Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

15–22 Minuten

OnlineBilanzBlogGmbH & Co. KG Steuer

GmbH & Co. KG Steuer 2026: Leitfaden & Tipps

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die GmbH & Co. KG verbindet die Haftungsbeschränkung einer Kapitalgesellschaft mit der steuerlichen Transparenz einer Personengesellschaft. Für Gesellschafter und Geschäftsführer ist es entscheidend, die steuerlichen Besonderheiten bei Gewerbesteuer, Verlustverrechnung und Jahresabschluss zu kennen. Besonders die Einkommensteuer der GmbH & Co. KG erfordert aufgrund der Transparenzbesteuerung besondere Aufmerksamkeit. Dieser Leitfaden erklärt alle relevanten Steuerarten, Pflichten und Gestaltungsmöglichkeiten für 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die GmbH & Co. KG ist steuerlich eine Personengesellschaft: Die KG selbst zahlt keine Körperschaftsteuer, sondern die Gewinne werden den Gesellschaftern zugerechnet und bei diesen mit Einkommensteuer besteuert. Die Komplementär-GmbH versteuert ihren Gewinnanteil mit Körperschaftsteuer. Zusätzlich fällt auf Ebene der KG Gewerbesteuer an, die teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet werden kann.

Was ist eine GmbH & Co. KG und wie funktioniert sie steuerlich?

Die GmbH & Co. KG ist eine Sonderform der Kommanditgesellschaft (KG), bei der die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) keine natürliche Person, sondern eine Kapitalgesellschaft – in der Regel eine GmbH – ist. Diese Konstruktion verbindet die Haftungsbeschränkung der GmbH mit der steuerlichen Transparenz der Personengesellschaft. Aus steuerlicher Sicht wird die GmbH & Co. KG gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG als Mitunternehmerschaft behandelt.

Das bedeutet: Die GmbH & Co. KG selbst ist nicht körperschaftsteuerpflichtig. Gewinne werden direkt den Gesellschaftern (Kommanditisten und Komplementär-GmbH) zugerechnet und dort besteuert. Die Komplementär-GmbH unterliegt mit ihrem Gewinnanteil der Körperschaftsteuer (15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag), während natürliche Personen als Kommanditisten der Einkommensteuer unterliegen. Diese Struktur ermöglicht eine steueroptimierte Gestaltung bei gleichzeitiger Haftungsbegrenzung auf das Gesellschaftsvermögen.

Steuerliche Einordnung

Die GmbH & Co. KG ist steuerlich transparent: Sie zahlt keine Körperschaftsteuer auf Unternehmensebene. Stattdessen werden die Gewinne bei den Gesellschaftern besteuert – je nach Rechtsform mit Einkommensteuer (natürliche Personen) oder Körperschaftsteuer (GmbH als Komplementärin).

Typische Gesellschafterstruktur

  • Komplementär-GmbH: Übernimmt die Geschäftsführung, haftet unbeschränkt (faktisch aber nur mit dem GmbH-Vermögen), erhält häufig keine oder nur eine geringe Gewinnbeteiligung
  • Kommanditisten: Natürliche Personen oder Kapitalgesellschaften, die als Kapitalgeber fungieren, beschränkt haften (bis zur Höhe ihrer Einlage) und am Gewinn beteiligt sind
  • Gesellschafter der Komplementär-GmbH: Häufig identisch mit den Kommanditisten, um die Kontrolle über beide Ebenen zu sichern

Wie wird die Gewerbesteuer bei der GmbH & Co. KG berechnet?

Die GmbH & Co. KG unterliegt als gewerblich tätige Personengesellschaft der Gewerbesteuer gemäß § 2 Abs. 1 GewStG. Der Gewerbeertrag wird auf Ebene der Personengesellschaft ermittelt, die Gewerbesteuer wird von der KG als Steuerschuldner geschuldet. Die Berechnung erfolgt nach dem Gewerbeertrag, der sich aus dem Gewinn nach Einkommensteuergesetz ergibt, zuzüglich bzw. abzüglich der Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG.

Gewerbesteuerliche Besonderheiten

Bei der GmbH & Co. KG sind insbesondere folgende Punkte relevant: Nach § 8 Nr. 4 GewStG werden Entgelte für Schulden (Zinsen) oberhalb eines Freibetrags von 200.000 Euro zu 25 % dem Gewerbeertrag hinzugerechnet. Dies betrifft auch Vergütungen an die Komplementär-GmbH für deren Geschäftsführungstätigkeit, sofern diese als Dauerschulden im Sinne des Gewerbesteuergesetzes zu qualifizieren sind. Anders als bei Einzelunternehmern oder Personengesellschaften mit natürlichen Personen als Komplementären entfällt bei der GmbH & Co. KG der Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG (24.500 Euro für natürliche Personen).

Position Behandlung in der Gewerbesteuer
Gewinn nach Einkommensteuer Ausgangsbasis für Gewerbeertrag
Hinzurechnung Schuldzinsen 25 % oberhalb Freibetrag 200.000 €
Hinzurechnung Miet-/Pachtzinsen (Immobilien) 50 % oberhalb Freibetrag 200.000 €
Kürzung Grundbesitz (§ 9 Nr. 1 GewStG) 1,2 % des Einheitswerts (soweit Grundbesitz zum Betriebsvermögen gehört)
Freibetrag § 11 GewStG Entfällt bei GmbH & Co. KG

Achtung: Kein Freibetrag

Im Gegensatz zu Personengesellschaften mit natürlichen Personen als Vollhaftern steht der GmbH & Co. KG der gewerbesteuerliche Freibetrag von 24.500 Euro nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG nicht zu. Die Gewerbesteuer fällt daher bereits ab dem ersten Euro Gewerbeertrag an.

Die tatsächliche Gewerbesteuerbelastung hängt vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab (Stand 2026 zwischen ca. 200 % und 900 %). Bei einem durchschnittlichen Hebesatz von 400 % ergibt sich eine effektive Gewerbesteuerbelastung von rund 14 % (3,5 % Steuermesszahl × 400 % Hebesatz).

Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer: Wer zahlt was?

Die steuerliche Behandlung der Gewinnanteile richtet sich nach der Rechtsform des jeweiligen Gesellschafters. Da die GmbH & Co. KG steuerlich transparent ist, werden die Gewinne auf Ebene der Gesellschafter versteuert – nicht auf Ebene der KG selbst.

Besteuerung der Komplementär-GmbH

Die Komplementär-GmbH erhält ihren Gewinnanteil aus der GmbH & Co. KG (häufig eine pauschale Haftungsvergütung oder ein geringer Gewinnanteil). Dieser Gewinnanteil unterliegt bei der GmbH der Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % gemäß § 23 Abs. 1 KStG zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die KSt, also 0,825 %). Die Gesamtbelastung beträgt damit rund 15,825 %. Hinzu kommt die Gewerbesteuer auf Ebene der GmbH (diese ist auf die Körperschaftsteuer anrechenbar gemäß § 35 EStG, sofern natürliche Personen an der GmbH beteiligt sind).

Besteuerung der Kommanditisten (natürliche Persons)

Natürliche Personen als Kommanditisten erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Der Gewinnanteil unterliegt der Einkommensteuer mit dem persönlichen Steuersatz (Spitzensteuersatz 2026: 42 %, Reichensteuersatz ab ca. 277.826 Euro: 45 %) zuzüglich Solidaritätszuschlag. Die auf Ebene der KG gezahlte Gewerbesteuer kann gemäß § 35 EStG pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet werden (3,8-fache des Gewerbesteuermessbetrags), was die Gesamtbelastung mindert.

15 %

Körperschaftsteuer Komplementär-GmbH

bis 45 %

Einkommensteuer Kommanditisten

3,5 %

Gewerbesteuermesszahl

„Die GmbH & Co. KG ermöglicht eine steuerliche Flexibilität, die bei reinen Kapitalgesellschaften nicht gegeben ist. Durch die transparente Besteuerung können Verluste der KG direkt mit anderen Einkünften der Gesellschafter verrechnet werden. Zudem lässt sich durch eine geschickte Ausgestaltung der Gewinnverteilung zwischen Komplementär-GmbH und Kommanditisten die Gesamtsteuerbelastung optimieren.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Verlustverrechnung und Sonderbetriebsvermögen: Was Gesellschafter wissen müssen

Ein wesentlicher Vorteil der GmbH & Co. KG ist die Möglichkeit der unmittelbaren Verlustverrechnung. Verluste der KG werden den Gesellschaftern direkt zugerechnet und können – im Rahmen der gesetzlichen Grenzen – mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Dies gilt insbesondere für natürliche Personen als Kommanditisten gemäß § 15a EStG. Allerdings sind Verluste nur bis zur Höhe des steuerlichen Kapitalkontos (Kapitalkonto I zuzüglich Sonderbetriebsvermögen) ausgleichsfähig.

