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Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
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Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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Verbindlichkeiten Bank148.500 €
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übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

15–22 Minuten

OnlineBilanzBlogFestpreis Buchhaltung GmbH

Digital Festpreis Buchhaltung GmbH 2026

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Festpreise statt Überraschungen: Für GmbH und UG bedeutet die digitale Festpreis-Buchhaltung volle Transparenz bei Kosten und Leistungen. OnlineBilanz verbindet die Fachexpertise zugelassener Steuerberater mit moderner Software – rechtssicher, GoBD-konform und ohne Wartezeiten. Anders als bei einer Buchhaltung mit Excel, die für GmbHs erhebliche Risiken birgt, erhalten Sie Ihren Jahresabschluss digital koordiniert, zu einem kalkulierbaren Festpreis.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die digitale Festpreis-Buchhaltung für GmbH kombiniert steuerberaterliche Expertise mit transparenten Pauschalpreisen und digitaler Zusammenarbeit. OnlineBilanz bietet GmbH und UG einen Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater – ohne versteckte Kosten, mit digitalem Mandanten-Portal und GoBD-konformer Dokumentation. Das Modell eignet sich besonders für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften mit überschaubarem Belegvolumen und ist ideal für Geschäftsführer, die neu in der GmbH-Buchhaltung sind und professionelle Unterstützung ohne Überraschungen suchen.

Warum Festpreis-Buchhaltung für GmbH und UG sinnvoll ist

Die Wahl der richtigen Kanzlei ist für Geschäftsführer einer GmbH oder UG eine strategische Entscheidung. Klassische Stundenhonorare führen häufig zu unkalkulierbaren Kosten — insbesondere bei komplexeren Buchführungsanforderungen oder unvorhergesehenen Rückfragen. Ein digitales Festpreis-Modell schafft dagegen volle Kostentransparenz bereits vor Mandatsbeginn und ermöglicht präzise Budgetplanung.

Seit Inkrafttreten der StBVV (Steuerberatervergütungsverordnung) ist die Abrechnung nach Gegenstandswert, Zeitaufwand oder Pauschalhonorar zulässig. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz kombinieren die fachliche Kompetenz zugelassener Steuerberater mit standardisierten Prozessen und bieten dadurch Festpreise, die unabhängig von der tatsächlichen Bearbeitungszeit gelten — ohne versteckte Zusatzkosten.

Vorteile des Festpreis-Modells im Überblick

  • Planungssicherheit: Kosten stehen vor Mandatsbeginn fest, keine Überraschungen bei der Abrechnung
  • Transparenz: Klare Leistungspakete ohne versteckte Zusatzgebühren für Rückfragen oder Korrekturen
  • Digitale Effizienz: Online-Plattform ermöglicht schnellen Datenaustausch und automatisierte Workflows
  • Steuerberater-Qualität: Jahresabschluss wird durch zugelassene Steuerberater geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet

Hinweis

Für GmbH und UG gelten umfangreiche Buchführungs- und Bilanzierungspflichten nach § 238 ff. HGB sowie § 41 GmbHG. Ein Festpreis-Modell deckt diese gesetzlichen Anforderungen vollständig ab — von der laufenden Buchhaltung über den Jahresabschluss bis zur fristgerechten Offenlegung beim Unternehmensregister.

Rechtliche Anforderungen an die Buchhaltung einer GmbH

Jede GmbH ist gemäß § 238 Abs. 1 HGB zur ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet. Diese muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage der Gesellschaft vermitteln kann. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sowie die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) sind dabei zwingend einzuhalten.

Zusätzlich muss jede GmbH gemäß § 242 HGB zu Beginn ihres Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung aufstellen. Nach § 264 Abs. 1 HGB ist der Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern; mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zudem einen Lagebericht erstellen (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Buchführungspflichten im Detail

Pflicht Rechtsgrundlage Frist / Anforderung
Laufende Buchführung § 238 HGB Zeitnah, vollständig, nachvollziehbar
Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) § 242, § 264 HGB Aufstellung binnen Feststellungsfrist
Feststellung durch Gesellschafterversammlung § 42a GmbHG Klein-GmbH: 11 Monate; mittel/groß: 8 Monate
Offenlegung beim Unternehmensregister § 325 HGB 12 Monate nach Bilanzstichtag
Aufbewahrung Bücher/Belege § 257 HGB 10 Jahre (Handelsbücher, Belege)

Achtung

Bei Verstößen gegen die Buchführungspflicht drohen empfindliche Sanktionen: Ordnungsgelder bis 25.000 Euro nach § 335 HGB, steuerliche Schätzungen durch das Finanzamt sowie haftungsrechtliche Konsequenzen für den Geschäftsführer gemäß § 43 GmbHG. Eine ordnungsgemäße, digital organisierte Buchhaltung minimiert diese Risiken erheblich.

Das Festpreis-Modell von OnlineBilanz: Leistungen und Ablauf

OnlineBilanz ist eine digitale Steuerberater-Plattform, die GmbH- und UG-Geschäftsführern die komplette Jahresabschluss-Erstellung durch zugelassene Steuerberater zu transparenten Festpreisen anbietet. Der gesamte Prozess — von der Mandatsaufnahme über den Datenaustausch bis zur fertigen, rechtsverbindlich unterzeichneten Bilanz — läuft über ein modernes Mandanten-Portal ab.

Der Ablauf gliedert sich in drei klare Phasen: Nach Eingabe der Unternehmensdaten im Online-Kostenrechner erhalten Sie sofort den verbindlichen Festpreis. Nach Mandatserteilung übermitteln Sie Ihre Belege und Kontoauszüge digital über das Portal. Unser Büroleiter Servet Gündogan koordiniert als erster Ansprechpartner die Kommunikation zwischen Ihnen und dem Steuerberater-Team, das den Jahresabschluss fachlich erstellt, prüft und rechtsverbindlich unterzeichnet.

Leistungsumfang im Festpreis enthalten

  • Laufende Finanzbuchhaltung (Erfassung aller Geschäftsvorfälle, DATEV-kompatibel)
  • Erstellung Jahresabschluss nach HGB (Bilanz, GuV, Anhang) durch zugelassene Steuerberater
  • Feststellung gemäß § 42a GmbHG (Vorbereitung der Gesellschafterbeschlüsse)
  • Offenlegung beim Unternehmensregister gemäß § 325 HGB (seit DiRUG ausschließlich elektronisch)
  • Digitales Mandanten-Portal mit Echtzeit-Status und Dokumentenablage
  • Persönlicher Ansprechpartner (Servet Gündogan, Büroleiter Stuttgart) für organisatorische Fragen

„Mandanten schätzen die Kombination aus menschlichem Ansprechpartner und digitaler Effizienz. Ich koordiniere alle organisatorischen Schritte, während unser Steuerberater-Team die fachliche Qualität sicherstellt. So entsteht eine reibungslose, transparente Zusammenarbeit — ohne Wartezeiten und versteckte Kosten.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Hinweis

Der Festpreis gilt unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand. Auch bei unvorhergesehenen Rückfragen oder notwendigen Korrekturen entstehen keine Zusatzkosten — das Risiko trägt die Plattform, nicht der Mandant.

Wie funktioniert der OnlineBilanz-Kostenrechner?

Der Online-Kostenrechner von OnlineBilanz ermittelt binnen weniger Minuten den verbindlichen Festpreis für Ihre GmbH oder UG. Die Kalkulation basiert auf objektiven Parametern: Rechtsform, Größenklasse nach § 267 HGB, Anzahl der Geschäftsvorfälle, Komplexität der Buchführung (z. B. Warenwirtschaft, Anlagenvermögen) sowie etwaige Besonderheiten wie Beteiligungen oder internationaler Geschäftsverkehr.

Im Gegensatz zu klassischen Stundenhonoraren erhalten Sie damit volle Transparenz vor Mandatsbeginn. Es gibt keine nachträglichen Anpassungen, keine Überraschungen bei der Abrechnung. Der ermittelte Preis deckt alle Leistungen ab — von der laufenden Buchhaltung über den Jahresabschluss bis zur Offenlegung beim Unternehmensregister.

