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OnlineBilanzBlogBilanz Makler

Bilanz Makler 2026: Pflichten, Fristen & Besonderheiten

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Maklerunternehmen – ob Immobilien-, Versicherungs- oder Finanzdienstleistungsmakler – unterliegen spezifischen Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten nach HGB. Neben der Erstellung einer ordnungsgemäßen Bilanz müssen Makler auch steuerliche Verpflichtungen wie die Gewerbesteuer für Maklerunternehmen beachten. Dieser Artikel erklärt die rechtlichen Grundlagen, Besonderheiten bei Forderungsbewertung, Rechnungsabgrenzung und GuV-Gliederung sowie die Fristen für Feststellung und Offenlegung bei Makler-GmbHs im Jahr 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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Kurzantwort

Maklerunternehmen müssen bei Überschreiten der Grenzen nach § 241a HGB einen Jahresabschluss mit Bilanz und GuV erstellen. Besonderheiten liegen in der Erfassung von Provisionserlösen, Forderungen aus Maklerleistungen und der periodengerechten Abgrenzung. Ähnliche Anforderungen gelten auch für andere immobilienwirtschaftliche Unternehmen – so unterliegen etwa Hausverwaltungen vergleichbaren Bilanzierungspflichten. Kapitalgesellschaften (z. B. Makler-GmbH) unterliegen der Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG (8 oder 11 Monate je nach Größe) und der Offenlegungspflicht nach § 325 HGB (12 Monate) beim Unternehmensregister.

Was ist eine Bilanz für Makler und welche Besonderheiten gelten?

Makler – ob Immobilienmakler, Versicherungsmakler oder Handelsmakler – unterliegen gemäß § 238 HGB der Buchführungspflicht, sobald sie die Schwellenwerte des § 241a HGB überschreiten. Die Bilanz für Makler bildet als Teil des Jahresabschlusses die Vermögens- und Schuldenlage zum Bilanzstichtag ab. Anders als bei produzierenden Unternehmen liegt der Schwerpunkt in der Maklerbilanz auf Forderungen aus Provisionsansprüchen, liquiden Mitteln und Verbindlichkeiten gegenüber Auftraggebern oder Kunden.

Besondere Aufmerksamkeit erfordert die zeitliche Abgrenzung von Provisionserlösen: Nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB gilt das Realisationsprinzip. Provisionseinnahmen dürfen erst dann aktiviert werden, wenn der Vermittlungsauftrag rechtlich erfüllt ist – etwa bei notarieller Beurkundung im Immobilienbereich oder bei Vertragsabschluss im Versicherungswesen. Vorauszahlungen sind als Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB passivisch abzugrenzen.

Typische Bilanzpositionen bei Maklerunternehmen

  • Aktiva: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Provisionsansprüche), liquide Mittel, Büroausstattung, EDV-Systeme, ggf. Software-Lizenzen
  • Passiva: Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, Verbindlichkeiten aus Treuhandgeldern, Eigenkapital, ggf. Darlehen
  • Rechnungsabgrenzungsposten: Erhaltene Anzahlungen auf noch nicht erbrachte Vermittlungsleistungen

Praxis-Tipp

Maklerbüros sollten ein detailliertes Provisionsjournal führen, das Auftragsnummer, Vertragsabschluss und Zahlungseingang dokumentiert. Dies erleichtert die periodengerechte Abgrenzung und beugt Diskussionen mit dem Finanzamt vor.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für die Bilanzierung von Maklerunternehmen?

Maklerunternehmen sind nach Rechtsform und Größe unterschiedlichen Bilanzierungspflichten unterworfen. Einzelunternehmen und Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) sind gemäß § 238 HGB buchführungspflichtig, wenn sie die Schwellenwerte des § 241a HGB überschreiten: Umsatzerlöse über 800.000 Euro oder Jahresüberschuss über 80.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren.

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) unterliegen unabhängig von Umsatz oder Gewinn der vollständigen Rechnungslegungspflicht nach §§ 264 ff. HGB. Sie müssen nach § 325 HGB ihren Jahresabschluss binnen 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag elektronisch beim Unternehmensregister offenlegen – seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich dort, nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Größenklassen und ihre Folgen für Makler-GmbHs

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter Offenlegungsumfang
Klein (§ 267 Abs. 1 HGB) ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50 Bilanz + Anhang (verkürzt)
Mittel (§ 267 Abs. 2 HGB) ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250 Bilanz + GuV + Anhang
Groß (§ 267 Abs. 3 HGB) > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250 Vollständiger JA + Lagebericht

Zwei der drei Merkmale müssen an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen über- bzw. unterschritten werden, damit ein Größenklassenwechsel eintritt (§ 267 Abs. 4 HGB). Die meisten Maklerbüros in der Rechtsform GmbH fallen unter die Kleinstkapitalgesellschaft nach § 267a HGB oder die kleine Kapitalgesellschaft und profitieren von Erleichterungen bei Anhang und GuV.

Achtung Fristversäumnis

Bei verspäteter Offenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit Bußgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Bundesamt für Justiz verschickt automatisiert Mahnungen und verhängt Zwangsgelder – auch bei Makler-GmbHs ohne nennenswerten Umsatz.

Welche Buchführung und welchen Kontenrahmen nutzen Makler?

In der Praxis arbeiten Maklerbüros überwiegend mit dem Standardkontenrahmen SKR 03 (Prozessgliederung) oder SKR 04 (Abschlussgliederung) der DATEV. Beide Kontenrahmen sind nach den Gliederungsvorschriften des HGB aufgebaut und ermöglichen eine automatisierte Überleitung von der Buchhaltung zur Bilanz. Makler, die branchenspezifische Besonderheiten abbilden wollen, können individuelle Unterkonten anlegen – etwa für unterschiedliche Provisionskategorien (Bestandsprovision, Abschlussprovision, Vermittlungshonorar).

Wichtige Kontengruppen für Makler

Erlöskonten (SKR 03: 8000–8999)

Provisionserlöse nach Sparten (Immobilien, Versicherungen, Finanzierungen), erhaltene Skonti, Erlösberichtigungen.

Aufwandskonten (SKR 03: 4000–6999)

Raumkosten (Büro), Kfz-Kosten (Besichtigungsfahrten), Werbung, Porto, Telekommunikation, Abschreibungen auf Büroausstattung.

Debitorenkonten (SKR 03: 10000–69999)

Forderungen gegenüber Auftraggebern, ggf. personenweise Debitoren für größere Bestands- oder Rahmenverträge.

Kreditorenkonten (SKR 03: 70000–99999)

Verbindlichkeiten gegenüber Dienstleistern, Treuhandkonten (falls Makler Gelder verwahrt), Lieferanten von Werbematerial.

Makler, die Treuhandgelder verwalten (z. B. Kautionen, Anzahlungen), müssen diese nach § 667 BGB gesondert ausweisen und dürfen sie nicht als eigene Einnahmen verbuchen. Auf der Passivseite erscheint eine korrespondierende Verbindlichkeit, sodass Treuhandvermögen bilanzneutral bleibt (Durchlaufposten).

„In der Praxis sehen wir häufig, dass Makler ihre Provisionserlöse zu früh erfassen – etwa bei bloßer Auftragserteilung statt bei Vertragsabschluss. Das führt zu überhöhten Gewinnen und entsprechend zu Steuernachzahlungen. Eine saubere Buchführung für Makler mit periodengerechter Abgrenzung spart nicht nur Ärger mit dem Finanzamt, sondern gibt auch Gesellschaftern ein realistisches Bild der Ertragslage.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie werden Forderungen und Rechnungsabgrenzungsposten bei Maklern bewertet?

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – bei Maklern vor allem Provisionsansprüche – sind gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit ihrem Nennwert (Nominalwert) anzusetzen. Wertberichtigungen erfolgen einzelwertberichtigend oder pauschal nach § 253 Abs. 4 HGB, wenn Zweifel an der Einbringlichkeit bestehen (z. B. bei Zahlungsverzug, Insolvenzgefahr des Schuldners).

Einzelwertberichtigung vs. Pauschalwertberichtigung

  • Einzelwertberichtigung: Bei konkreten Ausfallrisiken (Zahlungsausfall, Insolvenz) wird die Forderung um den erwarteten Verlust gemindert. Buchung auf Konto „Abschreibungen auf Forderungen“ (SKR 03: 4840).
  • Pauschalwertberichtigung: Für das allgemeine Ausfallrisiko wird ein prozentualer Abschlag auf den Gesamtbestand gebildet (z. B. 1–2 %). Grundlage ist die Erfahrung der Vorjahre (§ 253 Abs. 4 HGB).
  • Abschreibung uneinbringlicher Forderungen: Endgültig ausgefallene Forderungen werden vollständig ausgebucht (Konto 4845 SKR 03).

Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) nach § 250 HGB dienen der periodengerechten Erfolgsabgrenzung. Aktive RAP entstehen, wenn ein Makler im Voraus Aufwendungen zahlt, die erst im Folgejahr wirtschaftlich wirken (z. B. Versicherungsprämie für 2026, gezahlt im Dezember 2025). Passive RAP werden gebildet, wenn Einnahmen vor dem Bilanzstichtag zufließen, die Leistung aber erst im Folgejahr erbracht wird – typisch bei Anzahlungen auf noch nicht abgeschlossene Vermittlungsaufträge.

Praxis-Beispiel

Ein Immobilienmakler erhält am 15.12.2025 eine Anzahlung von 10.000 Euro auf eine Vermittlungsleistung, die erst im Januar 2026 abgeschlossen wird. Zum 31.12.2025 muss er einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten von 10.000 Euro bilden, um den Umsatz erst 2026 zu realisieren.

Position Bilanzausweis HGB-Grundlage
Forderungen aus L+L Umlaufvermögen § 266 Abs. 2 B.II.1 HGB
Einzelwertberichtigung Abzugsposten auf Forderungen § 253 Abs. 4 HGB
Aktive RAP Umlaufvermögen (C.) § 250 Abs. 1 HGB
Passive RAP Passiva (C.) § 250 Abs. 2 HGB

Wie ist die Gewinn- und Verlustrechnung für Makler aufgebaut?

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) stellt die Ertragslage eines Maklerunternehmens während des Geschäftsjahres dar. Sie kann nach § 275 HGB wahlweise im Gesamtkostenverfahren (GKV) oder im Umsatzkostenverfahren (UKV) aufgestellt werden. In der Praxis verwenden die meisten Makler das Gesamtkostenverfahren, da es einfacher aus der laufenden Buchhaltung ableitbar ist und keine Kostenstellenrechnung erfordert.

Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) – vereinfachte Struktur für Makler

  1. Umsatzerlöse: Summe aller Provisionserlöse aus Immobilien-, Versicherungs- oder sonstiger Vermittlungstätigkeit.
  2. Sonstige betriebliche Erträge: z. B. Erlöse aus Nebenleistungen, Schadensersatz, Auflösung von Rückstellungen.
  3. Materialaufwand: bei Maklern i. d. R. gering; ggf. Aufwendungen für eingekaufte Dienstleistungen (Gutachter, Fotografen).
  4. Personalaufwand: Löhne, Gehälter, soziale Abgaben, Altersversorgung.
  5. Abschreibungen: auf Sachanlagen (Büroausstattung, Fahrzeuge) und immaterielle Vermögensgegenstände (Software).
  6. Sonstige betriebliche Aufwendungen: Miete, Kfz-Kosten, Werbung, Porto, Versicherungen, Rechts- und Beratungskosten.
  7. Finanzergebnis: Zinserträge und -aufwendungen.
  8. Steuern vom Einkommen und Ertrag: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer (bei GmbH).
  9. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag.

Kleine Kapitalgesellschaften dürfen nach § 276 HGB eine verkürzte GuV aufstellen, bei der mehrere Posten zusammengefasst werden. Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) können auf die GuV-Offenlegung ganz verzichten, müssen sie aber für die Gesellschafterversammlung und das Finanzamt erstellen.

„Bei Maklerunternehmen liegt die operative Marge oft zwischen 15 und 30 Prozent – je nach Fixkostenstruktur und Provisionsmodell. Wer seine GuV nicht regelmäßig analysiert, verliert den Überblick über schleichende Kostensteigerungen, etwa bei Marketingausgaben oder Fahrzeugkosten. Ein Steuerberater hilft, Kennzahlen zu interpretieren und Optimierungspotenzial zu heben.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Fristen gelten für Feststellung und Offenlegung bei Makler-GmbHs?

Maklerunternehmen in der Rechtsform GmbH müssen mehrere gesetzliche Fristen beachten, die in verschiedenen Gesetzen geregelt sind. Die Nichteinhaltung kann zu Ordnungsgeldern und im Extremfall zur Löschung der GmbH von Amts wegen führen.

Frist zur Aufstellung des Jahresabschlusses (§ 264 Abs. 1 HGB)

Der Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) muss von den Geschäftsführern innerhalb der ersten drei Monate des Folgejahres aufgestellt werden – für das Geschäftsjahr 2025 also bis spätestens 31.03.2026. Kleine Kapitalgesellschaften haben gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB eine Verlängerung auf sechs Monate, d. h. bis 30.06.2026.

Frist zur Feststellung durch die Gesellschafterversammlung (§ 42a GmbHG)

  • Kleine GmbH: 11 Monate nach Bilanzstichtag → für 2025 bis spätestens 30.11.2026
  • Mittelgroße und große GmbH: 8 Monate nach Bilanzstichtag → für 2025 bis spätestens 31.08.2026

Die Feststellung erfolgt durch Beschluss der Gesellschafterversammlung. Erst danach ist der Jahresabschluss rechtsverbindlich und kann offengelegt werden.

Frist zur Offenlegung (§ 325 HGB)

Der festgestellte Jahresabschluss muss binnen 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag elektronisch beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) eingereicht werden – für 2025 also bis 31.12.2026. Seit der DiRUG-Reform vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB

Das Bundesamt für Justiz prüft automatisiert, ob GmbHs ihre Offenlegungspflicht erfüllen. Bei Versäumnissen wird ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet – unabhängig davon, ob die GmbH operative Tätigkeit ausübt oder ruht. Die Geldbußen liegen zwischen 500 und 25.000 Euro.

3 Mon.

Aufstellung JA (mittel/groß)

11 Mon.

Feststellung JA (klein)

12 Mon.

Offenlegung (§ 325 HGB)

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen und Wartezeiten, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – inklusive Feststellung und Offenlegung im Paket.

Welche häufigen Fehler treten bei der Bilanzierung von Maklern auf?

In der steuerlichen Beratungspraxis zeigen sich bei Maklerunternehmen immer wieder typische Stolpersteine, die zu Mehrarbeit, Steuernachzahlungen oder sogar Ordnungsgeldern führen können. Die folgenden Fehlerquellen lassen sich mit strukturierter Buchführung und fachlicher Begleitung vermeiden.

1. Zu frühe Umsatzrealisierung

Viele Makler buchen Provisionserlöse bereits bei Auftragserteilung oder bei Rechnungsstellung – obwohl der Vermittlungsauftrag noch nicht rechtlich erfüllt ist. Nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB (Realisationsprinzip) darf der Umsatz erst erfasst werden, wenn die wesentliche Leistung erbracht ist (z. B. notarielle Beurkundung bei Immobilien, Vertragsabschluss bei Versicherungen). Vorab eingegangene Zahlungen müssen als passiver Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB ausgewiesen werden.

2. Unzureichende Abgrenzung von Durchlaufposten

Makler, die Treuhandgelder verwalten (z. B. Kautionen, Anzahlungen für Dritte), verbuchen diese manchmal fälschlicherweise als eigene Einnahmen. Tatsächlich handelt es sich um durchlaufende Posten, die bilanzneutral auf Sonderkonten zu führen sind. Auf der Aktivseite erscheint das Treuhandvermögen, auf der Passivseite eine korrespondierende Verbindlichkeit – das Eigenkapital bleibt unberührt.

3. Fehlende oder überhöhte Rückstellungen

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (§ 249 HGB) müssen gebildet werden, wenn mit künftigen Aufwendungen zu rechnen ist – etwa für ausstehende Steuerberatungskosten, drohende Rechtsstreitigkeiten oder Jahresabschlusskosten. Umgekehrt dürfen keine Rückstellungen für allgemeine Geschäftsrisiken gebildet werden (Verbot nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB). Hier ist kaufmännische Vorsicht gefragt, aber keine übermäßige Vorsicht.

4. Unvollständige Dokumentation bei gemischt genutzten Fahrzeugen

Maklerbüros nutzen Pkw oft sowohl betrieblich (Besichtigungen, Kundentermine) als auch privat. Ohne Fahrtenbuch unterstellt das Finanzamt die 1-%-Regelung zur Privatnutzung, was zu einer nicht abzugsfähigen Gewinnerhöhung führt. Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch (§ 8 Abs. 2 Satz 4 EStG) kann dagegen die tatsächliche Privatnutzung belegen und Steuern sparen.

  • Provisionserlöse erst bei Vertragsabschluss / Leistungserbringung erfassen (§ 252 HGB)
  • Treuhandgelder auf Sonderkonten führen, nicht als Betriebseinnahmen buchen
  • Rückstellungen nur für konkrete Verpflichtungen bilden (§ 249 HGB)
  • Bei gemischt genutzten Fahrzeugen Fahrtenbuch führen oder 1-%-Regelung akzeptieren
  • Offenlegungspflicht (§ 325 HGB) und Fristen (§ 42a GmbHG) im Blick behalten

„Wir erleben immer wieder, dass Makler-GmbHs mit kleineren Umsätzen ihre Offenlegungspflicht unterschätzen und erst bei Erhalt des Ordnungsgeldbescheids aktiv werden. Dabei lässt sich die gesamte Abwicklung – von der Buchhaltungsprüfung über die Bilanzerstellung bis zur elektronischen Einreichung beim Unternehmensregister – digital und zu transparenten Festpreisen abwickeln. Das spart Zeit, Nerven und am Ende auch Geld.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Warum sollten Makler den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen?

