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Lesedauer

19–28 Minuten

OnlineBilanzBlogBudgetplanung GmbH

Budgetplanung GmbH 2026: Pflichten & Praxis

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Budgetplanung ist für GmbH-Geschäftsführer weit mehr als ein Controlling-Instrument — sie ist Teil der Sorgfaltspflicht nach § 43 GmbHG und zwingende Voraussetzung für eine rechtzeitige Krisenerkennung nach § 1 StaRUG. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie eine rechtssichere, praxistaugliche Budgetierung für Ihre GmbH aufbauen, mit dem Jahresabschluss verzahnen und für Banken, Gesellschafter und Steuerberater nutzen. Einen umfassenden Überblick über Budgetplanung 2026 mit allen Pflichten finden Sie in unserem Leitfaden.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die Budgetplanung ist für GmbH-Geschäftsführer gesetzlich verpflichtend: § 43 GmbHG verlangt kaufmännische Sorgfalt, § 1 StaRUG fordert ein wirksames Frühwarnsystem. Eine praxistaugliche Budgetplanung umfasst Ergebnis-, Liquiditäts- und Investitionsplanung, wird quartalsweise per Soll-Ist-Vergleich überwacht und dient als Steuerungsinstrument für Gesellschafter, Banken und das Controlling.

Warum ist Budgetplanung für die GmbH keine Kür, sondern Pflicht?

Die Budgetplanung ist für Geschäftsführer einer GmbH weit mehr als ein freiwilliges Controllinginstrument. Sie ist integraler Bestandteil der Sorgfaltspflicht nach § 43 GmbHG. Der Geschäftsführer ist verpflichtet, die Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes zu leiten. Dazu gehört auch, sich einen verlässlichen Überblick über die wirtschaftliche Lage und künftige Entwicklung der Gesellschaft zu verschaffen.

Eine strukturierte Budgetplanung bildet die Grundlage für die Früherkennung wirtschaftlicher Schieflagen. § 1 StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) verpflichtet Geschäftsführer seit 2021 zur Einrichtung eines Früherkennungssystems. Ohne Budget- und Liquiditätsplanung lässt sich eine drohende Zahlungsunfähigkeit nicht rechtzeitig erkennen – mit potenziell haftungsrechtlichen Folgen für den Geschäftsführer.

Praxis-Tipp: Budgetplanung als Haftungsschutz

Geschäftsführer, die eine saubere Budgetplanung dokumentieren und regelmäßig aktualisieren, können im Haftungsfall nachweisen, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind. Eine nachvollziehbare Planung ist ein wirksames Instrument zur persönlichen Absicherung.

Budgetplanung im Zusammenspiel mit Jahresabschluss und Offenlegung

Die Budgetplanung steht nicht isoliert, sondern ist eng verzahnt mit dem Jahresabschluss nach § 242 ff. HGB. Während der Jahresabschluss die Vergangenheit dokumentiert, bildet die Budgetplanung die Zukunft ab. Beide Instrumente zusammen ermöglichen eine fundierte Geschäftsführung. Wer die Budgetplanung vernachlässigt, riskiert nicht nur operative Fehler, sondern auch die Verletzung von Gesellschafterpflichten – etwa bei der Einberufung einer Gesellschafterversammlung nach § 49 Abs. 3 GmbHG, wenn ein Verlust in Höhe der Hälfte des Stammkapitals droht.

Wie bauen Sie eine praxistaugliche Budgetplanung für die GmbH auf?

Eine wirksame Budgetplanung besteht aus mehreren Teilbudgets, die miteinander verzahnt sind und in ein Gesamtbudget münden. Der Aufbau folgt dabei einer klaren Logik: Vom Absatzbudget über das Produktionsbudget bis hin zum Finanzbudget und der Liquiditätsplanung.

Die wichtigsten Teilbudgets im Überblick

Teilbudget Inhalt Abhängigkeiten
Absatzbudget Geplante Umsätze nach Produkten, Regionen, Kundengruppen Basis für alle weiteren Budgets
Produktionsbudget Mengen- und Kostenplanung für Fertigung/Leistungserstellung Abhängig vom Absatzbudget
Personalbudget Personalkosten inkl. Sozialabgaben, geplante Neueinstellungen Verknüpft mit Produktions- und Vertriebsbudget
Investitionsbudget Geplante Anschaffungen Anlagevermögen Abschreibungen fließen ins Erfolgsbudget
Erfolgsbudget (Plan-GuV) Geplante Erträge und Aufwendungen Konsolidierung aller Teilbudgets
Finanzbudget Geplante Mittelzu- und -abflüsse (Liquidität) Basis für Kreditverhandlungen

Besonders kritisch ist die Liquiditätsplanung als Teil des Finanzbudgets. Sie muss rollierend erstellt werden – für die nächsten 12 Monate mindestens monatlich, für die ersten 3 Monate idealerweise wöchentlich. Nur so lassen sich Liquiditätsengpässe frühzeitig erkennen und Maßnahmen einleiten.

„In der Praxis sehen wir häufig, dass GmbH-Geschäftsführer zwar eine Plan-GuV erstellen, aber die Liquiditätsplanung vernachlässigen. Dabei gehört die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit zu den zentralen Pflichten eines GmbH-Geschäftsführers – ein positives Ergebnis nutzt nichts, wenn die Liquidität gefährdet ist und im schlimmsten Fall eine Insolvenzantragspflicht droht. Eine solide Budgetplanung setzt voraus, dass die Finanzbuchhaltung der GmbH die erforderlichen IST-Daten zeitnah und korrekt liefert.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Zeitliche Struktur: Jahres-, Quartals- und Monatsplanung

Die Budgetplanung sollte auf verschiedenen Zeithorizonten erfolgen: Eine Jahresplanung gibt die strategische Richtung vor, wird quartalsweise überprüft und bei Bedarf angepasst (Forecast). Die Monatsplanung dient der operativen Steuerung und wird mit Ist-Zahlen verglichen (Soll-Ist-Vergleich). Diese rollierender Prozess stellt sicher, dass die Planung nicht zur Schubladenübung verkommt, sondern ein lebendiges Steuerungsinstrument bleibt.

Welche rechtlichen Grundlagen verpflichten zur Budgetplanung?

Obwohl das HGB keine explizite Budgetpflicht normiert, ergibt sich diese mittelbar aus mehreren Vorschriften. Im Zentrum steht § 43 Abs. 1 GmbHG: Geschäftsführer haben die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH gehört dazu die Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung, zur Aufstellung von Jahresabschlüssen – und zur Planung und Überwachung der Geschäftsentwicklung.

§ 1 StaRUG: Pflicht zur Krisenfrüherkennung

Mit dem am 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) wurde die Pflicht zur Einrichtung eines Früherkennungssystems konkretisiert. § 1 StaRUG verpflichtet Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften, geeignete Instrumente einzusetzen, um bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.

Eine ordnungsgemäße Budgetplanung – insbesondere eine integrierte Finanz- und Liquiditätsplanung – ist das zentrale Instrument, um dieser Pflicht nachzukommen. Ohne Planung lässt sich eine drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO) nicht rechtzeitig feststellen.

Haftungsrisiko bei fehlender Budgetplanung

Geschäftsführer, die keine Budgetplanung erstellen und dadurch eine Krise nicht rechtzeitig erkennen, können nach § 43 Abs. 2 GmbHG persönlich haften – gegenüber der Gesellschaft und unter Umständen auch gegenüber Gläubigern nach § 64 GmbHG (Insolvenzantragspflicht).

Gesellschaftsrechtliche Anforderungen

  • § 42a GmbHG: Die Gesellschafter müssen den Jahresabschluss innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) nach Bilanzstichtag feststellen. Dafür benötigen sie verlässliche Planungsdaten für die Zukunft.
  • § 49 Abs. 3 GmbHG: Bei Verlust der Hälfte des Stammkapitals muss der Geschäftsführer unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einberufen. Eine solche Situation lässt sich nur durch kontinuierliche Planung rechtzeitig erkennen.
  • § 264 Abs. 2 HGB: Der Jahresabschluss muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln. Dazu gehört auch, künftige Risiken im Anhang oder Lagebericht darzustellen – was ohne Planung unmöglich ist.

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, sollte die Budgetplanung eng mit der Jahresabschlusserstellung verzahnen. Auf OnlineBilanz.de arbeiten zugelassene Steuerberater mit transparenten Festpreisen – und unterstützen Geschäftsführer auch bei der Integration von Planungsdaten in den Jahresabschluss.

Wie verzahnen Sie Budgetplanung und Jahresabschluss optimal?

Budgetplanung und Jahresabschluss sind zwei Seiten derselben Medaille: Der Jahresabschluss dokumentiert die Vergangenheit nach § 242 ff. HGB, die Budgetplanung entwirft die Zukunft. Erst die Verknüpfung beider Instrumente ermöglicht eine umfassende Steuerung der GmbH.

Vom Ist-Jahresabschluss zur Plan-GuV

Der festgestellte Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) bildet die Ausgangsbasis für die Budgetplanung des Folgejahres. Die Ist-Zahlen des abgelaufenen Geschäftsjahres werden analysiert, Abweichungen zu früheren Planungen werden untersucht, und auf dieser Basis wird die neue Plan-GuV entwickelt. Dabei sollten Sie folgende Schritte berücksichtigen:

  1. Analyse des Ist-Jahresabschlusses: Welche Positionen sind wie geplant verlaufen? Wo gab es Abweichungen?
  2. Trendanalyse: Entwicklung von Umsätzen, Kosten, Margen über mehrere Jahre hinweg
  3. Berücksichtigung strategischer Veränderungen: Neue Produkte, Märkte, Investitionen
  4. Erstellung der Plan-GuV nach dem Schema des § 275 HGB (Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren)
  5. Ableitung der Plan-Bilanz: Wie entwickeln sich Vermögen und Kapital?
  6. Überleitung in die Liquiditätsplanung: Welche zahlungswirksamen Bewegungen ergeben sich?

„Viele Mandanten erstellen den Jahresabschluss, legen ihn ab – und beginnen die Budgetplanung komplett losgelöst. Dabei liefert der Jahresabschluss wertvolle Daten: Abschreibungen, Rückstellungsveränderungen, Forderungslaufzeiten. Diese Informationen sind Gold wert für eine realistische Planung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Planbilanzen und ihre Bedeutung

Neben der Plan-GuV sollten Sie auch eine Plan-Bilanz erstellen. Sie zeigt, wie sich Aktiva und Passiva entwickeln werden – etwa durch geplante Investitionen (Anlagevermögen), Bestandsveränderungen (Umlaufvermögen) oder Kreditaufnahme (Verbindlichkeiten). Die Plan-Bilanz ist unverzichtbar für Bankgespräche und Gesellschafterberichte.

Jahresabschluss (Ist)

Dokumentiert die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach § 264 Abs. 2 HGB. Grundlage für Offenlegung, Steuererklärung, Gesellschafterbeschlüsse.

Budgetplanung (Plan)

Entwirft die künftige Entwicklung. Grundlage für operative Steuerung, Kreditverhandlungen, Früherkennung von Krisen gemäß § 1 StaRUG.

Geschäftsführer, die den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen, sollten die Budgetplanung als integralen Bestandteil der Zusammenarbeit verstehen. Die Steuerberater von OnlineBilanz unterstützen nicht nur bei der Erstellung des Jahresabschlusses, sondern beraten auch zur Integration von Planungsdaten – digital koordiniert und zu transparenten Festpreisen.

Welche Kennzahlen sind für die Budgetsteuerung unverzichtbar?

Eine Budgetplanung ist nur so gut wie die Kennzahlen, mit denen Sie sie steuern und überwachen. Neben absoluten Zahlen (Umsatz, Kosten, Gewinn) sollten Sie relative Kennzahlen heranziehen, die Zusammenhänge sichtbar machen und Frühwarnsignale liefern.

Rentabilitätskennzahlen

  • Eigenkapitalrentabilität: Jahresüberschuss / Eigenkapital × 100. Zeigt, wie effizient das eingesetzte Eigenkapital arbeitet.
  • Gesamtkapitalrentabilität: (Jahresüberschuss + Fremdkapitalzinsen) / Gesamtkapital × 100. Misst die Verzinsung des gesamten eingesetzten Kapitals.
  • Umsatzrentabilität: Jahresüberschuss / Umsatzerlöse × 100. Gibt Auskunft über die operative Ertragskraft.
  • EBIT-Marge: EBIT / Umsatzerlöse × 100. Wichtig für den Vergleich mit Wettbewerbern, da unabhängig von Finanzierungs- und Steuerstruktur.

Liquiditätskennzahlen

Liquiditätskennzahlen sind für die Budgetplanung mindestens ebenso wichtig wie Rentabilitätskennzahlen. Sie zeigen, ob die GmbH ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann – unabhängig vom bilanziellen Gewinn.

Kennzahl Formel Sollwert
Liquidität 1. Grades Liquide Mittel / kurzfristige Verbindlichkeiten × 100 > 20 %
Liquidität 2. Grades (Liquide Mittel + Forderungen) / kurzfristige Verbindlichkeiten × 100 > 100 %
Liquidität 3. Grades Umlaufvermögen / kurzfristige Verbindlichkeiten × 100 > 150 %
Cash Conversion Cycle Lagerdauer + Forderungslaufzeit − Verbindlichkeitenlaufzeit Möglichst kurz

Verschuldungskennzahlen

Die Kapitalstruktur beeinflusst nicht nur die Bonität, sondern auch die Flexibilität der GmbH. Wichtige Kennzahlen sind:

  • Eigenkapitalquote: Eigenkapital / Bilanzsumme × 100. Sollwert: > 30 % für solide Finanzierung.
  • Verschuldungsgrad: Fremdkapital / Eigenkapital × 100. Sollwert: < 200 % (= EK-Quote > 33 %).
  • Dynamischer Verschuldungsgrad: Nettofinanzverbindlichkeiten / operativer Cashflow. Zeigt, in wie vielen Jahren die Schulden aus dem operativen Geschäft zurückgezahlt werden könnten.

< 3 Jahre

Dynamischer Verschuldungsgrad: gute Entschuldungsfähigkeit

> 30 %

Eigenkapitalquote: solide Kapitalbasis

> 100 %

Liquidität 2. Grades: ausreichende Zahlungsfähigkeit

Im Rahmen der Budgetplanung sollten Sie diese Kennzahlen nicht nur für das Ist-Jahr berechnen, sondern auch für die Planjahre fortschreiben. So erkennen Sie frühzeitig, ob geplante Investitionen die Eigenkapitalquote gefährden oder ob Liquiditätsengpässe drohen.

Wie führen Sie einen wirksamen Soll-Ist-Vergleich durch?

Eine Budgetplanung bleibt wirkungslos, wenn sie nicht regelmäßig mit den tatsächlichen Zahlen verglichen wird. Der Soll-Ist-Vergleich ist das zentrale Kontrollinstrument, um Abweichungen frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Aufbau eines Soll-Ist-Vergleichs

Der Soll-Ist-Vergleich sollte monatlich – bei kritischen Kennzahlen wie der Liquidität sogar wöchentlich – durchgeführt werden. Er umfasst typischerweise folgende Spalten:

  1. Plan (Soll): Die im Budget geplanten Werte für den jeweiligen Monat
  2. Ist: Die tatsächlich realisierten Werte aus der Buchhaltung
  3. Abweichung absolut: Differenz zwischen Ist und Plan
  4. Abweichung relativ (%): Abweichung in Prozent des Planwertes
  5. Forecast: Hochrechnung auf das Jahresende unter Berücksichtigung der bisherigen Abweichungen

Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen operativen und einmaligen Abweichungen. Operative Abweichungen (z. B. geringere Umsätze, höhere Personalkosten) haben strukturellen Charakter und erfordern strategische Anpassungen. Einmalige Abweichungen (z. B. Sonderaufwand, Steuererstattung) sind weniger kritisch.

Abweichungsanalyse: Ursachen identifizieren

Jede wesentliche Abweichung sollte analysiert werden. Typische Ursachen sind:

  • Planungsfehler: Die ursprüngliche Planung war unrealistisch (zu optimistische Umsatzannahmen, unterschätzte Kosten)
  • Marktveränderungen: Externe Faktoren (Wettbewerb, Konjunktur, Regulierung) haben sich verändert
  • Operative Abweichungen: Interne Prozesse verlaufen anders als geplant (Produktionsverzögerungen, Personalengpässe)
  • Einmaleffekte: Unvorhergesehene Ereignisse (Maschinenausfall, Forderungsausfall)

Praxis-Tipp: Toleranzschwellen definieren

Definieren Sie im Vorfeld, ab welcher Abweichung Sie reagieren müssen. Üblich sind Toleranzschwellen von ±5 % bei Umsätzen und ±10 % bei Kosten. Bei Liquidität sollte jede Abweichung untersucht werden.

Vom Soll-Ist-Vergleich zum Forecast

Auf Basis des Soll-Ist-Vergleichs sollten Sie regelmäßig – mindestens quartalsweise – einen Forecast erstellen: eine aktualisierte Hochrechnung auf das Jahresende. Der Forecast berücksichtigt die bisherigen Ist-Zahlen und passt die Planung für die verbleibenden Monate an. So erkennen Sie frühzeitig, ob die Jahresziele noch erreichbar sind oder ob Anpassungen erforderlich sind.

„Ein Forecast ist kein Zeichen von Planungsversagen, sondern von professioneller Steuerung. Märkte und Rahmenbedingungen ändern sich ständig – wer seine Planung nicht anpasst, steuert nach veralteten Daten.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Geschäftsführer, die ihre Buchhaltung digital führen und den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen, profitieren von aktuellen Ist-Zahlen. Die Steuerberater von OnlineBilanz arbeiten mit modernen Schnittstellen, sodass Soll-Ist-Vergleiche jederzeit auf aktueller Datenbasis möglich sind.

Warum ist die Liquiditätsplanung der kritischste Teil der Budgetplanung?

Die Liquiditätsplanung ist das Herzstück jeder Budgetplanung – denn eine GmbH scheitert nicht an mangelnder Rentabilität, sondern an fehlender Liquidität. Selbst ein gewinnbringendes Unternehmen kann illiquide werden, wenn Zahlungseingänge zeitlich verzögert sind oder unerwartete Auszahlungen anfallen.

Insolvenzantragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit

Nach § 15a InsO ist der Geschäftsführer verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO) binnen drei Wochen Insolvenzantrag zu stellen. Wer keine Liquiditätsplanung führt, kann den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit nicht rechtzeitig erkennen – und haftet persönlich.

Aufbau einer rollierenden Liquiditätsplanung

Eine professionelle Liquiditätsplanung erfolgt rollierend, das heißt: Sie wird laufend fortgeschrieben und umfasst stets die nächsten 12 Monate. Für die nächsten 3 Monate sollte die Planung wöchentlich erfolgen, danach monatlich. Der Aufbau folgt diesem Schema:

Position Beschreibung Quelle
Anfangsbestand Liquidität Kassenbestand + Bankguthaben zu Monatsbeginn Vormonat bzw. Buchhaltung
+ Einzahlungen aus Umsätzen Geplante Zahlungseingänge unter Berücksichtigung Zahlungsziele Absatzbudget, Debitorenlaufzeiten
+ Sonstige Einzahlungen Steuererstattungen, Darlehensauszahlungen, Kapitalerhöhungen Finanzplanung
− Auszahlungen für Material/Waren Lieferantenzahlungen unter Berücksichtigung Zahlungsziele Produktionsbudget, Kreditorenlaufzeiten
− Personalauszahlungen Löhne, Gehälter, Sozialabgaben Personalbudget
− Sonstige Auszahlungen Miete, Leasing, Versicherungen, Zinsen, Tilgungen Kostenbudget, Finanzierungsplan
= Endbestand Liquidität Verfügbare Liquidität zum Monatsende Berechnet

Zahlungsziele und Forderungslaufzeiten richtig berücksichtigen

Ein häufiger Fehler in der Liquiditätsplanung: Es werden Umsätze und Kosten geplant, aber nicht deren zahlungswirksamer Zeitpunkt. Eine Rechnung über 100.000 Euro im Januar bedeutet nicht, dass im Januar 100.000 Euro auf dem Konto sind – bei 30 Tagen Zahlungsziel erst im Februar, bei verzögerten Zahlungen noch später.

  • Durchschnittliche Forderungslaufzeit aus Vorjahren ermitteln (Forderungen × 365 / Umsatz)
  • Zahlungsziele der Hauptkunden berücksichtigen (z. B. öffentliche Auftraggeber: oft 60–90 Tage)
  • Sicherheitspuffer für Zahlungsausfälle einplanen (z. B. 2–5 % der Forderungen)
  • Skontoabzüge bei Kundenzahlungen berücksichtigen
  • Zahlungsziele bei Lieferanten aktiv nutzen, um Liquidität zu schonen
  • Kreditlinien und Kontokorrentkredite als Puffer vorhalten

Liquiditätsreserve und Sicherheitspuffer

Eine solide Liquiditätsplanung sieht stets eine Mindestliquidität vor – eine Reserve, die niemals unterschritten werden darf. Die Höhe hängt von der Größe und Volatilität des Geschäfts ab, typischerweise liegt sie bei 1–2 Monatsausgaben. Zusätzlich sollten Sie Szenarioanalysen durchführen: Was passiert, wenn ein Großkunde nicht zahlt? Wenn eine geplante Finanzierung platzt?

13 Wochen

Empfohlener Planungshorizont für wöchentliche Liquiditätsplanung

1–2 Monate

Ausgaben als Mindestliquiditätsreserve

30–60 Tage

Typische Forderungslaufzeit B2B

Wer die Liquiditätsplanung eng mit der Buchhaltung verzahnt, profitiert von aktuellen Ist-Daten. Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz ermöglichen einen laufenden Abgleich zwischen Planung und tatsächlichen Kontobewegungen – so behalten Sie die Liquidität jederzeit im Blick.

Wie nutzen Sie die Budgetplanung für Banken und Gesellschafter?

Eine professionelle Budgetplanung ist nicht nur ein internes Steuerungsinstrument, sondern auch ein zentrales Kommunikationsmittel gegenüber externen Stakeholdern – insbesondere Banken und Gesellschaftern. Beide Gruppen erwarten fundierte Planungsdaten, um ihre Entscheidungen zu treffen.

Budgetplanung als Grundlage für Kreditverhandlungen

Banken verlangen bei der Kreditvergabe regelmäßig eine Business-Plan-ähnliche Dokumentation, die folgende Elemente umfasst:

  • Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre (nach § 242 ff. HGB)
  • Plan-GuV und Plan-Bilanz für die nächsten 3 Jahre
  • Detaillierte Liquiditätsplanung (rollierend, 12 Monate)
  • Investitionsplanung und Finanzierungskonzept
  • Kennzahlen (Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad, Zinsdeckungsgrad)
  • Szenarioanalysen (Best Case, Base Case, Worst Case)

Je präziser und fundierter Ihre Budgetplanung, desto besser Ihre Verhandlungsposition. Banken bewerten nicht nur die Ist-Zahlen, sondern vor allem die Plausibilität der Planung. Eine nachvollziehbare, konservative Planung mit realistischen Annahmen schafft Vertrauen.

Praxis-Tipp: Covenants im Kreditvertrag

Viele Kreditverträge enthalten Financial Covenants – Verpflichtungen, bestimmte Kennzahlen einzuhalten (z. B. Eigenkapitalquote > 25 %, Verschuldungsgrad < 3). Wer diese nicht laufend überwacht, riskiert eine außerordentliche Kündigung des Kredits. Die Budgetplanung hilft, Covenant-Verstöße frühzeitig zu erkennen.

Gesellschafterberichterstattung und Transparenz

Auch Gesellschafter haben ein berechtigtes Informationsinteresse. Nach § 51a GmbHG haben sie ein umfassendes Auskunfts- und Einsichtsrecht. Eine strukturierte Budgetplanung – idealerweise quartalsweise präsentiert – schafft Transparenz und stärkt das Vertrauen der Gesellschafter.

Typische Inhalte eines Gesellschafterberichts:

  1. Ist-Zahlen des abgelaufenen Quartals (Umsatz, Kosten, Ergebnis)
  2. Soll-Ist-Vergleich mit Abweichungsanalyse
  3. Aktualisierter Forecast auf das Jahresende
  4. Liquiditätsentwicklung und -prognose
  5. Wichtige Kennzahlen (Rentabilität, Liquidität, Verschuldung)
  6. Strategische Entwicklungen und geplante Maßnahmen

„Gesellschafter schätzen Geschäftsführer, die proaktiv und transparent kommunizieren. Wer quartalsweise solide Planungsdaten vorlegt, vermeidet unangenehme Überraschungen – und hat bei schwierigen Entscheidungen den Rückhalt der Gesellschafter.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Budgetplanung als Basis für Unternehmensbewertung

Bei Gesellschafterwechseln, Anteilskäufen oder Exit-Szenarien ist eine fundierte Budgetplanung unverzichtbar. Die gängigen Bewertungsverfahren – etwa das Ertragswertverfahren nach IDW S1 – basieren auf den geplanten künftigen Erträgen, nicht auf historischen Ist-Zahlen. Eine nachvollziehbare, konservative Planung erhöht die Glaubwürdigkeit der Unternehmensbewertung und damit den erzielbaren Kaufpreis.

Bank

Benötigt Planung für Kreditentscheidung, Risikobeurteilung, Covenant-Monitoring. Fokus: Liquidität, Verschuldung, Zinsdeckung.

Gesellschafter

Erwarten transparente Information über Geschäftsverlauf, Zielerreichung, Risiken. Fokus: Rentabilität, Ausschüttungsfähigkeit, strategische Entwicklung.

Käufer/Investor

Bewerten das Unternehmen auf Basis künftiger Erträge. Fokus: Plausibilität der Planung, Wachstumspotenzial, Risikofaktoren.

Welche Software-Tools unterstützen die Budgetplanung effektiv?

Die Zeiten, in denen Budgetplanung ausschließlich in Excel-Tabellen stattfand, sind nicht vorbei – aber moderne Software-Tools bieten deutliche Effizienzgewinne, automatisierte Auswertungen und bessere Datenqualität. Die Wahl des richtigen Tools hängt von Größe, Komplexität und IT-Affinität der GmbH ab.

Excel: Der Klassiker – mit Vor- und Nachteilen

Excel bleibt für viele GmbH das Standard-Tool für die Budgetplanung. Die Vorteile liegen auf der Hand: Flexibilität, niedrige Kosten, keine Einarbeitungszeit. Allerdings birgt Excel auch Risiken:

  • Fehleranfälligkeit: Formel-Fehler, fehlerhafte Verknüpfungen, fehlende Versionskontrolle
  • Manuelle Datenübernahme: Ist-Zahlen müssen manuell aus der Buchhaltung übertragen werden
  • Keine Mehrbenutzerfähigkeit: Paralleles Arbeiten ist schwierig, Abstimmungsaufwand hoch
  • Begrenzte Szenarioanalysen: Simulationen und Forecasts sind aufwendig

Wer mit Excel plant, sollte auf saubere Strukturierung achten: getrennte Tabellenblätter für Stammdaten, Planung, Ist-Zahlen und Auswertungen. Formeln sollten dokumentiert, Annahmen transparent gemacht werden.

Integrierte ERP-Module und Finanzsoftware

Viele ERP-Systeme (z. B. SAP Business One, Microsoft Dynamics, DATEV Mittelstand) bieten integrierte Planungsmodule. Der Vorteil: Ist-Daten werden automatisch aus der Finanzbuchhaltung übernommen, Soll-Ist-Vergleiche sind auf Knopfdruck verfügbar. Die Nachteile: höhere Kosten, Einarbeitungsaufwand, geringere Flexibilität.

Für GmbH mit 10+ Mitarbeitern und strukturierter Buchhaltung sind solche Lösungen empfehlenswert. Sie ermöglichen ein durchgängiges Controlling vom Beleg bis zum Forecast.

Spezialisierte Planungstools (Business Intelligence / CPM)

Corporate Performance Management (CPM)-Tools wie Jedox, Tagetik, Prophix oder Board bieten professionelle Planungs-, Konsolidierungs- und Reportingfunktionen. Sie sind besonders für mittelgroße bis große GmbH geeignet, die komplexe Planungsszenarien, Konzernkonsolidierung oder rollierende Forecasts benötigen.

Tool-Kategorie Geeignet für Kosten (ca.) Vorteile
Excel Kleine GmbH, einfache Strukturen Gering (Office-Lizenz) Flexibel, bekannt, günstig
ERP-Module Mittelgroße GmbH, strukturierte Buchhaltung Mittel (Teil der ERP-Lizenz) Integration, Automatisierung, Auswertungen
CPM-Tools Große GmbH, komplexe Konzernstrukturen Hoch (ab 10.000 € p.a.) Professionell, skalierbar, Szenarioanalysen
Cloud-Lösungen GmbH mit verteilten Teams Mittel (SaaS-Modell) Kollaboration, Zugriff überall, Updates automatisch

Anbindung an Steuerberater und Buchhaltung

Unabhängig vom gewählten Tool ist die Schnittstelle zur Buchhaltung entscheidend. Moderne Finanzsoftware (DATEV Unternehmen online, lexoffice, sevDesk) ermöglicht die automatische Übernahme von Ist-Daten in die Planung. Wer seinen Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, sollte auf kompatible Systeme achten.

Die Steuerberater von OnlineBilanz arbeiten mit den gängigen Buchhaltungssystemen und können Planungsdaten direkt aus der laufenden Buchhaltung übernehmen – das spart Zeit und vermeidet Fehler. Die digitale Zusammenarbeit erfolgt über sichere, DSGVO-konforme Plattformen mit transparenten Festpreisen.

Praxis-Tipp: Start mit einfachem Tool, später aufrüsten

Beginnen Sie nicht mit dem komplexesten Tool. Eine saubere Excel-Planung ist besser als ein teures CPM-System, das niemand bedienen kann. Mit wachsender Komplexität können Sie auf professionellere Lösungen umsteigen.

Welche häufigen Fehler sollten Sie bei der Budgetplanung unbedingt vermeiden?

Auch erfahrene Geschäftsführer machen bei der Budgetplanung immer wieder typische Fehler. Diese führen dazu, dass die Planung entweder unrealistisch wird – oder im Alltag nicht genutzt wird. Hier die wichtigsten Stolperfallen und wie Sie sie vermeiden.

Fehler 1: Zu optimistische Umsatzplanung

Der häufigste Fehler: Die Umsatzplanung orientiert sich an Wunschvorstellungen statt an realistischen Annahmen. Typische Warnsignale:

  • Geplantes Wachstum deutlich über historischen Werten, ohne konkrete Maßnahmen
  • Keine Berücksichtigung saisonaler Schwankungen
  • Keine Risikoabschläge für Kundenausfälle oder verzögerte Projekte
  • Unrealistische Neukundengewinnung ohne Marketing- und Vertriebsbudget

Besser: Planen Sie konservativ, orientieren Sie sich an historischen Durchschnittswerten, berücksichtigen Sie Saisonalität und rechnen Sie mit einem Sicherheitsabschlag von 5–10 %.

Fehler 2: Liquidität wird mit Gewinn verwechselt

Ein klassischer Anfängerfehler: Die Plan-GuV zeigt einen Gewinn, also wird Liquidität angenommen. Tatsächlich sind Gewinn und Liquidität zwei völlig verschiedene Größen. Ein Beispiel:

Beispiel: Gewinn ohne Liquidität

Eine GmbH plant 500.000 € Umsatz und 400.000 € Kosten, also 100.000 € Gewinn. Tatsächlich zahlen die Kunden aber erst nach 60 Tagen, während Lieferanten und Personal sofort bezahlt werden müssen. Ergebnis: Gewinn auf dem Papier, aber Liquiditätsengpass in der Realität.

Lösung: Erstellen Sie immer eine separate Liquiditätsplanung, die Zahlungszeitpunkte berücksichtigt – nicht nur Erträge und Aufwendungen.

Fehler 3: Planung wird erstellt – und dann nicht mehr angeschaut

Viele GmbH erstellen zu Jahresbeginn ein Budget – und legen es dann in die Schublade. Ohne regelmäßigen Soll-Ist-Vergleich bleibt die Planung wirkungslos. Mindestanforderung: monatlicher Abgleich der wichtigsten Kennzahlen (Umsatz, Kosten, Liquidität).

Fehler 4: Fehlende Sensitivitätsanalyse

Eine Planung, die nur ein Szenario kennt, ist riskant. Was passiert, wenn der Hauptkunde wegbricht? Wenn ein wichtiger Lieferant ausfällt? Wenn sich Rohstoffpreise verdoppeln? Professionelle Budgetplanung umfasst mindestens drei Szenarien:

  1. Base Case: Realistische Planung auf Basis wahrscheinlichster Annahmen
  2. Best Case: Optimistisches Szenario (z. B. +20 % Umsatz)
  3. Worst Case: Pessimistisches Szenario (z. B. −20 % Umsatz, Ausfall Großkunde)

So erkennen Sie frühzeitig, welche Risiken existieren und welche Gegenmaßnahmen Sie vorbereiten müssen.

Fehler 5: Planung ohne Einbindung der Fachabteilungen

Eine Budgetplanung, die ausschließlich „top-down“ vom Geschäftsführer erstellt wird, ignoriert das Wissen der Mitarbeiter. Vertrieb, Produktion, Einkauf haben oft realistischere Einschätzungen als die Geschäftsführung. Eine kombinierte Top-down/Bottom-up-Planung liefert die besten Ergebnisse:

  • Top-down: Geschäftsführung gibt strategische Ziele vor (z. B. 10 % Umsatzwachstum)
  • Bottom-up: Fachabteilungen planen konkrete Maßnahmen und Budgets
  • Konsolidierung: Abstimmung zwischen strategischen Zielen und operativer Realität

„Die besten Budgets entstehen im Dialog. Wer seine Mitarbeiter einbindet, erhöht nicht nur die Qualität der Planung, sondern auch die Motivation – denn alle tragen Verantwortung für die Zielerreichung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

  • Umsatzplanung konservativ und realistisch, keine Wunschdenken
  • Separate Liquiditätsplanung mit Zahlungszeitpunkten
  • Monatlicher Soll-Ist-Vergleich als feste Routine
  • Mindestens drei Szenarien (Base, Best, Worst Case)
  • Einbindung der Fachabteilungen (Bottom-up-Komponente)
  • Dokumentation von Annahmen und Prämissen
  • Regelmäßige Aktualisierung (Forecast) bei wesentlichen Abweichungen

Häufig gestellte Fragen

Muss jede GmbH unabhängig von der Größe eine Budgetplanung erstellen?

Ja. Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung nach § 43 GmbHG gilt unabhängig von der Größenklasse nach § 267 HGB. Auch Kleinstgesellschaften müssen ihre Liquidität überwachen und bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeitig erkennen. Der Detaillierungsgrad darf jedoch an die Unternehmensgröße angepasst werden: Eine Kleinst-GmbH benötigt keine mehrjährige Investitionsplanung, eine mittelgroße GmbH mit Fremdkapital schon.

Wie oft sollte die Budgetplanung im Geschäftsjahr aktualisiert werden?

Mindestens quartalsweise. Der Soll-Ist-Vergleich sollte monatlich erfolgen, die Hochrechnung (Forecast) und Anpassung des Budgets quartalsweise. Bei volatilen Märkten, Saisongeschäft oder hoher Fremdkapitalquote kann eine monatliche Anpassung erforderlich sein. Entscheidend ist, dass Abweichungen rechtzeitig erkannt und in Gegenmaßnahmen übersetzt werden.

Wer haftet bei fehlerhafter oder unterlassener Budgetplanung?

Der Geschäftsführer haftet persönlich nach § 43 Abs. 2 GmbHG, wenn er seine Sorgfaltspflichten verletzt. Tritt eine Insolvenzreife ein, ohne dass die Budgetplanung eine rechtzeitige Warnung ermöglichte, drohen zusätzlich Haftungsansprüche nach § 15b InsO (Insolvenzverschleppung). Die Beweislast für ordnungsgemäßes Handeln liegt beim Geschäftsführer — deshalb ist eine schriftliche, nachvollziehbare Budgetplanung unverzichtbar.

Kann die Budgetplanung auch nachträglich für vergangene Jahre erstellt werden?

Rückwirkend lässt sich keine rechtssichere Budgetplanung erstellen, da sie ihrer Natur nach zukunftsgerichtet ist. Allerdings können Sie für Dokumentationszwecke eine Plausibilisierung der Ist-Zahlen vornehmen und für das laufende Geschäftsjahr eine vollständige Planung aufbauen. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer verlangen für Sanierungsgutachten, Kreditprüfungen oder forensische Gutachten regelmäßig eine belastbare, zeitnah erstellte Planung — nachträgliche Rekonstruktionen haben nur begrenzten Beweiswert.

Welche Rolle spielt der Steuerberater bei der Budgetplanung?

Der Steuerberater kann die Budgetplanung fachlich begleiten, prüfen und plausibilisieren. Er liefert die aktuellen Ist-Zahlen aus der Finanzbuchhaltung, berät zu steuerlichen Effekten (z. B. Gewerbesteuer-Vorauszahlungen, Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung) und unterstützt bei der Verzahnung mit dem Jahresabschluss. Die operative Verantwortung für Planung, Überwachung und Steuerung trägt jedoch der Geschäftsführer — der Steuerberater ist Berater, nicht Erfüllungsgehilfe der Geschäftsführerpflichten.

Wie detailliert muss die Budgetplanung für die Bank sein?

Banken verlangen in der Regel eine monatsscharfe Liquiditätsplanung für mindestens 12 Monate sowie eine Ergebnisplanung (GuV) mit Quartalsauflösung. Bei bestehenden Covenants (z. B. Eigenkapitalquote, Debt-Service-Coverage-Ratio) muss die Planung nachweisen, dass diese Kennzahlen eingehalten werden. Investitionsplanung und Tilgungsplan müssen abgestimmt sein. Je höher die Fremdkapitalquote, desto anspruchsvoller die Anforderungen — insbesondere bei Krediten über 500.000 Euro oder im Sanierungsfall.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 43 GmbHG – Haftung der Geschäftsführer, § 1 StaRUG – Frühwarnsystem und Krisenprävention, § 267 HGB – Größenklassen von Kapitalgesellschaften, § 15b InsO – Haftung bei Insolvenzverschleppung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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