Digital Festpreis Jahresabschluss GmbH 2026
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Der digitale Festpreis-Jahresabschluss für GmbHs verbindet Steuerberater-Qualität mit modernen Prozessen und transparenter Preisgestaltung. Statt unklarer Honorarabrechnungen und langem Suchen erhalten Sie den rechtskonformen Jahresabschluss 2025/2026 zum vorab definierten Festpreis – erstellt und unterzeichnet durch zugelassene Steuerberater. OnlineBilanz.de digitalisiert den kompletten Workflow von der Belegerfassung bis zur Offenlegung im Unternehmensregister.
Kurzantwort
Ein digitaler Festpreis-Jahresabschluss für GmbHs bietet volle Kostentransparenz ohne versteckte Gebühren. Zugelassene Steuerberater erstellen Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht nach § 264 HGB und übernehmen die fachliche Verantwortung. Der digitale Workflow ermöglicht eine schnelle, rechtskonforme Abwicklung inklusive Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB – ideal für kleine und mittlere GmbHs ohne eigene Buchhaltungsabteilung.
Inhaltsverzeichnis
- Warum ein Festpreis-Modell für den GmbH-Jahresabschluss?
- Was umfasst der digitale Festpreis-Jahresabschluss?
- Welche GmbH-Größenklasse bin ich und welche Anforderungen gelten?
- Welche Fristen gelten für Feststellung und Offenlegung?
- Welche Faktoren beeinflussen den Festpreis?
- Wie funktioniert der digitale Workflow im Mandanten-Portal?
- Welche Rolle spielt der Steuerberater beim Festpreis-Modell?
- Wie vermeide ich Ordnungsgeldverfahren und stelle Rechtssicherheit sicher?
- Für welche GmbHs lohnt sich ein digitales Festpreis-Modell?
Warum ein Festpreis-Modell für den GmbH-Jahresabschluss?
Die Erstellung des Jahresabschlusses gehört zu den gesetzlichen Pflichten jeder GmbH nach § 242 HGB. Traditionell erfolgt die Abrechnung steuerberaterlicher Leistungen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die Gebührenrahmen vorsieht – und damit oft Unklarheit über die tatsächlichen Kosten schafft. Geschäftsführer stehen vor der Herausforderung, die Kosten für den Jahresabschluss im Vorfeld zu kalkulieren, ohne überraschende Nachforderungen befürchten zu müssen.
Ein Festpreis-Modell bietet hier volle Transparenz: Die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses durch einen zugelassenen Steuerberater stehen von Anfang an fest. Dies ermöglicht eine verlässliche Budgetplanung und vermeidet Diskussionen über Gebührenrahmen oder Zehntel nach § 33 StBVV. Besonders für GmbHs mit standardisierten Geschäftsmodellen – etwa Dienstleistungs-GmbHs, Handelsgesellschaften oder kleine produzierende Unternehmen – ist dieser Ansatz wirtschaftlich sinnvoll.
Praxis-Hinweis
Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz kombinieren zugelassene Steuerberater mit digitalen Workflows und bieten Festpreise für den kompletten Jahresabschluss – von der Buchführungskontrolle über die Bilanz bis zur E-Bilanz und Offenlegung beim Unternehmensregister.
Vorteile eines Festpreis-Modells im Überblick
- Budgetsicherheit: Keine versteckten Kosten oder nachträglichen Zuschläge
- Transparenz: Leistungsumfang ist klar definiert, inkl. E-Bilanz und Offenlegung
- Effizienz: Digitale Prozesse beschleunigen die Kommunikation und Dokumentenübermittlung
- Rechtskonformität: Steuerberater übernehmen die fachliche Verantwortung für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben nach HGB, GmbHG und AO
Was umfasst der digitale Festpreis-Jahresabschluss?
Ein vollständiger Jahresabschluss für eine GmbH besteht nach § 264 Abs. 1 HGB aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang. Bei mittelgroßen und großen GmbHs kommt nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB zusätzlich ein Lagebericht hinzu. Der Steuerberater erstellt diese Unterlagen auf Basis der laufenden Buchführung, prüft die steuerliche und handelsrechtliche Korrektheit und unterzeichnet den Jahresabschluss rechtsverbindlich.
Kern-Bestandteile des Festpreis-Pakets
| Leistung | Beschreibung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Buchführungskontrolle | Prüfung und Vervollständigung der laufenden Buchhaltung | § 238, § 239 HGB |
| Bilanz | Aufstellung der Aktiva und Passiva zum Bilanzstichtag | § 242, § 266 HGB |
| Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) | Darstellung der Ertragslage nach Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren | § 275 HGB |
| Anhang | Erläuterungen zu Bilanz und GuV, Angabepflichten nach § 284 ff. HGB | § 264 Abs. 1 HGB |
| E-Bilanz | Elektronische Übermittlung an das Finanzamt | § 5b EStG |
| Offenlegung | Einreichung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB | § 325 HGB |
Bei digitalen Festpreis-Modellen ist die Offenlegung beim Unternehmensregister – seit dem Direktivenumsetzungsgesetz (DiRUG) vom 01.08.2022 die einzige zulässige Stelle – in der Regel im Paket enthalten. Der Steuerberater übernimmt die fristgerechte Einreichung und stellt sicher, dass die 12-Monats-Frist nach § 325 Abs. 1 HGB eingehalten wird.
„Viele Mandanten schätzen, dass bei einem Festpreis-Modell alle Schritte – von der Buchführungsprüfung über die Bilanzerstellung bis zur elektronischen Offenlegung – in einem Paket enthalten sind. Das spart Zeit, vermeidet Abstimmungsaufwand und gibt Rechtssicherheit.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Welche GmbH-Größenklasse bin ich und welche Anforderungen gelten?
Die Anforderungen an den Jahresabschluss einer GmbH richten sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB. Die Einstufung erfolgt anhand von drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Mitarbeiterzahl. Entscheidend ist, dass an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale über- oder unterschritten werden.
Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)
| Größenklasse | Bilanzsumme | Umsatzerlöse | Mitarbeiter | Besonderheiten |
|---|---|---|---|---|
| Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a) | ≤ 450.000 € | ≤ 900.000 € | ≤ 10 | Erleichterungen bei Anhang und Offenlegung möglich |
| Kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1) | ≤ 7,5 Mio. € | ≤ 15 Mio. € | ≤ 50 | Kein Lagebericht, verkürzte GuV erlaubt |
| Mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2) | ≤ 24 Mio. € | ≤ 48 Mio. € | ≤ 250 | Lagebericht erforderlich, Offenlegung vollständig |
| Große Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3) | > 24 Mio. € | > 48 Mio. € | > 250 | Vollständige Offenlegung, ggf. Abschlussprüfungspflicht |
Kleine GmbHs profitieren von Erleichterungen: Sie dürfen eine verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung nach § 276 HGB aufstellen und müssen keinen Lagebericht erstellen. Kleinstkapitalgesellschaften können nach § 326 Abs. 1 HGB sogar auf die Offenlegung der GuV verzichten, wenn bestimmte Angaben im Anhang gemacht werden.
Achtung: Schwellenwerte beachten
Die Einstufung erfolgt stichtagsbezogen. Wer erstmals zwei Schwellenwerte überschreitet, muss im Folgejahr die höheren Anforderungen erfüllen. Eine frühzeitige Planung mit dem Steuerberater ist daher essentiell, um Fristen und Offenlegungspflichten rechtzeitig zu erfüllen.
Welche Fristen gelten für Feststellung und Offenlegung?
Die GmbH muss den Jahresabschluss nicht nur erstellen, sondern auch von der Gesellschafterversammlung feststellen lassen und beim Unternehmensregister offenlegen. Beide Schritte sind fristgebunden und können bei Versäumnis zu Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB führen.
Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG
Der Jahresabschluss ist innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Bilanzstichtag von der Gesellschafterversammlung festzustellen. Für kleine GmbHs gilt nach § 42a Abs. 2 GmbHG eine Frist von 11 Monaten, für mittelgroße und große GmbHs 8 Monate nach § 42a Abs. 1 GmbHG. Bei einem Bilanzstichtag zum 31.12.2025 bedeutet das:
Kleine GmbH
- 11 Monate nach Bilanzstichtag
- Keine Prüfungspflicht
- Gesellschafterbeschluss dokumentieren
Mittelgroße/Große GmbH
- 8 Monate nach Bilanzstichtag
- Abschlussprüfung bei Prüfungspflicht
- Gesellschafterbeschluss + Bestätigungsvermerk
Offenlegungsfrist nach § 325 HGB
Nach der Feststellung muss der Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offengelegt werden (§ 325 Abs. 1 HGB). Bei einem Stichtag 31.12.2025 ist die Offenlegung also bis spätestens 31.12.2026 vorzunehmen. Die Offenlegung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister – der Bundesanzeiger ist seit dem DiRUG (01.08.2022) nicht mehr zuständig.
Praxis-Tipp: Digitale Prozesse nutzen
Wer den Jahresabschluss durch einen digitalen Steuerberater erstellen lässt, profitiert von automatisierten Workflows: Der Steuerberater bereitet den Jahresabschluss vor, die Gesellschafterversammlung beschließt digital, und die Offenlegung erfolgt direkt aus dem Mandanten-Portal – ohne Medienbrüche und fristgerecht.
„Die meisten Ordnungsgeldverfahren entstehen nicht, weil der Jahresabschluss fehlt, sondern weil die Offenlegung vergessen wurde. Mit digitalen Erinnerungen und automatisierter Einreichung beim Unternehmensregister lässt sich dieses Risiko vollständig vermeiden.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Welche Faktoren beeinflussen den Festpreis?
Auch wenn der Preis feststeht, variiert er je nach Komplexität der GmbH. Die wichtigsten Kostenfaktoren sind die Unternehmensgröße, die Anzahl der Buchungen, die Branche sowie die Qualität der Buchführung. Wer einen digitalen Steuerberater für die GmbH in Anspruch nimmt, profitiert dabei häufig von integrierten Kostenrechnern, die einen individuellen Festpreis ermitteln – transparent und ohne versteckte Zuschläge.
Hauptfaktoren für die Preiskalkulation
| Faktor | Einfluss auf Preis | Beispiel |
|---|---|---|
| Größenklasse (§ 267 HGB) | Mittel bis Hoch | Kleine GmbH: Kein Lagebericht, weniger Anhang-Angaben |
| Anzahl Buchungen pro Jahr | Hoch | Bis 500 Buchungen günstiger als > 2.000 Buchungen |
| Branche und Geschäftsmodell | Mittel | Handels-GmbH einfacher als produzierendes Gewerbe mit Anlagenbuchhaltung |
| Qualität der Vorerfassung | Hoch | Saubere digitale Belege sparen Zeit bei der Buchführungskontrolle |
| Zusatzleistungen | Mittel | Lagebericht, Prüfung, Kapitalflussrechnung erhöhen den Umfang |
Viele digitale Steuerberater-Plattformen bieten Online-Kostenrechner an, in die Sie Ihre Eckdaten eingeben – etwa Umsatz, Buchungsanzahl, Mitarbeiterzahl – und erhalten sofort einen verbindlichen Festpreis. Dieser Preis deckt alle Leistungen ab: Buchführungskontrolle, Jahresabschlusserstellung, E-Bilanz und Offenlegung beim Unternehmensregister.