Regelungen nach § 15a EStG

Nach § 15a Abs. 1 EStG darf der einem Kommanditisten zuzurechnende Anteil am Verlust der KG weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht. Solche verrechenbaren Verluste werden gesondert festgestellt und können in späteren Jahren verrechnet werden, sobald das Kapitalkonto wieder positiv wird. Ausnahme: Haftet der Kommanditist über die Einlage hinaus (§ 15a Abs. 1 Satz 2 EStG), erweitert sich der Verlustverrechnungsrahmen.

Sonderbetriebsvermögen erhöht Verlustverrechnungspotenzial

Vermögensgegenstände, die ein Gesellschafter der KG zur Nutzung überlässt (z. B. Immobilien, Darlehen, Wirtschaftsgüter), bilden Sonderbetriebsvermögen. Dieses erhöht das steuerliche Kapitalkonto und damit den Rahmen, innerhalb dessen Verluste sofort verrechnet werden können.

Praxisbeispiel Sonderbetriebsvermögen

  • Darlehen an die KG: Gewährt ein Kommanditist der KG ein Darlehen, gehört dieses zum Sonderbetriebsvermögen I. Die Zinserträge sind gewerbliche Einkünfte.
  • Immobilienvermietung an die KG: Vermietet ein Gesellschafter eine Immobilie an die KG, zählt diese zum Sonderbetriebsvermögen II. Die Mieteinnahmen sind gewerbliche Einkünfte, nicht Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
  • PKW-Überlassung: Überlässt ein Gesellschafter seinen PKW der KG, entsteht Sonderbetriebsvermögen, Nutzungsentgelte sind Betriebseinnahmen.

Die korrekte Erfassung und bilanzielle Behandlung von Sonderbetriebsvermögen ist essenziell für die steuerliche Verlustverrechnung und die ordnungsgemäße Gewinnermittlung. Wer den Jahresabschluss der GmbH & Co. KG durch einen Steuerberater erstellen lässt, stellt sicher, dass alle Sonderbetriebsvermögen korrekt erfasst und steuerlich optimiert werden. OnlineBilanz.de bietet hierfür digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen an.

Jahresabschluss und Offenlegungspflichten der GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG unterliegt als Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264a HGB den gleichen handelsrechtlichen Rechnungslegungs- und Offenlegungspflichten wie Kapitalgesellschaften – sofern kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist. Da bei der GmbH & Co. KG nur die GmbH als Komplementärin haftet, greifen die Vorschriften der §§ 264a ff. HGB. Das bedeutet: Die KG muss einen Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) aufstellen, prüfen lassen (bei mittelgroßen und großen KG gemäß § 316 HGB) und offenlegen.

Fristen für Aufstellung und Feststellung

Nach § 264 Abs. 1 HGB muss die GmbH & Co. KG den Jahresabschluss innerhalb der ersten drei Monate des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufstellen (bei Bilanzstichtag 31.12.2025 also spätestens bis 31.03.2026). Der Jahresabschluss ist anschließend von den Gesellschaftern festzustellen. Gemäß § 42a GmbHG in entsprechender Anwendung gelten für die Feststellung folgende Fristen:

Größenklasse Feststellungsfrist (§ 42a GmbHG analog)
Kleine KG (§ 267 Abs. 1 HGB) 11 Monate nach Bilanzstichtag (bis 30.11.2026)
Mittelgroße und große KG (§ 267 Abs. 2, 3 HGB) 8 Monate nach Bilanzstichtag (bis 31.08.2026)

Offenlegungspflicht und Fristen

Nach § 325 HGB muss die GmbH & Co. KG den festgestellten Jahresabschluss binnen 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen (bei Bilanzstichtag 31.12.2025 bis spätestens 31.12.2026). Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister, nicht mehr über den Bundesanzeiger. Die Offenlegungspflicht besteht unabhängig von der Größenklasse – allerdings gelten Erleichterungen für kleine KG (§ 326 HGB): Diese dürfen eine verkürzte Bilanz offenlegen und sind von der Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung befreit.

Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung

Bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 Euro und 25.000 Euro. Das Bundesamt für Justiz überwacht die Offenlegung und leitet bei Fristversäumnis automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein.

