DATEV-Bestände übernehmen lassen Vergleich 2026
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Wer die Steuerberatungskanzlei wechselt, muss DATEV-Bestände sauber übertragen lassen – sonst drohen Datenlücken, Mehraufwand und verzögerte Jahresabschlüsse. Dieser Vergleich zeigt, worauf es beim Kanzleiwechsel ankommt, wie die Datenübernahme rechtlich und technisch abläuft und welche Unterschiede zwischen klassischen Kanzleien und digitalen Steuerberater-Plattformen bestehen.
Kurzantwort
DATEV-Bestände übernehmen lassen bedeutet, alle Buchhaltungs-, Stamm- und Steuerdaten aus dem System der Altkanzlei digital an die neue Kanzlei zu übertragen. Die Altkanzlei ist nach § 66 StBerG zur Herausgabe verpflichtet, sobald offene Honorare beglichen sind. Ein strukturierter Vergleich hilft, Anbieter zu finden, die den Wechsel professionell, transparent und ohne Datenverlust begleiten.
Inhaltsverzeichnis
- Was bedeutet DATEV-Bestände übernehmen lassen?
- Warum ist die Übernahme von DATEV-Beständen beim Kanzleiwechsel entscheidend?
- Wie läuft die Datenübertragung von der Altkanzlei zur neuen Kanzlei ab?
- Worauf sollten Sie bei der Wahl einer neuen Kanzlei achten?
- Welche Unterschiede gibt es zwischen klassischen Kanzleien und digitalen Steuerberater-Plattformen?
- Welche Kosten und welcher Zeitaufwand entstehen bei der DATEV-Übernahme?
- Welche häufigen Probleme treten bei der DATEV-Übernahme auf und wie vermeidet man sie?
- Welche rechtlichen Pflichten hat die Altkanzlei bei der Herausgabe von DATEV-Daten?
- Wie funktioniert der Wechselassistenz-Service von OnlineBilanz?
- Worauf kommt es beim Vergleich von Anbietern für die DATEV-Übernahme an?
Was bedeutet DATEV-Bestände übernehmen lassen?
Wenn Sie als GmbH- oder UG-Geschäftsführer die Steuerberatungskanzlei wechseln möchten, muss Ihr neuer Steuerberater die bisherigen Buchhaltungsdaten aus DATEV übernehmen. Diese sogenannten DATEV-Bestände umfassen alle gebuchten Geschäftsvorfälle, Stammdaten, Kontenrahmen, offene Posten sowie bereits erstellte Jahresabschlüsse und Steuererklärungen der Vorjahre. Die Übernahme ist technisch komplex, da DATEV-Daten in proprietären Formaten vorliegen und die neue Kanzlei diese nahtlos in ihre eigene DATEV-Umgebung integrieren muss.
Im Kern geht es darum, dass der neue Steuerberater Zugriff auf alle historischen Buchungsdaten erhält, damit er die laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung und den Jahresabschluss 2025 ohne Unterbrechung fortführen kann. Dabei sind insbesondere die Eröffnungsbilanzen, die offenen Posten (OPOS) und die Stammdaten der Mitarbeiter relevant. Ohne korrekte Übernahme drohen Buchungslücken, Differenzen in der Bilanz oder Verzögerungen bei Steuererklärungen.
Welche Daten gehören zu einem DATEV-Bestand?
- Finanzbuchhaltung: Alle Buchungssätze, Kontenrahmen (SKR03/SKR04), Sachkonten, Kostenstellen
- Offene Posten: Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung mit allen offenen Forderungen und Verbindlichkeiten
- Anlagenbuchhaltung: Anlagenstammdaten, AfA-Verläufe, Restbuchwerte
- Lohn und Gehalt: Mitarbeiterstammdaten, Lohnabrechnungen, Jahresmeldungen
- Jahresabschlüsse: Bilanzen, GuV, Anhang, Lagebericht (falls vorhanden), E-Bilanzen
- Steuererklärungen: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer-Voranmeldungen
Hinweis
Die DATEV eG stellt für den Kanzleiwechsel eigene Transferformate bereit (z. B. DATEV-Export ASCII oder DATEV-Archiv). Ein professioneller Steuerberater sollte diese Formate sicher beherrschen und die Übernahme strukturiert koordinieren, damit keine Daten verloren gehen.
Warum ist die Übernahme von DATEV-Beständen beim Kanzleiwechsel entscheidend?
Ein Kanzleiwechsel ohne korrekte Übernahme der DATEV-Bestände führt regelmäßig zu erheblichen Problemen: Die neue Kanzlei muss im schlimmsten Fall die Buchhaltung des gesamten laufenden Jahres manuell nachbuchen, offene Posten neu erfassen und Anlagenstammdaten aus Papierbelegen rekonstruieren. Das verursacht nicht nur zusätzliche Kosten, sondern gefährdet auch die Einhaltung steuerlicher Fristen nach § 149 AO und die Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 42a GmbHG.
Für eine GmbH oder UG ist die fristgerechte Feststellung des Jahresabschlusses innerhalb von acht Monaten nach Bilanzstichtag (für mittelgroße und große Gesellschaften) bzw. elf Monaten (für Kleinstkapitalgesellschaften) zwingend erforderlich. Eine verzögerte oder fehlerhafte Datenübernahme kann dazu führen, dass diese Fristen nicht eingehalten werden. Daraus resultiert nicht nur ein Verstoß gegen § 42a GmbHG, sondern bei verspäteter Offenlegung nach § 325 HGB drohen zudem Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro gemäß § 335 HGB.
Risiken bei fehlerhafter oder verzögerter Übernahme
- Buchungslücken: Fehlende Monate oder Quartale führen zu unvollständigen Jahresabschlüssen
- Falsche Eröffnungsbilanz: Ohne korrekte Schlussbestände aus dem Vorjahr stimmt die Bilanz 2025 nicht
- Offene-Posten-Differenzen: Debitoren und Kreditoren müssen manuell abgeglichen werden
- Verlust von Betriebsprüfungs-Nachweisen: Historische Buchungsbelege und Kontierungen sind nicht mehr auffindbar
- Zusatzkosten: Nachbuchungen, Korrekturen und manuelle Erfassungen kosten Zeit und Geld
„Viele Geschäftsführer unterschätzen, wie komplex die DATEV-Datenübernahme ist. Wir erleben regelmäßig, dass Mandanten erst im Herbst merken, dass die neue Kanzlei die Januar- bis Märzbuchungen nicht hat – und dann wird es hektisch. Deshalb organisieren wir bei OnlineBilanz die Übernahme strukturiert mit Checklisten und direkter Abstimmung mit der Altkanzlei.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Wie läuft die Datenübertragung von der Altkanzlei zur neuen Kanzlei ab?
Die Übertragung von DATEV-Beständen erfolgt in mehreren klar definierten Schritten. Der Mandant kündigt zunächst das Mandat bei der bisherigen Kanzlei schriftlich und erteilt der neuen Kanzlei eine Vollmacht zur Datenübernahme. Anschließend fordert die neue Kanzlei bei der Altkanzlei offiziell die DATEV-Daten an – idealerweise per E-Mail mit konkreter Auflistung der benötigten Bestände (Wirtschaftsjahr, Buchungskreise, Lohndaten etc.).
Die Altkanzlei ist nach den Berufspflichten gemäß § 66 StBerG verpflichtet, die Mandantenunterlagen und Daten herauszugeben, sobald offene Honorarforderungen beglichen sind. In der Praxis exportiert die Altkanzlei die Daten im DATEV-Format (z. B. als DATEV-ASCII-Datei oder als DATEV-Archiv-DVD) und übergibt diese verschlüsselt – entweder per sicherem Datentransfer oder auf Datenträger.
Typischer Ablauf in fünf Schritten
- Mandatsbeendigung: Schriftliche Kündigung beim alten Steuerberater (Kündigungsfrist beachten, meist 1–3 Monate)
- Vollmacht: Erteilung einer Vollmacht an die neue Kanzlei zur Kommunikation mit der Altkanzlei
- Datenanforderung: Neue Kanzlei fordert schriftlich alle DATEV-Bestände an (FIBU, OPOS, ANLAG, LOHN)
- Datenexport & Transfer: Altkanzlei exportiert Daten und übergibt sie verschlüsselt (z. B. per DATEV-Datenaustausch oder sicherer Cloud)
- Import & Prüfung: Neue Kanzlei importiert Daten in ihre DATEV-Umgebung und führt Plausibilitätsprüfungen durch
Achtung
Achten Sie darauf, dass die Altkanzlei nicht nur die Buchungssätze, sondern auch die Stammdaten, Kontierungsvorlagen und Kostenstellen übergibt. Fehlen diese, muss die neue Kanzlei vieles manuell neu anlegen, was Zeit und Geld kostet.