Parameter der Festpreis-Ermittlung

Unternehmensdaten

  • Rechtsform (GmbH, UG, gGmbH)
  • Größenklasse nach § 267 HGB (klein, mittel, groß)
  • Bilanzstichtag (Standard: 31.12.)
  • Anzahl Gesellschafter

Buchführungsumfang

  • Anzahl Geschäftsvorfälle pro Jahr (Belege, Buchungszeilen)
  • Warenwirtschaft / Lagerbuchhaltung
  • Anlagenvermögen (Abschreibungen)
  • Besonderheiten (Beteiligungen, Auslandsgeschäft, Konzernstrukturen)

Nach Eingabe dieser Daten erhalten Sie den Festpreis sowie eine detaillierte Übersicht der enthaltenen Leistungen. Bei Bedarf können Sie telefonisch oder per E-Mail Rückfragen klären — Servet Gündogan steht als Büroleiter für alle organisatorischen Fragen zur Verfügung.

„Unser Kostenrechner bildet die tatsächliche Komplexität präzise ab. Mandanten wissen vorab, was sie zahlen — und was sie dafür erhalten. Das schafft Vertrauen und ermöglicht eine professionelle Budgetplanung, gerade für junge GmbHs und UGs.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Digitales Mandanten-Portal: So funktioniert die Zusammenarbeit

Das Herzstück der Zusammenarbeit ist das OnlineBilanz-Mandanten-Portal. Hier laden Sie Belege, Kontoauszüge und sonstige Unterlagen hoch, verfolgen den Bearbeitungsstatus in Echtzeit und kommunizieren mit dem Büroleiter sowie dem Steuerberater-Team. Alle Dokumente werden revisionssicher nach GoBD archiviert, die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt nach aktuellen IT-Sicherheitsstandards.

Das Portal ersetzt zeitraubende E-Mail-Pingpongs und Papier-Ordner. Sie behalten jederzeit den Überblick, welche Unterlagen noch fehlen, welche Schritte bereits abgeschlossen sind und wann der Jahresabschluss fertiggestellt wird. Die Plattform sendet automatische Erinnerungen, wenn Fristen näher rücken — etwa die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG oder die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB.

Funktionen des Mandanten-Portals

  • Upload von Belegen, Kontoauszügen, Verträgen (Drag & Drop, revisionssichere Archivierung)
  • Echtzeit-Status: Welcher Bearbeitungsschritt läuft gerade? Wann ist Abschluss fertig?
  • Digitale Kommunikation: Direkte Nachrichten an Servet Gündogan oder das Steuerberater-Team
  • Dokumenten-Bibliothek: Alle früheren Jahresabschlüsse, Steuerbescheide, Offenlegungsnachweise zentral abrufbar
  • Automatische Frist-Erinnerungen (Feststellung, Offenlegung, Aufbewahrungspflichten)
  • Sichere Datenübertragung (SSL-Verschlüsselung, DSGVO-konform, Serverstandort Deutschland)

Hinweis

Die GoBD verlangen eine revisionssichere, unveränderbare Archivierung aller buchführungsrelevanten Unterlagen. Das OnlineBilanz-Portal erfüllt diese Anforderungen automatisch — Sie müssen sich nicht um technische Details kümmern, können aber jederzeit auf alle Dokumente zugreifen.

Wer bislang mit klassischen Kanzleien gearbeitet hat, schätzt die Zeitersparnis: Keine Papierstapel mehr, keine unklaren Zuständigkeiten, keine Wartezeiten bei einfachen Rückfragen. Servet Gündogan als Büroleiter fungiert als zentraler Ansprechpartner, das Steuerberater-Team konzentriert sich auf die fachliche Arbeit — diese klare Rollenverteilung beschleunigt den gesamten Prozess erheblich.

Fristen für Feststellung und Offenlegung: Das müssen Sie 2026 beachten

Für Geschäftsführer einer GmbH oder UG sind zwei zentrale Fristen entscheidend: die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG und die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB. Beide Fristen laufen ab dem Bilanzstichtag (in der Regel 31.12.) und sind zwingend einzuhalten. Bei Versäumnis drohen Ordnungsgelder nach § 335 HGB sowie persönliche Haftungsrisiken für den Geschäftsführer.

