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Fabian Klement
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Stammkapital25.000 €
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offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

17–26 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchführung outsourcen

Buchführung outsourcen 2026: Steuerberater-Guide für GmbH

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Immer mehr GmbHs lagern ihre Buchführung an spezialisierte Steuerberater oder digitale Plattformen aus. Dieser Ratgeber erklärt die rechtlichen Rahmenbedingungen, Kosten, Auswahlkriterien und Prozesse – damit Sie fundiert entscheiden können, ob und wie Sie Ihre Buchführung professionell delegieren.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Buchführung outsourcen bedeutet, die laufende Finanzbuchhaltung an einen externen Dienstleister – meist Steuerberater oder Buchhaltungsservice – zu übertragen. Die rechtliche Verantwortung bleibt dabei stets beim Geschäftsführer (§ 43 GmbHG), während der Dienstleister bei Pflichtverletzungen nach dem Steuerberatungsgesetz haftet. Ein erfahrener Steuerberater übernimmt in diesem Rahmen nicht nur die laufende Buchhaltung, sondern berät auch bei steuerlichen Gestaltungsfragen – etwa wenn ein Antrag auf abweichendes Wirtschaftsjahr gestellt werden soll. Vorteile des Outsourcings sind Kostenreduktion, Fachexpertise und Zeitgewinn; Risiken liegen in Kontrollverlust und Datenschutz. Entscheidend bei der Wahl des Dienstleisters sind Qualifikation, Digitalisierungsgrad und transparente Preismodelle.

Was bedeutet Buchführung outsourcen und für wen ist es relevant?

Unter Buchführung outsourcen versteht man die Auslagerung der laufenden Buchhaltung an externe Dienstleister – typischerweise Steuerberater, Buchhaltungsbüros oder spezialisierte Plattformen. Statt die Buchführung intern mit eigenem Personal zu erledigen, übernimmt ein externer Partner die Erfassung der Geschäftsvorfälle, Kontierung, Umsatzsteuervoranmeldung und oft auch die Vorbereitung des Jahresabschlusses.

Nach § 238 HGB ist jeder Kaufmann zur ordnungsmäßigen Buchführung verpflichtet. Für GmbHs gilt dies uneingeschränkt (§ 13 GmbHG i.V.m. § 238 HGB). Die Geschäftsführung trägt die Verantwortung dafür, dass die Buchführung den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entspricht – unabhängig davon, ob die Arbeit intern oder extern erfolgt.

Für welche Unternehmen lohnt sich Outsourcing?

  • Kleine und mittelständische GmbHs ohne eigene Buchhaltungsabteilung
  • Start-ups und Gründer, die sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren wollen
  • Unternehmen mit saisonalen Schwankungen, die flexible Kapazitäten benötigen
  • Betriebe mit hohem Digitalisierungsgrad, die moderne Software und Schnittstellen nutzen möchten
  • Geschäftsführer, die Haftungsrisiken minimieren wollen durch StB-Begleitung

Hinweis

Wer die Buchführung an einen zugelassenen Steuerberater auslagert, profitiert nicht nur von fachlicher Expertise, sondern auch von der Berufshaftpflicht des Steuerberaters. Bei Fehlern greift dessen Versicherung – ein wesentlicher Vorteil gegenüber reinen Buchhaltungsbüros ohne StB-Zulassung. Darüber hinaus übernimmt der Steuerberater bei Bedarf auch formale Korrekturen gegenüber der Finanzbehörde, etwa wenn ein Antrag auf Bilanzänderung beim Finanzamt gestellt werden muss.

Rechtliche Grundlagen: Wer trägt die Verantwortung nach Outsourcing?

Die Auslagerung der Buchführung entbindet den Geschäftsführer nicht von seiner gesetzlichen Verantwortung. Nach § 43 GmbHG haftet der Geschäftsführer persönlich für Pflichtverletzungen – dazu zählt auch die Verletzung der Buchführungspflicht nach § 238 HGB.