Vergleich: Festpreis vs. StBVV-Abrechnung
Festpreis-Modell
- Preis vorab verbindlich
- Keine Diskussion über Zehntel oder Gebührenrahmen
- Alle Leistungen inkludiert (E-Bilanz, Offenlegung)
- Ideal für standardisierte GmbHs
StBVV-Abrechnung
- Gebührenrahmen 10/10 bis 40/10 nach § 35 StBVV
- Endpreis oft erst nach Fertigstellung bekannt
- Zuschläge bei höherem Aufwand möglich
- Geeignet für komplexe Mandate mit Sonderfragen
Für kleine und mittelgroße GmbHs mit standardisierten Geschäftsvorfällen ist das Festpreis-Modell in der Regel die wirtschaftlichere Wahl. Wer eine GmbH mit besonders komplexen Sachverhalten – etwa internationalen Beteiligungen, umfangreicher Anlagenbuchhaltung oder Konzernabschlüssen – führt, sollte individuell prüfen, ob ein Festpreis oder eine StBVV-Abrechnung sinnvoller ist.
Wie funktioniert der digitale Workflow im Mandanten-Portal?
Digitale Steuerberater-Plattformen setzen auf durchgängig elektronische Prozesse: Vom Upload der Belege über die Kommunikation mit dem Steuerberater bis zur Freigabe des fertigen Jahresabschlusses erfolgt alles online. Das spart Papier, beschleunigt die Bearbeitung und gibt dem Geschäftsführer jederzeit Einblick in den Bearbeitungsstand.
Typischer Ablauf eines digitalen Festpreis-Jahresabschlusses
- Anfrage und Kostenrechner: Sie geben Ihre GmbH-Eckdaten ein (Umsatz, Buchungen, Mitarbeiter) und erhalten sofort einen verbindlichen Festpreis.
- Auftragserteilung: Sie buchen das Paket online und erhalten Zugang zum Mandanten-Portal.
- Datenübermittlung: Sie laden Ihre Belege, Kontoauszüge und Vorjahresabschlüsse hoch – wahlweise via DATEV-Schnittstelle, CSV-Import oder manuellem Upload.
- Buchführungsprüfung: Das OnlineBilanz Steuerberater-Team prüft die Buchführung auf Vollständigkeit und Richtigkeit, klärt offene Fragen digital.
- Jahresabschlusserstellung: Der Steuerberater erstellt Bilanz, GuV und Anhang, bereitet die E-Bilanz vor.
- Freigabe und Feststellung: Sie erhalten den Entwurf zur Prüfung, geben ihn frei, die Gesellschafterversammlung beschließt den Jahresabschluss.
- E-Bilanz und Offenlegung: Der Steuerberater übermittelt die E-Bilanz ans Finanzamt und legt den Jahresabschluss fristgerecht beim Unternehmensregister offen.
Während des gesamten Prozesses haben Sie im Mandanten-Portal jederzeit Einblick in den Status, können Dokumente einsehen und Rückfragen direkt im System stellen. Servet Gündogan koordiniert als Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart den gesamten Ablauf zwischen Ihnen und den zugelassenen Steuerberatern – Sie haben damit einen festen Ansprechpartner.
Vorteile des digitalen Workflows
-
Transparenz: Jederzeit Einblick in den Bearbeitungsstand
-
Geschwindigkeit: Keine Postlaufzeiten, sofortige Benachrichtigungen
-
Sicherheit: Verschlüsselte Datenübertragung, DSGVO-konform
-
Verfügbarkeit: 24/7 Zugriff auf Dokumente und Berichte
-
Effizienz: Automatisierte Workflows reduzieren manuelle Abstimmungen
„Mandanten berichten uns regelmäßig, dass die digitale Zusammenarbeit deutlich effizienter ist als der klassische Austausch per E-Mail und Papier. Offene Fragen werden im Portal dokumentiert, Dokumente sind sofort verfügbar, und die Fristen werden automatisch überwacht.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Welche Rolle spielt der Steuerberater beim Festpreis-Modell?