Gemäß § 42a Abs. 2 GmbHG muss der Jahresabschluss bei kleinen Kapitalgesellschaften binnen elf Monaten, bei mittelgroßen und großen binnen acht Monaten nach Ende des Geschäftsjahres durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Für ein Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) bedeutet dies: Klein-GmbHs haben Zeit bis 30.11.2026, mittel- und großgroße bis 31.08.2026.

Fristen im Überblick (Bilanzstichtag 31.12.2025)

Größenklasse Feststellung (§ 42a GmbHG) Offenlegung (§ 325 HGB) Sanktion bei Versäumnis
Klein (§ 267 Abs. 1 HGB) Bis 30.11.2026 (11 Monate) Bis 31.12.2026 (12 Monate) Ordnungsgeld 500–25.000 €
Mittel (§ 267 Abs. 2 HGB) Bis 31.08.2026 (8 Monate) Bis 31.12.2026 (12 Monate) Ordnungsgeld 500–25.000 €
Groß (§ 267 Abs. 3 HGB) Bis 31.08.2026 (8 Monate) Bis 31.12.2026 (12 Monate) Ordnungsgeld 500–25.000 €

Die Offenlegung erfolgt seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 ausschließlich beim Unternehmensregister (elektronisch über www.unternehmensregister.de). Der Bundesanzeiger fungiert lediglich noch als Bekanntmachungsorgan, die rechtsverbindliche Hinterlegung findet aber beim Unternehmensregister statt. OnlineBilanz übernimmt die fristgerechte Offenlegung als Teil des Festpreis-Pakets.

Achtung

Versäumt Ihre GmbH die Offenlegungsfrist, leitet das Bundesamt für Justiz von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren ein (§ 335 HGB). Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und richtet sich gegen die Gesellschaft sowie persönlich gegen den Geschäftsführer. Wiederholungstäter müssen mit höheren Beträgen rechnen.

„Viele Mandanten unterschätzen die Konsequenzen verspäteter Offenlegung. Wir sorgen dafür, dass alle Fristen eingehalten werden — von der Feststellung über die Prüfung bis zur elektronischen Übermittlung ans Unternehmensregister. Das gehört zum Festpreis-Service und gibt unseren Mandanten Rechtssicherheit.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Kostenvergleich: Klassische Kanzlei vs. digitales Festpreis-Modell

Bei klassischen Steuerberatungskanzleien erfolgt die Abrechnung in der Regel nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), entweder nach Gegenstandswert oder auf Stundenbasis. Dabei entstehen häufig Unsicherheiten: Wie viele Stunden werden tatsächlich benötigt? Welche Rückfragen lösen zusätzliche Gebühren aus? Erst die Schlussrechnung bringt Klarheit — oft Monate nach Mandatsende.

Digitale Festpreis-Modelle wie OnlineBilanz kehren dieses Prinzip um: Der Preis steht vor Mandatsbeginn fest, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand. Rückfragen, Korrekturen oder Sonderwünsche sind im Festpreis enthalten. Diese Transparenz ermöglicht präzise Budgetplanung und vermeidet Konflikte über die Abrechnung.

Vergleich der Abrechnungsmodelle

Kriterium Klassische Kanzlei (StBVV) OnlineBilanz Festpreis
Kostenklarheit Endpreis erst nach Abschluss bekannt Verbindlicher Festpreis vorab
Zusatzkosten Rückfragen, Korrekturen oft extra berechnet Im Festpreis enthalten
Transparenz Abrechnung nach Gegenstandswert oder Stunden Online-Kostenrechner, keine versteckten Gebühren
Kommunikation Telefon, E-Mail, Termine vor Ort Digitales Mandanten-Portal, persönlicher Ansprechpartner
Bearbeitungszeit Abhängig von Kanzleiauslastung Standardisierte Workflows, klare Zeitpläne
Steuerberater-Qualität Zugelassene Steuerberater Zugelassene Steuerberater (OnlineBilanz)

Wichtig: Ein digitales Festpreis-Modell bedeutet nicht, auf Steuerberater-Qualität zu verzichten. OnlineBilanz ist selbst eine Steuerberater-Plattform, bei der zugelassene Steuerberater den Jahresabschluss erstellen, prüfen und rechtsverbindlich unterzeichnen. Die Kostenersparnis entsteht durch standardisierte Prozesse, digitale Workflows und effiziente Koordination — nicht durch Abstriche bei der fachlichen Qualität.

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„Mandanten wechseln zu uns, weil sie Planungssicherheit schätzen. Sie wissen vorab, was sie zahlen — und erhalten trotzdem die volle Steuerberater-Leistung, rechtsverbindlich unterzeichnet und geprüft. Das ist der entscheidende Unterschied zu reinen Software-Lösungen ohne StB-Haftung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Größenklassen nach § 267 HGB und Auswirkungen auf die Kosten

Die Größenklasse Ihrer GmbH oder UG bestimmt nicht nur den Umfang der Offenlegungspflichten, sondern hat auch direkten Einfluss auf den Aufwand der Jahresabschlusserstellung — und damit auf die Kosten. § 267 HGB unterscheidet drei Größenklassen (klein, mittel, groß), die anhand von drei Schwellenwerten definiert werden: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl.

Entscheidend ist, dass an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale über- bzw. unterschritten werden müssen, damit ein Größenwechsel eintritt (§ 267 Abs. 4 HGB). Diese Regelung verhindert, dass kurzfristige Schwankungen sofort zu einem Wechsel der Größenklasse führen.

Größenklassen gemäß § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter (Ø) Offenlegungsumfang
Klein (§ 267 Abs. 1) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50 Bilanz, Anhang (verkürzt möglich)
Mittel (§ 267 Abs. 2) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250 Bilanz, GuV, Anhang, ggf. Lagebericht
Groß (§ 267 Abs. 3) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250 Vollständiger Jahresabschluss, Lagebericht, Prüfungspflicht

Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von Erleichterungen: Sie dürfen gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB eine verkürzte Bilanz offenlegen und können den Anhang nach § 288 HGB reduzieren. Die GuV muss bei Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) gar nicht offengelegt werden. Diese Erleichterungen reduzieren den Offenlegungs-Aufwand und damit indirekt die Kosten — sowohl bei klassischen Kanzleien als auch im Festpreis-Modell.

Auswirkungen auf den Festpreis

  • Kleine GmbH: Geringerer Offenlegungsumfang, verkürzte Feststellungsfrist (11 Monate), geringere Komplexität → niedrigerer Festpreis
  • Mittelgroße GmbH: Vollständiger Jahresabschluss, ggf. Lagebericht, kürzere Feststellungsfrist (8 Monate) → mittlerer Festpreis
  • Große GmbH: Prüfungspflicht nach § 316 HGB, umfangreicher Lagebericht, strenge Fristen → höherer Festpreis, oft zusätzliche Prüfungskosten

Hinweis

Der OnlineBilanz-Kostenrechner berücksichtigt automatisch Ihre Größenklasse und die damit verbundenen gesetzlichen Anforderungen. So erhalten Sie einen präzisen Festpreis, der alle notwendigen Leistungen abdeckt — ohne nachträgliche Anpassungen.

Für wen lohnt sich ein digitales Festpreis-Modell besonders?

Ein digitales Festpreis-Modell ist nicht für jede GmbH die optimale Lösung — aber für viele. Besonders profitieren Geschäftsführer, die Wert auf Transparenz, Planbarkeit und moderne, digitale Arbeitsabläufe legen. Wer klassische persönliche Beratungsgespräche vor Ort bevorzugt oder sehr individuelle, komplexe steuerliche Gestaltungen benötigt, fühlt sich möglicherweise bei einer traditionellen Kanzlei besser aufgehoben.

Ideal ist das Festpreis-Modell hingegen für GmbHs und UGs mit standardisierten Geschäftsmodellen, überschaubarer Komplexität und dem Wunsch nach schneller, effizienter Abwicklung. Auch Gründer, die erstmals einen Jahresabschluss erstellen lassen müssen, schätzen die klare Kostenstruktur und den persönlichen Ansprechpartner (Servet Gündogan) als Koordinator.

Typische Mandantenprofile für OnlineBilanz

Gründer & Start-ups

  • Erste GmbH/UG, erstmaliger Jahresabschluss
  • Budgetplanung wichtig, keine Überraschungen
  • Digitale Arbeitsweise gewünscht
  • Keine Zeit für Vor-Ort-Termine

Etablierte Klein-GmbHs

  • Standardisiertes Geschäftsmodell (Handel, Dienstleistung)
  • Überschaubare Komplexität
  • Wunsch nach Transparenz und Effizienz
  • Feste Budgets für Steuerberatung

Digitale Unternehmen

  • E-Commerce, SaaS, Online-Dienstleistungen
  • Digitale Prozesse im gesamten Unternehmen
  • Mobiles Arbeiten, kein fester Standort
  • Hohe Erwartung an IT-Sicherheit (GoBD)

Auch für GmbHs mit mehreren Gesellschaftern bietet das digitale Portal Vorteile: Alle Gesellschafter können jederzeit auf den aktuellen Stand des Jahresabschlusses zugreifen, Beschlüsse können digital vorbereitet werden, und die Feststellung nach § 42a GmbHG läuft reibungslos ab — ohne aufwändige Koordination per E-Mail.

Achtung

Weniger geeignet ist das Festpreis-Modell für GmbHs mit sehr komplexen Konzernstrukturen, internationalen Beteiligungen, umfangreichen steuerlichen Gestaltungen oder Sonderfällen wie Sanierungen. In solchen Fällen ist eine individuelle Beratung durch eine spezialisierte Kanzlei oft sinnvoller.

„Unsere Mandanten schätzen die Klarheit: Sie wissen vorab, was sie zahlen, und erhalten trotzdem persönliche Betreuung. Ich bin als Büroleiter der erste Ansprechpartner für alle organisatorischen Fragen, das Steuerberater-Team kümmert sich um die fachliche Qualität. Diese Arbeitsteilung sorgt für Effizienz ohne Anonymität.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Digitalisierung, GoBD und Datensicherheit: Was Sie wissen müssen

Die Digitalisierung der Buchhaltung ist nicht nur eine Frage der Effizienz, sondern auch eine rechtliche Anforderung. Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) legen fest, wie digitale Buchführungssysteme beschaffen sein müssen, damit sie den Anforderungen des § 238 HGB und der Abgabenordnung genügen.

Zentrale Anforderungen der GoBD sind: Nachvollziehbarkeit (alle Buchungen müssen lückenlos dokumentiert sein), Vollständigkeit (keine Geschäftsvorfälle dürfen fehlen), Unveränderbarkeit (nachträgliche Änderungen müssen protokolliert werden) sowie Zeitgerechtheit (Buchungen müssen zeitnah erfolgen). Digitale Systeme müssen zudem eine revisionssichere Archivierung gewährleisten und vor Datenverlust geschützt sein.

GoBD-Anforderungen im Überblick

  • Nachvollziehbarkeit: Jeder Geschäftsvorfall muss von der Entstehung bis zur Buchung lückenlos dokumentiert sein
  • Vollständigkeit: Alle buchführungspflichtigen Geschäftsvorfälle müssen erfasst werden
  • Richtigkeit: Buchungen müssen sachlich und rechnerisch korrekt sein
  • Zeitgerechtigkeit: Buchungen sind zeitnah vorzunehmen (keine monatelangen Verzögerungen)
  • Unveränderbarkeit: Nachträgliche Änderungen müssen als solche erkennbar sein (Änderungsprotokoll)
  • Aufbewahrungspflicht: Digitale Unterlagen müssen 10 Jahre revisionssicher archiviert werden (§ 257 HGB)

OnlineBilanz erfüllt alle GoBD-Anforderungen durch DATEV-kompatible Buchhaltungssoftware, revisionssichere Archivierung und verschlüsselte Datenübertragung. Die Server stehen in Deutschland, alle Daten werden DSGVO-konform verarbeitet. Mandanten können jederzeit auf ihre Unterlagen zugreifen und bei Bedarf vollständige Datenexporte erstellen.

Datensicherheit und DSGVO-Konformität

Hinweis

Das OnlineBilanz-Portal nutzt SSL-Verschlüsselung (TLS 1.3) für alle Datenübertragungen, mehrstufige Authentifizierung für den Zugang sowie tägliche Backups mit Offsite-Speicherung. Alle Daten werden ausschließlich auf Servern in Deutschland verarbeitet und unterliegen den strengen Anforderungen der DSGVO.

Gerade für GmbHs, die selbst personenbezogene Daten verarbeiten (z. B. im E-Commerce), ist die DSGVO-Konformität des Steuerberaters entscheidend. OnlineBilanz stellt auf Wunsch Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO bereit und dokumentiert alle technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) transparent.

„Datensicherheit ist für uns nicht verhandelbar. Unsere Mandanten vertrauen uns hochsensible Finanzdaten an — wir schützen diese durch modernste Verschlüsselung, regelmäßige Audits und strikte Einhaltung der GoBD und DSGVO. Das ist Grundlage jeder vertrauensvollen Zusammenarbeit.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die laufende Buchhaltung auch selbst machen und nur den Jahresabschluss beim Steuerberater erstellen lassen?

Ja, das ist möglich und bei OnlineBilanz Standard. Viele Mandanten führen die laufende Finanzbuchhaltung selbst oder über einen externen Buchhalter und beauftragen nur den Jahresabschluss. Wichtig ist, dass die Buchhaltung GoBD-konform geführt wird und alle Belege digital vorliegen. Der Steuerberater prüft die Vorbuchhaltung, nimmt ggf. Korrekturen vor und erstellt darauf aufbauend den Jahresabschluss samt E-Bilanz.

Was passiert, wenn ich nach Vertragsabschluss zusätzliche Leistungen benötige?

Zusätzliche Leistungen außerhalb des vereinbarten Festpreis-Pakets – etwa eine Sonderauswertung, Beratung zu Umstrukturierungen oder nachträgliche Korrekturen – werden nach StBVV (Steuerberater-Vergütungsverordnung) separat abgerechnet. OnlineBilanz informiert Sie vorab transparent über anfallende Kosten, sodass keine unerwarteten Rechnungen entstehen.

Wie lange dauert die Erstellung eines Jahresabschlusses bei OnlineBilanz?

Nach Einreichung aller vollständigen Unterlagen und Informationen beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel 2 bis 4 Wochen. Dies hängt vom Umfang der Buchhaltung, der Größenklasse und der Komplexität ab. Durch die digitale Zusammenarbeit entfallen Postlaufzeiten und Terminkoordination, was den Prozess deutlich beschleunigt.

Werden auch Branchen mit besonderen Anforderungen (z. B. E-Commerce, Gastronomie) unterstützt?

Ja, OnlineBilanz arbeitet mit Steuerberatern, die Erfahrung in verschiedenen Branchen haben. E-Commerce (z. B. Amazon FBA, Shopify), Gastronomie, Handwerk oder Freiberufler mit gewerblicher Tätigkeit werden ebenso betreut. Bei besonderen steuerlichen Anforderungen (z. B. Umsatzsteuer-Sonderregelungen, Kleinunternehmerregelung, Reverse Charge) wird dies im Festpreis berücksichtigt oder vorab transparent kommuniziert.

Ist der Wechsel zu OnlineBilanz auch während des laufenden Geschäftsjahres möglich?

Ja, ein Wechsel ist jederzeit möglich. Idealerweise erfolgt der Übergang zu einem Jahresabschluss-Stichtag (z. B. nach Erstellung des Vorjahresabschlusses durch die alte Kanzlei). OnlineBilanz unterstützt Sie beim Datentransfer und der Übergabe der Buchhaltungsunterlagen, sodass kein Know-how verloren geht.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), Bundesministerium der Finanzen – GoBD. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Weiterführend: Digital Festpreis-Buchhaltung UG 2026

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Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

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Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
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Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

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Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
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Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
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DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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