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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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=
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offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–16 Minuten

OnlineBilanzBlogGewerbesteuer Lübeck

Gewerbesteuererklärung Lübeck 2026: Fristen & Abgabe

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Gewerbesteuererklärung ist für Gewerbetreibende in Lübeck verpflichtend und muss fristgerecht beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Dabei gelten lokale Besonderheiten wie der Hebesatz von 430 % sowie gesetzliche Fristen nach § 149 AO. Grundlegende Informationen zu Fristen und Abgabe der Gewerbesteuererklärung gelten bundesweit einheitlich, während einzelne Städte – wie beispielsweise Krefeld – abweichende Hebesätze anwenden. Dieser Artikel erklärt Aufbau, Abgabe, Verlustabzug und wie Sie die Erklärung digital durch Steuerberater erstellen lassen können.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

In Lübeck sind alle Gewerbetreibenden mit Betriebsstätte gewerbesteuerpflichtig. Die Gewerbesteuererklärung ist bis zum 31. Juli des Folgejahres abzugeben (mit Steuerberater bis 28. Februar +2 Jahre). Das Finanzamt Lübeck ist zuständig, der Hebesatz beträgt 430 %. Verluste können nach § 10a GewStG vorgetragen und verrechnet werden.

Wer ist in Lübeck gewerbesteuerpflichtig?

Die Gewerbesteuerpflicht in Lübeck betrifft alle Unternehmen, die im Stadtgebiet eine Betriebsstätte unterhalten und einen Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 GewStG ausüben. Für GmbHs gilt nach § 2 Abs. 2 GewStG eine Vollsteuerpflicht kraft Rechtsform — unabhängig davon, ob die Tätigkeit nach allgemeinen Grundsätzen als Gewerbebetrieb einzustufen wäre. Maßgeblich ist die Belegenheit der Betriebsstätte nach § 12 AO im Gebiet der Hansestadt Lübeck.

Praxis-Hinweis: Mehrere Betriebsstätten

Hat Ihre GmbH Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, erfolgt die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags nach § 28 ff. GewStG. Die Gewerbesteuererklärung muss dann für jede Gemeinde separat abgegeben werden — in Lübeck unter Angabe des auf die hiesige Betriebsstätte entfallenden Anteils.

Hebesatz in Lübeck 2026

Die Hansestadt Lübeck erhebt für das Erhebungszeitraum 2026 einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 430 %. Dieser Wert liegt deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt und sollte bei der Steuerplanung unbedingt berücksichtigt werden. Die tatsächliche Gewerbesteuerbelastung ergibt sich durch Multiplikation des Steuermessbetrags (3,5 % des Gewerbeertrags nach § 11 GewStG) mit dem Hebesatz.

430 %

Hebesatz Lübeck 2026

3,5 %

Steuermesszahl § 11 GewStG

15,05 %

Effektive GewSt-Belastung

Wie ist die Gewerbesteuererklärung in Lübeck aufgebaut?

Die Gewerbesteuererklärung für die Hansestadt Lübeck folgt dem bundeseinheitlichen Formular GewSt 1 A, ergänzt durch die Anlage zur Zerlegung (GewSt 1 B), sofern mehrere Betriebsstätten vorliegen. Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Jahresüberschuss bzw. bei Kapitalgesellschaften der nach § 7 Abs. 1 GewStG maßgebliche Gewinn aus Gewinn- und Verlustrechnung.

Hinzurechnungen nach § 8 GewStG

Zu diesem Ausgangswert werden nach § 8 GewStG diverse Positionen hinzugerechnet — insbesondere:

  • § 8 Nr. 1 GewStG: Ein Viertel der Entgelte für Schulden (Zinsen), soweit sie im Wirtschaftsjahr 200.000 Euro übersteigen (ab 2026 unverändert).
  • § 8 Nr. 1a–e GewStG: Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens — pauschal 25 % bzw. 50 % je nach Position.
  • § 8 Nr. 1f GewStG: Ein Viertel der Aufwendungen für bestimmte Rechteüberlassungen (Lizenzen, Konzessionen).
  • § 8 Nr. 1g GewStG: Gewinnminderungen aus Verlustübernahmen oder Einlagen-Rückgewähr bei Personengesellschaften.