Ein häufiges Missverständnis bei digitalen Plattformen: Der Jahresabschluss wird nicht von einer Software, sondern von zugelassenen Steuerberatern erstellt. Die Plattform koordiniert und digitalisiert den Prozess – die fachliche Verantwortung und rechtsverbindliche Unterzeichnung liegt beim Steuerberater. Das OnlineBilanz Steuerberater-Team prüft jeden Jahresabschluss auf Übereinstimmung mit HGB, GmbHG und steuerrechtlichen Vorgaben.
Aufgaben des Steuerberaters im digitalen Festpreis-Modell
- Buchführungsprüfung: Kontrolle auf Vollständigkeit, sachliche und zeitliche Abgrenzung, Einhaltung der GoB (§ 238 ff. HGB)
- Bilanzerstellung: Aufstellung der Bilanz nach § 266 HGB, Bewertung nach § 252 ff. HGB, Ansatz und Ausweis der Posten
- GuV-Erstellung: Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB, Wahl des Verfahrens (Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren)
- Anhang: Erfüllung der Angabepflichten nach § 284 ff. HGB, Erläuterung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
- E-Bilanz: Taxonomie-gerechte Übermittlung an das Finanzamt gemäß § 5b EStG
- Offenlegung: Fristgerechte Einreichung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB, inklusive Prüfung der erforderlichen Unterlagen
Der Steuerberater trägt die volle Berufshaftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses. Er unterzeichnet die Bilanz rechtsverbindlich und haftet bei Fehlern oder Pflichtverletzungen nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes. Das digitale Festpreis-Modell ändert nichts an dieser Verantwortung – es macht den Prozess lediglich transparenter und effizienter.
Qualitätssicherung bei OnlineBilanz
Jeder Jahresabschluss durchläuft bei OnlineBilanz ein Vier-Augen-Prinzip: Nach der Erstellung durch den zuständigen Steuerberater erfolgt eine fachliche Qualitätsprüfung durch ein weiteres Mitglied des Steuerberater-Teams. So wird sichergestellt, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Koordination durch den Büroleiter
Servet Gündogan als Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart ist Ihr erster Ansprechpartner: Er koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Ihnen als Mandant und dem Steuerberater-Team, sorgt für einen reibungslosen Ablauf und kümmert sich um offene Fragen. Die fachliche Erstellung und Unterzeichnung erfolgt durch die zugelassenen Steuerberater – Sie erhalten damit die Qualität einer klassischen Steuerberater-Kanzlei mit den Vorteilen digitaler Prozesse.
„Unser Steuerberater-Team erstellt jeden Jahresabschluss mit der gleichen Sorgfalt wie in einer klassischen Kanzlei – nur effizienter. Die digitale Plattform nimmt uns Routineaufgaben ab, sodass wir uns auf die fachliche Prüfung und Beratung konzentrieren können.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Wie vermeide ich Ordnungsgeldverfahren und stelle Rechtssicherheit sicher?
Die Nichteinhaltung der Feststellungs- oder Offenlegungsfrist kann zu einem Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB führen. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die Offenlegung und kann von Amts wegen oder auf Antrag ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro festsetzen. Geschäftsführer sind persönlich für die fristgerechte Offenlegung verantwortlich und können im Extremfall auch persönlich in Anspruch genommen werden.
Häufige Gründe für Ordnungsgeldverfahren
- Versäumte Offenlegungsfrist: Jahresabschluss nicht innerhalb von 12 Monaten beim Unternehmensregister eingereicht
- Unvollständige Unterlagen: Anhang fehlt, Größenklassen-Angaben unzureichend, Unterschriften nicht vorhanden
- Falsche Offenlegungsstelle: Einreichung beim Bundesanzeiger statt beim Unternehmensregister (seit DiRUG nicht mehr zulässig)
- Keine Feststellung: Gesellschafterversammlung hat den Jahresabschluss nicht beschlossen, Beschluss wurde nicht dokumentiert
Achtung: Geschäftsführer haftet persönlich
Der Geschäftsführer ist nach § 335 HGB verpflichtet, die Offenlegung sicherzustellen. Im Ordnungsgeldverfahren wird das Geld zunächst von der GmbH gefordert – bei Nichtzahlung kann jedoch auch der Geschäftsführer persönlich herangezogen werden. Eine saubere Dokumentation und fristgerechte Einreichung sind daher essentiell.
Checkliste für rechtssichere Offenlegung
-
Jahresabschluss durch Steuerberater erstellen und unterzeichnen lassen
-
Gesellschafterversammlung einberufen, Jahresabschluss beschließen, Protokoll anfertigen
-
Frist prüfen: 12 Monate nach Bilanzstichtag (§ 325 HGB)
-
Vollständige Unterlagen bereithalten: Bilanz, GuV, Anhang, ggf. Lagebericht und Bestätigungsvermerk
-
Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de)
-
Eingangsbestätigung archivieren als Nachweis der fristgerechten Offenlegung
Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt – ob klassisch oder digital –, kann die Offenlegung meist gleich mitbeauftragen. Bei digitalen Festpreis-Modellen wie OnlineBilanz ist die Offenlegung im Paket enthalten: Der Steuerberater übernimmt die fristgerechte Einreichung beim Unternehmensregister und dokumentiert den Nachweis im Mandanten-Portal. So entfällt das Risiko eines Ordnungsgeldverfahrens vollständig.
12 Monate
Offenlegungsfrist nach § 325 HGB
500–25.000 €
Ordnungsgeld nach § 335 HGB
100 %
Vermeidbar durch digitale Erinnerungen
Für welche GmbHs lohnt sich ein digitales Festpreis-Modell?
Nicht jede GmbH profitiert gleichermaßen von einem Festpreis-Modell. Die größten Vorteile haben Unternehmen mit standardisierten Geschäftsvorfällen, überschaubarer Buchungsanzahl und klarem Leistungsumfang. Wer hingegen ein komplexes internationales Konzerngeflecht führt oder zahlreiche Sonderfragen hat, ist mit einer klassischen Steuerberatung und StBVV-Abrechnung oft besser bedient.
Ideale Kandidaten für ein Festpreis-Modell
Kleine GmbH/UG
- Überschaubare Buchungsanzahl (< 1.500 p.a.)
- Standardisierte Geschäftsvorfälle
- Keine Abschlussprüfungspflicht
- Klare Kostenplanung gewünscht
Dienstleistungs-GmbH
- Wenig Anlagevermögen
- Einfache GuV-Struktur
- Digitale Belege vorhanden
- Schnelle Abwicklung wichtig
Handels-GmbH
- Standardisierte Warenwirtschaft
- Digitale Kassensysteme
- Vorerfassung durch Buchhaltungssoftware
- Transparente Preise gewünscht
Digitale Festpreis-Modelle eignen sich besonders für GmbHs, die ihre Buchhaltung bereits digital führen – etwa mit DATEV, Lexoffice, sevDesk oder anderen cloudbasierten Lösungen. Die Daten können dann direkt in das Steuerberater-Portal übernommen werden, was die Bearbeitungszeit verkürzt und Fehlerquellen minimiert.
Wann ist ein individuelles Angebot sinnvoller?
- Komplexe Konzernstrukturen: Mehrere verbundene Unternehmen, Beteiligungen im Ausland, Konsolidierungspflichten
- Produzierende Unternehmen: Umfangreiche Anlagenbuchhaltung, Fertigungsaufträge, komplexe Bewertungsfragen
- Abschlussprüfungspflichtige GmbHs: Hier ist die Zusammenarbeit mit einem Wirtschaftsprüfer erforderlich, der Jahresabschluss und Prüfung koordiniert
- Umstrukturierungen oder Sonderfälle: Verschmelzungen, Umwandlungen, Sanierungen – hier ist individuelle Beratung unverzichtbar
Wer unsicher ist, ob ein Festpreis-Modell passt, kann bei vielen digitalen Steuerberater-Plattformen eine kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen. Servet Gündogan und das OnlineBilanz-Team prüfen Ihre Situation und empfehlen die passende Lösung – ob Festpreis, individuelles Angebot oder klassische Steuerberatung.
„Wir erleben immer wieder, dass Geschäftsführer überrascht sind, wie unkompliziert ein digitaler Jahresabschluss sein kann – vorausgesetzt, die Buchführung ist sauber vorbereitet. Wer seine Belege digital erfasst und strukturiert ablegt, spart nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Nerven.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Häufig gestellte Fragen
Kann ich den Festpreis-Jahresabschluss auch für eine UG (haftungsbeschränkt) nutzen?
Ja, der digitale Festpreis-Jahresabschluss gilt auch für UGs (haftungsbeschränkt). Die UG ist rechtlich eine GmbH-Variante und unterliegt denselben Publizitätspflichten nach § 325 HGB sowie den Rechnungslegungsvorschriften nach § 264 ff. HGB. Die Preisgestaltung richtet sich nach Größenklasse, Belegvolumen und Komplexität – nicht nach der Rechtsform.
Was passiert, wenn ich im laufenden Jahr die Größenklasse wechsle?
Ein Größenklassenwechsel wird nach § 267 Abs. 4 HGB erst wirksam, wenn die neuen Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden. Für den Jahresabschluss 2025 gilt daher noch die bisherige Größenklasse, sofern der Wechsel erst in 2025 eintrat. Der Festpreis wird entsprechend der zum Abschlussstichtag maßgeblichen Größenklasse kalkuliert.
Ist der Festpreis auch bei nachträglichen Korrekturen oder Rückfragen des Finanzamts gültig?
Der Festpreis deckt die Erstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses ab. Nachträgliche Korrekturen aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Unterlagen durch den Mandanten können zusätzliche Kosten verursachen. Rückfragen des Finanzamts, die den Jahresabschluss betreffen, werden im Rahmen der laufenden Mandatsbetreuung beantwortet – umfangreiche Betriebsprüfungen oder Sonderprüfungen sind separat zu beauftragen.
Welche Buchhaltungssoftware wird für den digitalen Festpreis-Jahresabschluss unterstützt?
OnlineBilanz arbeitet mit allen gängigen Buchhaltungsprogrammen wie DATEV, Lexoffice, sevDesk, FastBill und anderen zusammen. Belege und Buchungsdaten können über standardisierte Schnittstellen (DATEV-Export, CSV, PDF) importiert werden. Wer keine eigene Software nutzt, kann Belege direkt im Mandanten-Portal hochladen – die Buchhaltung wird dann optional gegen Aufpreis durch das Steuerberater-Team übernommen.
Wie lange dauert es, bis der fertige Jahresabschluss vorliegt?
Die Bearbeitungszeit hängt von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Komplexität ab. Bei vollständigen, digital eingereichten Belegen und sauberer Vorbuchhaltung liegt der fertige Jahresabschluss in der Regel innerhalb von 2 bis 4 Wochen vor. Der digitale Workflow und die direkte Abstimmung über das Mandanten-Portal beschleunigen den Prozess erheblich gegenüber klassischen Kanzleiabläufen.
Muss ich als GmbH-Geschäftsführer beim Festpreis-Modell persönlich in die Kanzlei kommen?
Nein. Der gesamte Prozess läuft digital ab: Belegupload, Rückfragen, Freigabe und elektronische Signatur erfolgen über das Mandanten-Portal. Persönliche Termine sind nur auf Wunsch oder bei besonders komplexen Sachverhalten erforderlich. Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart, koordiniert alle Schritte und steht als fester Ansprechpartner zur Verfügung – telefonisch, per E-Mail oder Videocall.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.
Weiterführend: Digital Festpreis Jahresabschluss UG 2026