Die Bilanzierung eines Maklerunternehmens erfordert fundiertes Fachwissen in Handels- und Steuerrecht. Fehler bei der Bewertung, Abgrenzung oder Offenlegung können zu Steuernachzahlungen, Ordnungsgeldern und im schlimmsten Fall zu einer Betriebsprüfung führen. Ein zugelassener Steuerberater erstellt den Jahresabschluss rechtssicher, prüft ihn fachlich und unterzeichnet ihn rechtsverbindlich gemäß § 323 HGB (Prüfungspflicht, soweit anwendbar) bzw. § 38 StBerG.

Vorteile der Steuerberater-Beauftragung für Makler

  • Rechtssicherheit: Der Steuerberater kennt die aktuellen Vorschriften nach HGB, GmbHG und EStG und setzt sie korrekt um.
  • Steueroptimierung: Durch gezielte Gestaltung (z. B. Rückstellungen, Abschreibungen, Pensionszusagen) lassen sich Steuern legal minimieren.
  • Zeitersparnis: Geschäftsführer und Buchhalter können sich auf das operative Geschäft konzentrieren, statt sich in Bilanzierungsfragen zu verlieren.
  • Haftungsschutz: Bei Fehlern haftet der Steuerberater über seine Berufshaftpflichtversicherung (Pflichtversicherung nach § 67 StBerG).
  • Digitale Abwicklung: Moderne Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten die gesamte Abwicklung online – von der Belegübermittlung bis zur elektronischen Offenlegung beim Unternehmensregister.

Makler, die ihre Buchhaltung selbst führen oder durch einen Buchhalter erledigen lassen, benötigen dennoch einen Steuerberater für den Jahresabschluss, sobald sie als GmbH oder größere Personengesellschaft buchführungspflichtig sind. Der Steuerberater übernimmt dabei die Abschlusserstellung, steuerliche Beratung und Offenlegung – das volle Leistungspaket aus einer Hand.

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Häufig gestellte Fragen

Muss ein Einzelunternehmer als Makler auch eine Bilanz erstellen?

Ein Einzelunternehmer ist nach § 241a HGB nur dann zur Buchführung und Bilanzierung verpflichtet, wenn er die Schwellenwerte überschreitet (Umsatz über 800.000 Euro oder Gewinn über 80.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren). Andernfalls genügt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG.

Welche Rolle spielt die Maklerprovision in der Bilanz?

Die Maklerprovision ist der zentrale Umsatzposten in der Gewinn- und Verlustrechnung. Sie ist nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB periodengerecht zu erfassen – also in dem Wirtschaftsjahr, in dem die Leistung erbracht wurde (z. B. bei Vertragsabschluss), unabhängig vom Zahlungseingang.

Können Makler auch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) führen?

Ja, wenn der Makler nicht nach § 238 HGB oder § 140 AO buchführungspflichtig ist und die Schwellenwerte des § 241a HGB nicht überschreitet, kann er seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln. Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) gilt dies jedoch nicht.

Welche Software eignet sich für die Bilanzierung von Maklerunternehmen?

Gängige Finanzbuchhaltungssoftware (DATEV, Lexware, sevDesk) eignet sich grundsätzlich. Wichtig ist die korrekte Einrichtung des Kontenrahmens (meist SKR 03 oder SKR 04), die Abbildung von Provisionserlösen, Forderungen und Rechnungsabgrenzungsposten sowie eine GoBD-konforme digitale Belegarchivierung.

Was passiert, wenn eine Makler-GmbH die Offenlegungsfrist versäumt?

Bei Versäumnis der 12-Monats-Frist nach § 325 HGB droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz kann ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro festsetzen. Die Offenlegungspflicht bleibt trotz Ordnungsgeld bestehen und muss nachgeholt werden.

Wie werden Vorschüsse an Makler bilanziell behandelt?

Erhält ein Makler einen Vorschuss, bevor die Leistung erbracht ist, stellt dieser eine Verbindlichkeit (passive Rechnungsabgrenzung nach § 250 Abs. 2 HGB) dar. Erst bei Erbringung der Maklerleistung (z. B. Vertragsabschluss) wird der Vorschuss aufgelöst und als Umsatzerlös erfasst.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Einkommensteuergesetz (EStG), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
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