Digital Festpreis Jahresabschluss UG 2026
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Der Jahresabschluss einer UG (haftungsbeschränkt) muss gesetzeskonform erstellt, festgestellt und offengelegt werden – und das jedes Jahr fristgerecht. Viele Geschäftsführer suchen nach einer planbaren, digitalen Lösung mit transparenten Festpreisen, die Steuerberater-Qualität und moderne Prozesse verbindet. Genau hier setzt das digitale Festpreis-Modell von OnlineBilanz an.
Kurzantwort
Ein digitaler Festpreis-Jahresabschluss für die UG kombiniert Steuerberater-Qualität mit transparenten Kosten und effizienten Online-Prozessen. Sie laden Belege digital hoch, unser Steuerberater-Team erstellt den Jahresabschluss nach § 264 HGB, prüft ihn fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich – alles zu einem vorab definierten Festpreis ohne versteckte Kosten. So erfüllen Sie alle gesetzlichen Pflichten (Erstellung, Feststellung, Offenlegung) planbar und ohne Wartezeiten.
Inhaltsverzeichnis
- Warum ein Festpreis-Modell für den UG-Jahresabschluss sinnvoll ist
- Welche gesetzlichen Pflichten gelten für den Jahresabschluss einer UG?
- Wie funktioniert ein digitaler Festpreis-Jahresabschluss für die UG?
- Was kostet ein Festpreis-Jahresabschluss für eine UG konkret?
- Welche Vorteile bieten digitale Prozesse beim Jahresabschluss?
- Welche häufigen Fehler sollten UG-Geschäftsführer beim Jahresabschluss vermeiden?
- Klassische Kanzlei oder digitale Festpreis-Plattform: Was passt zur UG?
- OnlineBilanz: Steuerberater-Jahresabschluss für UGs mit Festpreis und digitalem Workflow
Warum ein Festpreis-Modell für den UG-Jahresabschluss sinnvoll ist
Viele Geschäftsführer von Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) erleben bei der ersten Kanzlei-Suche eine unangenehme Überraschung: Unverbindliche Honorarschätzungen, stundenbasierte Abrechnungen und überraschende Nachforderungen am Ende des Jahres. Gerade bei kleinen Kapitalgesellschaften wie der UG, die nach § 264 Abs. 1 HGB zur Buchführung und Jahresabschluss verpflichtet sind, ist Budgetsicherheit aber entscheidend. Ein digitales Festpreis-Modell für den Jahresabschluss schafft hier Planungssicherheit und transparente Kostenstrukturen.
Das Festpreis-Modell bedeutet: Sie wissen bereits vor Auftragserteilung, was der Jahresabschluss durch einen zugelassenen Steuerberater kostet – unabhängig von nachträglichen Zeiterfassungen oder Überraschungen bei der Komplexität. Dabei werden die Rahmenbedingungen (Umsatz, Geschäftsvorfälle, Beleganzahl) im Vorfeld erfasst, und der Preis bleibt verbindlich.
Festpreis vs. Stundensatz
Während klassische Kanzleien nach Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) oder Stundensatz abrechnen, bietet ein Festpreismodell vollständige Kostentransparenz. Besonders für UGs mit überschaubarem Geschäftsvolumen ist das wirtschaftlich sinnvoll: keine versteckten Nachberechnungen, keine Diskussionen über Zeitaufwand, keine unangenehmen Überraschungen bei der Schlussrechnung.
- Verbindlicher Preis bereits vor Auftragserteilung
- Keine stundenbasierten Nachforderungen
- Planbare Kosten für die Liquiditätsplanung
- Transparente Leistungsbestandteile (Bilanz, GuV, Anhang, E-Bilanz, ggf. Offenlegung)
- Digitale Prozesse verkürzen Durchlaufzeiten und senken Kosten
Welche gesetzlichen Pflichten gelten für den Jahresabschluss einer UG?
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH nach § 5a GmbHG. Sie unterliegt denselben handels- und steuerrechtlichen Pflichten wie die reguläre GmbH, insbesondere der Buchführungspflicht nach § 238 HGB und der Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses nach § 242 HGB. Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie – für kleine Kapitalgesellschaften – einem vereinfachten Anhang gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB.
Feststellung des Jahresabschlusses nach § 42a GmbHG
Der Jahresabschluss muss gemäß § 42a Abs. 2 GmbHG durch die Gesellschafterversammlung innerhalb folgender Fristen festgestellt werden:
| Größenklasse | Frist nach § 42a GmbHG | Beispiel Bilanzstichtag 31.12.2025 |
|---|---|---|
| Kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB) | 11 Monate nach Bilanzstichtag | bis 30.11.2026 |
| Mittelgroße/große Kapitalgesellschaft | 8 Monate nach Bilanzstichtag | bis 31.08.2026 |
Die überwiegende Mehrheit der UGs fällt unter die Schwellenwerte der kleinen Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB (Bilanzsumme ≤ 7.500.000 Euro, Umsatzerlöse ≤ 15.000.000 Euro, ≤ 50 Arbeitnehmer) und hat somit 11 Monate Zeit zur Feststellung.
Offenlegungspflicht nach § 325 HGB
Nach der Feststellung muss der Jahresabschluss gemäß § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Betreiber des Unternehmensregisters eingereicht werden. Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 ist das Unternehmensregister die einzige Offenlegungsstelle – eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgt nicht mehr separat.
Ordnungsgeldverfahren bei verspäteter Offenlegung
Wird die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB versäumt, leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Bei wiederholten Verstößen drohen erheblich höhere Beträge. Die Verantwortung liegt beim Geschäftsführer persönlich.
Wie funktioniert ein digitaler Festpreis-Jahresabschluss für die UG?
Ein digitaler Festpreis-Jahresabschluss verbindet die fachliche Expertise eines zugelassenen Steuerberaters mit modernen Software-Prozessen und transparenter Preisgestaltung. Der Ablauf ist standardisiert, aber individuell: Jeder Jahresabschluss wird durch einen Steuerberater geprüft, erstellt und rechtsverbindlich unterzeichnet.
Ablauf in fünf Schritten
- Kostenrechner und Angebotsanfrage: Zunächst werden die Rahmendaten Ihrer UG erfasst (Umsatz, Beleganzahl, Geschäftsvorfälle, Bilanzstichtag). Daraus errechnet sich ein verbindlicher Festpreis. Sie erhalten ein konkretes Angebot – keine unverbindliche Schätzung.
- Onboarding und Datenzugang: Nach Auftragserteilung erhalten Sie Zugang zum Mandanten-Portal. Hier laden Sie Belege hoch, verknüpfen Ihre Buchhaltungssoftware (z. B. DATEV Unternehmen online, lexoffice, sevDesk) oder übermitteln Kontoumsätze digital.
- Erstellung durch Steuerberater: Unsere zugelassenen Steuerberater erstellen den Jahresabschluss nach HGB, prüfen die Buchführung, erstellen die E-Bilanz nach § 5b EStG und bereiten den Anhang vor. Rückfragen werden über das Portal oder direkt mit dem Büroleiter Servet Gündogan in Stuttgart geklärt.
- Prüfung und Freigabe: Sie erhalten den Entwurf des Jahresabschlusses digital zur Durchsicht. Nach Ihrer Freigabe erfolgt die rechtsverbindliche Unterzeichnung durch den Steuerberater.
- Feststellung und Offenlegung: Der festgestellte Jahresabschluss wird – auf Wunsch – direkt an das Unternehmensregister übermittelt (§ 325 HGB). Sie erhalten alle Unterlagen als PDF und in maschinenlesbarer Form (XBRL) für Ihre Unterlagen.
„Die meisten unserer UG-Mandanten schätzen vor allem die Verlässlichkeit: Sie wissen von Anfang an, was der Jahresabschluss kostet, und können sich auf die vereinbarten Fristen verlassen. Das spart nicht nur Geld, sondern vor allem Nerven – gerade im ersten Jahr nach der Gründung.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen und ohne Überraschungen bei der Rechnung, findet mit diesem Modell eine zeitsparende, rechtssichere und kalkulierbare Lösung.
Was kostet ein Festpreis-Jahresabschluss für eine UG konkret?
Die Kosten für den Jahresabschluss einer UG hängen im Festpreis-Modell von objektiven Parametern ab: Umsatzvolumen, Anzahl der Geschäftsvorfälle, Komplexität der Buchführung, Anzahl der Bankkonten und ob bereits eine laufende Finanzbuchhaltung existiert. Anders als bei der StBVV-Abrechnung oder Stundensätzen gibt es keine Überraschungen durch nachträgliche Zeiterfassung.
Typische Preisbestandteile im Festpreis-Modell
| Leistung | Enthalten im Festpreis |
|---|---|
| Erstellung Bilanz und GuV nach HGB | Ja |
| Anhang (vereinfacht für kleine Kapitalgesellschaft) | Ja |
| E-Bilanz nach § 5b EStG (Übermittlung an Finanzamt) | Ja |
| Prüfung und Unterzeichnung durch Steuerberater | Ja |
| Zugang zum Mandanten-Portal | Ja |
| Offenlegung im Unternehmensregister (§ 325 HGB) | Optional / gegen Aufpreis |
| Erstellung Körperschaftsteuererklärung | Optional / gegen Aufpreis |
| Gewerbesteuererklärung | Optional / gegen Aufpreis |
Für eine typische UG mit einem Jahresumsatz bis 100.000 Euro, überschaubarer Belegzahl (ca. 200–500 Belege/Jahr) und einfacher Struktur (ein Bankkonto, keine Tochtergesellschaften) liegt der Festpreis für den Jahresabschluss üblicherweise im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich. Bei höheren Umsätzen oder komplexeren Strukturen steigt der Preis moderat, bleibt aber transparent und vorab kalkulierbar.
Kostenrechner nutzen
Die meisten Plattformen für digitale Jahresabschlüsse bieten einen Online-Kostenrechner, in dem Sie Ihre individuellen Parameter eingeben und sofort ein verbindliches Angebot erhalten. Das ist besonders hilfreich für die Budgetplanung und den Vergleich mit klassischen Kanzleien.
Wer auf OnlineBilanz.de den Kostenrechner nutzt, erhält innerhalb weniger Minuten einen transparenten Festpreis – ohne Kleingedrucktes, ohne nachträgliche Zuschläge, ohne versteckte Kosten für Rückfragen oder Abstimmungsaufwand.
Welche Vorteile bieten digitale Prozesse beim Jahresabschluss?
Digitale Prozesse beim Jahresabschluss bedeuten nicht nur, dass Belege per E-Mail statt per Post versendet werden. Ein durchgängig digitales Modell optimiert den gesamten Workflow – von der Datenerfassung über die Kommunikation bis zur Offenlegung. Das spart Zeit, reduziert Fehlerquellen und ermöglicht eine schnellere, kostengünstigere Abwicklung.
Zeitersparnis
Keine Wartezeiten auf Postversand, keine Terminabstimmung für persönliche Besprechungen. Dokumente, Rückfragen und Freigaben laufen über ein Portal. Die Durchlaufzeit vom Upload der Belege bis zum fertigen Jahresabschluss verkürzt sich erheblich.
Kostenreduktion
Digitale Prozesse reduzieren den manuellen Aufwand in der Kanzlei. Diese Effizienzgewinne werden im Festpreis-Modell direkt an den Mandanten weitergegeben. Zudem entfallen Druck-, Porto- und Archivierungskosten.
Transparenz und Nachvollziehbarkeit
Alle hochgeladenen Belege, Nachrichten und Zwischenstände sind im Portal jederzeit einsehbar. Sie behalten den Überblick über den Bearbeitungsstatus und können Rückfragen direkt zuordnen.
Rechtssicherheit
Die E-Bilanz wird nach § 5b EStG maschinell geprüft und validiert, bevor sie an das Finanzamt übermittelt wird. Die Offenlegung erfolgt direkt an das Unternehmensregister – mit Protokollierung und Bestätigung gemäß § 325 HGB.
Integration mit Buchhaltungssoftware
Moderne Festpreis-Plattformen bieten Schnittstellen zu gängigen Buchhaltungsprogrammen (DATEV, lexoffice, sevDesk, Candis u. a.). Die Buchhaltungsdaten können direkt importiert werden – ohne manuelle Übertragung, ohne Medienbrüche. Das minimiert Übertragungsfehler und beschleunigt die Erstellung des Jahresabschlusses erheblich.
„Durch die digitale Anbindung an Buchhaltungssysteme können wir die Daten direkt prüfen und verarbeiten. Das reduziert Rückfragen und ermöglicht es uns, den Jahresabschluss oft innerhalb weniger Wochen zu erstellen – statt mehrerer Monate, wie es bei klassischen Kanzleien üblich ist.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Welche häufigen Fehler sollten UG-Geschäftsführer beim Jahresabschluss vermeiden?
Gerade Geschäftsführer, die zum ersten Mal einen Jahresabschluss in Auftrag geben, machen häufig vermeidbare Fehler – sei es bei der Vorbereitung, der Fristenkontrolle oder der Kommunikation mit der Kanzlei. Diese Fehler können zu Verzögerungen, höheren Kosten oder sogar zu Ordnungsgeldern führen.
Fehler Nr. 1: Fristen unterschätzen
Viele Geschäftsführer starten die Jahresabschluss-Erstellung erst kurz vor Ablauf der Offenlegungsfrist (12 Monate nach § 325 HGB). Dabei wird übersehen, dass der Jahresabschluss zunächst festgestellt werden muss (§ 42a GmbHG: 11 Monate für kleine Kapitalgesellschaften) und erst danach offengelegt werden kann. Wer zu spät beginnt, riskiert ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB.
-
Jahresabschluss spätestens 8 Monate nach Bilanzstichtag in Auftrag geben
-
Feststellungstermin der Gesellschafterversammlung frühzeitig planen
-
Offenlegung spätestens 12 Monate nach Bilanzstichtag sicherstellen
-
Pufferzeiten für Rückfragen und Korrekturen einplanen
Fehler Nr. 2: Unvollständige Unterlagen
Fehlende Kontoauszüge, unvollständige Belege oder nicht gebuchte Bargeschäfte verzögern die Erstellung erheblich. Im schlimmsten Fall muss der Steuerberater mehrfach nachfragen, was Zeit kostet und – bei stundenbasierter Abrechnung – die Kosten erhöht. Im Festpreis-Modell führt Unvollständigkeit zwar nicht zu Mehrkosten, aber zu Verzögerungen.
- Alle Bankkonten vollständig (Januar bis Dezember) vorlegen
- Barbelege und Eigenbelege systematisch sammeln
- Kreditkartenabrechnungen und PayPal-Auszüge nicht vergessen
- Verträge, Darlehensunterlagen und Mietverträge bereithalten
Fehler Nr. 3: Keine laufende Buchhaltung
Wer die Buchhaltung erst nach Jahresende nachträglich erstellen lässt, zahlt doppelt: einmal für die Buchhaltung, einmal für den Jahresabschluss. Zudem steigt das Fehlerrisiko, wenn Belege monatelang ungeprüft bleiben. Eine laufende Finanzbuchhaltung – ob selbst erstellt oder durch die Kanzlei – ist die Grundlage für einen reibungslosen, kostengünstigen Jahresabschluss.
Ordnungsgeld vermeiden: Frühzeitig planen
Das Bundesamt für Justiz versendet bei verspäteter Offenlegung automatisch Ordnungsgeldandrohungen. Diese lassen sich nur durch fristgerechte Offenlegung vermeiden. Wer den Jahresabschluss digital mit Festpreis erstellen lässt, kann die Durchlaufzeit deutlich verkürzen – und so auch bei später Beauftragung noch fristgerecht offenlegen.
Klassische Kanzlei oder digitale Festpreis-Plattform: Was passt zur UG?
Viele Geschäftsführer stehen vor der Frage: Soll ich eine klassische Steuerberaterkanzlei vor Ort beauftragen oder eine digitale Festpreis-Plattform nutzen? Beide Modelle haben ihre Berechtigung – die Wahl hängt von den individuellen Anforderungen, dem Wunsch nach persönlichem Kontakt und der Bedeutung von Kostentransparenz ab.
Klassische Steuerberaterkanzlei
Vorteile
- Persönlicher Ansprechpartner vor Ort
- Langjährige Beziehung und individuelle Beratung
- Breites Leistungsspektrum (Beratung, Rechtsformwahl, Nachfolge etc.)
- Erfahrung mit regionalen Besonderheiten
Nachteile
- Oft stundenbasierte oder StBVV-Abrechnung ohne Kostensicherheit
- Wartezeiten bei hoher Auslastung der Kanzlei
- Höhere Kosten durch Overhead (Büro, Verwaltung)
- Terminabstimmung und physische Präsenz erforderlich
Digitale Festpreis-Plattform (z. B. OnlineBilanz)
Vorteile
- Transparenter Festpreis ohne nachträgliche Überraschungen
- Schnelle Durchlaufzeiten durch digitale Prozesse
- Zugelassene Steuerberater erstellen und unterzeichnen den Jahresabschluss
- Mandanten-Portal für Transparenz und Dokumentenzugriff
- Keine Wartezeiten, keine Terminabstimmung
Nachteile
- Kein persönlicher Kontakt vor Ort (Kommunikation digital/telefonisch)
- Fokus auf Standardleistungen (Jahresabschluss, Steuererklärungen)
- Für sehr komplexe Sonderfälle ggf. weniger geeignet
Für die typische UG mit überschaubarer Geschäftstätigkeit, klarem Fokus auf Kosteneffizienz und Wunsch nach Planungssicherheit ist das digitale Festpreis-Modell oft die wirtschaftlichere Wahl. Wer dagegen umfassende steuerliche Gestaltungsberatung oder persönlichen Kontakt bevorzugt, findet in einer klassischen Kanzlei den passenden Partner.
11 Monate
Feststellungsfrist für kleine Kapitalgesellschaften (§ 42a GmbHG)
12 Monate
Offenlegungsfrist nach § 325 HGB
bis 25.000 €
Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung (§ 335 HGB)
OnlineBilanz: Steuerberater-Jahresabschluss für UGs mit Festpreis und digitalem Workflow
OnlineBilanz verbindet die Qualität und Rechtssicherheit einer Steuerberaterkanzlei mit der Effizienz und Transparenz digitaler Prozesse. Unser Angebot richtet sich gezielt an Geschäftsführer von UGs und kleinen GmbHs, die einen rechtssicheren, fristgerechten Jahresabschluss benötigen – ohne Wartezeiten, ohne Kostenüberraschungen, ohne komplizierte Terminabstimmungen.
So funktioniert OnlineBilanz für Ihre UG
- Kostenrechner nutzen: Geben Sie online die Rahmendaten Ihrer UG ein (Umsatz, Beleganzahl, Bilanzstichtag). Sie erhalten sofort einen verbindlichen Festpreis – transparent und ohne Kleingedrucktes.
- Onboarding und Mandanten-Portal: Nach Auftragserteilung erhalten Sie Zugang zu Ihrem persönlichen Portal. Hier laden Sie Belege hoch, verknüpfen Ihre Buchhaltungssoftware oder übermitteln Kontoumsätze sicher und verschlüsselt.
- Koordination durch Servet Gündogan: Servet Gündogan, Büroleiter in Stuttgart, ist Ihr erster Ansprechpartner. Er koordiniert die Kommunikation zwischen Ihnen und unserem Steuerberater-Team, klärt Rückfragen und sorgt für reibungslose Abläufe.
- Erstellung durch zugelassene Steuerberater: Unsere Steuerberater erstellen Bilanz, GuV, Anhang und E-Bilanz nach aktuellen HGB- und EStG-Vorgaben. Jeder Jahresabschluss wird fachlich geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet.
- Feststellung und Offenlegung: Sie erhalten den fertigen Jahresabschluss zur Freigabe. Nach Feststellung durch Ihre Gesellschafterversammlung übernehmen wir auf Wunsch die Offenlegung im Unternehmensregister (§ 325 HGB) – pünktlich und rechtssicher.
Leistungen im Überblick
Jahresabschluss nach HGB
- Bilanz und GuV
- Anhang (vereinfacht für kleine KapG)
- E-Bilanz nach § 5b EStG
- Prüfung und Unterzeichnung durch StB
Digitaler Workflow
- Mandanten-Portal mit Dokumentenzugriff
- Integration gängiger Buchhaltungssoftware
- Sichere Datenübertragung (DSGVO-konform)
- Statusverfolgung in Echtzeit
Festpreis & Transparenz
- Verbindlicher Festpreis vorab
- Keine versteckten Kosten
- Keine stundenbasierten Nachberechnungen
- Optional: Offenlegung, Steuererklärungen
„Für UG-Geschäftsführer ist Planbarkeit entscheidend – finanziell wie zeitlich. Mit unserem Festpreis-Modell und dem digitalen Portal schaffen wir genau das: Sie wissen, was Sie zahlen, wann Sie den Jahresabschluss erhalten und dass alles fristgerecht beim Unternehmensregister eingeht.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
OnlineBilanz ist keine Alternative zum Steuerberater – wir sind Steuerberater. Mit digitalen Prozessen, transparenten Festpreisen und persönlicher Koordination bieten wir UG-Geschäftsführern eine moderne, rechtssichere Lösung für den Jahresabschluss. Wer Wert auf Kostensicherheit, kurze Durchlaufzeiten und professionelle Steuerberater-Qualität legt, findet bei OnlineBilanz.de den passenden Partner.
Häufig gestellte Fragen
Kann eine UG den Jahresabschluss auch selbst erstellen oder ist ein Steuerberater Pflicht?
Rechtlich darf der Geschäftsführer den Jahresabschluss selbst erstellen, sofern er die notwendige Fachkenntnis besitzt (§ 264 HGB). In der Praxis empfiehlt sich jedoch die Beauftragung eines Steuerberaters, da dieser die steuerliche Optimierung übernimmt, Haftungsrisiken minimiert und die Einhaltung aller Formvorschriften sicherstellt. Zudem prüfen Banken und Investoren regelmäßig, ob der Abschluss von einem Steuerberater gezeichnet wurde.
Was passiert, wenn die UG die Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister verpasst?
Bei Versäumnis der 12-Monats-Frist nach § 325 HGB droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz fordert den Geschäftsführer auf, innerhalb von sechs Wochen nachzureichen. Erfolgt keine Offenlegung, wird ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro festgesetzt – auch gegen den Geschäftsführer persönlich. Wiederholungstäter müssen mit höheren Beträgen rechnen.
Gilt für jede UG die gleiche Größenklasse oder gibt es Unterschiede?
Die Größenklasse richtet sich nach § 267 HGB und wird anhand von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl bestimmt. Die meisten UGs erfüllen die Kriterien für Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) oder kleine Kapitalgesellschaften. Wächst die UG über die Schwellenwerte (z. B. Bilanzsumme über 6 Mio. Euro), gelten strengere Publizitäts- und Prüfungspflichten – dann ist häufig auch eine Pflichtprüfung nach § 316 HGB erforderlich.
Kann die UG bei einem digitalen Festpreis-Modell den Steuerberater wechseln, wenn sie unzufrieden ist?
Ja, der Mandant kann jederzeit den Steuerberater wechseln. Bei OnlineBilanz bleibt die Plattform bestehen, auch wenn Sie intern einen anderen Steuerberater aus unserem Team zugewiesen bekommen möchten. Der Wechsel erfolgt unkompliziert, da alle Daten digital vorliegen. Wichtig: Ein sauberer Übergabeprozess mit vollständiger Dokumentation ist Voraussetzung, damit der neue Berater nahtlos weitermachen kann.
Muss die UG neben dem Jahresabschluss auch eine Steuererklärung einreichen?
Ja, zusätzlich zum handelsrechtlichen Jahresabschluss muss die UG eine Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und ggf. eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Diese steuerlichen Pflichten sind von der handelsrechtlichen Offenlegung zu trennen. Viele Steuerberater – auch bei OnlineBilanz – bieten Kombi-Pakete an, die Jahresabschluss und Steuererklärungen gemeinsam abdecken.
Was ist der Unterschied zwischen Feststellung und Offenlegung des UG-Jahresabschlusses?
Die Feststellung erfolgt intern durch die Gesellschafterversammlung (§ 42a GmbHG, analog für UG) und ist der rechtsverbindliche Beschluss über den Jahresabschluss. Die Offenlegung ist die Veröffentlichung beim Unternehmensregister (§ 325 HGB) und macht den Abschluss öffentlich zugänglich. Beide Schritte sind Pflicht: Feststellung binnen 11 Monaten (kleine UG) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große), Offenlegung binnen 12 Monaten nach Bilanzstichtag.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 325 HGB – Offenlegung des Jahresabschlusses, § 267 HGB – Größenklassen von Kapitalgesellschaften, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.
Weiterführend: Digital Festpreis Jahresabschluss GmbH 2026