Gesetzliche Pflichten der Geschäftsführung

  • § 238 HGB: Pflicht zur ordnungsmäßigen Buchführung und Aufbewahrung der Handelsbücher
  • § 242 HGB: Pflicht zur Aufstellung von Inventar und Bilanz zum Abschlussstichtag
  • § 264 HGB: Jahresabschlusspflicht für Kapitalgesellschaften (Bilanz, GuV, Anhang)
  • § 325 HGB: Offenlegungspflicht beim Unternehmensregister binnen 12 Monaten
  • § 42a GmbHG: Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung (8 bzw. 11 Monate)

Achtung

Bei Pflichtverletzungen drohen dem Geschäftsführer Ordnungsgelder bis 25.000 Euro (§ 335 HGB) und im Extremfall strafrechtliche Konsequenzen nach § 283b StGB (Verletzung der Buchführungspflicht im Insolvenzfall). Auch bei Outsourcing muss der Geschäftsführer Kontrollpflichten wahrnehmen.

Organisationspflicht und Überwachung

Der Geschäftsführer bleibt verpflichtet, die ausgelagerte Buchführung angemessen zu überwachen (Organisationspflicht). Das bedeutet: regelmäßige Plausibilitätsprüfungen, Abstimmung der Zahlen mit dem externen Dienstleister, rechtzeitige Bereitstellung aller Belege und Dokumente. Die Wahl eines qualifizierten und zuverlässigen Partners ist Teil der unternehmerischen Sorgfalt.

„Viele Geschäftsführer unterschätzen, dass Outsourcing nicht ‚Augen zu und durch‘ bedeutet. Die Verantwortung bleibt beim GmbH-Geschäftsführer – deshalb empfehlen wir klare Prozesse, regelmäßige Abstimmung und eine digitale Belegablage, damit beide Seiten jederzeit den Überblick haben.“ Wer etwa als GmbH oder UG im Raum Stuttgart einen digital arbeitenden Steuerberater in Filderstadt sucht, profitiert besonders von solchen strukturierten Abläufen – denn eine gemeinsame digitale Infrastruktur ist die Grundvoraussetzung für eine reibungslose Zusammenarbeit auf Distanz.

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Vorteile bietet das Outsourcing der Buchführung?

Die Auslagerung der laufenden Buchführung bringt für viele GmbHs handfeste betriebswirtschaftliche und rechtliche Vorteile. Wer die Entscheidung professionell vorbereitet, kann Kosten senken, Risiken minimieren und Kapazitäten für das Kerngeschäft freisetzen.

Kosteneffizienz und Planbarkeit

Interne Buchführung

Fixkosten für Personal (Bruttolohn, Sozialabgaben, Urlaub, Krankheit, Fortbildung), Softwarelizenzen, IT-Infrastruktur. Schwankende Auslastung bei saisonalem Geschäft.

Outsourcing

Transparente monatliche Festpreise, keine Personalnebenkosten, keine Urlaubsvertretung, keine Investitionen in Software. Flexible Skalierung bei wachsendem Belegvolumen.

Fachliche Expertise und Aktualität

  • Steuerrechtliche Sicherheit: Steuerberater sind verpflichtet, sich kontinuierlich fortzubilden (§ 57 Abs. 2 StBerG). Änderungen in HGB, AO, UStG werden direkt berücksichtigt.
  • Vermeidung von Fehlern: Fehlerhafte Umsatzsteuervoranmeldungen, vergessene Abschreibungen oder falsche Kontierungen werden durch fachkundige Prüfung minimiert.
  • Jahresabschluss aus einer Hand: Wer die laufende Buchführung beim Steuerberater hat, erhält den Jahresabschluss meist schneller und konsistenter, da alle Daten bereits vorliegen.

30–50%

Zeitersparnis für Geschäftsführung durch Outsourcing laut Branchenstudien

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB – bei externem Partner oft besser eingehalten

Digitalisierung und moderne Prozesse

Moderne Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz setzen auf volldigitale Prozesse: Belege werden per App oder E-Mail hochgeladen, die Buchführung erfolgt cloudbasiert, und Umsatzsteuervoranmeldungen werden elektronisch an ELSTER übermittelt. Das gilt auch für GmbH- und UG-Gründer in der Region – wer beispielsweise einen Steuerberater in Brandenburg an der Havel sucht, profitiert von denselben digitalen Standards. Der Mandant hat dabei jederzeit Zugriff auf seine Zahlen – ohne Medienbrüche, ohne Postversand, ohne Wartezeiten.

Welche Nachteile und Risiken gibt es beim Outsourcing?

Trotz aller Vorteile ist Outsourcing kein Selbstläufer. Wer die Buchführung auslagert, muss sich über mögliche Nachteile und Risiken im Klaren sein und entsprechende Vorkehrungen treffen.