Bei OnlineBilanz übernimmt unser Wechselassistenz-Service diesen gesamten Prozess: Von der Anforderung der Daten über die Plausibilitätsprüfung bis zur nahtlosen Weiterführung der Buchhaltung für das laufende Jahr 2025.
Worauf sollten Sie bei der Wahl einer neuen Kanzlei achten?
Nicht jede Steuerberatungskanzlei ist gleich gut auf die Übernahme von DATEV-Beständen vorbereitet. Insbesondere kleinere Kanzleien oder Einzelpraxen haben oft keine standardisierten Prozesse für Mandantenwechsel und verlassen sich darauf, dass ‚irgendwie alles klappt‘. Das führt in der Praxis regelmäßig zu Verzögerungen, Missverständnissen und zusätzlichem Abstimmungsaufwand für den Mandanten.
Achten Sie daher bei der Auswahl einer neuen Kanzlei auf folgende Kriterien: Erfahrung mit Kanzleiwechseln, technische DATEV-Kompetenz, transparente Festpreise für Jahresabschluss und laufende Buchhaltung, klare Ansprechpartner und verbindliche Fristen für die Übernahme und Weiterführung der Buchhaltung.
Checkliste: Diese Fragen sollten Sie der neuen Kanzlei stellen
-
Wie viele DATEV-Übernahmen führen Sie pro Jahr durch?
-
Wer ist mein fester Ansprechpartner während des Wechsels?
-
Welche Daten benötigen Sie konkret von meiner Altkanzlei?
-
Wie lange dauert der Import und die Plausibilitätsprüfung?
-
Gibt es einen Wechselassistenz-Service oder muss ich alles selbst koordinieren?
-
Was kostet die Übernahme? Ist sie im Festpreis für den Jahresabschluss enthalten?
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Wann kann ich mit der ersten laufenden Buchhaltung rechnen?
-
Wie stellen Sie sicher, dass keine Buchungslücken entstehen?
Bei OnlineBilanz erhalten Sie für jede dieser Fragen eine klare, verbindliche Antwort. Servet Gündogan als Büroleiter koordiniert die Übernahme persönlich, unsere Steuerberater prüfen die importierten Daten fachlich, und Sie zahlen einen transparenten Festpreis – ohne versteckte Kosten für die Datenübernahme.
Welche Unterschiede gibt es zwischen klassischen Kanzleien und digitalen Steuerberater-Plattformen?
Klassische Steuerberatungskanzleien arbeiten oft mit individuellen Stundensätzen, variablen Honoraren nach StBVV und wenig digitaler Transparenz. Der Mandant weiß im Vorfeld selten, was der Jahresabschluss kosten wird, und erhält meist erst Monate später eine Rechnung. Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz setzen dagegen auf Festpreise, transparente Prozesse und digitale Kollaboration – ohne auf die fachliche Qualität und rechtliche Absicherung durch zugelassene Steuerberater zu verzichten.
Der entscheidende Unterschied liegt im Geschäftsmodell: Klassische Kanzleien verkaufen Zeit, digitale Plattformen verkaufen Ergebnisse. Bei OnlineBilanz zahlen Sie nicht für Telefontermine, E-Mails oder Wartezeiten, sondern für einen vollständigen, geprüften Jahresabschluss inklusive Offenlegung beim Unternehmensregister gemäß § 325 HGB – erstellt und unterzeichnet von zugelassenen Steuerberatern.
Vergleich: Klassische Kanzlei vs. OnlineBilanz
| Kriterium | Klassische Kanzlei | OnlineBilanz |
|---|---|---|
| Preistransparenz | Stundensätze, variable Honorare | Festpreis, bekannt vor Beauftragung |
| Ansprechpartner | Oft wechselnd, je nach Auslastung | Fester Büroleiter (Servet Gündogan) |
| Wechselassistenz | Meist keine strukturierte Unterstützung | Vollständiger Wechselservice inklusive |
| Digitale Zusammenarbeit | E-Mail, Telefon, teilweise Portal | Vollständig digital, Online-Dashboard |
| Wartezeiten | Oft mehrere Wochen bis Monate | Planbare Abläufe, verbindliche Fristen |
| Steuerberater-Qualität | Zugelassener Steuerberater | Zugelassene Steuerberater (Team) |
„Die DATEV-Bestände werden bei uns genauso sorgfältig übernommen wie bei jeder klassischen Kanzlei – nur organisieren wir den Prozess digital, transparent und ohne Zeitverlust. Der Mandant spart sich wochenlange Telefonate und erhält klare Checklisten, was wann passiert.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Welche Kosten und welcher Zeitaufwand entstehen bei der DATEV-Übernahme?
Die Kosten für die Übernahme von DATEV-Beständen hängen von mehreren Faktoren ab: der Anzahl der Buchungskreise, der Komplexität der Buchhaltung (z. B. mehrere Kostenstellen, Anlagenbuchhaltung, Lohn), dem Zustand der Altdaten und dem Umfang der erforderlichen Plausibilitätsprüfungen. Klassische Kanzleien berechnen die Übernahme häufig als separates Honorar – entweder pauschal (zwischen 300 und 1.500 Euro) oder nach Zeitaufwand (Stundensatz 80–150 Euro).
Bei OnlineBilanz ist die Übernahme der DATEV-Bestände im Festpreis für den Jahresabschluss enthalten. Sie zahlen also keine zusätzlichen Kosten für den Wechsel, sondern erhalten die Datenübernahme, Plausibilitätsprüfung und nahtlose Weiterführung der Buchhaltung als Teil des Gesamtpakets. Der Zeitaufwand für den Mandanten beschränkt sich auf das Unterzeichnen der Vollmacht und die Freigabe der Datenübergabe – alles Weitere koordiniert unser Büroleiter.
Zeitlicher Ablauf der DATEV-Übernahme
| Phase | Dauer | Verantwortlich |
|---|---|---|
| Mandatsbeendigung & Vollmacht | 1–3 Tage | Mandant |
| Datenanforderung bei Altkanzlei | 1–2 Tage | OnlineBilanz (Büroleiter) |
| Export & Übermittlung durch Altkanzlei | 5–10 Tage | Altkanzlei |
| Import & technische Prüfung | 2–3 Tage | OnlineBilanz (IT/StB) |
| Fachliche Plausibilitätsprüfung | 3–5 Tage | Steuerberater-Team |
| Freigabe & laufende Buchhaltung | 1 Tag | Mandant |
Hinweis
Planen Sie für den gesamten Wechselprozess inklusive DATEV-Übernahme etwa 3–4 Wochen ein. Bei OnlineBilanz können Sie während dieser Zeit bereits Belege hochladen – die laufende Buchhaltung startet nahtlos, sobald die Altdaten geprüft sind.
Im Vergleich zu klassischen Kanzleien, bei denen der Wechsel oft 6–8 Wochen dauert und zusätzliche Honorare anfallen, bietet OnlineBilanz einen strukturierten, kostentransparenten und zeitsparenden Prozess.
Welche häufigen Probleme treten bei der DATEV-Übernahme auf und wie vermeidet man sie?
In der Praxis scheitert die DATEV-Übernahme oft an unvollständigen Datenexporten, fehlenden Stammdaten oder mangelnder Kommunikation zwischen Alt- und Neukanzlei. Typische Fehlerquellen sind: Die Altkanzlei exportiert nur die Finanzbuchhaltung, aber nicht die offenen Posten oder Anlagenbuchhaltung. Oder die Daten werden in einem veralteten DATEV-Format übergeben, das die neue Kanzlei nicht mehr einlesen kann. Oder die Kostenstellen und Kontierungsvorlagen fehlen, sodass die neue Kanzlei nicht nahtlos weiterbuchen kann.
Ein weiteres häufiges Problem: Die Altkanzlei verweigert die Herausgabe der Daten, weil noch offene Honorarforderungen bestehen. Hier ist der Mandant in der Pflicht, diese Forderungen zu begleichen – oder schriftlich zu klären, ob die Forderungen berechtigt sind. Andernfalls kann die DATEV-Übernahme sich über Monate hinziehen.