Kürzungen nach § 9 GewStG

Vom Hinzurechnungsgewinn werden nach § 9 GewStG diverse Kürzungen vorgenommen, darunter:

  • § 9 Nr. 1 GewStG: 1,2 % des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitzes (soweit in Lübeck belegen).
  • § 9 Nr. 2a GewStG: Gewinnanteile aus Beteiligungen an Personengesellschaften (insbesondere GmbH & Co. KG).
  • § 9 Nr. 3 GewStG: Gewinnanteile aus nicht steuerbefreiten inländischen Beteiligungen nach § 9 Nr. 2a KStG, soweit sie bereits der Körperschaftsteuer unterliegen.
  • § 9 Nr. 7 GewStG: Gewinnminderungen aus Verlustübernahmen bei Organschaftsverhältnissen.

„In der Praxis bereitet besonders die Abgrenzung zwischen Zins- und Miet-Hinzurechnungen Schwierigkeiten. Wir empfehlen, alle Leasingverträge und Finanzierungsvereinbarungen frühzeitig steuerlich einzuordnen, um Fehler bei der Gewerbesteuererklärung zu vermeiden.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Fristen gelten für die Abgabe in Lübeck?

Die Abgabefrist für die Gewerbesteuererklärung in Lübeck richtet sich nach § 149 Abs. 2 AO. Für das Wirtschaftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gilt bei Erstellung durch einen Steuerberater eine verlängerte Abgabefrist bis zum 31. Juli 2027. Ohne steuerliche Beratung endet die Frist bereits am 31. Juli 2026.

Verspätungszuschlag droht

Bei nicht fristgerechter Abgabe kann das Finanzamt Lübeck einen Verspätungszuschlag nach § 152 AO festsetzen. Dieser beträgt mindestens 0,25 % der festgesetzten Steuer pro angefangenem Monat der Verspätung — bei einer GmbH mit 50.000 Euro Gewerbesteuer also mindestens 125 Euro pro Monat.

Fristverlängerung beantragen

Auf begründeten Antrag kann das Finanzamt Lübeck die Abgabefrist nach § 109 AO verlängern. Der Antrag sollte vor Ablauf der regulären Frist gestellt werden und nachvollziehbare Gründe (z. B. krankheitsbedingte Ausfälle, fehlende Unterlagen von Dritten) darlegen. In der Praxis gewährt das Finanzamt meist eine Verlängerung um zwei bis vier Monate.

  • Prüfen Sie, ob Ihr Steuerberater die Fristverlängerung bereits beantragt hat.
  • Stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen (Jahresabschluss, Nebenbücher, Verträge) rechtzeitig vorliegen.
  • Reichen Sie die Erklärung bei Unsicherheiten lieber vorläufig ein — Korrekturen sind nach § 164 Abs. 2 AO möglich.
  • Dokumentieren Sie alle Einreichungen (ELSTER-Protokoll, Bestätigung) für Ihre Unterlagen.

Wie funktioniert der Verlustabzug bei der Gewerbesteuer in Lübeck?

Gewerbesteuerliche Verlustvorträge unterliegen seit 2004 nach § 10a GewStG einem modifizierten Abzugssystem. Anders als bei der Körperschaftsteuer ist der Verlustabzug bei der Gewerbesteuer gemeindebezogen — ein Verlust aus einer Betriebsstätte in Lübeck kann nur mit künftigen Gewerbesteuererträgen derselben Betriebsstätte verrechnet werden.

Höchstbetragsgrenze nach § 10a Satz 2 GewStG

Der Verlustabzug ist beschränkt auf:

  1. 1 Million Euro des maßgebenden Gewerbeertrags (voller Abzug).
  2. Darüber hinaus 60 % des 1 Million Euro übersteigenden Gewerbeertrags.

Beispiel: Eine GmbH mit Betriebsstätte in Lübeck erwirtschaftet 2026 einen Gewerbeertrag von 3 Mio. Euro und verfügt über einen Verlustvortrag von 2,5 Mio. Euro. Abziehbar sind: 1 Mio. Euro + 60 % von 2 Mio. Euro (= 1,2 Mio. Euro) = 2,2 Mio. Euro. Der verbleibende Verlustvortrag von 300.000 Euro wird ins Folgejahr übertragen.

Verlustabzug bei der Körperschaftsteuer

Bundeseinheitlich, übertragbar auf jede Betriebsstätte. Abzugsgrenze: 1 Mio. € + 60 % des Mehrbetrags (§ 10d EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG).

Verlustabzug bei der Gewerbesteuer

Gemeindebezogen, nur für die Betriebsstätte in Lübeck nutzbar. Abzugsgrenze identisch: 1 Mio. € + 60 % des Mehrbetrags (§ 10a GewStG).

Praxis-Tipp: Verlustvorträge sichern

Bei Umstrukturierungen (Verschmelzung, Spaltung, Verlegung der Betriebsstätte) droht der Verlust des Verlustvortrags nach § 10a Satz 10 GewStG. Lassen Sie solche Maßnahmen vorab steuerlich prüfen — am besten durch einen Steuerberater, der die Gewerbesteuer-Spezifika kennt.

Welches Finanzamt ist in Lübeck zuständig?

Für die Festsetzung der Gewerbesteuer in Lübeck ist das Finanzamt Lübeck zuständig. Die Anschrift lautet: Finanzamt Lübeck, Possehlstraße 2–4, 23560 Lübeck. Die elektronische Übermittlung der Gewerbesteuererklärung erfolgt über das ELSTER-Portal (www.elster.de) — die Papierform ist nach § 31 Abs. 1a GewStDV nur noch in Ausnahmefällen zulässig.

Ablauf der Steuerfestsetzung

Nach Eingang Ihrer Gewerbesteuererklärung prüft das Finanzamt Lübeck die Angaben und erlässt einen Gewerbesteuermessbescheid (§ 14 GewStG). Dieser weist den Steuermessbetrag aus, der durch Multiplikation mit dem Hebesatz der Hansestadt Lübeck (430 %) die zu zahlende Gewerbesteuer ergibt. Den endgültigen Zahlbetrag setzt die Kämmerei der Hansestadt Lübeck im Gewerbesteuerbescheid fest.

Bescheid Aussteller Inhalt Rechtsgrundlage
Gewerbesteuermessbescheid Finanzamt Lübeck Messbetrag (3,5 % des Gewerbeertrags) § 14 GewStG
Gewerbesteuerbescheid Kämmerei Stadt Lübeck Zahlbetrag (Messbetrag × Hebesatz) § 16 GewStG

Gegen beide Bescheide kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch nach § 347 AO eingelegt werden. Der Einspruch ist schriftlich oder elektronisch (ELSTER) beim jeweiligen Aussteller einzureichen und sollte konkret begründet werden.

„Wir empfehlen, beide Bescheide genau zu prüfen — insbesondere bei komplexen Sachverhalten wie Hinzurechnungen und Kürzungen. Ein Einspruch ist kostenfrei und wahrt Ihre Rechte. Unser Steuerberater-Team prüft alle Bescheide standardmäßig im Rahmen der laufenden Betreuung.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie werden Gewerbesteuer-Vorauszahlungen in Lübeck berechnet?

Die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen in Lübeck richten sich nach § 19 GewStG. Das Finanzamt setzt die vierteljährlichen Vorauszahlungen (jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November) auf Basis der letzten veranlagten Gewerbesteuer fest. Bei wesentlichen Änderungen der Ertragslage können Sie nach § 19 Abs. 3 GewStG eine Anpassung der Vorauszahlungen beantragen.

Herabsetzungsantrag bei sinkenden Gewinnen

Rechnen Sie für das laufende Wirtschaftsjahr 2026 mit einem deutlich niedrigeren Gewerbeertrag als in der Vorveranlagung, sollten Sie vor dem jeweiligen Vorauszahlungstermin einen Antrag auf Herabsetzung stellen. Das Finanzamt Lübeck passt die Vorauszahlungen dann auf den voraussichtlichen Jahresbetrag an. Ein formloses Schreiben genügt — besser ist eine begründete Prognoserechnung (z. B. auf Basis der aktuellen BWA).

Zinsen bei Nachzahlung

Fallen die Vorauszahlungen zu niedrig aus und ergibt sich bei der Jahresveranlagung eine Nachzahlung, können nach § 233a AO Nachzahlungszinsen anfallen (0,15 % pro Monat = 1,8 % p. a., Stand 2026). Diese Zinsen sind steuerlich nicht abzugsfähig und sollten durch realistische Vorauszahlungen vermieden werden.

Umgekehrt erhalten Sie bei Überzahlungen nach Veranlagung eine Erstattung — allerdings werden Erstattungszinsen nach derzeitiger Rechtslage nur für Verzinsungszeiträume ab dem 15. Monat nach Ablauf des Kalenderjahrs gewährt (§ 233a Abs. 2a AO). Eine zu hohe Vorauszahlung bedeutet daher in der Regel einen zinslosen Liquiditätsabfluss.

  • Prüfen Sie vierteljährlich die aktuellen Ertragsprognosen (BWA, Forecast).
  • Stellen Sie bei Abweichungen > 20 % rechtzeitig einen Herabsetzungsantrag.
  • Dokumentieren Sie die Prognose nachvollziehbar (für Rückfragen des Finanzamts).
  • Berücksichtigen Sie bei der Liquiditätsplanung auch die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen.

Gewerbesteuererklärung digital durch Steuerberater erstellen lassen

Die Gewerbesteuererklärung ist für viele GmbH-Geschäftsführer eine komplexe und zeitaufwändige Angelegenheit — insbesondere bei mehreren Betriebsstätten, Hinzurechnungen nach § 8 GewStG oder Organschaftsverhältnissen. Wer den Jahresabschluss ohnehin durch einen Steuerberater erstellen lässt, sollte auch die Gewerbesteuererklärung in die Betreuung einbeziehen.

Vorteile der Steuerberater-Erstellung

  • Fristverlängerung: Steuerberater erhalten automatisch die verlängerte Abgabefrist bis 31. Juli 2027 (für WJ 2025).
  • Rechtssicherheit: Alle Hinzurechnungen, Kürzungen und Verlustvorträge werden nach aktueller Rechtslage geprüft.
  • Haftung: Der Steuerberater haftet für fehlerhafte Angaben im Rahmen seiner Berufshaftpflicht.
  • Einspruchsbegleitung: Bei Unstimmigkeiten im Messbescheid oder Steuerbescheid übernimmt der Steuerberater die Korrespondenz mit dem Finanzamt.
  • Steueroptimierung: Gestaltungsspielräume (z. B. bei Leasingverträgen, Organschaft, Verlustnutzung) werden ausgeschöpft.

„Wir koordinieren den gesamten Prozess — vom Upload der Unterlagen über die Erstellung durch unsere Steuerberater bis zur Einreichung über ELSTER. Unsere Mandanten erhalten transparente Festpreise und können jederzeit den Status einsehen. Gerade in Lübeck mit dem hohen Hebesatz von 430 % lohnt sich eine fachkundige Prüfung aller Positionen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wer den Jahresabschluss und die Steuererklärungen durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen und Wartezeiten, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Unsere zugelassenen Steuerberater erstellen Ihren Jahresabschluss, Ihre Körperschaftsteuererklärung und Ihre Gewerbesteuererklärung — digital koordiniert, fachlich geprüft, rechtsverbindlich unterzeichnet.

Welche Fehler sollten Sie bei der Gewerbesteuererklärung vermeiden?

In der Praxis treten bei der Gewerbesteuererklärung immer wieder typische Fehler auf, die zu Rückfragen des Finanzamts, Nachzahlungen oder sogar Verspätungszuschlägen führen. Die häufigsten Stolpersteine lassen sich durch sorgfältige Vorbereitung und fachkundige Prüfung vermeiden.

1. Fehlende oder unvollständige Hinzurechnungen nach § 8 GewStG

Viele Unternehmen übersehen Hinzurechnungstatbestände — insbesondere bei Miet- und Leasingverträgen (§ 8 Nr. 1a–e GewStG) oder Lizenzaufwendungen (§ 8 Nr. 1f GewStG). Häufig werden nur die offensichtlichen Zinsaufwendungen berücksichtigt, während Mieten für Anlagevermögen (z. B. Bürogebäude, Maschinen) vergessen werden.

2. Falsche Zuordnung bei mehreren Betriebsstätten

Hat die GmbH Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, muss der Gewerbeertrag nach § 28 ff. GewStG zerlegt werden. Die Zerlegungsmaßstäbe (Arbeitslohn-Verhältnis nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG, ggf. Anlagevermögen nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 GewStG) werden oft fehlerhaft angewendet — insbesondere bei Außendienstmitarbeitern oder gemischt genutzten Anlagen.

3. Vergessene Kürzungen nach § 9 GewStG

Umgekehrt werden häufig zulässige Kürzungen übersehen — etwa die Grundbesitzkürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG (1,2 % des Einheitswerts) oder die Kürzung von Gewinnanteilen aus Beteiligungen an Personengesellschaften (§ 9 Nr. 2a GewStG). Diese Positionen können die Steuerlast erheblich mindern.

4. Verlustvortrag nicht geltend gemacht

Der gewerbesteuerliche Verlustvortrag ist nicht automatisch im Steuerbescheid enthalten. Er muss in Zeile 94 des Formulars GewSt 1 A explizit eingetragen werden. Vergisst man diesen Eintrag, verschenkt man bares Geld — und eine nachträgliche Korrektur ist nur innerhalb der Einspruchsfrist oder bei offenbarer Unrichtigkeit möglich.

Hinzurechnungen vergessen

Führt zu Rückfragen des Finanzamts, Nachzahlungen und ggf. Zinsen. Lösung: Systematische Prüfung aller Aufwandspositionen.

Kürzungen übersehen

Verschenkt Steuerersparnis. Lösung: Checkliste für § 9 GewStG durchgehen, insbesondere bei Beteiligungen.

Verlustvortrag nicht eingetragen

Verlust der Verlustnutzung. Lösung: Verlustvortragsbescheid prüfen und explizit in Zeile 94 eintragen.

Praxis-Empfehlung

Lassen Sie die Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberater erstellen oder zumindest gegenlesen. Die Vergütung nach StBVV ist überschaubar (oft 1–2 Zehntel der Jahresabschluss-Vergütung) und rechnet sich fast immer durch vermiedene Fehler und ausgeschöpfte Gestaltungsspielräume.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Freiberufler in Lübeck eine Gewerbesteuererklärung abgeben?

Nein. Freiberufler nach § 18 EStG (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater) sind von der Gewerbesteuerpflicht befreit und müssen keine Gewerbesteuererklärung abgeben. Die Gewerbesteuerpflicht betrifft ausschließlich gewerbliche Unternehmen nach § 2 GewStG.

Kann ich die Gewerbesteuererklärung für Lübeck auch elektronisch einreichen?

Ja. Seit 2021 ist die elektronische Übermittlung per ELSTER für alle Steuerpflichtigen verpflichtend (§ 31 Abs. 1a GewStG i. V. m. § 150 Abs. 8 AO). Papierformulare werden nur noch in begründeten Härtefällen akzeptiert. Die Übermittlung erfolgt über das ELSTER-Portal oder über Steuerberater-Software.

Was passiert, wenn ich die Gewerbesteuererklärung in Lübeck zu spät abgebe?

Bei verspäteter Abgabe droht ein Verspätungszuschlag nach § 152 AO (mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat, maximal 25.000 Euro). Zusätzlich kann das Finanzamt Zwangsgelder festsetzen. In schweren Fällen droht ein Ordnungsgeld. Eine rechtzeitige Fristverlängerung sollte schriftlich beantragt werden.

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Gewerbesteuer in Lübeck?

Der Freibetrag beträgt nach § 11 Abs. 1 GewStG 24.500 Euro für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) haben keinen Freibetrag. Erst ab einem Gewerbeertrag über 24.500 Euro wird Gewerbesteuer fällig. Der Freibetrag gilt bundesweit einheitlich.

Wo finde ich das amtliche Formular für die Gewerbesteuererklärung Lübeck?

Das Formular GewSt 1 A (Gewerbesteuererklärung) steht auf der Website des Finanzamts Lübeck sowie im ELSTER-Portal als strukturiertes elektronisches Formular zur Verfügung. Zusätzlich benötigen Sie je nach Rechtsform die Anlage zur Zerlegung (GewSt 1 B) sowie ggf. Anlagen für Organschaften oder Verlustabzug.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Gewerbesteuergesetz (GewStG), Abgabenordnung (AO), Einkommensteuergesetz (EStG), Bundesministerium der Finanzen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
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Ben
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