Kontrollverlust und Abhängigkeit

Mit der Auslagerung gibt die GmbH ein Stück Kontrolle ab. Der direkte Zugriff auf Buchungen entfällt, Rückfragen dauern länger als beim internen Team. Besonders bei klassischen Steuerberatungskanzleien ohne digitale Plattform kann es zu Verzögerungen kommen. Deshalb ist die Wahl des Partners entscheidend: Wer beispielsweise einen Steuerberater für GmbH & UG sucht, sollte auf digitale Schnittstellen, transparente Kommunikation und kurze Reaktionszeiten achten – diese Kriterien sind keine Kür, sondern Pflicht.

Achtung

Wer sich für einen externen Dienstleister entscheidet, sollte klare Service Level Agreements (SLAs) vereinbaren: Reaktionszeiten, Erreichbarkeit, Eskalationswege, Bearbeitungsfristen für Umsatzsteuervoranmeldungen und Jahresabschluss. Ohne vertragliche Absicherung bleibt der Geschäftsführer im Zweifel auf Verzögerungen sitzen.

Datenschutz und Datensicherheit

Die Buchführung enthält hochsensible Unternehmensdaten. Nach Art. 28 DSGVO ist der externe Dienstleister als Auftragsverarbeiter zu qualifizieren – es muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen werden. Der Dienstleister muss technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) nachweisen, die den Schutz der Daten gewährleisten. Cloudbasierte Plattformen sollten deutsche oder EU-Rechenzentren nutzen und ISO 27001-zertifiziert sein.

Qualität und Qualifikation des Dienstleisters

  • Nicht jeder Buchhalter ist Steuerberater: Nur zugelassene Steuerberater dürfen umfassend steuerlich beraten und haften beruflich (§ 3 StBerG).
  • Berufshaftpflicht prüfen: Die Haftpflichtversicherung des Steuerberaters sollte ausreichend Deckung bieten (Mindestdeckung nach § 67 StBerG: 250.000 Euro).
  • Referenzen und Erfahrung: Hat der Dienstleister Erfahrung mit GmbHs Ihrer Größenklasse und Branche? Gibt es transparente Referenzen oder Bewertungen?

„Aus steuerrechtlicher Sicht ist entscheidend, dass der externe Partner nicht nur bucht, sondern auch steuerlich denkt. Die richtige Behandlung von Geschäftsführergehalt, verdeckter Gewinnausschüttung oder der 1%-Regelung bei Dienstwagen erfordert StB-Kompetenz – ein reines Buchhaltungsbüro kann das nicht leisten.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Kriterien sind bei der Wahl des Dienstleisters entscheidend?

Die Auswahl des richtigen Partners ist der Schlüssel für erfolgreiches Outsourcing. Folgende Kriterien sollten GmbH-Geschäftsführer systematisch prüfen, bevor sie die Buchführung auslagern.

Qualifikation und Zulassung

  • Ist der Dienstleister ein zugelassener Steuerberater oder arbeitet er mit solchen zusammen?
  • Verfügt das Team über Erfahrung mit GmbHs und Kapitalgesellschaften?
  • Gibt es Referenzen oder Bewertungen von vergleichbaren Mandanten?
  • Ist eine Berufshaftpflichtversicherung nach § 67 StBerG nachgewiesen?

Digitalisierung und Prozesse

Moderne Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz arbeiten vollständig digital: Belegupload per App, automatische Vorkontierung durch KI, cloudbasierte DATEV-Integration, digitale Umsatzsteuervoranmeldung via ELSTER. Das spart Zeit, reduziert Fehler und ermöglicht dem Mandanten jederzeit Zugriff auf seine Zahlen. Klassische Kanzleien mit Papierordnern und Postversand sind im Jahr 2026 nicht mehr zeitgemäß.

Transparente Preisgestaltung

Klassische StB-Abrechnung

Abrechnung nach Steuerberatervergütungsverordnung (StBVVG): variable Gebühren je nach Gegenstandswert, oft intransparent, Überraschungen bei der Jahresrechnung.

Festpreismodelle (z.B. OnlineBilanz)

Transparente monatliche Flatrate, keine versteckten Kosten, klare Leistungspakete. Planungssicherheit für die GmbH, keine Diskussion über Mittelgebühr oder Rahmengebühr.

Service und Erreichbarkeit

  • Feste Ansprechpartner: Wer ist bei Rückfragen zuständig? Gibt es einen Büroleiter oder Mandantenbetreuer wie Servet Gündogan bei OnlineBilanz?
  • Reaktionszeiten: Wie schnell werden E-Mails beantwortet? Gibt es eine telefonische Hotline?
  • Eskalationswege: Was passiert bei Problemen oder Verzögerungen? Gibt es klare Prozesse?
  • Digitaler Zugang: Kann der Mandant jederzeit online auf seine Zahlen zugreifen?

Hinweis

Wer die Buchführung an eine Steuerberater-Plattform wie OnlineBilanz auslagert, profitiert von der Kombination aus StB-Kompetenz, digitalen Prozessen und Festpreisen. Der Mandant koordiniert mit einem festen Ansprechpartner (z.B. Servet Gündogan), während im Hintergrund das zugelassene Steuerberater-Team die fachliche Arbeit erledigt und rechtsverbindlich unterzeichnet.

Wie läuft das Outsourcing der Buchführung konkret ab?

Die Auslagerung der Buchführung erfordert eine strukturierte Übergabe und klare Prozesse. Der typische Ablauf gliedert sich in mehrere Phasen – von der Vorbereitung über die Übergabe bis zum laufenden Betrieb.

Phase 1: Vorbereitung und Analyse

  1. Bestandsaufnahme: Wie ist die Buchführung bisher organisiert? Welche Software wird genutzt (DATEV, Lexware, sevDesk)? Wie viele Belege fallen monatlich an?
  2. Anforderungen definieren: Welche Leistungen sollen ausgelagert werden (nur Buchen, oder auch UStVA, Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss)?
  3. Dienstleister auswählen: Angebote einholen, Referenzen prüfen, Erstgespräch führen.
  4. Vertrag prüfen: Leistungsumfang, Preise, Kündigungsfristen, Haftung, Datenschutz (AVV nach Art. 28 DSGVO) klären.

Phase 2: Übergabe und Onboarding

Nach Vertragsschluss beginnt die technische und fachliche Übergabe. Der neue Dienstleister benötigt Zugriff auf alle relevanten Systeme und Dokumente. Typische Schritte:

  • Stammdaten übermitteln: Gesellschaftervertrag, Handelsregisterauszug, Steuernummer, Finanzamt, Bankverbindungen, Kontenpläne.
  • Systemzugänge einrichten: Online-Banking (EBICS, FinTS), ELSTER-Zertifikat, ggf. Warenwirtschaft oder Kassensystem.
  • Altdaten migrieren: Export der bisherigen Buchführung (DATEV-Format, CSV), Übergabe offener Posten, Anlageverzeichnis.
  • Belegprozesse definieren: Wie werden Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Belege erfasst? Per App, E-Mail, Scan? Wer prüft und gibt frei?
  • Kick-off-Meeting: Klärung offener Fragen, Einweisung in die Plattform, Festlegung der Kommunikationswege.

Phase 3: Laufender Betrieb

Im laufenden Betrieb sollte ein eingespielter Rhythmus entstehen. Typischer monatlicher Ablauf bei digitalem Outsourcing:

Zeitpunkt Aktivität Verantwortlich
Monatsbeginn Mandant lädt Belege des Vormonats hoch (Bankauszüge, Rechnungen, Kasse) Mandant / GmbH
Bis 10. des Folgemonats Steuerberater bucht, erstellt Auswertungen (BWA, SuSa), prüft Plausibilität Steuerberater
Bis 10. des Folgemonats Umsatzsteuervoranmeldung wird vorbereitet und an ELSTER übermittelt Steuerberater
Nach Freigabe Mandant erhält BWA, offene Postenliste, Liquiditätsübersicht per E-Mail oder Portal Steuerberater
Quartalsweise Abstimmungsgespräch: Liquidität, Steuernachzahlungen, Optimierungspotenziale Beide

„Ein gut organisierter Belegfluss ist Gold wert. Wir empfehlen unseren Mandanten, Belege sofort nach Eingang digital zu erfassen – per App oder E-Mail. Das vermeidet Suchaktionen am Monatsende und ermöglicht uns, die Buchführung zeitnah und präzise zu erledigen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Was kostet das Outsourcing der Buchführung für eine GmbH?

Die Kosten für ausgelagerte Buchführung variieren je nach Dienstleister, Belegvolumen, Komplexität und Abrechnungsmodell. Grundsätzlich lassen sich zwei Preismodelle unterscheiden: die klassische Abrechnung nach Steuerberatervergütungsverordnung (StBVVG) und moderne Festpreismodelle.