„Viele Mandanten unterschätzen die Offenlegungsfristen. Wir koordinieren die rechtzeitige Erstellung, Feststellung und elektronische Einreichung beim Unternehmensregister – damit keine Ordnungsgelder anfallen und alle Fristen gewahrt werden.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG bietet eine Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten, um die Gesamtsteuerbelastung zu optimieren. Voraussetzung ist stets eine frühzeitige Planung und eine rechtssichere Umsetzung unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen. Die folgenden Instrumente sind in der Praxis besonders relevant.

1. Gewinnverteilung zwischen Komplementär-GmbH und Kommanditisten

Durch eine geschickte Gestaltung der Gewinnverteilung im Gesellschaftsvertrag lässt sich die Steuerlast steuern. Erhält die Komplementär-GmbH einen höheren Gewinnanteil, unterliegt dieser der Körperschaftsteuer (15 % zzgl. SolZ). Werden hingegen die natürlichen Personen als Kommanditisten stärker beteiligt, greift der persönliche Einkommensteuersatz. Je nach Einkommenssituation der Gesellschafter kann dies vorteilhaft sein – etwa, wenn die Kommanditisten noch Verlustvorträge oder niedrige Einkünfte haben.

2. Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

Für nicht entnommene Gewinne können natürliche Personen als Mitunternehmer seit 2008 die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG beantragen. Der nicht entnommene Gewinn wird dann mit einem ermäßigten Steuersatz von 28,25 % (zzgl. SolZ, gesamt ca. 29,8 %) besteuert, statt mit dem progressiven Einkommensteuersatz. Wird der Gewinn später entnommen, erfolgt eine Nachversteuerung mit 25 %. Diese Regelung ist besonders attraktiv für Gesellschafter, die Gewinne im Unternehmen belassen und reinvestieren möchten.

3. Vergütungen an die Komplementär-GmbH

Die GmbH kann für ihre Geschäftsführungstätigkeit ein angemessenes Entgelt von der KG erhalten (Geschäftsführungsgebühr, Haftungsvergütung). Dieses Entgelt ist bei der KG als Betriebsausgabe abzugsfähig und mindert den Gewinn, der den Gesellschaftern zuzurechnen ist. Bei der GmbH erhöht es den steuerpflichtigen Gewinn (Körperschaftsteuer 15 %). Diese Gestaltung kann vorteilhaft sein, wenn Gesellschafter hohe persönliche Steuersätze haben und die Gewinne auf GmbH-Ebene niedriger versteuert werden. Allerdings ist die Angemessenheit des Entgelts nachzuweisen (Fremdvergleichsgrundsatz).

Vorteil: Haftungsbeschränkung

Durch die GmbH als Komplementärin haftet kein Gesellschafter persönlich – nur das Gesellschaftsvermögen der KG und der GmbH steht auf dem Spiel.

Vorteil: Steuerliche Transparenz

Anders als bei der klassischen GmbH wird die KG nicht auf Unternehmensebene besteuert. Verluste können direkt bei den Gesellschaftern verrechnet werden.

4. Verlustnutzung und Verlustrücktrag

Verluste der GmbH & Co. KG können – im Rahmen der Verlustausgleichsbeschränkung nach § 15a EStG – bei den Gesellschaftern mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Zudem besteht die Möglichkeit des Verlustrücktrags nach § 10d EStG: Verluste können bis zu einer Höhe von 10 Millionen Euro (20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung) in das vorangegangene Jahr zurückgetragen werden, um dort die Steuerlast zu mindern. Nicht genutzte Verluste werden als Verlustvortrag festgestellt und können in Folgejahren genutzt werden (Mindestbesteuerung nach § 10d Abs. 2 EStG beachten).

Wer steuerliche Gestaltungen rechtssicher umsetzen möchte, sollte auf qualifizierte Beratung durch einen Steuerberater setzen. OnlineBilanz.de verbindet Steuerberater-Expertise mit moderner Software und bietet transparente Festpreise für Jahresabschluss und steuerliche Beratung.

Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug bei der GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG ist als Personengesellschaft selbst Unternehmer im Sinne des § 2 UStG und damit umsatzsteuerpflichtig. Sie tritt im Umsatzsteuerrecht als eigenes Steuersubjekt auf – unabhängig von ihren Gesellschaftern. Alle steuerpflichtigen Lieferungen und sonstigen Leistungen der KG unterliegen der Umsatzsteuer (Regelsteuersatz 2026: 19 %, ermäßigter Satz: 7 %). Die KG hat Anspruch auf Vorsteuerabzug gemäß § 15 UStG für alle Eingangsleistungen, die sie für ihre wirtschaftliche Tätigkeit bezieht.