Die fünf häufigsten Probleme und Lösungen
Problem 1: Unvollständiger Export
- Lösung: Neue Kanzlei erstellt detaillierte Checkliste und fordert alle Bestände schriftlich an (FIBU, OPOS, ANLAG, LOHN, Stammdaten).
Problem 2: Fehlende Stammdaten
- Lösung: Stammdaten separat als Excel- oder CSV-Export anfordern und importieren.
Achtung
Lassen Sie sich von der Altkanzlei schriftlich bestätigen, dass alle Bestände vollständig übergeben wurden. So haben Sie im Streitfall einen Nachweis und können Lücken frühzeitig erkennen.
OnlineBilanz führt nach jedem Import eine systematische Plausibilitätsprüfung durch: Wir gleichen Eröffnungsbilanzen mit den Vorjahresabschlüssen ab, prüfen die Summen- und Saldenlisten und kontrollieren offene Posten. Fehler oder Lücken erkennen wir so, bevor die laufende Buchhaltung startet.
Welche rechtlichen Pflichten hat die Altkanzlei bei der Herausgabe von DATEV-Daten?
Nach § 66 Steuerberatungsgesetz (StBerG) ist der Steuerberater verpflichtet, dem Mandanten nach Beendigung des Auftrags alle Unterlagen herauszugeben, die er vom Mandanten erhalten oder für ihn erstellt hat. Dazu gehören ausdrücklich auch die DATEV-Buchhaltungsdaten, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und sonstige elektronische Dateien. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur bei offenen, unstrittigen Honorarforderungen gemäß § 66 Abs. 2 StBerG.
Der Steuerberater darf die Herausgabe also nicht aus persönlichen Gründen verweigern oder weil er den Mandantenwechsel nicht gutheißt. Verweigert die Altkanzlei die Datenübergabe unberechtigt, kann der Mandant Schadensersatz geltend machen – insbesondere wenn durch die Verzögerung steuerliche Fristen (z. B. für die Feststellung des Jahresabschlusses nach § 42a GmbHG) nicht eingehalten werden können.
Umfang der Herausgabepflicht nach § 66 StBerG
- Buchhaltungsunterlagen: Alle Belege, Buchungssätze, Kontoauszüge (Original oder Kopie)
- Elektronische Daten: DATEV-Exporte, E-Bilanzen, digitale Steuererklärungen
- Jahresabschlüsse: Bilanzen, GuV, Anhänge, Lageberichte, Prüfungsberichte (falls vorhanden)
- Korrespondenz: Schriftverkehr mit Finanzverwaltung, Bescheide, Einspruchsverfahren
- Stammdaten: Gesellschafterdaten, Mitarbeiterdaten (soweit für Lohn/Steuer relevant)
Die Altkanzlei darf lediglich Arbeitspapiere und interne Notizen zurückbehalten, die ausschließlich für die interne Dokumentation und Qualitätssicherung erstellt wurden. Alle mandantenrelevanten Daten müssen hingegen übergeben werden – entweder in Papierform oder digital, je nach Vereinbarung.
„Wir erleben immer wieder, dass Altkanzleien die Datenherausgabe verzögern – mal aus organisatorischen Gründen, mal aus Verärgerung über den Wechsel. Mandanten sollten wissen: Sie haben einen rechtlichen Anspruch auf ihre Daten. Wir unterstützen sie dabei, diesen Anspruch höflich, aber bestimmt durchzusetzen.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Hinweis
Fordern Sie die DATEV-Daten am besten schriftlich per E-Mail an und setzen Sie eine angemessene Frist (z. B. 14 Tage). So haben Sie im Streitfall einen Nachweis und können notfalls rechtliche Schritte einleiten.
Wie funktioniert der Wechselassistenz-Service von OnlineBilanz?
OnlineBilanz bietet Unternehmen, die von ihrer bisherigen Kanzlei wechseln möchten, einen vollständigen Wechselassistenz-Service an. Dieser umfasst die gesamte Koordination mit der Altkanzlei, die Übernahme der DATEV-Bestände, die Plausibilitätsprüfung und die nahtlose Weiterführung der laufenden Buchhaltung sowie die Erstellung des Jahresabschlusses 2025 durch unser zugelassenes Steuerberater-Team.
Der Prozess beginnt mit einem Erstgespräch, in dem Servet Gündogan als Büroleiter Ihre individuelle Situation analysiert: Welche Daten liegen vor? Wann endet das Mandat bei der Altkanzlei? Welche Fristen sind für den Jahresabschluss 2025 einzuhalten? Auf dieser Basis erstellen wir einen konkreten Wechselplan mit verbindlichen Terminen und übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Altkanzlei.
Die fünf Schritte der OnlineBilanz Wechselassistenz
- Erstgespräch & Vollmacht: Sie unterzeichnen die Vollmacht, wir analysieren Ihre Ausgangslage
- Datenanforderung: Wir fordern alle DATEV-Bestände schriftlich bei Ihrer Altkanzlei an (FIBU, OPOS, ANLAG, LOHN)
- Import & technische Prüfung: Nach Eingang importieren wir die Daten in unsere DATEV-Umgebung und führen technische Plausibilitätsprüfungen durch
- Fachliche Prüfung durch Steuerberater: Unser Steuerberater-Team prüft Eröffnungsbilanzen, offene Posten und Stammdaten auf Vollständigkeit und Richtigkeit
- Nahtlose Weiterführung: Ab Freigabe führen wir Ihre laufende Buchhaltung fort und erstellen den Jahresabschluss 2025 fristgerecht
Im Gegensatz zu klassischen Kanzleien, bei denen Sie als Mandant oft selbst zwischen alter und neuer Kanzlei vermitteln müssen, übernimmt OnlineBilanz diese Koordination vollständig. Sie erhalten regelmäßige Updates per E-Mail und können den Status jederzeit in Ihrem Online-Dashboard einsehen.
3–4 Wochen
Durchschnittliche Wechseldauer
0 €
Zusatzkosten für Wechsel (im Festpreis enthalten)
100 %
Vollständige DATEV-Übernahme mit Plausibilitätsprüfung
„Die DATEV-Übernahme ist fachlich anspruchsvoll, aber organisatorisch gut planbar. Wir haben den Prozess standardisiert und führen ihn dutzende Male pro Jahr durch. Für den Mandanten bedeutet das: minimaler Aufwand, maximale Sicherheit, keine Überraschungen.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Worauf kommt es beim Vergleich von Anbietern für die DATEV-Übernahme an?
Wenn Sie mehrere Steuerberatungskanzleien oder digitale Plattformen vergleichen, sollten Sie nicht nur auf den Preis achten, sondern auf das Gesamtpaket: Erfahrung mit DATEV-Übernahmen, Transparenz der Prozesse, feste Ansprechpartner, verbindliche Fristen und Einbeziehung in den Festpreis. Ein vermeintlich günstiger Steuerberater, der die Datenübernahme nicht beherrscht, kann am Ende teurer werden als eine professionelle Lösung mit Wechselassistenz.
Prüfen Sie zudem, ob die neue Kanzlei ausschließlich mit DATEV arbeitet oder auch andere Buchhaltungssoftware einsetzt. Wenn Sie von einer DATEV-Kanzlei kommen, sollte die neue Kanzlei ebenfalls DATEV nutzen – andernfalls müssen Ihre Daten konvertiert werden, was zusätzliche Fehlerquellen schafft. OnlineBilanz arbeitet zu 100 % mit DATEV und kann daher alle gängigen DATEV-Formate nahtlos übernehmen.
Vergleichskriterien für DATEV-Übernahme-Anbieter
| Kriterium | Worauf achten? | OnlineBilanz |
|---|---|---|
| DATEV-Erfahrung | Anzahl Übernahmen pro Jahr, Referenzen | Dutzende Übernahmen jährlich, standardisierter Prozess |
| Wechselassistenz | Vollständige Koordination oder Eigenorganisation? | Vollständig inklusive, koordiniert durch Büroleiter |
| Kosten | Zusatzkosten oder im Festpreis enthalten? | Im Festpreis enthalten, keine Zusatzkosten |
| Ansprechpartner | Fester Ansprechpartner oder wechselnde Mitarbeiter? | Fester Büroleiter (Servet Gündogan) |
| Fristen | Verbindliche Zusagen oder ’so schnell wie möglich‘? | Verbindlicher Wechselplan mit konkreten Terminen |
| Qualitätssicherung | Plausibilitätsprüfung durch Steuerberater? | Ja, fachliche Prüfung durch StB-Team |
Hinweis
Lassen Sie sich von potenziellen Anbietern konkret erklären, wie die DATEV-Übernahme abläuft, wer Ihr Ansprechpartner ist und welche Kosten anfallen. Vage Aussagen wie ‚Das machen wir dann schon‘ sind ein Warnsignal.
OnlineBilanz bietet Ihnen einen transparenten Festpreis für den Jahresabschluss 2025 – inklusive DATEV-Übernahme, laufender Buchhaltung und Offenlegung beim Unternehmensregister. Sie wissen von Anfang an, was Sie zahlen, und haben einen festen Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Wechsel.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich die DATEV-Daten auch selbst aus der Altkanzlei abholen?
Ja, grundsätzlich können Sie die Herausgabe selbst beauftragen. Die Altkanzlei muss die Daten in einem verarbeitbaren Format (z. B. DATEV-Export) bereitstellen. Allerdings ist der Import in die neue Kanzlei ein technischer Vorgang, den Sie nicht selbst durchführen können – die neue Kanzlei muss die Datenübernahme im eigenen DATEV-Mandantenstamm vornehmen. Ein koordinierter Wechsel mit Unterstützung der neuen Kanzlei ist daher in der Regel effizienter.
Muss ich als Mandant für die Herausgabe der DATEV-Daten extra bezahlen?
Nein, die Herausgabe von Mandantendaten ist nach § 66 StBerG grundsätzlich kostenfrei, sobald alle Honorarforderungen der Altkanzlei beglichen sind. Zusätzliche Gebühren für die Datenübertragung selbst darf die Altkanzlei nicht verlangen. Allerdings können Restposten oder offene Jahresabschlüsse noch abgerechnet werden, bevor die Daten freigegeben werden.
Wie lange dauert es, bis die DATEV-Daten in der neuen Kanzlei einsatzbereit sind?
Nach Erhalt der Exportdateien benötigt die neue Kanzlei in der Regel 1 bis 3 Werktage für den Import, die Prüfung der Datenintegrität und die Einrichtung des Mandantenstamms. Bei komplexen Beständen oder fehlenden Informationen kann es auch länger dauern. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz bieten oft standardisierte Prozesse, die den Wechsel beschleunigen.
Was passiert, wenn die Altkanzlei die DATEV-Daten nicht herausgibt?
Verweigert die Altkanzlei ohne berechtigten Grund (z. B. offene Forderungen) die Herausgabe, liegt ein Verstoß gegen § 66 StBerG vor. Sie können sich an die zuständige Steuerberaterkammer wenden, die ein Aufsichtsverfahren einleiten kann. Im Extremfall ist auch eine zivilrechtliche Klage auf Herausgabe möglich. In der Praxis lässt sich der Konflikt meist durch schriftliche Aufforderung und Vermittlung der neuen Kanzlei lösen.
Können auch Daten aus anderen Buchhaltungsprogrammen in DATEV übernommen werden?
Ja, viele Kanzleien bieten die Migration aus anderen Systemen (z. B. Lexware, SAGE, Addison) nach DATEV an. Allerdings ist dieser Prozess oft aufwendiger als ein reiner DATEV-zu-DATEV-Wechsel, da Kontenrahmen, Buchungslogik und Stammdaten abgeglichen werden müssen. Die Kosten und der Zeitaufwand sind entsprechend höher. Eine frühzeitige Abstimmung mit der neuen Kanzlei ist hier besonders wichtig.
Muss ich beim Kanzleiwechsel auch das Finanzamt informieren?
Nein, das Finanzamt muss über einen internen Kanzleiwechsel nicht zwingend informiert werden. Die neue Kanzlei übernimmt die Vertretung, sobald Sie eine neue Vollmacht (z. B. nach § 80 AO) erteilen. Für ELSTER-Übermittlungen benötigt die neue Kanzlei eine Übermittlungsvollmacht, die Sie im ELSTER-Portal erteilen können. Die Altkanzlei sollte parallel über den Mandatswechsel schriftlich informiert werden.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 66 StBerG – Herausgabepflicht, § 80 AO – Steuerliche Bevollmächtigung, § 257 HGB – Aufbewahrungspflichten, DATEV eG – Systemanbieter. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.
Weiterführend: DATEV-Bestände übernehmen lassen: Preis 2026