Abrechnung nach StBVVG (klassisches Modell)

Die StBVVG definiert Rahmengebühren für einzelne Tätigkeiten. Die tatsächliche Gebühr hängt vom Gegenstandswert ab (z.B. Jahresumsatz bei Buchführung, Bilanzsumme bei Jahresabschluss) und wird innerhalb der Mittelgebühr (üblich) oder bei besonderer Schwierigkeit höher angesetzt. Typische Positionen:

  • Laufende Buchführung (§ 33 StBVVG): Je nach Belegzahl und Gegenstandswert, z.B. 2/10 bis 12/10 der vollen Gebühr pro Monat.
  • Umsatzsteuervoranmeldung (§ 24 Abs. 1 Nr. 7 StBVVG): 1/10 bis 6/10 der vollen Gebühr je Anmeldung.
  • Jahresabschluss (§ 35 StBVVG): 10/10 bis 40/10 der vollen Gebühr je nach Bilanzsumme und Schwierigkeit.
  • Beratungsgespräche, Telefonate, E-Mails: Nach Zeitaufwand abrechenbar.

Achtung

Die StBVVG-Abrechnung ist für Laien oft intransparent. Die tatsächlichen Kosten zeigen sich erst bei der Jahresrechnung. Zudem gibt es Spielräume bei der Gebührenhöhe (1/10 bis 10/10 Mittelgebühr), die zu Diskussionen führen können. Wer Planungssicherheit will, sollte Festpreise vereinbaren.

Festpreismodelle (moderne Plattformen)

Moderne Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz bieten transparente Monatspauschalen. Der Preis richtet sich typischerweise nach dem Belegvolumen (z.B. bis 50, 100, 200 Belege/Monat) und ist unabhängig vom Gegenstandswert. Beispielhafte Preisspannen (Stand 2026, Größenordnung):

Leistungsumfang Belegzahl/Monat Monatspreis (ca.)
Laufende Buchführung + UStVA bis 50 Belege 150–300 Euro
Laufende Buchführung + UStVA bis 100 Belege 300–500 Euro
Laufende Buchführung + UStVA bis 200 Belege 500–800 Euro
Jahresabschluss GmbH (klein) einmalig 1.500–3.000 Euro
Jahresabschluss GmbH (mittel) einmalig 3.000–6.000 Euro

Festpreise bieten Planungssicherheit, vermeiden Diskussionen über Gebühren und sind besonders für GmbHs mit gleichbleibendem Belegvolumen attraktiv. Wer den Jahresabschluss ebenfalls beim selben Dienstleister erstellen lässt, erhält oft Paketpreise – schneller, konsistenter und kostengünstiger.

40–60%

Kostenersparnis durch Outsourcing vs. interne Vollzeitkraft (inkl. Lohnnebenkosten)

12 Monate

Vertragslaufzeit typisch bei Festpreismodellen – flexibler als traditionelle StB-Verträge

Hinweis

Bei OnlineBilanz erhalten GmbH-Geschäftsführer transparente Festpreise für Buchführung, Umsatzsteuervoranmeldung und Jahresabschluss – digital koordiniert, ohne Wartezeiten und mit vollwertiger Steuerberater-Qualität. Wer beispielsweise einen digitalen Steuerberater in Bonn für seine GmbH sucht, findet bei OnlineBilanz eine passgenaue Lösung. Die Abrechnung erfolgt monatlich, ohne versteckte Gebühren nach StBVVG.

Digitale Plattformen vs. klassische Steuerberaterkanzlei: Was passt besser?

GmbH-Geschäftsführer stehen vor der Wahl: klassische Steuerberaterkanzlei vor Ort oder digitale Steuerberater-Plattform? Wer beispielsweise einen Steuerberater im Raum Gelsenkirchen sucht, findet heute beide Modelle – und beide haben ihre Berechtigung. Die richtige Wahl hängt letztlich von den individuellen Anforderungen, dem Digitalisierungsgrad des Unternehmens und den persönlichen Präferenzen ab.

Klassische Steuerberaterkanzlei

Vorteile

  • Persönlicher Kontakt vor Ort, langjährige Beziehung zum Steuerberater
  • Breite Beratungsleistungen (Unternehmensnachfolge, Steuergestaltung, Betriebsprüfung)
  • Erfahrung mit lokalen Besonderheiten (Gewerbesteuerhebesätze, kommunale Vorschriften)
  • Oft langjährige Mandantenbindung, Vertrauensverhältnis

Nachteile

  • Oft papierbasierte Prozesse, Postversand, Medienbrüche
  • Intransparente Abrechnung nach StBVVG, variable Gebühren
  • Wartezeiten bei Terminen, eingeschränkte Erreichbarkeit
  • Kein digitaler Zugriff auf Zahlen in Echtzeit

Digitale Steuerberater-Plattform (z.B. OnlineBilanz)

Vorteile

  • Volldigitale Prozesse: Belegupload per App, cloudbasierte Buchführung, ELSTER-Integration
  • Transparente Festpreise, keine versteckten Kosten, monatliche Abrechnung
  • Schnelle Reaktionszeiten, digitaler Zugriff auf BWA, SuSa, Jahresabschluss jederzeit
  • Moderne Software, automatische Vorkontierung durch KI, DATEV-Integration
  • Feste Ansprechpartner (z.B. Büroleiter) koordinieren, zugelassene Steuerberater arbeiten fachlich

Nachteile

  • Kein persönliches Treffen vor Ort (für manche Mandanten wichtig)
  • Fokus auf Standardleistungen (Buchführung, UStVA, Jahresabschluss) – komplexe Sonderthemen ggf. extern
  • Vertrauensaufbau erfolgt digital, nicht durch persönliche Begegnungen

Entscheidungshilfe: Welches Modell passt zu Ihrer GmbH?

  • Sie arbeiten bereits digital (Online-Banking, Cloud-Buchhaltung, digitale Belegablage)? → Digitale Plattform ist ideal.
  • Sie legen Wert auf persönliche Treffen und lokale Präsenz? → Klassische Kanzlei vor Ort.
  • Sie wollen transparente Festpreise und Planungssicherheit? → Digitale Plattform mit Festpreismodell.
  • Sie brauchen komplexe Spezialberatung (Umwandlung, internationales Steuerrecht)? → Klassische Kanzlei mit Fachabteilungen.
  • Sie wollen jederzeit Zugriff auf Ihre Zahlen (BWA, Liquidität, offene Posten)? → Digitale Plattform mit Mandantenportal.

„Die Zukunft liegt in der Kombination: digitale Effizienz bei Standardprozessen, persönliche Beratung bei strategischen Fragen. OnlineBilanz verbindet beides – unsere Mandanten arbeiten digital mit uns, haben aber mit Servet Gündogan und dem Team feste Ansprechpartner und bei Bedarf Zugriff auf spezialisierte Steuerberater.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie werden Datenschutz und Datensicherheit beim Outsourcing gewährleistet?

Die Buchführung enthält hochsensible Unternehmens- und Finanzdaten. Wer diese auslagert, muss sicherstellen, dass der externe Dienstleister höchste Standards bei Datenschutz und Datensicherheit einhält. Die rechtlichen Anforderungen ergeben sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB).

Rechtliche Grundlagen: Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO

Der externe Buchführungsdienstleister verarbeitet personenbezogene Daten (z.B. Mitarbeiterdaten, Kundendaten) im Auftrag der GmbH. Nach Art. 28 DSGVO ist er als Auftragsverarbeiter zu qualifizieren. Das bedeutet:

  • Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist Pflicht: Der Vertrag muss gem. Art. 28 Abs. 3 DSGVO Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung sowie technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) regeln.
  • Weisungsgebundenheit: Der Dienstleister darf Daten nur im Rahmen der dokumentierten Weisungen der GmbH verarbeiten.
  • Subunternehmer: Werden weitere Dienstleister eingebunden (z.B. Cloud-Rechenzentrum), muss die GmbH schriftlich zustimmen.
  • Nachweispflichten: Der Dienstleister muss durch Audits, Zertifikate oder andere Nachweise belegen, dass er die DSGVO einhält.

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Nach Art. 32 DSGVO müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Für Steuerberater-Plattformen sind folgende TOMs Standard:

Bereich Maßnahmen
Zugriffskontrolle Rollenbasierte Zugriffsrechte, Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA), verschlüsselte Verbindungen (TLS 1.3)
Datenverschlüsselung Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei Upload, verschlüsselte Speicherung (AES-256), verschlüsselte Backups
Rechenzentrum ISO 27001-zertifizierte Rechenzentren in Deutschland/EU, physische Zugangskontrolle, redundante Systeme
Logging & Monitoring Protokollierung aller Zugriffe, automatische Anomalieerkennung, regelmäßige Security-Audits
Backup & Recovery Tägliche automatisierte Backups, geografisch verteilte Speicherung, getestete Wiederherstellungsprozesse

Achtung

Vorsicht bei internationalen Cloud-Anbietern: Nach dem Schrems-II-Urteil (EuGH C-311/18) ist die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten (z.B. USA) nur unter strengen Auflagen zulässig. Steuerberater sollten ausschließlich EU-Rechenzentren nutzen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

Aufbewahrungsfristen und Datenlöschung

Nach § 147 AO und § 257 HGB müssen Buchführungsunterlagen 10 Jahre aufbewahrt werden (Geschäftsbriefe und sonstige Unterlagen 6 Jahre). Diese Fristen gelten auch bei ausgelagerter Buchführung. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist müssen die Daten sicher gelöscht werden – der AVV sollte dies regeln. Bei Vertragsende muss der Dienstleister alle Daten vollständig zurückgeben oder löschen (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO).

Hinweis

OnlineBilanz arbeitet ausschließlich mit deutschen Rechenzentren, nutzt Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und ist ISO 27001-zertifiziert. Der AVV nach Art. 28 DSGVO wird bei Vertragsschluss automatisch bereitgestellt – Datenschutz und Datensicherheit sind für uns nicht optional, sondern Standard.

Wie funktioniert der Jahresabschluss bei ausgelagerter Buchführung?

Wer die laufende Buchführung auslagert, sollte auch den Jahresabschluss beim selben Dienstleister erstellen lassen. Das spart Zeit, vermeidet Schnittstellen und gewährleistet Konsistenz. Die rechtlichen Anforderungen an den Jahresabschluss einer GmbH ergeben sich aus §§ 242, 264 ff. HGB.

Gesetzliche Pflichten der GmbH

  • § 242 HGB: Pflicht zur Aufstellung von Bilanz und GuV zum Abschlussstichtag (i.d.R. 31.12.)
  • § 264 HGB: Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Anhang erstellen (bei kleinen GmbHs Erleichterungen nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB)
  • § 42a GmbHG: Der Jahresabschluss muss binnen 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) bzw. 11 Monaten (kleine GmbH) nach Bilanzstichtag festgestellt werden
  • § 325 HGB: Offenlegung beim Unternehmensregister binnen 12 Monaten nach Bilanzstichtag (seit DiRUG 01.08.2022 ausschließlich elektronisch über www.unternehmensregister.de)

Für eine GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet das: Feststellung bis spätestens 30.11.2026 (kleine GmbH) bzw. 31.08.2026 (mittel/groß), Offenlegung bis 31.12.2026.

Ablauf des Jahresabschlusses bei Outsourcing

  1. Vorbereitende Buchungen (Januar–März): Der Steuerberater schließt die laufende Buchführung ab, bucht Abgrenzungen, Rückstellungen, Abschreibungen.
  2. Inventur (31.12.): Die GmbH führt die Inventur durch und übermittelt die Inventurlisten an den Steuerberater.
  3. Erstellung Entwurf (Februar–April): Der Steuerberater erstellt Bilanz, GuV, Anhang (ggf. Lagebericht), prüft Plausibilität, stimmt mit Geschäftsführung ab.
  4. Feststellung durch Gesellschafterversammlung: Der Entwurf wird den Gesellschaftern vorgelegt, geprüft und per Beschluss festgestellt (§ 42a GmbHG, § 46 Nr. 1 GmbHG).
  5. Unterzeichnung: Der Geschäftsführer unterzeichnet den festgestellten Jahresabschluss (§ 245 HGB). Der Steuerberater unterzeichnet seinen Erstellungsvermerk.
  6. Offenlegung beim Unternehmensregister: Der Steuerberater übermittelt den Jahresabschluss elektronisch an das Unternehmensregister (seit DiRUG kein Bundesanzeiger mehr).

Achtung

Vorsicht Fristversäumnis: Wird die 12-Monats-Offenlegungsfrist nach § 325 HGB nicht eingehalten, droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB (500 bis 25.000 Euro). Das Bundesamt für Justiz (BfJ) prüft automatisiert und verschickt Mahnungen. Bei ausgelagertem Jahresabschluss sollte die Offenlegung im Leistungsumfang enthalten sein.