Umsatzsteuerliche Organschaft

Eine umsatzsteuerliche Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG zwischen der GmbH & Co. KG und der Komplementär-GmbH ist grundsätzlich nicht möglich, da Personengesellschaften nicht Organgesellschaft sein können. Allerdings kann die GmbH & Co. KG selbst Organträger sein, sofern sie einen anderen Unternehmer (z. B. eine Tochter-GmbH) finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch eingliedert. In diesem Fall werden die Umsätze der Organgesellschaft dem Organträger (der KG) zugerechnet.

Vorsteuerabzug bei gemischter Nutzung

Nutzt die GmbH & Co. KG Gegenstände oder Leistungen sowohl für steuerbare als auch für steuerfreie (ohne Vorsteuerabzug) oder nicht steuerbare Umsätze, ist der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 4 UStG nur anteilig möglich. Die Aufteilung erfolgt in der Regel nach dem Umsatzschlüssel (Verhältnis der steuerbaren Umsätze mit Vorsteuerabzug zu den Gesamtumsätzen). Eine sachgerechte Zuordnung ist auch nach anderen Schlüsseln möglich (z. B. Flächen, Zeitanteile).

  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) für die GmbH & Co. KG beantragen (über das Bundeszentralamt für Steuern)
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich oder quartalsweise abgeben (je nach Vorjahresumsatzsteuer)
  • Jahresumsatzsteuererklärung bis zum 31.07. des Folgejahres einreichen (mit Dauerfristverlängerung)
  • Vorsteuerabzug nur für nachweisbare Eingangsleistungen (ordnungsgemäße Rechnung gemäß § 14 UStG erforderlich)
  • Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Erwerben: Zusammenfassende Meldung (ZM) abgeben

Reverse-Charge-Verfahren beachten

Bei bestimmten Leistungen (z. B. Bauleistungen, § 13b UStG) schuldet nicht der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, sondern der Leistungsempfänger (Reverse Charge). Die GmbH & Co. KG muss in diesen Fällen als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer selbst berechnen und abführen – kann aber gleichzeitig den Vorsteuerabzug geltend machen.

Gründung und Umwandlung in eine GmbH & Co. KG: Steuerliche Folgen

Die Gründung einer GmbH & Co. KG kann entweder durch Neugründung (Errichtung einer neuen KG mit einer neu gegründeten oder bestehenden GmbH als Komplementärin) oder durch Umwandlung einer bestehenden Gesellschaft erfolgen. Beide Wege haben unterschiedliche steuerliche Konsequenzen, die im Vorfeld sorgfältig geprüft werden sollten.

Neugründung einer GmbH & Co. KG

Bei der Neugründung werden zunächst die Komplementär-GmbH (Handelsregistereintragung, Stammkapital mindestens 25.000 Euro) und anschließend die KG gegründet. Die Kommanditisten bringen ihre Einlagen (Bar- oder Sacheinlagen) in die KG ein. Steuerlich entsteht bei Bareinlagen kein steuerpflichtiger Vorgang. Bei Sacheinlagen (z. B. Einbringung eines Einzelunternehmens oder von Wirtschaftsgütern) können stille Reserven aufgedeckt werden – es sei denn, die Einbringung erfolgt zum Buchwert nach § 24 UmwStG (Umwandlungssteuergesetz). In diesem Fall bleibt die Einbringung steuerneutral, sofern die Voraussetzungen (z. B. Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils) erfüllt sind.

Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG

Ein häufiger Fall ist die Umwandlung einer bestehenden GmbH in eine GmbH & Co. KG (sog. Formwechsel nach Ausgliederung). Dabei werden die operativen Vermögenswerte der GmbH auf eine neu gegründete KG übertragen, die bisherige GmbH wird Komplementärin. Nach § 25 UmwStG kann diese Ausgliederung steuerneutral zum Buchwert erfolgen. Die GmbH bringt ihr Betriebsvermögen (oder Teile davon) in die KG ein und erhält im Gegenzug Kommanditanteile. Die bisherigen GmbH-Gesellschafter werden Kommanditisten der KG.

