto) 1200 Bank 2130 Erlöse Anlagenabgänge 2.500 €
Umsatzsteuer 19% 1200 Bank 1776 Umsatzsteuer 19% 475 €
Ausbuchung Restbuchwert 2150 Abgang Sachanlagen 0320 Fuhrpark 3.000 €

Im Beispiel beträgt der Restbuchwert 3.000 Euro, der Verkaufserlös (netto) 2.500 Euro – es entsteht ein Verlust von 500 Euro, der steuerlich als Betriebsausgabe wirkt und den Gewinn mindert.

Verschrottung eines Rollers

Wird der Roller verschrottet (z. B. nach Totalschaden oder bei Wirtschaftlichkeitsende), entfällt ein Verkaufserlös. Der Restbuchwert ist vollständig als Verlust zu erfassen. Die Verschrottung sollte dokumentiert werden (z. B. Verschrottungsnachweis, Fotodokumentation), um Rückfragen des Finanzamts zu vermeiden.

Buchungsvorgang Soll Haben Betrag (Beispiel)
Ausbuchung Restbuchwert 2150 Abgang Sachanlagen 0320 Fuhrpark 1.500 €

Der Restbuchwert von 1.500 Euro mindert in diesem Fall den steuerlichen Gewinn. Entstehen zusätzliche Kosten für die Verschrottung (z. B. Entsorgungsgebühren), sind diese sofort als sonstige betriebliche Aufwendungen abzugsfähig.

Teilwertabschreibung vor Verkauf

Ist absehbar, dass der Verkaufserlös deutlich unter dem Restbuchwert liegt (z. B. bei Unfallschaden), kann eine vorweggenommene Teilwertabschreibung steuerlich sinnvoll sein. Diese ist aber nur zulässig, wenn die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG). Handelsrechtlich ist eine außerplanmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 3 HGB zu prüfen.

„In unserer Praxis sehen wir häufig, dass Restbuchwerte bei Verkauf oder Verschrottung nicht korrekt ausgebucht werden. Das führt zu Fehlern im Anlagenverzeichnis und in der Bilanz. Eine saubere Dokumentation – auch bei Bagatellbeträgen – ist entscheidend für einen prüfungssicheren Jahresabschluss.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Tipp

Erstellen Sie bei jedem Anlagenabgang (Verkauf, Verschrottung, Diebstahl) einen Vermerk im Anlagenverzeichnis mit Datum, Grund und ggf. Belegnummer. Dies erleichtert die Jahresabschlussprüfung und verhindert Rückfragen durch das Finanzamt.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich einen gebrauchten Roller über eine kürzere Nutzungsdauer abschreiben?

Ja, bei gebrauchten Rollern kann die Restnutzungsdauer individuell geschätzt werden, sofern sie nachvollziehbar begründet ist. Entscheidend ist der Zustand bei Anschaffung und die voraussichtliche weitere Verwendbarkeit. Eine Verkürzung auf z. B. 3 Jahre ist möglich, wenn dies durch Sachverständigengutachten oder plausible Unterlagen belegt wird.

Muss ich bei einem Roller unter 1.000 Euro ein Fahrtenbuch führen?

Nein, die GWG-Grenze von 1.000 Euro hat keinen Einfluss auf die Fahrtenbuchpflicht. Wird der Roller privat mitgenutzt, muss die Privatnutzung entweder durch ein Fahrtenbuch oder pauschal (1-%-Regelung) versteuert werden – unabhängig vom Anschaffungswert.

Kann ich Reparaturkosten für einen bereits abgeschriebenen Roller noch steuerlich absetzen?

Ja, Reparatur- und Wartungskosten sind Betriebsausgaben und können auch dann in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Roller bereits vollständig abgeschrieben ist. Entscheidend ist die betriebliche Nutzung, nicht der Restbuchwert.

Gilt die AfA-Nutzungsdauer von 7 Jahren auch für Elektro-Tretroller (E-Scooter)?

Nein, für Elektro-Tretroller (z. B. E-Scooter mit Straßenzulassung) wird häufig eine kürzere Nutzungsdauer von 3–5 Jahren angesetzt, da Verschleiß und technologische Entwicklung schneller voranschreiten. Eine individuelle Schätzung ist zulässig, sofern sie nachvollziehbar dokumentiert wird.

Kann ich für einen Roller, der ausschließlich betrieblich genutzt wird, die volle Vorsteuer ziehen?

Ja, wenn der Roller nachweislich ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt wird (z. B. Zustellung, Kurierdienst), ist der volle Vorsteuerabzug nach § 15 UStG möglich. Die betriebliche Nutzung sollte durch Fahrtenbuch oder andere Belege dokumentiert werden.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 7 EStG (Absetzung für Abnutzung), § 7g EStG (Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung), § 253 HGB (Zugangs- und Folgebewertung), BMF AfA-Tabellen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

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Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
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Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

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Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
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Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
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DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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