Größenklassen und Erleichterungen

Die Anforderungen an den Jahresabschluss hängen von der Größenklasse nach § 267 HGB ab. Kleine GmbHs profitieren von Erleichterungen (z.B. verkürzter Anhang, keine Offenlegung der GuV bei Nutzung von § 326 Abs. 1 HGB). Für die Größenabgrenzung (Stand 2026) gelten folgende Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen:

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer (Jahresdurchschnitt)
Klein (§ 267 Abs. 1 HGB) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2 HGB) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3 HGB) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Zwei der drei Kriterien müssen überschritten werden, damit die nächsthöhere Größenklasse gilt.

„Wer die Buchführung und den Jahresabschluss aus einer Hand erhält, spart Zeit und Geld. Wir kennen die laufenden Buchungen, können Rückstellungen und Abgrenzungen frühzeitig planen und den Jahresabschluss schneller fertigstellen. Unsere Mandanten erhalten die fertige Bilanz oft schon im Februar – Monate vor Ablauf der gesetzlichen Frist.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Buchführung auch an einen Freelancer ohne Steuerberaterzulassung outsourcen?

Nein, die geschäftsmäßige Hilfe bei der Erstellung von Buchführungsunterlagen ist nach § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG) Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfern und vereidigte Buchprüfern vorbehalten. Freelancer ohne entsprechende Zulassung dürfen diese Leistungen nicht erbringen – Verstöße sind bußgeldbewehrt.

Muss ich als Geschäftsführer alle Buchungen vorab prüfen, bevor der Steuerberater sie verbucht?

Nein, aber Sie bleiben nach § 43 GmbHG in der Sorgfaltspflicht. In der Praxis liefern Sie die Belege, der Steuerberater erfasst und kontiert sie, und Sie erhalten regelmäßig Auswertungen (BWA, Summen- und Saldenlisten). Eine stichprobenartige Plausibilitätsprüfung und zeitnahe Kontrolle der Ergebnisse ist ausreichend und erfüllt die Geschäftsführerpflicht.

Kann der Steuerberater auch meine Lohnbuchhaltung übernehmen?

Ja, die Lohnbuchhaltung ist ebenfalls eine vorbehaltene Tätigkeit nach § 6 Nr. 3 StBerG und wird von den meisten Steuerberatern angeboten. Sie kann separat oder im Paket mit der Finanzbuchhaltung beauftragt werden. Auch hier bleiben Sie als Arbeitgeber für korrekte Meldungen und fristgerechte Abgaben verantwortlich, die operative Durchführung liegt beim Steuerberater.

Was passiert, wenn der Steuerberater einen Fehler in der Buchführung macht?

Der Steuerberater haftet nach § 67a StBerG für Pflichtverletzungen bis zur Höhe seiner Berufshaftpflichtversicherung (Mindestdeckung 250.000 Euro). Sie können Schadensersatz geltend machen, wenn Ihnen durch fehlerhafte Buchführung ein Schaden entsteht (z. B. falsche Steuerlast, Säumniszuschläge). Daher ist eine ausreichende Berufshaftpflicht ein wichtiges Auswahlkriterium.

Kann ich jederzeit den Steuerberater wechseln, wenn ich mit dem Outsourcing unzufrieden bin?

Ja, nach § 627 BGB können Sie den Dienstvertrag mit einem Steuerberater jederzeit kündigen. Achten Sie auf vertragliche Kündigungsfristen (meist ein bis drei Monate). Der bisherige Steuerberater ist zur Herausgabe aller Unterlagen und Arbeitsunterlagen verpflichtet (§ 66 StBerG), sodass ein reibungsloser Wechsel möglich ist.

Wie oft sollte ich Rücksprache mit meinem Steuerberater halten, wenn die Buchführung ausgelagert ist?

Empfohlen wird ein monatlicher Review-Termin (physisch oder per Videocall), in dem Sie BWA, offene Posten und Liquidität besprechen. Bei digitalen Plattformen reicht oft ein asynchroner Austausch über Chat oder Support-Ticket. Quartalsweise sollten Sie steuerliche Themen (Vorauszahlungen, Rückstellungen) und mindestens einmal jährlich Strategie und Planung mit Ihrem Steuerberater erörtern.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Steuerberatungsgesetz (StBerG), Abgabenordnung (AO). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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