Steuerliche Folgen der Umwandlung:

  • Steuerneutralität nach § 20, 25 UmwStG: Bei Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen (Buchwertansatz, keine Gegenleistung außer Gesellschaftsrechten) entsteht kein steuerpflichtiger Gewinn.
  • Sperrfrist: Nach § 22 Abs. 1 UmwStG darf das eingebrachte Betriebsvermögen innerhalb von sieben Jahren nicht steuerschädlich veräußert werden (sonst nachträgliche Besteuerung).
  • Wegfall der Körperschaftsteuerpflicht: Die operative Tätigkeit wird künftig nur noch auf Ebene der Gesellschafter (einkommensteuer- oder körperschaftsteuerpflichtig) versteuert.
  • Gewerbesteuer: Die KG unterliegt weiterhin der Gewerbesteuer; der Freibetrag nach § 11 GewStG entfällt.

Missbrauchsvermeidung beachten

Bei Umwandlungen prüft die Finanzverwaltung kritisch, ob die Gestaltung ausschließlich steuerliche Motive verfolgt (§ 42 AO Missbrauchsregelung). Eine substanzielle wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Begründung (z. B. Nachfolgeplanung, Haftungsbeschränkung) ist daher unerlässlich.

„Die Umwandlung in eine GmbH & Co. KG ist ein komplexer Vorgang, der handels-, steuer- und gesellschaftsrechtliche Fragen aufwirft. Unsere Steuerberater prüfen die steuerliche Machbarkeit, begleiten die Umwandlung und erstellen alle erforderlichen Bilanzen und Steuererklärungen – rechtssicher und mit Blick auf die individuellen Ziele unserer Mandanten.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Häufig gestellte Fragen

Kann die GmbH & Co. KG die Kleinunternehmerregelung nutzen?

Ja, grundsätzlich kann auch eine GmbH & Co. KG die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen, wenn ihr Umsatz im Vorjahr 22.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigt. In diesem Fall wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, aber es besteht auch kein Vorsteuerabzugsrecht.

Welche Steuernummer benötigt eine GmbH & Co. KG?

Die GmbH & Co. KG erhält beim Finanzamt eine eigene Steuernummer für die Einkünfte der Personengesellschaft sowie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die Komplementär-GmbH hat zusätzlich eine eigene Steuernummer für ihre Körperschaftsteuer. Bei der Gewinnverteilung werden die Anteile der Kommanditisten über deren persönliche Steuernummern abgerechnet.

Muss die GmbH & Co. KG eine Gewerbesteuererklärung abgeben?

Ja, die GmbH & Co. KG ist als gewerblich tätige Personengesellschaft grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig und muss jährlich eine Gewerbesteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen. Dies gilt auch dann, wenn durch Freibetrag oder Verlust keine Gewerbesteuer anfällt. Die Erklärung ist elektronisch über ELSTER zu übermitteln.

Wie wirkt sich eine Betriebsaufspaltung auf die GmbH & Co. KG aus?

Bei einer Betriebsaufspaltung hält die Besitzgesellschaft (oft eine GmbH & Co. KG) wesentliche Betriebsgrundlagen wie Immobilien oder Maschinen und vermietet diese an die Betriebsgesellschaft (z. B. GmbH). Dies kann zu einer gewerblichen Prägung der Besitzgesellschaft führen, selbst wenn diese ursprünglich vermögensverwaltend tätig war. Steuerlich entstehen besondere Anforderungen an Fremdvergleichspreise und Gewinnabgrenzung.

Was passiert steuerlich bei Austritt eines Kommanditisten?

Beim Austritt eines Kommanditisten aus der GmbH & Co. KG entsteht in der Regel ein Veräußerungs- oder Aufgabegewinn nach § 16 EStG, wenn die Abfindung den Buchwert des Kapitalkontos übersteigt. Dieser Gewinn wird beim ausscheidenden Gesellschafter mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, unterliegt aber unter bestimmten Voraussetzungen dem ermäßigten Steuersatz nach § 34 EStG. Zudem ist der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG zu prüfen.

Kann eine GmbH & Co. KG eine Organschaft eingehen?

Ja, eine GmbH & Co. KG kann als Organgesellschaft in eine umsatzsteuerliche oder gewerbesteuerliche Organschaft eingebunden werden. Für die Körperschaftsteuer-Organschaft ist die GmbH & Co. KG selbst nicht geeignet, da sie nicht körperschaftsteuerpflichtig ist. Allerdings kann die Komplementär-GmbH Teil einer Organschaft sein. Die Organschaft erfordert finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung sowie einen Gewinnabführungsvertrag.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Einkommensteuergesetz (EStG), Gewerbesteuergesetz (GewStG), Umsatzsteuergesetz (UStG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz