Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

15–23 Minuten

OnlineBilanzBlogDATEV-Bestände übernehmen

DATEV-Bestände übernehmen lassen 2026: Übersicht

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Wer den Steuerberater wechselt, muss die vorhandenen DATEV-Bestände vom bisherigen Kanzlei zum neuen Berater übertragen lassen. Dieser Ratgeber erklärt den rechtlichen Herausgabeanspruch nach § 66 StBerG, den technischen Ablauf der Datenübertragung, typische Kostenpunkte und häufige Stolpersteine beim Wechsel. So gelingt der Steuerberaterwechsel reibungslos und rechtssicher.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

DATEV-Bestände übernehmen lassen bedeutet, dass der neue Steuerberater die Buchhaltungs- und Stammdaten vom bisherigen Berater digital über DATEV-Schnittstellen erhält. Nach § 66 StBerG besteht ein gesetzlicher Herausgabeanspruch auf Arbeitsergebnisse und erforderliche Unterlagen. Der Ablauf erfolgt meist per DATEV-Datenträgeraustauch (DFÜ), Gebühren dürfen nur für tatsächlichen Aufwand berechnet werden.

DATEV-Bestände übernehmen lassen: Was bedeutet das konkret?

Wenn Sie als GmbH oder UG den Steuerberater wechseln möchten, steht die Übernahme der DATEV-Bestände im Mittelpunkt. Unter DATEV-Beständen versteht man sämtliche digitale Buchführungsdaten, Kontenpläne, Stammdaten, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen, die Ihre bisherige Kanzlei im DATEV-System angelegt und gepflegt hat. Die Übernahme erfolgt technisch über standardisierte Schnittstellen, meist per DATEV-Datenexport und -Import, und ermöglicht eine nahtlose Fortführung der Buchhaltung ohne Datenverlust oder Medienbruch.

Rechtlich ist Ihr bisheriger Steuerberater nach § 66 StBerG zur Herausgabe aller Handakten und Unterlagen verpflichtet, sobald das Mandat endet und offene Honorarforderungen beglichen sind. Die DATEV-Bestände gehören zu diesen Unterlagen. Eine neue Kanzlei – etwa eine digitale Steuerberater-Plattform wie OnlineBilanz – übernimmt die Daten direkt in das eigene DATEV-Rechenzentrum und stellt sicher, dass Buchungslogik, Kontenrahmen (SKR 03 oder SKR 04) und Vorjahreswerte korrekt migriert werden.

Praxis-Hinweis

Die Übernahme der DATEV-Bestände ist technisch standardisiert und dauert bei strukturierter Vorbereitung meist nur wenige Werktage. Entscheidend ist, dass die abgebende Kanzlei den Export vollständig und zeitnah bereitstellt – hier hilft eine klare Kommunikation und ein verbindlicher Zeitplan.

Welche Daten werden übernommen?

  • Stammdaten der Gesellschaft (Firmierung, Steuernummern, Umsatzsteuer-ID, Finanzamtszuordnung)
  • Kontenplan und individuelle Kontenanpassungen (z. B. Erlöskonten, Kostenstellenstruktur)
  • Buchungsdaten der laufenden und abgeschlossenen Wirtschaftsjahre
  • Jahresabschlüsse (Bilanz, GuV, Anhang) und steuerliche Überleitungsrechnungen
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Dauerfristverlängerung, ZM-Meldungen
  • Lohnbuchhaltungsdaten (sofern ebenfalls über DATEV geführt)
  • Bescheide, Betriebsprüfungsakten und sonstige steuerliche Korrespondenz (soweit digital archiviert)

Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Wechsel?

Der ideale Zeitpunkt für einen Steuerberaterwechsel ist in der Regel nach Abschluss eines Wirtschaftsjahres und nach Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 42a GmbHG. Für eine GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet das: Der Jahresabschluss sollte spätestens bis 30.11.2026 (kleine GmbH) bzw. 31.08.2026 (mittelgroße/große GmbH) von der alten Kanzlei erstellt und durch die Gesellschafterversammlung festgestellt sein. Der Wechsel kann dann ab Dezember 2026 bzw. September 2026 erfolgen, sodass die neue Kanzlei ab dem Wirtschaftsjahr 2026 (Bilanzstichtag 31.12.2026) die laufende Buchhaltung übernimmt.

Ein Wechsel während des laufenden Wirtschaftsjahres ist technisch möglich, aber aufwendiger: Die neue Kanzlei muss die bereits gebuchten Monate übernehmen, prüfen und gegebenenfalls Korrekturen vornehmen. Das erhöht den Abstimmungsaufwand und das Fehlerrisiko. Zudem kann es zu Unklarheiten bei der Haftung kommen, falls Buchungsfehler aus der Übergangsphase erst später erkannt werden. Wer dennoch im laufenden Jahr wechseln möchte, sollte einen klaren Stichtag vereinbaren (z. B. Quartalsende) und eine schriftliche Übergabebestätigung mit beiden Kanzleien abstimmen.

Achtung: Fristen bei Offenlegung

Wenn der Jahresabschluss 2025 noch nicht offengelegt ist, achten Sie darauf, dass die Offenlegungsfrist gemäß § 325 HGB (12 Monate nach Bilanzstichtag, also bis 31.12.2026) nicht verstreicht. Die Verantwortung dafür trägt die Geschäftsführung – nicht der Steuerberater. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

  • Jahresabschluss durch bisherige Kanzlei erstellen und feststellen lassen
  • Offenlegung beim Unternehmensregister fristgerecht durchführen (§ 325 HGB)
  • Mandatsvertrag mit alter Kanzlei schriftlich kündigen (Kündigungsfrist beachten)
  • Offene Honorarforderungen begleichen, um Herausgabeanspruch gemäß § 66 StBerG zu sichern
  • Wechselstichtag (z. B. 01.01.2026) klar definieren und mit neuer Kanzlei abstimmen

Ablauf der Datenübertragung: Schritt für Schritt

Die Übernahme von DATEV-Beständen folgt einem standardisierten Prozess, der bei professioneller Begleitung reibungslos und ohne Unterbrechung der laufenden Buchhaltung abläuft. Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz bieten hier eine Wechselassistenz, die den gesamten Prozess koordiniert – von der Anforderung der Daten bei der alten Kanzlei bis zur finalen Prüfung und Freigabe der migrierten Bestände.

Phase 1: Vorbereitung und Kündigung

  1. Mandatsvertrag bei bisheriger Kanzlei schriftlich kündigen (Kündigungsfrist beachten, oft 3 Monate zum Quartalsende oder Jahresende).
  2. Offene Rechnungen begleichen, um den Herausgabeanspruch nach § 66 StBerG zu sichern.
  3. Neue Kanzlei (z. B. OnlineBilanz) beauftragen und Vollmacht zur Datenanforderung erteilen.
  4. Checkliste der zu übertragenden Daten mit der neuen Kanzlei abstimmen.

Phase 2: Datenanforderung und Export

Die neue Kanzlei fordert die DATEV-Bestände formal bei Ihrer bisherigen Kanzlei an. Der Export erfolgt in der Regel als DATEV-Datenpaket (z. B. im Format ASCII oder XML) und umfasst Stammdaten, Kontenplan, Buchungsstapel, Jahresabschlüsse und steuerliche Unterlagen. Die abgebende Kanzlei ist verpflichtet, die Daten vollständig und in einem weiterverarbeitbaren Format bereitzustellen. Bei Verzögerungen kann die Mandantschaft – unterstützt durch die neue Kanzlei – den Herausgabeanspruch notfalls auch anwaltlich durchsetzen.

Phase 3: Import und Prüfung

Nach Erhalt importiert die neue Kanzlei die Daten in das eigene DATEV-Rechenzentrum. Dabei werden automatische Plausibilitätsprüfungen durchgeführt: Stimmen Saldenvorträge? Sind Umsatzsteuer-Voranmeldungen schlüssig? Passt der Kontenrahmen? Eventuelle Abweichungen werden dokumentiert und mit Ihnen sowie ggf. der alten Kanzlei abgestimmt. Erst nach erfolgreicher Validierung wird die laufende Buchhaltung im neuen System fortgeführt.

„Wir begleiten den gesamten Wechselprozess als Koordinator zwischen Mandant und unseren Steuerberatern. Die Datenanforderung, der Import und die Plausibilitätsprüfung erfolgen strukturiert und transparent. So stellen wir sicher, dass keine Buchung verloren geht und die laufende Buchhaltung nahtlos weiterläuft – ohne Zeitverlust und ohne Mehraufwand für den Mandanten.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Kosten und Gebühren beim Wechsel: Was ist zu erwarten?

Die Übernahme von DATEV-Beständen ist technisch standardisiert und verursacht in der Regel keine gesonderten Gebühren bei der neuen Kanzlei – sie ist Teil des regulären Onboarding-Prozesses. Allerdings können bei der abgebenden Kanzlei Kosten entstehen, etwa für die Erstellung des Datenexports, das Zusammenstellen von Unterlagen oder administrative Aufwände. Diese Kosten sind nach § 10 StBVV (Steuerberater-Vergütungsverordnung) abrechenbar, sofern sie angemessen und nachvollziehbar sind. In der Praxis verlangen viele Kanzleien zwischen 150 und 500 Euro für den Export und die Bereitstellung der Daten – abhängig vom Umfang und der Komplexität.

Wichtig: Die alte Kanzlei darf die Herausgabe der Unterlagen gemäß § 66 StBerG nur dann verweigern, wenn noch offene Honorarforderungen bestehen. Sobald diese beglichen sind, besteht ein unbedingter Anspruch auf Herausgabe. Wer sichergehen möchte, sollte bereits bei Vertragsschluss mit der alten Kanzlei eine Klausel zur kostenlosen oder pauschalvergüteten Datenübergabe vereinbaren – das erspart spätere Diskussionen.

Kostenposition Abgebende Kanzlei Neue Kanzlei (OnlineBilanz)
DATEV-Export und Datenbereitstellung 150–500 € Im Festpreis enthalten
Zusammenstellung Unterlagen (Bescheide, Verträge) Nach Aufwand (StBVV) Im Festpreis enthalten
Import und Plausibilitätsprüfung Im Festpreis enthalten
Laufende Buchhaltung ab neuem Wirtschaftsjahr Transparenter Festpreis je Größenklasse

Transparente Festpreise bei OnlineBilanz

Bei OnlineBilanz erhalten Sie einen transparenten Festpreis für den Jahresabschluss – inklusive Wechselassistenz, Import der DATEV-Bestände und Plausibilitätsprüfung. Keine versteckten Zusatzkosten, keine unklaren Abrechnungen. So wissen Sie von Anfang an, was der Wechsel kostet und können verlässlich planen.

Rechtliche Rahmenbedingungen: Herausgabeanspruch nach § 66 StBerG

Der Anspruch auf Herausgabe der Handakten und Unterlagen ist in § 66 StBerG (Steuerberatungsgesetz) klar geregelt. Danach ist der Steuerberater verpflichtet, nach Beendigung des Mandats sämtliche Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Mandatsbearbeitung entstanden sind, an den Auftraggeber herauszugeben. Dazu gehören sowohl Originalunterlagen (z. B. Bescheide, Verträge) als auch Kopien und digitale Daten – also auch die DATEV-Bestände. Der Herausgabeanspruch besteht unmittelbar mit Mandatsende, sofern keine offenen Honorarforderungen mehr bestehen.

Ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB kann der Steuerberater nur geltend machen, solange Honorarforderungen offen sind. Sobald diese beglichen oder durch Aufrechnung bzw. Sicherheitsleistung erledigt sind, muss die Herausgabe unverzüglich erfolgen. Verzögert die alte Kanzlei die Herausgabe ohne rechtlichen Grund, kann dies einen Schadensersatzanspruch auslösen – etwa wenn durch die Verzögerung Fristen (z. B. Offenlegungsfrist nach § 325 HGB) versäumt werden oder die laufende Buchhaltung nicht fortgeführt werden kann.

Was gehört zu den Handakten?

  • Sämtliche Buchungsbelege, Kontoauszüge, Kassenberichte
  • Jahresabschlüsse (Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht), Steuererklärungen und Bescheide
  • DATEV-Bestände (Stammdaten, Kontenplan, Buchungsdaten, Auswertungen)
  • Verträge, Gesellschafterbeschlüsse, Vollmachten, Handelsregisterauszüge
  • Schriftverkehr mit Finanzbehörden, Sozialversicherungsträgern, Gerichten
  • Interne Arbeitsnotizen und Berechnungen, soweit sie für die weitere Mandatsbearbeitung erforderlich sind

Achtung: Eigentumsrecht des Mandanten

Die Unterlagen und Daten gehören rechtlich dem Mandanten – nicht der Kanzlei. Der Steuerberater hat lediglich ein Nutzungsrecht während der Mandatsbearbeitung. Verweigert die alte Kanzlei die Herausgabe ohne berechtigten Grund, kann dies berufsrechtliche Konsequenzen haben und gegebenenfalls als Verstoß gegen § 57 Abs. 1 StBerG gewertet werden.

„Die Herausgabe der DATEV-Bestände ist kein Gefallen, sondern eine gesetzliche Pflicht. Wir stellen sicher, dass der Herausgabeanspruch vollständig und fristgerecht durchgesetzt wird – notfalls mit anwaltlicher Unterstützung. Die Mandantschaft hat ein Recht auf ihre Daten, und wir sorgen dafür, dass dieses Recht gewahrt wird.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Häufige Probleme beim Wechsel und wie Sie diese vermeiden

Auch wenn die Übernahme von DATEV-Beständen technisch standardisiert ist, gibt es in der Praxis immer wieder typische Stolpersteine, die den Wechsel verzögern oder verteuern können. Die gute Nachricht: Mit strukturierter Vorbereitung und professioneller Begleitung lassen sich die meisten Probleme vermeiden oder schnell lösen.

Problem 1: Verzögerte Herausgabe durch alte Kanzlei

Manche Kanzleien reagieren auf eine Kündigung mit Verzögerung – sei es aus Unmut über den Mandatsverlust oder aufgrund unklarer interner Abläufe. Lösung: Setzen Sie eine schriftliche Frist (z. B. 14 Tage) mit klarem Stichtag und weisen Sie auf den Herausgabeanspruch nach § 66 StBerG hin. Lassen Sie die Datenanforderung durch Ihre neue Kanzlei durchführen – das erhöht den Druck und signalisiert Professionalität. Bei fortgesetzter Weigerung kann ein Anwalt eingeschaltet werden; die Kosten dafür können als Schadensersatz geltend gemacht werden.

Problem 2: Unvollständige oder fehlerhafte Datenexporte

Nicht immer sind die exportierten DATEV-Bestände vollständig oder technisch sauber. Es fehlen Stammdaten, Konten sind nicht korrekt zugeordnet, oder Saldenvorträge stimmen nicht. Lösung: Die neue Kanzlei sollte nach dem Import eine umfassende Plausibilitätsprüfung durchführen und Abweichungen dokumentieren. Fehlende oder fehlerhafte Daten werden nachgefordert. Wichtig: Akzeptieren Sie den Import erst, wenn alle Prüfungen abgeschlossen sind und die Daten validiert wurden.

Problem 3: Offene Fragen zu laufenden Verfahren oder Betriebsprüfungen

Wenn zum Wechselzeitpunkt noch eine Betriebsprüfung läuft oder Einspruchsverfahren anhängig sind, muss geklärt werden, wer die Vertretung übernimmt. Lösung: Vereinbaren Sie klar, bis zu welchem Punkt die alte Kanzlei noch tätig ist (z. B. Abschluss der laufenden Prüfung) und ab wann die neue Kanzlei übernimmt. Dokumentieren Sie alle offenen Punkte schriftlich und stellen Sie sicher, dass beide Kanzleien über den Stand informiert sind.

Prävention

  • Kündigungsfrist frühzeitig prüfen und einhalten
  • Offene Honorarforderungen vor Kündigung klären
  • Vollmacht für neue Kanzlei zur Datenanforderung ausstellen
  • Übergabeprotokoll mit Checkliste vereinbaren

Reaktion bei Problemen

  • Schriftliche Fristsetzung mit Verweis auf § 66 StBerG
  • Dokumentation aller Kommunikation (E-Mail, Einschreiben)
  • Neue Kanzlei einschalten, um formal zu eskalieren
  • Bei anhaltender Weigerung: anwaltliche Durchsetzung prüfen

Wechselassistenz bei OnlineBilanz

OnlineBilanz bietet eine strukturierte Wechselassistenz: Wir fordern die Daten bei Ihrer alten Kanzlei an, prüfen die Vollständigkeit, führen den Import und die Validierung durch und koordinieren alle offenen Punkte. So haben Sie als Mandant keinen Zusatzaufwand und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Datensicherheit und Datenschutz beim Transfer der DATEV-Bestände

Die DATEV-Bestände enthalten sensible Finanz- und Unternehmensdaten, die besonderen Schutz genießen. Sowohl die abgebende als auch die übernehmende Kanzlei sind nach Art. 32 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) verpflichtet, technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten zu gewährleisten. Das bedeutet: verschlüsselte Übertragung, sichere Speicherung, Zugriffsschutz und Protokollierung aller Datenverarbeitungsvorgänge.

In der Praxis erfolgt die Übertragung von DATEV-Beständen meist über das DATEV-Rechenzentrum, das nach höchsten Sicherheitsstandards (ISO 27001, BSI-Grundschutz) zertifiziert ist. Die Daten werden verschlüsselt übertragen und in deutschen Rechenzentren gespeichert – es findet kein Transfer in Drittstaaten außerhalb der EU statt. Zusätzlich muss die neue Kanzlei mit Ihnen als Mandant einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abschließen, der die Rechte und Pflichten bei der Datenverarbeitung klar regelt.

Wichtige Datenschutz-Aspekte beim Wechsel

  • Die neue Kanzlei muss vor Beginn der Datenverarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) vorlegen und unterzeichnen lassen.
  • Die Übertragung der Daten darf nur verschlüsselt erfolgen (z. B. über DATEV-Datenaustausch, verschlüsselte E-Mail oder sichere Cloud-Lösungen).
  • Alte Kanzlei muss nach Herausgabe die Daten gemäß § 66 Abs. 3 StBerG noch für einen gesetzlich definierten Zeitraum aufbewahren (z. B. 10 Jahre bei steuerrelevanten Unterlagen nach § 147 AO), danach löschen.
  • Sie als Mandant haben jederzeit ein Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO, welche Daten wo und wie gespeichert sind.
  • Beide Kanzleien müssen ein Datenschutz-Managementsystem nachweisen können, das regelmäßig auditiert wird.

„Datenschutz ist bei der Übernahme von DATEV-Beständen kein bürokratisches Add-on, sondern zentraler Bestandteil unserer Sorgfaltspflicht. Wir arbeiten ausschließlich mit DATEV-zertifizierten Systemen, verschlüsseln alle Datenübertragungen und haben klare Prozesse für Zugriffskontrolle und Löschung. So stellen wir sicher, dass Ihre Daten zu jeder Zeit geschützt sind – rechtlich und technisch.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

  • Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit neuer Kanzlei prüfen und unterzeichnen
  • Verschlüsselte Übertragung der DATEV-Bestände sicherstellen
  • Bestätigung der alten Kanzlei über Löschung nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist
  • Datenschutz-Zertifizierungen der neuen Kanzlei (z. B. ISO 27001) einsehen
  • Eigene Datenschutz-Dokumentation aktualisieren (Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gem. Art. 30 DSGVO)

Vorteile digitaler Steuerberater-Plattformen beim Wechsel

Der Wechsel zu einer digitalen Steuerberater-Plattform wie OnlineBilanz bietet nicht nur technische und organisatorische Vorteile, sondern auch eine grundlegend modernere Art der Zusammenarbeit. Während klassische Kanzleien oft auf persönliche Vor-Ort-Termine, postalischen Belegversand und telefonische Abstimmungen setzen, läuft die Kommunikation bei digitalen Plattformen vollständig online ab – per verschlüsselter Cloud-Lösung, Video-Call und strukturiertem Ticket-System. Das spart Zeit, reduziert Medienbrüche und ermöglicht eine transparente Nachverfolgbarkeit aller Vorgänge.

Ein weiterer Vorteil: Transparente Festpreise. Während klassische Kanzleien nach Zeitaufwand abrechnen (StBVV) und die Endrechnung oft erst Monate später kommt, wissen Sie bei digitalen Plattformen von Anfang an, was der Jahresabschluss kostet – unabhängig von Rückfragen oder Nacharbeiten. Das schafft Planungssicherheit und verhindert böse Überraschungen. Zudem entfällt die Wartezeit: Während klassische Kanzleien oft mehrere Wochen oder Monate für die Abschlusserstellung benötigen, arbeiten digitale Plattformen mit klar definierten Turnarounds und modernen Workflows.

Wechselassistenz inklusive

Strukturierter Prozess von Datenanforderung bis Validierung – ohne Zusatzkosten, ohne Mehraufwand für den Mandanten.

Digitale Belegübermittlung

Belege per App oder Upload hochladen – kein Papierkram, keine Ordner, keine Postlaufzeiten. DATEV-integriert und GoBD-konform.

Transparente Festpreise

Von Anfang an klar, was der Jahresabschluss kostet. Keine versteckten Zuschläge, keine stundenbasierte Abrechnung, keine Überraschungen.

Steuerberater-Qualität mit digitaler Effizienz

Wichtig: Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz sind keine Alternative zum Steuerberater, sondern eine moderne Form der Steuerberatung. Der Jahresabschluss wird von zugelassenen Steuerberatern erstellt, geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet – mit voller berufsrechtlicher Haftung und Versicherung. Der Unterschied liegt in der Koordination: Anstatt dass jeder Steuerberater seine eigenen Prozesse hat, arbeiten die Steuerberater bei digitalen Plattformen mit standardisierten Workflows, digitalen Tools und klaren Service-Level-Agreements. Das Ergebnis: höhere Qualität, kürzere Bearbeitungszeiten, transparentere Kommunikation.

3–5 Tage

Durchschnittliche Dauer für DATEV-Import und Validierung bei OnlineBilanz

100 %

Wechsel ohne Unterbrechung der laufenden Buchhaltung durch strukturierte Wechselassistenz

Wechsel zu OnlineBilanz: So geht’s

Sie beauftragen OnlineBilanz mit einem einfachen Online-Formular. Unser Büroleiter Servet Gündogan koordiniert die Datenanforderung bei Ihrer alten Kanzlei, unsere Steuerberater übernehmen den Import und die Prüfung der DATEV-Bestände, und Sie erhalten transparent Bescheid über jeden Schritt. Kein Papierkram, keine Wartezeiten, keine versteckten Kosten – einfach moderne Steuerberatung.

Checkliste für den erfolgreichen Wechsel mit DATEV-Beständen

Damit der Wechsel reibungslos verläuft, sollten Sie die folgenden Schritte konsequent und in der richtigen Reihenfolge durchführen. Diese Checkliste fasst alle wesentlichen Punkte zusammen und dient als roter Faden für den gesamten Wechselprozess. Sie können sie auch als interne Dokumentation nutzen und gemeinsam mit Ihrer neuen Kanzlei abhaken.

Vor der Kündigung

  • Kündigungsfrist im bestehenden Mandatsvertrag prüfen (oft 3 Monate zum Quartals- oder Jahresende)
  • Offene Honorarforderungen klären und begleichen, um Herausgabeanspruch zu sichern
  • Stand offener Verfahren dokumentieren (Betriebsprüfung, Einsprüche, anhängige Steuerbescheide)
  • Jahresabschluss für abgelaufenes Wirtschaftsjahr erstellen und feststellen lassen (§ 42a GmbHG)
  • Offenlegung beim Unternehmensregister prüfen (§ 325 HGB – Frist 12 Monate nach Bilanzstichtag)

Kündigung und Beauftragung

  • Mandatsvertrag schriftlich (Einschreiben oder E-Mail mit Empfangsbestätigung) kündigen
  • Neue Kanzlei (z. B. OnlineBilanz) beauftragen und Mandatsvertrag sowie AVV unterzeichnen
  • Vollmacht für neue Kanzlei ausstellen, damit diese die DATEV-Bestände formal anfordern kann
  • Wechselstichtag klar definieren (z. B. 01.01.2026) und schriftlich mit beiden Kanzleien abstimmen

Datenübernahme und Validierung

  • Neue Kanzlei fordert DATEV-Bestände bei alter Kanzlei an (mit Fristsetzung, z. B. 14 Tage)
  • Export-Daten auf Vollständigkeit prüfen: Stammdaten, Kontenplan, Buchungsstapel, Jahresabschlüsse, Bescheide
  • Import in neues DATEV-System durchführen und automatische Plausibilitätsprüfungen laufen lassen
  • Saldenvorträge, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Kontenstände abgleichen
  • Abweichungen dokumentieren und mit alter Kanzlei bzw. neuer Kanzlei klären

Nach dem Wechsel

  • Erste Buchungen im neuen System prüfen und freigeben
  • Übergabeprotokoll mit alter Kanzlei erstellen (dokumentiert Vollständigkeit und Verantwortungsübergang)
  • Finanzamt, Banken und Versicherungen über Wechsel informieren (neue Kontaktdaten der Kanzlei mitteilen)
  • Datenschutz-Dokumentation aktualisieren (Auftragsverarbeiter im Verzeichnis gem. Art. 30 DSGVO eintragen)
  • Regelmäßige Abstimmungstermine mit neuer Kanzlei vereinbaren, um offene Punkte laufend zu klären

„Ein strukturierter Wechsel ist kein Hexenwerk – aber er erfordert klare Kommunikation, saubere Dokumentation und professionelle Begleitung. Mit unserer Wechselassistenz stellen wir sicher, dass jeder Schritt nachvollziehbar ist und keine Daten verloren gehen. So können Sie sich darauf verlassen, dass der Wechsel pünktlich, vollständig und ohne Unterbrechung abläuft.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Kann der alte Steuerberater die Herausgabe der DATEV-Bestände verweigern?

Nein. Nach § 66 Abs. 1 StBerG sind Steuerberater verpflichtet, Arbeitsergebnisse und für die Fortführung erforderliche Unterlagen herauszugeben. Eine Verweigerung ist nur zulässig, wenn berechtigte Honorarforderungen offen sind und ein Zurückbehaltungsrecht nach § 66 Abs. 2 StBerG besteht. Dieses erlischt jedoch, sobald die offenen Beträge beglichen oder Sicherheit geleistet wurde.

Wie lange dauert die Übertragung der DATEV-Bestände im Regelfall?

Bei standardisierter DATEV-DFÜ-Übertragung dauert der technische Transfer meist 3–7 Werktage nach Beauftragung. Verzögerungen entstehen oft durch fehlende Vollmachten, offene Honorare oder manuelle Aufbereitung der Daten beim abgebenden Steuerberater. Mit klar dokumentierter Bevollmächtigung und rechtzeitiger Ankündigung lässt sich der Wechsel deutlich beschleunigen.

Werden auch historische Vorjahre mit übertragen oder nur das laufende Jahr?

In der Regel werden die Stammdaten und die laufende Finanzbuchhaltung des aktuellen Wirtschaftsjahres übertragen. Historische Vorjahresabschlüsse und Buchungsstapel können auf Wunsch ebenfalls exportiert werden, erfordern aber oft zusätzlichen Aufwand. Klären Sie mit dem neuen Steuerberater, welche Vorjahre für die Fortführung der Beratung tatsächlich benötigt werden.

Was passiert, wenn die alte Kanzlei nicht mit DATEV arbeitet?

Arbeitet der bisherige Berater mit anderer Software (z. B. DATAC, Addison, Lexware), erfolgt die Übergabe meist als DATEV-ASCII-Import, CSV-Dateien oder PDF-Belege. Der neue Steuerberater muss die Daten dann manuell oder semi-automatisiert in DATEV importieren. Dies verursacht Mehraufwand, ist aber technisch umsetzbar. Eine frühzeitige Abstimmung über Datenformate ist hier entscheidend.

Muss ich als Mandant technisch etwas vorbereiten oder übernimmt das der neue Steuerberater?

Sie selbst müssen technisch nichts vorbereiten. Ihre Aufgabe beschränkt sich auf die schriftliche Bevollmächtigung des neuen Steuerberaters, die Kündigung beim bisherigen Berater und ggf. Begleichung offener Honorare. Den gesamten technischen Datentransfer koordinieren die Steuerberater untereinander – idealerweise digital über DATEV-Schnittstellen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 66 StBerG – Herausgabepflicht und Zurückbehaltungsrecht, § 257 HGB – Aufbewahrung von Unterlagen, § 146 AO – Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung, Art. 6 DSGVO – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz